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Saisonrekord beim Spiel Fortuna Düsseldorf gegen MSV

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Wobei es schon erstaunlich ist, was für eine Entwicklung die Fortuna in der Stadt genommen hat. Seit einem Jahr das Thema der Stadt. Jeder Laden bietet irgendwas mit Tuna Bezug an. Positiv daranas legendäre Fortuna-Brötchen ist bei (fast) allen Bäckern Ddorf zurück. Ansonsten nat. iwie auch ein bisserl schade. Ich glaube das Flingern-Flair ist dann komplett weg. Ich fänds nat. super mit dem Fahrrad zum Eintracht-Spiel fahren zu können und das noch am schönsten Flussufer und durch die schönste Stadt der Welt
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wasn das hier Fortuna Liveticker ?
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reggaetyp schrieb:
ghostinthemachine schrieb:
Ich erinnere mich noch gut an die frühere Tristesse im Rheinstadion. 8-12 Tsd. Leute, das war die Normalität.



Bei großen Spielen hatte die Fortuna aber auch gerne mal überraschende Ausreißer nach oben. Das war vor allem in der Manfred Bockenfeld-Ära so, als sie ne zeit Lang mal recht erfolgreich war.


Na ja...

Die Ära Bockenfeld dauerte bei der Fortuna von 81/82 bis 86/87 und endete mit dem Abstieg.
Während dieser 6 Spielzeiten gab es lediglich 1 Saison, während der Fortuna sich fast durchweg in der oberen Tabellenhälfte aufhielt. Das war 1983/84 (1x Rang 2 am 13. Spieltag). An den letzten 4 Spieltagen stürzte man aber trotzdem noch bis auf Platz 14 ab.
In genau dieser Saison hatte man einige Spiele mit gutem Besuch.
Am 18. Spieltag kam Gladbach als Tabellendritter (4:1 vor 62.000), und am 20. Spieltag Bayern als Tabellenführer (4:1 vor 60.000). Fortuna selbst war 6. bzw. 5.
2 Wochen später besiegte man auch noch die Eintracht mit 4:2. Da war aber mit 10.000 Zuschauern schon wieder Normalität angesagt.

Ansonsten gab es in 2 Spielzeiten einen Sieg zum Saisonauftakt, danach war man praktisch nur in der unteren Tabellenhälfte zu finden.
Entsprechend war guter Besuch sehr selten. Auch bei Derbies gegen Gladbach oder Köln kamen vielleicht gerade mal 30.000.

Besonders krass die Saison 82/83.
Da schnitt man mit einem für dortige Verhältnisse guten 9. Platz ab (das war gleichzeitig die beste Platzierung jener Saison überhaupt), noch direkt vor der Eintracht. Die letzten 3 Heimspiele gewann man gegen B'schweig, Leverkusen und die Eintracht mit sage und schreibe 5:0, 4:0 und 5:1.

Die Zuschauerzahlen: 7.000, 6.500 und 7.500...Kommentar überflüssig.

Gegen Köln und Gladbach kamen jeweils 16.500, gegen Dortmund 10.000, Schalke 19.500, gegen den späteren Meister HSV 13.000, der Rekord gegen Bayern 41.000

Zur Relativierung lässt sich alleine sagen, daß zu jener Zeit die Zuschauerzahlen der Bundesliga ganz allgemein deutlich unter dem heutigen Niveau lagen.
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Wie so oft: Die Erinnerung verklärt manches.
Die beiden Spiele gegen MG und Bayern habe ich halt noch im Kopf.
So ist das manchmal bei älteren Menschen.  
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Wuschelblubb schrieb:
ajatollarockenrolla schrieb:
adler76 schrieb:
Immer die gleichen Kandidaten ich sag lieber nix...  


Was soll das denn?Gehts noch?Bitte mal erklären!


Selbstverständlich gehört der Typ bestraft! Der soll kein Stadion mehr von innen sehen.Ich habe nicht erwähnt das er ungestraft davon kommen soll. So ein Blödsinn! Habe ich mich wohl falsch ausgedrückt!
Ich habe aber ein Problem damit das es in unserer Gesellschaft Gang und Gebe wird andere Leute anzuschwärzen (Denunzieren darf man ja nicht sagen )!
Ein Stadionverbot sollte doch ausreichen anstatt ihm eventuell den Rest seines Lebens Schulden abbauen zu lassen.Da wollt ich eigentlich eher draufhinaus.


