smoKe89 schrieb: Ich musste doch sehr staunen, inwieweit man Dinge in irgendwelche Zahlen hineininterpretieren kann. Die Simpsons sind für ihn "Hard Evidence"? Von diesem Typ hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht gehört und auf dieses Thema bin ich erst durch diesen Thread hier gekommen.
Die Gefahr eines staatsterroristischen Anschlags ist zwar immer gegeben, aber warum diese am 26.06. eher gegeben sein soll, als an jedem anderen Tag.. dafür gibt es keinen einzigen Beweis, nur Zahlenspielerei.
Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06. An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!
Das was gerade um den 26.06.11 an Theorien im Netz verbeitet wird, dient wohl allem Anschein nach der Ablenkung!
Trotzallem, halte ich auch die Anschlagsgefahr für gegeben!
Also nochmal, Usurpation am 26.06.11, so zu sagen, heimlich hinterm Vorhang!
Achso, dass ist also alles nur Ablenkung. Ich verstehe. Damit haben wir also auch schon die Ausrede, wenn man 26.06, abgesehen von Kanada, gar nichts abgeschossen wird. Dann sind wir also ab dem 26.06 EU-Bürger. Jesses! Ich setz mir mal lieber schnell meinen Alu-Hut auf... wobei, hey, sach mal, eigentlich ist doch die Welt schon im Jahre 2000 untergegangen?! Damals stand überall im Internet das jetzt alles vorbei ist, wegen dem Jahr-2000-Problem. Atomraketen starten sich plötzlich von alleine und überhaupt. Für was genau war denn das Jahr-2000-Problem damals die Ablenkung?
smoKe89 schrieb: Ich musste doch sehr staunen, inwieweit man Dinge in irgendwelche Zahlen hineininterpretieren kann. Die Simpsons sind für ihn "Hard Evidence"? Von diesem Typ hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht gehört und auf dieses Thema bin ich erst durch diesen Thread hier gekommen.
Die Gefahr eines staatsterroristischen Anschlags ist zwar immer gegeben, aber warum diese am 26.06. eher gegeben sein soll, als an jedem anderen Tag.. dafür gibt es keinen einzigen Beweis, nur Zahlenspielerei.
Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06. An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!
Das was gerade um den 26.06.11 an Theorien im Netz verbeitet wird, dient wohl allem Anschein nach der Ablenkung!
Trotzallem, halte ich auch die Anschlagsgefahr für gegeben!
Also nochmal, Usurpation am 26.06.11, so zu sagen, heimlich hinterm Vorhang!
Achso, dass ist also alles nur Ablenkung. Ich verstehe. Damit haben wir also auch schon die Ausrede, wenn man 26.06, abgesehen von Kanada, gar nichts abgeschossen wird. Dann sind wir also ab dem 26.06 EU-Bürger. Jesses! Ich setz mir mal lieber schnell meinen Alu-Hut auf... wobei, hey, sach mal, eigentlich ist doch die Welt schon im Jahre 2000 untergegangen?! Damals stand überall im Internet das jetzt alles vorbei ist, wegen dem Jahr-2000-Problem. Atomraketen starten sich plötzlich von alleine und überhaupt. Für was genau war denn das Jahr-2000-Problem damals die Ablenkung?
Was du da von dir gibst, ist einfach nur dumm!
Ich bin halt ein von den bösen Massenmedien eingesetzter Agent um die Truther und deren einzig wahre Wahrheit in Internetforen der Lächerlichkeit preiszugeben um von den Plänen der zionistischen Weltregierung, die mit den Aliens zusammen arbeitet, abzulenken. Und jetzt wirst du geblitzdingst. BZZZZZZZZZZZZZZT!
Nein. Du hast geschlampt. Oder mich absichtlich ausgeschlossen. Find ich nicht so toll. :neutral-face
Mein junger EU Bürger: Solltest nach alldem noch immer glauben was dir von Mainstream Medien Glauben gemacht werden soll, dann - nun - dann steckt dein Kopf aber ganz tief im Sand. Schau nur weiter weg.
