Wenn man das alles so liest, dann kann einem der Spass am Fussball schon vergehen. Im Moment bin ich nur froh das es so aussieht das kein Frankfurter dadrinnen verwickelt ist. Ich bin gespannt was da noch alles hochgespült wird und was am Ende wirklich stimmt.
@propain gerade die Diskutiererei über verschiedene Themen, ist doch das schöne am Fußball. Außerdem kann man sich mit den Manipulationsvorwürfen ein wenig ablenken, von der aktuellen sportlichen Situation. Das Glück der Eintracht ist, dass all ihre Vorstände in den letzten Jahren eigentlich nicht sonderlich gut mit DFB und DFL "konnten". Deswegen kann die Eintracht auch nicht in die Finanzaffäre um Cali reingezogen werden.
Bei den ganzen Wettmanipulations-Geschichten kann man wirklich nur hoffen.
*30. März 2006 Im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leverkusener Fußball-Manager Reiner Calmund ist nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums kein schnelles Ende abzusehen.
Meldung bei Sportal.de: [small]Ich zitiere mal den ganzen Text, anstatt des Links[/small]
Reiner Calmund soll sein Amt als WM-Botschafter des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeben. "Wir hätten nichts dagegen, wenn Herr Calmund zurücktreten würde", sagte ein Sprecher des Innenministeriums dem Kölner Stadt-Anzeiger.
Justiz: Kein schnelles Ende der Calmund-Ermittlungen
Düsseldorf (dpa) - Im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leverkusener Fußball-Manager Reiner Calmund ist nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums kein schnelles Ende abzusehen.
Düsseldorf (dpa) - Im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leverkusener Fußball-Manager Reiner Calmund ist nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums kein schnelles Ende abzusehen.
So schnell wie Calli und seine juristischen Championsleagueteilnehmer sich das wünschen ("alle Bedenken ausgeräumt"), ist die Affäre wohl nicht vom Tisch. Ist aber auch kein Wunder bei den Quassel-Nebelkerzen, die sie (v.a. Calli) werfen.
Grüße Adler aus Freiburg
P.S. : Schön find' ich das hier : «Wenn es gut läuft, passen deine Freunde nicht in einen Jumbo Jet», sagte Calmund weiter. «Ist der Erfolg aber nicht da, dann bekommst Du normalerweise nicht mal ein Goggomobil voll.» Umso schöner sei es, freute sich der Leverkusener Ex-Manager, dass er jetzt, wo er Freunde wirklich brauche, «die Erfahrung gemacht habe, dass zwei Doppeldecker-Busse nicht reichen für die Menschen, die zu mir halten und mich unterstützen.»
"Bereits nächste Woche könnten nach Wochen der unglaublich zahlreichen Spekulationen, Verdächtigungen und Anschuldigungen endlich Licht ins Dunkel kommen. Nach EXPRESS-Informationen legt die Kölner Staatsanwaltschaft ihren Zwischenbericht der Untersuchungen "
@Junk Morsche, tja wo fängt die Manipulation an ? Zunächst zum Begriff der Fahrlässigkeit:"Fahrlässigkeit Zivilrecht:
Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Der Begriff ist in § 276 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für das Zivilrecht legal definiert.
Fahrlässig setzt Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit voraus.
Fahrlässig handelt demnach:
sowohl derjenige, der den Schaden zwar voraussieht, aber hofft, er werde nicht eintreten (bewusste Fahrlässigkeit), als auch der, der den Erfolg nicht voraussieht, ihn aber bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen (unbewusste Fahrlässigkeit). Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn diese Sorgfaltspflicht in besonders grobem Maße missachtet worden ist.
Die Sorgfaltspflicht beurteilt sich im Zivilrecht anhand eines objektiv-abstrakten Maßstabs.
Von dem Handelnden kann ohne Rücksicht auf seine individuellen Fähigkeiten erwartet werden, dass er mit der Sorgfalt vorgeht, die eine besonnene und gewissenhafte Person des betroffenen Personenkreises an den Tag legt. Tut er das nicht, handelt er fahrlässig. Der Schuldner kann demnach den Fahrlässigkeitsvorwurf nicht dadurch ausräumen, dass er sich auf fehlende Kenntnisse, Geschicklichkeit oder Körperkraft beruft, wenn diese objektiv erwartet werden können. Besondere individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten können aber den Sorgfaltsmaßstab erhöhen.