Und wieso? Er hat den (Geld)schaden für den Verein doch verursacht. Wieso sollen andere für sein Fehlverhalten bezahlen?
Wenn ich am Wochenende aus Langeweile irgendwo eine Scheibe einwerfe, muss ich die auch bezahlen. Trotzdem kommt danach evtl. ein Gerichtsverfahren (sofern nicht eingestellt) indem ich nochmal eine Geldstrafe erhalten kann. Da kann ich auch nicht sagen "ja wieso soll ich denn dann noch das Fenster bezahlen".
Wer Schaden anrichtet soll dafür auch gerade stehen und für mich heisst das nicht nur Hausverbot bekommen, sondern den Schaden auch begleichen.

Noch schlimmer finde ich, dass diese Personen WISSEN, dass sie dem eigenen Verein schaden! Wo man hier noch von Fans sprechen kann, ist mir ein Rätsel. Noch weniger kann ich es verstehen, wie man dann auch noch die Leute in ein schlechtes Licht rücken will, die eben nicht wollen, dass dem eigenen Verein Schaden aus den eigenen Reihen zugefügt wird.



Manchmal frage ich mich wer bei Vereinen auf solche Ideen kommt. Fortuna möchte die Geldstrafe des DFB an den Feuerzeugwerfer übertragen. Na auf diesen Prozess wäre ich ja mal gespannt.

Eine interessante Frage für die Juristen unter euch ist sicherlich, wie die DFB Strafe zu bewerten ist. Kann ein Verein diese als Schadensersatzforderung beim Feuerzeugwerfer zivilrechtlich geltend machen? Ich persönlcih denke nicht, damit wäre Tür und Tor für Betrugsabzocke geöffnet. Tatsächlich ist ja ausser der Platzwunde kein Schaden durch den Werfer entstanden.

Auf Dein Fensterbeispiel würde das ja bedeuten. A wirft bei Mieter B die Scheibe ein. Vermieter C verlangt jetzt von B 40000€ weil er nicht auf seine Scheibe aufgepasst hat. Diese Vereinbarung haben A und C vorher getroffen.

Muss der Steinewerfer jetzt also die Scheibe, die GEldstrafe und die 40000€ bezhalen? Ich denke nicht...
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Kilm77 schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
ajatollarockenrolla schrieb:
adler76 schrieb:
Immer die gleichen Kandidaten ich sag lieber nix...  


Was soll das denn?Gehts noch?Bitte mal erklären!


Selbstverständlich gehört der Typ bestraft! Der soll kein Stadion mehr von innen sehen.Ich habe nicht erwähnt das er ungestraft davon kommen soll. So ein Blödsinn! Habe ich mich wohl falsch ausgedrückt!
Ich habe aber ein Problem damit das es in unserer Gesellschaft Gang und Gebe wird andere Leute anzuschwärzen (Denunzieren darf man ja nicht sagen )!
Ein Stadionverbot sollte doch ausreichen anstatt ihm eventuell den Rest seines Lebens Schulden abbauen zu lassen.Da wollt ich eigentlich eher draufhinaus.


Und wieso? Er hat den (Geld)schaden für den Verein doch verursacht. Wieso sollen andere für sein Fehlverhalten bezahlen?
Wenn ich am Wochenende aus Langeweile irgendwo eine Scheibe einwerfe, muss ich die auch bezahlen. Trotzdem kommt danach evtl. ein Gerichtsverfahren (sofern nicht eingestellt) indem ich nochmal eine Geldstrafe erhalten kann. Da kann ich auch nicht sagen "ja wieso soll ich denn dann noch das Fenster bezahlen".
Wer Schaden anrichtet soll dafür auch gerade stehen und für mich heisst das nicht nur Hausverbot bekommen, sondern den Schaden auch begleichen.

