Richtig so! Wer Mist baut soll auch selbst dafür gerade stehen und zahlen bzw. gemeinnützige Stunden ableisten.
Sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein das es zukünftig überall so gehandhabt wird wie in Hannover wenn der Täter zweifelsfrei identifiziert wurde.
Nach meinem Rechtsverständnis gilt das "Verursacherprinzip", das ja auch wiederum gerichtlich überprüft werden kann, ob der vermeintliche Verursacher der tatsächliche Verursacher auch ist.
Wenn ich dem Nachbarn mutwillig die Fensterscheibe einwerfe und dahinter fällt der Fonduetopf um und setzt das ganze Haus in Brand, dann muss ich löhnen. Nicht nur für eine eingeworfene Fensterscheibe, logisch.
Auf Fussball übertragen: Wenn ich Pyro zünde und deshalb gibt es ein "Geisterspiel" (wenn eine entsprechend lange Vorgeschichte ein solches erwarten lässt), dann muss ich dem Verein den Einnahmeausfall ersetzen.
Wer Mist macht, muß grundsätzlich dafür einstehen.
Aber bezüglich der Weitergabe der Geldstrafe durch den Verein, trifft dies aus meiner Sicht hier nicht zu.
Rechtlich ein Unding , lächerlich und so was von krank.
Ich hoffe, der Betroffenen klagt bis zur höchstmöglichen Instanz und holt sich sein ihm hier zustehendes Recht bzw. beseitigt dieses plakative Unrecht.
Dirty-Harry schrieb: Wer Mist macht, muß grundsätzlich dafür einstehen.
Aber bezüglich der Weitergabe der Geldstrafe durch den Verein, trifft dies aus meiner Sicht hier nicht zu.
Rechtlich ein Unding , lächerlich und so was von krank.
Ich hoffe, der Betroffenen klagt bis zur höchstmöglichen Instanz und holt sich sein ihm hier zustehendes Recht bzw. beseitigt dieses plakative Unrecht.
Lächerlich? Krank? Er war's doch. Wo hängt's also?
Dirty-Harry schrieb: Wer Mist macht, muß grundsätzlich dafür einstehen.
Aber bezüglich der Weitergabe der Geldstrafe durch den Verein, trifft dies aus meiner Sicht hier nicht zu.
Rechtlich ein Unding , lächerlich und so was von krank.
Ich hoffe, der Betroffenen klagt bis zur höchstmöglichen Instanz und holt sich sein ihm hier zustehendes Recht bzw. beseitigt dieses plakative Unrecht.
Lächerlich? Krank? Er war's doch. Wo hängt's also?
Was ist daran lächerlich? Finde das Vorgehen auch gut und hoffe, das es unsere Eintracht auch mal so handhabt.
Dirty-Harry schrieb: Wer Mist macht, muß grundsätzlich dafür einstehen.
Aber bezüglich der Weitergabe der Geldstrafe durch den Verein, trifft dies aus meiner Sicht hier nicht zu.
Und warum trifft das hier deiner Meinung nach nicht zu? (Voraussetzung, der Verursacher ist zweifelsfrei identifiziert was eigentlich bei jeder Verurteilung welcher Art auch immer der Fall sein sollte)
Dirty-Harry schrieb: Wer Mist macht, muß grundsätzlich dafür einstehen.
Aber bezüglich der Weitergabe der Geldstrafe durch den Verein, trifft dies aus meiner Sicht hier nicht zu.
Rechtlich ein Unding , lächerlich und so was von krank.
Ich hoffe, der Betroffenen klagt bis zur höchstmöglichen Instanz und holt sich sein ihm hier zustehendes Recht bzw. beseitigt dieses plakative Unrecht.
Lächerlich? Krank? Er war's doch. Wo hängt's also?
Es hängt bei mir hier am .... wie soll ichs blöd ausdrücken : Irgendwie am fehlenden Kausalzusammenhang zw. der gegen den Verein durch ein DFB Gericht ausgesprochenen Geldstrafe und dem zu verantwortenden Tatbestand.
