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Friendly_Fire

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Ich war eben mal ein bisschen auf der KSC-Seite shoppen und stelle eben verwundert fest, dass unser Spiel beim KSC dort bereits auf Sonntag gelegt ist.

Weiß jemand mehr?


F_F
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stefank schrieb:
Larruso schrieb:
Dann schreib mir mal bitte auf, was an meinem Beitrag nicht stimmt...

Der Vermieter brauch die Unterschrift. Erst wenn der nachweisen kann, das er den Brief zugestellt hat, beginnt die Frist für den Mieter zu antworten.
Lässt der Mieter die Zeit verstreichen, beginnt die Zeit der höheren Miete. Aber erst nach 2 Monaten des nicht zahlens der neuen Miete, kann der Vermieter dann überhaupt anfangen, wegen der nicht-Zahlung der kompletten Miete, zu klagen...


Dein Fehler liegt im Mittelteil: Wenn der Mieter nicht innerhalb der Frist (Ende des übernächstens Monats nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens) zustimmt, kann der Vermieter klagen, aber nicht etwas auf Zahlung der höheren Miete, siondern auf Zustimmung zum Verlangen. Das läuft natürlich praktisch aufs selbe raus, ist aber rechtlich ein Unterschied. Klagt der Vermieter nämlich nicht binnen drei Monaten auf Zustimmung, so ist das Mieterhöhungsverlangen vom Tisch und der Vermieter muss von vorne beginnen.

@FF: hast PN






Danke Stefan!  
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Danke schon mal für die rege und informative Diskussion.

Das Wort "klagen" jedoch gefällt mir nicht. ^^


Ich fasse mal den O-Ton zusammen.
(Korrigiert mich, wenns falsch ist.)

Mein Neffe schreibt dem Vermieter (per Einwurf-Einschreiben) an und teilt ihm mit, dass er die Mieterhöhung nicht akzeptiert, da diese weder vom Vermieter angekündigt wurde noch mein Neffe dieser zugestimmt hat.


Oder mag mir jemand in drei Sätzen schreiben, was mein Neffe dem Vermieter (evtl. unter Hinweis der rechtlichen Grundlage) schreiben soll?

Gruß
F_F
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****p-u-s-h****
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Hallo,

ich habe noch 3 Steher ergattert und biete hier deshalb meine drei Sitzplatzkarten für das Spiel unserer Eintracht beim VfL Wolfsburg an.

Block 36, Reihe 18, Platz 10,11,12
Kartenpreis: je Karte 18,70 EUR
Versandkosten (Kreditkartenzahlung) 3,00 EUR

59,10 EUR zzgl. Normalpostversand 0,65 EUR
(auf Wunsch per Einschreibe + 3,00 EUR)

Bei Interesse PM.

F_F
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Guten Tag!

Mein Neffe hat aus dem Nichts eine Mietnachzahlung über 2 Monate bekommen.
Nachdem er beim Verwalter des Vermieters vorstellig wurde, teilte dieser ihm lapidar mit, dass er die Kaltmiete erhöht hat und dieses auch per Schreiben mitgeteilt habe. Eine Begründung gab es hierzu nicht.

Mein Neffe hat natürlich kein solches Schreiben erhalten.
Ich habe meinem Neffen darauf hin empfohlen, bei den anderen Mietparteien bezüglich einer Mieterhöhung nachzufragen. Überraschenderweise hat niemand anderes ein solches Schreiben erhalten oder muss nun höhere Miete bezahlen.

Hat jemand dafür eine Erklärung, respektive nen Tipp?

Danke und Gruß,

F_F
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snowboard-adler schrieb:
oh man... es gibt neuerdings so taschen, die nennen sich rucksäcke... ganz komische dinger aber eignen sich gut um darin etwas zu verstauen!  



Genau!
Und da Du so nen schlaues Kerlchen bist, probierste es am Samstag direkt mal aus und zeigst mir nach dem Spiel mal den Kalender.

Falls Du es noch nicht mitbekommen hast, es handelt sich nicht um einen TASCHENKALENDER!
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flag_collector1 schrieb:
Es sollen ja manche noch am Fancontainer verkauft werden!? Wann muss man da ca. da sein um noch einen zubekommen ?    




Sascha, wo willst Du den Kalender denn während des Spiels verstauen?  
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Guten Tag,

wir, der EFC NRW-Adler, sucht für das Auswärtsspiel beim MSV Stehplatzkarten.

Leider ist unser EFC bei der Vergabe der Steher komplett leer ausgegangen und das, obwohl Duisburg für uns ein "echtes" Heimspiel ist.  

Wer also noch irgendwas übrig hat, bzw. andere EFCs einen Kontingentüberschuss haben, wäre Ich Euch für Eure Unterstützung sehr verbunden.

Angesprochen sind auch wieder die vielen Leute, denen ich in der Vergangenheit schon viele, viele Karten besorgt und vermittelt habe.

Danke und Gruß


F_F
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Suche war erfolgreich.
Habe drei Steher bekommen!
DANKE
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Wenn man Eure Antworten so liest, fehlen einem die Worte!
Ziemlich peinliche Vorstellung von Euch.

Für eine evtl. Schreib- und Leseschwäche kann man nichts, für sein eigenes Verhalten schon.

Gute Jokes sind nur wirklich dann gut, wenn sie nicht auf Kosten anderer sind.


