Propagandablatt der Identitären Bewegung Propagandablatt von Correctiv Karrikatur aus der Jungen Freiheit
Komische Mischung. Ich dachte dieses correctdings hat doch dieses ominöse Treffen da im Osten gegen die AfD veröffentlicht und diese Plattform ist nun rechtsradikal. Verstehe ich nicht aber ich kenne diese Plattform auch gar nicht. Mich wundert allerdings, was du so für Karikaturen, Propagandablätter etc kennst. Du scheinst da ja viel zu lesen.
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Komische Mischung. Ich dachte dieses correctdings hat doch dieses ominöse Treffen da im Osten gegen die AfD veröffentlicht und diese Plattform ist nun rechtsradikal. Verstehe ich nicht aber ich kenne diese Plattform auch gar nicht. Mich wundert allerdings, was du so für Karikaturen, Propagandablätter etc kennst. Du scheinst da ja viel zu lesen.
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Komische Mischung. Ich dachte dieses correctdings hat doch dieses ominöse Treffen da im Osten gegen die AfD veröffentlicht und diese Plattform ist nun rechtsradikal. Verstehe ich nicht aber ich kenne diese Plattform auch gar nicht. Mich wundert allerdings, was du so für Karikaturen, Propagandablätter etc kennst. Du scheinst da ja viel zu lesen.
😂 Eigentor! Compact natürlich. Nicht Correctiv. Sorry
Es ist halt die gleiche fehlgeleitete Liebe wie die des Mannes in Basalatis Vergleich, der seine Frau schlägt.
tausche "halt" durch "vielleicht" ... hab die Editierfunktion auf die Schnelle nicht gefunden
Nichts für Ungut, aber ich finde es nur sehr schwer erträglich, wie du hier über Beziehungsgewalt sprichst. Mit "fehlgeleiteter Liebe" hat das nichts aber auch gar nichts zu tun. Ich will hier echt nicht weiter ausholen, aber bitte, beschäftige dich vielleicht mal damit, statt hier solche Granaten abzulassen.
Was willst du denn jetzt wieder? Ich habe auf den Vergleich geantwortet. Wenn du es nicht kapierst, kann ich doch nichts dafür.
Was willst du denn jetzt wieder? Ich habe auf den Vergleich geantwortet. Wenn du es nicht kapierst, kann ich doch nichts dafür.
Junge! Du schwadronierst hier von "fehlgeleiteter Liebe" in Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt. Und nein, du verstehst natürlich nicht, was daran problematisch ist. 🙄
Ich habe es noch nicht erlebt, dass ein Thread nicht nur gesperrt, sondern auch alle Inhalte gelöscht wurden, aber du hattest es geschafft. Soviel zu fehlendem Humor! Fanden wohl andere auch nicht lustig. Aber auch das merkst du n icht.
Und was das Thema angeht habe ich es aus der Sicht der Täter geschrieben, die glauben, dass das trotzdem Liebe ist. Raffst du aber nicht und wundert mich auch nicht.
Und was das Thema angeht habe ich es aus der Sicht der Täter geschrieben, die glauben, dass das trotzdem Liebe ist.
Das machst Du aber öfter und vermittelst damit den Eindruck, dass Du das genauso siehst. Machst Du das evtl. bewusst, um entsprechende Reaktionen zu bekommen, um dann schreiben zu können, dass Du das nie gesagt hast? Auch ein Mittel, um einen Thread zu zerschießen.
Hier nun noch einmal meine Sicht der Geschehnisse und der Diskussion um "Fans" und den rechtlichen Status dieser Personen in den letzten Beiträgen. Danach habe ich fertig. Fassen wir zusammen:
In dem vorliegenden Sachverhalt kam es während des Bundesligaspiels zwischen der Eintracht und dem VfB zu gewalttätigen Handlungen seitens bestimmter Besucher. Diese Personen versuchten offensichtlich unter Missachtung gültiger Eintrittskarten sich Zutritt zu einem Block zu verschaffen und setzten physische Gewalt gegenüber Ordnern ein, die sie daran hindern wollten. Als die Polizei hinzugezogen wurde, wurden die Beamten sofort massiv von den betreffenden Besuchern attackiert. Es kam zu weiteren Angriffen, bei denen die Besucher die Polizei mit verschiedenen Gegenständen bewarfen.
Der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei ist hier im Kontext von "actio et reactio" natürlich als "reactio" einzustufen. Das Außerachtlassen von "actio" oder deren Relativierung ist hier definitiv ungerechtfertigt.
Basierend auf diesen Handlungen können die gewalttätigen Besucher zweifellos als Verbrecher oder Kriminelle betrachtet werden. Ihr Verhalten stellt klare Verstöße gegen geltendes Recht und die öffentliche Ordnung dar. Insbesondere das gewaltsame Eindringen in einen Block ohne dafür gültige Eintrittskarten vorzuweisen, das körperliche Bedrängen von Ordnungskräften und die tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte sind strafrechtlich relevante Handlungen.
Angesichts der Ernsthaftigkeit der begangenen Straftaten sowie der potenziellen Gefährdung von Leben und Eigentum ist es gerechtfertigt, die betreffenden Personen als Verbrecher oder Kriminelle zu bezeichnen. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass solche Handlungen angemessen verfolgt und geahndet werden, um die Integrität von Sportveranstaltungen zu schützen und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die gewalttätigen Handlungen und Verstöße gegen das Gesetz seitens der betreffenden Besucher während des Bundesligaspiels können als Grundlage dafür dienen, ihnen die Eigenschaft als Fans der Eintracht abzusprechen. In diesem Zusammenhang ist es irrelevant, ob diese Besucher sich selbst als Fans der Eintracht betrachten.
Durch ihre strafbaren Handlungen haben sie nicht nur erheblichen Schaden und Sicherheitsrisiken verursacht, sondern auch zu möglichen Strafzahlungen und Sanktionen der Verbände gegen die Eintracht beigetragen. Diese Handlungen stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen und Werten, die die Zugehörigkeit zur Eintracht ausmachen, und untergraben die Integrität des Fußballsports sowie die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten.
Die Durchführung von Razzien in mehreren Wohnungen im Zuge der Ermittlungen zu dem oben genannten Sachverhalt ist gerechtfertigt, sofern sie auf der Grundlage hinreichender Verdachtsmomente und unter Einhaltung der rechtlichen Verfahrensregeln erfolgte. Hiervon gehe ich aus. Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, Beweise gegen die mutmaßlichen Straftäter zu sammeln und zur Aufklärung der begangenen Straftaten beizutragen. Sie stehen im Einklang mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung.
Ergänzung: Hier wurde immer wieder angeprangert, dass der Polizeieinsatz ja alleine deshalb überzogen war, weil er eine halbe Stunde andauerte. Ich glaube nicht, dass er so lange gedauert hätte, wenn die Gegenseite nicht auch eine halbe Stunde lang Äste, Gitter, Toiletteneinrichtung oder auch Imbissinventar herangeschafft hätte mir dem einzige Ziel möglichst viele Polizeibeamte möglichst schwer zu verletzen.
Basierend auf diesen Handlungen können die gewalttätigen Besucher zweifellos als Verbrecher oder Kriminelle betrachtet werden.
Hier wurden diejenigen als Verbrecher und Kriminelle bezeichnet, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Dies ist eine ungerechtfertigte Vorverurteilung, weil nicht geklärt ist, ob, warum und in welchem Maße sie in die Auseinandersetzungen mit der Polizei verwickelt waren. Siehe dazu den Beitrag von cm47. Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
Ich habe es noch nicht erlebt, dass ein Thread nicht nur gesperrt, sondern auch alle Inhalte gelöscht wurden, aber du hattest es geschafft. Soviel zu fehlendem Humor! Fanden wohl andere auch nicht lustig. Aber auch das merkst du n icht.
