Aufgrund dieser Liste darf ich weder, mein Eintracht-Zippo noch ein Gasfeuerzeug, mitnehmen. Ist das richtig ? Weiß jemand mehr ? Ist das beim FuFa-Charter anders ? Ich hab nämlich keine Lust mein Zippo am Flugafen abgenommen zu bekommen !
Danke für Eure Info !
Europäische Union verbotene Gegenstände:
stumpfe, spitze oder scharfe Gegenstände: alle Arten von Messern und Scheren (z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen, Maniküresets, Besteck etc.). Glasflaschen ab einer gewissen Größe (z.B. Deo-Roller aus Glas) können als stumpfe und harte Schlaggegenstände eingeordnet und somit konfisziert werden. alle Arten von Waffen, Explosivstoffe und Munition (z.B. Elektroschocker) auch Spielzeugpistolen
viele Arten von Sportgeräten z.B. Wanderstöcke, Baseballschläger, Golfschläger, Billardstöcke, Angelruten, Bowlingkugel, Kamerastativ etc. leicht brennbare Stoffe, z.B. Feuerzeuge, Reinigungs- und Feuerzeugbenzin, Nagellackentferner, Gasbehälter etc.
chemische und toxische Stoffe, alle Arten von Säuren, ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen (z.B. Bleichpulver und Superoxyd), Pfeffersprays und Streichhölzer
giftige oder ansteckende Substanzen (Quecksilber / Fieberthermometer, Bakterien- und Viruskulturen)
aktuelle Meldung: Die EU-Verkehrssicherheitsexperten haben einen Gesetzentwurf verabschiedet, durch den die Bestimmungen für das Handgepäck stark verschärfen werden. Dieser Gesetzentwurf muß noch von der EU-Kommission beschlossen werden und kann dann 20 Tage nach dem Beschluß in Kraft treten. Demnach werden die Regelungen für das Handgepäck im EU-Flugverkehr folgendermaßen geändert
Ab Mitte November müssen alle Arten von Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc. in Behältern mit einem maximalen Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, deren Fassungsvermögen nicht größer als 1 Liter betragen darf, transportiert werden. Flüssigkeiten (Spirituosen, Parfum etc.), die nach der Sicherheitszone in den Geschäften (Duty Free Shops) gekauft wurden, dürfen auch weiterhin, unter bestimmten Auflagen, mit in das Handgepäck. Diese Auflagen wurden noch nicht näher benannt, nach dem US-amerikanischen Vorbild, wird wohl eine Versieglung von Produkten mit Flüssigkeiten, die in den Geschäften nach der Sicherheitszone gekauft wurden, vorgeschrieben. Die Kontrolle von Mäntel, Jacken und Laptops soll verstärkt werden Mit einer Übergangsphase von 6 Monaten darf das Handgepäck die maximale Größe von 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten. Für Musikinstrumente gilt eine Sonderregelung.
erlaubte Gegenstände und Medikamente:
z.Z. sind Flüssigkeiten noch erlaub: z.B. Shampoos, Parfums, Cremes / Pfegeöle, Spirituosen, Babynahrung etc. Die Mitnahme von Flüssigkeiten innerhalb des europäischen Flugverkehrs bzw. für Flüge ab einem EU-Flughafen wird allerdings zukünftig mengenmäßig stark eingeschränkt werden und dürfen dann z.T. nur noch versiegelt (Einkäufe aus dem Duty Free Shop) mitgeführt werden.
