
adler76
16583
SGE_Werner schrieb:
" mit welchen Recht der DFB türkischen Clubs etwas verbieten möchte?"
Gute Frage. Wären es deutsche Mannschaften, die Tests bestreiten gegen türkische Mannschaften, hat der DFB auf jeden Fall das Recht dazu, nein zu asgen.
Aber bei einem türkischen Klub gegen nen spanischen...
Ich müsste wirklich erstmal mich schlau machen, ob Freundschaftsspiele in Deutschland, egal von woher die Teams kommen, allesamt dem DFB unterliegen.
Ich habe erstmal das gefunden: http://www.dfb.de/index.php?id=11238
Wie jetzt die Regelung aussieht wenn das Spiel nur auf deutschem Boden, aber ohne deutsche Beteiligung stattfindet habe ich auf Anhieb nicht gefunden, aber vielleicht finde ich ja noch was!
der-edelfan schrieb:
sorry, gottchen jetzt seid ihr aber wieder wild geworden, war ja nur nen vorschlag, müßt ja nicht gleich wieder ausfallend werden...du bekommst als bayern fan auch nur karten für die champions league, wenn du mitglied bist, dass war mein denkansatz...
Ein Denkansatz wäre bei dir ja was ganz Neues...
Tube schrieb:
DFB-Sportgericht bestätigt Antrag des Kontrollausschusses
Das Sportgericht des DFB ist am heutigen Mittag im schriftlichen Einzelrichterverfahren durch den Vorsitzenden Hans E. Lorenz dem Antrag des DFB-Kontrollausschuss gefolgt und hat gegen Eintracht Frankfurt wegen der Vorkommnisse im Rahmen der letzten drei Spiele der abgelaufenen Saison neben einer Geldstrafe in Höhe von € 50.000 einen Zuschauer-Teilausschluss beim ersten Heimspiel der neuen Saison ausgesprochen.
Demnach sollen dem Saisonauftakt am 25./26. August gegen Bayer 04 Leverkusen im Wesentlichen nur 15.000 Heim- und bis zu 5.000 Gastfans beiwohnen dürfen. Die Stehplatzbereiche müssen geschlossen bleiben. Public Viewings auf dem Stadion- oder Vereinsgelände sind zudem untersagt.
Eintracht Frankfurt legt gegen das Urteil Einspruch ein.
Presseabteilung / Eintracht Frankfurt Fußball AG
Impressum
Eintracht Frankfurt Fußball AG
Ruth Wagner
Presseabteilung
In dem Zitat fehlt irgendwie der letzte Satz und zwar, das Eintracht Frankfurt Einspruch einlegen wird!
Finde ich persönlich sehr gut!
dfb.de
http://www.dfb.de/index.php?id=511735&no_cache=1
Teilausschluss und Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Frankfurt am 27. Juni 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger, davon ein Fall in Tateinheit mit nicht ausreichenden Ordnungsdienst, mit einem Teilausschluss seiner Zuschauer für das erste Heimspiel der Bundesliga-Saison 2012/2013 belegt. Darüber hinaus muss die Eintracht eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen.
Link führt zur Übersichtsseite, Artikel von 13:49 Uhr. Direktlink funktioniert leider nicht!
http://www.dfb.de/index.php?id=511735&no_cache=1
Teilausschluss und Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Frankfurt am 27. Juni 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger, davon ein Fall in Tateinheit mit nicht ausreichenden Ordnungsdienst, mit einem Teilausschluss seiner Zuschauer für das erste Heimspiel der Bundesliga-Saison 2012/2013 belegt. Darüber hinaus muss die Eintracht eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen.
Link führt zur Übersichtsseite, Artikel von 13:49 Uhr. Direktlink funktioniert leider nicht!
WAZ
http://www.derwesten.de/sport/fussball/vfl/inuis-wechsel-ist-nun-auch-offiziell-id6808631.html
Inuis Wechsel ist nun auch „offiziell“
Nun haben auch Eintracht Frankfurt und der VfL Bochum den bevorstehenden Wechsel von Takashi Inui vom Zweitligisten zu den Hessen offiziell bestätigt. Lediglich ein Gesundheitscheck steht noch aus.
http://www.derwesten.de/sport/fussball/vfl/inuis-wechsel-ist-nun-auch-offiziell-id6808631.html
Inuis Wechsel ist nun auch „offiziell“
Nun haben auch Eintracht Frankfurt und der VfL Bochum den bevorstehenden Wechsel von Takashi Inui vom Zweitligisten zu den Hessen offiziell bestätigt. Lediglich ein Gesundheitscheck steht noch aus.
HansVanBreukelen schrieb:Tomasch schrieb:HansVanBreukelen schrieb:Tomasch schrieb:
Tolles Angebot, würde ich sofort machen. Aber Bestandskunden zeigen Sie ja ständig den blanken Hintern, es sei denn der Vertrag läuft aus...dann kommen sie angekrochen. Die wissen wirklich, wie man Bestandskunden verärgert. Wenn der erste kurz vor meinem Vertragsende anruft, wird der sich erstmal was anhören können....der tut mir jetzt schon leid.