Offensichtlich ist der DFB (von Stadionverboten abgesehen )nicht legitimiert Bürger zu verurteilen.
Zudem sind die Geldstrafen des DFB eine spezielle Zufälligkeit(blöd ausgedrückt), die einer ordentlichen Gerichtsbarkeit für mich nicht Stand halten würden. Sie greifen nur, weil die Vereine sie als Mitglieder des DFB so per Vereinsrecht/Satzung oder wie auch immer gemacht und akzeptiert haben. Demgemäß fallen sie zusätzlich auch noch immer etwas anders aus(Wiederholungsfall) usw.
Zündet ein Kasper beim Boxen, Handball oder in der U-bahn kaufhaus usw. Pyro , muß er diese besonderen Geldstrafen im Rahmen seiner Verurteilung und seiner zusätzlichen Ersatzleistungspflichten (wegen beschädigten Sachen und verletzten Menschen usw) auch nicht tragen.
Der DFB und seine Mitglieder kann deshalb nicht eine fiktiv und intern bemessene Strafe nicht als besondere Ersatzleistungspflicht weitergeben.
Ich hoffe, du wirst mir jetzt eine abweichende und sogar jurist. abgedeckte Gegenmeinung entgegenhalten ,-) Ich bitte sogar darum.
Aber wäre die auch vor allerhöchster rechtlicher Instanz auch wirklich 100 % sicher. ?(ich glaub kaum, daß da höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt ... oder etwa doch )
mich würde mal interessieren, wie es mit der höhe der strafe aussieht. eigentlich richtet sich sowas im strafgesetz doch nach dem einkommen, oder? wenn der dfb nun auf grund von pyro ne strafe von, sagen wir mal, 5.000 euro ausspricht ist diese in der höhe doch gegen einen verein gerichtet und nicht gegen eine einzelne person. und da fängt bei mir schon wieder die verhältnismäßigkeit an. kann man einer privatperson die gleiche strafe zutrauen wie einem verein mit millionen umsatz? ansonsten finde ich die idee ganz gut, bewahrt es doch hoffentlich vor kollektivstrafen.
Die Fananwälte sind bestimmt nicht pro DFL, aber das Statement und die Urteile sind eindeutig. War doch schon gepostet
Und OLG ist ja schon das höchste Landesgericht und darüber gibt es nur noch den BGH.
Und auch der würde nicht anders urteilen.
Mmmh. Und ihr klugen Juristen seht da rechtlich tatsächlich alles als unstrittig und wirklich unzweifelhaft an ?
Abgesehen davon, daß wir hier in einem Fußballforum sind und uns einig sind, daß Pyro bitte unbedingt zu unterlassen ist.
Ich laß mich gerne rechtl.überzeugen, wenn es mir mal jemand überzeugend erklärt.
Was unterscheidet insofern eine Boxveranstaltung von einem DFB Spiel ? Bzw, warum greifen die speziellen und nur beim Fußball festgelegten internen Geldstrafen im Rahmen der Regress-oder Ersatzleistungspflicht ?
Cino schrieb: mich würde mal interessieren, wie es mit der höhe der strafe aussieht. eigentlich richtet sich sowas im strafgesetz doch nach dem einkommen, oder? wenn der dfb nun auf grund von pyro ne strafe von, sagen wir mal, 5.000 euro ausspricht ist diese in der höhe doch gegen einen verein gerichtet und nicht gegen eine einzelne person. und da fängt bei mir schon wieder die verhältnismäßigkeit an. kann man einer privatperson die gleiche strafe zutrauen wie einem verein mit millionen umsatz? ansonsten finde ich die idee ganz gut, bewahrt es doch hoffentlich vor kollektivstrafen.
als juristischer laie würde ich vermuten, dass es bei schadenersatz nicht um die höhe der strafe durch das gericht geht, sondern darum welcher schaden dem geschädigten entstanden ist.
