Dirty-Harry schrieb: Ist eigentl. damals der HSV Spieler wegen seines Treffers gegen den Zuschauer verurteilt worden? Hab nur in Erinnerung, daß der Zuschauer keine Anzeige gestellt hat, aber die Staatsanwaltschaft wegen des eigenständigen Ermittlungsprinzips ja nicht einfach so einstellen konnte.
Ja, Guerrero hat einiges blechen müssen, auch wenn der Pöbler-Fan keine Anzeige erstattete. Hier ein Link mit ausführlichem Text http://www.bz-berlin.de/sport/fussball/hsv-100-000-euro-strafe-fuer-guerrero-article997171.html oder meine Kurzfassung: 60.000 Euro (seriöse Schätzung) Geldstrafe durch den HSV 20.000 Euro und 5 Spiele Sperre durch den DFB 100.000 Euro Gedldstrafe durch das Amtsgericht Altona und 2 Jahre auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die hohen Geldstrafen richteten sich nach den Vermögensverhältnissen des Spielers. Aber man sieht, Körperverletzung ist keineswegs ein Kavaliersdelikt, wenn man überführt wird.
Danke.
ja. die haben ihn demnach ordentlich verdonnert. Klar sind die 100 000 Euro auf ein heftiges Einkommen bemessen. Aber trotzdem .
Ich bin mal gespannt, ob Pauli Schadenersatz vom Werfer fordern wird bzw. damit durch kommt.
Wenn ich einen Becher werfe, dann habe ich selbstverständlich für den dadurch entstehenden Schaden zu haften. Ob völlig obskure Vertragsstrafen, welche von einem keiner rechtsstaatlichen Überprüfung unterliegendem Gremium nahezu willkürlich festgesetzt werden, auch via Schadenersatz zurück gefordert werden können, ist zumindest mal interessant.
Sollte das klappen, so könnte ja jeder Kneipenwirt einem Verband beitreten, der für das Zerstören eines Glases eine Strafe von EUR 100.000,- aufruft und diese dann von seinen Gästen einfordern.
Jo-Gi schrieb: Meine Güte, der Typ hat im Affekt nen Becher geschmissen, der den Assi am Hals getroffen hat. Jaa, das muss nicht sein. Wahrscheinlich hat er sich selbst am meisten erschrocken. Aber gleich das ganze Stadion aussperren und dem Kerl 500.000€ von Vereinsseite aufbürden, inkl. mögliche Anzeige durch den Assi ist ja wohl überzogen. 20 Sozialstunden und ein paar Tagessätze Schmerzensgeld und die Sache ist abgehakt.
Meine Rede. Die Relationen haben sich hier völlig verschoben.
Jo-Gi schrieb: Meine Güte, der Typ hat im Affekt nen Becher geschmissen, der den Assi am Hals getroffen hat. Jaa, das muss nicht sein. Wahrscheinlich hat er sich selbst am meisten erschrocken. Aber gleich das ganze Stadion aussperren und dem Kerl 500.000€ von Vereinsseite aufbürden, inkl. mögliche Anzeige durch den Assi ist ja wohl überzogen. 20 Sozialstunden und ein paar Tagessätze Schmerzensgeld und die Sache ist abgehakt.
Meine Rede. Die Relationen haben sich hier völlig verschoben.
Jo-Gi schrieb: Meine Güte, der Typ hat im Affekt nen Becher geschmissen, der den Assi am Hals getroffen hat. Jaa, das muss nicht sein. Wahrscheinlich hat er sich selbst am meisten erschrocken. Aber gleich das ganze Stadion aussperren und dem Kerl 500.000€ von Vereinsseite aufbürden, inkl. mögliche Anzeige durch den Assi ist ja wohl überzogen. 20 Sozialstunden und ein paar Tagessätze Schmerzensgeld und die Sache ist abgehakt.
Meine Rede. Die Relationen haben sich hier völlig verschoben.
es soll halt abschreckend wirken
Da ruf ich gleich mal stefank als Kronzeugen auf, inwieweit sich Abschreckung senkend auf Straftaten auswirkt. Nämlich gar nicht.