Verschreibungspflichtige Medikamente als Pulver, Flüssigkeit, Tabletten und Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray). Eine ärztliche Bestätigung (bei Reisen ins Ausland in englisch) wird dringend empfohlen. Diese Bestätigung schützt allerdings nicht vor Beschlagnahmung der Medikamente durch die zuständige Behörde, deshalb sollte im Handgepäck nur die für die Flugzeit notwendige Medikamentenration mitgeführt werden, die für die Reisedauer notwendige Medikamentenmenge sollte im aufgegebenen Reisegepäck befördert werden. Dabei ist es auch dringend ratsam sich über die jeweiligen Bestimmungen in dem Reiseland vorab zu erkundigen, denn nicht selten sind hier zugelassene Medikamente anderswo verboten. Insulin für Diabetiker maximal 148 ml medizinisch notwendige Flüssigkeiten, z.B. Augentropfen, Kontaktlinsen, Hustensaft etc. maximal 120 ml
Laptops, Handys (müssen aber i.d.R. ausgeschaltet bleiben), MP3-Player, kleinere Fotoapparate und Kamerazubehör (keine übergroße Objektive und Kamerastative, diese könnten als Schlaggegenstände eingeordnet werden und somit beschlagnahmt bzw. der Mitflug verweigert werden. Genaue Maßangaben hierzu gibt es nicht und man ist, ähnlich wie bei den Medikamente, von der Willkür der zuständigen Behörde abhängig.)
Also, als wir mit der Swiss nach Kopenhagen geflogen sind, durften wir pro Person 1 Gasfeuerzeug mit ins Handgepäck nehmen. Allerdings musste dies am Körper getragen werden. Auch bei Getränken wurde nix gesagt. Medikamente, wie z.B. Spritzen würde ich vorher bei der Flugline anmelden. Mit Elektrogeräten hatten wir keine Probleme (weder mit der Digicam, noch mit dem Handy, noch dem Laptop), allerdings kann es dir passieren, dass du damit zum Sprengstofftest musst (hat mir ein Freund, der am Flughafen arbeitet gesagt). Aber selbst mit dem Deo im Handgepäck gab es keine Probleme. Allerdings waren sie in Zürich sehr Gründlich (aber wird ja wohl keiner nach Vigo über Zürich fliegen), denn da musste man Gürtel ausziehen, Stiefel mit Reisverschlüssen mussten auch ausgezogen werden etc.
Wer allerdings über London fliegt, soll sich nach Aussage meines Kumpels auf härtere Kontrollen und mehr Verbote einstellen.
Bei nem Zippo kann es dir passieren, das du die Watte, in der das Benzin getränkt ist rausmachen must, dann darfst du es auch mit in den Flieger nehmen, nem guten Freund von mir schon passiert.
Tel. Auskunft vom Reiseveranstalter ! 1 x Einwegfeuerzeug erlaubt ! Das kann ich mir auch in Spanien kaufen ! Benzinfeuerzeug : nein .... es sei denn, die bei der Kontrolle haben einen guten Tag !
Kallewirsch schrieb: Tel. Auskunft vom Reiseveranstalter ! 1 x Einwegfeuerzeug erlaubt ! Das kann ich mir auch in Spanien kaufen ! Benzinfeuerzeug : nein .... es sei denn, die bei der Kontrolle haben einen guten Tag !
War leider zu erwarten. Vielleicht bekommst Du keine Probleme, aber sicher kann man sich nicht sein. Deshalb lieber gleich zuhause lassen. Keine Sorge, wir schlagen Vigo auch ohne Wunderfeuerzeug!
Kallewirsch schrieb: Tel. Auskunft vom Reiseveranstalter ! 1 x Einwegfeuerzeug erlaubt ! Das kann ich mir auch in Spanien kaufen ! Benzinfeuerzeug : nein .... es sei denn, die bei der Kontrolle haben einen guten Tag !
War leider zu erwarten. Vielleicht bekommst Du keine Probleme, aber sicher kann man sich nicht sein. Deshalb lieber gleich zuhause lassen. Keine Sorge, wir schlagen Vigo auch ohne Wunderfeuerzeug!
Ich arbeite am Flughafen und kann dir sagen, daß du dein Zippo abgeben musst!!! Nix mit gutem Tag bei den Kotrollen. Gerade wenn die Fans sehen, wird mit Sicherheit noch genauer geschaut... Abgeben im Fundbüro kostet glaube ich 4 Euro. Oder du mußt wirklich alles Benzin rausmachen, dann darfst du es mitnehmen.
eagle1 schrieb: Ich arbeite am Flughafen und kann dir sagen, daß du dein Zippo abgeben musst!!! Nix mit gutem Tag bei den Kotrollen. Gerade wenn die Fans sehen, wird mit Sicherheit noch genauer geschaut... Abgeben im Fundbüro kostet glaube ich 4 Euro. Oder du mußt wirklich alles Benzin rausmachen, dann darfst du es mitnehmen.
mein Eintracht-Zippo noch ein Gasfeuerzeug, mitnehmen.