Für jegliche fahrlässige Pflichtverletzungen muss der Schuldner innerhalb eines Schuldverhältnisses grundsätzlich geradestehen. Unter bestimmten gesetzlich normierten Umständen haftet er jedoch nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Strafrecht:
Der zivilrechtliche Begriff der Fahrlässigkeit unterscheidet sich erheblich vom strafrechtlichen Verständnis. Die Definition im BGB ist nicht auf das Strafrecht anwendbar und eine ausdrückliche Begriffsbestimmung ist im Strafrecht nicht zu finden.
Anders als im Zivilrecht ist auf die individuelle Person des Täters abzustellen.
Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, die er nach seinen eigenen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhersehen und vermeiden konnte. Dazu bedarf es der Verletzung einer des Handelns obliegenden Pflicht und der Vorhersehbarkeit des strafbaren Ereignisses. Die Pflicht kann sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben.
Fahrlässiges Handeln ist laut §15 des Strafgesetzbuches (StGB) nur strafbar, wenn es ausdrücklich im Gesetz mit Strafe bedroht ist.
Andere Tatbestände stellen sogar nur Leichtfertigkeit unter Strafe. Dafür ist ein erhöhter Grad an Fahrlässigkeit - ähnlich wie bei der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht - erforderlich. "
In Betracht kämen möglicherweise die Tatbestände Betrug (263 STGB) und Untreue(266 STGB) Diese können aber nicht fahrlässig begangen werden. Hierzu befarf es des Vorsatzes. Def:Vorsatz bedeutet das Wissen und das Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale, also der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Vorsatzes ist die Begehung der Tat. Nachträglich erlangtes Wissen schadet dem im Augenblick der Tathandlung unwissenden bzw. gutgläubigen Täter nicht.
Unterschieden werden drei verschiedene Erscheinungsformen des Tatbestandsvorsatzes:
Absicht liegt dann vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Direkter Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt. Eventualvorsatz bedeutet, der Täter hält es ernstlich für möglich und findet sich damit ab, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt. Der Vorsatz ist jedoch in allen oben genannten Fällen gegeben. Zu unterscheiden ist der Vorsatz von der Fahrlässigkeit. Gerade die Unterscheidung zwischen Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit ist oftmals schwierig.
Wenn man also von fahrlässiger Lizenzerteilung sprechen würde und sich dies nachweisen lassen würde,könnte dies möglicherweise zivlrechtliche Ansprüche auslösen.Es wäre aber sehr schwer die Höhe des entstandenen Schadens zu beziffern. Strafrechtlich wäre eine fahrlässige Begehensweise ohne Folgen.
Danke Heinz, für deine ausführliche Antwort. Mir ist immer noch ganz schwindlich, durch die ganzen juristischen Ausführungen Sehr interessant das Ganze, aber auch für mich schwer zu verstehen.
Denkst du eigentlich, falls Calli konktrete Hinweise hätte und diese ausplaudern würde, dass die Lizengeschichte nochmals aufgerollt werden kann??? Oder sind das komplett getrennte Ebenen.
Damals ist der Fall, ja nur nicht vor die Gerichte gegangen, weil die Eintracht - wenn ich das richtig in Erinnerung habe - von einer Klage abgesehen hat. Wenn die Staatsanwaltschaft aber von sich aus Unregelmäßigkeiten zu erkennen glaubt, könnte dann der ganze Vorgang nochmals geprüft werden, oder sind das zwei verschiedene Baustellen.
Du kannst ruhig mit ja, nein oder vielleicht antworten. Mit den juristischen Ausführungen habe ich immer so meine Verständnissprobleme
Nee im Ernst, sollte die Staatsanwaltschaft Erkenntnisse haben können diese natürlich auch von einem zivilrechtlich Geschädigten verwendet werden.Es ist immer schön für einen Anwalt wenn man auf die Arbeit anderer zurückgreifen kann.
aha, danke jetzt hab`ich es verstanden. An der Ausgangslage der Eintracht ändert sich also praktisch nichts, da sie immer noch selbst vor die Gerichte ziehen müsste (um eventuelle Ansprüche anzumelden), was sie ja allerdings abgelehnt hat.