Cino schrieb: mich würde mal interessieren, wie es mit der höhe der strafe aussieht. eigentlich richtet sich sowas im strafgesetz doch nach dem einkommen, oder? wenn der dfb nun auf grund von pyro ne strafe von, sagen wir mal, 5.000 euro ausspricht ist diese in der höhe doch gegen einen verein gerichtet und nicht gegen eine einzelne person. und da fängt bei mir schon wieder die verhältnismäßigkeit an. kann man einer privatperson die gleiche strafe zutrauen wie einem verein mit millionen umsatz? ansonsten finde ich die idee ganz gut, bewahrt es doch hoffentlich vor kollektivstrafen.
Es ist ja keine Strafe im klassischen Sinne für den Verursacher sondern ein Schadenersatzanspruch des Vereins gegen ihn. Da spielt das Einkommen keine Rolle. Der Verein hat einen tatsächlichen Schaden und holt sich diesen bei den Verursachern ab. Eigentlich klar, dass die Gerichte so urteilen.
Der Verein hat einen Vermögensschaden, den er erstattet haben möchte. Bei einem Sachschaden würde das auch nicht anders gehandhabt werden und da spielt das Einkommen des Verursachers auch keine Rolle.
Cino schrieb: mich würde mal interessieren, wie es mit der höhe der strafe aussieht. eigentlich richtet sich sowas im strafgesetz doch nach dem einkommen, oder? wenn der dfb nun auf grund von pyro ne strafe von, sagen wir mal, 5.000 euro ausspricht ist diese in der höhe doch gegen einen verein gerichtet und nicht gegen eine einzelne person. und da fängt bei mir schon wieder die verhältnismäßigkeit an. kann man einer privatperson die gleiche strafe zutrauen wie einem verein mit millionen umsatz? ansonsten finde ich die idee ganz gut, bewahrt es doch hoffentlich vor kollektivstrafen.
als juristischer laie würde ich vermuten, dass es bei schadenersatz nicht um die höhe der strafe durch das gericht geht, sondern darum welcher schaden dem geschädigten entstanden ist.
Die Fananwälte sind bestimmt nicht pro DFL, aber das Statement und die Urteile sind eindeutig. War doch schon gepostet
Und OLG ist ja schon das höchste Landesgericht und darüber gibt es nur noch den BGH.
Und auch der würde nicht anders urteilen.
Mmmh. Und ihr klugen Juristen seht da rechtlich tatsächlich alles als unstrittig und wirklich unzweifelhaft an ?
Abgesehen davon, daß wir hier in einem Fußballforum sind und uns einig sind, daß Pyro bitte unbedingt zu unterlassen ist.
Ich laß mich gerne rechtl.überzeugen, wenn es mir mal jemand überzeugend erklärt.
Was unterscheidet insofern eine Boxveranstaltung von einem DFB Spiel ? Bzw, warum greifen die speziellen und nur beim Fußball festgelegten internen Geldstrafen im Rahmen der Regress-oder Ersatzleistungspflicht ?
Der Veranstalter würde bei einer Boxveranstaltung einen bekannten Verursacher nicht für einen Schaden in Regress nehmen? Kann ich mir kaum vorstellen. Die Art der Veranstaltung ist doch egal. Es geht um das Geltendmachen eines Schadenersatzanspruchs.
Cino schrieb: mich würde mal interessieren, wie es mit der höhe der strafe aussieht. eigentlich richtet sich sowas im strafgesetz doch nach dem einkommen, oder? wenn der dfb nun auf grund von pyro ne strafe von, sagen wir mal, 5.000 euro ausspricht ist diese in der höhe doch gegen einen verein gerichtet und nicht gegen eine einzelne person. und da fängt bei mir schon wieder die verhältnismäßigkeit an. kann man einer privatperson die gleiche strafe zutrauen wie einem verein mit millionen umsatz? ansonsten finde ich die idee ganz gut, bewahrt es doch hoffentlich vor kollektivstrafen.
