>

"Ticket Mafia" vorm Stadion..

#
Milhouse van H. schrieb:
Rheinadler65 schrieb:
Ich kenne die genaue Gesetzeslage zugegebenermaßen zwar nicht, bin aber überrascht, dass das Verschebeln von Tickets durch diese Mafia legal sein soll.

Wie auch immer, in anderen Ländern ist es eindeutig illegal. In Belgien z.B. habe ich beobachtet, wie die Polizei bei Graspop in diesem Jahr eine ganze Gruppe dieser Hehler hops genommen hat - sehr zu meiner Freude relativ kurz nachdem sie mir zwei Tickets deutlich unter Originalpreis verkauft haben. Die haben definitiv kein gutes Geschäft gemacht.  


Der Weiterverkauf von Tickets zu höheren Preisen ist nicht gesetzlich verboten. Es verstößt "lediglich" gegen den Vertrag, den der Käufer mit der Eintracht geschlossen hat, als er die Tickets gekauft hat. Geregelt ist das in den AGBs und dort stehen auch die möglichen Konsequenzen (unter Punkt 8). http://www.eintracht.de/tickets/vorverkauf-info/AGB-TEK_2013-2014-290813.pdf

Also allein wegen des Wiederverkaufs kann die Polizei hier nicht so tätig werden wie Du es in dem Fall aus Belgien beschreibst.
Der einzige Weg vielleicht ist die steuerliche Seite. Wenn man beweisen kann, dass ein Händler das gewerblich tut und die Einnahmen nicht versteuert und keine Umsatzsteuer abführt.  


Wenn man bei jedem Heimspiel die immer gleichen Gestalten sieht, dann kann man das wohl als gewerblich bezeichnen.
#
Milhouse van H. schrieb:
Rheinadler65 schrieb:
Ich kenne die genaue Gesetzeslage zugegebenermaßen zwar nicht, bin aber überrascht, dass das Verschebeln von Tickets durch diese Mafia legal sein soll.

Wie auch immer, in anderen Ländern ist es eindeutig illegal. In Belgien z.B. habe ich beobachtet, wie die Polizei bei Graspop in diesem Jahr eine ganze Gruppe dieser Hehler hops genommen hat - sehr zu meiner Freude relativ kurz nachdem sie mir zwei Tickets deutlich unter Originalpreis verkauft haben. Die haben definitiv kein gutes Geschäft gemacht.  


Der Weiterverkauf von Tickets zu höheren Preisen ist nicht gesetzlich verboten. Es verstößt "lediglich" gegen den Vertrag, den der Käufer mit der Eintracht geschlossen hat, als er die Tickets gekauft hat. Geregelt ist das in den AGBs und dort stehen auch die möglichen Konsequenzen (unter Punkt 8). http://www.eintracht.de/tickets/vorverkauf-info/AGB-TEK_2013-2014-290813.pdf




Mal eine doofe Frage. Wenn man seine Karte an einem der Tickethändler verkauft, dann ist der ja nicht direkt einen Vertrag mit der Eintracht eingegangen, sondern mit einem selber.
Sprich der Tickethändler verstößt nicht direkt gegen den Vertrag mit der Eintracht, oder täusche ich mich da? Denn er ist ja einen Vertrag mit dem eigentlichen Kartenbesitzer und nicht mit der Eintracht eingegangen.
Also inwiefern wäre das denn ein Schlupfloch für die?

Oder übernimmt er automatisch dann die vertraglichen Bestimmungen der Eintracht?
#
ABG schrieb:

8.2  Der  Karteninhaber  verpflichtet  sich,  im  Falle  der Weitergabe  oder  Übertragung  seiner  ermäßigten  oder  nicht  ermäßigten  Karte für
einzelne Veranstaltungen den jeweiligen Inhaber auf die AGB-TEK und die Stadionordnung der Commerzbank-Arena Frankfurt am Main
aufmerksam zu machen und ihm diese zur Kenntnis zu geben.