Ob Calli aber wirklich die Klappe hält, da bin ich mehr als gespannt. Wenn er seine WM-Botschafter-Funktion verliert, dann deutet das ja darauf hin, dass er vom Establishment verstoßen wird. Da bietet sich doch ein Enthüllungsbuch gerade zu an, denk nur mal an die Altersvorsorge
Nun hat sich doch einiges an der Ausgangslage geändert. Schweini, und den beiden 60er Spieler kann nun ganz offiziell keine Verwicklung in einen Manipulationsskandal nachgwiesen werden. Somit dürften auch die Anschuldigungen gegen Nürnberg und 1860 vom Tisch sein, oder bezieht sich die Einstellung "nur" auf die Ermittlungen gegen die 3 Münchner Spieler??? In den anderen Fällen wird wohl noch ermittelt: Mit der Bitte um Berichtigung wenn ich daneben liegen sollte
junkdeluxe schrieb: ganz schön ruhig geworden hier
Also, fassen wir die Brandherde bzw. die Manipulationsverdächtigungen nochmals kurz zusammen:
2) Spielmanipulationen in Süddeutschland 1860 und Nürnberg stehen im Verdacht (PlusMinus und Focus) Staatsanwaltschaft München ermittelt
3) Spielmanipulationen in Südwestdeutschland vor allen in den Regionalligen Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt
4) noch nicht so im Blickfeld der Öffentlichkeit: Allgemeine Zeitung Mainz berichtet von einem Wetteinsatz in Höhe von 400.000 EUR auf die Bundesliga Partie Mainz vs Lautern. Die Wette wurde zwar verloren, aber der "Wetter" sitzt wegen Anschuldigungen aus 3) schon in U-Haft. Ob eine Staatsanwaltschaft schon Ermittlungen aufgenommen hat, steht nicht fest. Inwieweit eine versuchte Manipulation - falls sie i.v.F. überhaupt vorliegen sollte - über- haupt strafbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis
gerade die Diskutiererei über verschiedene Themen, ist doch das schöne am Fußball.
Außerdem kann man sich mit den Manipulationsvorwürfen ein wenig ablenken,
von der aktuellen sportlichen Situation.
Das Glück der Eintracht ist, dass all ihre Vorstände in den letzten Jahren eigentlich nicht sonderlich gut mit DFB und DFL "konnten".
Deswegen kann die Eintracht auch nicht in die Finanzaffäre um Cali reingezogen werden.
Bei den ganzen Wettmanipulations-Geschichten kann man wirklich nur hoffen.
http://kicker.de/content/news/artikel.asp?folder=4100&object=330138&liga=1&saison=2005%2F06&spieltag=28&gruppe=21944
http://www.faz.net/s/RubAEA2EF5995314224B44A0426A77BD700/Doc~ED42991477BCA4CA1AA6CFFBDAE2308B5~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Manipulationsverdacht
Kein schnelles Ermittlungsende gegen Calmund
*30. März 2006 Im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leverkusener Fußball-Manager Reiner Calmund ist nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums kein schnelles Ende abzusehen.
@Heinz
Wo fängt eigentlich Manipulation an?
Mal am Beispiel der Dortmunder-Lizenzerteilung:
Ist es eigentlich ein großer Schritt von fahrlässiger Lizenzerteilung zu sprechen bzw.
von einer Manipulation der Lizenzerteilung???
*unterschreib*
[small]Ich zitiere mal den ganzen Text, anstatt des Links[/small]
Reiner Calmund soll sein Amt als WM-Botschafter des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeben. "Wir hätten nichts dagegen, wenn Herr Calmund zurücktreten würde", sagte ein Sprecher des Innenministeriums dem Kölner Stadt-Anzeiger.
Wenn schon demontiert, dann richtig.
