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Bigbamboo

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zamusi schrieb:
funkelolaf!    


Jetzt hat er sogar einen eigenen Counter.  
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MrBoccia schrieb:
uaaaaahhhhhhhhh, der Olaf reitet wieder:

http://www.blog-g.de/archiv/1146#comment-193993


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sgeefc schrieb:
...

Was soll ich tun?? ich brauche dringend hilfe

Nur juristische antworten, keine Kommentare


Wer so nett fragt und sich bereits vorab bedankt, dem wird bestimmt gerne geholfen.
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Ist übrigens ein gaaaaaaaaaanz tolles Angebot: normaler Jahrespreis: EUR 57,-; hochgerechneter Jahrespreis des Probeabos: EUR 75,-.

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kasi1981 schrieb:
danke für die ganzen antworten, dann geh ich jetzt mal geld sammeln  


Das kann ja nie verkehrt sein.  ,-)

Warte aber ab, bis Du die Schadenschlussmeldung im Briefkasten hast. Und dann lasse Dir von der Zentrale Deiner Versicherungsgesellschaft genau ausrechnen, wie sich Deine Beiträge entwickeln, wenn Du den Schaden selbst bezahlst. Und vor allem - zahle erst 5 Monate und 25 Tage nach Zugang der Schlussmeldung, da Du Dich sonst eventuell selbst austrickst, wenn Du in dieser Zeit noch einen Unfall verursachst.
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Crung schrieb:
Zur Zeit gibt es ein Probeabo für die BahnCard 25.

http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/probebahncard.shtml

Ist vollkommen kostenlos. Man muss nur daran denken rechtzeitig zu kündigen, sonst verlängert sich die BahnCard automatisch um ein Jahr und kostet 57 Euronen.


Bahn.de schrieb:
Erfahren Sie die Vorzüge der BahnCard und testen Sie jetzt vier Monate lang die
Probe-BahnCard 25 für nur 25,- Euro


Kostenlos ist aus meiner Sicht was anderes.  
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untouchable schrieb:

Puh. Und ich dachte schon man nähme das nicht ernst.


Browser - was sind jetzt nochmal Browser?
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sd400 schrieb:
.... Du hast, so kenne ich das jedenfalls von der VVD bis zu ein Jahr Zeit die Unfallkosten bei deiner Versicherung zu zahlen, hier die 900€. ...  

Die Frist zum Schadenrückkauf beträgt für gewöhnlich 6 Monate und läuft ab Zugang der Schadenschlussmeldung und dem Hinweis auf eben diese Frist.
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kasi1981 schrieb:
...
der schaden wird also auf jeden fall übernommen? spielt es denn ne rolle das das auto des geschädigten getunt war? nicht das die versicherung nur die standartstoßstange zahlt, und ich den rest drauflegen muss  


Es kann Dir völlig egal sein, in welcher Höhe der Schaden beglichen wird. Der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen Deinen Versicherer (§3 PflVG) und muss bzw. wird sich so immer direkt mit diesem rum ärgern; Du bekommst davon gar nichts mit.

In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gibt's übrigens nie eine Selbstbeteiligung.
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FrankieVallie schrieb:
Monk nervt. Pro Psych!    


Zum Psycho-Thread geht's hier entlang.
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Warum wird der ganze Vorgang eigentlich von 'K31 / Raubdelikte' bearbeitet?
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War das eine Wiederholung?  
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SGE_Werner schrieb:
Die Frage ist aber, wie schaffen es Erwachsene an einer Schule, Kinder zu belästigen? Lehrer?
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Die Bild gibt diese Infos ja gerne preis - siehe oben.
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MrBoccia schrieb:
ah, deswegen fährt der littlebamboo nach Sylt:

http://www.welt.de/webwelt/article3906378/Internet-Mob-will-die-Nordsee-Insel-Sylt-stuermen.html


Druff geschisse. Ich hoffe, dass sich keiner dieser Kasper sehen lässt - bisher ist zumindest alles ruhig.
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Schaut mal in's andere Vereine.
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Krassa Sacha, Alda!!
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HappyAdlerMeenz schrieb:
...
Es gab ein Song der von Lennon/Mc Cartney geschrieben wurde der auch von den Stones gespielt wurde.Das war I Wanna be your Man


Und? Wer hat's gesungen?