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Bevorstehender False-Flag-Anschlag beim Eröffnungsspiel [Finale] der Frauenfußball-WM

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ChristianW. schrieb:
Gemini schrieb:
smoKe89 schrieb:
Ich musste doch sehr staunen, inwieweit man Dinge in irgendwelche Zahlen hineininterpretieren kann. Die Simpsons sind für ihn "Hard Evidence"? Von diesem Typ hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht gehört und auf dieses Thema bin ich erst durch diesen Thread hier gekommen.

Die Gefahr eines staatsterroristischen Anschlags ist zwar immer gegeben, aber warum diese am 26.06. eher gegeben sein soll, als an jedem anderen Tag.. dafür gibt es keinen einzigen Beweis, nur Zahlenspielerei.


Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06.
An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!  

Das was gerade um den 26.06.11 an Theorien im Netz verbeitet wird, dient wohl allem Anschein nach der Ablenkung!

Trotzallem, halte ich auch die Anschlagsgefahr für gegeben!

Also nochmal, Usurpation am 26.06.11, so zu sagen, heimlich hinterm Vorhang!



Achso, dass ist also alles nur Ablenkung. Ich verstehe. Damit haben wir also auch schon die Ausrede, wenn man 26.06, abgesehen von Kanada, gar nichts abgeschossen wird. Dann sind wir also ab dem 26.06 EU-Bürger. Jesses! Ich setz mir mal lieber schnell meinen Alu-Hut auf... wobei, hey, sach mal, eigentlich ist doch die Welt schon im Jahre 2000 untergegangen?! Damals stand überall im Internet das jetzt alles vorbei ist, wegen dem Jahr-2000-Problem. Atomraketen starten sich plötzlich von alleine und überhaupt. Für was genau war denn das Jahr-2000-Problem damals die Ablenkung?


Was du da von dir gibst, ist einfach nur dumm!
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Gemini schrieb:
ChristianW. schrieb:
Gemini schrieb:
smoKe89 schrieb:
Ich musste doch sehr staunen, inwieweit man Dinge in irgendwelche Zahlen hineininterpretieren kann. Die Simpsons sind für ihn "Hard Evidence"? Von diesem Typ hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht gehört und auf dieses Thema bin ich erst durch diesen Thread hier gekommen.

Die Gefahr eines staatsterroristischen Anschlags ist zwar immer gegeben, aber warum diese am 26.06. eher gegeben sein soll, als an jedem anderen Tag.. dafür gibt es keinen einzigen Beweis, nur Zahlenspielerei.


Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06.
An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!  

Das was gerade um den 26.06.11 an Theorien im Netz verbeitet wird, dient wohl allem Anschein nach der Ablenkung!

Trotzallem, halte ich auch die Anschlagsgefahr für gegeben!

Also nochmal, Usurpation am 26.06.11, so zu sagen, heimlich hinterm Vorhang!



Achso, dass ist also alles nur Ablenkung. Ich verstehe. Damit haben wir also auch schon die Ausrede, wenn man 26.06, abgesehen von Kanada, gar nichts abgeschossen wird. Dann sind wir also ab dem 26.06 EU-Bürger. Jesses! Ich setz mir mal lieber schnell meinen Alu-Hut auf... wobei, hey, sach mal, eigentlich ist doch die Welt schon im Jahre 2000 untergegangen?! Damals stand überall im Internet das jetzt alles vorbei ist, wegen dem Jahr-2000-Problem. Atomraketen starten sich plötzlich von alleine und überhaupt. Für was genau war denn das Jahr-2000-Problem damals die Ablenkung?


Was du da von dir gibst, ist einfach nur dumm!



Ich bin halt ein von den bösen Massenmedien eingesetzter Agent um die Truther und deren einzig wahre Wahrheit in Internetforen der Lächerlichkeit preiszugeben um von den Plänen der zionistischen Weltregierung, die mit den Aliens zusammen arbeitet, abzulenken. Und jetzt wirst du geblitzdingst. BZZZZZZZZZZZZZZT!
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KroateAusFfm schrieb:

Nein. Du hast geschlampt. Oder mich absichtlich ausgeschlossen. Find ich nicht so toll.  :neutral-face  

Mein junger EU Bürger:
Solltest nach alldem noch immer glauben was dir von Mainstream Medien Glauben gemacht werden soll, dann - nun - dann steckt dein Kopf aber ganz tief im Sand.
Schau nur weiter weg.

Aber! Und das ist wichtig. Du kannst dich freuen, denn du bist sehr wohl Teil des ganzen nun unterdrückten Pöbels.
Und das völlig absichtlich. Versprochen.
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Bigbamboo schrieb:
Was ist nun zu tun? Generalstreik? Caio?





Nach reiflicher Überlegung habe ich eine Entscheidung getroffen.

