

Brady
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Brady
s-dreher.de schrieb:
Nicht mehr, aber auch nicht weniger... Prost!
Anstatt hier so einen Aufriss zu veranstalten hätte es gereicht, wenn du
mir, miep und gräfle einen ausgeben hättest...da wärste:
1. innerhalb von 39 Minuten bitter arm gewesen
2. wir wären gut drauf gewesen
3. du hättest kein Geld mehr für deine Homepage und müßtest diese Idee bei deinem 40. dann so wieso in Betracht ziehen
4. und du hättest möglicherweise einfach drei Freunde mehr....
5. und das alles ohne Gewinnspiel usw.
6. Ausserdem hättest du 3 Menschen die den Alkohol bitter nötig haben...sehr sehr glücklich gemacht...
7. Lass das Gewinnspiel
8. Geb uns 39 Minuten einen aus und wir geben dir von der 39.-40. Minute so viel aus wie du trinken kannst.
9. Alles was miep, Gräfle und ich in den 39. Minuten bestellen und nicht trinken können..spenden wir den anderen Gleisdreieck-Forums-Anwesenden....
10. Dann sinds net nur 3 Freunde mehr...vielleicht sogar 3-39...
11. Komm zum Gleisdreieck bring dein Erspartes mit und genieß es ein guter Samariter zu sein
Was ich aus eigener Erfahrung absolut empfehlen kann ist das hier:
www.ruf.de
Und dann am besten nach Tossa de Mar oder Playa de Aro...
www.ruf.de
Und dann am besten nach Tossa de Mar oder Playa de Aro...
Bericht aus FRONTAL im ZDF: So etwas kann nur in Deutschland passieren.
Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch
18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die Sachbearbeiterin hatte die
Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf
mehr als 200 Mio. Euro. Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt. Einige Wochen später wurde dem Rentner
seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf
hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.
Daraufhin marschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb
weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück. Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5
Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das
Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind
seitdem gute Freunde.
Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch
18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die Sachbearbeiterin hatte die
Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf
mehr als 200 Mio. Euro. Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt. Einige Wochen später wurde dem Rentner
seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf
hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.
Daraufhin marschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb
weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück. Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5
Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das
Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind
seitdem gute Freunde.
robertz schrieb:
wenn ich - der eher das körperlose spiel bevorzugt - nicht PA´s Blutgrätschen befürchten müsste, würde ich mich doch glatt für die Ü40 anmelden.
euch jungen hüpfern sollte man es zeigen!
robertz
Feigling Feigling Feigling....kannst mir miep und Koi ja eine eigene Mannschaft machen OH=Ohne Haare...dann würd PA vielleicht auch bei euch mit spielen wollen und du wärst das Problem mit der Blutgrätsche los...