AYeboah
14500
Hallo ihr Anwälter da draußen.
Habe nun folgendes Anliegen, anfänglich in Eckdaten
-Im Wohnzimmer Panoramafenster über die ganze Wand. Unterteilt in 4 Fenster, davon 2 Balkontüren!
- Balkontüren undicht seit unbestimmter Zeit. Festgestellt aber gegen Oktober 08
- Mangel direkt bei der Hausverwaltung gemeldet (telefonisch)
- Immer wieder vertrösten, dass ein Schreiner demnächst kommt etc.
- Oktober 09: Schreiner war da. Hat ein Zusatzscharnier angebracht. Mangel wurde ein paar Wochen als es mal stark windig war erneut festgestellt und direkt bei der Hausverwaltung gemeldet. (wieder telefonisch)
- Wir werden nun wieder vertröstet. Vermieter kann nciht erreicht werden etc.
- Vorgestern ein Schreiben aufgesetzt (welches wirklich viel viel früher gemacht werden sollte).
- Im Schreiben mitgeteilt, dass wir ab dem nächsten Monat die Miete um 30 % (Es ist wirklich Arschkalt und wir müssen fast Dauerheizen) mindern werden.
Den ganzen Hickhack machen die darum, weil nun noch die einzige Möglichkeit bleibt das Komplette Panoramafenster zutauschen. Also die komplette Seite neu machen, da die Einzelnen Türen laut Schreiner) nicht mehr hergestellt werden. Das wird alles sehr teuer, und muss halt mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Was ich nun im Internet (auf der Website von 123recht.net )gelesen habe, ist, dass man die Minderung auch Rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Mangelmeldung.
Mich interessiert dabei: Ist das wirklich rechtens? Bis zu welchem Zeitraum kann ich das Rückwirkend geltend machen? 1. Meldung 10/08, oder doch die zweite 10/09? Hätte diese Meldung Schriftlich passieren müssen, um es geltend machen zu dürfen, oder reicht auch das telefonische?
Ich würde mich auf jeden Fall über Hilfe freuen.
Schon mal ein großes DANKESCHÖN
AY
Habe nun folgendes Anliegen, anfänglich in Eckdaten
-Im Wohnzimmer Panoramafenster über die ganze Wand. Unterteilt in 4 Fenster, davon 2 Balkontüren!
- Balkontüren undicht seit unbestimmter Zeit. Festgestellt aber gegen Oktober 08
- Mangel direkt bei der Hausverwaltung gemeldet (telefonisch)
- Immer wieder vertrösten, dass ein Schreiner demnächst kommt etc.
- Oktober 09: Schreiner war da. Hat ein Zusatzscharnier angebracht. Mangel wurde ein paar Wochen als es mal stark windig war erneut festgestellt und direkt bei der Hausverwaltung gemeldet. (wieder telefonisch)
- Wir werden nun wieder vertröstet. Vermieter kann nciht erreicht werden etc.
- Vorgestern ein Schreiben aufgesetzt (welches wirklich viel viel früher gemacht werden sollte).
- Im Schreiben mitgeteilt, dass wir ab dem nächsten Monat die Miete um 30 % (Es ist wirklich Arschkalt und wir müssen fast Dauerheizen) mindern werden.
Den ganzen Hickhack machen die darum, weil nun noch die einzige Möglichkeit bleibt das Komplette Panoramafenster zutauschen. Also die komplette Seite neu machen, da die Einzelnen Türen laut Schreiner) nicht mehr hergestellt werden. Das wird alles sehr teuer, und muss halt mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Was ich nun im Internet (auf der Website von 123recht.net )gelesen habe, ist, dass man die Minderung auch Rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Mangelmeldung.
Mich interessiert dabei: Ist das wirklich rechtens? Bis zu welchem Zeitraum kann ich das Rückwirkend geltend machen? 1. Meldung 10/08, oder doch die zweite 10/09? Hätte diese Meldung Schriftlich passieren müssen, um es geltend machen zu dürfen, oder reicht auch das telefonische?