Ist das richtig ?
Weiß jemand mehr ?
Ist das beim FuFa-Charter anders ?
Ich hab nämlich keine Lust mein Zippo am Flugafen abgenommen zu bekommen !
Danke für Eure Info !
Europäische Union
verbotene Gegenstände:
stumpfe, spitze oder scharfe Gegenstände: alle Arten von Messern und Scheren (z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen, Maniküresets, Besteck etc.). Glasflaschen ab einer gewissen Größe (z.B. Deo-Roller aus Glas) können als stumpfe und harte Schlaggegenstände eingeordnet und somit konfisziert werden.
alle Arten von Waffen, Explosivstoffe und Munition (z.B. Elektroschocker) auch Spielzeugpistolen
viele Arten von Sportgeräten z.B. Wanderstöcke, Baseballschläger, Golfschläger, Billardstöcke, Angelruten, Bowlingkugel, Kamerastativ etc.
leicht brennbare Stoffe, z.B. Feuerzeuge, Reinigungs- und Feuerzeugbenzin, Nagellackentferner, Gasbehälter etc.
chemische und toxische Stoffe, alle Arten von Säuren, ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen (z.B. Bleichpulver und Superoxyd), Pfeffersprays und Streichhölzer
giftige oder ansteckende Substanzen (Quecksilber / Fieberthermometer, Bakterien- und Viruskulturen)
aktuelle Meldung: Die EU-Verkehrssicherheitsexperten haben einen Gesetzentwurf verabschiedet, durch den die Bestimmungen für das Handgepäck stark verschärfen werden.
Dieser Gesetzentwurf muß noch von der EU-Kommission beschlossen werden und kann dann 20 Tage nach dem Beschluß in Kraft treten.
Demnach werden die Regelungen für das Handgepäck im EU-Flugverkehr folgendermaßen geändert
Ab Mitte November müssen alle Arten von Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc. in Behältern mit einem maximalen Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, deren Fassungsvermögen nicht größer als 1 Liter betragen darf, transportiert werden.
Flüssigkeiten (Spirituosen, Parfum etc.), die nach der Sicherheitszone in den Geschäften (Duty Free Shops) gekauft wurden, dürfen auch weiterhin, unter bestimmten Auflagen, mit in das Handgepäck. Diese Auflagen wurden noch nicht näher benannt, nach dem US-amerikanischen Vorbild, wird wohl eine Versieglung von Produkten mit Flüssigkeiten, die in den Geschäften nach der Sicherheitszone gekauft wurden, vorgeschrieben.
Die Kontrolle von Mäntel, Jacken und Laptops soll verstärkt werden
Mit einer Übergangsphase von 6 Monaten darf das Handgepäck die maximale Größe von 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten. Für Musikinstrumente gilt eine Sonderregelung.
erlaubte Gegenstände und Medikamente:
z.Z. sind Flüssigkeiten noch erlaub: z.B. Shampoos, Parfums, Cremes / Pfegeöle, Spirituosen, Babynahrung etc. Die Mitnahme von Flüssigkeiten innerhalb des europäischen Flugverkehrs bzw. für Flüge ab einem EU-Flughafen wird allerdings zukünftig mengenmäßig stark eingeschränkt werden und dürfen dann z.T. nur noch versiegelt (Einkäufe aus dem Duty Free Shop) mitgeführt werden.