Aber! Und das ist wichtig. Du kannst dich freuen, denn du bist sehr wohl Teil des ganzen nun unterdrückten Pöbels. Und das völlig absichtlich. Versprochen.
smoKe89 schrieb: Ich musste doch sehr staunen, inwieweit man Dinge in irgendwelche Zahlen hineininterpretieren kann. Die Simpsons sind für ihn "Hard Evidence"? Von diesem Typ hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht gehört und auf dieses Thema bin ich erst durch diesen Thread hier gekommen.
Die Gefahr eines staatsterroristischen Anschlags ist zwar immer gegeben, aber warum diese am 26.06. eher gegeben sein soll, als an jedem anderen Tag.. dafür gibt es keinen einzigen Beweis, nur Zahlenspielerei.
Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06. An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!
Das was gerade um den 26.06.11 an Theorien im Netz verbeitet wird, dient wohl allem Anschein nach der Ablenkung!
Trotzallem, halte ich auch die Anschlagsgefahr für gegeben!
Also nochmal, Usurpation am 26.06.11, so zu sagen, heimlich hinterm Vorhang!
Achso, dass ist also alles nur Ablenkung. Ich verstehe. Damit haben wir also auch schon die Ausrede, wenn man 26.06, abgesehen von Kanada, gar nichts abgeschossen wird. Dann sind wir also ab dem 26.06 EU-Bürger. Jesses! Ich setz mir mal lieber schnell meinen Alu-Hut auf... wobei, hey, sach mal, eigentlich ist doch die Welt schon im Jahre 2000 untergegangen?! Damals stand überall im Internet das jetzt alles vorbei ist, wegen dem Jahr-2000-Problem. Atomraketen starten sich plötzlich von alleine und überhaupt. Für was genau war denn das Jahr-2000-Problem damals die Ablenkung?
Was du da von dir gibst, ist einfach nur dumm!
dein problem ist ein eifaches missverstaendnis. dadurch, dass du jahrelang verschwoerungstheorien zu 9/11 gelesen hast, wurdest du weder experte fuer internationalen terrorismus, statiker oder sonstwas, sondern experte fuer verschwoerungstheorien rund um 9/11.
beschaeftige dich mal mit codierung, dann wuesstest du, warum man so nicht codieren kann.
Gemini schrieb: Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06. An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!
Die Unionsbürgerschaft ist doch längst mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt worden. Heute ist sie durch den Vertrag von Lissabon in Art. 20 AEUV geregelt (seit dem 1. Dezember 2009).
Gemini schrieb: Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06. An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!
Die Unionsbürgerschaft ist doch längst mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt worden. Heute ist sie durch den Vertrag von Lissabon in Art. 20 AEUV geregelt (seit dem 1. Dezember 2009).
Wobei ich mir doch gerne den ganzen Text von BVerfGE 2 BvF 1/73 ansehen würde. Ich kann leider nur einzelne Auszüge finden, in denen das BVerfG klar sagt, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Das Archiv des Bundesverfassungsgerichts geht leider nur bis nach 1998 zurück.
Gemini schrieb: Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06. An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!
Die Unionsbürgerschaft ist doch längst mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt worden. Heute ist sie durch den Vertrag von Lissabon in Art. 20 AEUV geregelt (seit dem 1. Dezember 2009).
Wobei ich mir doch gerne den ganzen Text von BVerfGE 2 BvF 1/73 ansehen würde. Ich kann leider nur einzelne Auszüge finden, in denen das BVerfG klar sagt, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Das Archiv des Bundesverfassungsgerichts geht leider nur bis nach 1998 zurück.
Da wirst du dich in eine Bibliothek begeben müssen. Das Urteil ist abgedruckt in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 36, Seite 1 bis 37. Ich frage mich allerdings, was du damit anfangen willst.
Gemini schrieb: Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06. An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!
Die Unionsbürgerschaft ist doch längst mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt worden. Heute ist sie durch den Vertrag von Lissabon in Art. 20 AEUV geregelt (seit dem 1. Dezember 2009).
Wobei ich mir doch gerne den ganzen Text von BVerfGE 2 BvF 1/73 ansehen würde. Ich kann leider nur einzelne Auszüge finden, in denen das BVerfG klar sagt, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Das Archiv des Bundesverfassungsgerichts geht leider nur bis nach 1998 zurück.
