Im aktuellen SaW Gebabbel, aber auch in vielen Threads kam und kommt es immer wieder zu Diskussionen, wie und warum es zu den Bestrafungen durch den DFB kommt und auf welcher Rechtsgrundlage diese basieren. Es gibt Meinungen, es könne wegen Pyro keine Punktabzüge geben, es könne wegen diesem und jenen Vergehen "nur" Geldstrafen geben. Es ist richtig, dass es noch keine Punktabzüge gab. Der Strafrahmen gbt dafür aber durchaus die Möglichkeit.
Geregelt ist alles in der Rechts und Verfahrensordnung des DFB. Speziell den §§ 7 und 9
sowie im §44 der DFB-Satzung, auf den sich die Rechts- und Verfahrensordnung bezieht.
Rechts und Verfahrensordnung des DFB §7 Strafen gegen Vereine und Tochtergesellschaften in einzelnen Fällen 1. Bei Bundesspielen gelten für Vereine und Tochtergesellschaften unter anderem folgende Strafen:
c) für nicht ordnungsgemäße Platzherrichtung und nicht ausreichenden Ordnungsdienst Geldstrafe bis zu € 50.000,00; d) für mangelnden Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten oder des Gegners Geldstrafe bis zu € 100.000,00; e) für schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruchs Geldstrafe bis zu € 100.000,00;
h) für nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Auflagen Geldstrafe bis zu € 30.000,00;
3. Anstelle einer verwirkten Platzsperre kann eine Spielaustragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit festgesetzt werden, falls dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint. 4. Bei Vergehen, die mit einer höheren Geldstrafe als € 2.500,00 bedroht sind, kann in schwerwiegenden Fällen an Stelle oder neben der Geldstrafe eine weitergehende Strafe nach § 44 der Satzung des DFB verhängt werden. Gleiches gilt in Wiederholungsfällen und in Fällen der Tatmehrheit. 5. Die Strafbestimmungen der Nr.1. finden sinngemäße Anwendung auch auf Mitgliedsverbände, die mit ihren Mannschaften an Bundesspielen teilnehmen
§ 9a Verantwortung der Vereine 1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich. 2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesell- schaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.
und hier der §44 Abs 2. der DFB Satzung.
2. Als Strafen sind zulässig: a) Verwarnung, b) Verweis, c) Geldstrafe gegen Spieler bis zu € 100.000,00, im Übrigen bis zu € 250.000,00, d) Verhängung eines Platzverbots für einzelne Personen, e) Verbot auf Zeit %u2013 längstens drei Jahre %u2013 oder Dauer, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden, deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden, f) Sperre für Pflichtspieltage, auf Zeit %u2013 längstens drei Jahre %u2013 oder auf Dauer, g) Ausschluss auf Zeit %u2013 längstens drei Jahre %u2013 oder auf Dauer, h) Ausschluss von der Nutzung der Einrichtungen des DFB einschließlich Lizenzentzug, i) Verbot %u2013 bis zu fünf Spiele %u2013 sich während eines oder mehrerer Spiele im Innenraum des Stadions oder der Sportstätte aufzuhalten, j) Entzug der Zulassung für Trainer auf Zeit %u2013 längstens drei Jahre %u2013 oder auf Dauer, k) Platzsperre oder Spielaustragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, l) Aberkennung von Punkten, m) Versetzung in eine tiefere Spielklasse. 3. Die Strafen können auch nebeneinander verhängt werden. Außerdem sind erzieherische Maßnahmen zulässig (z. B. Auflagen und Bußen). ------------------
Kollege Misanthrop, der ja nebenbei auch Jurist ist , wir später hierzu noch was schreiben.
Ein Großteil der aktuell hier im Forum aufgeworfenen Fragen dürfte sich beim eigenen Nachlesen der Rechtsgrundlagen klären lassen. So z.B., ob der DFB Strafen wegen eines Platzsturms erlassen darf, auch wenn niemand und nichts zu schaden kommt. Oder auch, inwiefern Vereine (bzw. die jeweils Gesellschaftform, die am Ligabetrieb teilnimmt) sich der DFB-Sportgerichtsbarkeit unterworfen haben.
Wäre prima, wenn man solche Fragen künftig hier bündeln und im schönsten Fall beantworten könnte. Das zieht sich ja alljährlich aus verschiedenen Gründen durch die Diskussionen. Einen eigenen Thread hatte das Thema jedenfalls lange mal verdient.
