mal ne kurze frage an unsere rechtsanwälte hier im forum.waren gestern in einer fröhlichen runde und da kam die diskussion auf ,wenn man besoffen auf einem pferd unterwegs ist und die polizei einen anhält ob das genau so bestraft wird als wie mit dem fahrrad oder auto erwischt wird .
Ich würde mal sagen ja. Wenn du mit dem Pferd am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, gelten die gleichen Regeln auch für den wackeren Kavalleristen. Warum auch nicht?
Interessant ist doch auch, dass Radfahrern regelmäßig der Führerschein entzogen wird , wenn sie besoffen radfahren.
HeinzGründel schrieb: Ich würde mal sagen ja. Wenn du mit dem Pferd am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, gelten die gleichen Regeln auch für den wackeren Kavalleristen. Warum auch nicht?
Interessant ist doch auch, dass Radfahrern regelmäßig der Führerschein entzogen wird , wenn sie besoffen radfahren.
Und was, wenn ich besoffen radfahre und keinen Führerschein besitze?
HeinzGründel schrieb: Ich würde mal sagen ja. Wenn du mit dem Pferd am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, gelten die gleichen Regeln auch für den wackeren Kavalleristen. Warum auch nicht?
Interessant ist doch auch, dass Radfahrern regelmäßig der Führerschein entzogen wird , wenn sie besoffen radfahren.
Und was, wenn ich besoffen radfahre und keinen Führerschein besitze?
Dann musst Du den Führerschein machen und bekommst ihn sofort abgenommen
Das ist wie mit dem Bus, in dem 5 Leute sind. An der nächsten Haltestelle steigen 7 Leute aus. Jetzt müssen an der nächsten Haltestelle 2 Leute einsteigen, damit niemand mehr im Bus ist
Mal ne andere Frage, wie siehts denn aus, wenn sich jemand mim Pferd nen Schabernack erlaubt und es abfüllt. Der Fahrer/Reiter weis das nicht und reitet mit dem Pferd auf der Straße. Dann wäre ja das Pferd besoffen. Wie liegt denn dann die Sachlage? Die Frage stell ich mir schon länger.
Der-Hesse schrieb: Mal ne andere Frage, wie siehts denn aus, wenn sich jemand mim Pferd nen Schabernack erlaubt und es abfüllt. Der Fahrer/Reiter weis das nicht und reitet mit dem Pferd auf der Straße. Dann wäre ja das Pferd besoffen. Wie liegt denn dann die Sachlage? Die Frage stell ich mir schon länger.
Das verhält sich dann genauso, wie wenn Du nüchtern mit einem besoffenen Fahrrad unterwegs bist.
Der-Hesse schrieb: Mal ne andere Frage, wie siehts denn aus, wenn sich jemand mim Pferd nen Schabernack erlaubt und es abfüllt. Der Fahrer/Reiter weis das nicht und reitet mit dem Pferd auf der Straße. Dann wäre ja das Pferd besoffen. Wie liegt denn dann die Sachlage? Die Frage stell ich mir schon länger.
Das ist dann wohl so, wie wenn du nüchtern bist und mit jemandem mitfährst, der betrunken ist. Dann bekommst du auch Ärger. Oder ist das nur eine urban legend?
Der-Hesse schrieb: Mal ne andere Frage, wie siehts denn aus, wenn sich jemand mim Pferd nen Schabernack erlaubt und es abfüllt. Der Fahrer/Reiter weis das nicht und reitet mit dem Pferd auf der Straße. Dann wäre ja das Pferd besoffen. Wie liegt denn dann die Sachlage? Die Frage stell ich mir schon länger.
Das verhält sich dann genauso, wie wenn Du nüchtern mit einem besoffenen Fahrrad unterwegs bist.
In diesem Fall bekämen Pferd bzw. Fahrrad den Lappen abgenommen! Du nur, wenn Du von der Trunkenheit Deines Transportmittels wusstest!
Ist es dann nicht eher so, als wie wenn man sich vonnem besoffenen Huckepack heimtragen lässt? ich mein, der Betrunkene müsste ja in dem Fall das Genutzte Transportmittel sein
HeinzGründel schrieb: Interessant ist doch auch, dass Radfahrern regelmäßig der Führerschein entzogen wird , wenn sie besoffen radfahren.
