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Geschäft ist Geschäft oder: Absagen ist nicht!

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SGE-FB schrieb:
Mal ne Frage...
Ich habe hier auch übers Forum eine Karte für Lautern angeboten. Die Übergabe war für Kaiserslautern vereinbart und auf dem Weg zum Stadion habe ich auch noch 2 mal gefragt, wo wir uns treffen! Beim nächsten Anruf dann nichts mehr, erst weg gedrückt, dann einfach nicht mehr ran gegangen! Das stinkt mir richtig, weil ich die Karte sicher noch anderswo los geworden wäre!
Gibts irgendwas, dass ich unternehmen kann und vielleicht doch noch an mein Geld komme?  


siehe #4.
den User nochmal auffordern zu zahlen. Wenn ihr euch handelseinig geworden seid, schuldet er dir das Geld.
Dann Meldung des Nicknamens wegen eventueller Sanktionen an uns und evtl. Weitergabe der Daten ans Eintracht-Ticketing.
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stefank schrieb:
Ein schiefgegangenes Vertragsverhältnis begründet zivilrechtliche Forderungen auf Zahlung von Geld. Wenn nichts anderes hinzutritt, hat das Strafrecht hier nichts verloren.



also in meinen augen riecht das nach eingehungsbetrug...


demnach wäre auch ein strafrechtliches vorgehen möglich, wenn auch letzten endes wegen des bagatellcharakters eher nicht von der sta bis zum bitteren ende
verfolgt wird...
aber ausgeschlossen sollte es nicht sein!

oder irre ich da?!?
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äpplerin schrieb:
stefank schrieb:
Ein schiefgegangenes Vertragsverhältnis begründet zivilrechtliche Forderungen auf Zahlung von Geld. Wenn nichts anderes hinzutritt, hat das Strafrecht hier nichts verloren.



also in meinen augen riecht das nach eingehungsbetrug...


demnach wäre auch ein strafrechtliches vorgehen möglich, wenn auch letzten endes wegen des bagatellcharakters eher nicht von der sta bis zum bitteren ende
verfolgt wird...
aber ausgeschlossen sollte es nicht sein!

oder irre ich da?!?


Ist es nicht Eingehungsbetrug, wenn man sich bewusst eine Leistung/Ware erschleicht, in dem Wissen, diese nicht bezahlen zu können?

Wenn jemand eine Karte zusagt und nicht liefert, oder umgekehrt, hat dieser ja die Karte nicht in seinem Besitz.
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äpplerin schrieb:
stefank schrieb:
Ein schiefgegangenes Vertragsverhältnis begründet zivilrechtliche Forderungen auf Zahlung von Geld. Wenn nichts anderes hinzutritt, hat das Strafrecht hier nichts verloren.



also in meinen augen riecht das nach eingehungsbetrug...


demnach wäre auch ein strafrechtliches vorgehen möglich, wenn auch letzten endes wegen des bagatellcharakters eher nicht von der sta bis zum bitteren ende
verfolgt wird...
aber ausgeschlossen sollte es nicht sein!

oder irre ich da?!?


Es fehlen zwei Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB (Betrug): Zum einen die Vermögensverfügung des Geschädigten und zum anderen der Vermögensvorteil.
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Wollte auch noch was loswerden, auch wenn es über eine Woche her ist:

Mir wurde von einem Volker aus Göttingen (scheinbar Rollstuhlfahrer) eine Karte gegen Schalke angeboten, hat mich unter der Woche 3-4mal angerufen, um zu sehen, ob alles klar geht. War im Foum unter dem Nick "Flasche" angemeldet, meldete sich aber in der Woche vor dem Schalkespiel ab.
Treffpunkt war der Samstag um 12.30 am Frankfurter Bahnhof. "Volker" tauchte nicht auf, reagierte nicht auf 20 Anrufe, erst beim 21ten ging er ran und sagte, er wäre schon beim Stadion. Ich also dorthin, beim Stadion dasselbe Spiel, ging 20mal nicht ran, nachdem ich es über 1,5 Std probierte (mittlerweile war ca. 14.45 Uhr), plötzlich drückte er mich bei meinen Anrufsversuchen einfach nur weg.
Einfach ein Unding und eine generelle Warnung an alle, falls der euch mal Karten oder Rollstuhlbegleitung anbietet!

Schöne Woche!
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Hat mir auch ne Karte angeboten, war direkt misstrauisch, da er sich erst kurz vorher angemeldet hatte.

Habs dankend abgelehnt und Glück gehabt!
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WallSGE schrieb:

[...] War im Foum unter dem Nick "Flasche" angemeldet, meldete sich aber in der Woche vor dem Schalkespiel ab.