Dann eventuell hier noch einmal aus dem Gebabbel meine Frage:
Wie stellt man denn positiv fest, wer Anhänger und Zuschauer welchen Vereins ist? Wenn ich im Auswärtsblock stehe, bin ich Anhänger oder Zuschauer des Auswärtsvereins und dieser ist für mich verantwortlich, indem er die Strafen für mein Fehlverhalten ertragen muss? Da war ich aber schon Anhänger und Zuschauer von vielen Vereinen. Und wie soll dieser Auswärtsverein seine Verantwortung wahrnehmen? Eigene Ordnungskräfte mitbringen? Durch die Kontrolle des Auswärtskartenverkaufs alleine wird es ihm nicht gelingen, da gibt es zuviele Möglichkeiten. In welchem anderen Rechtszusammenhang wird jemand in einer Situation in Haftung genommen, in der ihm eine durchgreifende Einflussmöglichkeit genommen ist? Ich verstehe dies nach wie vor nicht.
owladler schrieb: Dann eventuell hier noch einmal aus dem Gebabbel meine Frage:
Wie stellt man denn positiv fest, wer Anhänger und Zuschauer welchen Vereins ist?
Bei nach außen neutralen Zuschauern dürfte es keinen interessieren. Stehst Du im Gästeblock, bist Du Gastfan. Bis dahin eigentlich ganz einfach.
Wenn ich im Auswärtsblock stehe, bin ich Anhänger oder Zuschauer des Auswärtsvereins und dieser ist für mich verantwortlich, indem er die Strafen für mein Fehlverhalten ertragen muss?
Jetzt wird's witzig: Ja. Und überdies muss auch noch der gegnerische Verein für dich einstehen, weil er nicht hinreichend für ordnungsgemäßen Ablauf gesorgt hat.
Und wie soll dieser Auswärtsverein seine Verantwortung wahrnehmen? Eigene Ordnungskräfte mitbringen? Durch die Kontrolle des Auswärtskartenverkaufs alleine wird es ihm nicht gelingen, da gibt es zuviele Möglichkeiten.
Nun, immerhin reist ja z.B. bei der Eintracht die Fanbetreuung auswärts mit. Das ist ja ein Schritt in genau diese Richtung. Auch auswärts wünschenswerterweise zumindest einen Mindesteinfluß auf die eigenen Anhänger nehmen zu können. Bzw. jedenfalls etwaige Vorkommnisse in Augenschein zu nehmen.
In welchem anderen Rechtszusammenhang wird jemand in einer Situation in Haftung genommen, in der ihm eine durchgreifende Einflussmöglichkeit genommen ist? Ich verstehe dies nach wie vor nicht.
Es gibt auch im Zivil- und im Verwaltungsrecht den Begriff der Störerhaftung. Auch da ist u.U. ohne eigenes Verschulden Verantwortlichkeit zu nehmen.
Dann war dieser junge Mann hier, der im Eintrachtauswärtsstehblock in Karlsruhe mit grüngeschminktem Gesicht und grünen Rauch auf dem Zaun gesessen hat http://www.op-online.de/sport/eintracht-frankfurt/vorfreude-bundesliga-getruebt-2353131.html also ein Eintrachtfan, oder wird jedenfalls als solcher behandelt und es ist ein Versäumnis unserer Fanbetreuung, ihn nicht rechtzeitig erkannt und als Gefahrenpotential aus dem Block herauskomplimentiert zu haben? Oh weh, wie sollen die das denn schaffen? Ich finde, der DFB macht es sich sehr leicht, übergibt die Komplettverantwortung den Vereinen und straft dann ggf. ab. Vielleicht müssen Erstligavereine doch zu Auswärtsspielen eigene Ordner mit Eingriffsbefugnis mitbringen und dann am besten noch vor dem Einlass eine Gesinnungsprüfung durchführen. Und dabei steht in den Statuten des DFB: "Der DFB handelt in sozialer und gesellschaftspolitischer Verantwortung und fühlt sich in hohem Maße dem Gedanken des Fair Play verbunden." Nein, so ist es nicht. Der DFB stellt die Vereine seiner Mitgliederverbände vor unlösbare Aufgaben, achtet auf seine Außendarstellung und beteiligt sich nicht ernsthaft an der Lösung der Probleme. Fair play wäre es, in diesem Zusammenhang die Spielbedingungen so zu gestalten, dass die Vereine auch eine Erfolgschance haben und der DFB nicht in 100% der Fälle auf die Vereine zeigen würde und sagte: "Ihr habt es doch falsch gemacht!". Vielleicht, wenn der DFB es jetzt schon geschafft hat, einen vierten Offiziellen zur Überwachung der Ersatzbänke, etc. abzustellen, gibt es bald einen Fünften und Sechsten Offiziellen, der vor den Kurven steht, mit den Fanbetreuern zusammen agiert und dann in den Verfahren ggf. präziser berichten kann.