Noch einmal: Du kannst als BESTANDSKUNDE auch so ein 33,90 EUR Abo abschließen, du bekommst dann unter der "alten" Kundennummer nur ne neue Smartcard (mit Nr.) hinzugefügt. Die Kündigung des alten Vertrags bleibt selbstverständlich unberührt.
Und wenn die Kündigung wie du schreibst unberührt bleibt - dann buchen die bis zum "ersten" Vertragsende doppelt ab?
(Mein Vertrag läuft nur noch bis Oktober, Kündigungsbestätigung habe ich bereits erhalten)
Ja, die buchen dann doppelt ab. Deshalb: Du musst den für dich richtigen Moment erwischen. Alternativ kannst du natürlich auch jemanden aus deiner Familie/Freundeskreis mit deinem "alten" Abo beglücken.
Wie schon mal geschrieben, was sich auch lohnt ist, wenn man sich werben lässt, dann hat man z.B. einen Freimonat durch den man die doppelte Bezahlung ein wenig vermindert.
Stoppdenbus schrieb:HeinzGründel schrieb:reggaetyp schrieb:
Ich empfehle dringend das Interview auf hr-online.de mit Stephan von Ploetz zur Lektüre.
Vornehmlich den Hardlinern, Kollektivstrafenbefürworten und den Hysterikern.
Da steht so viel Wahres drin, wird sachlich eingeordnet und richtig gestellt.
Und das nicht von Vollpfosten wie Pocher, Kerner oder Schneyder. Sondern von einem, der sich auskennt.
Ein Fachmann halt.
Kein schlechter Artikel. Zumal er mir mal erklärt was man auch unter Selbstreinigung verstehen kann. Allzuoft habe ich den Eindruck, dass diejenigen ,die ansonsten mit diesem Begriff hausieren gehen, lediglich eine Aufforderung zur Denunziation meinen.
Aber auch stark beschönigend und reichlich - naiv.
Sorry, aber ich finde es schon reichlich vermessen den Frankfurter Fanprojektleiter als Naivling zu bezeichnen. Er hat mehr Einblick in die "Szene" als die Meisten hier und er wird schon wissen, was er erzählt.
HR
http://www.hr-online.de/website/rubriken/sport/index.jsp?rubrik=7454&key=standard_document_45127776
"Ein Stadion ist per se nicht gefährlich"
Die Diskussion um Fußballfans und Gewalt ebbt nicht ab. Der Frankfurter Fan-Experte Stephan von Ploetz sprach mit hr-online über Probleme im Stadion, Pyrotechnik und Selbstreinigung in der Fankurve.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/sport/index.jsp?rubrik=7454&key=standard_document_45127776
"Ein Stadion ist per se nicht gefährlich"
Die Diskussion um Fußballfans und Gewalt ebbt nicht ab. Der Frankfurter Fan-Experte Stephan von Ploetz sprach mit hr-online über Probleme im Stadion, Pyrotechnik und Selbstreinigung in der Fankurve.
Bigbamboo schrieb:
So, als bekennender Apple-Fanboy hab'sch auch mal eine Frage zum iPod nano 6G:
Ich würde gerne eine Sequenz einer DVD auf den iPod ziehen. Kann mir jemand in einfachen Worten erklären, wie ich vorgehen muss?
DaZke!
Den iPod mit Display nach unten auf die Rückseite der DVD legen und dann auf dem iPod auf den Apfel drücken...
Pfalzadler schrieb:Misanthrop schrieb:Pfalzadler schrieb:
Mich würde viel mehr interessieren, als Inhaber einer gültigen Dauerkarte für 17! Heimspiele, gegen Wen ich eine einstweilige Verfügung im Falle des Ausschlusses beantragen müsste.
Gegen den DFB als Urheber dieser Anordnung, oder gegen die Eintracht, die dieses Urteil dann nur umsetzen muss.
Jedes rechtliche Vorgehen eines Karteninhabers müsste sich natürlich gegen die Eintracht richten. Das ist schließlich der Vertragsparter. Zum DFB besteht ja keine Rechtsbeziehung Deinerseits. Auch keine öffentlich-rechtliche, da der DFB ja keine Verwaltungsbehörde darstellt.
Danke,
genau so hatte ich es vermutet.
Wie in einigen Medien zu lesen war, haben sich zu diesem Thema, mit Ausnahme meiner gestellten Frage, schon einige Rechtsgelehrte geäußert.
Fast einstimmig war dort die Meinung, daß eine solche Klage eine große Aussicht auf Erfolg hat.
Stellt sich dann aber die weitere Frage, wie im Falle eines solchen Urteils die weitere Vorgehensweise wäre und welchen Rattenschwanz sich einem solchen Urteil anhängen würde.
Im letzten Jahr war es ja auch das erste Spiel und durch den Verkauf von DK´s für nur 16 Spiele gab es kein Probleme. Passiert das während der Runde, ist dann der Verein nicht mit der anteiligen Rückerstattung des Eintrittsgeldes vor sowas gefeit?
Er meinte ob auch schon über den Einspruch der anderen entschieden wurde, denn bis jetzt gibt es nur Info´s über uns, Regensburg und München.