DocMoc
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Habe gerade mal bei google maps die Route von Estland nach Afrika eingegeben. Was stelle ich mit großer Freude fest? Unsere Adler fliegen über meine Heimatstadt Göttingen.
Benni, Ddkdi und das Biest: kommt auf einen leckeren Fisch als Zwischenmahlzeit bei mir vorbei. Kurz anpiepen, dann können wir zusammen etwas mit den Köppen wackeln.
Benni, Ddkdi und das Biest: kommt auf einen leckeren Fisch als Zwischenmahlzeit bei mir vorbei. Kurz anpiepen, dann können wir zusammen etwas mit den Köppen wackeln.
Papa kommt mit einem großen Fisch in den Krallen ins Nest geflogen. Benni läuft der Sabber aus dem Schnabel... Gerade als Benni sich den Fisch schnappen will, krallt ihn sich der Papa und fliegt samt Fisch davon. Benni guckt doof in die Runde.
Papa hat wohl einen Flug-Motivations-Kurs absolviert, aber der hilft halt auch nicht, wenn der Lütte nunmal nur eine Inselbegabung fürs Fischfuttern hat.
Benni tut so, als hätte das keiner gesehen und putzt sich die "nutzlosen" Federn.
Papa hat wohl einen Flug-Motivations-Kurs absolviert, aber der hilft halt auch nicht, wenn der Lütte nunmal nur eine Inselbegabung fürs Fischfuttern hat.
Benni tut so, als hätte das keiner gesehen und putzt sich die "nutzlosen" Federn.
Neuer Sachverhalt:
Zum 1. Feb. 2012 habe ich eine Kinderarztpraxis übernommen. Meine Vorgängerin hatte die Räumlichkeiten zum 01.06.2001 bezogen. Bei Praxiskauf war schon klar, dass ich nicht in den vorhandenen Räumlichkeiten weiterarbeiten würde, da ein Zusammenschluss mit einer weiteren Praxis geplant war. Also habe ich mit dem Mieter der alten Praxis einen Übernahme-Miet-Vertrag (heißt das so?) über 6 Monate bis zum 31.07.2012 abgeschlossen. Einzige Bedingung war, dass die Räumlichkeiten gereinigt und weiß gestrichen übergeben werden müssen. Zwar war mir klar, dass die "Malerklausel" eigentlich nicht rechtens ist, aber ich habe die fast 3000€ für Malerarbeiten bezahlt, weil ich dem ehemaligen Vermieter dankbar war, dass ich noch 6 Monate in den alten Räumen weiter praktizieren konnte.
Nun habe ich gestern abend ein Schreiben erhalten, dass ich für Reinigungs- und Aufarbeitungsarbeiten am Linoleum weitere 1500€ zu zahlen hätte, ausserdem müssten die Türen, die z.B. winzige Absplitterungen durch Keile haben (habe einige Rollstuhlpatienten, für die war das notwendig), vollständig auf meine Kosten ausgetauscht werden. Des Weiteren war im Mietvertrag meiner Vorgängerin ihr erlaubt worden, an das Mietobjekt Praxisschilder anzubringen. Jetzt verlangt er, dass die Praxisschilder entfernt werden müssen und die dadurch entstandenen Bohrlöcher u.s.w. professionell aufgearbeitet werden müssen. Kosten geschätzt weitere 3000€, also insgesamt 4500€, die er jetzt nochmal von mir haben möchte.
Ich denke, dass dem Vermieter klar war, dass er das Objekt als Kinderarztpraxis vermietet hat, so steht es auch im Mietvertrag als Nutzung. Daher sind diese Mängel doch typische Gebrauchsspuren, oder nicht? Im Übergabeprotokoll stand auch nur, dass der Boden Gebrauchsspuren aufweißt. Die Türen und auch die Praxisschilder wurden nicht bemängelt.
