Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Die Zahlen sind von der Polizei. Welche Ideologie dahinter stecken soll weißt wohl nur du.
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wäre es Dir sicher aufgefallen, dass ich nicht die Zahlen in Zweifel gezogen habe sondern die Methodik und Schlussfolgerung. Aber ich versuche das nächste mal einfacher zu schreiben, sorry.
Warum diskutieren wir eigentlich schon wieder über das Fehlverhalten der Polizei, das es ohne jeden Zweifel gibt? Das kann doch niemand ernsthaft bestreiten.
Aber hier ging es doch eigentlich um eine aktuelle Öffentlichkeitsfahndung, zu der die Eintracht am Montag in Person von Herrn Reschke eine m. E. nicht sehr geschickte Positionierung vorgenommen hat. Da es in dieser Angelegenheit keine Gefahr im Verzüge geben dürfte, wurde diese Öffentlichkeitsfahndung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch einen Richter entschieden. Die Polizei ist zu diesem Zeitpunkt raus.
Wie groß oder klein das Interesse der Polizei an Straftätern in den eigenen Reihen ist, und wie ausgeprägt der Korpsgeist gerade bei der Polizei ist, durfte man ja jüngst erst wieder bestaunen rund um die Vorfälle in Augsburg. Eventuell aber auch nur linke Ideologie.
Wie groß oder klein das Interesse der Polizei an Straftätern in den eigenen Reihen ist, und wie ausgeprägt der Korpsgeist gerade bei der Polizei ist, durfte man ja jüngst erst wieder bestaunen rund um die Vorfälle in Augsburg. Eventuell aber auch nur linke Ideologie.
Kann man so sehen. Ich tausche mal paar Wörter aus: Wie groß oder klein das Interesse den Ultras an Straftätern in den eigenen Reihen ist, und wie ausgeprägt der Korpsgeist gerade bei den Ultras ist, durfte man ja jedes mal bestaunen rund um alle Vorfälle die uns zum Randale-Weltmeister machen. Eventuell aber auch nur irgendeine Ideologie. Frohe Gedanken
Warum diskutieren wir eigentlich schon wieder über das Fehlverhalten der Polizei, das es ohne jeden Zweifel gibt? Das kann doch niemand ernsthaft bestreiten.
Aber hier ging es doch eigentlich um eine aktuelle Öffentlichkeitsfahndung, zu der die Eintracht am Montag in Person von Herrn Reschke eine m. E. nicht sehr geschickte Positionierung vorgenommen hat. Da es in dieser Angelegenheit keine Gefahr im Verzüge geben dürfte, wurde diese Öffentlichkeitsfahndung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch einen Richter entschieden. Die Polizei ist zu diesem Zeitpunkt raus.
Nö. Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungsverfahren, die Ermittlungsarbeit macht in Deutschland überwiegend die Polizei, sie arbeiten zusammen.
Darum schrieb ich ja auch “zu diesem Zeitpunkt. Das Ermittlungsergebnis der Polizei lag der Staatsanwaltschaft vor, diese entschied sich, da eine Identifizierung der Gewalttäter anders nicht möglich war, bei Gericht die Öffentlichkeitsfahndung zu beantragen. Der Richter/die Richterin entschied über den Antrag. Bei Beantragung bzw. Entscheidung war die Polizei nicht mehr aktiv im Verfahren. Nur das meinte ich, verbunden mit meiner Verwunderung, warum wir in diesem Zusammenhang schon wieder polizeiliches Fehlverhalten diskutieren müssen.
Nö. Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungsverfahren, die Ermittlungsarbeit macht in Deutschland überwiegend die Polizei, sie arbeiten zusammen.
Darum schrieb ich ja auch “zu diesem Zeitpunkt. Das Ermittlungsergebnis der Polizei lag der Staatsanwaltschaft vor, diese entschied sich, da eine Identifizierung der Gewalttäter anders nicht möglich war, bei Gericht die Öffentlichkeitsfahndung zu beantragen. Der Richter/die Richterin entschied über den Antrag. Bei Beantragung bzw. Entscheidung war die Polizei nicht mehr aktiv im Verfahren. Nur das meinte ich, verbunden mit meiner Verwunderung, warum wir in diesem Zusammenhang schon wieder polizeiliches Fehlverhalten diskutieren müssen.