Sie lautet Caio.
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Gemini schrieb:
ChristianW. schrieb:
Gemini schrieb:
smoKe89 schrieb:
Ich musste doch sehr staunen, inwieweit man Dinge in irgendwelche Zahlen hineininterpretieren kann. Die Simpsons sind für ihn "Hard Evidence"? Von diesem Typ hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht gehört und auf dieses Thema bin ich erst durch diesen Thread hier gekommen.

Die Gefahr eines staatsterroristischen Anschlags ist zwar immer gegeben, aber warum diese am 26.06. eher gegeben sein soll, als an jedem anderen Tag.. dafür gibt es keinen einzigen Beweis, nur Zahlenspielerei.


Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06.
An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!  

Das was gerade um den 26.06.11 an Theorien im Netz verbeitet wird, dient wohl allem Anschein nach der Ablenkung!

Trotzallem, halte ich auch die Anschlagsgefahr für gegeben!

Also nochmal, Usurpation am 26.06.11, so zu sagen, heimlich hinterm Vorhang!



Achso, dass ist also alles nur Ablenkung. Ich verstehe. Damit haben wir also auch schon die Ausrede, wenn man 26.06, abgesehen von Kanada, gar nichts abgeschossen wird. Dann sind wir also ab dem 26.06 EU-Bürger. Jesses! Ich setz mir mal lieber schnell meinen Alu-Hut auf... wobei, hey, sach mal, eigentlich ist doch die Welt schon im Jahre 2000 untergegangen?! Damals stand überall im Internet das jetzt alles vorbei ist, wegen dem Jahr-2000-Problem. Atomraketen starten sich plötzlich von alleine und überhaupt. Für was genau war denn das Jahr-2000-Problem damals die Ablenkung?


Was du da von dir gibst, ist einfach nur dumm!



dein problem ist ein eifaches missverstaendnis.
dadurch, dass du jahrelang verschwoerungstheorien zu 9/11 gelesen hast, wurdest du weder experte fuer internationalen terrorismus, statiker oder sonstwas, sondern experte fuer verschwoerungstheorien rund um 9/11.

beschaeftige dich mal mit codierung, dann wuesstest du, warum man so nicht codieren kann.
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Gemini schrieb:
Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06.
An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!  


Die Unionsbürgerschaft ist doch längst mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt worden. Heute ist sie durch den Vertrag von Lissabon in Art. 20 AEUV geregelt (seit dem 1. Dezember 2009).
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Gemini schrieb:
Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06.

da sucht man einfach mal ganz naiv nach "Usurpation am 26.06." und schwupps is man bei der dvu brandenburg... was für ein zufall  
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smoKe89 schrieb:
Gemini schrieb:
Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06.
An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!  


Die Unionsbürgerschaft ist doch längst mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt worden. Heute ist sie durch den Vertrag von Lissabon in Art. 20 AEUV geregelt (seit dem 1. Dezember 2009).


Wobei ich mir doch gerne den ganzen Text von BVerfGE 2 BvF 1/73 ansehen würde. Ich kann leider nur einzelne Auszüge finden, in denen das BVerfG klar sagt, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.

Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

Das Archiv des Bundesverfassungsgerichts geht leider nur bis nach 1998 zurück.
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smoKe89 schrieb:
smoKe89 schrieb:
Gemini schrieb:
Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06.
An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!  


Die Unionsbürgerschaft ist doch längst mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt worden. Heute ist sie durch den Vertrag von Lissabon in Art. 20 AEUV geregelt (seit dem 1. Dezember 2009).


Wobei ich mir doch gerne den ganzen Text von BVerfGE 2 BvF 1/73 ansehen würde. Ich kann leider nur einzelne Auszüge finden, in denen das BVerfG klar sagt, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.

Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

Das Archiv des Bundesverfassungsgerichts geht leider nur bis nach 1998 zurück.


Da wirst du dich in eine Bibliothek begeben müssen. Das Urteil ist abgedruckt in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 36, Seite 1 bis 37. Ich frage mich allerdings, was du damit anfangen willst.
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smoKe89 schrieb:
smoKe89 schrieb:
Gemini schrieb:
Dann lege dein Augenmerk auf die Usurpation am 26.06.
An diesem Tag wir die "BRD" übernommen! Wir sind dann so zu sagen, EU-Bürger!  


Die Unionsbürgerschaft ist doch längst mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt worden. Heute ist sie durch den Vertrag von Lissabon in Art. 20 AEUV geregelt (seit dem 1. Dezember 2009).


Wobei ich mir doch gerne den ganzen Text von BVerfGE 2 BvF 1/73 ansehen würde. Ich kann leider nur einzelne Auszüge finden, in denen das BVerfG klar sagt, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.

Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

Das Archiv des Bundesverfassungsgerichts geht leider nur bis nach 1998 zurück.


