Sandhaeuser schrieb: Mittlerweile gibts direkt Briefe vom Anwalt mit ner Geldforderung, wenn man von Schalke Karten vertickt, da sind sie noch krasser geworden.
Die Anwälte können schreiben was sie wollen, Erfolg werden sie damit nicht haben, soviel steht fest. Nochmal, juristisch ist der Weiterverkauf absolut legal, selbst bei Gewinn.
Na ja, die Eintracht sieht ja auch zu, wenn Tickethändler wie: Bundesligakarten.de oder event-star.de oder ventic.de oder all die anderen gewerblichen tickethäuser Tickets mit saftigen Aufschlägen veräußern. Und warum wohl, WEIL ES LEGAL IST
richtig, sobald die einen einmal erwischt haben ist man ran. Wenn Sie an die Adresse kommen, wird jede gestartete Auktion mit Schalke-Heimspielkarten und Schalke-Logo in der Artikelbezeichnung bei ebay angezeigt und von Ebay wegen Urheberrecht gelöscht !!! Des weiteren bekommt das Ebay-Mitglied die Bescheidene Vertragsstrafe von 250,00 €, je nach Vergehen bis zu 2.000 € !!!
Also die haben das schon ganz gut hinbekommen ... auch wenn damit denke ich nur Angst gemacht wird und das Recht, das Geld zu fordern garnicht besteht ... naja.
PS: habe dies von einem Schalkefan (er war selbst betroffen) mitbekommen.
Sandhaeuser schrieb: Mittlerweile gibts direkt Briefe vom Anwalt mit ner Geldforderung, wenn man von Schalke Karten vertickt, da sind sie noch krasser geworden.
Die Anwälte können schreiben was sie wollen, Erfolg werden sie damit nicht haben, soviel steht fest. Nochmal, juristisch ist der Weiterverkauf absolut legal, selbst bei Gewinn.
Na ja, die Eintracht sieht ja auch zu, wenn Tickethändler wie: Bundesligakarten.de oder event-star.de oder ventic.de oder all die anderen gewerblichen tickethäuser Tickets mit saftigen Aufschlägen veräußern. Und warum wohl, WEIL ES LEGAL IST
da hast Du wohl Recht, auch wenn sich das unglaublich anhört. Zu diesem Thema habe ich folgendes vor kurzer Zeit zufällig gefunden... da ging es gerade um diese Schreiben und Geldforderung des Anwaltes von Schalke Null Sechs, Herrn Nickel
Zitat : Zunächst muss gefragt werden, ob die AGBs (Preisbindung, Weiterveräußerungsverbot) überhaupt in den Vertrag "einbezogen" worden sind gem. § 305 BGB. Das ist - und das hat der Anwalt dort imho korrekt beantwortet - z.B. bei telefonischen Bestellungen oder auch beim Kauf in einer Vorverkaufsstelle dann nicht der Fall, wenn der Verkäufer/Vorverkaufsstelle nicht auf die Ticket-AGBs hingewiesen hat; in den seltensten Fällen wird das in der Praxis der Fall sein. Auch reicht es in dem Zusammenhang nicht, wenn z.B. lediglich auf der Rückseite der Eintrittskarte oder einer schriftlichen Reservierungsbestätigung die AGBs stehen, denn der Käufer/Fan muss gem. § 305 Absatz 2 Nr. 1 BGB "bei Vertragsschluss" auf die AGBs hingewiesen worden sein. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein bloßer Abdruck auf der Rückseite eines Vertrages (oder halt einer Eintrittkarte) nicht ausreichend.
Gehen wir mal davon aus, die AGBs sind tatsächlich in den Vertrag einbezogen worden (z.B. indem der Käufer/Fan ein Kreuzchen bei seiner Online-Bestellung gemacht hat oder ihm die AGBs vor dem Kauf in die Hand gegeben worden sind):
Dann stellt sich die entscheidende Frage, ob die AGBs einer sog. Inhaltskontrolle (§ 307 BGB ) standhalten, ob sie also wirksam sind. Genau dazu gibt es nun die ersten Urteile (AG Frankfurt, AG Kaiserslautern), deren Tenor eindeutig ist: Die AGBs sind in dem Punkt (Preisbindung, Weiterveräußerungsverbot) unwirksam, der Käufer/Fan kann mit seinen Karten machen was er will, also selbstverständlich auch weiterveräußern, bei Ebay anbieten usw..
