Proteste / Demos / Aktionen gegen die Klimapolitik - Diskussionsthread
Thread wurde von SGE_Werner am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:00 Uhr um 16:00 Uhr gesperrt weil:
Siehe https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
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Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.
Zwischen Bayern und Nordkorea gibt es noch andere Länder. Aber schön in eine Schublade gesteckt.
Zwischen Bayern und Nordkorea gibt es noch andere Länder. Aber schön in eine Schublade gesteckt.
Ich verteidige hier gar nichts. Ich finds scheisse. Bayern aber mit Nordkorea auf eine Stufe zu stellen, ist doch etwas drüber.
Zwischen Bayern und Nordkorea gibt es noch andere Länder. Aber schön in eine Schublade gesteckt.
Ich verteidige hier gar nichts. Ich finds scheisse. Bayern aber mit Nordkorea auf eine Stufe zu stellen, ist doch etwas drüber.
https://twitter.com/fritzfelgentreu/status/1479950764399341572?s=61&t=wbA5nj3bOnyUT9JyblXFbg
Gut, dann sind wir uns ja einig. Ich ziehe meine Nordkorea-Polemik zurück und ersetze sie durch "Methoden, die man ansonsten nur in totalitären Staaten findet".
Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.
Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?
Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.
30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?
Und wenn die LG redikal sein sollen, was sind denn dann dazu im Vergleich die Gesetzgeber in Bayern?
Ähm. Nein! Dieses Gesetz hat derart viele verfassungsrechtliche Bedenken mit sich gebracht, dass es teilweise wieder kassiert, bzw. entschärft wurde.
Letztlich ist die Idee dieses Gesetzes der Polizei weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in Grundrechte zu geben. Das problematische daran ist natürlich, dass die Befugnisse der Exekutive ohne, so die Kritik, hinreichende gerichtliche Überprüfung auszudehnen. Im Grundsatz müssen wir festhalten, dass es in Bayern nun möglich ist in eines der großen Grundrechte, also den Bereich des Grundgesetzes der die Menschenrechte abdeckt, hier das Freiheitsrecht, auf Grund eines Exekutivordnungsgesetzes weitreichend einzugreifen. Bis zu zwei (!) Monaten kann ein Mensch in Bayern in Polizeigewahrsam genommen, also inhaftiert werden. Und ausreichend ist eine Kurzprüfung durch einen Haftrichter, nicht etwa eine hinreichende Überprüfung durch Stastssnwaltschaft und Gericht, wie es etwa beim Antrag auf Untersuchunhshaft der Fall wäre.
Das ist für ein demokratisches Gemeinwesen schon eine krasse Aushebelung der judikativen Gewalt die wir so in Deutschland nicht zweimal finden.
Und natürlich ist es so gesehen spitzbübisch um nicht zu sagen saudreckig, wenn unser werter hawischer hier dem WA unterstellen möchte, er rüttle "am System".
Nach Auffassung manches Rechtswissenschaftlers, wird eher das weitreichende Aushebeln der Gewaltenteilung durch unsere bayrische Monopolpartei CSU als "rütteln am System " empfunden, nicht die Kritik daran
In allen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer sind Ermächtigungsgrundlagen für den Gewahrsam enthalten. Nur die Höchstdauer ist in den anderen Bundesländern geringer.
Gegen das Polizeiaufgabengesetz sind meines Wissens noch verschiedene Rechtsmittel der FDP und der Grünen anhängig. Eine Verfassungsbeschwerde der Linken vor dem Landesverfassungsgerichtshof ist abgewiesen worden. Angegriffen worden sind allerdings andere Regelungen und nicht die Höchstdauer des Gewahrsams.
Eine Verfassungsbeschwerde abstrakt gegen die Gewahrsamsregelung dürfte wegen des Subsidiaritätsprinzip ohnehin keinen Erfolg haben. Vielmehr müsste die Person, gegen die der Gewahrsam verhängt wurde, zunächst den gesamten Instanzenweg gegen diese Entscheidung beschreiten, bevor eine Verfassungsbeschwerde zulässig wäre.
Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?
Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.
30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?
Und wenn die LG redikal sein sollen, was sind denn dann dazu im Vergleich die Gesetzgeber in Bayern?