als juristischer laie würde ich vermuten, dass es bei schadenersatz nicht um die höhe der strafe durch das gericht geht, sondern darum welcher schaden dem geschädigten entstanden ist.
heißt also, eine privatperson die einen spielabbruch provoziert (mit welchen mitteln auch immer) müsste dem verein die folgenden strafen in voller höhe erstatten? also z.b. wenn das spiel für den gegner gewertet wird, zuschauerausschluss, punktabzug etc. oder den erhöhten aufwand bei personalisierten tickets. ich denke diese szenarien könnte man noch beliebig erweitern und ich bin mir nicht sicher, ob das zielführend ist.
meiner meinung nach müsste hier ein individuelles strafmaß erfolgen. eben auch, weil zu viele faktoren meiner meinung nach gar nicht mit geld bewertet werden können. aber ich verstehe worauf du hinauswillst.
Cino schrieb: mich würde mal interessieren, wie es mit der höhe der strafe aussieht. eigentlich richtet sich sowas im strafgesetz doch nach dem einkommen, oder? wenn der dfb nun auf grund von pyro ne strafe von, sagen wir mal, 5.000 euro ausspricht ist diese in der höhe doch gegen einen verein gerichtet und nicht gegen eine einzelne person. und da fängt bei mir schon wieder die verhältnismäßigkeit an. kann man einer privatperson die gleiche strafe zutrauen wie einem verein mit millionen umsatz? ansonsten finde ich die idee ganz gut, bewahrt es doch hoffentlich vor kollektivstrafen.
als juristischer laie würde ich vermuten, dass es bei schadenersatz nicht um die höhe der strafe durch das gericht geht, sondern darum welcher schaden dem geschädigten entstanden ist.
heißt also, eine privatperson die einen spielabbruch provoziert (mit welchen mitteln auch immer) müsste dem verein die folgenden strafen in voller höhe erstatten? also z.b. wenn das spiel für den gegner gewertet wird, zuschauerausschluss, punktabzug etc. oder den erhöhten aufwand bei personalisierten tickets. ich denke diese szenarien könnte man noch beliebig erweitern und ich bin mir nicht sicher, ob das zielführend ist.
meiner meinung nach müsste hier ein individuelles strafmaß erfolgen. eben auch, weil zu viele faktoren meiner meinung nach gar nicht mit geld bewertet werden können. aber ich verstehe worauf du hinauswillst.
Wie gesagt Cino, Strafe ist hier der falsche Ausdruck. Es geht um Schadenersatz. Und der ist nicht gedeckelt.
Cino, das ist ein zivilrechtlicher Anspruch, keine strafrechtliche Verurteilung.
Dirty Harry, leichter wäre es mündlich, dann könnten wir uns mit Rede und Gegenrede schneller austauschen.
Aber in Kurzform:
Verein unterwirft sich den DFB/DFL Statuten. Dort heißt es beispielsweise bei Pyro können der gastgebende und der Gastverein mit Geldstrafen bis zur Höhe X bestraft werden.
Du unterwirfst Dich durch den Kauf der Eintrittskarte den Stadionrichtlinien, nach denen Pyro verboten ist.
Machst Du nun Pyro und wird der Verein deshalb verurteilt, wirst Du logischerweise als Verursacher des entstandenen Schadens herangezogen. Das wohnt dem gesamten Schadensersatzrecht inne.
Ich gebe Dir allerdings recht, dass ich Zweifel habe, ob DFB/DFL nach den Grundsätzen des Organisationsverschulden (hier konkret: nicht ausreichende Kontrollen) nach geltenden Gesetzen zur Rechenschaft gezogen werden könnte, da das Einschmuggeln von Bengalos und das Verhindern des Abbrennens unmöglich sein dürfte.
Aber nicht nur in Deutschland sondern innerhalb der gesamten EU werden Sportverbänden eine recht weitgehende Selbstständigkeit eingeräumt. Solange die Sportrechtsprechung nicht gegen die Verfassung oder grundlegende Regelungen verstößt, lässt man sie walten.
