Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel in seiner finalen Einschätzung für zulässig. Allerdings sieht die Behörde Nachbesserungsbedarf bei den Förder-Ausnahmen Leverkusen und Wolfsburg sowie bei den Sonderfällen Leipzig und Hannover.
Das Kartellamt ist nach 8 Jahren zu einer finalen Einschätzung gekommen.
Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel in seiner finalen Einschätzung für zulässig. Allerdings sieht die Behörde Nachbesserungsbedarf bei den Förder-Ausnahmen Leverkusen und Wolfsburg sowie bei den Sonderfällen Leipzig und Hannover.
Das Kartellamt ist nach 8 Jahren zu einer finalen Einschätzung gekommen.
Das Kartellamt ist nach 8 Jahren zu einer finalen Einschätzung gekommen.
Das war das Schnellverfahren...