Bigbamboo schrieb: Ich bin mal gespannt, ob Pauli Schadenersatz vom Werfer fordern wird bzw. damit durch kommt.
Wenn ich einen Becher werfe, dann habe ich selbstverständlich für den dadurch entstehenden Schaden zu haften. Ob völlig obskure Vertragsstrafen, welche von einem keiner rechtsstaatlichen Überprüfung unterliegendem Gremium nahezu willkürlich festgesetzt werden, auch via Schadenersatz zurück gefordert werden können, ist zumindest mal interessant.
Sollte das klappen, so könnte ja jeder Kneipenwirt einem Verband beitreten, der für das Zerstören eines Glases eine Strafe von EUR 100.000,- aufruft und diese dann von seinen Gästen einfordern.
Danke. Die Alte Liebe wäre nach den paar mal Bembelbar schon mehr als saniert, würde Ralf so verfahren.
Jo-Gi schrieb: Meine Güte, der Typ hat im Affekt nen Becher geschmissen, der den Assi am Hals getroffen hat. Jaa, das muss nicht sein. Wahrscheinlich hat er sich selbst am meisten erschrocken. Aber gleich das ganze Stadion aussperren und dem Kerl 500.000€ von Vereinsseite aufbürden, inkl. mögliche Anzeige durch den Assi ist ja wohl überzogen. 20 Sozialstunden und ein paar Tagessätze Schmerzensgeld und die Sache ist abgehakt.
Meine Rede. Die Relationen haben sich hier völlig verschoben.
es soll halt abschreckend wirken
Da ruf ich gleich mal stefank als Kronzeugen auf, inwieweit sich Abschreckung senkend auf Straftaten auswirkt. Nämlich gar nicht.
Sollte das klappen, so könnte ja jeder Kneipenwirt einem Verband beitreten, der für das Zerstören eines Glases eine Strafe von EUR 100.000,- aufruft und diese dann von seinen Gästen einfordern.
Da der Kneipenwirt aber niemals jeden Gast erwischt, der ein Glas kaputt macht, zudem dann ja selber das Insolvenzrisiko der Gäste trägt, die er erwischt, wäre er wahrscheinlich ab dem ersten kaputten Glas pleite.
Verstehe Dein Besipiel daher nicht, oder was der Kneipenwirt davon hätte.
Der Schaden entsteht nun erstmal dem FC St.Pauli und natürlich dürfen die denjenigen, der den Schaden verursacht hat in Anspruch nehmen.
Wenn ich im Straßenverkehr jemanden umsense und der deswegen nicht arbeiten kann, muss ich auch seinen Verdienstausfall zahlen, selbst wenn derjenige ein für mich nicht nachvollziehbares viel zu hohes Gehalt bekommt.
Bigbamboo schrieb: Ich bin mal gespannt, ob Pauli Schadenersatz vom Werfer fordern wird bzw. damit durch kommt.
Wenn ich einen Becher werfe, dann habe ich selbstverständlich für den dadurch entstehenden Schaden zu haften. Ob völlig obskure Vertragsstrafen, welche von einem keiner rechtsstaatlichen Überprüfung unterliegendem Gremium nahezu willkürlich festgesetzt werden, auch via Schadenersatz zurück gefordert werden können, ist zumindest mal interessant.
Sollte das klappen, so könnte ja jeder Kneipenwirt einem Verband beitreten, der für das Zerstören eines Glases eine Strafe von EUR 100.000,- aufruft und diese dann von seinen Gästen einfordern.
Solche grundsätzl. Fragen hab ich mir auch gestellt.
Irgendwie kann ich mir dies rechtl. nicht vorstellen.
Lediglich verursachte Folgekosten beim direkt geschädigten Linienrichter(ärtztl. Behandlungskosten ,Verdienstausfall, Schmerzensgeld usw.). Was hier ja ziemlich vernachläßigt werden kann. Dem Mann ist ja nix passiert. Abgesehen evtl. einer ambulanten Untersuchung im Krhs.
Auf der anderen Seite hat er gegen die "Hausordnung"(Stadionordnung )verstoßen, an die er als zahlender"Kunde" irgendwie im Rahmen eines Vetragrechts(o-ä) gebunden sein dürfte.........