Und da die Zurechnung des Fanverhaltens zu den jeweiligen Vereinen nicht völlig absurd ist, würde ich jede Wette darauf halten, dass alle höheren Gerichte (das Amtsgericht Quetschemembach mag ja vielleicht mal anders entscheiden, weil der Vater des Fans der Richter ist ), hier das Verursacherprinzip heranziehen würde.
Die Fananwälte sind bestimmt nicht pro DFL, aber das Statement und die Urteile sind eindeutig. War doch schon gepostet
Und OLG ist ja schon das höchste Landesgericht und darüber gibt es nur noch den BGH.
Und auch der würde nicht anders urteilen.
Mmmh. Und ihr klugen Juristen seht da rechtlich tatsächlich alles als unstrittig und wirklich unzweifelhaft an ?
Abgesehen davon, daß wir hier in einem Fußballforum sind und uns einig sind, daß Pyro bitte unbedingt zu unterlassen ist.
Ich laß mich gerne rechtl.überzeugen, wenn es mir mal jemand überzeugend erklärt.
Was unterscheidet insofern eine Boxveranstaltung von einem DFB Spiel ? Bzw, warum greifen die speziellen und nur beim Fußball festgelegten internen Geldstrafen im Rahmen der Regress-oder Ersatzleistungspflicht ?
Der Veranstalter würde bei einer Boxveranstaltung einen bekannten Verursacher nicht für einen Schaden in Regress nehmen? Kann ich mir kaum vorstellen. Die Art der Veranstaltung ist doch egal. Es geht um das Geltendmachen eines Schadenersatzanspruchs.
Es geht hier nicht um die Schadenersatzpflicht an sich(an Sachen, Menschen,kostenersatz für d. Einsatz der Feuerwehr usw.) Nur alleine um die intern vom Fußballverband verhängten Geldstrafen gegen Vereine. Deshalb hatte ich die Boxveranstaltung gewählt, die man auch beliebig durch Handball oder andere Sportarten ersetzen könnte(weil dort so etwas eben nicht existiert).
Dirty-Harry schrieb: Es geht hier nicht um die Schadenersatzpflicht an sich(an Sachen, Menschen,kostenersatz für d. Einsatz der Feuerwehr usw.) Nur alleine um die intern vom Fußballverband verhängten Geldstrafen gegen Vereine. Deshalb hatte ich die Boxveranstaltung gewählt, die man auch beliebig durch Handball oder andere Sportarten ersetzen könnte(weil dort so etwas eben nicht existiert).
Zu ungeduldig.
Bekanntermaßen brauche ich manchmal ein Momentchen.
Sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein das es zukünftig überall so gehandhabt wird wie in Hannover wenn der Täter zweifelsfrei identifiziert wurde.
Wenn ich dem Nachbarn mutwillig die Fensterscheibe einwerfe und dahinter fällt der Fonduetopf um und setzt das ganze Haus in Brand, dann muss ich löhnen. Nicht nur für eine eingeworfene Fensterscheibe, logisch.
Auf Fussball übertragen: Wenn ich Pyro zünde und deshalb gibt es ein "Geisterspiel" (wenn eine entsprechend lange Vorgeschichte ein solches erwarten lässt), dann muss ich dem Verein den Einnahmeausfall ersetzen.
Und das zahlt mir keine Versicherung...
Aber bezüglich der Weitergabe der Geldstrafe durch den Verein, trifft dies aus meiner Sicht hier nicht zu.
Rechtlich ein Unding , lächerlich und so was von krank.
Ich hoffe, der Betroffenen klagt bis zur höchstmöglichen Instanz und holt sich sein ihm hier zustehendes Recht bzw. beseitigt dieses plakative Unrecht.
Lächerlich? Krank?
Er war's doch. Wo hängt's also?
