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Fan in Italien getötet

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fromgg schrieb:
Die fühlten sich unbeobachtet, von dem Nachbar mit der Videokamera konnten die nichts wissen.Ansonsten hätten die das keinesfalls so gemacht.
Bei denen finden dann (bei Anwesenheit von Zeugen) derartige Racheaktionen im Revier statt.
Das war eine klare Rassistisch motivierte Gewalttat,hat in Gods own country
durchaus Tradition.
Ein rassistischen Aulöser,sehe ich in Italien nicht, aber was war es dann?


Es geht weder um Rassismus, noch um die Tat selber, sondern um die Vertuschungsmöglichkeiten, die du in deinem ersten Beitrag angezweifelt hast. Besonders die Passagen über den verlauf des Gerichtsprozesses sind hierbei interessant.
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dawiede schrieb:
Fanaticfreak schrieb:
Mannheim schrieb:
R.I.P.

Schade, nicht einmal hier konnten manche ihren rechten Arm unten lassen...

http://www.repubblica.it/2006/05/gallerie/cronaca/saluti-romani-funerali/1.html


Vereinzelte Idioten gibts überall

Hier etwas "schönere" Abschiedsbilder http://www.repubblica.it/2006/05/gallerie/cronaca/funerali-sandri/1.html

...und die Polizei ermittelt nun lieber gegen die Freunde Gabrieles wegen einer Schlägerei....  http://portal.gmx.net/de/themen/sport/fussball/italien/4942082-Polizei-ermittelt-gegen-Freunde-des-toten-Tifoso,articleset=4942468,cc=000000178500049420821jm89W.html


Bei Lazio. Aha....


Es waren Fans aus der ganzen Republik da (auch aus Livorno), und nur weil die Ultras von Lazio Rom faschistisch geprägt sind heisst das nicht das jeder Lazio-Fan dies auch ist!

Es ist hier der plumpe Versuch der Medien die "Trauergemeinde" ins "rechte Licht" zu rücken....
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SGE_Werner schrieb:
kreuzbuerger schrieb:
hmmm... was passiert, wenn er "völlig überraschenderweise" des mordes frei gesprochen wird...?



Dann wird er wahrscheinlich von Lazio-Fans aufgespürt und gelyncht?!  

Das ist kein Joke, sondern meine Befürchtung, wenn so ein lächerliches Urteil gefällt werden würde.

hmmm... also worauf ich hinaus will:

mord is ja bei uns - und wahrscheinlich auch in italien - ne vorsätzliche tötung aus niederem beweggrund. diesen dem cop zu unterstellen halte ich für gewagt, zumal die entfernung ja keinen sicheren volltreffer garantierte.

deswegen klingt sowas für mich erstmal nach populismus, um die massen zu beruhigen. wird also so lange verhandelt, bis kein hahn mehr danach kräht und dann aus mangel an beweisen eingestellt...? und dann, ende?

schusch? heinz? wisst ihr was?
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Ganz ehrlich, ich gehe nicht von Mord, sondern von Totschlag weiterhin aus, aber selbst der gehört mit mindestens 5-10 Jahren bestraft. Und dann ein lebenslanges Berufsverbot.
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SGE_Werner schrieb:
Ganz ehrlich, ich gehe nicht von Mord, sondern von Totschlag weiterhin aus, aber selbst der gehört mit mindestens 5-10 Jahren bestraft. Und dann ein lebenslanges Berufsverbot.


Also wenn er ihn vorsätzlich getötet hat, muss das Strafmaß höher ausfallen!
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kreuzbuerger schrieb:


schusch? heinz? wisst ihr was?


"omicido voluntario" hieß es zuletzt.

So kenn ich mich jetzt auch nicht da aus, was das bei denen heißt.

Aber der Verkehrspolizist müsste schon ein Präzisionsschütze gewesen sein, um den absichtlich abzuknallen.