Ich hab nicht die geringste Ahnung ..... aber spannend wäre so eine rechtl.Beurteilung schon
Ich halte es einfach für unverhältnismäßig einen Menschen wegen eines in einer Milisekunden falsch getroffenen Entscheidung und der Verkettung von unglücklichen Umständen, das ganze Leben zu ruinieren. Strafe muß sein - ok. Aber der Mann wird doch seines Lebens nicht mehr froh. Und das wegen einer Affekthandlung.
Jugger schrieb: Ich halte es einfach für unverhältnismäßig einen Menschen wegen eines in einer Milisekunden falsch getroffenen Entscheidung und der Verkettung von unglücklichen Umständen, das ganze Leben zu ruinieren. Strafe muß sein - ok. Aber der Mann wird doch seines Lebens nicht mehr froh. Und das wegen einer Affekthandlung.
Das kann man mit gesunden Menschenverstand eigentlich auch nur so sehen. Er sollte für evtl. Behandlungskosten des Linienrichters haften und ein Stadionverbot bekommen, gerne auch etwas länger. Der finanzielle Ruin ist völlig unangemessen.
Jugger schrieb: Ich halte es einfach für unverhältnismäßig einen Menschen wegen eines in einer Milisekunden falsch getroffenen Entscheidung und der Verkettung von unglücklichen Umständen, das ganze Leben zu ruinieren. Strafe muß sein - ok. Aber der Mann wird doch seines Lebens nicht mehr froh. Und das wegen einer Affekthandlung.
Wenn mir jemand im Affekt, wegen einer in einer Millisekunden falsch getroffenen Entscheidung mein Auto kaputt macht (und nicht versichert ist) will ich auch den Schaden ersetzt haben. Egal ob ich ne 40 Jahre alte Schrottmühle oder nen Maybach fahre.
Jugger schrieb: Ich halte es einfach für unverhältnismäßig einen Menschen wegen eines in einer Milisekunden falsch getroffenen Entscheidung und der Verkettung von unglücklichen Umständen, das ganze Leben zu ruinieren. Strafe muß sein - ok. Aber der Mann wird doch seines Lebens nicht mehr froh. Und das wegen einer Affekthandlung.
Wenn mir jemand im Affekt, wegen einer in einer Millisekunden falsch getroffenen Entscheidung mein Auto kaputt macht (und nicht versichert ist) will ich auch den Schaden ersetzt haben. Egal ob ich ne 40 Jahre alte Schrottmühle oder nen Maybach fahre.
Der Vergleich hinkt. Das wäre ungefähr so als wenn man ein Auto am Lack beschädigt und die Polizei an der Unfallstelle noch mal schön die Außenspiegel abtritt, die Windschutzscheibe einschlägt, alle Scheinwerfer zerdöppert und der Besitzer diesen Schaden auch vom Lack-Hooligan ersetzt haben will.
Jugger schrieb: Ich halte es einfach für unverhältnismäßig einen Menschen wegen eines in einer Milisekunden falsch getroffenen Entscheidung und der Verkettung von unglücklichen Umständen, das ganze Leben zu ruinieren. Strafe muß sein - ok. Aber der Mann wird doch seines Lebens nicht mehr froh. Und das wegen einer Affekthandlung.
Das kann man mit gesunden Menschenverstand eigentlich auch nur so sehen. Er sollte für evtl. Behandlungskosten des Linienrichters haften und ein Stadionverbot bekommen, gerne auch etwas länger. Der finanzielle Ruin ist völlig unangemessen.
davon ausgehend, dass die ganze geschichte richtig teuer wird, wer soll dann die kosten tragen? der verein?
wir diskutieren hier auf verschiedenen ebenen.
1. war eine solche strafe (geisterspiel) in absehbarer zeit zu erwarten?
meiner überzeugung nach: ja!
2. ist die strafe angemessen?
da ist es egal wie ich es sehe, sie ist da. und für mich nicht überraschend.
3. ist derjenige der den becher geworfen hat eine arme s.a.u.?
für mich absolut!