Und was das Thema angeht habe ich es aus der Sicht der Täter geschrieben, die glauben, dass das trotzdem Liebe ist. Raffst du aber nicht und wundert mich auch nicht.
Und was das Thema angeht habe ich es aus der Sicht der Täter geschrieben, die glauben, dass das trotzdem Liebe ist.
Das machst Du aber öfter und vermittelst damit den Eindruck, dass Du das genauso siehst. Machst Du das evtl. bewusst, um entsprechende Reaktionen zu bekommen, um dann schreiben zu können, dass Du das nie gesagt hast? Auch ein Mittel, um einen Thread zu zerschießen.
Hier nun noch einmal meine Sicht der Geschehnisse und der Diskussion um "Fans" und den rechtlichen Status dieser Personen in den letzten Beiträgen. Danach habe ich fertig. Fassen wir zusammen:
In dem vorliegenden Sachverhalt kam es während des Bundesligaspiels zwischen der Eintracht und dem VfB zu gewalttätigen Handlungen seitens bestimmter Besucher. Diese Personen versuchten offensichtlich unter Missachtung gültiger Eintrittskarten sich Zutritt zu einem Block zu verschaffen und setzten physische Gewalt gegenüber Ordnern ein, die sie daran hindern wollten. Als die Polizei hinzugezogen wurde, wurden die Beamten sofort massiv von den betreffenden Besuchern attackiert. Es kam zu weiteren Angriffen, bei denen die Besucher die Polizei mit verschiedenen Gegenständen bewarfen.
Der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei ist hier im Kontext von "actio et reactio" natürlich als "reactio" einzustufen. Das Außerachtlassen von "actio" oder deren Relativierung ist hier definitiv ungerechtfertigt.
Basierend auf diesen Handlungen können die gewalttätigen Besucher zweifellos als Verbrecher oder Kriminelle betrachtet werden. Ihr Verhalten stellt klare Verstöße gegen geltendes Recht und die öffentliche Ordnung dar. Insbesondere das gewaltsame Eindringen in einen Block ohne dafür gültige Eintrittskarten vorzuweisen, das körperliche Bedrängen von Ordnungskräften und die tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte sind strafrechtlich relevante Handlungen.
Angesichts der Ernsthaftigkeit der begangenen Straftaten sowie der potenziellen Gefährdung von Leben und Eigentum ist es gerechtfertigt, die betreffenden Personen als Verbrecher oder Kriminelle zu bezeichnen. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass solche Handlungen angemessen verfolgt und geahndet werden, um die Integrität von Sportveranstaltungen zu schützen und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die gewalttätigen Handlungen und Verstöße gegen das Gesetz seitens der betreffenden Besucher während des Bundesligaspiels können als Grundlage dafür dienen, ihnen die Eigenschaft als Fans der Eintracht abzusprechen. In diesem Zusammenhang ist es irrelevant, ob diese Besucher sich selbst als Fans der Eintracht betrachten.
Durch ihre strafbaren Handlungen haben sie nicht nur erheblichen Schaden und Sicherheitsrisiken verursacht, sondern auch zu möglichen Strafzahlungen und Sanktionen der Verbände gegen die Eintracht beigetragen. Diese Handlungen stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen und Werten, die die Zugehörigkeit zur Eintracht ausmachen, und untergraben die Integrität des Fußballsports sowie die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten.
Die Durchführung von Razzien in mehreren Wohnungen im Zuge der Ermittlungen zu dem oben genannten Sachverhalt ist gerechtfertigt, sofern sie auf der Grundlage hinreichender Verdachtsmomente und unter Einhaltung der rechtlichen Verfahrensregeln erfolgte. Hiervon gehe ich aus. Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, Beweise gegen die mutmaßlichen Straftäter zu sammeln und zur Aufklärung der begangenen Straftaten beizutragen. Sie stehen im Einklang mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung.
Ergänzung: Hier wurde immer wieder angeprangert, dass der Polizeieinsatz ja alleine deshalb überzogen war, weil er eine halbe Stunde andauerte. Ich glaube nicht, dass er so lange gedauert hätte, wenn die Gegenseite nicht auch eine halbe Stunde lang Äste, Gitter, Toiletteneinrichtung oder auch Imbissinventar herangeschafft hätte mir dem einzige Ziel möglichst viele Polizeibeamte möglichst schwer zu verletzen.
Ich denke, der Polizeieinsatz wurde nicht zuvorderst wegen seiner Dauer, sondern wegen seiner Bereitschaft Kollateralschäden in Form von Verletzungen unbeteiligter Dritter in Kauf zu nehmen kritisiert. Dass der Einsatz diesbezüglich fragwürdig war, ist hinreichend dokumentiert, dass das seinerseits keine Konsequenzen haben wird, ist so furchtbar wie erwartbar. Gerade in Hessen.
Ergänzung: Hier wurde immer wieder angeprangert, dass der Polizeieinsatz ja alleine deshalb überzogen war, weil er eine halbe Stunde andauerte. Ich glaube nicht, dass er so lange gedauert hätte, wenn die Gegenseite nicht auch eine halbe Stunde lang Äste, Gitter, Toiletteneinrichtung oder auch Imbissinventar herangeschafft hätte mir dem einzige Ziel möglichst viele Polizeibeamte möglichst schwer zu verletzen.
Ich denke, der Polizeieinsatz wurde nicht zuvorderst wegen seiner Dauer, sondern wegen seiner Bereitschaft Kollateralschäden in Form von Verletzungen unbeteiligter Dritter in Kauf zu nehmen kritisiert. Dass der Einsatz diesbezüglich fragwürdig war, ist hinreichend dokumentiert, dass das seinerseits keine Konsequenzen haben wird, ist so furchtbar wie erwartbar. Gerade in Hessen.
Ich denke, der Polizeieinsatz wurde nicht zuvorderst wegen seiner Dauer, sondern wegen seiner Bereitschaft Kollateralschäden in Form von Verletzungen unbeteiligter Dritter in Kauf zu nehmen kritisiert. Dass der Einsatz diesbezüglich fragwürdig war, ist hinreichend dokumentiert, dass das seinerseits keine Konsequenzen haben wird, ist so furchtbar wie erwartbar. Gerade in Hessen.
Es geht um Verhältnismäßigkeit, es kommt immer in der besagten Situation darauf an, was wann zu welchem Zeitpunkt passiert ist. Darüber gibt es ganz unterschiedliche Berichte. Die Eintracht hat sich dazu auf der Hauptversammlung geäußert, und das hat überhaupt kein gutes Licht auf die Polizei geworfen. Zu diesem Zeitpunkt waren aber Ermittlungen der Eintracht noch nicht abgeschlossen. Aber aus Spaß hat die Eintracht, hier in der Person von Hellmann, das nicht so berichtet.
Und wenn man hier mit gewissen Begriffen arbeitet, die ja ausschließlich auf Basis von Videoausschnitten und ebenfalls Zeugenverichten verwendet werden, dann muss man mE schon etwas aufpassen. Es gibt auch "Berichte" über Beamte, die hier nachzulesen waren. Gelten diese Begrifflichkeiten dann auch für diese, und warum erwähnt man diese Begrifflichkeiten nur einseitig?
Ich traue da am meisten der Eintracht, die bisher noch als einzige Partei ein differenziertes, und damit glaubwürdigs Bild transportiert hat. Aber das darf ja jeder selbst für sich beantworten. Insbesondere bin ich auf den abschließenden Bericht gespannt.
Das war keine Razzia gegen Fußballfans; sondern eine Razzia gegen dringend Tatverdächtige Gewaltverbrecher. Dass schon die Hessenschau in dem Zusammenhang von "42 Fans von Eintracht Frankfurt" spricht, ist für mich schon eine gewaltige Verharmlosung und nennt das Kind nicht beim Namen. In erster Linie sind das Verbrecher, in zweiter Linie sind es Hooligans, in dritter Linie sind es Straftäter....und erst ganz am Ende sind es Fans, wobei ich stark bezweifele ob es wirklich Fans, im Sinne von Anhänger,Unterstützer sind, oder - was ich vermute - ausschließlich Selbstdarsteller und Gewaltverherrlicher. Ich bin ein Fan von Eintracht Frankfurt, und verwahre mich ganz energisch mit diesem Pack in einen Topf geworfen zu werden.