Ein Vollidiot mit Knarre bringt Unheil ist mein Fazit, was rechtlich natürlich nicht zu bewerten ist.
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Schuss auf Schulterhöhe
http://www.n-tv.de/880438.html
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kreuzbuerger schrieb:
SGE_Werner schrieb:
[quote=kreuzbuerger]

Das ist kein Joke, sondern meine Befürchtung, wenn so ein lächerliches Urteil gefällt werden würde.

hmmm... also worauf ich hinaus will:

mord is ja bei uns - und wahrscheinlich auch in italien - ne vorsätzliche tötung aus niederem beweggrund. diesen dem cop zu unterstellen halte ich für gewagt, zumal die entfernung ja keinen sicheren volltreffer garantierte.

deswegen klingt sowas für mich erstmal nach populismus, um die massen zu beruhigen. wird also so lange verhandelt, bis kein hahn mehr danach kräht und dann aus mangel an beweisen eingestellt...? und dann, ende?

schusch? heinz? wisst ihr was?



So sehe ich das auch. Die Mordanklage scheint mir ein politisches Manöver zu sein um  Dampf aus dem Kessel zu nehmen.


Die FAZ titelt heute morgen wie folgt.

"Der Todesschütze des italienischen Fußball-Fans Gabriele Sandri wird wegen Mordes angeklagt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft von Arezzo am Donnerstag. Gegen den Verkehrspolizistenwar bisher wegen Totschlags ermittelt worden. Ein Freund des getöteten Sandri hatte der Tageszeitung "La Repubblica" gesagt, er habe gesehen, wie der Polizist mit "beiden Händen an der Waffe" auf sie gezielt habe. Der Polizist hatte am Sonntag auf einer Autobahnraststätte bei Arezzo Krawalle zwischen Lazio-Anhängern und Fans von Juventus Turin unterbinden wollen. Dabei traf ein Schuss des Beamten Sandri durch die Fensterscheibe eines Autos. Der Schuss habe sich jedoch nach Angaben des Schützen versehentlich gelöst



MIt Zeugenaussagen muß man nach meiner Erfahrung allerdings sehr vorsichtig umgehen. Sie doch doch oft sehr subjektiv.
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kreuzbuerger schrieb:

....
deswegen klingt sowas für mich erstmal nach populismus, um die massen zu beruhigen. wird also so lange verhandelt, bis kein hahn mehr danach kräht und dann aus mangel an beweisen eingestellt...? und dann, ende?


Ne Anklage wegen Mord sehe ich auch eher als Populismus an, das der Polizist am Ende still und heimlich freigesprochen/das Verfahren eingestellt wird halte ich für nahezu ausgeschlossen.
Die Sachlage ist zu klar, zumindest ein fahrlässiges Handeln wird ihm nachzuweisen sein, und das Interesse an dem Fall ist viel zu groß.
Da werden selbst in 5 Jahren noch ne Menge Hähne danach krähen, die Fans werden das sehr genau verfolgen!
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Eintracht-Laie schrieb:
Die Sachlage ist zu klar, zumindest ein fahrlässiges Handeln wird ihm nachzuweisen sein, und das Interesse an dem Fall ist viel zu groß.
Da werden selbst in 5 Jahren noch ne Menge Hähne danach krähen, die Fans werden das sehr genau verfolgen!
da aber mord nunmal kein fahrlässiges tötungsdelikt ist, dürfte ne mordanklage ja nicht mit nem schuldspruch enden!

deshalb ja meine frage/verdacht: stellen die dann zb während des prozesses fest, war kein mord, also freispruch im sinne der anklage oder war kein mord, deshalb 2 jahre wegen totschlags...
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kreuzbuerger schrieb:
Eintracht-Laie schrieb:
Die Sachlage ist zu klar, zumindest ein fahrlässiges Handeln wird ihm nachzuweisen sein, und das Interesse an dem Fall ist viel zu groß.
Da werden selbst in 5 Jahren noch ne Menge Hähne danach krähen, die Fans werden das sehr genau verfolgen!
da aber mord nunmal kein fahrlässiges tötungsdelikt ist, dürfte ne mordanklage ja nicht mit nem schuldspruch enden!

deshalb ja meine frage/verdacht: stellen die dann zb während des prozesses fest, war kein mord, also freispruch im sinne der anklage oder war kein mord, deshalb 2 jahre wegen totschlags...



Zumindest in Deutschland die zweite Alt.