4. ist es für einen verein tragbar, die kosten zu übernehmen, die ein zuschauer "im affekt" verursacht?
das kann ja mal jeder für sich selbst beantworten. es gab ja hier auch schon stimmen, in anderen threads, die es völlig ok fanden wenn der verein strafen zahlt. immerhin opfert man ja auch sein geld um besoffen party zu machen, auch gerade auswärts.
5. wie würdet ihr das denn sehen, wenn im affekt jemand einen vollen bierbecher gegen den kopf eurer kinder, frauen, männer, freundinnen und freunde schleudern würde?
ich für meinen teil würde ganz bestimmt nicht darüber nachdenen, dass da jemand gerade "emotional" reagiert.
ich habe von der haltung "ich bin ein lieber kerl, aber im stadion kann ich machen was ich will" jedenfalls die schnautze seit längerer zeit so richtig voll.
Jugger schrieb: Ich halte es einfach für unverhältnismäßig einen Menschen wegen eines in einer Milisekunden falsch getroffenen Entscheidung und der Verkettung von unglücklichen Umständen, das ganze Leben zu ruinieren. Strafe muß sein - ok. Aber der Mann wird doch seines Lebens nicht mehr froh. Und das wegen einer Affekthandlung.
Wenn mir jemand im Affekt, wegen einer in einer Millisekunden falsch getroffenen Entscheidung mein Auto kaputt macht (und nicht versichert ist) will ich auch den Schaden ersetzt haben. Egal ob ich ne 40 Jahre alte Schrottmühle oder nen Maybach fahre.
Der Vergleich hinkt. Das wäre ungefähr so als wenn man ein Auto am Lack beschädigt und die Polizei an der Unfallstelle noch mal schön die Außenspiegel abtritt, die Windschutzscheibe einschlägt, alle Scheinwerfer zerdöppert und der Besitzer diesen Schaden auch vom Lack-Hooligan ersetzt haben will.
Sorry. Die Parallele kann ich jetzt hier nicht sehen.
Den Vereinen entsteht ein Schaden, weil sie sich diesen vertraglichen Verpflichtungen unterwerfen um am Millionengeschäft Bundesliga Teilnehmen zu können. Dieses wird auch alles nicht aus Spaß festgesetzt, sondern weil man bei solchen Veranstaltungen für eine gewisse Sicherheit der Parteien einzustehen hat, damit nicht am Ende der Kette das Ordnungsamt kommt und den Laden dicht macht. Und dann wären wirklich Millionen für alle beteiligten Futsch.
Und wenn jemand einen Schaden verursacht, hat er für diesen einzustehen. Wieso sollte Pauli alleine dafür aufkommen?
Und hier muss man einfach mal zwischen strafrechtlich und Zivilrechtlich unterscheiden. Fürs zivilrechtliche ist es scheiß egal, ob der Schaden jetzt mit böswilliger Planung oder im Affekt geschieht.
Strafrechtlich würde ich beim Becherwerfer wenn er geständig und nicht vorbestraft ist, das Verfahren gegen ne Geldauflage von 300 Euro einstellen. Zivilrechtlich muss er für den entstandenen Schaden aber nunmal aufkommen. Jedenfalls möchte ich, wenn ich wegen irgendeinem Mist, den ein anderer verursacht hat, verpflichtet bin Geld zu zahlen, auch mein Geld von dem zurück, der mir das eingebrockt hat. Mir egal ob es für ihn verhältnismäßig ist oder nicht.
Jugger schrieb: Ich halte es einfach für unverhältnismäßig einen Menschen wegen eines in einer Milisekunden falsch getroffenen Entscheidung und der Verkettung von unglücklichen Umständen, das ganze Leben zu ruinieren. Strafe muß sein - ok. Aber der Mann wird doch seines Lebens nicht mehr froh. Und das wegen einer Affekthandlung.
Wenn mir jemand im Affekt, wegen einer in einer Millisekunden falsch getroffenen Entscheidung mein Auto kaputt macht (und nicht versichert ist) will ich auch den Schaden ersetzt haben. Egal ob ich ne 40 Jahre alte Schrottmühle oder nen Maybach fahre.
