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Jako - ein Partner auf Augenhöhe...

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gameday schrieb:
HeinzGründel schrieb:
So, die nächste Abmahnung dürfte fällig sein!


...wurde da soeben die nächste Gelddruckmaschine angeworfen ?  


Nein . mit Sicherheit nicht

Obwohl, Gute Idee
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Ich bin immer noch fassungslos. Wie kann man gegen einen so wenig frequentierten Blog so vorgehen? Das Image von Jako hat  nicht durch das Verfremden des Logos bei mir stark an Ansehen verloren, sondern durch eben dieses Vorgehen, gegen einen Blogger, der dies nur aus Spaß gemacht hatte, wobei es ersichtlich ist, dass dies Spaß war. Jako sollte froh sein, dass sie überhaupt erwähnt werden.

Wo kommen wir da hin, wenn jeglicher Satz, den man im Internet veröffentlicht eine schmerzliche Schadensersatzforderung nach sich ziehen kann?

Nee, das geht einfach nicht. Eigentlich wollte ich mir noch das neue Trikot kaufen. Aber so fällt es mir nicht schwer, dies im Moment nicht zu tun. Auch werde ich jegliche Artikel meiden, die das Logo Jako tragen.
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GregorEintrachtFan schrieb:
Ich bin immer noch fassungslos. Wie kann man gegen einen so wenig frequentierten Blog so vorgehen? ...

400 Klicks haben wir hier jetzt auch schon.  
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gereizt schrieb:
"Trainer Bade" hat seinen Blogeintrag sofort vom Netz genommen. Dennoch schwirrte seine Formulierung noch in irgendeiner Suchmaschine rum (also kopiert). Das Auffinden der Formulierung gilt „als eigene Veröffentlichung“!!, denn der Blogger hat es unterlassen das Internet sorgfältig zu prüfen!!
(http://www.allesaussersport.de/archiv/2009/09/01/wie-jako-anderen-leuten-das-letzte-trikot-auszieht/ im 13. Absatz). Na bravo. Bin kein Jurist, aber das macht schon Angst.


Es gibt da durchaus verschiedene Auffassungen in der Rechtsprechung. Habe mal einen etwas länegeren Auszug aus einer Entscheidung des LG Saarbrücken kopiert:

LG Saarbrücken, Urteil vom 10.12.2008 -Az. 9 O 258/08 schrieb:
aa) Ansprüche aus der strafbewehrten Unterlassungserklärung auf Zahlung der Vertragsstrafe kann der Gläubiger grundsätzlich allein für ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses begangene Verstöße geltend machen (BGH ZIP 2006, 1777, 1778). Ein davon abweichender Wille der Parteien auf rückwirkende Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe ist im Streitfall weder dem Wortlaut der getroffenen Vereinbarung noch den Umständen zu entnehmen.

Der Schuldner muss allerdings nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige Verletzungen zu verhindern (BGHZ 120, 73, 77 f.). Dazu gehört auch die Einwirkung auf Dritte, soweit deren Handeln in seinem Einflussbereich liegt und ihm wirtschaftlich zugute kommt. Der Schuldner kann sich nicht darauf berufen, dass der Wettbewerbsverstoß ohne sein Zutun erfolgt sei (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG 26. Aufl. § 12 Rn. 6.7). Ist dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung seiner Homepage untersagt worden, so muss er nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (OLG Köln GRUR-RR 2001, 24; Köhler, aaO). Auch wenn Inhalte komplett vom eigenen Server des Unterlassungsschuldners gelöscht sind, finden sich diese oft noch auf anderen Rechnern wieder, so z. B. im Cache von Suchmaschinen. Webseiten werden von den Crawlern (Computerprogrammen, die automatisch das World Wide Web durchsuchen und Webseiten analysieren) von Suchmaschinen aufgesucht, analysiert und zwischengespeichert. Bei Google findet sich z. B. bei den meisten Suchergebnissen ein als „Im Cache“ bezeichneter Link. Hierüber ist eine Version der Webseite, wie sie zu dem Zeitpunkt ihrer letzten Erfassung bestand, aufrufbar. Ein Inhalt kann also längst von einer Webseite entfernt worden, aber über den Cache-Link noch immer zugänglich sein (Ott WRP 2007, 605, 606). Die Suchmaschine Google bietet – wie die Klägerin im Schriftsatz vom 14.11.2008, S. 2 Mitte zutreffend dargelegt und durch Vorlage eines Auszugs der von Google dazu veröffentlichten Hinweise (Anlage zu diesem Schriftsatz) belegt hat – die Möglichkeit an, im Cache gespeicherte Seiten zu entfernen bzw. deren Anzeige zu verhindern (Ott WRP 2007, 605, 607). Der Beklagte war vorliegend nach dem Vergleich verpflichtet, die Entfernung des im Cache gespeicherten Textes zu veranlassen, was er schuldhaft unterlassen hat. Freilich wird die Reichweite der Pflichten des Unterlassungsschuldners nicht einheitlich beurteilt.

