Könnten wir aus der AG nicht eine Genossenschaft machen? Dann wären wir alle Teilhaber und würden analog den wiederholten Vergehen durch Angestellte in Hoffenheim straffrei davon kommen.
Die Einstellung der Ermittlungen wegen Körperverletzung war abzusehen und ist wahrscheinlich auch berechtigt. Der eigentliche Skandal ist nach wie vor, dass der DFB das Thema totschweigt.
Aber wahrscheinlich folgt bald die Pressemitteilung:
Nachdem die staatsantwaltschaftlichen Ermittlungen eingestellt sind, freut es uns, dem von jedermann geliebten und vorbildlichen Spitzenverein TSG Hoffenheim die ewige Unschuld zu attestieren. Vielen Dank auch an Dietmar Hopp, der die unzumutbaren Anschuldigungen und Anfeindungen wie immer mit der ihm eigenen menschlichen Größe ertragen hat. Sie sind der größte Wohltäter unserer Zeit.
Unterwürfig und immer ergeben, der Deutsche Fußballbund
Wirklich interessant finde ich was Diddi den DFB Bossen so alles, vor diesem Vorfall, zugesprochen bzw. versprochen hat, oder warum bleiben die so ruhig? Vielleicht hat Diddi mehr internes DFB Know How als denen lieb ist. Eigentlich verträgt der Goldesel an der Otto Fleck Schneise keine Skandale mehr im Augenblick, haben ja genug Dreck am Stecken. Von daher sollten die betroffenen Dortmunder einiges daran setzen das dieses Urteil ne größere Runde dreht...
"Anschließend wird das DFB-Team nach Tourettes in Südfrankreich reisen und im Hotel Four Seasons Terre Blanche sein Quartier für das EM-Trainingslager beziehen. Die Anlage gehört Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp. Dort wird sich das Team bis maximal zum 31. Mai 2012 aufhalten."
sotirios005 schrieb: Was passiert, wenn anderorts der Hausmeister Pyrotechnik bunkert oder sogar zündet?
Wir nähern uns dem englischen Case-Law-System an. Immerhin wissen wir jetzt schon, dass verpasste Dopingkontrollen sowie Nötigungen und womöglich auch Gesundheitsschädigungen (wir werden es nie erfahren, da der DFB den Hoffenheimern ja ausreichend Zeit gelassen hat, die Apparatur ensprechend zu drosseln) solange toleriert werden, wie sie durch Angestellte des Vereins zu verantworten sind. Bin mal gespannt, wann der erste Heimverein Rauchpulver vor dem Gästeblock "zünden lässt". Solange er sein Nichtwissen bzw. eigenmächtiges Handeln einer Einzelperson beteuert und der nötige Abstand gewahrt wird, also Gesundheitsschädigungen der Gäste ausgeschlossen werden können, müsste das dann ja eigentlich auch folgenlos bleiben.
Ich habe mit einem Kollegen das Geräusch von außerhalb(!) des Stadions beim "Testbetrieb" deutlich wahrgenommen. Das weiß ich ganz genau, weil wir uns darüber gewundert hatten, was das denn bitte für komische Geräusche sind. Das war ziemlich genau 2 1/2 Stunden vor Spielbeginn. Folglich wurde beim Gutachten von irgendeiner Seite vorsetzlich betrogen. Entweder wurden die Störgeräusche deutlich leiser abgespielt, oder der Gutachter macht falsche Angaben. Mit einem Handbohrer im Leerlauf hatte das jedenfalls überhaupt nichts zu tun.
Das könnte ich bei Bedarf ohne Probleme auch unter Eid bezeugen.
Ist ja wohl Fakt (hier stimmt das mal) , das es diese Schallanlage gab und das es unsportlich ist. Wieso weshalb warum interessiert hier nicht die Bohne. Ist das gleiche wie beim Pyro.
Also auf DFB Gericht Strafe in mindestens 5 stelliger Höhe....
Mann, wenn man in diesen Links wieder liest, wie sehr der Hausmeister unter den Pöbeleien gegen Depp gelitten hat... Wer glaubt denn eigentlich so einen Sch...? Außer die Deppenheimer "Fans" natürlich...
Im 11-Freunde-Link gefällt mir das Zitat vom Opfer-Anwalt Sørensen: "... Da mir das Gutachten noch nicht vorliegt, kann ich auch nicht beurteilen, ob das Gutachten nach den erforderlichen Standards und in gebührender Distanz zu dem ein oder anderen Mäzen entstanden ist ..."
ThorstenH schrieb: "Vorschnell VerurteilTt" Häh geht's noch Dietmar?
Ist ja wohl Fakt (hier stimmt das mal) , das es diese Schallanlage gab und das es unsportlich ist. Wieso weshalb warum interessiert hier nicht die Bohne. Ist das gleiche wie beim Pyro.
Also auf DFB Gericht Strafe in mindestens 5 stelliger Höhe....
Noch dazu war das Selbstjustiz und die ist in Deutschland für den Normalbürger verboten, nur Geldsäcke dürfen es sich leisten und bekommen von unseren Behörden wie so oft einen Freibrief ausgestellt. Und vom DFB kommt eh nix, denn wer Präsidentensöhne beschäftigt wird nicht bestraft.
SGE-Wahn schrieb: Mann, wenn man in diesen Links wieder liest, wie sehr der Hausmeister unter den Pöbeleien gegen Depp gelitten hat... Wer glaubt denn eigentlich so einen Sch...? Außer die Deppenheimer "Fans" natürlich...
Im 11-Freunde-Link gefällt mir das Zitat vom Opfer-Anwalt Sørensen: "... Da mir das Gutachten noch nicht vorliegt, kann ich auch nicht beurteilen, ob das Gutachten nach den erforderlichen Standards und in gebührender Distanz zu dem ein oder anderen Mäzen entstanden ist ..."
Tube schrieb: ... Folglich wurde beim Gutachten von irgendeiner Seite vorsetzlich betrogen. Entweder wurden die Störgeräusche deutlich leiser abgespielt, oder der Gutachter macht falsche Angaben. Mit einem Handbohrer im Leerlauf hatte das jedenfalls überhaupt nichts zu tun.
Das könnte ich bei Bedarf ohne Probleme auch unter Eid bezeugen.
Wenn ich einem Gutachter falsche Fakten vorlege, die er dann begutachten soll, wird der Gutachter automatisch auch andere Schlussfolgerungen ziehen, als bei einer anderen Faktenlage. Der Gutachter kann nur das begutachten, was er auch zu sehen, zu hören, zu riechen, zu fühlen, zu schmecken ... bekommt.
Tube schrieb: ... Folglich wurde beim Gutachten von irgendeiner Seite vorsetzlich betrogen. Entweder wurden die Störgeräusche deutlich leiser abgespielt, oder der Gutachter macht falsche Angaben. Mit einem Handbohrer im Leerlauf hatte das jedenfalls überhaupt nichts zu tun.
Das könnte ich bei Bedarf ohne Probleme auch unter Eid bezeugen.
Wenn ich einem Gutachter falsche Fakten vorlege, die er dann begutachten soll, wird der Gutachter automatisch auch andere Schlussfolgerungen ziehen, als bei einer anderen Faktenlage. Der Gutachter kann nur das begutachten, was er auch zu sehen, zu hören, zu riechen, zu fühlen, zu schmecken ... bekommt.
Oder was er für Geld in der Lage ist zu tun, sowas soll ja schon mehr als nur einmal vorgekommen sein.
Tube schrieb: ... Folglich wurde beim Gutachten von irgendeiner Seite vorsetzlich betrogen. Entweder wurden die Störgeräusche deutlich leiser abgespielt, oder der Gutachter macht falsche Angaben. Mit einem Handbohrer im Leerlauf hatte das jedenfalls überhaupt nichts zu tun.
Das könnte ich bei Bedarf ohne Probleme auch unter Eid bezeugen.
Wenn ich einem Gutachter falsche Fakten vorlege, die er dann begutachten soll, wird der Gutachter automatisch auch andere Schlussfolgerungen ziehen, als bei einer anderen Faktenlage. Der Gutachter kann nur das begutachten, was er auch zu sehen, zu hören, zu riechen, zu fühlen, zu schmecken ... bekommt.
Oder was er für Geld in der Lage ist zu tun, sowas soll ja schon mehr als nur einmal vorgekommen sein.
Das auch, jedoch nicht nur das: Es gibt auch Menschen, die "vorauseilenden Gehorsam" ausüben. Z. B. Polizeiführer, die beim Fussballeinsatz draufhauen lassen, um beim Innenminister - der gerade für law-and-order eintritt - Punkte hinsichtlich möglicher Beförderungen zu machen. Oder Gutachter, die noch viele Aufträge für SAP haben wollen in ihrem Berufsleben...
ThorstenH schrieb: "Vorschnell VerurteilTt" Häh geht's noch Dietmar?
Ist ja wohl Fakt (hier stimmt das mal) , das es diese Schallanlage gab und das es unsportlich ist. Wieso weshalb warum interessiert hier nicht die Bohne. Ist das gleiche wie beim Pyro.
Also auf DFB Gericht Strafe in mindestens 5 stelliger Höhe....
Ich hatte erst Deine Ironie (fünfstellige Summe, köstlich) verkannt und mich dann schon eingeloggt. Nun wo ich schon mal hier bin, schreibe ich dann auch gleich etwas dazu.
Man vergleiche mal die Vorfälle aus St. Pauli und Hoffenheim:
1. Die Fakten:
a. Hamburg: ein einzelner Fan, also ein Externer, wirft einen Becher und trifft den Schiedsrichterassistenten. Dieser wird dadurch verletzt.
b. Sinsheim: bei mehreren Spielen wird, verdeckt durch Werbebanner, in unmittelbarer Nähe des Gästefanblocks eine Maschine betrieben, die unangenehme Geräusche ausstößt sobald Schmähgesänge ertönen. Ordner im Umfeld tragen Gehörschutz.
2. Interpretation der Fakten:
a. Hamburg: da es sich nicht um einen mitgebrachten Golfball oder um einen massiven Glaskrug handelte sondern ein gewöhnlicher, im Stadion erworbener Bierbecher in Richtung Spielfeld geschleudert worden ist, liegt der Schluss nahe, dass der Wurf spontan erfolgt ist - unabhängig davon, ob er zuvor evtl. an der Wii geübt hat.
b. Sinsheim: selbst in Sinsheim (ich war noch nie da und habe es auch nicht vor) gibt es meines Wissens nach am Bierstand keine "Geräuschkanister" (frei nach Comical Ali) oder Ähnliches zu kaufen. Dies führt zu dem Schluss, dass die Apparatur wohl mitgebracht worden sein muss. Angesichts der Größe der Maschine, des aufwendigen Stromanschlusses, der Tatsache, dass die in der Nähe befindlichen Ordner Gehörschutz trugen und dass die Apparatur bei mehreren Spielen Verwendung fand, ist auch eher auszuschließen, dass eine einzelne Person dies alles irgendwie unter der Jacke versteckt ins Stadion geschmuggelt hat (wurde so ungefähr dann ja auch zugegeben).
3. Einordnung der Verantwortung der Vereine:
a. Hamburg: es ist faktisch unmöglich einen derartigen Vorfall zu unterbinden, da man Bier und Wasser am Kiosk wohl kaum in die hohle Hand gezapft bekommt (mal losgelöst von der Frage, wie man dann noch sein Portemonnaie aus der Gesäßtasche ziehen soll). Ob die Becher möglicherweise zu dickwandig waren oder es Alternativen mit schlechteren Flugeigenschaften gibt, mögen Ingenieure beurteilen. Der einzige Weg einen derartigen Vorfall gänzlich zu verhindert erscheint mir demnach nicht nur die Stehplätze sondern sämtliche Tribünen mit engmaschigen Netzen abzuhängen.
b. Sinsheim: Unabhängig davon, ob es nun wahr oder eine reine Schutzbehauptung ist, dass der Verein keine Kenntnis von dem Handeln der verantwortlichen Person(en) gehabt haben soll, ist der Verein dafür verantwortlich, was im Stadioninnern geschieht. Darauf hat er ggf. über Einlasskontrollen, Zäune, Türen etc. zu reagieren. Wer Angestellten eine Position verschafft, die ihnen erlaubt Kontrollmechanismen die für gewöhnliche Besucher gelten zu umgehen, muss für mein Dafürhalten für einen Missbrauch dessen gerade stehen. Hätte der Verein die Vorfälle unterbinden können? Meiner Argumentation zufolge ja. Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass die geschilderten Vorfälle unbeobachtet geblieben sind und es darf nicht genügen, dass der Verein damit aus dem Schneider ist, dass er sich den Vorfällen verschließt.
4. Schlussfolgerung:
Mir ist im Ergebnis völlig egal, ob die Maschine tatsächlich Gesundheitsschädigungen hat verursachen können oder nicht (als Betroffener wäre es mir das selbstverständlich nicht) aber in jedem Falle werte ich den Unrechtsgehalt in Sinsheim um ein Vielfaches höher als den in Hamburg:
spontan vs. geplant Einzelperson vs. Vielzahl von Mitwissern Externe Person (Fan) vs. Angestellte Ersttäter (der Fan) vs. Wiederholungstäter (beim Dopingvergehen hat man sich in Hoffenheim auch damit herausgewunden, dass ein x-beliebiger Angestellter "vergessen" habe, zwei Spielern mitzuteilen, dass sie getestet werden sollten
Wenn nun St. Pauli ein Heimspiel in der Fremde austragen musste obwohl den Verein quasi keinerlei Verschulden traf oder auch nur treffen konnte, erwarte ich eine drastische Strafe für Hoffenheim - unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz (Probleme der Beweisbarkeit, nachdem gefühlte Ewigkeiten später die Maschine endlich sicher gestellt worden ist) - die die für St. Pauli ebenso um ein Vielfaches übersteigen muss.
http://www.rnz.de/AufmacherStart_Fussball/00_20111213203321_Viel_Laerm_um_nichts_.html
Die Kosten fürs Gutachtens betragen rund 4.000 Euro. Sie werden von der Staatskasse übernommen.
"Wir sind erleichtert und froh. Ich hoffe, dass es eine Lehre für diejenigen ist, die uns vorschnell verurteilt haben", erklärte Dietmar Hopp.
alleine für den satz, wünsche ich dem die pest an den hals!!!
Aber wahrscheinlich folgt bald die Pressemitteilung:
Vielleicht hat Diddi mehr internes DFB Know How als denen lieb ist.
Eigentlich verträgt der Goldesel an der Otto Fleck Schneise keine Skandale mehr im Augenblick, haben ja genug Dreck am Stecken. Von daher sollten die betroffenen Dortmunder einiges daran setzen das dieses Urteil ne größere Runde dreht...
Quelle: http://www.sportschau.de/sp/mobil/fussball/news201109/29/dfb_elf.jsp
Wahrscheinlich auch nur Zufall...
http://www.11freunde.de/bundesligen/147063/der_fall_pieeep
Wir nähern uns dem englischen Case-Law-System an. Immerhin wissen wir jetzt schon, dass verpasste Dopingkontrollen sowie Nötigungen und womöglich auch Gesundheitsschädigungen (wir werden es nie erfahren, da der DFB den Hoffenheimern ja ausreichend Zeit gelassen hat, die Apparatur ensprechend zu drosseln) solange toleriert werden, wie sie durch Angestellte des Vereins zu verantworten sind. Bin mal gespannt, wann der erste Heimverein Rauchpulver vor dem Gästeblock "zünden lässt". Solange er sein Nichtwissen bzw. eigenmächtiges Handeln einer Einzelperson beteuert und der nötige Abstand gewahrt wird, also Gesundheitsschädigungen der Gäste ausgeschlossen werden können, müsste das dann ja eigentlich auch folgenlos bleiben.
Folglich wurde beim Gutachten von irgendeiner Seite vorsetzlich betrogen. Entweder wurden die Störgeräusche deutlich leiser abgespielt, oder der Gutachter macht falsche Angaben. Mit einem Handbohrer im Leerlauf hatte das jedenfalls überhaupt nichts zu tun.
Das könnte ich bei Bedarf ohne Probleme auch unter Eid bezeugen.
Kann dieser Hopp sich nicht mal auf irgendeine Autobahn stellen und seinen Scheißdreck rumsabbeln. Überhebliches Ar........
Ist ja wohl Fakt (hier stimmt das mal) , das es diese Schallanlage gab und das es unsportlich ist. Wieso weshalb warum interessiert hier nicht die Bohne. Ist das gleiche wie beim Pyro.
Also auf DFB Gericht Strafe in mindestens 5 stelliger Höhe....
Hausmeister unter den Pöbeleien gegen Depp gelitten hat...
Wer glaubt denn eigentlich so einen Sch...?
Außer die Deppenheimer "Fans" natürlich...
Im 11-Freunde-Link gefällt mir das Zitat vom Opfer-Anwalt Sørensen:
"... Da mir das Gutachten noch nicht vorliegt, kann ich auch nicht beurteilen,
ob das Gutachten nach den erforderlichen Standards und in gebührender Distanz
zu dem ein oder anderen Mäzen entstanden ist ..."
Noch dazu war das Selbstjustiz und die ist in Deutschland für den Normalbürger verboten, nur Geldsäcke dürfen es sich leisten und bekommen von unseren Behörden wie so oft einen Freibrief ausgestellt. Und vom DFB kommt eh nix, denn wer Präsidentensöhne beschäftigt wird nicht bestraft.
Das ist wirklich klasse ausgedrückt
Wenn ich einem Gutachter falsche Fakten vorlege, die er dann begutachten soll, wird der Gutachter automatisch auch andere Schlussfolgerungen ziehen, als bei einer anderen Faktenlage. Der Gutachter kann nur das begutachten, was er auch zu sehen, zu hören, zu riechen, zu fühlen, zu schmecken ... bekommt.
Oder was er für Geld in der Lage ist zu tun, sowas soll ja schon mehr als nur einmal vorgekommen sein.
Das auch, jedoch nicht nur das: Es gibt auch Menschen, die "vorauseilenden Gehorsam" ausüben. Z. B. Polizeiführer, die beim Fussballeinsatz draufhauen lassen, um beim Innenminister - der gerade für law-and-order eintritt - Punkte hinsichtlich möglicher Beförderungen zu machen. Oder Gutachter, die noch viele Aufträge für SAP haben wollen in ihrem Berufsleben...
Ich hatte erst Deine Ironie (fünfstellige Summe, köstlich) verkannt und mich dann schon eingeloggt. Nun wo ich schon mal hier bin, schreibe ich dann auch gleich etwas dazu.
Man vergleiche mal die Vorfälle aus St. Pauli und Hoffenheim:
1. Die Fakten:
a. Hamburg: ein einzelner Fan, also ein Externer, wirft einen Becher und trifft den Schiedsrichterassistenten. Dieser wird dadurch verletzt.
b. Sinsheim: bei mehreren Spielen wird, verdeckt durch Werbebanner, in unmittelbarer Nähe des Gästefanblocks eine Maschine betrieben, die unangenehme Geräusche ausstößt sobald Schmähgesänge ertönen. Ordner im Umfeld tragen Gehörschutz.
2. Interpretation der Fakten:
a. Hamburg: da es sich nicht um einen mitgebrachten Golfball oder um einen massiven Glaskrug handelte sondern ein gewöhnlicher, im Stadion erworbener Bierbecher in Richtung Spielfeld geschleudert worden ist, liegt der Schluss nahe, dass der Wurf spontan erfolgt ist - unabhängig davon, ob er zuvor evtl. an der Wii geübt hat.
b. Sinsheim: selbst in Sinsheim (ich war noch nie da und habe es auch nicht vor) gibt es meines Wissens nach am Bierstand keine "Geräuschkanister" (frei nach Comical Ali) oder Ähnliches zu kaufen. Dies führt zu dem Schluss, dass die Apparatur wohl mitgebracht worden sein muss. Angesichts der Größe der Maschine, des aufwendigen Stromanschlusses, der Tatsache, dass die in der Nähe befindlichen Ordner Gehörschutz trugen und dass die Apparatur bei mehreren Spielen Verwendung fand, ist auch eher auszuschließen, dass eine einzelne Person dies alles irgendwie unter der Jacke versteckt ins Stadion geschmuggelt hat (wurde so ungefähr dann ja auch zugegeben).
3. Einordnung der Verantwortung der Vereine:
a. Hamburg: es ist faktisch unmöglich einen derartigen Vorfall zu unterbinden, da man Bier und Wasser am Kiosk wohl kaum in die hohle Hand gezapft bekommt (mal losgelöst von der Frage, wie man dann noch sein Portemonnaie aus der Gesäßtasche ziehen soll). Ob die Becher möglicherweise zu dickwandig waren oder es Alternativen mit schlechteren Flugeigenschaften gibt, mögen Ingenieure beurteilen. Der einzige Weg einen derartigen Vorfall gänzlich zu verhindert erscheint mir demnach nicht nur die Stehplätze sondern sämtliche Tribünen mit engmaschigen Netzen abzuhängen.
b. Sinsheim: Unabhängig davon, ob es nun wahr oder eine reine Schutzbehauptung ist, dass der Verein keine Kenntnis von dem Handeln der verantwortlichen Person(en) gehabt haben soll, ist der Verein dafür verantwortlich, was im Stadioninnern geschieht. Darauf hat er ggf. über Einlasskontrollen, Zäune, Türen etc. zu reagieren. Wer Angestellten eine Position verschafft, die ihnen erlaubt Kontrollmechanismen die für gewöhnliche Besucher gelten zu umgehen, muss für mein Dafürhalten für einen Missbrauch dessen gerade stehen.
Hätte der Verein die Vorfälle unterbinden können? Meiner Argumentation zufolge ja. Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass die geschilderten Vorfälle unbeobachtet geblieben sind und es darf nicht genügen, dass der Verein damit aus dem Schneider ist, dass er sich den Vorfällen verschließt.
4. Schlussfolgerung:
Mir ist im Ergebnis völlig egal, ob die Maschine tatsächlich Gesundheitsschädigungen hat verursachen können oder nicht (als Betroffener wäre es mir das selbstverständlich nicht) aber in jedem Falle werte ich den Unrechtsgehalt in Sinsheim um ein Vielfaches höher als den in Hamburg:
spontan vs. geplant
Einzelperson vs. Vielzahl von Mitwissern
Externe Person (Fan) vs. Angestellte
Ersttäter (der Fan) vs. Wiederholungstäter (beim Dopingvergehen hat man sich in Hoffenheim auch damit herausgewunden, dass ein x-beliebiger Angestellter "vergessen" habe, zwei Spielern mitzuteilen, dass sie getestet werden sollten
Wenn nun St. Pauli ein Heimspiel in der Fremde austragen musste obwohl den Verein quasi keinerlei Verschulden traf oder auch nur treffen konnte, erwarte ich eine drastische Strafe für Hoffenheim - unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz (Probleme der Beweisbarkeit, nachdem gefühlte Ewigkeiten später die Maschine endlich sicher gestellt worden ist) - die die für St. Pauli ebenso um ein Vielfaches übersteigen muss.
die strafe für hoffenheim wird sein:
keine.