Der Satz ist ganz billig aus dem Zusammenhang gerissen. In der Entscheidung entscheidet sich das BVerfG für ein Identitätsmodell statt einem Rechtsnachfolgemodell.
Die BRD ist nicht der Rechtnachfolger des deutschen Reiches und dieses hat auch nie aufgehört zu existieren, weil in einer ununterbrochenen Linie vom deutschen Reich über Weimar und die Nazis bis zu Deutschland heute das gleiche Rechtssubjekt vorlag. Deshalb zahlt z.B. die BRD (sowie der Kaiser, Weimar und Hitler) auch noch immer aus Staatsverträgen aus dem 19.Jahrhundert (Säkularisierung) an die katholische Kirche.
Wenn die Mods nichts dagegen haben, stell ich das Urteil hier rein. Darf ich auch, §5 UrhG. Natürlich ohne redaktionell bearbeitete Leitsätze. Ist halt nur relativ viel Text für einen Post.
sacki schrieb: Der Satz ist ganz billig aus dem Zusammenhang gerissen. In der Entscheidung entscheidet sich das BVerfG für ein Identitätsmodell statt einem Rechtsnachfolgemodell.
Wie gesagt, bis eben hatte ich auch noch gar keinen Zusammenhang. Der Wikipedia-Artikel ist ein Anfang. Danke.
KroateAusFfm schrieb: Wenn die Mods nichts dagegen haben, stell ich das Urteil hier rein. Darf ich auch, §5 UrhG. Natürlich ohne redaktionell bearbeitete Leitsätze. Ist halt nur relativ viel Text für einen Post.
Also dann, viel spaß beim lesen. Abgedruckt in BVerfGE 36, 1-37 (Leitsatz 1-9 und Gründe)
Leitsatz
1. Art 59 Abs 2 GG verlangt für alle Verträge, die die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, die parlamentarische Kontrolle in der Form des Zustimmungsgesetzes, gleichgültig, ob der als Vertragspartner beteiligte Staat nach dem Recht des Grundgesetzes Ausland ist oder nicht.
2. Der Grundsatz des judicial self-restraint zielt darauf ab, den von der Verfassung für die anderen Verfassungsorgane garantierten Raum freier politischer Gestaltung offenzuhalten.
3. Mit der Entscheidung des Grundgesetzes für eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit ist es unvereinbar, daß die Exekutive ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren überspielt. Ergibt sich, wie in diesem Fall, ausnahmsweise einmal eine Lage, in der das Inkrafttreten eines Vertrags vor Abschluß des verfassungsgerichtlichen Verfahrens nach Auffassung der Exekutive unabweisbar geboten erscheint, so haben die dafür verantwortlichen Verfassungsorgane für die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen einzustehen.
4. Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.
5. Die Verfassung verbietet, daß die Bundesrepublik Deutschland auf einen Rechtstitel aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann.
6. Der Vertrag hat einen Doppelcharakter; er ist seiner Art nach ein völkerrechtlicher Vertrag, seinem spezifischen Inhalt nach ein Vertrag, der vor allem inter-se-Beziehungen regelt.
7. Art 23 GG verbietet, daß sich die Bundesregierung vertraglich in eine Abhängigkeit begibt, nach der sie rechtlich nicht mehr allein, sondern nur noch im Einverständnis mit dem Vertragspartner die Aufnahme anderer Teile Deutschlands verwirklichen kann.
8. Art 16 GG geht davon aus, daß die "deutsche Staatsangehörigkeit", die auch in Art 116 Abs 1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
9. Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes.
Tenor
Das Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (Bundesgesetzbl. Teil II S. 421) ist in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar.
Gründe
A.-I.
1
Am 8. November 1972 wurde der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ausgehandelte Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik - im folgenden: der Vertrag - paraphiert. Er wurde am selben Tag zusammen mit einer Reihe ergänzender Texte im Bulletin Nr. 155, S. 1841 ff. veröffentlicht mit dem Hinweis (a.a.O. S. 1853), die Bundesregierung werde "vor der Unterzeichnung des Vertrags an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ein Schreiben richten, in dem sie ihre Ziele in der nationalen Frage darlegt".
2
Der Vertrag lautet:
3
Artikel 1
4 Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung.
