Aber so ganz generell finde ich das jetzt auch ein wenig merkwürdig, aus der Sicht eines Laien.
Stelle mir gerade vor, wie etwa ein Autodieb vor den Richter tritt, und dieser dann aus dem Autodiebstal 25 kleinere Macht (4 * Reifen, 2 * Nummernschild, Autoradio usw...), sodaß am Ende 25 mal "wegen Geringfügigkeit eingestellt" steht, die dann zu eben diesem Zusammengenommen werden.
...urkwelle is die Blöd "Bei einer möglichen Verurteilung würde aus den sieben Taten eine Gesamtstrafe gebildet, dabei hätten die Richter einen großen Ermessensspielraum. Dem Bericht zufolge könnten die einzelnen Straftaten zur Bewährung ausgesetzt werden - in der Summe würde dann auch nur eine Bewährungsstrafe verhängt werden."
Wenns so gedreht wird, ach lasse mers halt, bayerische Justiz,freu dich doch.
Wenn das siebenmal die gleiche Straftat ist anstatt eine Straftat, ist dann der Mensch nicht ein Serientäter und steckt dann da nicht viel mehr kriminelle Energie dahinter und müsste härter bestraft werden?
...urkwelle is die Blöd "Bei einer möglichen Verurteilung würde aus den sieben Taten eine Gesamtstrafe gebildet, dabei hätten die Richter einen großen Ermessensspielraum. Dem Bericht zufolge könnten die einzelnen Straftaten zur Bewährung ausgesetzt werden - in der Summe würde dann auch nur eine Bewährungsstrafe verhängt werden."
Wenns so gedreht wird, ach lasse mers halt, bayerische Justiz,freu dich doch.
Wenn das siebenmal die gleiche Straftat ist anstatt eine Straftat, ist dann der Mensch nicht ein Serientäter und steckt dann da nicht viel mehr kriminelle Energie dahinter und müsste härter bestraft werden?
...ach Kwatsch, ich, ahnungsloser sag mal, der Jugend eine Changse. und bitte keine Frühverurteilungen"
Der Inhalt des genannten gesetzlichen Grundsatzes -o.k. ,gut diesen insoweit mal zu lesen-hab ich jetzt aber nicht als Pipapo s Frage verstanden. ,-)
Es geht um den Tatbestand der Aufteilung eines vermutlich ins Gefängnis führenden Millionesteuerbetruges in nette kleine Fällschen..Insoweit,wie dies in andere vergleichbaren Fällen die rechtliche Praxis ist.
Und dies werden wir erst bei genauer Tabestandsaufklärung (im Vergleich mit Fällen entsprechenden Sachverhalts) durchs Gericht erfahren
Der Inhalt des genannten gesetzlichen Grundsatzes -o.k. ,gut diesen insoweit mal zu lesen-hab ich jetzt aber nicht als Pipapo s Frage verstanden. ,-)
Es geht um den Tatbestand der Aufteilung eines vermutlich ins Gefängnis führenden Millionesteuerbetruges in nette kleine Fällschen..Insoweit,wie dies in andere vergleichbaren Fällen die rechtliche Praxis ist.
Und dies werden wir erst bei genauer Tabestandsaufklärung (im Vergleich mit Fällen entsprechenden Sachverhalts) durchs Gericht erfahren
Es ist ja nicht nur ein Steuerbetrug. Es sind mehrere. Für jedes verstecken von Geld am Fiskus vorbei braucht es einen neuen Tatentschluß. Dies bedeutet, da es ja auch zeitlich auseinanderliegt, eine neue Straftat. Wenn ich jetzt alles richtig gelesen haben wird UH wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung angeklagt. Daraus wird dann eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet. Wenn noch andere Straftaten im Raum stehen, können auch diese gleich mit abgearbeitet oder aus den unterschiedlichsten Gründen (geringfügige Nebenstraftat) eingestellt werden.
Der Inhalt des genannten gesetzlichen Grundsatzes -o.k. ,gut diesen insoweit mal zu lesen-hab ich jetzt aber nicht als Pipapo s Frage verstanden. ,-)
Es geht um den Tatbestand der Aufteilung eines vermutlich ins Gefängnis führenden Millionesteuerbetruges in nette kleine Fällschen..Insoweit,wie dies in andere vergleichbaren Fällen die rechtliche Praxis ist.