F_F
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Schaedelmeister schrieb:
Meinste wirklich, wenn ich hier durch den Ruhpott fahre, siehste nur BVB und S04 Deppen. Bin glaube der einzigste, der nen Aufkleber: "Meine Stadt, Mein Verein, FRANKFURT" auf dem Auto hat und mit nem Frankfurt Shirt rumläuft
Falls die Tracht am 08.12. gegen Schalke gewinnt, schleiche ich mich auch in der Nacht beim Nachbarn in den Garten, hole seine S04 Fahne runter und hisse die Eintrachtflagge    



Ähm.... alleine unter Fanclub "NRW-Adler" hat 40 Mitglieder aus NRW und es gibt noch zwei, drei andere EFCs in NRW. ^^
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Schaedelmeister schrieb:
Nee, der bin ich nicht.
Warum wollte der nichts uffs Klo? Schiss gehabt, oder wie?!


Na siehste, jetzt seid Ihr schon zwei aus Ennepetal.
Lass mich nicht lügen, aber ich habe irgendwas von einer Fanclubgründung in Ennepetal gehört, habe aber leider keine weiteren Infos dazu.

F_F
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Schaedelmeister schrieb:
Bochum ned, aber Ennepetal.
Aber kagg NRW hier. Wäre ich vor nem Jahr nur ned hier her gezogen  :neutral-face  



Bist Du das aus Ennepetal, den wir von den NRW-Adlern auf der Hinfahrt nach Dortmund zum Ligaspiel getroffen haben? Der mit seinem Dortmunder Kollegen, der net aufs Klo gehen wollte?

Wenn ja, Du hast ja noch meine Visitenkarte.

Gruß
F_F
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Beim durchforsten nach einem guten Stickerhersteller ist mir die Nacht folgender Anbieter aufgefallen.

z. B. 5000 Sticker in 105x148 inkl. MWST & Versand für rund 120 EUR.
http://print24.de/


Auf jedenfall günstiger und flexibler als matteroftaste.


F_F
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Amer24 schrieb:
ich verweise nochmal auf die unterschiedlichen Länderregelungen hinsichtlich des Polizeirechts.

In Bayern Art. 6 PAG

Art. 6 PAG - Ausweispflicht des Polizeibeamten
Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der
Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt.



Wie gesagt, es gibt BGH-Urteile dazu.


Aber mal eine andere Sichtweise....
Ein Grüner sprüht Dir Tränengas ins Gesicht und zieht Dir seinen Schlagstock durchs selbige. Wenn Du jetzt dieser Polizist wärest, würdest Du dem jenigen, den Du gerade nach dem 17. Abschnitt StGB vermöbelt hast Deinen Namen nennen, auch wenn du es vom Gesetzestext her müsstest? Wenn Du der Kollege dieses Polizisten wärest, würdest Du ihn anzeigen, einen eigenen Kollegen?

Genau das ist der Shice an der ganzen Sache.
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suche immer noch
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Für alle Interessierten habe ich nachfolgend mal die Links zum Polizeigesetz NRW und zum Bundespolizeigesetz gepostet.


http://www1.polizei-nrw.de/im/stepone/data/downloads/31/00/00/polgnrw.pdf

http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/


Hier noch mal etwas zum Thema "Eingriffsrecht".

http://www.eingriffsrecht.de/eingriffsrecht_s1.html

http://www.eingriffsrecht.de/s_2_folien_04.pdf


Unmittelbarer Zwang:

Hilfeleistung für Verletzte (§ 60 PolG)


Pflicht des Polizeibeamten, sich auf Verlangen
auszuweisen (§ 55 Abs. 3 PolG)
normaler weise reichen dafür aber einheit und behörde aus...
Dieser § scheint aber halt durch Urteile des BGHs in dieser Form (Klage von Polizisten vorm BGH) so ziemlich gekippt.


Die Eingriffsrechte sind mal interessant zu lesen.

F_F
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madd1n` schrieb:
beantworte mir lieber mal meine frage in dem anderen thread , du weißt doch sonst auch immer alles Ich ruf dich gleich an wenn du mir nicht sagst was das immer zu bedeuten hat *androh*

Zum thema: Ohne mich auszukennen sage ich mal generell wenn man in Konflikt gerät mit einem turtle und dann noch nach dem ausweis fragt .. ich denke spätestens dann hast du verloren.



Maddin Kleener ^^
Welche andere Frage denn?
Außerdem kannst Du mich auch über ICQ anlabern, hast mich ja geadded.
Und bitte net anrufe, sonst diskutieren wir wieder 2 Stunden über Trainingsberichte.  
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Eintracht-Laie schrieb:
@F_F
Ist ja schön was Du schreibst....leider stimmt es nicht.
Generell kannst Du schon den Ausweis verlangen, auch bei uniformierten Beamten.
ABER, nicht wenige Landesgesetze/Dienstvorschriften machen dies von der jeweiligen Situation abhängig und sind hier schwammig formuliert.
Du hast recht wenn Du sagen willst das nicht immer eine Ausweispflicht besteht, generell kann man aber nicht sagen Uniform=keine Ausweispflicht.


@Eintracht-Laie
ei eben doch! ^^
ich beziehe mich ja mit meiner oben getätigten aussage auf bgh-urteile zum thema ausweispflicht von beamten! habe einem bekannten gerade eine mail geschrieben, ob er mir noch mal die urteile und polizei-dienstordnungen schicken kann, dann stelle ich sie euch hier gerne rein.