5
Artikel 2
6 Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden sich von den Zielen und Prinzipien leiten lassen, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind, insbesondere der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der Nichtdiskriminierung.
7
Artikel 3
8 Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen werden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen und sich der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt enthalten. Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.
9
Artikel 4
10 Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik gehen davon aus, daß keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann.
11
Artikel 5
12 Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden friedliche Beziehungen zwischen den europäischen Staaten fördern und zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beitragen. Sie unterstützen die Bemühungen um eine Verminderung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa, ohne daß dadurch Nachteile für die Sicherheit der Beteiligten entstehen dürfen. Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden mit dem Ziel einer allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle der internationalen Sicherheit dienende Bemühungen um Rüstungsbegrenzung und Abrüstung, insbesondere auf dem Gebiet der Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen, unterstützen.
13
Artikel 6
14 Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik gehen von dem Grundsatz aus, daß die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt. Sie respektieren die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten.
15
Artikel 7
16 Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik erklären ihre Bereitschaft, im Zuge der Normalisierung ihrer Beziehungen praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Sie werden Abkommen schließen, um auf der Grundlage dieses Vertrages und zum beiderseitigen Vorteil die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs, des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, des Gesundheitswesens, der Kultur, des Sports, des Umweltschutzes und auf anderen Gebieten zu entwickeln und zu fördern. Einzelheiten sind in dem Zusatzprotokoll geregelt.
17
Artikel 8
18 Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden ständige Vertretungen austauschen. Sie werden am Sitz der jeweiligen Regierung errichtet. Die praktischen Fragen, die mit der Einrichtung der Vertretungen zusammenhängen, werden zusätzlich geregelt.
19
Artikel 9
20 Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik stimmen darin überein, daß durch diesen Vertrag die von ihnen früher abgeschlossenen oder sie betreffenden zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträge und Vereinbarungen nicht berührt werden.
21
Artikel 10
22 Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt am Tage nach dem Austausch entsprechender Noten in Kraft.
23
Der Vertrag wurde am 21. Dezember 1972 durch die Bevollmächtigten der Vertragsparteien in Berlin unterzeichnet; dem Vertrag war ein Zusatzprotokoll, über das die Vertragsteile sich geeinigt hatten, beigefügt. Außerdem lagen im Zusammenhang mit dem Vertrag vor:
24 ein Protokollvermerk, wonach "wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen zu Vermögensfragen...diese durch den Vertrag nicht geregelt werden" konnten; zwei "Erklärungen zu Protokoll", von denen die für die Bundesrepublik Deutschland abgegebene lautet: "Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt worden" und die für die Deutsche Demokratische Republik abgegebene lautet: "Die Deutsche Demokratische Republik geht davon aus, daß der Vertrag eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen erleichtern wird"; zwei Erklärungen der Vertragsteile zu Protokoll zum Antrag auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen; eine Erklärung beider Delegationsleiter zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission; eine Erklärung des Delegationsleiters der Deutschen Demokra
Was du da von dir gibst, ist einfach nur dumm!
Ich bin halt ein von den bösen Massenmedien eingesetzter Agent um die Truther und deren einzig wahre Wahrheit in Internetforen der Lächerlichkeit preiszugeben um von den Plänen der zionistischen Weltregierung, die mit den Aliens zusammen arbeitet, abzulenken. Und jetzt wirst du geblitzdingst. BZZZZZZZZZZZZZZT!
Mein junger EU Bürger:
Solltest nach alldem noch immer glauben was dir von Mainstream Medien Glauben gemacht werden soll, dann - nun - dann steckt dein Kopf aber ganz tief im Sand.
Schau nur weiter weg.
Aber! Und das ist wichtig. Du kannst dich freuen, denn du bist sehr wohl Teil des ganzen nun unterdrückten Pöbels.
Und das völlig absichtlich. Versprochen.
Nach reiflicher Überlegung habe ich eine Entscheidung getroffen.
Sie lautet Caio.
dein problem ist ein eifaches missverstaendnis.
dadurch, dass du jahrelang verschwoerungstheorien zu 9/11 gelesen hast, wurdest du weder experte fuer internationalen terrorismus, statiker oder sonstwas, sondern experte fuer verschwoerungstheorien rund um 9/11.
beschaeftige dich mal mit codierung, dann wuesstest du, warum man so nicht codieren kann.