Der Vergleich hinkt. Das wäre ungefähr so als wenn man ein Auto am Lack beschädigt und die Polizei an der Unfallstelle noch mal schön die Außenspiegel abtritt, die Windschutzscheibe einschlägt, alle Scheinwerfer zerdöppert und der Besitzer diesen Schaden auch vom Lack-Hooligan ersetzt haben will.
Der Vergleich hinkt vor allem deswegen, weil derjenige, der mir im Affekt das Auto kaputt macht, dafür aufkommen muss und mir das Auto ersetzt. Er muss aber nicht auch noch den wirtschaftlichen Schaden tragen, der allen anderen Autofahrern entstanden ist, weil sie durch die wegen dem Auto-kaputtmachen gesperrte Straße, nicht durchfahren konnten. Analog dazu kann der Werfer also den Verdienstausfall ersetzen und eben wasweißich wie viele Sozialstunden irgendwo als Sanktion.
Ob das Beispiel mit der Kneipe so stimmt? Geht man den beim Betreten des Lokals einen Vertrag mit dem Wirt ein, dass man sein Hausrecht einhält, in dem steht, das Gläser nicht kaputt gemacht werden dürfen? Der Kauf einer Eintrittskarte setzt ja voraus, dass man mit den AGBs des Vereins einverstanden ist.
Genau so unverhältnismäßig würde es übrigens erscheinen, wenn die Polizei wegen eines abgetretenen Außenspiegels die ganze Straße absperrt, als drastisches Mittel gegen Vandalismus.
5. wie würdet ihr das denn sehen, wenn im affekt jemand einen vollen bierbecher gegen den kopf eurer kinder, frauen, männer, freundinnen und freunde schleudern würde?
wenn das im stadion im affekt passiert ist, würd ich sicherlich nicht fordern, dass das ganze Stadion gesperrt werden muss.
1. war eine solche strafe (geisterspiel) in absehbarer zeit zu erwarten? Nein. Ich habe jetzt keinen Überblick darüber, ob Pauli schon in der Hinsicht "vorbelastet" ist und schon vorher Strafen deswegen verhängt wurden. Gilt Pauli da als Wiederholungstäter? Ich denke nicht.
2. ist die strafe angemessen? Ein Geisterspiel ist eine extrem harte Strafe, die bisher erst ein einziges Mal verhängt wurde. Deshalb ist es sehr wohl überraschend. Eine saftige Geldstrafe wäre angebrachter.
3. ist derjenige der den becher geworfen hat eine arme s.a.u.? Dito.
4. ist es für einen verein tragbar, die kosten zu übernehmen, die ein zuschauer "im affekt" verursacht? Dem Verein stehen mehrer Mittel zur Verfügung seine Fans im Zaume zu halten. Ordner, die auch kleinere Vergehen sanktionieren bzw. verhindern, Zäune, Netze etc., Weichplastikbecher statt Hartplastikbecher usw. Alles kann der Verein natürlich nicht verhindern, man muss es den Leuten aber auch nicht einfacher machen. Nichtsdestotrotz wird der Verein dafür geradestehen müssen. Allerdings ist ein Geisterspiel mit den einhergehenden Kosten bzw. dem Einnahmenausfall jenseits der Verhältnismäßigkeit.
5. wie würdet ihr das denn sehen, wenn im affekt jemand einen vollen bierbecher gegen den kopf eurer kinder, frauen, männer, freundinnen und freunde schleudern würde? Für solche Fälle haben wir eine bisher recht gut funktionierende Rechtssprechung bzw. den Weg das "anders" zu regeln. Ich würde aber selbst wegen einer Platzwunde nicht sofort verlangen den Werfer seiner Existenz zu berauben.
Jugger schrieb: 1. war eine solche strafe (geisterspiel) in absehbarer zeit zu erwarten? Nein. Ich habe jetzt keinen Überblick darüber, ob Pauli schon in der Hinsicht "vorbelastet" ist und schon vorher Strafen deswegen verhängt wurden. Gilt Pauli da als Wiederholungstäter? Ich denke nicht.