Was ist daran lächerlich? Finde das Vorgehen auch gut und hoffe, das es unsere Eintracht auch mal so handhabt.
Und warum trifft das hier deiner Meinung nach nicht zu? (Voraussetzung, der Verursacher ist zweifelsfrei identifiziert was eigentlich bei jeder Verurteilung welcher Art auch immer der Fall sein sollte)
Es hängt bei mir hier am .... wie soll ichs blöd ausdrücken : Irgendwie am fehlenden Kausalzusammenhang zw. der gegen den Verein durch ein DFB Gericht ausgesprochenen Geldstrafe und dem zu verantwortenden Tatbestand.
Offensichtlich ist der DFB (von Stadionverboten abgesehen )nicht legitimiert Bürger zu verurteilen.
Zudem sind die Geldstrafen des DFB eine spezielle Zufälligkeit(blöd ausgedrückt), die einer ordentlichen Gerichtsbarkeit für mich nicht Stand halten würden. Sie greifen nur, weil die Vereine sie als Mitglieder des DFB so per Vereinsrecht/Satzung oder wie auch immer gemacht und akzeptiert haben. Demgemäß fallen sie zusätzlich auch noch immer etwas anders aus(Wiederholungsfall) usw.
Zündet ein Kasper beim Boxen, Handball oder in der U-bahn kaufhaus usw. Pyro , muß er diese besonderen Geldstrafen im Rahmen seiner Verurteilung und seiner zusätzlichen Ersatzleistungspflichten (wegen beschädigten Sachen und verletzten Menschen usw) auch nicht tragen.
Der DFB und seine Mitglieder kann deshalb nicht eine fiktiv und intern bemessene Strafe nicht als besondere Ersatzleistungspflicht weitergeben.
Ich hoffe, du wirst mir jetzt eine abweichende und sogar jurist. abgedeckte Gegenmeinung entgegenhalten ,-) Ich bitte sogar darum.
Aber wäre die auch vor allerhöchster rechtlicher Instanz auch wirklich 100 % sicher. ?(ich glaub kaum, daß da höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt ... oder etwa doch )
Die Fananwälte sind bestimmt nicht pro DFL, aber das Statement und die Urteile sind eindeutig.
War doch schon gepostet
Und OLG ist ja schon das höchste Landesgericht und darüber gibt es nur noch den BGH.
Und auch der würde nicht anders urteilen.
wenn der dfb nun auf grund von pyro ne strafe von, sagen wir mal, 5.000 euro ausspricht ist diese in der höhe doch gegen einen verein gerichtet und nicht gegen eine einzelne person.
und da fängt bei mir schon wieder die verhältnismäßigkeit an.
kann man einer privatperson die gleiche strafe zutrauen wie einem verein mit millionen umsatz?
ansonsten finde ich die idee ganz gut, bewahrt es doch hoffentlich vor kollektivstrafen.
Mmmh. Und ihr klugen Juristen seht da rechtlich tatsächlich alles als unstrittig und wirklich unzweifelhaft an ?
Abgesehen davon, daß wir hier in einem Fußballforum sind und uns einig sind, daß Pyro bitte unbedingt zu unterlassen ist.
Ich laß mich gerne rechtl.überzeugen, wenn es mir mal jemand überzeugend erklärt.
Was unterscheidet insofern eine Boxveranstaltung von einem DFB Spiel ? Bzw, warum greifen die speziellen und nur beim Fußball festgelegten internen Geldstrafen im Rahmen der Regress-oder Ersatzleistungspflicht ?
als juristischer laie würde ich vermuten, dass es bei schadenersatz nicht um die höhe der strafe durch das gericht geht, sondern darum welcher schaden dem geschädigten entstanden ist.
Es ist ja keine Strafe im klassischen Sinne für den Verursacher sondern ein Schadenersatzanspruch des Vereins gegen ihn.
Da spielt das Einkommen keine Rolle.
Der Verein hat einen tatsächlichen Schaden und holt sich diesen bei den Verursachern ab.