Düsseldorf (dpa) - Im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leverkusener Fußball-Manager Reiner Calmund ist nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums kein schnelles Ende abzusehen.
http://www.sueddeutsche.de/sport/ticker/news/iptc-bdt-20060330-391-dpa_11333696/
So schnell wie Calli und seine juristischen Championsleagueteilnehmer sich das wünschen ("alle Bedenken ausgeräumt"), ist die Affäre wohl nicht vom Tisch. Ist aber auch kein Wunder bei den Quassel-Nebelkerzen, die sie (v.a. Calli) werfen.
Grüße
Adler aus Freiburg
P.S. : Schön find' ich das hier :
«Wenn es gut läuft, passen deine Freunde nicht in einen Jumbo Jet», sagte Calmund weiter. «Ist der Erfolg aber nicht da, dann bekommst Du normalerweise nicht mal ein Goggomobil voll.» Umso schöner sei es, freute sich der Leverkusener Ex-Manager, dass er jetzt, wo er Freunde wirklich brauche, «die Erfahrung gemacht habe, dass zwei Doppeldecker-Busse nicht reichen für die Menschen, die zu mir halten und mich unterstützen.»
EFC "Su jet mach esch allein"
Graul kündigt Klage gegen Holzhäuser an
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/sport/sport/?cnt=837537
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1004370693804&rubrik=214&artikelid=1143448023498
"Bereits nächste Woche könnten nach Wochen der unglaublich zahlreichen Spekulationen, Verdächtigungen und Anschuldigungen endlich Licht ins Dunkel kommen. Nach EXPRESS-Informationen legt die Kölner Staatsanwaltschaft ihren Zwischenbericht der Untersuchungen "
dann lege ich mal diesen Artikel nach:
http://www.welt.de/data/2006/03/31/867616.html
Weitere Erkenntnisse über Wettbetrug
Spieler melden DFB Anwerbeversuche - Seltsames in Burghausen
*ein Fass ohne Boden*
Morsche,
tja wo fängt die Manipulation an ?
Zunächst zum Begriff der Fahrlässigkeit:"Fahrlässigkeit
Zivilrecht:
Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Der Begriff ist in § 276 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für das Zivilrecht legal definiert.
Fahrlässig setzt Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit voraus.
Fahrlässig handelt demnach:
sowohl derjenige, der den Schaden zwar voraussieht, aber hofft, er werde nicht eintreten (bewusste Fahrlässigkeit),
als auch der, der den Erfolg nicht voraussieht, ihn aber bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen (unbewusste Fahrlässigkeit).
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn diese Sorgfaltspflicht in besonders grobem Maße missachtet worden ist.
Die Sorgfaltspflicht beurteilt sich im Zivilrecht anhand eines objektiv-abstrakten Maßstabs.
Von dem Handelnden kann ohne Rücksicht auf seine individuellen Fähigkeiten erwartet werden, dass er mit der Sorgfalt vorgeht, die eine besonnene und gewissenhafte Person des betroffenen Personenkreises an den Tag legt. Tut er das nicht, handelt er fahrlässig.
Der Schuldner kann demnach den Fahrlässigkeitsvorwurf nicht dadurch ausräumen, dass er sich auf fehlende Kenntnisse, Geschicklichkeit oder Körperkraft beruft, wenn diese objektiv erwartet werden können.
Besondere individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten können aber den Sorgfaltsmaßstab erhöhen.
Für jegliche fahrlässige Pflichtverletzungen muss der Schuldner innerhalb eines Schuldverhältnisses grundsätzlich geradestehen. Unter bestimmten gesetzlich normierten Umständen haftet er jedoch nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Strafrecht:
Der zivilrechtliche Begriff der Fahrlässigkeit unterscheidet sich erheblich vom strafrechtlichen Verständnis.
Die Definition im BGB ist nicht auf das Strafrecht anwendbar und eine ausdrückliche Begriffsbestimmung ist im Strafrecht nicht zu finden.
Anders als im Zivilrecht ist auf die individuelle Person des Täters abzustellen.
Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, die er nach seinen eigenen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhersehen und vermeiden konnte.