Noch schlimmer finde ich, dass diese Personen WISSEN, dass sie dem eigenen Verein schaden! Wo man hier noch von Fans sprechen kann, ist mir ein Rätsel. Noch weniger kann ich es verstehen, wie man dann auch noch die Leute in ein schlechtes Licht rücken will, die eben nicht wollen, dass dem eigenen Verein Schaden aus den eigenen Reihen zugefügt wird.



Manchmal frage ich mich wer bei Vereinen auf solche Ideen kommt. Fortuna möchte die Geldstrafe des DFB an den Feuerzeugwerfer übertragen. Na auf diesen Prozess wäre ich ja mal gespannt.

Eine interessante Frage für die Juristen unter euch ist sicherlich, wie die DFB Strafe zu bewerten ist. Kann ein Verein diese als Schadensersatzforderung beim Feuerzeugwerfer zivilrechtlich geltend machen? Ich persönlcih denke nicht, damit wäre Tür und Tor für Betrugsabzocke geöffnet. Tatsächlich ist ja ausser der Platzwunde kein Schaden durch den Werfer entstanden.

Auf Dein Fensterbeispiel würde das ja bedeuten. A wirft bei Mieter B die Scheibe ein. Vermieter C verlangt jetzt von B 40000€ weil er nicht auf seine Scheibe aufgepasst hat. Diese Vereinbarung haben A und C vorher getroffen.

Muss der Steinewerfer jetzt also die Scheibe, die GEldstrafe und die 40000€ bezhalen? Ich denke nicht...


Gabs doch schonmal. Damals bei Hansa Rostock waren es 3 Flitzer.

http://jurabilis.blogspot.com/2005/11/lg-rostock-verurteilt-stadionflitzer.html

Wer während eines Fußballspiels durch das Stadion «flitzt», muss danach möglicherweise tief in die Tasche greifen. Dies jedenfalls sieht das Rostocker Landgericht so und verurteilte drei Zuschauer, die ein Spiel des Zweitligisten Hansa Rostock durch Überqueren des Spielfeldes gestört hatten, zur Zahlung von insgesamt 20.000 Euro Schadensersatz an den Fußballclub. Diese Summe entspricht derjenigen, zu der Hansa nach dem Vorfall zuvor durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verurteilt worden war, wie das ZDF auf seiner Internetseite «heute.de» berichtet.

Also nicht wirklich interessant. So werden wohl 99 von 100 Richtern urteilen. Ich wünsche dem Düsseldorfer viel Spaß beim Abbezahlen.
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Wuschelblubb schrieb:
Kilm77 schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
ajatollarockenrolla schrieb:
adler76 schrieb:
Immer die gleichen Kandidaten ich sag lieber nix...  


Was soll das denn?Gehts noch?Bitte mal erklären!


Selbstverständlich gehört der Typ bestraft! Der soll kein Stadion mehr von innen sehen.Ich habe nicht erwähnt das er ungestraft davon kommen soll. So ein Blödsinn! Habe ich mich wohl falsch ausgedrückt!
Ich habe aber ein Problem damit das es in unserer Gesellschaft Gang und Gebe wird andere Leute anzuschwärzen (Denunzieren darf man ja nicht sagen )!
Ein Stadionverbot sollte doch ausreichen anstatt ihm eventuell den Rest seines Lebens Schulden abbauen zu lassen.Da wollt ich eigentlich eher draufhinaus.


Und wieso? Er hat den (Geld)schaden für den Verein doch verursacht. Wieso sollen andere für sein Fehlverhalten bezahlen?
Wenn ich am Wochenende aus Langeweile irgendwo eine Scheibe einwerfe, muss ich die auch bezahlen. Trotzdem kommt danach evtl. ein Gerichtsverfahren (sofern nicht eingestellt) indem ich nochmal eine Geldstrafe erhalten kann. Da kann ich auch nicht sagen "ja wieso soll ich denn dann noch das Fenster bezahlen".
Wer Schaden anrichtet soll dafür auch gerade stehen und für mich heisst das nicht nur Hausverbot bekommen, sondern den Schaden auch begleichen.