8.4  Eine Weitergabe oder der Verkauf/Übertragung einer Eintrittskarte ist ausschließlich zur privaten  Nutzung  aus nicht kommerziellen
Gründen zulässig. Jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt.
Dem Kunden ist es dabei aber insbesondere untersagt,
...
f)  Tickets an professionelle oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben.




Die Eintracht hat das schon bedacht.
#
Dennis1985 schrieb:
ABG schrieb:

8.2  Der  Karteninhaber  verpflichtet  sich,  im  Falle  der Weitergabe  oder  Übertragung  seiner  ermäßigten  oder  nicht  ermäßigten  Karte für
einzelne Veranstaltungen den jeweiligen Inhaber auf die AGB-TEK und die Stadionordnung der Commerzbank-Arena Frankfurt am Main
aufmerksam zu machen und ihm diese zur Kenntnis zu geben.


8.4  Eine Weitergabe oder der Verkauf/Übertragung einer Eintrittskarte ist ausschließlich zur privaten  Nutzung  aus nicht kommerziellen
Gründen zulässig. Jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt.
Dem Kunden ist es dabei aber insbesondere untersagt,
...
f)  Tickets an professionelle oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben.




Die Eintracht hat das schon bedacht.



Allerdings sind AGB anfechtbar ... wenn's wirklich hart auf hart kommt, glaube ich kaum, dass diese Bestand haben würden.

So mies es auch ist, Fans Karten für's doppelte anzudrehen!

Da hilft nur, über den eigenen Schatten zu springen, bei diesen windigen Händlern nicht zu kaufen und nach "erfolgloser" Ticketsuche in ne Sportsbar zu gehen, wenn möglich!
#
propain schrieb:
Milhouse van H. schrieb:
Rheinadler65 schrieb:
Ich kenne die genaue Gesetzeslage zugegebenermaßen zwar nicht, bin aber überrascht, dass das Verschebeln von Tickets durch diese Mafia legal sein soll.

Wie auch immer, in anderen Ländern ist es eindeutig illegal. In Belgien z.B. habe ich beobachtet, wie die Polizei bei Graspop in diesem Jahr eine ganze Gruppe dieser Hehler hops genommen hat - sehr zu meiner Freude relativ kurz nachdem sie mir zwei Tickets deutlich unter Originalpreis verkauft haben. Die haben definitiv kein gutes Geschäft gemacht.  


Der Weiterverkauf von Tickets zu höheren Preisen ist nicht gesetzlich verboten. Es verstößt "lediglich" gegen den Vertrag, den der Käufer mit der Eintracht geschlossen hat, als er die Tickets gekauft hat. Geregelt ist das in den AGBs und dort stehen auch die möglichen Konsequenzen (unter Punkt 8). http://www.eintracht.de/tickets/vorverkauf-info/AGB-TEK_2013-2014-290813.pdf

Also allein wegen des Wiederverkaufs kann die Polizei hier nicht so tätig werden wie Du es in dem Fall aus Belgien beschreibst.
Der einzige Weg vielleicht ist die steuerliche Seite. Wenn man beweisen kann, dass ein Händler das gewerblich tut und die Einnahmen nicht versteuert und keine Umsatzsteuer abführt.  


Wenn man bei jedem Heimspiel die immer gleichen Gestalten sieht, dann kann man das wohl als gewerblich bezeichnen.


Ja, persönlich sehe ich das natürlich auch so. Nur weiß ich nicht was notwendig ist, um es zu beweisen. Wenn die Polizei einen mal kontrolliert und Personalien aufnimmt (wenn das einfach so geht), dann geht die nächsten Wochen einfach ein andere hin.
Wie gesagt, ich weiß nicht was dazu alles notwendig ist, aber einfach mit ein paar Leuten hinfahren und alle hopps nehmen is sicher nicht möglich. Und am Ende können sie vielleicht doch noch irgendwie eine korrekte Versteuerung des Gewinns nachweisen, wer weiß schon was es da alles für Möglichkeiten gibt, die wir uns gar nicht vorstellen können.
#
Dennis1985 schrieb:


Die Eintracht hat das schon bedacht.

nur machen kann sie nix. was ein eine kurze suche bei viagogo bestätigt


Teilen