(1) In der Rechtsprechung hielt das LG Mannheim (MMR 1998, 217) im Rahmen der verbotenen Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe den Schuldner für verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass seine Webseite unter den betreffenden Suchbegriffen nicht mehr in den Suchergebnissen erscheint, weil die Suchmaschinen noch auf die in ihrem Cache gespeicherte ältere Version der Webseite zurückgreifen. Das LG Frankfurt a. M. (MMR 2000, 493) sieht denjenigen, der durch Unterlassungsverpflichtungserklärung zugestanden hat, zur Nutzung einer Marke im Internet zur Kennzeichnung von Produkten auf seiner Homepage nicht berechtigt zu sein, als verpflichtet an, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Suchmaschinen weiterhin eine Verbindung zu seiner Homepage durch Schaltung entsprechender Links herstellen, wenn die betreffende Marke als Suchbegriff eingegeben wird.

(2) Teilweise wird dagegen angenommen, der Schuldner, dessen Website gerichtlich verboten worden sei, könne sich nach vollständiger Löschung der Seite grundsätzlich auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen und müsse nicht damit rechnen, dass sich eine von ihm bereits gelöschte Seite für längere Zeit weiterhin im Speicher eines dritten Servers befinde und dort noch aufgerufen werden könne. Der Schuldner sei nicht verpflichtet, den ihm verbotenen Suchbegriff bei sämtlichen Suchmaschinen einzugeben, um nach verbotenen Verwendungen zu suchen (OLG Hamburg OLGR 2003, 234; Ullmann jurisPK-UWG/Hess, 1. Aufl. § 12 Rn. 171).

(3) Nach Auffassung des LG Hamburg (MMR 2006, 697) hat der zur Unterlassung von Bildern verpflichtete Schuldner neben der Entfernung der Bilder aus dem eigenen Internetauftritt konkret zu prüfen, ob sich von ihm eingestellte Bilder in der Bildersuche jedenfalls der gängigen Suchmaschinen befanden.

(4) Der zuletzt genannten, vermittelnden Auffassung, wonach der Schuldner neben der Entfernung aus dem eigenen Internetauftritt konkret zu prüfen hat, ob sich die von ihm eingestellten Daten jedenfalls in den gängigen Suchmaschinen befinden, schließt sich das Gericht an. Diese Ansicht erscheint praktikabel und praxisnah. Es entspricht der Rechtsprechung zu § 890 ZPO, von einem Schuldner zu fordern, nicht nur alles zu unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern auch alles von ihm zu verlangen, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige Verletzungen zu verhindern. Dazu zählt auch die Einwirkung auf Dritte. Der Schuldner ist verpflichtet, aktiv tätig zu werden, um bestehende Gefahrenlagen sicher zu beseitigen und darf sich nicht auf ein bloßes Nichtstun beschränken. Gegenüber diesen strengen Maßstäben erscheint die vorstehend unter (2) wiedergegebene Ansicht zu großzügig, zumal eine Aktualisierung des Index der Suchmaschine durchaus einige Monate in Anspruch nehmen kann. Je nach Wertigkeit des betroffenen Rechtsgutes kann es für den Verletzten unzumutbar sein, über einen längeren Zeitraum weiterhin der Rechtsverletzung ausgesetzt zu sein. Deshalb kann zumindest eine Löschung aus dem Cache von Google verlangt werden, zumal dieser Suchmaschinenanbieter in Deutschland der mit Abstand wichtigste ist (Ott WRP 2007, 605, 608). Dieser Verpflichtung ist der Beklagte schuldhaft erst nach Aufforderung im Anwaltsschreiben vom 27.05.2008 nachgekommen.


Es ist also, wie so häufig, eine Frage des Einzelfalles, ob einem Unterlassungsschuldner mehr als das Geleistete abverlangt werden kann. Dann ist er zur Zahlung einer vereinbarten vertragsstrafe verpflichtet. Andernfalls eben nicht.
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GregorEintrachtFan schrieb:
Ich bin immer noch fassungslos. Wie kann man gegen einen so wenig frequentierten Blog so vorgehen? Das Image von Jako hat  nicht durch das Verfremden des Logos bei mir stark an Ansehen verloren, sondern durch eben dieses Vorgehen, gegen einen Blogger, der dies nur aus Spaß gemacht hatte, wobei es ersichtlich ist, dass dies Spaß war. Jako sollte froh sein, dass sie überhaupt erwähnt werden.