Ein juristisch versierterer User als ich es bin sollte vlt. auch mal die SprengV darlegen, damit auch klar wird, daß Strafen aufgrund von Pyrotechnik keine Erfindung des DFB sind, sondern man auch im zivilen Bereich dafür zur Kasse gebeten werden kann.
Ich persönlich finde es erschreckend, wenn ultraaffine User wie NX101 sich auf einmal hinstellen und behaupten, daß Nutzung von Pyrotechnik keinerlei juristische Folgen hätten.
Denn eines darf man nicht vergessen, in der Pyrodebatte werden ja teilweise Freiheiten gefordert, die (außerhalb des Sylvesterfensters) gesetzestechnisch sehr reglementiert sind.
Ich kann nicht mehr nachvollziehen warum Ihr und auch andere sich hierüber Gedanken machen, ob was richtig ist oder nicht!! Das ist für mich alles nur Ablenkungsmanöver und geht an der Sache völlig vorbei. Fakt Ist: Eintracht Frankfurt erhält zum 2. Mal in kurzer Zeit eine Platzsperre. Der wirtschaftliche Schaden für den Klub. ist immens und dieser Klub steckt jetzt in der scheisse und muss die Suppe auslöffeln. 99% der Anhänger können hierfür überhaupt nichts und werden bestraft. Die Westkurve gesperrt. Und das alles wegen 50 Vollidioten und Freaks, immer dieselben Leute. Ich bin nicht mehr bereit dass länger einfach so hinzunehmen. So kann es einfach auch nicht weitergehen. Solange Bengalos nun mal nicht legalisiert werden, man mags bedauern, muss man sich eben daran halten.
Die 99% der Leute, die den Klub wirklich lieben sollten sich vielleicht einmal Gedanken darüber machen, wie man dem Verein dabei helfen kann diese für mich Vollidioten aus dem Stadin rauszukriegen und das für immer!!! Vielleicht das nächste Mal nicht nur immer drum herum stehen und zugucken sondern einfach mal ab zur Polizei /Order!! Und die wirklichen Liebhaber des Vereins haben ein paar Jahre Ruhe vor diesen Fussballzerstörern.
Ich für mich werde ab sofort jeden Fan sofort "Anzeigen", sollte ich ein Bengalo etc sehen
BerlinerAdler2 schrieb: Ich kann nicht mehr nachvollziehen warum Ihr und auch andere sich hierüber Gedanken machen, ob was richtig ist oder nicht!! Das ist für mich alles nur Ablenkungsmanöver und geht an der Sache völlig vorbei. Fakt Ist: Eintracht Frankfurt erhält zum 2. Mal in kurzer Zeit eine Platzsperre. Der wirtschaftliche Schaden für den Klub. ist immens und dieser Klub steckt jetzt in der scheisse und muss die Suppe auslöffeln. 99% der Anhänger können hierfür überhaupt nichts und werden bestraft. Die Westkurve gesperrt. Und das alles wegen 50 Vollidioten und Freaks, immer dieselben Leute. Ich bin nicht mehr bereit dass länger einfach so hinzunehmen. So kann es einfach auch nicht weitergehen. Solange Bengalos nun mal nicht legalisiert werden, man mags bedauern, muss man sich eben daran halten.
Die 99% der Leute, die den Klub wirklich lieben sollten sich vielleicht einmal Gedanken darüber machen, wie man dem Verein dabei helfen kann diese für mich Vollidioten aus dem Stadin rauszukriegen und das für immer!!! Vielleicht das nächste Mal nicht nur immer drum herum stehen und zugucken sondern einfach mal ab zur Polizei /Order!! Und die wirklichen Liebhaber des Vereins haben ein paar Jahre Ruhe vor diesen Fussballzerstörern.
Ich für mich werde ab sofort jeden Fan sofort "Anzeigen", sollte ich ein Bengalo etc sehen
BerlinerAdler2 schrieb: Ich kann nicht mehr nachvollziehen warum Ihr und auch andere sich hierüber Gedanken machen, ob was richtig ist oder nicht!! Das ist für mich alles nur Ablenkungsmanöver und geht an der Sache völlig vorbei. Fakt Ist: Eintracht Frankfurt erhält zum 2. Mal in kurzer Zeit eine Platzsperre. Der wirtschaftliche Schaden für den Klub. ist immens und dieser Klub steckt jetzt in der scheisse und muss die Suppe auslöffeln. 99% der Anhänger können hierfür überhaupt nichts und werden bestraft. Die Westkurve gesperrt. Und das alles wegen 50 Vollidioten und Freaks, immer dieselben Leute. Ich bin nicht mehr bereit dass länger einfach so hinzunehmen. So kann es einfach auch nicht weitergehen. Solange Bengalos nun mal nicht legalisiert werden, man mags bedauern, muss man sich eben daran halten.