Noch schlimmer finde ich, dass diese Personen WISSEN, dass sie dem eigenen Verein schaden! Wo man hier noch von Fans sprechen kann, ist mir ein Rätsel. Noch weniger kann ich es verstehen, wie man dann auch noch die Leute in ein schlechtes Licht rücken will, die eben nicht wollen, dass dem eigenen Verein Schaden aus den eigenen Reihen zugefügt wird.



Manchmal frage ich mich wer bei Vereinen auf solche Ideen kommt. Fortuna möchte die Geldstrafe des DFB an den Feuerzeugwerfer übertragen. Na auf diesen Prozess wäre ich ja mal gespannt.

Eine interessante Frage für die Juristen unter euch ist sicherlich, wie die DFB Strafe zu bewerten ist. Kann ein Verein diese als Schadensersatzforderung beim Feuerzeugwerfer zivilrechtlich geltend machen? Ich persönlcih denke nicht, damit wäre Tür und Tor für Betrugsabzocke geöffnet. Tatsächlich ist ja ausser der Platzwunde kein Schaden durch den Werfer entstanden.

Auf Dein Fensterbeispiel würde das ja bedeuten. A wirft bei Mieter B die Scheibe ein. Vermieter C verlangt jetzt von B 40000€ weil er nicht auf seine Scheibe aufgepasst hat. Diese Vereinbarung haben A und C vorher getroffen.

Muss der Steinewerfer jetzt also die Scheibe, die GEldstrafe und die 40000€ bezhalen? Ich denke nicht...


Gabs doch schonmal. Damals bei Hansa Rostock waren es 3 Flitzer.

http://jurabilis.blogspot.com/2005/11/lg-rostock-verurteilt-stadionflitzer.html

Wer während eines Fußballspiels durch das Stadion «flitzt», muss danach möglicherweise tief in die Tasche greifen. Dies jedenfalls sieht das Rostocker Landgericht so und verurteilte drei Zuschauer, die ein Spiel des Zweitligisten Hansa Rostock durch Überqueren des Spielfeldes gestört hatten, zur Zahlung von insgesamt 20.000 Euro Schadensersatz an den Fußballclub. Diese Summe entspricht derjenigen, zu der Hansa nach dem Vorfall zuvor durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verurteilt worden war, wie das ZDF auf seiner Internetseite «heute.de» berichtet.

Also nicht wirklich interessant. So werden wohl 99 von 100 Richtern urteilen. Ich wünsche dem Düsseldorfer viel Spaß beim Abbezahlen.  


ja , wow. die urteilsbegründung ist zwar eine andere und evtl. könnte ein gericht hier anders urteilen da es durchaus im rahmen der möglichkeiten des vereins gelegen haette den spieler z.b. durch netze zu schützen.

verhältnismässigkeiten ergeben sich da halt nicht mehr. haette der typ dem tusche nach dem spiel und ausserhalb des stadions n pflasterstein an die rübe geschmissen wäre er wahrscheinlich viel billiger davon gekommen. schon wieder was gelernt....  


so und jetzt guck ma schön weiter fernsehn. da spielen grad zwei drittklassige mannschaften in nem modehaus ne zweitligapartie.
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Hast du dich auch bei den anderen 34 Bundesliga-Klubs aus Liga 1 und 2 extra angemeldet um so nen Thread aufzumachen?  
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reggaetyp schrieb:
Wie so oft: Die Erinnerung verklärt manches.
Die beiden Spiele gegen MG und Bayern habe ich halt noch im Kopf.
So ist das manchmal bei älteren Menschen.    


Ich war mal im Herbst 1978 bei Fortuna - Eintracht (leider 4:2...), lediglich 19.000 Zuschauer in der 70.000-Mann-Arena des alten Rheinstadions, beide waren auf den Plätzen so ca. 5/6 platziert, es ging also ums internationale Geschäft, Rudi Bommer war 19 und schoß ein Tor gegen uns, Klaus Allofs war ähnlich jung und machte - glaube ich - ebenfalls ein Tor.

Voll war das Rheinstadion stets, wenn Gladbach aus finanziellen Gründen seine EC-Heimspiele nach dort verlegte.
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sotirios005 schrieb:
reggaetyp schrieb:
Wie so oft: Die Erinnerung verklärt manches.
Die beiden Spiele gegen MG und Bayern habe ich halt noch im Kopf.
So ist das manchmal bei älteren Menschen.    