Der Satz ist ganz billig aus dem Zusammenhang gerissen. In der Entscheidung entscheidet sich das BVerfG für ein Identitätsmodell statt einem Rechtsnachfolgemodell.

Die BRD ist nicht der Rechtnachfolger des deutschen Reiches und dieses hat auch nie aufgehört zu existieren, weil in einer ununterbrochenen Linie vom deutschen Reich über Weimar und die Nazis bis zu Deutschland heute das gleiche Rechtssubjekt vorlag. Deshalb zahlt z.B. die BRD (sowie der Kaiser, Weimar und Hitler) auch noch immer aus Staatsverträgen aus dem 19.Jahrhundert (Säkularisierung) an die katholische Kirche.

Siehe etwas hier unter "Staatsrechtliche Fragen": https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Deutsches_Reich
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Wenn die Mods nichts dagegen haben, stell ich das Urteil hier rein. Darf ich auch, §5 UrhG.  Natürlich ohne redaktionell bearbeitete Leitsätze. Ist halt nur relativ viel Text für einen Post.
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sacki schrieb:
Der Satz ist ganz billig aus dem Zusammenhang gerissen. In der Entscheidung entscheidet sich das BVerfG für ein Identitätsmodell statt einem Rechtsnachfolgemodell.


Wie gesagt, bis eben hatte ich auch noch gar keinen Zusammenhang. Der Wikipedia-Artikel ist ein Anfang. Danke.
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KroateAusFfm schrieb:
Wenn die Mods nichts dagegen haben, stell ich das Urteil hier rein. Darf ich auch, §5 UrhG.  Natürlich ohne redaktionell bearbeitete Leitsätze. Ist halt nur relativ viel Text für einen Post.  


Immer her damit!
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Also dann, viel spaß beim lesen. Abgedruckt in BVerfGE 36, 1-37 (Leitsatz 1-9 und Gründe)

Leitsatz

   1. Art 59 Abs 2 GG verlangt für alle Verträge, die die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, die parlamentarische Kontrolle in der Form des Zustimmungsgesetzes, gleichgültig, ob der als Vertragspartner beteiligte Staat nach dem Recht des Grundgesetzes Ausland ist oder nicht.

   2. Der Grundsatz des judicial self-restraint zielt darauf ab, den von der Verfassung für die anderen Verfassungsorgane garantierten Raum freier politischer Gestaltung offenzuhalten.

   3. Mit der Entscheidung des Grundgesetzes für eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit ist es unvereinbar, daß die Exekutive ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren überspielt. Ergibt sich, wie in diesem Fall, ausnahmsweise einmal eine Lage, in der das Inkrafttreten eines Vertrags vor Abschluß des verfassungsgerichtlichen Verfahrens nach Auffassung der Exekutive unabweisbar geboten erscheint, so haben die dafür verantwortlichen Verfassungsorgane für die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen einzustehen.

   4. Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde.

   5. Die Verfassung verbietet, daß die Bundesrepublik Deutschland auf einen Rechtstitel aus dem Grundgesetz verzichtet, mittels dessen sie in Richtung auf Verwirklichung der Wiedervereinigung und der Selbstbestimmung wirken kann, oder einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann.

   6. Der Vertrag hat einen Doppelcharakter; er ist seiner Art nach ein völkerrechtlicher Vertrag, seinem spezifischen Inhalt nach ein Vertrag, der vor allem inter-se-Beziehungen regelt.

   7. Art 23 GG verbietet, daß sich die Bundesregierung vertraglich in eine Abhängigkeit begibt, nach der sie rechtlich nicht mehr allein, sondern nur noch im Einverständnis mit dem Vertragspartner die Aufnahme anderer Teile Deutschlands verwirklichen kann.

   8. Art 16 GG geht davon aus, daß die "deutsche Staatsangehörigkeit", die auch in Art 116 Abs 1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.

   9. Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes.

Tenor

   Das Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (Bundesgesetzbl. Teil II S. 421) ist in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar.

Gründe

   A.-I.

1

   Am 8. November 1972 wurde der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ausgehandelte Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik - im folgenden: der Vertrag - paraphiert. Er wurde am selben Tag zusammen mit einer Reihe ergänzender Texte im Bulletin Nr. 155, S. 1841 ff. veröffentlicht mit dem Hinweis  (a.a.O. S. 1853), die Bundesregierung werde "vor der Unterzeichnung des Vertrags an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ein Schreiben richten, in dem sie ihre Ziele in der nationalen Frage darlegt".

2

   Der Vertrag lautet:

3

   Artikel 1

4
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander
   auf der Grundlage der Gleichberechtigung.


5

   Artikel 2

6
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik werden sich von den Zielen und Prinzipien leiten lassen,
   die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind,
   insbesondere der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung
   der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität,
   dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der
   Nichtdiskriminierung.