Die Unionsbürgerschaft ist doch längst mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt worden. Heute ist sie durch den Vertrag von Lissabon in Art. 20 AEUV geregelt (seit dem 1. Dezember 2009).
da sucht man einfach mal ganz naiv nach "Usurpation am 26.06." und schwupps is man bei der dvu brandenburg... was für ein zufall
Wobei ich mir doch gerne den ganzen Text von BVerfGE 2 BvF 1/73 ansehen würde. Ich kann leider nur einzelne Auszüge finden, in denen das BVerfG klar sagt, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Das Archiv des Bundesverfassungsgerichts geht leider nur bis nach 1998 zurück.
Da wirst du dich in eine Bibliothek begeben müssen. Das Urteil ist abgedruckt in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 36, Seite 1 bis 37. Ich frage mich allerdings, was du damit anfangen willst.
Der Satz ist ganz billig aus dem Zusammenhang gerissen. In der Entscheidung entscheidet sich das BVerfG für ein Identitätsmodell statt einem Rechtsnachfolgemodell.
Die BRD ist nicht der Rechtnachfolger des deutschen Reiches und dieses hat auch nie aufgehört zu existieren, weil in einer ununterbrochenen Linie vom deutschen Reich über Weimar und die Nazis bis zu Deutschland heute das gleiche Rechtssubjekt vorlag. Deshalb zahlt z.B. die BRD (sowie der Kaiser, Weimar und Hitler) auch noch immer aus Staatsverträgen aus dem 19.Jahrhundert (Säkularisierung) an die katholische Kirche.
Siehe etwas hier unter "Staatsrechtliche Fragen": https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Deutsches_Reich
Wie gesagt, bis eben hatte ich auch noch gar keinen Zusammenhang. Der Wikipedia-Artikel ist ein Anfang. Danke.
Immer her damit!
Leitsatz
1. Art 59 Abs 2 GG verlangt für alle Verträge, die die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, die parlamentarische Kontrolle in der Form des Zustimmungsgesetzes, gleichgültig, ob der als Vertragspartner beteiligte Staat nach dem Recht des Grundgesetzes Ausland ist oder nicht.
2. Der Grundsatz des judicial self-restraint zielt darauf ab, den von der Verfassung für die anderen Verfassungsorgane garantierten Raum freier politischer Gestaltung offenzuhalten.
3. Mit der Entscheidung des Grundgesetzes für eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit ist es unvereinbar, daß die Exekutive ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren überspielt. Ergibt sich, wie in diesem Fall, ausnahmsweise einmal eine Lage, in der das Inkrafttreten eines Vertrags vor Abschluß des verfassungsgerichtlichen Verfahrens nach Auffassung der Exekutive unabweisbar geboten erscheint, so haben die dafür verantwortlichen Verfassungsorgane für die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen einzustehen.
4. Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.
5. Die Verfassung verbietet, daß die Bundesrepublik Deutschland auf einen Rechtstitel aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann.
6. Der Vertrag hat einen Doppelcharakter; er ist seiner Art nach ein völkerrechtlicher Vertrag, seinem spezifischen Inhalt nach ein Vertrag, der vor allem inter-se-Beziehungen regelt.
7. Art 23 GG verbietet, daß sich die Bundesregierung vertraglich in eine Abhängigkeit begibt, nach der sie rechtlich nicht mehr allein, sondern nur noch im Einverständnis mit dem Vertragspartner die Aufnahme anderer Teile Deutschlands verwirklichen kann.
8. Art 16 GG geht davon aus, daß die "deutsche Staatsangehörigkeit", die auch in Art 116 Abs 1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
9. Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes.
Tenor
Das Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (Bundesgesetzbl. Teil II S. 421) ist in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar.
Gründe
A.-I.
1
Am 8. November 1972 wurde der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ausgehandelte Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik - im folgenden: der Vertrag - paraphiert. Er wurde am selben Tag zusammen mit einer Reihe ergänzender Texte im Bulletin Nr. 155, S. 1841 ff. veröffentlicht mit dem Hinweis (a.a.O. S. 1853), die Bundesregierung werde "vor der Unterzeichnung des Vertrags an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ein Schreiben richten, in dem sie ihre Ziele in der nationalen Frage darlegt".