Ich war mal im Herbst 1978 bei Fortuna - Eintracht (leider 4:2...), lediglich 19.000 Zuschauer in der 70.000-Mann-Arena des alten Rheinstadions, beide waren auf den Plätzen so ca. 5/6 platziert, es ging also ums internationale Geschäft, Rudi Bommer war 19 und schoß ein Tor gegen uns, Klaus Allofs war ähnlich jung und machte - glaube ich - ebenfalls ein Tor.

Voll war das Rheinstadion stets, wenn Gladbach aus finanziellen Gründen seine EC-Heimspiele nach dort verlegte.


Ich kann mich da auch noch an ein Spiel 1974 erinnern, das einzige Mal, dass ich dort war. War auch ziemlich voll und ein richtig geiles Spiel. Fortuna durfte aber nicht mitmachen.  
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reggaetyp schrieb:
Wie so oft: Die Erinnerung verklärt manches.
Die beiden Spiele gegen MG und Bayern habe ich halt noch im Kopf.
So ist das manchmal bei älteren Menschen.    


Wem sagst du das...

Genau diese kurze Episode war bei mir auch hängen geblieben, es hat aber ne Weile gedauert, bis ich wieder gefunden habe, wann das überhaupt war...
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Auf dem Weg zum Pokalsieg 1988 waren wir doch auch in Düsseldorf zu Gast.

1:0 Sieg - 8.000 Zuschauer oder so.

Vielleicht 100 Adler?
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Kilm77 schrieb:


ja , wow. die urteilsbegründung ist zwar eine andere und evtl. könnte ein gericht hier anders urteilen da es durchaus im rahmen der möglichkeiten des vereins gelegen haette den spieler z.b. durch netze zu schützen.

verhältnismässigkeiten ergeben sich da halt nicht mehr. haette der typ dem tusche nach dem spiel und ausserhalb des stadions n pflasterstein an die rübe geschmissen wäre er wahrscheinlich viel billiger davon gekommen. schon wieder was gelernt....  



Es ist doch juristisch ne völlig eindeutige Geschichte. Wer vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, dass jemandem nen Schaden entsteht, muss er den Schaden ersetzen. Wer mit Gegenständen wirft und so dafür sorgt, dass der Verein ne Geldstrafe erhällt, muss hier Schadensersatz in Höhe der Geldstrafe gezahlt werden. Ist doch auch völlig richtig. Hat ihn jemand gezwungen was zu werfen?
Und das es im Rahmen der Möglichkeiten gelegen hätte Spieler zu schützen ist ja wohl ein blödsinniger Einwurf. Oder sagst Du auch wenn Dir jemand ne Scheibe einschmeißt, dass es ja im Rahmen Deiner Möglichkeiten gelegen hätte die Scheibe mit nem Gitter vorm Fenster zu schützen? So funktionieren die Mitschuld Regeln des Gesetzes nicht!
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Exil-Adler-NRW schrieb:
Kilm77 schrieb:


ja , wow. die urteilsbegründung ist zwar eine andere und evtl. könnte ein gericht hier anders urteilen da es durchaus im rahmen der möglichkeiten des vereins gelegen haette den spieler z.b. durch netze zu schützen.

verhältnismässigkeiten ergeben sich da halt nicht mehr. haette der typ dem tusche nach dem spiel und ausserhalb des stadions n pflasterstein an die rübe geschmissen wäre er wahrscheinlich viel billiger davon gekommen. schon wieder was gelernt....  



Es ist doch juristisch ne völlig eindeutige Geschichte. Wer vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, dass jemandem nen Schaden entsteht, muss er den Schaden ersetzen. Wer mit Gegenständen wirft und so dafür sorgt, dass der Verein ne Geldstrafe erhällt, muss hier Schadensersatz in Höhe der Geldstrafe gezahlt werden. Ist doch auch völlig richtig. Hat ihn jemand gezwungen was zu werfen?
Und das es im Rahmen der Möglichkeiten gelegen hätte Spieler zu schützen ist ja wohl ein blödsinniger Einwurf. Oder sagst Du auch wenn Dir jemand ne Scheibe einschmeißt, dass es ja im Rahmen Deiner Möglichkeiten gelegen hätte die Scheibe mit nem Gitter vorm Fenster zu schützen? So funktionieren die Mitschuld Regeln des Gesetzes nicht!