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@kreuzbuerger
Das sind Spitzfindigkeiten, die sicher nicht unrelevant sind....hier aber nicht greifen werden.
Das ist kein "Alltagsübergriff" eines Polizisten am Rande eines Fussballspiels gewesen! Da wird es garantiert zu einer Verurteilung kommen, sonst brennt Italien.
So blöd sind die Politiker und Gerichte dann doch nicht. Eher vermute ich das der Polizist richtig eine reingewürgt bekommt, einfach um die Wogen zu glätten.
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jetzt wäre mal wieder ein Jurist von nöten... Kann man einen wegen Mordes Angeklagten im selben Prozeß wegen fahrlässiger Tötung anklagen oder muss man ihn freisprechen wenn der Mord nicht bewiesen werden kann ?
Wenn dem so wäre, ist die Anklage wegen Mordes ja der Praktische Freispruch...un zweimal kann man ja wegen eines Vergehens nicht Angeklagt werden.
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Eintracht-Laie schrieb:
@kreuzbuerger
Das sind Spitzfindigkeiten, die sicher nicht unrelevant sind....hier aber nicht greifen werden.
filmtipps: "ermittlungen gegen einen über jeden verdacht erhabenen bürger" und diverse genua-reportagen...
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erwin stein schrieb:
jetzt wäre mal wieder ein Jurist von nöten... Kann man einen wegen Mordes Angeklagten im selben Prozeß wegen fahrlässiger Tötung anklagen oder muss man ihn freisprechen wenn der Mord nicht bewiesen werden kann ?
Wenn dem so wäre, ist die Anklage wegen Mordes ja der Praktische Freispruch...un zweimal kann man ja wegen eines Vergehens nicht Angeklagt werden.



Moin Erwin,
Also zumindest in D verhält es sich  in groben Zügen wie folgt wie folgt.

Die STA ermittelt den Sachverhalt und erstellt eine Anklageschrift. ZB wegen Totschlag. Diese legt sie der entscheidenden Kammer vor. Diese wiederum läßt dann bei entsprechenden Tatverdacht die Anklage zu (oder eben nicht) und eröffnet das Hauptverfahren.




Stellt sich im Verlaufe des verfahrens heraus , dass zB der Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt des Mordes betrachtet werden kann., erteilt das Gericht einen Hinweis um die Proeßbeteiligten auf die neue Sitiuation aufmerkasam zu machen.

Im umgekehrten Fall gilt dies nicht, dh das Gericht kann wegen Totschlags verurteilen auch wenn wegen Mordes angeklagt war. Dient letzendlich dem Schutz des Angeklagten.

Laienhaft gesprochen könnte man sagen, dass die Körperverletzung mit Todesfolge oder der Totschlag von der Mordanklage quasi mit umfaßt wird.
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Also, bevor weiter über Mord diskutiert wird, hier eine Richtigstellung:

omicidio = Mord

omicidio volontario = Totschlag

Ich nehme an, dass aufgrund des Wortes "omicidio", die deutschen Medien einen Mord daraus gemacht haben. Der Polizist wird aber wegen Totschlag angeklagt.
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Danke. Aber nochmal meine Frage, ist in Italien Totschlag das gleiche wie hierzulande, also vorsätzliche Tötung?
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"omicidio volontario" bedeutet definitiv Totschlag mit Vorsatz

Im Großen und Ganzen ist die italienische Rechtsprechung der deutschen sehr ähnlich.

Kann dazu nicht sehr viel sagen, weil das für mich sowohl auf deutsch wie auch auf italienisch "Kauderwelsch" ist.  
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@Isaakson

Ja. vorsätzliche Tötung ist wohl der korrekte Ausdruck - wie das Strafmaß aussieht, weiß ich aber nicht so genau. Müßte ich nachlesen.
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team-adler schrieb:
@Isaakson

Ja. vorsätzliche Tötung ist wohl der korrekte Ausdruck - wie das Strafmaß aussieht, weiß ich aber nicht so genau. Müßte ich nachlesen.


Danke. Strafmaß musst du nicht estra nachsehen. Ich wollte nur wissen, ob er nun wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Tat angeklagt wird. Da wird ja immer einiges durcheinander geworfen bezüglich Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung!


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