Ich würde mich auf jeden Fall über Hilfe freuen.
Schon mal ein großes DANKESCHÖN
AY
Der Kerl hat sie doch nicht mehr alle :
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_183611.html
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_183611.html
Da ich nicht wirklich Lust auf größeren Aufwand etc., habe ich das Angebot angenommen.
Mit den paar Euro Verlust kann und werde ich Leben müssen.
Er wird sich das Gerät anschauen, was ich damit gemacht habe! Aufegmacht, evtl innen zerstört etc.
Da ich damit aber nichts dergleichen gemacht habe, habe ich nichts zu befürchten.
Ich werde ihm das Paket versichert zusenden. Sollte er sich weigern, mir das Geld zurückzuüberweisen, kann ich hinterher ja imme rnoch zu einem Anwalt gehen, denn dann würde er wirklich eine Straftat begehen. Mit dem Sendungsbeleg und den dazu gehörigen Emails, habe ich alles, was ich brauche.
Auf jeden Fall eine großes DANKESCHÖN, die hier "mitgewirkt" haben. Ihr habt mir sehr geholfen.
Mit den paar Euro Verlust kann und werde ich Leben müssen.
sacki schrieb:AYeboah schrieb:
er überweist mir das Geld nach Prüfung.
Wichtig wäre vielleicht noch zu klären, was er mit "Prüfung" eigentlich meint ?!
Er wird sich das Gerät anschauen, was ich damit gemacht habe! Aufegmacht, evtl innen zerstört etc.
Da ich damit aber nichts dergleichen gemacht habe, habe ich nichts zu befürchten.
Ich werde ihm das Paket versichert zusenden. Sollte er sich weigern, mir das Geld zurückzuüberweisen, kann ich hinterher ja imme rnoch zu einem Anwalt gehen, denn dann würde er wirklich eine Straftat begehen. Mit dem Sendungsbeleg und den dazu gehörigen Emails, habe ich alles, was ich brauche.
Auf jeden Fall eine großes DANKESCHÖN, die hier "mitgewirkt" haben. Ihr habt mir sehr geholfen.
Habe nun noch eine Antwort von dem Typen bekommen. Und anscheinend bekommt er mittlerweile doch etwas Angst vor weiteren konsequenzen und kommt mir ein wneig entgegen.
Ich soll das Gerät zurück senden, er überweist mir das Geld nach Prüfung.
Versand auf meine Kosten und die gezahlten ebay Gebühren.
Denke laut der o.a. Paragraphe muss und werde ich dieses Angebot annehmen.
Wovor ich aber ein wenig Angst habe, ist, dass er nun das Gerät erhält mir das Geld aber nicht überweist.
Moin,
Danke schon mal für die Feedbacks.
Ich habe den (privaten) Händler nun angeschrieben und ihm freundlich aber bestimmt aufgefordert, mir das Geld + Rückversand zurückzuüberweisen und ihm dafpr eine Frist von 7 Tagen gegeben.
Weiterhin habe ich gesagt, sollte er dies nicht tun, würde ihn innerhalb der nächsten Tage ein Brief meines Anwalt erreichen, desweiteren würde ich diesen Fall/Händler an Nokia weiterleiten.
Es kam von ihm eine kurze und knappe Antwort in der sinngemäß drinstand Wer nicht lesen kann, ist selber schuld und, dass er schon auf das Anwaltschreiben wartet.
Werde ihm nun nochmal schreiben, 7 Tage warten und dann dementsprechend reagieren.
Danke schon mal für die Feedbacks.
Ich habe den (privaten) Händler nun angeschrieben und ihm freundlich aber bestimmt aufgefordert, mir das Geld + Rückversand zurückzuüberweisen und ihm dafpr eine Frist von 7 Tagen gegeben.
Weiterhin habe ich gesagt, sollte er dies nicht tun, würde ihn innerhalb der nächsten Tage ein Brief meines Anwalt erreichen, desweiteren würde ich diesen Fall/Händler an Nokia weiterleiten.