Eigentlich klar, dass die Gerichte so urteilen.
Der Verein hat einen Vermögensschaden, den er erstattet haben möchte. Bei einem Sachschaden würde das auch nicht anders gehandhabt werden und da spielt das Einkommen des Verursachers auch keine Rolle.
Ohje, ich mach den CE. Ich war aber ausführlicher
Der Veranstalter würde bei einer Boxveranstaltung einen bekannten Verursacher nicht für einen Schaden in Regress nehmen? Kann ich mir kaum vorstellen.
Die Art der Veranstaltung ist doch egal. Es geht um das Geltendmachen eines Schadenersatzanspruchs.
heißt also, eine privatperson die einen spielabbruch provoziert (mit welchen mitteln auch immer) müsste dem verein die folgenden strafen in voller höhe erstatten? also z.b. wenn das spiel für den gegner gewertet wird, zuschauerausschluss, punktabzug etc.
oder den erhöhten aufwand bei personalisierten tickets.
ich denke diese szenarien könnte man noch beliebig erweitern und ich bin mir nicht sicher, ob das zielführend ist.
meiner meinung nach müsste hier ein individuelles strafmaß erfolgen. eben auch, weil zu viele faktoren meiner meinung nach gar nicht mit geld bewertet werden können.
aber ich verstehe worauf du hinauswillst.
Wie gesagt Cino, Strafe ist hier der falsche Ausdruck. Es geht um Schadenersatz. Und der ist nicht gedeckelt.
Und ebenso wie c-e (im wesentlichen) richtig.
Cino, das ist ein zivilrechtlicher Anspruch, keine strafrechtliche Verurteilung.
Dirty Harry, leichter wäre es mündlich, dann könnten wir uns mit Rede und Gegenrede schneller austauschen.
Aber in Kurzform:
Verein unterwirft sich den DFB/DFL Statuten. Dort heißt es beispielsweise bei Pyro können der gastgebende und der Gastverein mit Geldstrafen bis zur Höhe X bestraft werden.
Du unterwirfst Dich durch den Kauf der Eintrittskarte den Stadionrichtlinien, nach denen Pyro verboten ist.
Machst Du nun Pyro und wird der Verein deshalb verurteilt, wirst Du logischerweise als Verursacher des entstandenen Schadens herangezogen. Das wohnt dem gesamten Schadensersatzrecht inne.
Ich gebe Dir allerdings recht, dass ich Zweifel habe, ob DFB/DFL nach den Grundsätzen des Organisationsverschulden (hier konkret: nicht ausreichende Kontrollen) nach geltenden Gesetzen zur Rechenschaft gezogen werden könnte, da das Einschmuggeln von Bengalos und das Verhindern des Abbrennens unmöglich sein dürfte.
Aber nicht nur in Deutschland sondern innerhalb der gesamten EU werden Sportverbänden eine recht weitgehende Selbstständigkeit eingeräumt. Solange die Sportrechtsprechung nicht gegen die Verfassung oder grundlegende Regelungen verstößt, lässt man sie walten.
Und da die Zurechnung des Fanverhaltens zu den jeweiligen Vereinen nicht völlig absurd ist, würde ich jede Wette darauf halten, dass alle höheren Gerichte (das Amtsgericht Quetschemembach mag ja vielleicht mal anders entscheiden, weil der Vater des Fans der Richter ist ), hier das Verursacherprinzip heranziehen würde.
Es geht hier nicht um die Schadenersatzpflicht an sich(an Sachen, Menschen,kostenersatz für d. Einsatz der Feuerwehr usw.) Nur alleine um die intern vom Fußballverband verhängten Geldstrafen gegen Vereine. Deshalb hatte ich die Boxveranstaltung gewählt, die man auch beliebig durch Handball oder andere Sportarten ersetzen könnte(weil dort so etwas eben nicht existiert).
Zu ungeduldig.
Bekanntermaßen brauche ich manchmal ein Momentchen.