Das hat das Amtsgericht Frankfurt mehrfach (zuletzt z.B. Az 31 C 3120/05-17; vorher schon ein anderer Spruchkörper des Gerichts in einem Hinweis in Az 30 C 2635/05-71) so gesehen. Dieses Gericht hat sich dabei sogar mit WM-Tickets beschäftigt, also mit sog. Namenspapieren, aus denen ausschließlich die auf dem Papier und/oder anderweitig registrierten Personen Rechte haben sollen. Im Gegensatz dazu sind Bundesliga-Eintrittskarten zweifelsohne Inhaberpapiere, für die das Gesetz die freie Übertragbarkeit vorsieht (zur Info: es gelten die Vorschriften über eine Schuldverschreibung auf den Inhaber gem. § 807 BGB ). Das in den AGBs auszuschließen widerspricht bei sog. Inhaberpapieren schon § 307 Abs. 2 Ziff. 1 BGB, nach dem die AGBs mit dem wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung vereinbar sein müssen. Man muss sich als Fan also nicht einmal "nur" auf die reine Generalklausel (§ 307 Absatz 1 BGB ) berufen, wie das der Kläger erfolgreich in 31 C 3120/05-17 bei WM-Karten (Namenspapieren) gemacht hat.
Wenn nun Vereine und ihre Anwälte trotzdem (womöglich massenhaft) Abmahnungen verschicken und Vertragsstrafen einfordern, auch noch - wie ich erfahren habe - mit dem Trick mit der Berufung auf Urheberechte bei Ebay an Adressdaten zu kommen, dann wohl nur in der Hoffung, dass sich keiner dagegen (anwaltlich) wehrt und das Geld zahlt. Eine zusätzliche, hervorragende Einnahmequelle (insbes. für den Anwalt) ist das also, wenn nur genügend Käufer/Fans sich nicht dagegen wehren. Auch gehen die Vereine kein größeres Risiko ein wenn der Fan sich wehrt: Dann wird die Sache einfach nicht weiterverfolgt. Ich gehe jede Wette ein, dass das in der Praxis so ist. Seriös erscheint mir das nicht, im Gegenteil, es erscheint unlauter (unter seriösen Anwalten und Juristen diskutiert unter dem Thema Abmahnwelle, Abmahnvereine), was Vereine und ihre Anwälte da machen, womöglich auch ein Fall für die zuständige Anwaltskammer.
Nichts desto trotz verurteile ich ebay, auch wenn diese Grundlage einen schon reizt ...
Schläge für die Händler, Karten für uns, wir sind alle Frankfurter Jungs... ,-)
Vorharzer schrieb: Und ich habe noch 2 Tickets zum Normalpreis abzugeben für das Spiel gegen Hamburg, aber die Einträge werden hier immer wieder gelöscht. Was soll das??
So ein Scheiß, da ist unser Bröndby-Kontingent schon so klein und dann wagt es ein User aus Otzberg (EFC Otzberger Adler!!??) zwei Karten bei Ebay zu verschachern. Momentaner Preis 120,00€ statt 48€! Den Link erspare ich mir aus den bekannten Gründen, ist jetzt bei Rudi!
MainzAdler schrieb: eine idee von mir, wenn ihr karten bei ebay seht versucht die blöcke rauszufinden und evtl mehr wenns möglich ist bzw der verkäufer so dumm ist. sollte ich nur einen finden den ich kenne der karten verkaufen will melde ich den ganzen namen mit anschrift.
SKANDAL
Was war denn bei der WM? habt Ihr mal gesehen für was da die Karten weg gingen, oder beim Endspiel von der Eintracht in Berlin da kauft jemand 3-4 Monate vor dem Endspiel Karten egal wer gegen wen spielt, nur damit er diese Karten später für viel Geld versteigert. Diese Machenschaften gibt es nicht nur bei der BL sonder Konzertkarten usw.