Die 99% der Leute, die den Klub wirklich lieben sollten sich vielleicht einmal Gedanken darüber machen, wie man dem Verein dabei helfen kann diese für mich Vollidioten aus dem Stadin rauszukriegen und das für immer!!! Vielleicht das nächste Mal nicht nur immer drum herum stehen und zugucken sondern einfach mal ab zur Polizei /Order!! Und die wirklichen Liebhaber des Vereins haben ein paar Jahre Ruhe vor diesen Fussballzerstörern.
Ich für mich werde ab sofort jeden Fan sofort "Anzeigen", sollte ich ein Bengalo etc sehen
Bitte das Thema beachten. Hier geht es nicht um Pro/Contra Pyro, sondern um die Rechtssprechung des DFB und die Fragen, die sie aufwirft. Wir haben bereits gefühlte hundert Pyro-Diskussionen. Bitte nutzt diese und bleibt hier hart an der Sache. Danke.
Der Mann ist nicht grün geschminkt - schau mal richtig hin. Und er ist zunächst mal als Eintrachtfan zu identifizieren, weil er ein Eintracht-Trikot trägt.
BerlinerAdler2 schrieb: Ich kann nicht mehr nachvollziehen warum Ihr und auch andere sich hierüber Gedanken machen, ob was richtig ist oder nicht!! Das ist für mich alles nur Ablenkungsmanöver und geht an der Sache völlig vorbei. Fakt Ist: Eintracht Frankfurt erhält zum 2. Mal in kurzer Zeit eine Platzsperre. Der wirtschaftliche Schaden für den Klub. ist immens und dieser Klub steckt jetzt in der scheisse und muss die Suppe auslöffeln. 99% der Anhänger können hierfür überhaupt nichts und werden bestraft. Die Westkurve gesperrt. Und das alles wegen 50 Vollidioten und Freaks, immer dieselben Leute. Ich bin nicht mehr bereit dass länger einfach so hinzunehmen. So kann es einfach auch nicht weitergehen. Solange Bengalos nun mal nicht legalisiert werden, man mags bedauern, muss man sich eben daran halten.
Die 99% der Leute, die den Klub wirklich lieben sollten sich vielleicht einmal Gedanken darüber machen, wie man dem Verein dabei helfen kann diese für mich Vollidioten aus dem Stadin rauszukriegen und das für immer!!! Vielleicht das nächste Mal nicht nur immer drum herum stehen und zugucken sondern einfach mal ab zur Polizei /Order!! Und die wirklichen Liebhaber des Vereins haben ein paar Jahre Ruhe vor diesen Fussballzerstörern.
Ich für mich werde ab sofort jeden Fan sofort "Anzeigen", sollte ich ein Bengalo etc sehen
Ich sage mal höchst unglückliche Aussage.
Da bin ich mir nicht sicher. Das ist genau das was die Verantwortlichen der Vereine- auch hier- und die DFL beabsichtigen.
1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.
2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.
Gibt es auch irgendwelche relativierenden Passagen zu dieser Haftungsübernahme? Z.B. ... sind verantwortlich/haften im Rahmen ihrer Möglichkeiten/der Verhältnismäßigkeit ...
Die Formulierung "Zwischenfälle jeglicher Art" ist ja völlig irre. Keine Einschränkung auf Zwischenfälle, die Einfluss auf den Spielbetrieb nehmen? Inklusive Zwischenfälle, die eindeutig von identifizierbaren, einzelnen, strafmündigen Tätern ausgehen?
SemperFi schrieb: Ein juristisch versierterer User als ich es bin sollte vlt. auch mal die SprengV darlegen, damit auch klar wird, daß Strafen aufgrund von Pyrotechnik keine Erfindung des DFB sind, sondern man auch im zivilen Bereich dafür zur Kasse gebeten werden kann.
Ich persönlich finde es erschreckend, wenn ultraaffine User wie NX101 sich auf einmal hinstellen und behaupten, daß Nutzung von Pyrotechnik keinerlei juristische Folgen hätten.
Denn eines darf man nicht vergessen, in der Pyrodebatte werden ja teilweise Freiheiten gefordert, die (außerhalb des Sylvesterfensters) gesetzestechnisch sehr reglementiert sind.