2. ist die strafe angemessen? Ein Geisterspiel ist eine extrem harte Strafe, die bisher erst ein einziges Mal verhängt wurde. Deshalb ist es sehr wohl überraschend. Eine saftige Geldstrafe wäre angebrachter.
3. ist derjenige der den becher geworfen hat eine arme s.a.u.? Dito.
4. ist es für einen verein tragbar, die kosten zu übernehmen, die ein zuschauer "im affekt" verursacht? Dem Verein stehen mehrer Mittel zur Verfügung seine Fans im Zaume zu halten. Ordner, die auch kleinere Vergehen sanktionieren bzw. verhindern, Zäune, Netze etc., Weichplastikbecher statt Hartplastikbecher usw. Alles kann der Verein natürlich nicht verhindern, man muss es den Leuten aber auch nicht einfacher machen. Nichtsdestotrotz wird der Verein dafür geradestehen müssen. Allerdings ist ein Geisterspiel mit den einhergehenden Kosten bzw. dem Einnahmenausfall jenseits der Verhältnismäßigkeit.
5. wie würdet ihr das denn sehen, wenn im affekt jemand einen vollen bierbecher gegen den kopf eurer kinder, frauen, männer, freundinnen und freunde schleudern würde? Für solche Fälle haben wir eine bisher recht gut funktionierende Rechtssprechung bzw. den Weg das "anders" zu regeln. Ich würde aber selbst wegen einer Platzwunde nicht sofort verlangen den Werfer seiner Existenz zu berauben.
zu 4.
wir haben schon jetzt zustände in den stadien die von vielen zuschauern als repressiv empfunden werden. und jahrelang wurde dafür gekämpft, dass es weniger zäune und netze gibt. und das geschrei möchte ich mal hören wenn die ordner anfangen schneller und stärker zu sanktionieren.
zu 5.
ich habe mich da missverständlich ausgedrückt. es ging mir nicht darum ob die strafe für den werfer angemessen ist, es ging mir darum ob das dann auch als "emotionen gehören zum fußball dazu" betrachtet würde, wenn der kleine sohn oder die kleine tochter das abbekommt.
Danke.
ja. die haben ihn demnach ordentlich verdonnert. Klar sind die 100 000 Euro auf ein heftiges Einkommen bemessen. Aber trotzdem .
Wenn ich einen Becher werfe, dann habe ich selbstverständlich für den dadurch entstehenden Schaden zu haften. Ob völlig obskure Vertragsstrafen, welche von einem keiner rechtsstaatlichen Überprüfung unterliegendem Gremium nahezu willkürlich festgesetzt werden, auch via Schadenersatz zurück gefordert werden können, ist zumindest mal interessant.
Sollte das klappen, so könnte ja jeder Kneipenwirt einem Verband beitreten, der für das Zerstören eines Glases eine Strafe von EUR 100.000,- aufruft und diese dann von seinen Gästen einfordern.
Meine Rede.
Die Relationen haben sich hier völlig verschoben.
es soll halt abschreckend wirken
Da ruf ich gleich mal stefank als Kronzeugen auf, inwieweit sich Abschreckung senkend auf Straftaten auswirkt.
Nämlich gar nicht.
Danke.
Die Alte Liebe wäre nach den paar mal Bembelbar schon mehr als saniert, würde Ralf so verfahren.
hab ja nicht behauptet, dass es funktioniert
Da der Kneipenwirt aber niemals jeden Gast erwischt, der ein Glas kaputt macht, zudem dann ja selber das Insolvenzrisiko der Gäste trägt, die er erwischt, wäre er wahrscheinlich ab dem ersten kaputten Glas pleite.
Verstehe Dein Besipiel daher nicht, oder was der Kneipenwirt davon hätte.
Der Schaden entsteht nun erstmal dem FC St.Pauli und natürlich dürfen die denjenigen, der den Schaden verursacht hat in Anspruch nehmen.
Wenn ich im Straßenverkehr jemanden umsense und der deswegen nicht arbeiten kann, muss ich auch seinen Verdienstausfall zahlen, selbst wenn derjenige ein für mich nicht nachvollziehbares viel zu hohes Gehalt bekommt.