Und dies werden wir erst bei genauer Tabestandsaufklärung (im Vergleich mit Fällen entsprechenden Sachverhalts) durchs Gericht erfahren
Es ist ja nicht nur ein Steuerbetrug. Es sind mehrere. Für jedes verstecken von Geld am Fiskus vorbei braucht es einen neuen Tatentschluß. Dies bedeutet, da es ja auch zeitlich auseinanderliegt, eine neue Straftat. Wenn ich jetzt alles richtig gelesen haben wird UH wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung angeklagt. Daraus wird dann eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet. Wenn noch andere Straftaten im Raum stehen, können auch diese gleich mit abgearbeitet oder aus den unterschiedlichsten Gründen (geringfügige Nebenstraftat) eingestellt werden.
Wenn s hier tatsächliche mehrere(einzelne Handlungen)strafbare Handlungen -in entsprechend kleiner Größenordnung (die sprechen ja immer von der berühmten Million)gewesen sind . Klar
Ich bin bislang von der einen Millionensumme des Schuhfuzzis ausgegangen,die er reingedonnert hat in seine illegalen Geschäfte .
Aber wie gesagt:Einzelne Handlungen (womöglich unterhalb der mag, Grenze) und es leuchtet schon ein.was da jetzt mutmaßlich in den Raum gestellt wird.
Frage an dich, der ja anscheined eng an der rechtlichen Handhabung dran ist.
Reichen verschiedene Aktivitäten auf unterschiedliche Anlagearten aus.für die o.g. Regelung? oder spielt die zeitliche Geschichte eine Rolle?
6,5 Millonen teil ich evtl am gleichen tag auf 7 Dinge auf und es sind 7 Strfattabestände ?Oder muß zw. jeder Handlung einige Zeit dazw. liegen ?
Wie funzt dies in der Praxis wegn der Anwendung dieser Regelung für "Mehrfachtstraftäter"?
Danke für die Beantwortung. Ich habe mich mit Einzelheiten des Falles nicht auseinandergesetzt, da ich es rechtlich sowieso nicht würdigen könnte. Es ist also nichts Ungewöhnliches was hier passiert, das kann ja schon mal festgehalten werden. So lange also hier genauso wie bei kleineren (mehrfachen) Steuerdelikten verfahren und dem Wurstuli keine gesonderte Behandlung zugesprochen wird, ist das also mehr ein moralischer Aufreger. Oder eine Grundsatzfrage.
Noch ergänzend: Interessant wäre jedoch die Abgrenzung. Dann wäre beispielsweise ein Kleinunternehmer der sich immer mal etwas aus der Kasse nimmt in gleicher Weise zu behandeln. Oder ist das eine (1) Handlung, da immer ein identischer Vorgang zu Grunde liegt?
Der Inhalt des genannten gesetzlichen Grundsatzes -o.k. ,gut diesen insoweit mal zu lesen-hab ich jetzt aber nicht als Pipapo s Frage verstanden. ,-)
Es geht um den Tatbestand der Aufteilung eines vermutlich ins Gefängnis führenden Millionesteuerbetruges in nette kleine Fällschen..Insoweit,wie dies in andere vergleichbaren Fällen die rechtliche Praxis ist.
Und dies werden wir erst bei genauer Tabestandsaufklärung (im Vergleich mit Fällen entsprechenden Sachverhalts) durchs Gericht erfahren
Es ist ja nicht nur ein Steuerbetrug. Es sind mehrere. Für jedes verstecken von Geld am Fiskus vorbei braucht es einen neuen Tatentschluß. Dies bedeutet, da es ja auch zeitlich auseinanderliegt, eine neue Straftat. Wenn ich jetzt alles richtig gelesen haben wird UH wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung angeklagt. Daraus wird dann eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet. Wenn noch andere Straftaten im Raum stehen, können auch diese gleich mit abgearbeitet oder aus den unterschiedlichsten Gründen (geringfügige Nebenstraftat) eingestellt werden.
Wenn s hier tatsächliche mehrere(einzelne Handlungen)strafbare Handlungen -in entsprechend kleiner Größenordnung (die sprechen ja immer von der berühmten Million)gewesen sind . Klar
Ich bin bislang von der einen Millionensumme des Schuhfuzzis ausgegangen,die er reingedonnert hat in seine illegalen Geschäfte .