Ich hatte eigentlich auch gedacht das die Leute sich auskennen, ich bin doch ein bischen erschrocken das es nicht der Fall ist. Eigentlich sollte es jeder schonmal an Sylvester mitbekommen haben, denn da werden ja immer die Uhrzeiten bekannt gegeben von wann bis wann man Feuerwerk zünden darf.
Nur was passiert, wenn ich als Verein alles menschenerdenklich getan habe um das zu vermeiden
c) für nicht ordnungsgemäße Platzherrichtung und nicht ausreichenden Ordnungsdienst Geldstrafe bis zu € 50.000,00; d) für mangelnden Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten oder des Gegners Geldstrafe bis zu € 100.000,00; e) für schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruchs Geldstrafe bis zu € 100.000,00;
h) für nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Auflagen Geldstrafe bis zu € 30.000,00;
Wie hier alle wissen bin ich gegen jeder Gewalt, und um es mit Commander zu sagen, habe ich keinerlei Sympathie mit diesen Rinder, die sich daneben benehmen.
Aber wenn ein Verein alles tut (im Rahmen des Erlaubten und der Menschenwürde) - kann er dafür nicht haftbar gemacht werden.
Aber wenn ein Verein alles tut (im Rahmen des Erlaubten und der Menschenwürde) - kann er dafür nicht haftbar gemacht werden.
Eigentlich machen die Vereine schon alles, aber das sieht der DFB anders. Aber wie man bei der jetzigen EM sieht hat auch der ach so tolle DFB seine Fans nicht im Griff, es gab bei beiden Spielen Vorfälle. Man kann sowas nicht verhindern, egal was die Vereine alles machen. Man kann nur später versuchen die Täter zu ermitteln, aber dazu sind sie trotz vieler dutzend Kameras nicht in der Lage.
Aber wenn ein Verein alles tut (im Rahmen des Erlaubten und der Menschenwürde) - kann er dafür nicht haftbar gemacht werden.
Eigentlich machen die Vereine schon alles, aber das sieht der DFB anders. Aber wie man bei der jetzigen EM sieht hat auch der ach so tolle DFB seine Fans nicht im Griff, es gab bei beiden Spielen Vorfälle. Man kann sowas nicht verhindern, egal was die Vereine alles machen. Man kann nur später versuchen die Täter zu ermitteln, aber dazu sind sie trotz vieler dutzend Kameras nicht in der Lage.
Und genau das ist mein Problem. Sagen wir mal ich bin Veranstalter und ich habe alles erdenklich für die Sicherheit getan und dennoch verprügeln sich meine "Gäste" kann ich doch auch nicht verantwortlich gemacht werden.
Aber wenn ein Verein alles tut (im Rahmen des Erlaubten und der Menschenwürde) - kann er dafür nicht haftbar gemacht werden.
Eigentlich machen die Vereine schon alles, aber das sieht der DFB anders. Aber wie man bei der jetzigen EM sieht hat auch der ach so tolle DFB seine Fans nicht im Griff, es gab bei beiden Spielen Vorfälle. Man kann sowas nicht verhindern, egal was die Vereine alles machen. Man kann nur später versuchen die Täter zu ermitteln, aber dazu sind sie trotz vieler dutzend Kameras nicht in der Lage.
Falsch, einen haben sie wegen Pyros gegen die Holländer aus dem Block gezogen und zweifelsfrei identifiziert. Den werden sie laut DFB für entsprechende Strafen haftbar machen.
Afrigaaner schrieb: Und genau das ist mein Problem. Sagen wir mal ich bin Veranstalter und ich habe alles erdenklich für die Sicherheit getan und dennoch verprügeln sich meine "Gäste" kann ich doch auch nicht verantwortlich gemacht werden.
Was eben daran liegt, dass du dich als gewöhnlicher Veranstalter irgendeines beliebigen Eventquarks nicht vorher vertraglich dazu verpflichtet hast, auch für solche Fälle verschuldensunabhängig gegenüber irgendeinem Dritten, der nicht einmal einen eigenen Schaden nachweisen muss, in Höhe einer vorher nicht benannten Vertragsstrafe einzustehen. Hast du das doch, darfst du nachher nicht jammern. Es ist eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen.
Mich würde viel mehr interessieren, als Inhaber einer gültigen Dauerkarte für 17! Heimspiele, gegen Wen ich eine einstweilige Verfügung im Falle des Ausschlusses beantragen müsste.
Gegen den DFB als Urheber dieser Anordnung, oder gegen die Eintracht, die dieses Urteil dann nur umsetzen muss.
und bei größeren Vereinen, wie Dortmund, werden 6-7 Verstöße nach vielen Monaten zusammengefaßt, bei anderen werden die Verstöße einzeln abgearbeitet und beim dritten Mal gibts dann spätestens einen Ausschluß
Es gibt Meinungen, es könne wegen Pyro keine Punktabzüge geben, es könne wegen diesem und jenen Vergehen "nur" Geldstrafen geben.