Wo kommen wir da hin, wenn jeglicher Satz, den man im Internet veröffentlicht eine schmerzliche Schadensersatzforderung nach sich ziehen kann?

Nee, das geht einfach nicht. Eigentlich wollte ich mir noch das neue Trikot kaufen. Aber so fällt es mir nicht schwer, dies im Moment nicht zu tun. Auch werde ich jegliche Artikel meiden, die das Logo Jako tragen.


ganz so einfach ist es nicht. ihr solltet wirklich mal die verlinkten artikel lesen. das recht auf meinungsäußerung schließt keine "schmähkritik" ein. das ist nun mal so.

aber das hat trainer baade ja wohl auch zugegeben und gezahlt.

bedenklich wird es durch das, was danach kommt: die "news-seite" hatte baades beitrag "geklaut". und dafür wird jetzt er, baade, belangt! das ist so, als würde ich deinen beitrag per copy+paste auf meiner internetseite veröffentlichen und dann dich verklagen.

das sind zwei dinge, die man auseinanderhalten muss. wenn auch beide kein gutes licht auf unseren ausrüster werfen.
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Meines Erachtens schadet man sich mit einer solchen Hetzjagd auf eine Person wesentlich mehr, als es ein Blogeintrag, den gerade mal 400 Leute gelesen haben...

Hier werden ihn, bis zur nicht zu vermeidenden Löschung dieses Threads, mindest genauso viele Leute lesen und einige werden ihre Konsequenzen ziehen. Solange die Eintracht keinen neuen Ausrüster hat, werde ich mir jedenfalls kein neues Trikot mehr kaufen!

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jako du ...
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CappuccinoKid schrieb:
GregorEintrachtFan schrieb:
Ich bin immer noch fassungslos. Wie kann man gegen einen so wenig frequentierten Blog so vorgehen? Das Image von Jako hat  nicht durch das Verfremden des Logos bei mir stark an Ansehen verloren, sondern durch eben dieses Vorgehen, gegen einen Blogger, der dies nur aus Spaß gemacht hatte, wobei es ersichtlich ist, dass dies Spaß war. Jako sollte froh sein, dass sie überhaupt erwähnt werden.

Wo kommen wir da hin, wenn jeglicher Satz, den man im Internet veröffentlicht eine schmerzliche Schadensersatzforderung nach sich ziehen kann?

Nee, das geht einfach nicht. Eigentlich wollte ich mir noch das neue Trikot kaufen. Aber so fällt es mir nicht schwer, dies im Moment nicht zu tun. Auch werde ich jegliche Artikel meiden, die das Logo Jako tragen.


ganz so einfach ist es nicht. ihr solltet wirklich mal die verlinkten artikel lesen. das recht auf meinungsäußerung schließt keine "schmähkritik" ein. das ist nun mal so.

aber das hat trainer baade ja wohl auch zugegeben und gezahlt.

bedenklich wird es durch das, was danach kommt: die "news-seite" hatte baades beitrag "geklaut". und dafür wird jetzt er, baade, belangt! das ist so, als würde ich deinen beitrag per copy+paste auf meiner internetseite veröffentlichen und dann dich verklagen.

das sind zwei dinge, die man auseinanderhalten muss. wenn auch beide kein gutes licht auf unseren ausrüster werfen.  


 Exakt! Wie soll man sich dagegen schützen?
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Basaltkopp schrieb:
Solange die Eintracht keinen neuen Ausrüster hat, werde ich mir jedenfalls kein neues Trikot mehr kaufen!
 


Dito
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schrieb schon in gebabbel:

Bigbamboo schrieb:
ist wohl auch der Hammer - einem kleinen Blogger an's Bein pinkeln, hier, wo imho deutlich herbere Kritik geübt wird, aber den lieben Premiumpartner spielen.Ganz, ganz schwaches Bild, lieber Ausrüster auf Augenhöhe.
komplettes Zitat anzeigen


Unbedingt lesen:
http://www.blog-g.de/archiv/1264
http://www.allesaussersport.de/archiv/20...ot-auszieht/

Da kann man nur noch mit den Kopf schütteln. Wer stellt solche Manager ein, die so der eignen Firma ans Bein pinkeln?
Meine Reaktion ist, wie immer bei solchen Geschichten, ich kaufe von solchen Firmen nichts mehr. Das ist die einzige Möglichkeit die ich habe, um auf so ein Fehlverhalten zu reagieren.
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Jako boykottieren. Es obliegt dem Konsumenten, ein derartiges Vorgehen zu sanktionieren.
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Wenn Jako sich anstatt so einem Mist mal, auf die Steigerung der Qualität ihrer Produkte konzentrieren würde, wäre dass vermutlich von mehr Erfolg gekrönt.
Und seien mal ehrlich, ein Aldi/Lidle-Vergleich ist für die Qualität der Trikots ein wahres Kompliment.
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Grossartig JAKO !