Hast ja schon ne PN von uns  
Ich möchte nur anmerken, dass "Flasche" aufgrund von User-Hinweisen sehr schnell gesperrt werden konnte.
Es kann nicht schaden, seltsame Angebote und seltsame PNs mal mit den Mods zu erörtern (hat jetzt nix mit WallSGE zu tun).
Es fällt ja selbst uns auf, wenn viele Anfragen zu einem Neumitglied eintrudeln  ,-)
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jonas-sge schrieb:
[
Bei so Spielen wie KL ist es sicher kein Problem die Karte dann noch vor dem Stadion loszuwerden.
ganz kurz dazu:
so absurd das klingen mag: aber ich hab es schon erlebt, dass efc-bus-organisatoren auf karten sitzen blieben und diese vor dem stadion verkaufen wollten und dann ärger vom dortigen ordnungsamt bekamen, mit der begründung, es wäre laut AGB verboten die tickets weiterzuverkaufen.
kein spaß.
war in dortmund.
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6:3 schrieb:
jonas-sge schrieb:
[
Bei so Spielen wie KL ist es sicher kein Problem die Karte dann noch vor dem Stadion loszuwerden.
ganz kurz dazu:
so absurd das klingen mag: aber ich hab es schon erlebt, dass efc-bus-organisatoren auf karten sitzen blieben und diese vor dem stadion verkaufen wollten und dann ärger vom dortigen ordnungsamt bekamen, mit der begründung, es wäre laut AGB verboten die tickets weiterzuverkaufen.
kein spaß.
war in dortmund.



genau...in dortmund ist das immer total ätzend..kommt man sich vor wie ein schwarzmarkthändler;-(
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tani1977 schrieb:
6:3 schrieb:
jonas-sge schrieb:
[
Bei so Spielen wie KL ist es sicher kein Problem die Karte dann noch vor dem Stadion loszuwerden.
ganz kurz dazu:
so absurd das klingen mag: aber ich hab es schon erlebt, dass efc-bus-organisatoren auf karten sitzen blieben und diese vor dem stadion verkaufen wollten und dann ärger vom dortigen ordnungsamt bekamen, mit der begründung, es wäre laut AGB verboten die tickets weiterzuverkaufen.
kein spaß.
war in dortmund.



genau...in dortmund ist das immer total ätzend..kommt man sich vor wie ein schwarzmarkthändler;-(


Und auch vor dem Waldstadion würde ich jedem davon abraten, seine DK für den Originalpreis verleihen zu wollen...  
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In Dortmund ist es aber bekannt und seit 2 Jahren strengstens verboten, Karten im Stadionbereich zu verkaufen!

Da rennt Dir das Ordnungsamt schon mal hinterher und schreckt auch vor Amtshilfe durch die Polizei nicht zurück.

Resultat ist dann ein Ordnungswidrigskeitsverfahren sowie Beschlagnahmung der Tickets. (Auch das Eigene.)
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die verbraucher zentrale  würde da alarm schlagen..
das ist juristisch  gar nicht rechtens.
abssagen kann man immer,ohne begründung!!!!
krankheit,oder sonstiges kann immer vorkommen.
es gibt ein gesetz das einen käufer schützt.
egal ob im einezelhandel oder privat.
das Gestetz schütz einen kunden,bzwevtl Käufer  ganz klar
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caioFussballgott schrieb:
die verbraucher zentrale  würde da alarm schlagen..
das ist juristisch  gar nicht rechtens.
abssagen kann man immer,ohne begründung!!!!
krankheit,oder sonstiges kann immer vorkommen.
es gibt ein gesetz das einen käufer schützt.
egal ob im einezelhandel oder privat.
das Gestetz schütz einen kunden,bzwevtl Käufer  ganz klar


Nein, viel Spaß beim Gang zur Verbraucherzentrale.
Wir reden hier nicht von gewerblichen Geschäften.
Deine Aussage ist schlicht falsch.
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bernie schrieb:
caioFussballgott schrieb:
die verbraucher zentrale  würde da alarm schlagen..
das ist juristisch  gar nicht rechtens.
abssagen kann man immer,ohne begründung!!!!
krankheit,oder sonstiges kann immer vorkommen.
es gibt ein gesetz das einen käufer schützt.
egal ob im einezelhandel oder privat.
das Gestetz schütz einen kunden,bzwevtl Käufer  ganz klar


Nein, viel Spaß beim Gang zur Verbraucherzentrale.
Wir reden hier nicht von gewerblichen Geschäften.
Deine Aussage ist schlicht falsch.



ok wenn das so ist bin ich erst recht im recht als evtl käufer/käufer
ja gerade dann ist keiner verpflichtet was  zu kaufen...ich kann jeder zeit zusagen und rechtzeitig abbsagen.
dan gibts dafür kein gesetz,und keine  agbs....


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