Es ist richtig, dass es noch keine Punktabzüge gab. Der Strafrahmen gbt dafür aber durchaus die Möglichkeit.
Geregelt ist alles in der Rechts und Verfahrensordnung des DFB. Speziell den §§ 7 und 9
http://www.dfb.de/uploads/media/rechtundverfahren.pdf
sowie im §44 der DFB-Satzung, auf den sich die Rechts- und Verfahrensordnung bezieht.
Rechts und Verfahrensordnung des DFB
§7
Strafen gegen Vereine und Tochtergesellschaften in einzelnen Fällen
1. Bei Bundesspielen gelten für Vereine und Tochtergesellschaften unter
anderem
folgende Strafen:
c) für nicht ordnungsgemäße Platzherrichtung und nicht ausreichenden
Ordnungsdienst Geldstrafe bis zu € 50.000,00;
d) für mangelnden Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten
oder des Gegners Geldstrafe bis zu € 100.000,00;
e) für schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruchs Geldstrafe bis zu
€ 100.000,00;
h) für nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Auflagen Geldstrafe bis zu
€ 30.000,00;
3. Anstelle einer verwirkten Platzsperre kann eine Spielaustragung unter Ausschluss
der Öffentlichkeit festgesetzt werden, falls dies aus besonderen
Gründen zweckmäßig erscheint.
4. Bei Vergehen, die mit einer höheren Geldstrafe als € 2.500,00 bedroht sind,
kann in schwerwiegenden Fällen an Stelle oder neben der Geldstrafe eine
weitergehende Strafe nach § 44 der Satzung des DFB verhängt werden.
Gleiches gilt in Wiederholungsfällen und in Fällen der Tatmehrheit.
5. Die Strafbestimmungen der Nr.1. finden sinngemäße Anwendung auch
auf Mitgliedsverbände, die mit ihren Mannschaften an Bundesspielen teilnehmen
§ 9a
Verantwortung der Vereine
1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler,
Offiziellen,
Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer
und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während
des Spiels ausüben, verantwortlich.
2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesell-
schaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für
Zwischenfälle jeglicher Art.
und hier der §44 Abs 2. der DFB Satzung.
2. Als Strafen sind zulässig:
a) Verwarnung,
b) Verweis,
c) Geldstrafe gegen Spieler bis zu € 100.000,00,
im Übrigen bis zu € 250.000,00,
d) Verhängung eines Platzverbots für einzelne Personen,
e) Verbot auf Zeit %u2013 längstens drei Jahre %u2013 oder Dauer, ein Amt im DFB,
seinen Mitgliedsverbänden, deren Vereinen und Kapitalgesellschaften
zu bekleiden,
f) Sperre für Pflichtspieltage, auf Zeit %u2013 längstens drei Jahre %u2013 oder auf
Dauer,
g) Ausschluss auf Zeit %u2013 längstens drei Jahre %u2013 oder auf Dauer,
h) Ausschluss von der Nutzung der Einrichtungen des DFB einschließlich
Lizenzentzug,
i) Verbot %u2013 bis zu fünf Spiele %u2013 sich während eines oder mehrerer Spiele
im Innenraum des Stadions oder der Sportstätte aufzuhalten,
j) Entzug der Zulassung für Trainer auf Zeit %u2013 längstens drei Jahre %u2013 oder
auf Dauer,
k) Platzsperre oder Spielaustragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
l) Aberkennung von Punkten,
m) Versetzung in eine tiefere Spielklasse.
3. Die Strafen können auch nebeneinander verhängt werden. Außerdem sind
erzieherische Maßnahmen zulässig (z. B. Auflagen und Bußen).
------------------
Kollege Misanthrop, der ja nebenbei auch Jurist ist , wir später hierzu noch was schreiben.
http://www.dfb.de/uploads/media/02_Satzung_01.pdf
Ein Großteil der aktuell hier im Forum aufgeworfenen Fragen dürfte sich beim eigenen Nachlesen der Rechtsgrundlagen klären lassen.
So z.B., ob der DFB Strafen wegen eines Platzsturms erlassen darf, auch wenn niemand und nichts zu schaden kommt.
Oder auch, inwiefern Vereine (bzw. die jeweils Gesellschaftform, die am Ligabetrieb teilnimmt) sich der DFB-Sportgerichtsbarkeit unterworfen haben.
