

Brady
77604
Karbownik6 schrieb:
Oje Oje , der Hobbyjurist redet.
Okay dann will ich dir den Gesetzestext mal genauer erläutern.
BGB §27 Absatz 2
Im falle einer beleidigung einer Institution, eines Vereines oder einer Firma, Hauptsächlich einer AG oder einer GmbH ist eine Beleidigung nur in Verbindung mit einer persönlichen Anrede als Beleidigung zu werten. Hierbei müssen allerdings noch Unterschiede zwischen Vereinen und Unternehemen gemacht werden.
Ein Mitarbeiter hat hier in einer geringen Weise die Möglichkeit auf Unterlassung zu klagen, wobei dies bei einer freiwilligen Mitgliedschaft bzw. Zuneigung zu einer Institution nicht möglich ist, da sich das Mitglied bzw. derjenige der eine Verbundenheit zu der Institution , dem Verein bzw. dem Untenehmen hat hier keinerlei Möglichkeit hat.
Dir scheint ja der ***** ganz schön auf Grundeis zu gehen....oder warum haste dich so gut informiert?
Brady
Schobberobber72 schrieb:
Brady schrieb:
3. Also gegen gleichgeschlechtliche Liebe hab ich ja nix, aber Sex mit Tieren find ich jetzt schon ein wenig widerlich.....
Brady
Dann solltest Du Dich wohl auch weiterhin lieber auf ersteres beschränken !
Ich soll mich auf Adler Eve das Hühnchen beschränken? Ich dachte dafür bist du jetzt zuständig....
Brady
Na siehste, geht doch....
Brady