Aber kein Gericht würde mir die 40000 zubilligen wie in dem Beispiel konstruiert. Faktisch ist halt "nur" der Schaden auf der Wange des Spielers entstanden. Ich sag ja auch nur, die Urteilsbegründung des Rostockurteils geht explizit darauf ein, dass der Verein nicht seine Schutzpflichten verletzt hat. Dies könnte hier anders ausgelegt werden.

Wir werden sehn...  persönlich hoffe ich für denjenigen, dass F95 damit nicht durchkommt. soll er halt stadionverbot bekommen und der tusche kann ja schmerzensgeld einfordern. mal sehn ob er nen 4stelligen BEtrag bekommt. Ich denke nicht...
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Kilm77 schrieb:
Exil-Adler-NRW schrieb:
Kilm77 schrieb:


ja , wow. die urteilsbegründung ist zwar eine andere und evtl. könnte ein gericht hier anders urteilen da es durchaus im rahmen der möglichkeiten des vereins gelegen haette den spieler z.b. durch netze zu schützen.

verhältnismässigkeiten ergeben sich da halt nicht mehr. haette der typ dem tusche nach dem spiel und ausserhalb des stadions n pflasterstein an die rübe geschmissen wäre er wahrscheinlich viel billiger davon gekommen. schon wieder was gelernt....  



Es ist doch juristisch ne völlig eindeutige Geschichte. Wer vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, dass jemandem nen Schaden entsteht, muss er den Schaden ersetzen. Wer mit Gegenständen wirft und so dafür sorgt, dass der Verein ne Geldstrafe erhällt, muss hier Schadensersatz in Höhe der Geldstrafe gezahlt werden. Ist doch auch völlig richtig. Hat ihn jemand gezwungen was zu werfen?
Und das es im Rahmen der Möglichkeiten gelegen hätte Spieler zu schützen ist ja wohl ein blödsinniger Einwurf. Oder sagst Du auch wenn Dir jemand ne Scheibe einschmeißt, dass es ja im Rahmen Deiner Möglichkeiten gelegen hätte die Scheibe mit nem Gitter vorm Fenster zu schützen? So funktionieren die Mitschuld Regeln des Gesetzes nicht!



Aber kein Gericht würde mir die 40000 zubilligen wie in dem Beispiel konstruiert. Faktisch ist halt "nur" der Schaden auf der Wange des Spielers entstanden. Ich sag ja auch nur, die Urteilsbegründung des Rostockurteils geht explizit darauf ein, dass der Verein nicht seine Schutzpflichten verletzt hat. Dies könnte hier anders ausgelegt werden.

Wir werden sehn...  persönlich hoffe ich für denjenigen, dass F95 damit nicht durchkommt. soll er halt stadionverbot bekommen und der tusche kann ja schmerzensgeld einfordern. mal sehn ob er nen 4stelligen BEtrag bekommt. Ich denke nicht...


Die Argumentation hätte man doch in Rostock auch nehmen gekonnt, denn irgendwas muss ja schief gelaufen sein, dass die Flitzer auf den Platz konnten. Ultimative Sicherheit gibt es bei sowas aber nicht und das wird ziemlich sicher auch das Gericht so sehen.

Ansonsten hoffe ich eben, dass es funktioniert, denn auf diese Art und Weise kann man sicherlich mehr bewirken als durch gute Worte und Bitten um Selbstkontrolle. Wenn man sich überlegen muss, ob man wegen einem Feuerzeug oder einem Böller die Privatinsolvenz riskieren soll, wird der ein oder andere sich künftig sicherlich anders entscheiden.
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francisco_copado schrieb:
Hast du dich auch bei den anderen 34 Bundesliga-Klubs aus Liga 1 und 2 extra angemeldet um so nen Thread aufzumachen?    