Das war keine Razzia gegen Fußballfans; sondern eine Razzia gegen dringend Tatverdächtige Gewaltverbrecher. Dass schon die Hessenschau in dem Zusammenhang von "42 Fans von Eintracht Frankfurt" spricht, ist für mich schon eine gewaltige Verharmlosung und nennt das Kind nicht beim Namen. In erster Linie sind das Verbrecher, in zweiter Linie sind es Hooligans, in dritter Linie sind es Straftäter....und erst ganz am Ende sind es Fans, wobei ich stark bezweifele ob es wirklich Fans, im Sinne von Anhänger,Unterstützer sind, oder - was ich vermute - ausschließlich Selbstdarsteller und Gewaltverherrlicher. Ich bin ein Fan von Eintracht Frankfurt, und verwahre mich ganz energisch mit diesem Pack in einen Topf geworfen zu werden.
Wie man auch immer diese Leute bezeichnen mag, aber darum geht es hier nicht. Wenn der Auslöser wirklich die Geschehnisse rund um das Stuttgartspiel waren, was hat man sich von der Razzia versprochen? Was wollte man bei diesen Leute zu Hause finden?
Wie jeder weiß, ist unsere Polizei arbeitsmäßig am Anschlag und teils überlastet und da setzt man sie für sowas ein?
Es gibt echt andere Vereinigungen, die eine Razzia verdient haben. Von kriminallen Banden, rechten- wie linken Extremisten, die IB oder irgendwelche Clans oder was auch immer. Gerade in Frankfurt dürfte genug Arbeit auf diesem Gebiet vorhanden sein. Dort kann man organisierte Kriminaltät bekämpfen, findet illegale Waffen usw, dies bringt der Gesellschaft auch etwas.
Diese Nummer, wo man neben Sturmhauben (ich habe als Motorradfahrer übrigens auch eine), ein paar Datenträger und vielleicht ein paar Feuerwerksgegenständen findet, klingt für mich unverhältnismäßig und anderweitig motiviert.
Jetzt hör aber mal auf. Hausdurchsuchungen sind ganz normale Vorgänge zur Beweissicherung. Man soll es nicht glauben wieviele Leute Fotos und Filme ihrer Straftaten daheim haben, kann man auch immer wieder nachlesen. Zu begründen das die Hausdurchsuchungen daneben sind weil es schlimmere Straftäter gibt ist albern, denn man wird immer was schlimmeres finden. Wer seine Art "Spaß" hatte muss halt damit rechnen das was nachkommen kann, war früher so und ist heute nicht anders.
Das war keine Razzia gegen Fußballfans; sondern eine Razzia gegen dringend Tatverdächtige Gewaltverbrecher. Dass schon die Hessenschau in dem Zusammenhang von "42 Fans von Eintracht Frankfurt" spricht, ist für mich schon eine gewaltige Verharmlosung und nennt das Kind nicht beim Namen. In erster Linie sind das Verbrecher, in zweiter Linie sind es Hooligans, in dritter Linie sind es Straftäter....und erst ganz am Ende sind es Fans, wobei ich stark bezweifele ob es wirklich Fans, im Sinne von Anhänger,Unterstützer sind, oder - was ich vermute - ausschließlich Selbstdarsteller und Gewaltverherrlicher. Ich bin ein Fan von Eintracht Frankfurt, und verwahre mich ganz energisch mit diesem Pack in einen Topf geworfen zu werden.
Wie man auch immer diese Leute bezeichnen mag, aber darum geht es hier nicht. Wenn der Auslöser wirklich die Geschehnisse rund um das Stuttgartspiel waren, was hat man sich von der Razzia versprochen? Was wollte man bei diesen Leute zu Hause finden?
Wie jeder weiß, ist unsere Polizei arbeitsmäßig am Anschlag und teils überlastet und da setzt man sie für sowas ein?
Es gibt echt andere Vereinigungen, die eine Razzia verdient haben. Von kriminallen Banden, rechten- wie linken Extremisten, die IB oder irgendwelche Clans oder was auch immer. Gerade in Frankfurt dürfte genug Arbeit auf diesem Gebiet vorhanden sein. Dort kann man organisierte Kriminaltät bekämpfen, findet illegale Waffen usw, dies bringt der Gesellschaft auch etwas.
Diese Nummer, wo man neben Sturmhauben (ich habe als Motorradfahrer übrigens auch eine), ein paar Datenträger und vielleicht ein paar Feuerwerksgegenständen findet, klingt für mich unverhältnismäßig und anderweitig motiviert.
Jetzt hör aber mal auf. Hausdurchsuchungen sind ganz normale Vorgänge zur Beweissicherung. Man soll es nicht glauben wieviele Leute Fotos und Filme ihrer Straftaten daheim haben, kann man auch immer wieder nachlesen. Zu begründen das die Hausdurchsuchungen daneben sind weil es schlimmere Straftäter gibt ist albern, denn man wird immer was schlimmeres finden. Wer seine Art "Spaß" hatte muss halt damit rechnen das was nachkommen kann, war früher so und ist heute nicht anders.
Absolut. Abgesehen davon ist die Polizei nicht nur dafür da, die "großen Straftaten" aufzuklären und zu bekämpfen. Sonst könnte man alles unterhalb von schwerem Raub auch straffrei stellen, weil die Polizei ja wichtigeres zu tun hat.
Nicht zuletzt sind Razzien bei kriminellen Vereinigungen und Clans ohnehin weniger erfolgreich, weil da spätestens beim Richter Schluss ist, dem die Gesundheit seiner Familie am Ende wichtiger ist als die Verurteilung. Zudem sind diese Gruppen so gut organisiert und informiert, dass Razzien ohnehin wenig Erfolg versprechen.
Jetzt hör aber mal auf. Hausdurchsuchungen sind ganz normale Vorgänge zur Beweissicherung. Man soll es nicht glauben wieviele Leute Fotos und Filme ihrer Straftaten daheim haben, kann man auch immer wieder nachlesen. Zu begründen das die Hausdurchsuchungen daneben sind weil es schlimmere Straftäter gibt ist albern, denn man wird immer was schlimmeres finden. Wer seine Art "Spaß" hatte muss halt damit rechnen das was nachkommen kann, war früher so und ist heute nicht anders.
Die Leute, die sich beim Stuttgartspiel mit der Polzei geprügelt haben, werden wohl kaum während der Auseinandersetzung ihre Tat gefilmt haben. Da die Polizei solche Einsätze meist selber filmt und im Stadion sicher auch einige Kameras installiert sind, wird man dort sicher eher fündig. Stellt sich also für mich noch immer die Frage, was bei diesen Hausdurchsuchungen an Beweismitteln finden will? Diejenigen, die betroffen waren, sind offensichtlich der Polizei bekannt, sonst gäbe es ja diese Durchsuchungen nicht. Dann soll man diese Idioten hart bestrafen und die mehr als 300 Polizisten was sinnvolles machen lassen und sei es Ihre Überstunden abzubauen.
Jetzt hör aber mal auf. Hausdurchsuchungen sind ganz normale Vorgänge zur Beweissicherung. Man soll es nicht glauben wieviele Leute Fotos und Filme ihrer Straftaten daheim haben, kann man auch immer wieder nachlesen. Zu begründen das die Hausdurchsuchungen daneben sind weil es schlimmere Straftäter gibt ist albern, denn man wird immer was schlimmeres finden. Wer seine Art "Spaß" hatte muss halt damit rechnen das was nachkommen kann, war früher so und ist heute nicht anders.