Wäre prima, wenn man solche Fragen künftig hier bündeln und im schönsten Fall beantworten könnte. Das zieht sich ja alljährlich aus verschiedenen Gründen durch die Diskussionen. Einen eigenen Thread hatte das Thema jedenfalls lange mal verdient.
Wie stellt man denn positiv fest, wer Anhänger und Zuschauer welchen Vereins ist? Wenn ich im Auswärtsblock stehe, bin ich Anhänger oder Zuschauer des Auswärtsvereins und dieser ist für mich verantwortlich, indem er die Strafen für mein Fehlverhalten ertragen muss? Da war ich aber schon Anhänger und Zuschauer von vielen Vereinen. Und wie soll dieser Auswärtsverein seine Verantwortung wahrnehmen? Eigene Ordnungskräfte mitbringen? Durch die Kontrolle des Auswärtskartenverkaufs alleine wird es ihm nicht gelingen, da gibt es zuviele Möglichkeiten. In welchem anderen Rechtszusammenhang wird jemand in einer Situation in Haftung genommen, in der ihm eine durchgreifende Einflussmöglichkeit genommen ist? Ich verstehe dies nach wie vor nicht.
Bei nach außen neutralen Zuschauern dürfte es keinen interessieren. Stehst Du im Gästeblock, bist Du Gastfan. Bis dahin eigentlich ganz einfach.
Jetzt wird's witzig:
Ja. Und überdies muss auch noch der gegnerische Verein für dich einstehen, weil er nicht hinreichend für ordnungsgemäßen Ablauf gesorgt hat.
Nun, immerhin reist ja z.B. bei der Eintracht die Fanbetreuung auswärts mit. Das ist ja ein Schritt in genau diese Richtung. Auch auswärts wünschenswerterweise zumindest einen Mindesteinfluß auf die eigenen Anhänger nehmen zu können. Bzw. jedenfalls etwaige Vorkommnisse in Augenschein zu nehmen.
Es gibt auch im Zivil- und im Verwaltungsrecht den Begriff der Störerhaftung. Auch da ist u.U. ohne eigenes Verschulden Verantwortlichkeit zu nehmen.
http://www.op-online.de/sport/eintracht-frankfurt/vorfreude-bundesliga-getruebt-2353131.html
also ein Eintrachtfan, oder wird jedenfalls als solcher behandelt und es ist ein Versäumnis unserer Fanbetreuung, ihn nicht rechtzeitig erkannt und als Gefahrenpotential aus dem Block herauskomplimentiert zu haben? Oh weh, wie sollen die das denn schaffen? Ich finde, der DFB macht es sich sehr leicht, übergibt die Komplettverantwortung den Vereinen und straft dann ggf. ab. Vielleicht müssen Erstligavereine doch zu Auswärtsspielen eigene Ordner mit Eingriffsbefugnis mitbringen und dann am besten noch vor dem Einlass eine Gesinnungsprüfung durchführen.
Und dabei steht in den Statuten des DFB:
"Der DFB handelt in sozialer und gesellschaftspolitischer
Verantwortung und fühlt sich in hohem Maße dem Gedanken des Fair Play verbunden."
Nein, so ist es nicht. Der DFB stellt die Vereine seiner Mitgliederverbände vor unlösbare Aufgaben, achtet auf seine Außendarstellung und beteiligt sich nicht ernsthaft an der Lösung der Probleme. Fair play wäre es, in diesem Zusammenhang die Spielbedingungen so zu gestalten, dass die Vereine auch eine Erfolgschance haben und der DFB nicht in 100% der Fälle auf die Vereine zeigen würde und sagte: "Ihr habt es doch falsch gemacht!".
Vielleicht, wenn der DFB es jetzt schon geschafft hat, einen vierten Offiziellen zur Überwachung der Ersatzbänke, etc. abzustellen, gibt es bald einen Fünften und Sechsten Offiziellen, der vor den Kurven steht, mit den Fanbetreuern zusammen agiert und dann in den Verfahren ggf. präziser berichten kann.
Ich persönlich finde es erschreckend, wenn ultraaffine User wie NX101 sich auf einmal hinstellen und behaupten, daß Nutzung von Pyrotechnik keinerlei juristische Folgen hätten.
Denn eines darf man nicht vergessen, in der Pyrodebatte werden ja teilweise Freiheiten gefordert, die (außerhalb des Sylvesterfensters) gesetzestechnisch sehr reglementiert sind.
Und das alles wegen 50 Vollidioten und Freaks, immer dieselben Leute. Ich bin nicht mehr bereit dass länger einfach so hinzunehmen. So kann es einfach auch nicht weitergehen. Solange Bengalos nun mal nicht legalisiert werden, man mags bedauern, muss man sich eben daran halten.