Jetzt wurden im Nachhinein Photos erstellt, die der Vermieter dem Übergabeprotokoll beifügte. In meiner Anwesendheit wurden diese Bilder nicht gemacht und sind auch nicht Bestandteil des Übergabeprotokolls, welches von mir unterschrieben wurde.Zur Übergabe selber hatte ich 3 Zeugen dabei, der Vermieter war aber gar nicht selbst vor Ort (sondern im Urlaub), er hatte nur seine Sekretärin vorbeigeschickt.
Wie gesagt, im Mietvertrag steht nur, dass die Räume besenrein und weiß gestrichen übergeben werden müssen. Sonst gibt es keine Bedingungen zum Auszug.
Da mein Anwalt zur Zeit im Urlaub ist, bin ich gerade etwas ratlos, ob ich die Sache ignoieren kann, oder ob ich kleinlaut beigeben muss. Wer weiß Rat? Vielen Dank schonmal im Vorraus.
Adlergrüße
DocMoc
Zum 1. Feb. 2012 habe ich eine Kinderarztpraxis übernommen. Meine Vorgängerin hatte die Räumlichkeiten zum 01.06.2001 bezogen. Bei Praxiskauf war schon klar, dass ich nicht in den vorhandenen Räumlichkeiten weiterarbeiten würde, da ein Zusammenschluss mit einer weiteren Praxis geplant war. Also habe ich mit dem Mieter der alten Praxis einen Übernahme-Miet-Vertrag (heißt das so?) über 6 Monate bis zum 31.07.2012 abgeschlossen. Einzige Bedingung war, dass die Räumlichkeiten gereinigt und weiß gestrichen übergeben werden müssen. Zwar war mir klar, dass die "Malerklausel" eigentlich nicht rechtens ist, aber ich habe die fast 3000€ für Malerarbeiten bezahlt, weil ich dem ehemaligen Vermieter dankbar war, dass ich noch 6 Monate in den alten Räumen weiter praktizieren konnte.
Nun habe ich gestern abend ein Schreiben erhalten, dass ich für Reinigungs- und Aufarbeitungsarbeiten am Linoleum weitere 1500€ zu zahlen hätte, ausserdem müssten die Türen, die z.B. winzige Absplitterungen durch Keile haben (habe einige Rollstuhlpatienten, für die war das notwendig), vollständig auf meine Kosten ausgetauscht werden. Des Weiteren war im Mietvertrag meiner Vorgängerin ihr erlaubt worden, an das Mietobjekt Praxisschilder anzubringen. Jetzt verlangt er, dass die Praxisschilder entfernt werden müssen und die dadurch entstandenen Bohrlöcher u.s.w. professionell aufgearbeitet werden müssen. Kosten geschätzt weitere 3000€, also insgesamt 4500€, die er jetzt nochmal von mir haben möchte.
Ich denke, dass dem Vermieter klar war, dass er das Objekt als Kinderarztpraxis vermietet hat, so steht es auch im Mietvertrag als Nutzung. Daher sind diese Mängel doch typische Gebrauchsspuren, oder nicht? Im Übergabeprotokoll stand auch nur, dass der Boden Gebrauchsspuren aufweißt. Die Türen und auch die Praxisschilder wurden nicht bemängelt.
Jetzt wurden im Nachhinein Photos erstellt, die der Vermieter dem Übergabeprotokoll beifügte. In meiner Anwesendheit wurden diese Bilder nicht gemacht und sind auch nicht Bestandteil des Übergabeprotokolls, welches von mir unterschrieben wurde.Zur Übergabe selber hatte ich 3 Zeugen dabei, der Vermieter war aber gar nicht selbst vor Ort (sondern im Urlaub), er hatte nur seine Sekretärin vorbeigeschickt.
Wie gesagt, im Mietvertrag steht nur, dass die Räume besenrein und weiß gestrichen übergeben werden müssen. Sonst gibt es keine Bedingungen zum Auszug.
Da mein Anwalt zur Zeit im Urlaub ist, bin ich gerade etwas ratlos, ob ich die Sache ignoieren kann, oder ob ich kleinlaut beigeben muss. Wer weiß Rat? Vielen Dank schonmal im Vorraus.
Adlergrüße
DocMoc
dein Wunsch wird erhört