Verschreibungspflichtige Medikamente als Pulver, Flüssigkeit, Tabletten und Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray). Eine ärztliche Bestätigung (bei Reisen ins Ausland in englisch) wird dringend empfohlen. Diese Bestätigung schützt allerdings nicht vor Beschlagnahmung der Medikamente durch die zuständige Behörde, deshalb sollte im Handgepäck nur die für die Flugzeit notwendige Medikamentenration mitgeführt werden, die für die Reisedauer notwendige Medikamentenmenge sollte im aufgegebenen Reisegepäck befördert werden. Dabei ist es auch dringend ratsam sich über die jeweiligen Bestimmungen in dem Reiseland vorab zu erkundigen, denn nicht selten sind hier zugelassene Medikamente anderswo verboten.
Insulin für Diabetiker maximal 148 ml
medizinisch notwendige Flüssigkeiten, z.B. Augentropfen, Kontaktlinsen, Hustensaft etc. maximal 120 ml
Laptops, Handys (müssen aber i.d.R. ausgeschaltet bleiben), MP3-Player, kleinere Fotoapparate und Kamerazubehör (keine übergroße Objektive und Kamerastative, diese könnten als Schlaggegenstände eingeordnet werden und somit beschlagnahmt bzw. der Mitflug verweigert werden. Genaue Maßangaben hierzu gibt es nicht und man ist, ähnlich wie bei den Medikamente, von der Willkür der zuständigen Behörde abhängig.)
Mit Elektrogeräten hatten wir keine Probleme (weder mit der Digicam, noch mit dem Handy, noch dem Laptop), allerdings kann es dir passieren, dass du damit zum Sprengstofftest musst (hat mir ein Freund, der am Flughafen arbeitet gesagt).
Aber selbst mit dem Deo im Handgepäck gab es keine Probleme.
Allerdings waren sie in Zürich sehr Gründlich (aber wird ja wohl keiner nach Vigo über Zürich fliegen), denn da musste man Gürtel ausziehen, Stiefel mit Reisverschlüssen mussten auch ausgezogen werden etc.
Wer allerdings über London fliegt, soll sich nach Aussage meines Kumpels auf härtere Kontrollen und mehr Verbote einstellen.
nem guten Freund von mir schon passiert.
Warum lässt Du es nicht einfach zuhause???
Dumme Antwort :
Weil ich es immer als Talismann bei Spielen dabei habe !!!
Hier darfst du dein Zippo nicht mitnehmen!!
Habt ihr nur Handgepäck oder auch nen Koffer? Dann pack es dort rein.
Deos, Haarspray etc. habe ich erlebt, dass die das in Singapur raussortiert haben...nur so ganz nebenbei...
Danke ! .... aber wir haben den Charterflug über die FuFa gebucht , ( Direktflug VGO )
und bei der FuFa kann ich niemanden telefonisch erreichen !
Versuche es mal hier, das ist der Veranstalter:
Reisebüro Garthe & Pflug GmbH
60528 Frankfurt am Main
Triftstr. 20
Tel.: 069/ 67 73 67 0
Fax.: 069/ 67 73 67 27
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 09:00-13:00 & 14:00-18:00 Uhr
Sa: 10:00-12:00 Uhr
Gruß
adler76
Nur Handgepäck ( wenn überhaupt ) da nur 15 Std. Aufenthalt in VGO
Hinflug 02.11. 11:20h
Rückflug 03.11. 2:45h
Danke !
Gute Idee !
Werde ich tun !
1 x Einwegfeuerzeug erlaubt !
Das kann ich mir auch in Spanien kaufen !
Benzinfeuerzeug : nein
.... es sei denn, die bei der Kontrolle haben einen guten Tag !
War leider zu erwarten. Vielleicht bekommst Du keine Probleme, aber sicher kann man sich nicht sein. Deshalb lieber gleich zuhause lassen.
Keine Sorge, wir schlagen Vigo auch ohne Wunderfeuerzeug!
Ok !
Dein "Wort in des Fußballgottes Ohr "
Dann weiß ich jetzt bescheid !
Merci vielmals !
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,445403,00.html
"Ab dem 6. November gelten starke Einschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten in Flugzeugen in ganz Europa. SPIEGEL ONLINE erklärt,...."
ok, ok.....sei mal net so kleinlich