Absolut. Abgesehen davon ist die Polizei nicht nur dafür da, die "großen Straftaten" aufzuklären und zu bekämpfen. Sonst könnte man alles unterhalb von schwerem Raub auch straffrei stellen, weil die Polizei ja wichtigeres zu tun hat.
Nicht zuletzt sind Razzien bei kriminellen Vereinigungen und Clans ohnehin weniger erfolgreich, weil da spätestens beim Richter Schluss ist, dem die Gesundheit seiner Familie am Ende wichtiger ist als die Verurteilung. Zudem sind diese Gruppen so gut organisiert und informiert, dass Razzien ohnehin wenig Erfolg versprechen.
Nicht zuletzt sind Razzien bei kriminellen Vereinigungen und Clans ohnehin weniger erfolgreich, weil da spätestens beim Richter Schluss ist, dem die Gesundheit seiner Familie am Ende wichtiger ist als die Verurteilung. Zudem sind diese Gruppen so gut organisiert und informiert, dass Razzien ohnehin wenig Erfolg versprechen.
Ich gehe auch mal davon aus, daß im Falle von organisierter Kriminalität die Arbeit der Behörden mehr im Stillen stattfindet, was auch definitiv sinnvoll ist. Da wird über Jahre ermittelt und Beweise gesammelt. Und Zugriffe sind dann vermutlich auch weniger auffällig. Hausdurchsuchungen werden sicher auch hier durchgeführt. KLICK Zu behaupten, die Behörden würden sich auf "Fans" konzentrieren und anderes vernachlässigen, ist de facto falsch und ohnehin naiv und infantil.
Nicht zuletzt sind Razzien bei kriminellen Vereinigungen und Clans ohnehin weniger erfolgreich, weil da spätestens beim Richter Schluss ist, dem die Gesundheit seiner Familie am Ende wichtiger ist als die Verurteilung. Zudem sind diese Gruppen so gut organisiert und informiert, dass Razzien ohnehin wenig Erfolg versprechen.
Das wiederum ist auch nicht richtig, hier zu differenzieren. Du hast vermutlich Recht mit deiner These und Du kennst mich ja und weißt, dass ich da bei Dir bin. Aber Richter sind anhängergemäß unabhängig und neutral.
Ich könnte sonst ebenso anführen, dass Richter potentiell vor den Drohungen von Hools oder "gewaltbereiten Fans" (wie auch immer man diese dummen Voll-Idioten bezeichnen mag) nicht weniger Angst haben. Teilweise sind das (Richter) womöglich auch Eintracht Fans und haben zum Thema eine reflektierte Meinung....
Hier nun noch einmal meine Sicht der Geschehnisse und der Diskussion um "Fans" und den rechtlichen Status dieser Personen in den letzten Beiträgen. Danach habe ich fertig. Fassen wir zusammen:
In dem vorliegenden Sachverhalt kam es während des Bundesligaspiels zwischen der Eintracht und dem VfB zu gewalttätigen Handlungen seitens bestimmter Besucher. Diese Personen versuchten offensichtlich unter Missachtung gültiger Eintrittskarten sich Zutritt zu einem Block zu verschaffen und setzten physische Gewalt gegenüber Ordnern ein, die sie daran hindern wollten. Als die Polizei hinzugezogen wurde, wurden die Beamten sofort massiv von den betreffenden Besuchern attackiert. Es kam zu weiteren Angriffen, bei denen die Besucher die Polizei mit verschiedenen Gegenständen bewarfen.
Der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei ist hier im Kontext von "actio et reactio" natürlich als "reactio" einzustufen. Das Außerachtlassen von "actio" oder deren Relativierung ist hier definitiv ungerechtfertigt.
Basierend auf diesen Handlungen können die gewalttätigen Besucher zweifellos als Verbrecher oder Kriminelle betrachtet werden. Ihr Verhalten stellt klare Verstöße gegen geltendes Recht und die öffentliche Ordnung dar. Insbesondere das gewaltsame Eindringen in einen Block ohne dafür gültige Eintrittskarten vorzuweisen, das körperliche Bedrängen von Ordnungskräften und die tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte sind strafrechtlich relevante Handlungen.
Angesichts der Ernsthaftigkeit der begangenen Straftaten sowie der potenziellen Gefährdung von Leben und Eigentum ist es gerechtfertigt, die betreffenden Personen als Verbrecher oder Kriminelle zu bezeichnen. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass solche Handlungen angemessen verfolgt und geahndet werden, um die Integrität von Sportveranstaltungen zu schützen und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die gewalttätigen Handlungen und Verstöße gegen das Gesetz seitens der betreffenden Besucher während des Bundesligaspiels können als Grundlage dafür dienen, ihnen die Eigenschaft als Fans der Eintracht abzusprechen. In diesem Zusammenhang ist es irrelevant, ob diese Besucher sich selbst als Fans der Eintracht betrachten.
Durch ihre strafbaren Handlungen haben sie nicht nur erheblichen Schaden und Sicherheitsrisiken verursacht, sondern auch zu möglichen Strafzahlungen und Sanktionen der Verbände gegen die Eintracht beigetragen. Diese Handlungen stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen und Werten, die die Zugehörigkeit zur Eintracht ausmachen, und untergraben die Integrität des Fußballsports sowie die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten.
Die Durchführung von Razzien in mehreren Wohnungen im Zuge der Ermittlungen zu dem oben genannten Sachverhalt ist gerechtfertigt, sofern sie auf der Grundlage hinreichender Verdachtsmomente und unter Einhaltung der rechtlichen Verfahrensregeln erfolgte. Hiervon gehe ich aus. Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, Beweise gegen die mutmaßlichen Straftäter zu sammeln und zur Aufklärung der begangenen Straftaten beizutragen. Sie stehen im Einklang mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung.
Basierend auf diesen Handlungen können die gewalttätigen Besucher zweifellos als Verbrecher oder Kriminelle betrachtet werden.
Hier wurden diejenigen als Verbrecher und Kriminelle bezeichnet, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Dies ist eine ungerechtfertigte Vorverurteilung, weil nicht geklärt ist, ob, warum und in welchem Maße sie in die Auseinandersetzungen mit der Polizei verwickelt waren. Siehe dazu den Beitrag von cm47. Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
In U-Haft gehen in der Regel Leute denen man was nachweisen kann, aber die Aussage verweigern und Verdunklungsgefahr besteht oder aber Fluchtgefahr. Vorladung ist anders, denn auch Zeugen bekommen eine.
Basierend auf diesen Handlungen können die gewalttätigen Besucher zweifellos als Verbrecher oder Kriminelle betrachtet werden.
Hier wurden diejenigen als Verbrecher und Kriminelle bezeichnet, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Dies ist eine ungerechtfertigte Vorverurteilung, weil nicht geklärt ist, ob, warum und in welchem Maße sie in die Auseinandersetzungen mit der Polizei verwickelt waren. Siehe dazu den Beitrag von cm47. Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
In U-Haft gehen in der Regel Leute denen man was nachweisen kann, aber die Aussage verweigern und Verdunklungsgefahr besteht oder aber Fluchtgefahr. Vorladung ist anders, denn auch Zeugen bekommen eine.
Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
In U-Haft gehen in der Regel Leute denen man was nachweisen kann, aber die Aussage verweigern und Verdunklungsgefahr besteht oder aber Fluchtgefahr. Vorladung ist anders, denn auch Zeugen bekommen eine.
Nicht immer. Das mit der Flucht- und Verdunklungsgefahr stimmt, das mit dem Nachweis nicht. Wie auch immer gilt auch bei U-Häftlingen erstmal die Unschuldsvermutung. Und bei "Opfern" von Hausdurchsuchungen erst recht.
Basierend auf diesen Handlungen können die gewalttätigen Besucher zweifellos als Verbrecher oder Kriminelle betrachtet werden.
