Irgendwie passt es ja zum HSV. Im Frühling machen sie sich alles wieder kaputt...
Eigentlich müsste der Guerrero Rot bekommen mit ein paar Spielen Sperre. Denn die rote Karte kann man meines Wissens auch vor oder nach dem Spiel bekommen und sogar auch, wenn man sich als Ersatzspieler unsportlich verhält (gabs doch mal bei nem Spiel gegen Schalke, oder nicht?).
Hat sich das mit dem Ei wirkich so zugetragen? Sensationell
Ja, hat es. Selbstverständlich.
Zu bestimmten Spielen ein paar Eier mit ins Stadion zu nehmen, war damals sowohl Mode als auch nicht besonders schwer. Bei einem Spiel in Lautern Mitte der 70er war die Luft voll davon (da standen die Fanblöcke ebenfalls noch in der gleichen Kurve). Es wurde sogar seinerzeit in der Zeitung erwähnt ("die Eierpreise in Frankfurt müssen drastisch gefallen sein...").
Es geht hier um Körperverletzung. Hätte der Zuschauer nicht noch etwas zusammen gezuckt unter Umständen sogar schwere Körperverletzung. So ein Teil aus Hartplastik ist sehr viel gefährlicher als ein Bierbecher. Hätte jetzt ein Zuschauer so ein Teil geworfen, bekäme er mindestens 3 Jahre Stadionverbot. GRUND: Durch das Werfen von Gegenständen besteht ein Verletzungsrisiko bei Spielern und anderen Zuschauern. Dasselbe trifft auch beim Wurf von Guerrero zu. Wenn man jetzt nicht zwischen Körperverletzung und "Körperverletzung" unterscheiden will, gehört der Typ auch für lange Zeit aus dem Stadion verbannt!! Und so sollte das auch gehandhabt werden!!
1. Alle Formen des unsportlichen Verhaltens sowie unter Strafe gestellte Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des DFB und das Ligastatut werden verfolgt. Das Nähere regeln die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, die DFB-Spielordnung, das DFB-Statut für die 3. Liga und die Regionalliga, die DFB-Schiedsrichterordnung, die DFB-Jugendordnung, die Ausbildungsordnung des DFB, die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung, die Anti-Doping- Richtlinien des DFB und die ergänzenden Regelungen unterhalb der DFB-Ordnungen, insbesondere die allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung und die Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen. Bei einem Feldverweis ist der Spieler bis zur Entscheidung durch das zuständige Rechtsorgan vorläufig gesperrt. Zur Aufrechterhaltung der sportlichen Disziplin oder eines geordneten Rechtswesens kann durch den Vorsitzenden des zuständigen Rechtsorgans bei Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen des DFB eine vorläufige Maßnahme ausgesprochen werden.
2. Als Strafen sind zulässig: a) Verwarnung, b) Verweis, c) Geldstrafe gegen Spieler bis zu 100 000 Euro im Übrigen bis zu 250 000 Euro d) Verhängung eines Platzverbots für einzelne Personen, e) Verbot auf Zeit längstens drei Jahre oder Dauer, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden, deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden, f) Sperre für Pflichtspieltage, auf Zeit längstens drei Jahre oder auf Dauer, g) Ausschluss auf Zeit längstens drei Jahre oder auf Dauer, h) Ausschluss von der Nutzung der Einrichtungen des DFB einschließlich Lizenzentzug, i) Verbot bis zu fünf Spiele sich während eines oder mehrerer Spiele im Innenraum des Stadions oder der Sportstätte aufzuhalten, j) Entzug der Zulassung für Trainer auf Zeit längstens drei Jahre oder auf Dauer, k) Platzsperre oder Spielaustragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, l) Aberkennung von Punkten, m) Versetzung in eine tiefere Spielklasse. 3. Die Strafen können auch nebeneinander verhängt werden. Außerdem sind erzieherische Maßnahmen zulässig (z.B. Auflagen und Bußen).
Seckbacher_Bubb schrieb: Wie arm muss man sein, um von der vermeintlich "sicheren" Tribüne aus einen Spieler bewusst und in Hörweite zu beleidigen (und das da wohl was Deftiges dabei gewesen sein muss, lässt sich ja auch an Mathijsens Reaktion erahnen)?!
Da kann man nur bedauern, dass die Flasche anscheinend leider nicht mehr voll genug war.
Aha, du hast also noch nie über einen eigenen Spieler geflucht. Ich schon. Beleidigen ist dann nicht mehr weit weg. Würde ich wohl nie machen, denn es ist der Spieler des eigenen Vereins, aber sorry, das muss ein Spieler trotzdem abkönnen. Alleine deswegen weil sie doch immer die "Vorbildfunktion" predigen wollen.