2
Der Vertrag lautet:
3
Artikel 1
4
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander
auf der Grundlage der Gleichberechtigung.
5
Artikel 2
6
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
Republik werden sich von den Zielen und Prinzipien leiten lassen,
die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind,
insbesondere der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung
der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität,
dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der
Nichtdiskriminierung.
7
Artikel 3
8
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen werden die
Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik
ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen und
sich der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt
enthalten.
Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen
bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich
zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.
9
Artikel 4
10
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
Republik gehen davon aus, daß keiner der beiden Staaten den anderen
international vertreten oder in seinem Namen handeln kann.
11
Artikel 5
12
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
Republik werden friedliche Beziehungen zwischen den europäischen
Staaten fördern und zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
beitragen. Sie unterstützen die Bemühungen um eine Verminderung
der Streitkräfte und Rüstungen in Europa, ohne daß dadurch
Nachteile für die Sicherheit der Beteiligten entstehen dürfen.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
Republik werden mit dem Ziel einer allgemeinen und vollständigen
Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle der
internationalen Sicherheit dienende Bemühungen um
Rüstungsbegrenzung und Abrüstung, insbesondere auf dem Gebiet der
Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen, unterstützen.
13
Artikel 6
14
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
Republik gehen von dem Grundsatz aus, daß die Hoheitsgewalt jedes
der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt. Sie
respektieren die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der
beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten.
15
Artikel 7
16
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
Republik erklären ihre Bereitschaft, im Zuge der Normalisierung
ihrer Beziehungen praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Sie
werden Abkommen schließen, um auf der Grundlage dieses Vertrages
und zum beiderseitigen Vorteil die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs,
des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, des
Gesundheitswesens, der Kultur, des Sports, des Umweltschutzes und
auf anderen Gebieten zu entwickeln und zu fördern. Einzelheiten
sind in dem Zusatzprotokoll geregelt.
17
Artikel 8
18
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
Republik werden ständige Vertretungen austauschen. Sie werden
am Sitz der jeweiligen Regierung errichtet.
Die praktischen Fragen, die mit der Einrichtung der Vertretungen
zusammenhängen, werden zusätzlich geregelt.
19
Artikel 9
20
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
Republik stimmen darin überein, daß durch diesen Vertrag die von
ihnen früher abgeschlossenen oder sie betreffenden zweiseitigen und
mehrseitigen internationalen Verträge und Vereinbarungen nicht
berührt werden.
21
Artikel 10
22
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt am Tage nach
dem Austausch entsprechender Noten in Kraft.
23
Der Vertrag wurde am 21. Dezember 1972 durch die Bevollmächtigten der Vertragsparteien in Berlin unterzeichnet; dem Vertrag war ein Zusatzprotokoll, über das die Vertragsteile sich geeinigt hatten, beigefügt. Außerdem lagen im Zusammenhang mit dem Vertrag vor:
24
ein Protokollvermerk, wonach "wegen der unterschiedlichen
Rechtspositionen zu Vermögensfragen...diese durch den Vertrag
nicht geregelt werden" konnten;
zwei "Erklärungen zu Protokoll", von denen die für die
Bundesrepublik Deutschland abgegebene lautet:
"Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt
worden" und die für die Deutsche Demokratische Republik abgegebene
lautet: "Die Deutsche Demokratische Republik geht davon aus,
daß der Vertrag eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen
erleichtern wird";
zwei Erklärungen der Vertragsteile zu Protokoll zum Antrag
auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen;
eine Erklärung beider Delegationsleiter zu Protokoll über die
Aufgaben der Grenzkommission;
eine Erklärung des Delegationsleiters der Deutschen Demokra
Danke!
Der gehört übrigens auch zu uns, wurde mir später gesagt. Ablenkungsmanöver. Aber kein Grund sich zu schämen, ich wusste es ja auch erst nicht.
... microsoft ist nr. 1, weil bill gates vater eugeniker war....
... das geld gehört ihm nicht, es wurde ihm nur zugestanden, deshalb wirft er es auch mit vollen händen raus...
sehr interessant
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