wollte gestern auch mal mit einem Ebay Verkäufer Sprechen der hat 4 Brödby Tickets in zwei Auktionen drinnen ( 2x2 tickets..) War ein ganz netter . Hat gemeint ja weil er Frankfurt Fan ist und Sie nicht können ich soll einen Vernünftigen Preis machen dann wären Sie mir. Also dachte ich gut 150 kronen Rechnen wir das mal um sind knapp 22 Euro.. Er hat ja auch nen Kostenauswand also sagen wir mal 28 Euro und Nen Kanister frischen Odenwälder Äppler.. Ich schreib dem dann das Angebot zusammen für 4 Tickets und als Antwort kam dann nur für 1!!! KArte OK. Ansonsten hätte er schon besser Angebote und der Preis bestimtm die Nachfrage einfach nur Traurig!! Vernünftiger Preis das ist ne lachnummer und die Auktionen laufen immer noch.. Sowas müsste man aus Prinzip kaufen und die Karten mit nehm vollbesetzen 60 Mann Bus abholen!!
Die Anwälte können schreiben was sie wollen, Erfolg werden sie damit nicht haben, soviel steht fest. Nochmal, juristisch ist der Weiterverkauf absolut legal, selbst bei Gewinn.
Na ja, die Eintracht sieht ja auch zu, wenn Tickethändler wie: Bundesligakarten.de oder event-star.de oder ventic.de oder all die anderen gewerblichen tickethäuser Tickets mit saftigen Aufschlägen veräußern. Und warum wohl,
WEIL ES LEGAL IST
Ausserdem, Eintracht lenkt Interessenten doch selbst auf Ebay:
http://www.eintracht-frankfurt.de/aktuelles/?flash=1
Klickt man auf "alles ansehen" schwups schon ist man bei den Tickets.
The never ending story
Also die haben das schon ganz gut hinbekommen ... auch wenn damit denke ich nur Angst gemacht wird und das Recht, das Geld zu fordern garnicht besteht ... naja.
PS: habe dies von einem Schalkefan (er war selbst betroffen) mitbekommen.
da hast Du wohl Recht, auch wenn sich das unglaublich anhört. Zu diesem Thema habe ich folgendes vor kurzer Zeit zufällig gefunden... da ging es gerade um diese Schreiben und Geldforderung des Anwaltes von Schalke Null Sechs, Herrn Nickel
http://forum.tooor.de/ticketalarm/13524-tickets-bei-ebay-31.html
Zitat :
Zunächst muss gefragt werden, ob die AGBs (Preisbindung, Weiterveräußerungsverbot) überhaupt in den Vertrag "einbezogen" worden sind gem. § 305 BGB. Das ist - und das hat der Anwalt dort imho korrekt beantwortet - z.B. bei telefonischen Bestellungen oder auch beim Kauf in einer Vorverkaufsstelle dann nicht der Fall, wenn der Verkäufer/Vorverkaufsstelle nicht auf die Ticket-AGBs hingewiesen hat; in den seltensten Fällen wird das in der Praxis der Fall sein. Auch reicht es in dem Zusammenhang nicht, wenn z.B. lediglich auf der Rückseite der Eintrittskarte oder einer schriftlichen Reservierungsbestätigung die AGBs stehen, denn der Käufer/Fan muss gem. § 305 Absatz 2 Nr. 1 BGB "bei Vertragsschluss" auf die AGBs hingewiesen worden sein. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein bloßer Abdruck auf der Rückseite eines Vertrages (oder halt einer Eintrittkarte) nicht ausreichend.
Gehen wir mal davon aus, die AGBs sind tatsächlich in den Vertrag einbezogen worden (z.B. indem der Käufer/Fan ein Kreuzchen bei seiner Online-Bestellung gemacht hat oder ihm die AGBs vor dem Kauf in die Hand gegeben worden sind):
Dann stellt sich die entscheidende Frage, ob die AGBs einer sog. Inhaltskontrolle (§ 307 BGB ) standhalten, ob sie also wirksam sind. Genau dazu gibt es nun die ersten Urteile (AG Frankfurt, AG Kaiserslautern), deren Tenor eindeutig ist: Die AGBs sind in dem Punkt (Preisbindung, Weiterveräußerungsverbot) unwirksam, der Käufer/Fan kann mit seinen Karten machen was er will, also selbstverständlich auch weiterveräußern, bei Ebay anbieten usw..