Hab ich mich auch gerade eben gefrage
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Kilm77 schrieb:


Aber kein Gericht würde mir die 40000 zubilligen wie in dem Beispiel konstruiert. Faktisch ist halt "nur" der Schaden auf der Wange des Spielers entstanden.  


Also, wenn dem anderen dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist, dann ist ihm ein Schaden dadurch entstanden ist.

Und zu Deinem Beispiel. Klar, wenn die Scheibe versehentlich zerbrochen wurde und die Person die 40.000 Abmachung nicht kannte, könnte ein Gericht sagen, dass ein Schadensersatz von 40.000 unzumutbar ist (aber nur wenn gleichzeitig festgestellt wird, dass die Person dem Vermieter die 40.000 auch nicht zahlen muss aufgrund dieser unzumutbarkeit) und nur der vorherige Zustand wiederhergestellt werden muss. Selbst das aber halte ich nicht für wahrscheinlich.

Aber spätestens, wenn die Scheibe mit voller Absicht eingeworfen wird im Wissen, dass der Person dessen Scheibe kaputt geht dadurch neben der Scheibe ein weiterer finanzieller Schaden ensteht, muss man diesen Schaden natürlich voll bezahlen, was denkst Du denn?
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Exil-Adler-NRW schrieb:
Kilm77 schrieb:


Aber kein Gericht würde mir die 40000 zubilligen wie in dem Beispiel konstruiert. Faktisch ist halt "nur" der Schaden auf der Wange des Spielers entstanden.  


Also, wenn dem anderen dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist, dann ist ihm ein Schaden dadurch entstanden ist.

Und zu Deinem Beispiel. Klar, wenn die Scheibe versehentlich zerbrochen wurde und die Person die 40.000 Abmachung nicht kannte, könnte ein Gericht sagen, dass ein Schadensersatz von 40.000 unzumutbar ist (aber nur wenn gleichzeitig festgestellt wird, dass die Person dem Vermieter die 40.000 auch nicht zahlen muss aufgrund dieser unzumutbarkeit) und nur der vorherige Zustand wiederhergestellt werden muss. Selbst das aber halte ich nicht für wahrscheinlich.

Aber spätestens, wenn die Scheibe mit voller Absicht eingeworfen wird im Wissen, dass der Person dessen Scheibe kaputt geht dadurch neben der Scheibe ein weiterer finanzieller Schaden ensteht, muss man diesen Schaden natürlich voll bezahlen, was denkst Du denn?  


Was ich denke? Ich denke ein Gericht sollte das so handhaben wie ein normaler Mensch es bei der Scheibe auch tun würde. Es ist Schaden entstanden, also soll er ersetzt werden. Also Scheibe zahlen, respektive das Schmerzensgeld an den Spieler. Der weitere "Schaden" ist doch nur ein Konstrukt aus Phantasiekosten. Anstatt zu versuchen die Kosten an den Werfer weiterzugeben, sollte F95 die Strafe des DFB nicht akzeptieren.
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Kilm77 schrieb:
Exil-Adler-NRW schrieb:
Kilm77 schrieb:


Aber kein Gericht würde mir die 40000 zubilligen wie in dem Beispiel konstruiert. Faktisch ist halt "nur" der Schaden auf der Wange des Spielers entstanden.  


Also, wenn dem anderen dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist, dann ist ihm ein Schaden dadurch entstanden ist.

Und zu Deinem Beispiel. Klar, wenn die Scheibe versehentlich zerbrochen wurde und die Person die 40.000 Abmachung nicht kannte, könnte ein Gericht sagen, dass ein Schadensersatz von 40.000 unzumutbar ist (aber nur wenn gleichzeitig festgestellt wird, dass die Person dem Vermieter die 40.000 auch nicht zahlen muss aufgrund dieser unzumutbarkeit) und nur der vorherige Zustand wiederhergestellt werden muss. Selbst das aber halte ich nicht für wahrscheinlich.

Aber spätestens, wenn die Scheibe mit voller Absicht eingeworfen wird im Wissen, dass der Person dessen Scheibe kaputt geht dadurch neben der Scheibe ein weiterer finanzieller Schaden ensteht, muss man diesen Schaden natürlich voll bezahlen, was denkst Du denn?  