Dazu bedarf es der Verletzung einer des Handelns obliegenden Pflicht und der Vorhersehbarkeit des strafbaren Ereignisses. Die Pflicht kann sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben.
Fahrlässiges Handeln ist laut §15 des Strafgesetzbuches (StGB) nur strafbar, wenn es ausdrücklich im Gesetz mit Strafe bedroht ist.
Andere Tatbestände stellen sogar nur Leichtfertigkeit unter Strafe. Dafür ist ein erhöhter Grad an Fahrlässigkeit - ähnlich wie bei der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht - erforderlich. "
In Betracht kämen möglicherweise die Tatbestände Betrug (263 STGB) und Untreue(266 STGB)
Diese können aber nicht fahrlässig begangen werden.
Hierzu befarf es des Vorsatzes.
Def:Vorsatz bedeutet das Wissen und das Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale, also der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Vorsatzes ist die Begehung der Tat. Nachträglich erlangtes Wissen schadet dem im Augenblick der Tathandlung unwissenden bzw. gutgläubigen Täter nicht.
Unterschieden werden drei verschiedene Erscheinungsformen des Tatbestandsvorsatzes:
Absicht liegt dann vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.
Direkter Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.
Eventualvorsatz bedeutet, der Täter hält es ernstlich für möglich und findet sich damit ab, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.
Der Vorsatz ist jedoch in allen oben genannten Fällen gegeben. Zu unterscheiden ist der Vorsatz von der Fahrlässigkeit. Gerade die Unterscheidung zwischen Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit ist oftmals schwierig.
Wenn man also von fahrlässiger Lizenzerteilung sprechen würde und sich dies nachweisen lassen würde,könnte dies möglicherweise zivlrechtliche Ansprüche auslösen.Es wäre aber sehr schwer die Höhe des entstandenen Schadens zu beziffern.
Strafrechtlich wäre eine fahrlässige Begehensweise ohne Folgen.
Mir ist immer noch ganz schwindlich, durch die ganzen juristischen Ausführungen
Sehr interessant das Ganze, aber auch für mich schwer zu verstehen.
Denkst du eigentlich, falls Calli konktrete Hinweise hätte und diese ausplaudern würde, dass die Lizengeschichte nochmals aufgerollt werden kann???
Oder sind das komplett getrennte Ebenen.
Damals ist der Fall, ja nur nicht vor die Gerichte gegangen, weil die Eintracht - wenn ich das richtig in Erinnerung habe - von einer Klage abgesehen hat.
Wenn die Staatsanwaltschaft aber von sich aus Unregelmäßigkeiten zu erkennen glaubt, könnte dann der ganze Vorgang nochmals geprüft werden, oder sind das zwei verschiedene Baustellen.
Du kannst ruhig mit ja, nein oder vielleicht antworten. Mit den juristischen Ausführungen habe ich immer so meine Verständnissprobleme
Nee im Ernst, sollte die Staatsanwaltschaft Erkenntnisse haben können diese natürlich auch von einem zivilrechtlich Geschädigten verwendet werden.Es ist immer schön für einen Anwalt wenn man auf die Arbeit anderer zurückgreifen kann.
Calli wird schön den Mund halten.
An der Ausgangslage der Eintracht ändert sich also praktisch nichts, da sie immer noch selbst vor die Gerichte ziehen müsste (um eventuelle Ansprüche anzumelden), was sie ja allerdings abgelehnt hat.
Wenn er seine WM-Botschafter-Funktion verliert, dann deutet das ja darauf hin, dass er vom Establishment verstoßen wird.
Da bietet sich doch ein Enthüllungsbuch gerade zu an, denk nur mal an die Altersvorsorge
Ermittlungen eingestellt
http://www.n-tv.de/650760.html
Somit dürften auch die Anschuldigungen gegen Nürnberg und 1860 vom Tisch sein, oder bezieht sich die Einstellung "nur" auf die Ermittlungen
gegen die 3 Münchner Spieler???
In den anderen Fällen wird wohl noch ermittelt:
Mit der Bitte um Berichtigung wenn ich daneben liegen sollte
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,408965,00.html