Hätte nicht zuerst eine Aufforderung zur Löschung des Beitrags gereicht, bevor man die Keule auspackt ?

Ganz schlechter Stil.
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Was sagen Aldi und Lidl eigentlich zu dem Vergleich? Sich durch einen solchen herabgewürdigt bzw. gar geschädigt zu sehen, würdigt doch ...

Allez, Abmahnanwälte! Es ist noch nicht alles hinreichend rechtlich gewürdigt.
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Also ich könnte jetzt nicht sagen, dass ich bei Aldi oder Lidl mal qualitativ minderwertige Ware gekauft hätte.

Was jetzt, wenn die beiden Konzerne darauf aufmerksam werden und den Trainer B. ihrerseits noch in die Kasse greifen wollen, weil ihnen der Vergleich nicht passt?  
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Dazu sag' ich jetzt mal nichts.

Bin mal gespannt, wie lange der Thread hier zu finden sein wird...
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Basaltkopp schrieb:
Meines Erachtens schadet man sich mit einer solchen Hetzjagd auf eine Person wesentlich mehr, als es ein Blogeintrag, den gerade mal 400 Leute gelesen haben...

Hier werden ihn, bis zur nicht zu vermeidenden Löschung dieses Threads, mindest genauso viele Leute lesen und einige werden ihre Konsequenzen ziehen. Solange die Eintracht keinen neuen Ausrüster hat, werde ich mir jedenfalls kein neues Trikot mehr kaufen!

 


Dito!
#
HeinzGründel schrieb:
CappuccinoKid schrieb:
GregorEintrachtFan schrieb:
Ich bin immer noch fassungslos. Wie kann man gegen einen so wenig frequentierten Blog so vorgehen? Das Image von Jako hat  nicht durch das Verfremden des Logos bei mir stark an Ansehen verloren, sondern durch eben dieses Vorgehen, gegen einen Blogger, der dies nur aus Spaß gemacht hatte, wobei es ersichtlich ist, dass dies Spaß war. Jako sollte froh sein, dass sie überhaupt erwähnt werden.

Wo kommen wir da hin, wenn jeglicher Satz, den man im Internet veröffentlicht eine schmerzliche Schadensersatzforderung nach sich ziehen kann?

Nee, das geht einfach nicht. Eigentlich wollte ich mir noch das neue Trikot kaufen. Aber so fällt es mir nicht schwer, dies im Moment nicht zu tun. Auch werde ich jegliche Artikel meiden, die das Logo Jako tragen.


ganz so einfach ist es nicht. ihr solltet wirklich mal die verlinkten artikel lesen. das recht auf meinungsäußerung schließt keine "schmähkritik" ein. das ist nun mal so.

aber das hat trainer baade ja wohl auch zugegeben und gezahlt.

bedenklich wird es durch das, was danach kommt: die "news-seite" hatte baades beitrag "geklaut". und dafür wird jetzt er, baade, belangt! das ist so, als würde ich deinen beitrag per copy+paste auf meiner internetseite veröffentlichen und dann dich verklagen.

das sind zwei dinge, die man auseinanderhalten muss. wenn auch beide kein gutes licht auf unseren ausrüster werfen.  


Exakt! Wie soll man sich dagegen schützen?


Gegen was willst du dich währen? Wie oft kommt es vor, dass Microsoft in belustigender Weise dargestellt wird?

Das ist aber die typisch Deutsche Mentalität. Sorry, dass ich jetzt darauf komme, aber man möchte sich hier gegen alles Währen und zeigen, wie stark man ist, dabei vergisst man aber, dass man sich hier nur noch stärker in den negativen Mittelpunkt stellt.

Man währt sich nicht gegen einen Blog, wo gerademal paar 100 Leute drauf gegangen sind in dem Maße. Das ist einfach übertrieben und folgerichtig, wenn jetzt Jako an Image verliert.
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Ich war noch nie ein Freund von JAKO und fuer JAKO als unseren Ausruester.
Das wird sich durch solche Informationen auch nicht besonders aendern.
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wie lange geht der vertrag eigentlich noch?


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