Seckbacher_Bubb schrieb: Wie arm muss man sein, um von der vermeintlich "sicheren" Tribüne aus einen Spieler bewusst und in Hörweite zu beleidigen (und das da wohl was Deftiges dabei gewesen sein muss, lässt sich ja auch an Mathijsens Reaktion erahnen)?!
Da kann man nur bedauern, dass die Flasche anscheinend leider nicht mehr voll genug war.
Aha, du hast also noch nie über einen eigenen Spieler geflucht. Ich schon. Beleidigen ist dann nicht mehr weit weg. Würde ich wohl nie machen, denn es ist der Spieler des eigenen Vereins, aber sorry, das muss ein Spieler trotzdem abkönnen. Alleine deswegen weil sie doch immer die "Vorbildfunktion" predigen wollen.
Es geht darum, einen Spieler nach dem Spiel - in Hörweite - gezielt und persönlich anzugreifen. Noch dazu von der vermeintlich sicheren Tribüne aus, so dass der Beschimpfte sich ja nichtmal wehren kann.
Das ist für mich eine ganz andere Qualität als während des Spiels emotional von seinem Platz aus zu fluchen.
Strafe für Guerrero muss nun natürlich sein und trotzdem hat der "Fan" den Treffer genau so verdient. Wie gesagt, leider wohl nur nicht schmerzhaft genug.
1. Alle Formen des unsportlichen Verhaltens sowie unter Strafe gestellte Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des DFB und das Ligastatut werden verfolgt. Das Nähere regeln die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, die DFB-Spielordnung, das DFB-Statut für die 3. Liga und die Regionalliga, die DFB-Schiedsrichterordnung, die DFB-Jugendordnung, die Ausbildungsordnung des DFB, die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung, die Anti-Doping- Richtlinien des DFB und die ergänzenden Regelungen unterhalb der DFB-Ordnungen, insbesondere die allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung und die Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen. Bei einem Feldverweis ist der Spieler bis zur Entscheidung durch das zuständige Rechtsorgan vorläufig gesperrt. Zur Aufrechterhaltung der sportlichen Disziplin oder eines geordneten Rechtswesens kann durch den Vorsitzenden des zuständigen Rechtsorgans bei Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen des DFB eine vorläufige Maßnahme ausgesprochen werden.
2. Als Strafen sind zulässig: a) Verwarnung, b) Verweis, c) Geldstrafe gegen Spieler bis zu 100 000 Euro im Übrigen bis zu 250 000 Euro d) Verhängung eines Platzverbots für einzelne Personen, e) Verbot auf Zeit längstens drei Jahre oder Dauer, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden, deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden, f) Sperre für Pflichtspieltage, auf Zeit längstens drei Jahre oder auf Dauer, g) Ausschluss auf Zeit längstens drei Jahre oder auf Dauer, h) Ausschluss von der Nutzung der Einrichtungen des DFB einschließlich Lizenzentzug, i) Verbot bis zu fünf Spiele sich während eines oder mehrerer Spiele im Innenraum des Stadions oder der Sportstätte aufzuhalten, j) Entzug der Zulassung für Trainer auf Zeit längstens drei Jahre oder auf Dauer, k) Platzsperre oder Spielaustragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, l) Aberkennung von Punkten, m) Versetzung in eine tiefere Spielklasse. 3. Die Strafen können auch nebeneinander verhängt werden. Außerdem sind erzieherische Maßnahmen zulässig (z.B. Auflagen und Bußen).
Seckbacher_Bubb schrieb: Wie arm muss man sein, um von der vermeintlich "sicheren" Tribüne aus einen Spieler bewusst und in Hörweite zu beleidigen (und das da wohl was Deftiges dabei gewesen sein muss, lässt sich ja auch an Mathijsens Reaktion erahnen)?!
Da kann man nur bedauern, dass die Flasche anscheinend leider nicht mehr voll genug war.
Aha, du hast also noch nie über einen eigenen Spieler geflucht. Ich schon. Beleidigen ist dann nicht mehr weit weg. Würde ich wohl nie machen, denn es ist der Spieler des eigenen Vereins, aber sorry, das muss ein Spieler trotzdem abkönnen. Alleine deswegen weil sie doch immer die "Vorbildfunktion" predigen wollen.
Es geht darum, einen Spieler nach dem Spiel - in Hörweite - gezielt und persönlich anzugreifen. Noch dazu von der vermeintlich sicheren Tribüne aus, so dass der Beschimpfte sich ja nichtmal wehren kann.
Das ist für mich eine ganz andere Qualität als während des Spiels emotional von seinem Platz aus zu fluchen.
Strafe für Guerrero muss nun natürlich sein und trotzdem hat der "Fan" den Treffer genau so verdient. Wie gesagt, leider wohl nur nicht schmerzhaft genug.