Hier wurden diejenigen als Verbrecher und Kriminelle bezeichnet, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Dies ist eine ungerechtfertigte Vorverurteilung, weil nicht geklärt ist, ob, warum und in welchem Maße sie in die Auseinandersetzungen mit der Polizei verwickelt waren. Siehe dazu den Beitrag von cm47. Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
Absolut. Abgesehen davon ist die Polizei nicht nur dafür da, die "großen Straftaten" aufzuklären und zu bekämpfen. Sonst könnte man alles unterhalb von schwerem Raub auch straffrei stellen, weil die Polizei ja wichtigeres zu tun hat.
Nicht zuletzt sind Razzien bei kriminellen Vereinigungen und Clans ohnehin weniger erfolgreich, weil da spätestens beim Richter Schluss ist, dem die Gesundheit seiner Familie am Ende wichtiger ist als die Verurteilung. Zudem sind diese Gruppen so gut organisiert und informiert, dass Razzien ohnehin wenig Erfolg versprechen.
Nicht zuletzt sind Razzien bei kriminellen Vereinigungen und Clans ohnehin weniger erfolgreich, weil da spätestens beim Richter Schluss ist, dem die Gesundheit seiner Familie am Ende wichtiger ist als die Verurteilung. Zudem sind diese Gruppen so gut organisiert und informiert, dass Razzien ohnehin wenig Erfolg versprechen.
Ich gehe auch mal davon aus, daß im Falle von organisierter Kriminalität die Arbeit der Behörden mehr im Stillen stattfindet, was auch definitiv sinnvoll ist. Da wird über Jahre ermittelt und Beweise gesammelt. Und Zugriffe sind dann vermutlich auch weniger auffällig. Hausdurchsuchungen werden sicher auch hier durchgeführt. KLICK Zu behaupten, die Behörden würden sich auf "Fans" konzentrieren und anderes vernachlässigen, ist de facto falsch und ohnehin naiv und infantil.
Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
In U-Haft gehen in der Regel Leute denen man was nachweisen kann, aber die Aussage verweigern und Verdunklungsgefahr besteht oder aber Fluchtgefahr. Vorladung ist anders, denn auch Zeugen bekommen eine.
Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
In U-Haft gehen in der Regel Leute denen man was nachweisen kann, aber die Aussage verweigern und Verdunklungsgefahr besteht oder aber Fluchtgefahr. Vorladung ist anders, denn auch Zeugen bekommen eine.
Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
In U-Haft gehen in der Regel Leute denen man was nachweisen kann, aber die Aussage verweigern und Verdunklungsgefahr besteht oder aber Fluchtgefahr. Vorladung ist anders, denn auch Zeugen bekommen eine.
Nicht immer. Das mit der Flucht- und Verdunklungsgefahr stimmt, das mit dem Nachweis nicht. Wie auch immer gilt auch bei U-Häftlingen erstmal die Unschuldsvermutung. Und bei "Opfern" von Hausdurchsuchungen erst recht.
Wenn man jemanden nichts nachweisen kann, geht er nicht in U-Haft. Das man in seltenen Fällen auch mal falsch liegt kann passieren, sollte es aber eigentlich nicht. Damit nicht leichtfertig mit der U-Haft umgegangen wird beschließt das ein Haftrichter, der schaut sich die Beweise an und auch wie hoch die zu erwartende Strafe sein könnte.
Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
In U-Haft gehen in der Regel Leute denen man was nachweisen kann, aber die Aussage verweigern und Verdunklungsgefahr besteht oder aber Fluchtgefahr. Vorladung ist anders, denn auch Zeugen bekommen eine.
Nicht immer. Das mit der Flucht- und Verdunklungsgefahr stimmt, das mit dem Nachweis nicht. Wie auch immer gilt auch bei U-Häftlingen erstmal die Unschuldsvermutung. Und bei "Opfern" von Hausdurchsuchungen erst recht.
Wenn man jemanden nichts nachweisen kann, geht er nicht in U-Haft. Das man in seltenen Fällen auch mal falsch liegt kann passieren, sollte es aber eigentlich nicht. Damit nicht leichtfertig mit der U-Haft umgegangen wird beschließt das ein Haftrichter, der schaut sich die Beweise an und auch wie hoch die zu erwartende Strafe sein könnte.
Wenn man jemanden nichts nachweisen kann, geht er nicht in U-Haft. Das man in seltenen Fällen auch mal falsch liegt kann passieren, sollte es aber eigentlich nicht. Damit nicht leichtfertig mit der U-Haft umgegangen wird beschließt das ein Haftrichter, der schaut sich die Beweise an und auch wie hoch die zu erwartende Strafe sein könnte.
Verdächtiger hat ein Motiv, kein Alibi und war in Tatortnähe. U-Haft. Wenn ihn das schon zum Kriminellen und Verbrecher macht, brauchen wir keine Gerichtsverhandlungen mehr. Soweit ich das weiß, sind Verdunkelungs- und Fluchtgefahr die Hauptgründe für eine U-Inhaftierung.
Aber das ist ja eigentlich irrelevant. Mir geht es um die massiven Vorverurteilungen gegenüber Leuten, bei denen eine Hausdurchsuchung stattfand.
Korrekt. Ergänzend dazu, sind die Voraussetzungen der Untersuchungshaft in §112 StPO geregelt. Hier einmal der Text zur Lektüre:
§112 StPO schrieb: (1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. (2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen 1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält, 2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder 3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder c) andere zu solchem Verhalten veranlassen, und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr). (3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 176c, 176d, 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.
Komische Mischung. Ich dachte dieses correctdings hat doch dieses ominöse Treffen da im Osten gegen die AfD veröffentlicht und diese Plattform ist nun rechtsradikal. Verstehe ich nicht aber ich kenne diese Plattform auch gar nicht.
Mich wundert allerdings, was du so für Karikaturen, Propagandablätter etc kennst.
Du scheinst da ja viel zu lesen.
Komische Mischung. Ich dachte dieses correctdings hat doch dieses ominöse Treffen da im Osten gegen die AfD veröffentlicht und diese Plattform ist nun rechtsradikal. Verstehe ich nicht aber ich kenne diese Plattform auch gar nicht.
Mich wundert allerdings, was du so für Karikaturen, Propagandablätter etc kennst.
Du scheinst da ja viel zu lesen.
😂
Eigentor!
Compact natürlich. Nicht Correctiv.
Sorry
Was willst du denn jetzt wieder? Ich habe auf den Vergleich geantwortet. Wenn du es nicht kapierst, kann ich doch nichts dafür.
Junge! Du schwadronierst hier von "fehlgeleiteter Liebe" in Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt. Und nein, du verstehst natürlich nicht, was daran problematisch ist. 🙄
Und was das Thema angeht habe ich es aus der Sicht der Täter geschrieben, die glauben, dass das trotzdem Liebe ist. Raffst du aber nicht und wundert mich auch nicht.
Das machst Du aber öfter und vermittelst damit den Eindruck, dass Du das genauso siehst. Machst Du das evtl. bewusst, um entsprechende Reaktionen zu bekommen, um dann schreiben zu können, dass Du das nie gesagt hast? Auch ein Mittel, um einen Thread zu zerschießen.
In dem vorliegenden Sachverhalt kam es während des Bundesligaspiels zwischen der Eintracht und dem VfB zu gewalttätigen Handlungen seitens bestimmter Besucher.
Diese Personen versuchten offensichtlich unter Missachtung gültiger Eintrittskarten sich Zutritt zu einem Block zu verschaffen und setzten physische Gewalt gegenüber Ordnern ein, die sie daran hindern wollten.
Als die Polizei hinzugezogen wurde, wurden die Beamten sofort massiv von den betreffenden Besuchern attackiert.
Es kam zu weiteren Angriffen, bei denen die Besucher die Polizei mit verschiedenen Gegenständen bewarfen.