Man könnte sich so schön über die Sache, über den Ausgangspunkt dieser Angelegenheit austauschen, der am Montag, glaube ich, aufploppte. Eine Reihe von ziemlich gut erkennbaren Gesichtern mutmaßlicher Gewalttäter, die nun jeder einsehen kann. Vielleicht wurden ja Dienstags schon Leute von ihren Chefs, Schwiegermüttern usw. gefragt “Sind sie das?/Bist du das?”. Die Eintracht hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Stellt so Sachen wie informationelle Selbstbestimmung, Recht am eigenen Bild usw. über den Strafanspruch des Staates, das Interesse der Öffentlichkeit an der Verurteilung von Gewalttätern aso. Dann gibt es noch die Würde des Menschen, die durch staatliches Handeln nicht verletzt werden darf. Ein bisschen was von Pranger hat eine solche Maßnahme ja schon.
Nö. Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungsverfahren, die Ermittlungsarbeit macht in Deutschland überwiegend die Polizei, sie arbeiten zusammen.
Darum schrieb ich ja auch “zu diesem Zeitpunkt. Das Ermittlungsergebnis der Polizei lag der Staatsanwaltschaft vor, diese entschied sich, da eine Identifizierung der Gewalttäter anders nicht möglich war, bei Gericht die Öffentlichkeitsfahndung zu beantragen. Der Richter/die Richterin entschied über den Antrag. Bei Beantragung bzw. Entscheidung war die Polizei nicht mehr aktiv im Verfahren. Nur das meinte ich, verbunden mit meiner Verwunderung, warum wir in diesem Zusammenhang schon wieder polizeiliches Fehlverhalten diskutieren müssen.
Man könnte sich so schön über die Sache, über den Ausgangspunkt dieser Angelegenheit austauschen, der am Montag, glaube ich, aufploppte. Eine Reihe von ziemlich gut erkennbaren Gesichtern mutmaßlicher Gewalttäter, die nun jeder einsehen kann. Vielleicht wurden ja Dienstags schon Leute von ihren Chefs, Schwiegermüttern usw. gefragt “Sind sie das?/Bist du das?”. Die Eintracht hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Stellt so Sachen wie informationelle Selbstbestimmung, Recht am eigenen Bild usw. über den Strafanspruch des Staates, das Interesse der Öffentlichkeit an der Verurteilung von Gewalttätern aso. Dann gibt es noch die Würde des Menschen, die durch staatliches Handeln nicht verletzt werden darf. Ein bisschen was von Pranger hat eine solche Maßnahme ja schon.
Ist aber ein ganz normaler Gedankengang. Siehst du ja auch bei der Diskussion um die UEFA-Strafen. Da ist das Verhalten der Gegenseite (hier: Fans der Roma) ja auch ein wichtiger Gesichtspunkt.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand. Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist. Dass man da Vergleiche zieht ist schon natürlich.
Man könnte sich so schön über die Sache, über den Ausgangspunkt dieser Angelegenheit austauschen, der am Montag, glaube ich, aufploppte. Eine Reihe von ziemlich gut erkennbaren Gesichtern mutmaßlicher Gewalttäter, die nun jeder einsehen kann. Vielleicht wurden ja Dienstags schon Leute von ihren Chefs, Schwiegermüttern usw. gefragt “Sind sie das?/Bist du das?”. Die Eintracht hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Stellt so Sachen wie informationelle Selbstbestimmung, Recht am eigenen Bild usw. über den Strafanspruch des Staates, das Interesse der Öffentlichkeit an der Verurteilung von Gewalttätern aso. Dann gibt es noch die Würde des Menschen, die durch staatliches Handeln nicht verletzt werden darf. Ein bisschen was von Pranger hat eine solche Maßnahme ja schon.
Ist aber ein ganz normaler Gedankengang. Siehst du ja auch bei der Diskussion um die UEFA-Strafen. Da ist das Verhalten der Gegenseite (hier: Fans der Roma) ja auch ein wichtiger Gesichtspunkt.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand. Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist. Dass man da Vergleiche zieht ist schon natürlich.
Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist.
Das halte ich persönlich für einen sehr wesentlichen Aspekt, der (zumindest in meiner Wahrnehmung) oft zu kurz kommt.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand
Öffentlichkeitsfahndung wird meist dann gemacht wenn es sich um schwere Straftaten handelt. Das ist hier zumindest teilweise der Fall, es geht um den Vorwurf des schweren Landfriedensbruch, das kann bis zu 10 Jahre Knast geben.
Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist. Dass man da Vergleiche zieht ist schon natürlich.
Ich verstehe gut, was du meinst und du hast recht, was die Maßstäbe an Rechtsstaatlichkeit betrifft, die insbesondere an die Vertreter des Staates angelegt werden müssen, zumindest wenn dieser ein Rechtsstaat sein will. Nur in unserer Angelegenheit, Öffentlichkeitsfahndung, lenkt das ein wenig ab. Hier gibt es eigentlich nur noch die Tatverdächtigen auf der einen Seite und den Staat, Staatsanwaltschaft und Gericht als “Gegenseite”. Das möglich Fehlverhalten der Polizei in der Auseinandersetzung darf nicht unter den Teppich gekehrt werden, muss seinerseits verfolgt werden, steht aber mit der Öffentlichkeitsfahndung in keinem Zusammenhang, andere Baustelle.
Ist aber ein ganz normaler Gedankengang. Siehst du ja auch bei der Diskussion um die UEFA-Strafen. Da ist das Verhalten der Gegenseite (hier: Fans der Roma) ja auch ein wichtiger Gesichtspunkt.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand. Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist. Dass man da Vergleiche zieht ist schon natürlich.
Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist.
Das halte ich persönlich für einen sehr wesentlichen Aspekt, der (zumindest in meiner Wahrnehmung) oft zu kurz kommt.
Ist aber ein ganz normaler Gedankengang. Siehst du ja auch bei der Diskussion um die UEFA-Strafen. Da ist das Verhalten der Gegenseite (hier: Fans der Roma) ja auch ein wichtiger Gesichtspunkt.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand. Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist. Dass man da Vergleiche zieht ist schon natürlich.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand
Öffentlichkeitsfahndung wird meist dann gemacht wenn es sich um schwere Straftaten handelt. Das ist hier zumindest teilweise der Fall, es geht um den Vorwurf des schweren Landfriedensbruch, das kann bis zu 10 Jahre Knast geben.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand
Öffentlichkeitsfahndung wird meist dann gemacht wenn es sich um schwere Straftaten handelt. Das ist hier zumindest teilweise der Fall, es geht um den Vorwurf des schweren Landfriedensbruch, das kann bis zu 10 Jahre Knast geben.
Vielleicht ist es inzwischen klar geworden, dass mich das Thema interessiert 😉 Ich habe in dem Zusammenhang mal ein paar Urteile/Urteilsbegründungen gelesen. In einem Fall ging es um einen (einfachen) Diebstahl einer Geldbörse aus einem Krankenzimmer in einem Krankenhaus. Inhalt der Börse waren 38€, BPA und die heute üblichen Karten. Mittels der EC-Karte versuchte der mutmaßliche Täter an einem Geldautomaten Geld abzuheben, es blieb beim Versuch, sein Gesicht wurde beim Versuch durch die Kamera erfasst. Die zuständige Staatsanwaltschaft beantragte die Öffentlichkeitsfahndung, das Amtsgericht lehnte ab, vermutlich nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Das übergeordnete Landgericht hob nach Beschwerde der StA die Entscheidung des Amtsgerichts auf und ließ die Öffentlichkeitsfahndung zu, sah auch die Verhältnismäßigkeit gegeben.
Wenn also bei einem einfachen Diebstahl/Betrugsversuch eine Verhältnismäßigkeit für eine Öffentlichkeitsfahndung gesehen wurde, vergleichen wir das mit den Delikten, die den Tatverdächtigen der Öffentlichkeitsfahndung vermutlich vorgeworfen werden. Zumindest versuchte oder vollendete gefährlich Körperverletzung, Landfriedensbruch ggf. sogar schwerer Landfriedensbruch. Ich wäre wirklich daran interessiert, wie der über jeden Zweifel erhabene Jurist, Herr Reschke, seine Zweifel an der Verhältnismäßigkeit begründet.
Ist aber ein ganz normaler Gedankengang. Siehst du ja auch bei der Diskussion um die UEFA-Strafen. Da ist das Verhalten der Gegenseite (hier: Fans der Roma) ja auch ein wichtiger Gesichtspunkt.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand. Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist. Dass man da Vergleiche zieht ist schon natürlich.
Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist. Dass man da Vergleiche zieht ist schon natürlich.
Ich verstehe gut, was du meinst und du hast recht, was die Maßstäbe an Rechtsstaatlichkeit betrifft, die insbesondere an die Vertreter des Staates angelegt werden müssen, zumindest wenn dieser ein Rechtsstaat sein will. Nur in unserer Angelegenheit, Öffentlichkeitsfahndung, lenkt das ein wenig ab. Hier gibt es eigentlich nur noch die Tatverdächtigen auf der einen Seite und den Staat, Staatsanwaltschaft und Gericht als “Gegenseite”. Das möglich Fehlverhalten der Polizei in der Auseinandersetzung darf nicht unter den Teppich gekehrt werden, muss seinerseits verfolgt werden, steht aber mit der Öffentlichkeitsfahndung in keinem Zusammenhang, andere Baustelle.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand
Öffentlichkeitsfahndung wird meist dann gemacht wenn es sich um schwere Straftaten handelt. Das ist hier zumindest teilweise der Fall, es geht um den Vorwurf des schweren Landfriedensbruch, das kann bis zu 10 Jahre Knast geben.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand
Öffentlichkeitsfahndung wird meist dann gemacht wenn es sich um schwere Straftaten handelt. Das ist hier zumindest teilweise der Fall, es geht um den Vorwurf des schweren Landfriedensbruch, das kann bis zu 10 Jahre Knast geben.
Vielleicht ist es inzwischen klar geworden, dass mich das Thema interessiert 😉 Ich habe in dem Zusammenhang mal ein paar Urteile/Urteilsbegründungen gelesen. In einem Fall ging es um einen (einfachen) Diebstahl einer Geldbörse aus einem Krankenzimmer in einem Krankenhaus. Inhalt der Börse waren 38€, BPA und die heute üblichen Karten. Mittels der EC-Karte versuchte der mutmaßliche Täter an einem Geldautomaten Geld abzuheben, es blieb beim Versuch, sein Gesicht wurde beim Versuch durch die Kamera erfasst. Die zuständige Staatsanwaltschaft beantragte die Öffentlichkeitsfahndung, das Amtsgericht lehnte ab, vermutlich nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Das übergeordnete Landgericht hob nach Beschwerde der StA die Entscheidung des Amtsgerichts auf und ließ die Öffentlichkeitsfahndung zu, sah auch die Verhältnismäßigkeit gegeben.
Wenn also bei einem einfachen Diebstahl/Betrugsversuch eine Verhältnismäßigkeit für eine Öffentlichkeitsfahndung gesehen wurde, vergleichen wir das mit den Delikten, die den Tatverdächtigen der Öffentlichkeitsfahndung vermutlich vorgeworfen werden. Zumindest versuchte oder vollendete gefährlich Körperverletzung, Landfriedensbruch ggf. sogar schwerer Landfriedensbruch. Ich wäre wirklich daran interessiert, wie der über jeden Zweifel erhabene Jurist, Herr Reschke, seine Zweifel an der Verhältnismäßigkeit begründet.
Also wie die rein sind gegen Unbeteiligte das war schon brutal. Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
Also wie die rein sind gegen Unbeteiligte das war schon brutal. Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
Ich kann nur von Heimspielen sprechen. Da hatte ich nie Probleme mit der Polizei.
Die den Einsatz ausgelöst haben, sind die Gefährlichen. Die sind auch dran Schuld das Unbeteiligte verletzt worden sind.
Also wie die rein sind gegen Unbeteiligte das war schon brutal. Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
das ist doch vollkommener Unsinn, der Normalofan hat ein deutlich höheres Risiko ein paar aufs Maul zu bekommen, weil er im falschen Moment sein Handy zückt als dass die Staatsmacht ihn angreift.
Also wie die rein sind gegen Unbeteiligte das war schon brutal. Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
Also wie die rein sind gegen Unbeteiligte das war schon brutal. Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
Ich kann nur von Heimspielen sprechen. Da hatte ich nie Probleme mit der Polizei.
Die den Einsatz ausgelöst haben, sind die Gefährlichen. Die sind auch dran Schuld das Unbeteiligte verletzt worden sind.
Also wie die rein sind gegen Unbeteiligte das war schon brutal. Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
Was Menschen antreibt Eisenstangen und Toiletten Türen zu schmeißen, werde ich nie verstehen. Was treibt einen um, so aggressiv zu sein? Bevor mir Einseitigkeit unterstellt wird, die Frage betrifft alle Seiten.
Also wie die rein sind gegen Unbeteiligte das war schon brutal. Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
Also wie die rein sind gegen Unbeteiligte das war schon brutal. Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
das ist doch vollkommener Unsinn, der Normalofan hat ein deutlich höheres Risiko ein paar aufs Maul zu bekommen, weil er im falschen Moment sein Handy zückt als dass die Staatsmacht ihn angreift.
das ist doch vollkommener Unsinn, der Normalofan hat ein deutlich höheres Risiko ein paar aufs Maul zu bekommen, weil er im falschen Moment sein Handy zückt als dass die Staatsmacht ihn angreift.
Ich erhöhe um, mit den falschen Farben falsch abbiegen!
Also wie die rein sind gegen Unbeteiligte das war schon brutal. Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
das ist doch vollkommener Unsinn, der Normalofan hat ein deutlich höheres Risiko ein paar aufs Maul zu bekommen, weil er im falschen Moment sein Handy zückt als dass die Staatsmacht ihn angreift.
Vor 5 Jahren hätte ich das so nicht bestätigt. Inzwischen muss ich aber sagen: Das ist so. Als Normalo kriegt man Probleme, wenn man zu weit unten steht, das Handy in die Hand nimmt, "Fahne runner" brüllt, nicht nach den Vorstellungen Umstehender 16jähriger "supported", zu früh vor Spielende ausm Block geht (und seis nur zum pissen). Mein provokantes "Scheiß Waldhof Mannheim" (dass ich mir nicht klemmen kann) preise ich in der Liste schon gar nicht mehr ein. Keine Ahnung, was mich geritten hat, am Sonntag mal wieder ne Karte für den 40er anzunehmen. Ich brauche es jetzt erstmal wieder bis auf weiteres nicht mehr....
Also wie die rein sind gegen Unbeteiligte das war schon brutal. Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
das ist doch vollkommener Unsinn, der Normalofan hat ein deutlich höheres Risiko ein paar aufs Maul zu bekommen, weil er im falschen Moment sein Handy zückt als dass die Staatsmacht ihn angreift.
das ist doch vollkommener Unsinn, der Normalofan hat ein deutlich höheres Risiko ein paar aufs Maul zu bekommen, weil er im falschen Moment sein Handy zückt als dass die Staatsmacht ihn angreift.
Ich erhöhe um, mit den falschen Farben falsch abbiegen!
Also wie die rein sind gegen Unbeteiligte das war schon brutal. Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
das ist doch vollkommener Unsinn, der Normalofan hat ein deutlich höheres Risiko ein paar aufs Maul zu bekommen, weil er im falschen Moment sein Handy zückt als dass die Staatsmacht ihn angreift.
Also wie die rein sind gegen Unbeteiligte das war schon brutal. Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
das ist doch vollkommener Unsinn, der Normalofan hat ein deutlich höheres Risiko ein paar aufs Maul zu bekommen, weil er im falschen Moment sein Handy zückt als dass die Staatsmacht ihn angreift.
Vor 5 Jahren hätte ich das so nicht bestätigt. Inzwischen muss ich aber sagen: Das ist so. Als Normalo kriegt man Probleme, wenn man zu weit unten steht, das Handy in die Hand nimmt, "Fahne runner" brüllt, nicht nach den Vorstellungen Umstehender 16jähriger "supported", zu früh vor Spielende ausm Block geht (und seis nur zum pissen). Mein provokantes "Scheiß Waldhof Mannheim" (dass ich mir nicht klemmen kann) preise ich in der Liste schon gar nicht mehr ein. Keine Ahnung, was mich geritten hat, am Sonntag mal wieder ne Karte für den 40er anzunehmen. Ich brauche es jetzt erstmal wieder bis auf weiteres nicht mehr....
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wäre es Dir sicher aufgefallen, dass ich nicht die Zahlen in Zweifel gezogen habe sondern die Methodik und Schlussfolgerung. Aber ich versuche das nächste mal einfacher zu schreiben, sorry.
Aber hier ging es doch eigentlich um eine aktuelle Öffentlichkeitsfahndung, zu der die Eintracht am Montag in Person von Herrn Reschke eine m. E. nicht sehr geschickte Positionierung vorgenommen hat. Da es in dieser Angelegenheit keine Gefahr im Verzüge geben dürfte, wurde diese Öffentlichkeitsfahndung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch einen Richter entschieden. Die Polizei ist zu diesem Zeitpunkt raus.
Nö. Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungsverfahren, die Ermittlungsarbeit macht in Deutschland überwiegend die Polizei, sie arbeiten zusammen.
https://www.deutschlandfunk.de/verfahren-schuss-bundesliga-moenchengladbach-100.html
Kann man so sehen. Ich tausche mal paar Wörter aus:
Wie groß oder klein das Interesse den Ultras an Straftätern in den eigenen Reihen ist, und wie ausgeprägt der Korpsgeist gerade bei den Ultras ist, durfte man ja jedes mal bestaunen rund um alle Vorfälle die uns zum Randale-Weltmeister machen. Eventuell aber auch nur irgendeine Ideologie.
Frohe Gedanken
Aber hier ging es doch eigentlich um eine aktuelle Öffentlichkeitsfahndung, zu der die Eintracht am Montag in Person von Herrn Reschke eine m. E. nicht sehr geschickte Positionierung vorgenommen hat. Da es in dieser Angelegenheit keine Gefahr im Verzüge geben dürfte, wurde diese Öffentlichkeitsfahndung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch einen Richter entschieden. Die Polizei ist zu diesem Zeitpunkt raus.
Nö. Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungsverfahren, die Ermittlungsarbeit macht in Deutschland überwiegend die Polizei, sie arbeiten zusammen.
Darum schrieb ich ja auch “zu diesem Zeitpunkt. Das Ermittlungsergebnis der Polizei lag der Staatsanwaltschaft vor, diese entschied sich, da eine Identifizierung der Gewalttäter anders nicht möglich war, bei Gericht die Öffentlichkeitsfahndung zu beantragen. Der Richter/die Richterin entschied über den Antrag. Bei Beantragung bzw. Entscheidung war die Polizei nicht mehr aktiv im Verfahren. Nur das meinte ich, verbunden mit meiner Verwunderung, warum wir in diesem Zusammenhang schon wieder polizeiliches Fehlverhalten diskutieren müssen.
Hätten Sie Eier, würden Sie sich stellen.
Nö. Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungsverfahren, die Ermittlungsarbeit macht in Deutschland überwiegend die Polizei, sie arbeiten zusammen.
Darum schrieb ich ja auch “zu diesem Zeitpunkt. Das Ermittlungsergebnis der Polizei lag der Staatsanwaltschaft vor, diese entschied sich, da eine Identifizierung der Gewalttäter anders nicht möglich war, bei Gericht die Öffentlichkeitsfahndung zu beantragen. Der Richter/die Richterin entschied über den Antrag. Bei Beantragung bzw. Entscheidung war die Polizei nicht mehr aktiv im Verfahren. Nur das meinte ich, verbunden mit meiner Verwunderung, warum wir in diesem Zusammenhang schon wieder polizeiliches Fehlverhalten diskutieren müssen.
Die Eintracht hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Stellt so Sachen wie informationelle Selbstbestimmung, Recht am eigenen Bild usw. über den Strafanspruch des Staates, das Interesse der Öffentlichkeit an der Verurteilung von Gewalttätern aso. Dann gibt es noch die Würde des Menschen, die durch staatliches Handeln nicht verletzt werden darf. Ein bisschen was von Pranger hat eine solche Maßnahme ja schon.
Wäre eigentlich ausreichend Stoff für Diskussion.
Darum schrieb ich ja auch “zu diesem Zeitpunkt. Das Ermittlungsergebnis der Polizei lag der Staatsanwaltschaft vor, diese entschied sich, da eine Identifizierung der Gewalttäter anders nicht möglich war, bei Gericht die Öffentlichkeitsfahndung zu beantragen. Der Richter/die Richterin entschied über den Antrag. Bei Beantragung bzw. Entscheidung war die Polizei nicht mehr aktiv im Verfahren. Nur das meinte ich, verbunden mit meiner Verwunderung, warum wir in diesem Zusammenhang schon wieder polizeiliches Fehlverhalten diskutieren müssen.
Die Eintracht hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Stellt so Sachen wie informationelle Selbstbestimmung, Recht am eigenen Bild usw. über den Strafanspruch des Staates, das Interesse der Öffentlichkeit an der Verurteilung von Gewalttätern aso. Dann gibt es noch die Würde des Menschen, die durch staatliches Handeln nicht verletzt werden darf. Ein bisschen was von Pranger hat eine solche Maßnahme ja schon.
Wäre eigentlich ausreichend Stoff für Diskussion.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand. Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist. Dass man da Vergleiche zieht ist schon natürlich.
Die Eintracht hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Stellt so Sachen wie informationelle Selbstbestimmung, Recht am eigenen Bild usw. über den Strafanspruch des Staates, das Interesse der Öffentlichkeit an der Verurteilung von Gewalttätern aso. Dann gibt es noch die Würde des Menschen, die durch staatliches Handeln nicht verletzt werden darf. Ein bisschen was von Pranger hat eine solche Maßnahme ja schon.
Wäre eigentlich ausreichend Stoff für Diskussion.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand. Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist. Dass man da Vergleiche zieht ist schon natürlich.
Das halte ich persönlich für einen sehr wesentlichen Aspekt, der (zumindest in meiner Wahrnehmung) oft zu kurz kommt.
Öffentlichkeitsfahndung wird meist dann gemacht wenn es sich um schwere Straftaten handelt. Das ist hier zumindest teilweise der Fall, es geht um den Vorwurf des schweren Landfriedensbruch, das kann bis zu 10 Jahre Knast geben.
Ich verstehe gut, was du meinst und du hast recht, was die Maßstäbe an Rechtsstaatlichkeit betrifft, die insbesondere an die Vertreter des Staates angelegt werden müssen, zumindest wenn dieser ein Rechtsstaat sein will. Nur in unserer Angelegenheit, Öffentlichkeitsfahndung, lenkt das ein wenig ab. Hier gibt es eigentlich nur noch die Tatverdächtigen auf der einen Seite und den Staat, Staatsanwaltschaft und Gericht als “Gegenseite”. Das möglich Fehlverhalten der Polizei in der Auseinandersetzung darf nicht unter den Teppich gekehrt werden, muss seinerseits verfolgt werden, steht aber mit der Öffentlichkeitsfahndung in keinem Zusammenhang, andere Baustelle.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand. Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist. Dass man da Vergleiche zieht ist schon natürlich.
Das halte ich persönlich für einen sehr wesentlichen Aspekt, der (zumindest in meiner Wahrnehmung) oft zu kurz kommt.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand. Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist. Dass man da Vergleiche zieht ist schon natürlich.
Öffentlichkeitsfahndung wird meist dann gemacht wenn es sich um schwere Straftaten handelt. Das ist hier zumindest teilweise der Fall, es geht um den Vorwurf des schweren Landfriedensbruch, das kann bis zu 10 Jahre Knast geben.
Vielleicht ist es inzwischen klar geworden, dass mich das Thema interessiert 😉 Ich habe in dem Zusammenhang mal ein paar Urteile/Urteilsbegründungen gelesen. In einem Fall ging es um einen (einfachen) Diebstahl einer Geldbörse aus einem Krankenzimmer in einem Krankenhaus. Inhalt der Börse waren 38€, BPA und die heute üblichen Karten. Mittels der EC-Karte versuchte der mutmaßliche Täter an einem Geldautomaten Geld abzuheben, es blieb beim Versuch, sein Gesicht wurde beim Versuch durch die Kamera erfasst. Die zuständige Staatsanwaltschaft beantragte die Öffentlichkeitsfahndung, das Amtsgericht lehnte ab, vermutlich nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Das übergeordnete Landgericht hob nach Beschwerde der StA die Entscheidung des Amtsgerichts auf und ließ die Öffentlichkeitsfahndung zu, sah auch die Verhältnismäßigkeit gegeben.
Wenn also bei einem einfachen Diebstahl/Betrugsversuch eine Verhältnismäßigkeit für eine Öffentlichkeitsfahndung gesehen wurde, vergleichen wir das mit den Delikten, die den Tatverdächtigen der Öffentlichkeitsfahndung vermutlich vorgeworfen werden. Zumindest versuchte oder vollendete gefährlich Körperverletzung, Landfriedensbruch ggf. sogar schwerer Landfriedensbruch. Ich wäre wirklich daran interessiert, wie der über jeden Zweifel erhabene Jurist, Herr Reschke, seine Zweifel an der Verhältnismäßigkeit begründet.
Ich möchte mir über die Öffentlichkeitsfahndung gar kein abschließendes Urteil erlauben. Wenn Gewalttäter in der U-Bahn per Fahndungsfotos gesucht werden, beschwert sich ja auch niemand. Nur hier gibt es halt eine Gegenseite, die noch dazu mit Hoheitsrechten ausgestattet ist und insofern noch wesentlich höheren Maßstäben an Rechtsstaatlichkeit unterworfen ist. Dass man da Vergleiche zieht ist schon natürlich.
Ich verstehe gut, was du meinst und du hast recht, was die Maßstäbe an Rechtsstaatlichkeit betrifft, die insbesondere an die Vertreter des Staates angelegt werden müssen, zumindest wenn dieser ein Rechtsstaat sein will. Nur in unserer Angelegenheit, Öffentlichkeitsfahndung, lenkt das ein wenig ab. Hier gibt es eigentlich nur noch die Tatverdächtigen auf der einen Seite und den Staat, Staatsanwaltschaft und Gericht als “Gegenseite”. Das möglich Fehlverhalten der Polizei in der Auseinandersetzung darf nicht unter den Teppich gekehrt werden, muss seinerseits verfolgt werden, steht aber mit der Öffentlichkeitsfahndung in keinem Zusammenhang, andere Baustelle.
Öffentlichkeitsfahndung wird meist dann gemacht wenn es sich um schwere Straftaten handelt. Das ist hier zumindest teilweise der Fall, es geht um den Vorwurf des schweren Landfriedensbruch, das kann bis zu 10 Jahre Knast geben.
Vielleicht ist es inzwischen klar geworden, dass mich das Thema interessiert 😉 Ich habe in dem Zusammenhang mal ein paar Urteile/Urteilsbegründungen gelesen. In einem Fall ging es um einen (einfachen) Diebstahl einer Geldbörse aus einem Krankenzimmer in einem Krankenhaus. Inhalt der Börse waren 38€, BPA und die heute üblichen Karten. Mittels der EC-Karte versuchte der mutmaßliche Täter an einem Geldautomaten Geld abzuheben, es blieb beim Versuch, sein Gesicht wurde beim Versuch durch die Kamera erfasst. Die zuständige Staatsanwaltschaft beantragte die Öffentlichkeitsfahndung, das Amtsgericht lehnte ab, vermutlich nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Das übergeordnete Landgericht hob nach Beschwerde der StA die Entscheidung des Amtsgerichts auf und ließ die Öffentlichkeitsfahndung zu, sah auch die Verhältnismäßigkeit gegeben.
Wenn also bei einem einfachen Diebstahl/Betrugsversuch eine Verhältnismäßigkeit für eine Öffentlichkeitsfahndung gesehen wurde, vergleichen wir das mit den Delikten, die den Tatverdächtigen der Öffentlichkeitsfahndung vermutlich vorgeworfen werden. Zumindest versuchte oder vollendete gefährlich Körperverletzung, Landfriedensbruch ggf. sogar schwerer Landfriedensbruch. Ich wäre wirklich daran interessiert, wie der über jeden Zweifel erhabene Jurist, Herr Reschke, seine Zweifel an der Verhältnismäßigkeit begründet.
Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
Ich kann nur von Heimspielen sprechen. Da hatte ich nie Probleme mit der Polizei.
Die den Einsatz ausgelöst haben, sind die Gefährlichen. Die sind auch dran Schuld das Unbeteiligte verletzt worden sind.
das ist doch vollkommener Unsinn, der Normalofan hat ein deutlich höheres Risiko ein paar aufs Maul zu bekommen, weil er im falschen Moment sein Handy zückt als dass die Staatsmacht ihn angreift.
Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
Ich kann nur von Heimspielen sprechen. Da hatte ich nie Probleme mit der Polizei.
Die den Einsatz ausgelöst haben, sind die Gefährlichen. Die sind auch dran Schuld das Unbeteiligte verletzt worden sind.
Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
Bevor mir Einseitigkeit unterstellt wird, die Frage betrifft alle Seiten.
Nix gegen die Polizei aber im Stadion sind die übertrieben aggressiv. schon bei kleineren verbalen Konflikten kommt ein Rollkommando mit Schild voraus . Für normale Fans sind die gefährlicher.
das ist doch vollkommener Unsinn, der Normalofan hat ein deutlich höheres Risiko ein paar aufs Maul zu bekommen, weil er im falschen Moment sein Handy zückt als dass die Staatsmacht ihn angreift.
Ich erhöhe um, mit den falschen Farben falsch abbiegen!
Vor 5 Jahren hätte ich das so nicht bestätigt. Inzwischen muss ich aber sagen: Das ist so. Als Normalo kriegt man Probleme, wenn man zu weit unten steht, das Handy in die Hand nimmt, "Fahne runner" brüllt, nicht nach den Vorstellungen Umstehender 16jähriger "supported", zu früh vor Spielende ausm Block geht (und seis nur zum pissen). Mein provokantes "Scheiß Waldhof Mannheim" (dass ich mir nicht klemmen kann) preise ich in der Liste schon gar nicht mehr ein. Keine Ahnung, was mich geritten hat, am Sonntag mal wieder ne Karte für den 40er anzunehmen. Ich brauche es jetzt erstmal wieder bis auf weiteres nicht mehr....
das ist doch vollkommener Unsinn, der Normalofan hat ein deutlich höheres Risiko ein paar aufs Maul zu bekommen, weil er im falschen Moment sein Handy zückt als dass die Staatsmacht ihn angreift.
Ich erhöhe um, mit den falschen Farben falsch abbiegen!
das ist doch vollkommener Unsinn, der Normalofan hat ein deutlich höheres Risiko ein paar aufs Maul zu bekommen, weil er im falschen Moment sein Handy zückt als dass die Staatsmacht ihn angreift.
Vor 5 Jahren hätte ich das so nicht bestätigt. Inzwischen muss ich aber sagen: Das ist so. Als Normalo kriegt man Probleme, wenn man zu weit unten steht, das Handy in die Hand nimmt, "Fahne runner" brüllt, nicht nach den Vorstellungen Umstehender 16jähriger "supported", zu früh vor Spielende ausm Block geht (und seis nur zum pissen). Mein provokantes "Scheiß Waldhof Mannheim" (dass ich mir nicht klemmen kann) preise ich in der Liste schon gar nicht mehr ein. Keine Ahnung, was mich geritten hat, am Sonntag mal wieder ne Karte für den 40er anzunehmen. Ich brauche es jetzt erstmal wieder bis auf weiteres nicht mehr....