Was heisst das der Beschimpfte sich nicht wehren kann? Also waere er aufn Platz gewesen haette Guerrero ihn aufs Maul schlagen koennen/sollen? Und wenn er in Hoerweite war, haette Guerrero zurueck poempeln koennen und fertig.
Ist Beleidigung eigentlich nicht ein Straftatsbestand?? So wie Mathijsen und auch Guerrero unmittelbar auf diese Beschimpfungen reagiert haben, muss dieser "Fan" Vokabular aus der untersten Schublade genutzt haben. Ob das jetzt rassistische oder andere Hintergründe hatte, ist mir da eigentlich egal. Und auch die Reaktion von Rost im späteren Interview zeigt das in meinen Augen...
Keine Frage, Guerrero gehört bestraft, weil solche Aktionen einfach nicht sein dürfen. Ich würde aber auch gegen diesen "Fan" eine Strafanzeige in Erwägung ziehen, weil man sich einfach nicht alle gefallen lassen darf.
Eigentlich müsste der Guerrero Rot bekommen mit ein paar Spielen Sperre. Denn die rote Karte kann man meines Wissens auch vor oder nach dem Spiel bekommen und sogar auch, wenn man sich als Ersatzspieler unsportlich verhält (gabs doch mal bei nem Spiel gegen Schalke, oder nicht?).
Ja, hat es. Selbstverständlich.
Zu bestimmten Spielen ein paar Eier mit ins Stadion zu nehmen, war damals sowohl Mode als auch nicht besonders schwer. Bei einem Spiel in Lautern Mitte der 70er war die Luft voll davon (da standen die Fanblöcke ebenfalls noch in der gleichen Kurve). Es wurde sogar seinerzeit in der Zeitung erwähnt ("die Eierpreise in Frankfurt müssen drastisch gefallen sein...").
Richtig, der Verein hat dem das Bier bezahlt, weil es gegen Bance ging...
Caioesk sozusagen
Hätte jetzt ein Zuschauer so ein Teil geworfen, bekäme er mindestens 3 Jahre Stadionverbot. GRUND: Durch das Werfen von Gegenständen besteht ein Verletzungsrisiko bei Spielern und anderen Zuschauern.
Dasselbe trifft auch beim Wurf von Guerrero zu. Wenn man jetzt nicht zwischen Körperverletzung und "Körperverletzung" unterscheiden will, gehört der Typ auch für lange Zeit aus dem Stadion verbannt!! Und so sollte das auch gehandhabt werden!!
Ich finde es halb so wild, dumm halt, aber jetzt auch nicht so den Skandal.
sehr witzig
stadionverbot. gleiches recht gegen alle. und nicht erst bis zu einem urteil warten. hoffentlich wurde das blanko-sv formular schon ausgefüllt.
Also Geisterspiel für die gesamte 1.Mannschaft vom HSV. Muß halt die U23 gegen die Bochumer ran.
Ach ja? Und wer bezahlt bitteschön den Becher und das Restgetränk? Hm?
Kost ja alles nix, oder?
Ich hab ja nicht gesagt, dass es ungeahndet bleiben soll.
Aha, du hast also noch nie über einen eigenen Spieler geflucht. Ich schon. Beleidigen ist dann nicht mehr weit weg. Würde ich wohl nie machen, denn es ist der Spieler des eigenen Vereins, aber sorry, das muss ein Spieler trotzdem abkönnen. Alleine deswegen weil sie doch immer die "Vorbildfunktion" predigen wollen.
Es geht darum, einen Spieler nach dem Spiel - in Hörweite - gezielt und persönlich anzugreifen. Noch dazu von der vermeintlich sicheren Tribüne aus, so dass der Beschimpfte sich ja nichtmal wehren kann.
Das ist für mich eine ganz andere Qualität als während des Spiels emotional von seinem Platz aus zu fluchen.
Strafe für Guerrero muss nun natürlich sein und trotzdem hat der "Fan" den Treffer genau so verdient. Wie gesagt, leider wohl nur nicht schmerzhaft genug.
Bloss nicht! Die U23 spielt zurzeit sicher besser als die 1.Mannschaft
Was heisst das der Beschimpfte sich nicht wehren kann? Also waere er aufn Platz gewesen haette Guerrero ihn aufs Maul schlagen koennen/sollen? Und wenn er in Hoerweite war, haette Guerrero zurueck poempeln koennen und fertig.
Keine Frage, Guerrero gehört bestraft, weil solche Aktionen einfach nicht sein dürfen. Ich würde aber auch gegen diesen "Fan" eine Strafanzeige in Erwägung ziehen, weil man sich einfach nicht alle gefallen lassen darf.
Ich glaub du könntest damit recht haben.
Hier Großes Kino, der Komentar dazu Passt wie die Falsche auf die Nuss.
http://www.youtube.com/watch?v=PJXC388Xqhs