Das hat das Amtsgericht Frankfurt mehrfach (zuletzt z.B. Az 31 C 3120/05-17; vorher schon ein anderer Spruchkörper des Gerichts in einem Hinweis in Az 30 C 2635/05-71) so gesehen. Dieses Gericht hat sich dabei sogar mit WM-Tickets beschäftigt, also mit sog. Namenspapieren, aus denen ausschließlich die auf dem Papier und/oder anderweitig registrierten Personen Rechte haben sollen. Im Gegensatz dazu sind Bundesliga-Eintrittskarten zweifelsohne Inhaberpapiere, für die das Gesetz die freie Übertragbarkeit vorsieht (zur Info: es gelten die Vorschriften über eine Schuldverschreibung auf den Inhaber gem. § 807 BGB ). Das in den AGBs auszuschließen widerspricht bei sog. Inhaberpapieren schon § 307 Abs. 2 Ziff. 1 BGB, nach dem die AGBs mit dem wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung vereinbar sein müssen. Man muss sich als Fan also nicht einmal "nur" auf die reine Generalklausel (§ 307 Absatz 1 BGB ) berufen, wie das der Kläger erfolgreich in 31 C 3120/05-17 bei WM-Karten (Namenspapieren) gemacht hat.
Wenn nun Vereine und ihre Anwälte trotzdem (womöglich massenhaft) Abmahnungen verschicken und Vertragsstrafen einfordern, auch noch - wie ich erfahren habe - mit dem Trick mit der Berufung auf Urheberechte bei Ebay an Adressdaten zu kommen, dann wohl nur in der Hoffung, dass sich keiner dagegen (anwaltlich) wehrt und das Geld zahlt. Eine zusätzliche, hervorragende Einnahmequelle (insbes. für den Anwalt) ist das also, wenn nur genügend Käufer/Fans sich nicht dagegen wehren. Auch gehen die Vereine kein größeres Risiko ein wenn der Fan sich wehrt: Dann wird die Sache einfach nicht weiterverfolgt. Ich gehe jede Wette ein, dass das in der Praxis so ist.
Seriös erscheint mir das nicht, im Gegenteil, es erscheint unlauter (unter seriösen Anwalten und Juristen diskutiert unter dem Thema Abmahnwelle, Abmahnvereine), was Vereine und ihre Anwälte da machen, womöglich auch ein Fall für die zuständige Anwaltskammer.
Nichts desto trotz verurteile ich ebay, auch wenn diese Grundlage einen schon reizt ...
Schläge für die Händler, Karten für uns, wir sind alle Frankfurter Jungs... ,-)
Artikel nr 320030399595
Was soll das??
Nur verschoben ins Suche&Biete-Forum, wo er auch hingehört!
Schaust Du hier: http://www.eintracht.de/fans/forum/10/11106802/
Gruß aus Mannheim
Olav
Den Link erspare ich mir aus den bekannten Gründen, ist jetzt bei Rudi!
Gruß
Olav
Was war denn bei der WM? habt Ihr mal gesehen für was da die Karten weg
gingen, oder beim Endspiel von der Eintracht in Berlin da kauft jemand 3-4 Monate vor dem Endspiel Karten egal wer gegen wen spielt, nur damit er diese Karten später für viel Geld versteigert. Diese Machenschaften gibt es nicht nur bei der BL sonder Konzertkarten usw.
wollte gestern auch mal mit einem Ebay Verkäufer Sprechen der hat 4 Brödby Tickets in zwei Auktionen drinnen ( 2x2 tickets..) War ein ganz netter . Hat gemeint ja weil er Frankfurt Fan ist und Sie nicht können ich soll einen Vernünftigen Preis machen dann wären Sie mir. Also dachte ich gut 150 kronen Rechnen wir das mal um sind knapp 22 Euro.. Er hat ja auch nen Kostenauswand also sagen wir mal 28 Euro und Nen Kanister frischen Odenwälder Äppler.. Ich schreib dem dann das Angebot zusammen für 4 Tickets und als Antwort kam dann nur für 1!!! KArte OK. Ansonsten hätte er schon besser Angebote und der Preis bestimtm die Nachfrage einfach nur Traurig!! Vernünftiger Preis das ist ne lachnummer und die Auktionen laufen immer noch.. Sowas müsste man aus Prinzip kaufen und die Karten mit nehm vollbesetzen 60 Mann Bus abholen!!