Der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei ist hier im Kontext von "actio et reactio" natürlich als "reactio" einzustufen. Das Außerachtlassen von "actio" oder deren Relativierung ist hier definitiv ungerechtfertigt.
Basierend auf diesen Handlungen können die gewalttätigen Besucher zweifellos als Verbrecher oder Kriminelle betrachtet werden.
Ihr Verhalten stellt klare Verstöße gegen geltendes Recht und die öffentliche Ordnung dar.
Insbesondere das gewaltsame Eindringen in einen Block ohne dafür gültige Eintrittskarten vorzuweisen, das körperliche Bedrängen von Ordnungskräften und die tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte sind strafrechtlich relevante Handlungen.
Angesichts der Ernsthaftigkeit der begangenen Straftaten sowie der potenziellen Gefährdung von Leben und Eigentum ist es gerechtfertigt, die betreffenden Personen als Verbrecher oder Kriminelle zu bezeichnen.
Es liegt im öffentlichen Interesse, dass solche Handlungen angemessen verfolgt und geahndet werden,
um die Integrität von Sportveranstaltungen zu schützen und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die gewalttätigen Handlungen und Verstöße gegen das Gesetz seitens der betreffenden Besucher während des Bundesligaspiels können als Grundlage dafür dienen, ihnen die Eigenschaft als Fans der Eintracht abzusprechen.
In diesem Zusammenhang ist es irrelevant, ob diese Besucher sich selbst als Fans der Eintracht betrachten.
Durch ihre strafbaren Handlungen haben sie nicht nur erheblichen Schaden und Sicherheitsrisiken verursacht,
sondern auch zu möglichen Strafzahlungen und Sanktionen der Verbände gegen die Eintracht beigetragen.
Diese Handlungen stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen und Werten, die die Zugehörigkeit zur Eintracht ausmachen, und untergraben die Integrität des Fußballsports sowie die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten.
Die Durchführung von Razzien in mehreren Wohnungen im Zuge der Ermittlungen zu dem oben genannten Sachverhalt ist gerechtfertigt, sofern sie auf der Grundlage hinreichender Verdachtsmomente und unter Einhaltung der rechtlichen Verfahrensregeln erfolgte. Hiervon gehe ich aus.
Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, Beweise gegen die mutmaßlichen Straftäter zu sammeln und zur Aufklärung der begangenen Straftaten beizutragen.
Sie stehen im Einklang mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung.
Hier wurde immer wieder angeprangert, dass der Polizeieinsatz ja alleine deshalb überzogen war, weil er eine halbe Stunde andauerte. Ich glaube nicht, dass er so lange gedauert hätte, wenn die Gegenseite nicht auch eine halbe Stunde lang Äste, Gitter, Toiletteneinrichtung oder auch Imbissinventar herangeschafft hätte mir dem einzige Ziel möglichst viele Polizeibeamte möglichst schwer zu verletzen.
Hier wurden diejenigen als Verbrecher und Kriminelle bezeichnet, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Dies ist eine ungerechtfertigte Vorverurteilung, weil nicht geklärt ist, ob, warum und in welchem Maße sie in die Auseinandersetzungen mit der Polizei verwickelt waren. Siehe dazu den Beitrag von cm47.
Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
Und was das Thema angeht habe ich es aus der Sicht der Täter geschrieben, die glauben, dass das trotzdem Liebe ist. Raffst du aber nicht und wundert mich auch nicht.
Das machst Du aber öfter und vermittelst damit den Eindruck, dass Du das genauso siehst. Machst Du das evtl. bewusst, um entsprechende Reaktionen zu bekommen, um dann schreiben zu können, dass Du das nie gesagt hast? Auch ein Mittel, um einen Thread zu zerschießen.
In dem vorliegenden Sachverhalt kam es während des Bundesligaspiels zwischen der Eintracht und dem VfB zu gewalttätigen Handlungen seitens bestimmter Besucher.
Diese Personen versuchten offensichtlich unter Missachtung gültiger Eintrittskarten sich Zutritt zu einem Block zu verschaffen und setzten physische Gewalt gegenüber Ordnern ein, die sie daran hindern wollten.
Als die Polizei hinzugezogen wurde, wurden die Beamten sofort massiv von den betreffenden Besuchern attackiert.
Es kam zu weiteren Angriffen, bei denen die Besucher die Polizei mit verschiedenen Gegenständen bewarfen.
Der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei ist hier im Kontext von "actio et reactio" natürlich als "reactio" einzustufen. Das Außerachtlassen von "actio" oder deren Relativierung ist hier definitiv ungerechtfertigt.
Basierend auf diesen Handlungen können die gewalttätigen Besucher zweifellos als Verbrecher oder Kriminelle betrachtet werden.
Ihr Verhalten stellt klare Verstöße gegen geltendes Recht und die öffentliche Ordnung dar.
Insbesondere das gewaltsame Eindringen in einen Block ohne dafür gültige Eintrittskarten vorzuweisen, das körperliche Bedrängen von Ordnungskräften und die tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte sind strafrechtlich relevante Handlungen.
Angesichts der Ernsthaftigkeit der begangenen Straftaten sowie der potenziellen Gefährdung von Leben und Eigentum ist es gerechtfertigt, die betreffenden Personen als Verbrecher oder Kriminelle zu bezeichnen.
Es liegt im öffentlichen Interesse, dass solche Handlungen angemessen verfolgt und geahndet werden,
um die Integrität von Sportveranstaltungen zu schützen und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die gewalttätigen Handlungen und Verstöße gegen das Gesetz seitens der betreffenden Besucher während des Bundesligaspiels können als Grundlage dafür dienen, ihnen die Eigenschaft als Fans der Eintracht abzusprechen.
In diesem Zusammenhang ist es irrelevant, ob diese Besucher sich selbst als Fans der Eintracht betrachten.
Durch ihre strafbaren Handlungen haben sie nicht nur erheblichen Schaden und Sicherheitsrisiken verursacht,
sondern auch zu möglichen Strafzahlungen und Sanktionen der Verbände gegen die Eintracht beigetragen.
Diese Handlungen stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen und Werten, die die Zugehörigkeit zur Eintracht ausmachen, und untergraben die Integrität des Fußballsports sowie die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten.
Die Durchführung von Razzien in mehreren Wohnungen im Zuge der Ermittlungen zu dem oben genannten Sachverhalt ist gerechtfertigt, sofern sie auf der Grundlage hinreichender Verdachtsmomente und unter Einhaltung der rechtlichen Verfahrensregeln erfolgte. Hiervon gehe ich aus.
Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, Beweise gegen die mutmaßlichen Straftäter zu sammeln und zur Aufklärung der begangenen Straftaten beizutragen.
Sie stehen im Einklang mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung.
Hier wurde immer wieder angeprangert, dass der Polizeieinsatz ja alleine deshalb überzogen war, weil er eine halbe Stunde andauerte. Ich glaube nicht, dass er so lange gedauert hätte, wenn die Gegenseite nicht auch eine halbe Stunde lang Äste, Gitter, Toiletteneinrichtung oder auch Imbissinventar herangeschafft hätte mir dem einzige Ziel möglichst viele Polizeibeamte möglichst schwer zu verletzen.
Dass der Einsatz diesbezüglich fragwürdig war, ist hinreichend dokumentiert, dass das seinerseits keine Konsequenzen haben wird, ist so furchtbar wie erwartbar.
Gerade in Hessen.
Hier wurde immer wieder angeprangert, dass der Polizeieinsatz ja alleine deshalb überzogen war, weil er eine halbe Stunde andauerte. Ich glaube nicht, dass er so lange gedauert hätte, wenn die Gegenseite nicht auch eine halbe Stunde lang Äste, Gitter, Toiletteneinrichtung oder auch Imbissinventar herangeschafft hätte mir dem einzige Ziel möglichst viele Polizeibeamte möglichst schwer zu verletzen.