Und das würde mich doch etwas genauer interessieren! In meinem Freundeskreis gab es diese Situation in jüngster Vergangenheit zweimal! Der erste musste seinen Lappen abgeben. Laut seinem Anwalt hätten die Beamten dies nicht tun dürfen, am nächsten Tag durfte er ihn (Führerschein) auch wieder abholen! Allerdings haben sie ihn nach der Blutentnahme mit dem Fahrrad nach Hause fahren lassen! Blutalkohol lag bei ca. 1,6Promille. Den Führerschein musste er auch nie abgeben, allerdings hatte er ein heftiges Bußgeld im vierstelligen Bereich aufgebrummt bekommen (um die 1200€!). Der zweite hatte 1,9Promille, musste zur MPU, aber auch ihm haben sie den Führerschein nicht abgenommen, zu keiner Zeit. Allerdings war das Bußgeld auch in etwa derselben Höhe! Kann man mir den Führerschein überhaupt abnehmen wenn ich besoffen mit dem Rad/Pferd/Dreirad/Hochrad/Einrad etc. unterwegs bin????
Knueller schrieb: [quote=HeinzGründel]Ich würde mal sagen ja. Wenn du mit dem Pferd am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, gelten die gleichen Regeln auch für den wackeren Kavalleristen. Warum auch nicht?
Interessant ist doch auch, dass Radfahrern regelmäßig der Führerschein entzogen wird , wenn sie besoffen radfahren.
Und was, wenn ich besoffen radfahre und keinen Führerschein besitze?
Dann musst Du den Führerschein machen und bekommst ihn sofort abgenommen
Warum auch nicht?
Interessant ist doch auch, dass Radfahrern regelmäßig der Führerschein entzogen wird , wenn sie besoffen radfahren.
Und was, wenn ich besoffen radfahre und keinen Führerschein besitze?
Dann musst Du den Führerschein machen und bekommst ihn sofort abgenommen
Das ist wie mit dem Bus, in dem 5 Leute sind. An der nächsten Haltestelle steigen 7 Leute aus. Jetzt müssen an der nächsten Haltestelle 2 Leute einsteigen, damit niemand mehr im Bus ist
Die Frage stell ich mir schon länger.
Ah ok, danke Brady. hdl xD
Du hast ja auch kein Aquarium....
Das verhält sich dann genauso, wie wenn Du nüchtern mit einem besoffenen Fahrrad unterwegs bist.
Das ist dann wohl so, wie wenn du nüchtern bist und mit jemandem mitfährst, der betrunken ist. Dann bekommst du auch Ärger. Oder ist das nur eine urban legend?
Nein, aber nen Goldfisch.
Ich dachte bei dir eigentlich eher an einen großen Vogel....
In diesem Fall bekämen Pferd bzw. Fahrrad den Lappen abgenommen! Du nur, wenn Du von der Trunkenheit Deines Transportmittels wusstest!
Achso, ja das is natürlich dann gut geregelt
@ Knueller
Ist es dann nicht eher so, als wie wenn man sich vonnem besoffenen Huckepack heimtragen lässt? ich mein, der Betrunkene müsste ja in dem Fall das Genutzte Transportmittel sein
Ich könnte ja jetzt den ultimativen Riesenforumsjahrhundertwitz bringen, und ein Bild von einem Brathähnchen einfügen. Lass ich aber lieber.
Und das würde mich doch etwas genauer interessieren!
In meinem Freundeskreis gab es diese Situation in jüngster Vergangenheit zweimal! Der erste musste seinen Lappen abgeben. Laut seinem Anwalt hätten die Beamten dies nicht tun dürfen, am nächsten Tag durfte er ihn (Führerschein) auch wieder abholen! Allerdings haben sie ihn nach der Blutentnahme mit dem Fahrrad nach Hause fahren lassen! Blutalkohol lag bei ca. 1,6Promille. Den Führerschein musste er auch nie abgeben, allerdings hatte er ein heftiges Bußgeld im vierstelligen Bereich aufgebrummt bekommen (um die 1200€!).
Der zweite hatte 1,9Promille, musste zur MPU, aber auch ihm haben sie den Führerschein nicht abgenommen, zu keiner Zeit. Allerdings war das Bußgeld auch in etwa derselben Höhe!
Kann man mir den Führerschein überhaupt abnehmen wenn ich besoffen mit dem Rad/Pferd/Dreirad/Hochrad/Einrad etc. unterwegs bin????
Dann musst Du den Führerschein machen und bekommst ihn sofort abgenommen