7

   Artikel 3

8
   Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen werden die
   Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik
   ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen und
   sich der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt
   enthalten.
   Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen
   bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich
   zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.


9

   Artikel 4

10
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik gehen davon aus, daß keiner der beiden Staaten den anderen
   international vertreten oder in seinem Namen handeln kann.


11

   Artikel 5

12
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik werden friedliche Beziehungen zwischen den europäischen
   Staaten fördern und zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
   beitragen. Sie unterstützen die Bemühungen um eine Verminderung
   der Streitkräfte und Rüstungen in Europa, ohne daß dadurch
   Nachteile für die Sicherheit der Beteiligten entstehen dürfen.
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik werden mit dem Ziel einer allgemeinen und vollständigen
   Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle der
   internationalen Sicherheit dienende Bemühungen um
   Rüstungsbegrenzung und Abrüstung, insbesondere auf dem Gebiet der
   Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen, unterstützen.


13

   Artikel 6

14
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik gehen von dem Grundsatz aus, daß die Hoheitsgewalt jedes
   der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt. Sie
   respektieren die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der
   beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten.


15

   Artikel 7

16
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik erklären ihre Bereitschaft, im Zuge der Normalisierung
   ihrer Beziehungen praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Sie
   werden Abkommen schließen, um auf der Grundlage dieses Vertrages
   und zum beiderseitigen Vorteil die Zusammenarbeit auf dem
   Gebiet der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs,
   des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, des
   Gesundheitswesens, der Kultur, des Sports, des Umweltschutzes und
   auf anderen Gebieten zu entwickeln und zu fördern. Einzelheiten
   sind in dem Zusatzprotokoll geregelt.


17

   Artikel 8

18
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik werden ständige Vertretungen austauschen. Sie werden
   am Sitz der jeweiligen Regierung errichtet.
   Die praktischen Fragen, die mit der Einrichtung der Vertretungen
   zusammenhängen, werden zusätzlich geregelt.


19

   Artikel 9

20
   Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische
   Republik stimmen darin überein, daß durch diesen Vertrag die von
   ihnen früher abgeschlossenen oder sie betreffenden zweiseitigen und
   mehrseitigen internationalen Verträge und Vereinbarungen nicht
   berührt werden.


21

   Artikel 10

22
   Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt am Tage nach
   dem Austausch entsprechender Noten in Kraft.


23

   Der Vertrag wurde am 21. Dezember 1972 durch die Bevollmächtigten der Vertragsparteien in Berlin unterzeichnet; dem Vertrag war ein Zusatzprotokoll, über das die Vertragsteile sich geeinigt hatten, beigefügt. Außerdem lagen im Zusammenhang mit dem Vertrag vor:

24
   ein Protokollvermerk, wonach "wegen der unterschiedlichen
   Rechtspositionen zu Vermögensfragen...diese durch den Vertrag
   nicht geregelt werden" konnten;
   zwei "Erklärungen zu Protokoll", von denen die für die
   Bundesrepublik Deutschland abgegebene lautet:
   "Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt
   worden" und die für die Deutsche Demokratische Republik abgegebene
   lautet: "Die Deutsche Demokratische Republik geht davon aus,
   daß der Vertrag eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen
   erleichtern wird";
   zwei Erklärungen der Vertragsteile zu Protokoll zum Antrag
   auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen;
   eine Erklärung beider Delegationsleiter zu Protokoll über die
   Aufgaben der Grenzkommission;
   eine Erklärung des Delegationsleiters der Deutschen Demokra
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Ah, cool. Ich hatte mich schon gefragt wer der Olibaträger ist, als ich damals kurz aus dem Fenster rausgeschaut habe.
Danke!

Der gehört übrigens auch zu uns, wurde mir später gesagt. Ablenkungsmanöver. Aber kein Grund sich zu schämen, ich wusste es ja auch erst nicht.
#
pipapo schrieb:
Ah, cool. Ich hatte mich schon gefragt wer der Olibaträger ist, als ich damals kurz aus dem Fenster rausgeschaut habe.
Danke!

Der gehört übrigens auch zu uns, wurde mir später gesagt. Ablenkungsmanöver. Aber kein Grund sich zu schämen, ich wusste es ja auch erst nicht.  


... microsoft ist nr. 1, weil bill gates vater eugeniker war....

... das geld gehört ihm nicht, es wurde ihm nur zugestanden, deshalb wirft er es auch mit vollen händen raus...
#
vorallem hier http://www.bilderberger.ch/?page_id=254
sehr interessant
#
"Dieses Forum soll informieren und unterhalten.

Im Unterschied zu allen anderen bestehenden Foren, findet Ihr hier sinnvoll gegliederte Inhalte."  


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