Was ich denke? Ich denke ein Gericht sollte das so handhaben wie ein normaler Mensch es bei der Scheibe auch tun würde. Es ist Schaden entstanden, also soll er ersetzt werden. Also Scheibe zahlen, respektive das Schmerzensgeld an den Spieler. Der weitere "Schaden" ist doch nur ein Konstrukt aus Phantasiekosten. Anstatt zu versuchen die Kosten an den Werfer weiterzugeben, sollte F95 die Strafe des DFB nicht akzeptieren.




Es ist Schaden entstanden, also soll er ersetzt werden.

Das passiert doch auch. Nur ist der Schaden eben relativ hoch. Das war dem Werfer bekannt. Also passiert doch genau das was du sagst. Jeder normale Mensch, der regelmässig auf Fussballspiele geht, weiß zum einen, dass er nichts werfen darf und zum anderen weiß er wie hoch die Strafen für den Verein wären, die er verursachen könnte. Also ab in die Privatinsolvenz.
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Wuschelblubb schrieb:
Kilm77 schrieb:
Exil-Adler-NRW schrieb:
Kilm77 schrieb:


Aber kein Gericht würde mir die 40000 zubilligen wie in dem Beispiel konstruiert. Faktisch ist halt "nur" der Schaden auf der Wange des Spielers entstanden.  


Also, wenn dem anderen dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist, dann ist ihm ein Schaden dadurch entstanden ist.

Und zu Deinem Beispiel. Klar, wenn die Scheibe versehentlich zerbrochen wurde und die Person die 40.000 Abmachung nicht kannte, könnte ein Gericht sagen, dass ein Schadensersatz von 40.000 unzumutbar ist (aber nur wenn gleichzeitig festgestellt wird, dass die Person dem Vermieter die 40.000 auch nicht zahlen muss aufgrund dieser unzumutbarkeit) und nur der vorherige Zustand wiederhergestellt werden muss. Selbst das aber halte ich nicht für wahrscheinlich.

Aber spätestens, wenn die Scheibe mit voller Absicht eingeworfen wird im Wissen, dass der Person dessen Scheibe kaputt geht dadurch neben der Scheibe ein weiterer finanzieller Schaden ensteht, muss man diesen Schaden natürlich voll bezahlen, was denkst Du denn?  


Was ich denke? Ich denke ein Gericht sollte das so handhaben wie ein normaler Mensch es bei der Scheibe auch tun würde. Es ist Schaden entstanden, also soll er ersetzt werden. Also Scheibe zahlen, respektive das Schmerzensgeld an den Spieler. Der weitere "Schaden" ist doch nur ein Konstrukt aus Phantasiekosten. Anstatt zu versuchen die Kosten an den Werfer weiterzugeben, sollte F95 die Strafe des DFB nicht akzeptieren.




Es ist Schaden entstanden, also soll er ersetzt werden.

Das passiert doch auch. Nur ist der Schaden eben relativ hoch. Das war dem Werfer bekannt. Also passiert doch genau das was du sagst. Jeder normale Mensch, der regelmässig auf Fussballspiele geht, weiß zum einen, dass er nichts werfen darf und zum anderen weiß er wie hoch die Strafen für den Verein wären, die er verursachen könnte. Also ab in die Privatinsolvenz.  


vielleicht hat er die eintrittskarte auch von dir bekommen und du bist nicht deiner verpflichtung nachgekommen ihn ueber die ticket agb´s und die  stadionordnung zu unterrichten.     vielleicht holt er sich das geld dann wieder.

und es mag einem studenten unwahrscheinlich vorkommen, aber 40k€ bedeuten halt nicht zwangsläufig die privatinsolvenz. er muss halt nur auf die nächsten paar tausend schöppchen verzichten  


ACHTUNG: Die Leser dieses Statements verpflichten sich hiermit nicht darauf zu antworten. Bei Antworten auf diesen Beitrag ist Kilm77 zu Strafzahlungen in Höhe von €40000 an seinen Kumpel Herbert verpflichtet.


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