Solche grundsätzl. Fragen hab ich mir auch gestellt.
Irgendwie kann ich mir dies rechtl. nicht vorstellen.
Lediglich verursachte Folgekosten beim direkt geschädigten Linienrichter(ärtztl. Behandlungskosten ,Verdienstausfall, Schmerzensgeld usw.). Was hier ja ziemlich vernachläßigt werden kann. Dem Mann ist ja nix passiert. Abgesehen evtl. einer ambulanten Untersuchung im Krhs.
Auf der anderen Seite hat er gegen die "Hausordnung"(Stadionordnung )verstoßen, an die er als zahlender"Kunde" irgendwie im Rahmen eines Vetragrechts(o-ä) gebunden sein dürfte.........
Ich hab nicht die geringste Ahnung ..... aber spannend wäre so eine rechtl.Beurteilung schon
Das kann man mit gesunden Menschenverstand eigentlich auch nur so sehen. Er sollte für evtl. Behandlungskosten des Linienrichters haften und ein Stadionverbot bekommen, gerne auch etwas länger. Der
finanzielle Ruin ist völlig unangemessen.
Wenn mir jemand im Affekt, wegen einer in einer Millisekunden falsch getroffenen Entscheidung mein Auto kaputt macht (und nicht versichert ist) will ich auch den Schaden ersetzt haben. Egal ob ich ne 40 Jahre alte Schrottmühle oder nen Maybach fahre.
Der Vergleich hinkt. Das wäre ungefähr so als wenn man ein Auto am Lack beschädigt und die Polizei an der Unfallstelle noch mal schön die Außenspiegel abtritt, die Windschutzscheibe einschlägt, alle Scheinwerfer zerdöppert und der Besitzer diesen Schaden auch vom Lack-Hooligan ersetzt haben will.
davon ausgehend, dass die ganze geschichte richtig teuer wird, wer soll dann die kosten tragen? der verein?
wir diskutieren hier auf verschiedenen ebenen.
1. war eine solche strafe (geisterspiel) in absehbarer zeit zu erwarten?
meiner überzeugung nach: ja!
2. ist die strafe angemessen?
da ist es egal wie ich es sehe, sie ist da. und für mich nicht überraschend.
3. ist derjenige der den becher geworfen hat eine arme s.a.u.?
für mich absolut!
4. ist es für einen verein tragbar, die kosten zu übernehmen, die ein zuschauer "im affekt" verursacht?
das kann ja mal jeder für sich selbst beantworten. es gab ja hier auch schon stimmen, in anderen threads, die es völlig ok fanden wenn der verein strafen zahlt. immerhin opfert man ja auch sein geld um besoffen party zu machen, auch gerade auswärts.
5. wie würdet ihr das denn sehen, wenn im affekt jemand einen vollen bierbecher gegen den kopf eurer kinder, frauen, männer, freundinnen und freunde schleudern würde?
ich für meinen teil würde ganz bestimmt nicht darüber nachdenen, dass da jemand gerade "emotional" reagiert.
ich habe von der haltung "ich bin ein lieber kerl, aber im stadion kann ich machen was ich will" jedenfalls die schnautze seit längerer zeit so richtig voll.
Sorry. Die Parallele kann ich jetzt hier nicht sehen.
Den Vereinen entsteht ein Schaden, weil sie sich diesen vertraglichen Verpflichtungen unterwerfen um am Millionengeschäft Bundesliga Teilnehmen zu können. Dieses wird auch alles nicht aus Spaß festgesetzt, sondern weil man bei solchen Veranstaltungen für eine gewisse Sicherheit der Parteien einzustehen hat, damit nicht am Ende der Kette das Ordnungsamt kommt und den Laden dicht macht. Und dann wären wirklich Millionen für alle beteiligten Futsch.
Und wenn jemand einen Schaden verursacht, hat er für diesen einzustehen. Wieso sollte Pauli alleine dafür aufkommen?
Und hier muss man einfach mal zwischen strafrechtlich und Zivilrechtlich unterscheiden. Fürs zivilrechtliche ist es scheiß egal, ob der Schaden jetzt mit böswilliger Planung oder im Affekt geschieht.