Ich verteidige hier gar nichts. Ich finds scheisse. Bayern aber mit Nordkorea auf eine Stufe zu stellen, ist doch etwas drüber.
https://twitter.com/fritzfelgentreu/status/1479950764399341572?s=61&t=wbA5nj3bOnyUT9JyblXFbg
Was kommt wenn man drauf klickt?
Unglaublich. Das nennt man nicht "Gefahrenabwehr", sondern "Polizeiaufgabengesetz". Ein Gesetz, das eher in autoritäre Staaten passt und das heftigen Widerstand fand. Und, du wirst es kaum glauben: zu einer Zeit, als es LG und ihre Blockaden noch gar nicht gab. Insofern kannst du dir deinen Vergleich mit den Rechtsradikalen an den Hut stecken.
Menschen für einen längeren Zeitraum zu inhaftieren, ohne dass diese ein Vergehen begangen haben, gibt es m. W. nach nur in Bayern. Und evtl. in Nordkorea.
Ich vergleiche nicht, ich habe nur ein Beispiel genannt.
Diese Argumentation müsste Dir doch sehr bekannt vorkommen. Erinnere an deine Auseinandersetzung mit dem Amsterdamer.
🤓
https://twitter.com/fritzfelgentreu/status/1479950764399341572?s=61&t=wbA5nj3bOnyUT9JyblXFbg
Was kommt wenn man drauf klickt?
EFC Neuland
Was kommt wenn man drauf klickt?
Danke
Danke
Was kommt wenn man drauf klickt?
EFC Neuland
Ich verteidige hier gar nichts. Ich finds scheisse. Bayern aber mit Nordkorea auf eine Stufe zu stellen, ist doch etwas drüber.
Gut, dann sind wir uns ja einig. Ich ziehe meine Nordkorea-Polemik zurück und ersetze sie durch "Methoden, die man ansonsten nur in totalitären Staaten findet".
Ich vergleiche nicht, ich habe nur ein Beispiel genannt.
Diese Argumentation müsste Dir doch sehr bekannt vorkommen. Erinnere an deine Auseinandersetzung mit dem Amsterdamer.
🤓
https://twitter.com/fritzfelgentreu/status/1479950764399341572?s=61&t=wbA5nj3bOnyUT9JyblXFbg
Junge Junge
Junge Junge
Und dieses Gesetz wollen die in Bayern auch noch verschärfen?
Was sagt eigentlich unser Verfassungsgericht zu diesem Gesetz? Kann mir nicht vorstellen, dass das (auch nur ansatzweise) mit unserem Grundgesetz im Einklang steht.
30 Tage Freiheitsberaubung. Was bekommt eine Privatperson dafür?
Ähm. Nein! Dieses Gesetz hat derart viele verfassungsrechtliche Bedenken mit sich gebracht, dass es teilweise wieder kassiert, bzw. entschärft wurde.
Letztlich ist die Idee dieses Gesetzes der Polizei weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in Grundrechte zu geben. Das problematische daran ist natürlich, dass die Befugnisse der Exekutive ohne, so die Kritik, hinreichende gerichtliche Überprüfung auszudehnen. Im Grundsatz müssen wir festhalten, dass es in Bayern nun möglich ist in eines der großen Grundrechte, also den Bereich des Grundgesetzes der die Menschenrechte abdeckt, hier das Freiheitsrecht, auf Grund eines Exekutivordnungsgesetzes weitreichend einzugreifen. Bis zu zwei (!) Monaten kann ein Mensch in Bayern in Polizeigewahrsam genommen, also inhaftiert werden. Und ausreichend ist eine Kurzprüfung durch einen Haftrichter, nicht etwa eine hinreichende Überprüfung durch Stastssnwaltschaft und Gericht, wie es etwa beim Antrag auf Untersuchunhshaft der Fall wäre.
Das ist für ein demokratisches Gemeinwesen schon eine krasse Aushebelung der judikativen Gewalt die wir so in Deutschland nicht zweimal finden.
Und natürlich ist es so gesehen spitzbübisch um nicht zu sagen saudreckig, wenn unser werter hawischer hier dem WA unterstellen möchte, er rüttle "am System".
Nach Auffassung manches Rechtswissenschaftlers, wird eher das weitreichende Aushebeln der Gewaltenteilung durch unsere bayrische Monopolpartei CSU als "rütteln am System " empfunden, nicht die Kritik daran