Die 99% der Leute, die den Klub wirklich lieben sollten sich vielleicht einmal Gedanken darüber machen, wie man dem Verein dabei helfen kann diese für mich Vollidioten aus dem Stadin rauszukriegen und das für immer!!! Vielleicht das nächste Mal nicht nur immer drum herum stehen und zugucken sondern einfach mal ab zur Polizei /Order!! Und die wirklichen Liebhaber des Vereins haben ein paar Jahre Ruhe vor diesen Fussballzerstörern.
Ich für mich werde ab sofort jeden Fan sofort "Anzeigen", sollte ich ein Bengalo etc sehen
Ich sage mal höchst unglückliche Aussage.
Bitte das Thema beachten. Hier geht es nicht um Pro/Contra Pyro, sondern um die Rechtssprechung des DFB und die Fragen, die sie aufwirft. Wir haben bereits gefühlte hundert Pyro-Diskussionen. Bitte nutzt diese und bleibt hier hart an der Sache. Danke.
Der Mann ist nicht grün geschminkt - schau mal richtig hin. Und er ist zunächst mal als Eintrachtfan zu identifizieren, weil er ein Eintracht-Trikot trägt.
Da bin ich mir nicht sicher. Das ist genau das was die Verantwortlichen der Vereine- auch hier- und die DFL beabsichtigen.
Gibt es auch irgendwelche relativierenden Passagen zu dieser Haftungsübernahme?
Z.B. ... sind verantwortlich/haften im Rahmen ihrer Möglichkeiten/der Verhältnismäßigkeit ...
Die Formulierung "Zwischenfälle jeglicher Art" ist ja völlig irre.
Keine Einschränkung auf Zwischenfälle, die Einfluss auf den Spielbetrieb nehmen?
Inklusive Zwischenfälle, die eindeutig von identifizierbaren, einzelnen, strafmündigen Tätern ausgehen?
Ich hatte eigentlich auch gedacht das die Leute sich auskennen, ich bin doch ein bischen erschrocken das es nicht der Fall ist. Eigentlich sollte es jeder schonmal an Sylvester mitbekommen haben, denn da werden ja immer die Uhrzeiten bekannt gegeben von wann bis wann man Feuerwerk zünden darf.
Nur was passiert, wenn ich als Verein alles menschenerdenklich getan habe um das zu vermeiden
c) für nicht ordnungsgemäße Platzherrichtung und nicht ausreichenden
Ordnungsdienst Geldstrafe bis zu € 50.000,00;
d) für mangelnden Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten
oder des Gegners Geldstrafe bis zu € 100.000,00;
e) für schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruchs Geldstrafe bis zu
€ 100.000,00;
h) für nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Auflagen Geldstrafe bis zu
€ 30.000,00;
Wie hier alle wissen bin ich gegen jeder Gewalt, und um es mit Commander zu sagen, habe ich keinerlei Sympathie mit diesen Rinder, die sich daneben benehmen.
Aber wenn ein Verein alles tut (im Rahmen des Erlaubten und der Menschenwürde) - kann er dafür nicht haftbar gemacht werden.
Gruß Afrigaaner
Eigentlich machen die Vereine schon alles, aber das sieht der DFB anders. Aber wie man bei der jetzigen EM sieht hat auch der ach so tolle DFB seine Fans nicht im Griff, es gab bei beiden Spielen Vorfälle. Man kann sowas nicht verhindern, egal was die Vereine alles machen. Man kann nur später versuchen die Täter zu ermitteln, aber dazu sind sie trotz vieler dutzend Kameras nicht in der Lage.
Und genau das ist mein Problem.
Sagen wir mal ich bin Veranstalter und ich habe alles erdenklich für die Sicherheit getan und dennoch verprügeln sich meine "Gäste" kann ich doch auch nicht verantwortlich gemacht werden.
Falsch, einen haben sie wegen Pyros gegen die Holländer aus dem Block gezogen und zweifelsfrei identifiziert.
Den werden sie laut DFB für entsprechende Strafen haftbar machen.
Was eben daran liegt, dass du dich als gewöhnlicher Veranstalter irgendeines beliebigen Eventquarks nicht vorher vertraglich dazu verpflichtet hast, auch für solche Fälle verschuldensunabhängig gegenüber irgendeinem Dritten, der nicht einmal einen eigenen Schaden nachweisen muss, in Höhe einer vorher nicht benannten Vertragsstrafe einzustehen.
Hast du das doch, darfst du nachher nicht jammern. Es ist eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen.
Gegen den DFB als Urheber dieser Anordnung, oder gegen die Eintracht, die dieses Urteil dann nur umsetzen muss.