Strafrechtlich würde ich beim Becherwerfer wenn er geständig und nicht vorbestraft ist, das Verfahren gegen ne Geldauflage von 300 Euro einstellen. Zivilrechtlich muss er für den entstandenen Schaden aber nunmal aufkommen. Jedenfalls möchte ich, wenn ich wegen irgendeinem Mist, den ein anderer verursacht hat, verpflichtet bin Geld zu zahlen, auch mein Geld von dem zurück, der mir das eingebrockt hat. Mir egal ob es für ihn verhältnismäßig ist oder nicht.
Der Vergleich hinkt vor allem deswegen, weil derjenige, der mir im Affekt das Auto kaputt macht, dafür aufkommen muss und mir das Auto ersetzt. Er muss aber nicht auch noch den wirtschaftlichen Schaden tragen, der allen anderen Autofahrern entstanden ist, weil sie durch die wegen dem Auto-kaputtmachen gesperrte Straße, nicht durchfahren konnten.
Analog dazu kann der Werfer also den Verdienstausfall ersetzen und eben wasweißich wie viele Sozialstunden irgendwo als Sanktion.
Ob das Beispiel mit der Kneipe so stimmt? Geht man den beim Betreten des Lokals einen Vertrag mit dem Wirt ein, dass man sein Hausrecht einhält, in dem steht, das Gläser nicht kaputt gemacht werden dürfen? Der Kauf einer Eintrittskarte setzt ja voraus, dass man mit den AGBs des Vereins einverstanden ist.
wenn das im stadion im affekt passiert ist, würd ich sicherlich nicht fordern, dass das ganze Stadion gesperrt werden muss.
Nein. Ich habe jetzt keinen Überblick darüber, ob Pauli schon in der Hinsicht "vorbelastet" ist und schon vorher Strafen deswegen verhängt wurden. Gilt Pauli da als Wiederholungstäter? Ich denke nicht.
2. ist die strafe angemessen?
Ein Geisterspiel ist eine extrem harte Strafe, die bisher erst ein einziges Mal verhängt wurde. Deshalb ist es sehr wohl überraschend. Eine saftige Geldstrafe wäre angebrachter.
3. ist derjenige der den becher geworfen hat eine arme s.a.u.?
Dito.
4. ist es für einen verein tragbar, die kosten zu übernehmen, die ein zuschauer "im affekt" verursacht?
Dem Verein stehen mehrer Mittel zur Verfügung seine Fans im Zaume zu halten. Ordner, die auch kleinere Vergehen sanktionieren bzw. verhindern, Zäune, Netze etc., Weichplastikbecher statt Hartplastikbecher usw. Alles kann der Verein natürlich nicht verhindern, man muss es den Leuten aber auch nicht einfacher machen. Nichtsdestotrotz wird der Verein dafür geradestehen müssen. Allerdings ist ein Geisterspiel mit den einhergehenden Kosten bzw. dem Einnahmenausfall jenseits der Verhältnismäßigkeit.
5. wie würdet ihr das denn sehen, wenn im affekt jemand einen vollen bierbecher gegen den kopf eurer kinder, frauen, männer, freundinnen und freunde schleudern würde?
Für solche Fälle haben wir eine bisher recht gut funktionierende Rechtssprechung bzw. den Weg das "anders" zu regeln. Ich würde aber selbst wegen einer Platzwunde nicht sofort verlangen den Werfer seiner Existenz zu berauben.
zu 4.
wir haben schon jetzt zustände in den stadien die von vielen zuschauern als repressiv empfunden werden. und jahrelang wurde dafür gekämpft, dass es weniger zäune und netze gibt. und das geschrei möchte ich mal hören wenn die ordner anfangen schneller und stärker zu sanktionieren.
zu 5.
ich habe mich da missverständlich ausgedrückt. es ging mir nicht darum ob die strafe für den werfer angemessen ist, es ging mir darum ob das dann auch als "emotionen gehören zum fußball dazu" betrachtet würde, wenn der kleine sohn oder die kleine tochter das abbekommt.