Dass der Einsatz diesbezüglich fragwürdig war, ist hinreichend dokumentiert, dass das seinerseits keine Konsequenzen haben wird, ist so furchtbar wie erwartbar.
Gerade in Hessen.
Es geht um Verhältnismäßigkeit, es kommt immer in der besagten Situation darauf an, was wann zu welchem Zeitpunkt passiert ist. Darüber gibt es ganz unterschiedliche Berichte. Die Eintracht hat sich dazu auf der Hauptversammlung geäußert, und das hat überhaupt kein gutes Licht auf die Polizei geworfen. Zu diesem Zeitpunkt waren aber Ermittlungen der Eintracht noch nicht abgeschlossen. Aber aus Spaß hat die Eintracht, hier in der Person von Hellmann, das nicht so berichtet.
Und wenn man hier mit gewissen Begriffen arbeitet, die ja ausschließlich auf Basis von Videoausschnitten und ebenfalls Zeugenverichten verwendet werden, dann muss man mE schon etwas aufpassen. Es gibt auch "Berichte" über Beamte, die hier nachzulesen waren. Gelten diese Begrifflichkeiten dann auch für diese, und warum erwähnt man diese Begrifflichkeiten nur einseitig?
Ich traue da am meisten der Eintracht, die bisher noch als einzige Partei ein differenziertes, und damit glaubwürdigs Bild transportiert hat. Aber das darf ja jeder selbst für sich beantworten. Insbesondere bin ich auf den abschließenden Bericht gespannt.
das Thema ist giftig genug, da wäre es schön, wenn ihr die persönlichen Angiftungen heute etwas zurückfahrt.
Das war keine Razzia gegen Fußballfans; sondern eine Razzia gegen dringend Tatverdächtige Gewaltverbrecher.
Dass schon die Hessenschau in dem Zusammenhang von "42 Fans von Eintracht Frankfurt" spricht, ist für mich schon eine gewaltige Verharmlosung und nennt das Kind nicht beim Namen.
In erster Linie sind das Verbrecher, in zweiter Linie sind es Hooligans, in dritter Linie sind es Straftäter....und erst ganz am Ende sind es Fans, wobei ich stark bezweifele ob es wirklich Fans, im Sinne von Anhänger,Unterstützer sind, oder - was ich vermute - ausschließlich Selbstdarsteller und Gewaltverherrlicher.
Ich bin ein Fan von Eintracht Frankfurt, und verwahre mich ganz energisch mit diesem Pack in einen Topf geworfen zu werden.
Wie man auch immer diese Leute bezeichnen mag, aber darum geht es hier nicht.
Wenn der Auslöser wirklich die Geschehnisse rund um das Stuttgartspiel waren, was hat man sich von der Razzia versprochen? Was wollte man bei diesen Leute zu Hause finden?
Wie jeder weiß, ist unsere Polizei arbeitsmäßig am Anschlag und teils überlastet und da setzt man sie für sowas ein?
Es gibt echt andere Vereinigungen, die eine Razzia verdient haben. Von kriminallen Banden, rechten- wie linken Extremisten, die IB oder irgendwelche Clans oder was auch immer. Gerade in Frankfurt dürfte genug Arbeit auf diesem Gebiet vorhanden sein. Dort kann man organisierte Kriminaltät bekämpfen, findet illegale Waffen usw, dies bringt der Gesellschaft auch etwas.
Diese Nummer, wo man neben Sturmhauben (ich habe als Motorradfahrer übrigens auch eine), ein paar Datenträger und vielleicht ein paar Feuerwerksgegenständen findet, klingt für mich unverhältnismäßig und anderweitig motiviert.
Wie man auch immer diese Leute bezeichnen mag, aber darum geht es hier nicht.
Wenn der Auslöser wirklich die Geschehnisse rund um das Stuttgartspiel waren, was hat man sich von der Razzia versprochen? Was wollte man bei diesen Leute zu Hause finden?
Wie jeder weiß, ist unsere Polizei arbeitsmäßig am Anschlag und teils überlastet und da setzt man sie für sowas ein?
Es gibt echt andere Vereinigungen, die eine Razzia verdient haben. Von kriminallen Banden, rechten- wie linken Extremisten, die IB oder irgendwelche Clans oder was auch immer. Gerade in Frankfurt dürfte genug Arbeit auf diesem Gebiet vorhanden sein. Dort kann man organisierte Kriminaltät bekämpfen, findet illegale Waffen usw, dies bringt der Gesellschaft auch etwas.
Diese Nummer, wo man neben Sturmhauben (ich habe als Motorradfahrer übrigens auch eine), ein paar Datenträger und vielleicht ein paar Feuerwerksgegenständen findet, klingt für mich unverhältnismäßig und anderweitig motiviert.
Sonst könnte man alles unterhalb von schwerem Raub auch straffrei stellen, weil die Polizei ja wichtigeres zu tun hat.
Nicht zuletzt sind Razzien bei kriminellen Vereinigungen und Clans ohnehin weniger erfolgreich, weil da spätestens beim Richter Schluss ist, dem die Gesundheit seiner Familie am Ende wichtiger ist als die Verurteilung. Zudem sind diese Gruppen so gut organisiert und informiert, dass Razzien ohnehin wenig Erfolg versprechen.
Die Leute, die sich beim Stuttgartspiel mit der Polzei geprügelt haben, werden wohl kaum während der Auseinandersetzung ihre Tat gefilmt haben.
Da die Polizei solche Einsätze meist selber filmt und im Stadion sicher auch einige Kameras installiert sind, wird man dort sicher eher fündig.
Stellt sich also für mich noch immer die Frage, was bei diesen Hausdurchsuchungen an Beweismitteln finden will?
Diejenigen, die betroffen waren, sind offensichtlich der Polizei bekannt, sonst gäbe es ja diese Durchsuchungen nicht. Dann soll man diese Idioten hart bestrafen und die mehr als 300 Polizisten was sinnvolles machen lassen und sei es Ihre Überstunden abzubauen.
Sonst könnte man alles unterhalb von schwerem Raub auch straffrei stellen, weil die Polizei ja wichtigeres zu tun hat.
Nicht zuletzt sind Razzien bei kriminellen Vereinigungen und Clans ohnehin weniger erfolgreich, weil da spätestens beim Richter Schluss ist, dem die Gesundheit seiner Familie am Ende wichtiger ist als die Verurteilung. Zudem sind diese Gruppen so gut organisiert und informiert, dass Razzien ohnehin wenig Erfolg versprechen.
KLICK
Zu behaupten, die Behörden würden sich auf "Fans" konzentrieren und anderes vernachlässigen, ist de facto falsch und ohnehin naiv und infantil.
Das wiederum ist auch nicht richtig, hier zu differenzieren. Du hast vermutlich Recht mit deiner These und Du kennst mich ja und weißt, dass ich da bei Dir bin. Aber Richter sind anhängergemäß unabhängig und neutral.
Ich könnte sonst ebenso anführen, dass Richter potentiell vor den Drohungen von Hools oder "gewaltbereiten Fans" (wie auch immer man diese dummen Voll-Idioten bezeichnen mag) nicht weniger Angst haben. Teilweise sind das (Richter) womöglich auch Eintracht Fans und haben zum Thema eine reflektierte Meinung....
In dem vorliegenden Sachverhalt kam es während des Bundesligaspiels zwischen der Eintracht und dem VfB zu gewalttätigen Handlungen seitens bestimmter Besucher.
Diese Personen versuchten offensichtlich unter Missachtung gültiger Eintrittskarten sich Zutritt zu einem Block zu verschaffen und setzten physische Gewalt gegenüber Ordnern ein, die sie daran hindern wollten.
Als die Polizei hinzugezogen wurde, wurden die Beamten sofort massiv von den betreffenden Besuchern attackiert.
Es kam zu weiteren Angriffen, bei denen die Besucher die Polizei mit verschiedenen Gegenständen bewarfen.