Es kam von ihm eine kurze und knappe Antwort in der sinngemäß drinstand Wer nicht lesen kann, ist selber schuld und, dass er schon auf das Anwaltschreiben wartet.
Werde ihm nun nochmal schreiben, 7 Tage warten und dann dementsprechend reagieren.
Nabend.
Kurze Frage an die Rechtsexperten.
Ich habe beim Auktionshaus ein Defektes Handy ersteigert.
Es hat ein kaputtest Display. Habe mir gedacht, ersteigerst, reparierst es und hast günstig ein gutes Handy.
Handymodell: Nokla N97 .. nein ihr habt euch nicht verlesen. Da steht wirklich Nokla (mit L).
Das ist mir beim ersteigern nicht aufgefallen. Da stehen auch keine Hinweise, dass es sich um ein China Plagiat handelt. Ausser eben nur das Modell des Gerätes.
Paket kam heute an und ich habe erstmal nicht schlecht gestaunt über diese Fälschung.
Soweit ich weiss, ist es in Deutschland verboten Plagiate anzubieten.
Ich werde diesen Händler anschreiben und bitten mir das Geld zurück zu überweisen. Meine Frage ist: Kann ich ihm erfolgsversprechend mit einem Anwalt bzw. einer Anzeige drohen, wenn er auf den Rücktausch nicht eingeht, obwohl in der Auktion ausdrücklich betont war, dass kein Rücknahme und Umtausch möglich sind?!
Danke für ein paar Tipps
PS: ja, ich werde eim nächsten mal alles dreifach und vierfach lesen..
Kurze Frage an die Rechtsexperten.
Ich habe beim Auktionshaus ein Defektes Handy ersteigert.
Es hat ein kaputtest Display. Habe mir gedacht, ersteigerst, reparierst es und hast günstig ein gutes Handy.
Handymodell: Nokla N97 .. nein ihr habt euch nicht verlesen. Da steht wirklich Nokla (mit L).
Das ist mir beim ersteigern nicht aufgefallen. Da stehen auch keine Hinweise, dass es sich um ein China Plagiat handelt. Ausser eben nur das Modell des Gerätes.
Paket kam heute an und ich habe erstmal nicht schlecht gestaunt über diese Fälschung.
Soweit ich weiss, ist es in Deutschland verboten Plagiate anzubieten.
Ich werde diesen Händler anschreiben und bitten mir das Geld zurück zu überweisen. Meine Frage ist: Kann ich ihm erfolgsversprechend mit einem Anwalt bzw. einer Anzeige drohen, wenn er auf den Rücktausch nicht eingeht, obwohl in der Auktion ausdrücklich betont war, dass kein Rücknahme und Umtausch möglich sind?!
Danke für ein paar Tipps
PS: ja, ich werde eim nächsten mal alles dreifach und vierfach lesen..
tach auch.
habe seit gestern abend magen darm probleme. heute morgen habe ich deshalb 20 tropfen "iberogast" geschluckt.
das war vor etwas 3 1/2 stunden.
Nun kamen noch starke kopfschmerzen dazu.
meint ihr man kann nun noch eine schmerztablette (ibutad) dazu einnehmen?
ich mein, das iberogast hat ja nur eine pflanzliche zzusammenstellung.
aber ich dachte ich frag mal lieber..
habe seit gestern abend magen darm probleme. heute morgen habe ich deshalb 20 tropfen "iberogast" geschluckt.
das war vor etwas 3 1/2 stunden.
Nun kamen noch starke kopfschmerzen dazu.
meint ihr man kann nun noch eine schmerztablette (ibutad) dazu einnehmen?
ich mein, das iberogast hat ja nur eine pflanzliche zzusammenstellung.
aber ich dachte ich frag mal lieber..
SGE - BSC (16.-18.4.) - 0
SGE-HOF (01.05.) - 1
Egal: 1