Aber wie gesagt:Einzelne Handlungen (womöglich unterhalb der mag, Grenze) und es leuchtet schon ein.was da jetzt mutmaßlich in den Raum gestellt wird.
Frage an dich, der ja anscheined eng an der rechtlichen Handhabung dran ist.
Reichen verschiedene Aktivitäten auf unterschiedliche Anlagearten aus.für die o.g. Regelung? oder spielt die zeitliche Geschichte eine Rolle?
6,5 Millonen teil ich evtl am gleichen tag auf 7 Dinge auf und es sind 7 Strfattabestände ?Oder muß zw. jeder Handlung einige Zeit dazw. liegen ?
Wie funzt dies in der Praxis wegn der Anwendung dieser Regelung für "Mehrfachtstraftäter"?
Sorry mein fehler.Hattest Du oben bereits alles mitbeantwortet.
O.K. dann wird's vermutlich tatsächlich auf 7 Straftaten hinauslaufen,wenn der Anklageinhalt richtig an die Öffentlichkeit gelangt ist(und davon kann man wohl schon ausgehen).
wenns das königlich bayrische Amtsgericht noch gäbe, müsste der UH jetzt zur Strafe alle Gewinne an 1860 überweisen und dort für 5 Jahre als Resozialiiserungsmaßnahme den Manager machen.
Der Inhalt des genannten gesetzlichen Grundsatzes -o.k. ,gut diesen insoweit mal zu lesen-hab ich jetzt aber nicht als Pipapo s Frage verstanden. ,-)
Es geht um den Tatbestand der Aufteilung eines vermutlich ins Gefängnis führenden Millionesteuerbetruges in nette kleine Fällschen..Insoweit,wie dies in andere vergleichbaren Fällen die rechtliche Praxis ist.
Und dies werden wir erst bei genauer Tabestandsaufklärung (im Vergleich mit Fällen entsprechenden Sachverhalts) durchs Gericht erfahren
Es ist ja nicht nur ein Steuerbetrug. Es sind mehrere. Für jedes verstecken von Geld am Fiskus vorbei braucht es einen neuen Tatentschluß. Dies bedeutet, da es ja auch zeitlich auseinanderliegt, eine neue Straftat. Wenn ich jetzt alles richtig gelesen haben wird UH wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung angeklagt. Daraus wird dann eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet. Wenn noch andere Straftaten im Raum stehen, können auch diese gleich mit abgearbeitet oder aus den unterschiedlichsten Gründen (geringfügige Nebenstraftat) eingestellt werden.
Wenn s hier tatsächliche mehrere(einzelne Handlungen)strafbare Handlungen -in entsprechend kleiner Größenordnung (die sprechen ja immer von der berühmten Million)gewesen sind . Klar
Ich bin bislang von der einen Millionensumme des Schuhfuzzis ausgegangen,die er reingedonnert hat in seine illegalen Geschäfte .
Aber wie gesagt:Einzelne Handlungen (womöglich unterhalb der mag, Grenze) und es leuchtet schon ein.was da jetzt mutmaßlich in den Raum gestellt wird.
Frage an dich, der ja anscheined eng an der rechtlichen Handhabung dran ist.
Reichen verschiedene Aktivitäten auf unterschiedliche Anlagearten aus.für die o.g. Regelung? oder spielt die zeitliche Geschichte eine Rolle?
6,5 Millonen teil ich evtl am gleichen tag auf 7 Dinge auf und es sind 7 Strfattabestände ?Oder muß zw. jeder Handlung einige Zeit dazw. liegen ?
Wie funzt dies in der Praxis wegn der Anwendung dieser Regelung für "Mehrfachtstraftäter"?
Sorry mein fehler.Hattest Du oben bereits alles mitbeantwortet.
O.K. dann wird's vermutlich tatsächlich auf 7 Straftaten hinauslaufen,wenn der Anklageinhalt richtig an die Öffentlichkeit gelangt ist(und davon kann man wohl schon ausgehen).
Ich hätte auch nicht besser, oder genauer antworten können weil ich einfach zu wenig Einzelheiten habe (wie alle anderen wohl auch). Nach der Verlesung der Anklage wird man schlauer sein. Und gerade bei Tateinheit und Tatmehrheit geht es oft ums berühmte Haarespalten. Da liegt viel im Ermessen der Richter.
Hab ich heute auf der Titelseite(die ich mir möglichst tgl ansehe) einer einschlägigen Zeitung gesehen.
Irgendein Kasper is beim Dschungelcamp rausgeflogen und Breno revanchiert sich gehaltvoll
Ich hoffe , daß eines Tages mal Rollen wechseln .U.H. als Redenschwinger und verkrachter Vorzeigeheld im Camp...........und ich zieh es mir rein.Aber die kompl. Staffel
die Spurensuche im Fall Hoeneß Justiz überprüft Finanzbehörden Wer hat Akten in der Steueraffäre Hoeneß der Presse zugespielt? Die Staatsanwaltschaft München I lässt das Finanzamt in Miesbach und das Rechenzentrum des Landesamtes für Finanzen in Nürnberg nach dem Leck durchsuchen.
Bayern-Präsident meldete 118 Millionen Euro Verlust.r
Während Uli Hoeneß in der Schweiz Millionen vor dem Fiskus versteckte, liefen in Deutschland steuermindernd sagenhafte Verluste auf. Wie konnte sich der Bayern-Patron das leisten?
"Allerdings rufen Verluste in solchen Größenordnungen regelmäßig die Steuerprüfung auf den Plan. Denn es stellt sich zwangsläufig die Frage, wie sich Betroffene solche Verluste überhaupt leisten können. Die Steuerbehörden haben bei auffälligen Vorgängen Aufklärungspflichten. Woher kommt so viel Vermögen, dass jemand dreistellige Millionenverluste wegstecken kann?"
Er konnte es halt der Herr Hoeness.
...und in Frankfurt,also bei der Eintracht meine ich, wird über Erdnüsse gesprochen. Das darüber gesprochen wird, hat sicher seine Berechtigung.
Würde mich auch brennend interessieren. Jemand am Start, der dazu eine qualifizierte Meinung hat? (Also kein "Habe mal gehört, daß...")
Stelle mir gerade vor, wie etwa ein Autodieb vor den Richter tritt, und dieser dann aus dem Autodiebstal 25 kleinere Macht (4 * Reifen, 2 * Nummernschild, Autoradio usw...), sodaß am Ende 25 mal "wegen Geringfügigkeit eingestellt" steht, die dann zu eben diesem Zusammengenommen werden.
Wenn das siebenmal die gleiche Straftat ist anstatt eine Straftat, ist dann der Mensch nicht ein Serientäter und steckt dann da nicht viel mehr kriminelle Energie dahinter und müsste härter bestraft werden?
...ach Kwatsch,
ich, ahnungsloser sag mal, der Jugend eine Changse. und bitte keine Frühverurteilungen"
Das ganze ist im Strafprozeß Normalität und wird in den §§ 53ff StPO geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__53.html
Der Inhalt des genannten gesetzlichen Grundsatzes -o.k. ,gut diesen insoweit mal zu lesen-hab ich jetzt aber nicht als Pipapo s Frage verstanden. ,-)
Es geht um den Tatbestand der Aufteilung eines vermutlich ins Gefängnis führenden Millionesteuerbetruges in nette kleine Fällschen..Insoweit,wie dies in andere vergleichbaren Fällen die rechtliche Praxis ist.
Und dies werden wir erst bei genauer Tabestandsaufklärung (im Vergleich mit Fällen entsprechenden Sachverhalts) durchs Gericht erfahren
Es ist ja nicht nur ein Steuerbetrug. Es sind mehrere.
Für jedes verstecken von Geld am Fiskus vorbei braucht es einen neuen Tatentschluß. Dies bedeutet, da es ja auch zeitlich auseinanderliegt, eine neue Straftat.
Wenn ich jetzt alles richtig gelesen haben wird UH wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung angeklagt.
Daraus wird dann eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.
Wenn noch andere Straftaten im Raum stehen, können auch diese gleich mit abgearbeitet oder aus den unterschiedlichsten Gründen (geringfügige Nebenstraftat) eingestellt werden.
Wenn s hier tatsächliche mehrere(einzelne Handlungen)strafbare Handlungen -in entsprechend kleiner Größenordnung (die sprechen ja immer von der berühmten Million)gewesen sind . Klar
Ich bin bislang von der einen Millionensumme des Schuhfuzzis ausgegangen,die er reingedonnert hat in seine illegalen Geschäfte .
Aber wie gesagt:Einzelne Handlungen (womöglich unterhalb der mag, Grenze) und es leuchtet schon ein.was da jetzt mutmaßlich in den Raum gestellt wird.
Frage an dich, der ja anscheined eng an der rechtlichen Handhabung dran ist.
Reichen verschiedene Aktivitäten auf unterschiedliche Anlagearten aus.für die o.g. Regelung?
oder spielt die zeitliche Geschichte eine Rolle?
6,5 Millonen teil ich evtl am gleichen tag auf 7 Dinge auf und es sind 7 Strfattabestände ?Oder muß zw. jeder Handlung einige Zeit dazw. liegen ?
Wie funzt dies in der Praxis wegn der Anwendung dieser Regelung für "Mehrfachtstraftäter"?
Ich habe mich mit Einzelheiten des Falles nicht auseinandergesetzt, da ich es rechtlich sowieso nicht würdigen könnte.
Es ist also nichts Ungewöhnliches was hier passiert, das kann ja schon mal festgehalten werden.
So lange also hier genauso wie bei kleineren (mehrfachen) Steuerdelikten verfahren und dem Wurstuli keine gesonderte Behandlung zugesprochen wird, ist das also mehr ein moralischer Aufreger.
Oder eine Grundsatzfrage.
Interessant wäre jedoch die Abgrenzung. Dann wäre beispielsweise ein Kleinunternehmer der sich immer mal etwas aus der Kasse nimmt in gleicher Weise zu behandeln. Oder ist das eine (1) Handlung, da immer ein identischer Vorgang zu Grunde liegt?
Sorry mein fehler.Hattest Du oben bereits alles mitbeantwortet.
O.K. dann wird's vermutlich tatsächlich auf 7 Straftaten hinauslaufen,wenn der Anklageinhalt richtig an die Öffentlichkeit gelangt ist(und davon kann man wohl schon ausgehen).
Ich hätte auch nicht besser, oder genauer antworten können weil ich einfach zu wenig Einzelheiten habe (wie alle anderen wohl auch).
Nach der Verlesung der Anklage wird man schlauer sein.
Und gerade bei Tateinheit und Tatmehrheit geht es oft ums berühmte Haarespalten.
Da liegt viel im Ermessen der Richter.
http://www.sueddeutsche.de/sport/rupert-heindl-der-mann-der-ueber-hoeness-richten-wird-1.1864846
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_834670.html
Hab ich heute auf der Titelseite(die ich mir möglichst tgl ansehe) einer einschlägigen Zeitung gesehen.
Irgendein Kasper is beim Dschungelcamp rausgeflogen und Breno revanchiert sich gehaltvoll
Ich hoffe , daß eines Tages mal Rollen wechseln .U.H. als Redenschwinger und verkrachter Vorzeigeheld im Camp...........und ich zieh es mir rein.Aber die kompl. Staffel
die Spurensuche im Fall Hoeneß Justiz überprüft Finanzbehörden
Wer hat Akten in der Steueraffäre Hoeneß der Presse zugespielt? Die Staatsanwaltschaft München I lässt das Finanzamt in Miesbach und das Rechenzentrum des Landesamtes für Finanzen in Nürnberg nach dem Leck durchsuchen.
http://www.br.de/nachrichten/hoeness-steuerfahndung-100.html
http://www.stern.de/sport/fussball/steuerfall-uli-hoeness-bayern-praesident-meldete-118-millionen-euro-verlust-2085640.html
Bayern-Präsident meldete 118 Millionen Euro Verlust.r
Während Uli Hoeneß in der Schweiz Millionen vor dem Fiskus versteckte, liefen in Deutschland steuermindernd sagenhafte Verluste auf.
Wie konnte sich der Bayern-Patron das leisten?
"Allerdings rufen Verluste in solchen Größenordnungen regelmäßig die Steuerprüfung auf den Plan. Denn es stellt sich zwangsläufig die Frage, wie sich Betroffene solche Verluste überhaupt leisten können.
Die Steuerbehörden haben bei auffälligen Vorgängen Aufklärungspflichten. Woher kommt so viel Vermögen, dass jemand dreistellige Millionenverluste wegstecken kann?"
Er konnte es halt der Herr Hoeness.
...und in Frankfurt,also bei der Eintracht meine ich, wird über Erdnüsse gesprochen. Das darüber gesprochen wird, hat sicher seine Berechtigung.
Da sollte man mal bei der Telekom, Audi und Herrn Winterkorn nachfragen. Vielleicht haben die ja eine Antwort darauf.