Der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei ist hier im Kontext von "actio et reactio" natürlich als "reactio" einzustufen. Das Außerachtlassen von "actio" oder deren Relativierung ist hier definitiv ungerechtfertigt.
Basierend auf diesen Handlungen können die gewalttätigen Besucher zweifellos als Verbrecher oder Kriminelle betrachtet werden.
Ihr Verhalten stellt klare Verstöße gegen geltendes Recht und die öffentliche Ordnung dar.
Insbesondere das gewaltsame Eindringen in einen Block ohne dafür gültige Eintrittskarten vorzuweisen, das körperliche Bedrängen von Ordnungskräften und die tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte sind strafrechtlich relevante Handlungen.
Angesichts der Ernsthaftigkeit der begangenen Straftaten sowie der potenziellen Gefährdung von Leben und Eigentum ist es gerechtfertigt, die betreffenden Personen als Verbrecher oder Kriminelle zu bezeichnen.
Es liegt im öffentlichen Interesse, dass solche Handlungen angemessen verfolgt und geahndet werden,
um die Integrität von Sportveranstaltungen zu schützen und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die gewalttätigen Handlungen und Verstöße gegen das Gesetz seitens der betreffenden Besucher während des Bundesligaspiels können als Grundlage dafür dienen, ihnen die Eigenschaft als Fans der Eintracht abzusprechen.
In diesem Zusammenhang ist es irrelevant, ob diese Besucher sich selbst als Fans der Eintracht betrachten.
Durch ihre strafbaren Handlungen haben sie nicht nur erheblichen Schaden und Sicherheitsrisiken verursacht,
sondern auch zu möglichen Strafzahlungen und Sanktionen der Verbände gegen die Eintracht beigetragen.
Diese Handlungen stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen und Werten, die die Zugehörigkeit zur Eintracht ausmachen, und untergraben die Integrität des Fußballsports sowie die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten.
Die Durchführung von Razzien in mehreren Wohnungen im Zuge der Ermittlungen zu dem oben genannten Sachverhalt ist gerechtfertigt, sofern sie auf der Grundlage hinreichender Verdachtsmomente und unter Einhaltung der rechtlichen Verfahrensregeln erfolgte. Hiervon gehe ich aus.
Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, Beweise gegen die mutmaßlichen Straftäter zu sammeln und zur Aufklärung der begangenen Straftaten beizutragen.
Sie stehen im Einklang mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung.
Hier wurden diejenigen als Verbrecher und Kriminelle bezeichnet, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Dies ist eine ungerechtfertigte Vorverurteilung, weil nicht geklärt ist, ob, warum und in welchem Maße sie in die Auseinandersetzungen mit der Polizei verwickelt waren. Siehe dazu den Beitrag von cm47.
Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
In U-Haft gehen in der Regel Leute denen man was nachweisen kann, aber die Aussage verweigern und Verdunklungsgefahr besteht oder aber Fluchtgefahr. Vorladung ist anders, denn auch Zeugen bekommen eine.
Da hast Du sicher was falsch verstanden.
Hier wurden diejenigen als Verbrecher und Kriminelle bezeichnet, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Dies ist eine ungerechtfertigte Vorverurteilung, weil nicht geklärt ist, ob, warum und in welchem Maße sie in die Auseinandersetzungen mit der Polizei verwickelt waren. Siehe dazu den Beitrag von cm47.
Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
In U-Haft gehen in der Regel Leute denen man was nachweisen kann, aber die Aussage verweigern und Verdunklungsgefahr besteht oder aber Fluchtgefahr. Vorladung ist anders, denn auch Zeugen bekommen eine.
Nicht immer. Das mit der Flucht- und Verdunklungsgefahr stimmt, das mit dem Nachweis nicht.
Wie auch immer gilt auch bei U-Häftlingen erstmal die Unschuldsvermutung. Und bei "Opfern" von Hausdurchsuchungen erst recht.
Hier wurden diejenigen als Verbrecher und Kriminelle bezeichnet, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Dies ist eine ungerechtfertigte Vorverurteilung, weil nicht geklärt ist, ob, warum und in welchem Maße sie in die Auseinandersetzungen mit der Polizei verwickelt waren. Siehe dazu den Beitrag von cm47.
Oder würdest du jeden, der beispielsweise in U-Haft genommen oder von der Polizei vorgeladen wird, als Verbrecher und Kriminellen bezeichnen?
Da hast Du sicher was falsch verstanden.
Sonst könnte man alles unterhalb von schwerem Raub auch straffrei stellen, weil die Polizei ja wichtigeres zu tun hat.
Nicht zuletzt sind Razzien bei kriminellen Vereinigungen und Clans ohnehin weniger erfolgreich, weil da spätestens beim Richter Schluss ist, dem die Gesundheit seiner Familie am Ende wichtiger ist als die Verurteilung. Zudem sind diese Gruppen so gut organisiert und informiert, dass Razzien ohnehin wenig Erfolg versprechen.
KLICK
Zu behaupten, die Behörden würden sich auf "Fans" konzentrieren und anderes vernachlässigen, ist de facto falsch und ohnehin naiv und infantil.
In U-Haft gehen in der Regel Leute denen man was nachweisen kann, aber die Aussage verweigern und Verdunklungsgefahr besteht oder aber Fluchtgefahr. Vorladung ist anders, denn auch Zeugen bekommen eine.
Du bleibst also dabei, dass es sich bei den Fans, bei denen Hausdurchsuchungen stattfanden, um Kriminelle und Verbrecher handelt oder nicht?
In U-Haft gehen in der Regel Leute denen man was nachweisen kann, aber die Aussage verweigern und Verdunklungsgefahr besteht oder aber Fluchtgefahr. Vorladung ist anders, denn auch Zeugen bekommen eine.
Nicht immer. Das mit der Flucht- und Verdunklungsgefahr stimmt, das mit dem Nachweis nicht.
Wie auch immer gilt auch bei U-Häftlingen erstmal die Unschuldsvermutung. Und bei "Opfern" von Hausdurchsuchungen erst recht.
Wenn man jemanden nichts nachweisen kann, geht er nicht in U-Haft. Das man in seltenen Fällen auch mal falsch liegt kann passieren, sollte es aber eigentlich nicht. Damit nicht leichtfertig mit der U-Haft umgegangen wird beschließt das ein Haftrichter, der schaut sich die Beweise an und auch wie hoch die zu erwartende Strafe sein könnte.
Du bleibst also dabei, dass es sich bei den Fans, bei denen Hausdurchsuchungen stattfanden, um Kriminelle und Verbrecher handelt oder nicht?
Nicht immer. Das mit der Flucht- und Verdunklungsgefahr stimmt, das mit dem Nachweis nicht.
Wie auch immer gilt auch bei U-Häftlingen erstmal die Unschuldsvermutung. Und bei "Opfern" von Hausdurchsuchungen erst recht.
Wenn man jemanden nichts nachweisen kann, geht er nicht in U-Haft. Das man in seltenen Fällen auch mal falsch liegt kann passieren, sollte es aber eigentlich nicht. Damit nicht leichtfertig mit der U-Haft umgegangen wird beschließt das ein Haftrichter, der schaut sich die Beweise an und auch wie hoch die zu erwartende Strafe sein könnte.
Verdächtiger hat ein Motiv, kein Alibi und war in Tatortnähe. U-Haft. Wenn ihn das schon zum Kriminellen und Verbrecher macht, brauchen wir keine Gerichtsverhandlungen mehr.
Soweit ich das weiß, sind Verdunkelungs- und Fluchtgefahr die Hauptgründe für eine U-Inhaftierung.
Aber das ist ja eigentlich irrelevant. Mir geht es um die massiven Vorverurteilungen gegenüber Leuten, bei denen eine Hausdurchsuchung stattfand.
Hier einmal der Text zur Lektüre: