JCAH18
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Uwes Bein schrieb:Argumentativ kann man für fast alles Partei ergreifen. Finde es allerdings ebenfalls eher unverhältnismäßig. Und hier ist eigentlich ein Vorteil bei den rechtlichen Aspekten (wenngleich sie abschrecken mögen): Gegen so was kann man vorgehen. Gegen Willkür von Polizei oder sonst wem nicht. Würde da schon Chancen sehen das zu kippen - wenn wir denn dagegen vorgehen...JCAH18 schrieb:
Wenn das mildere Mittel nicht genauso wirkungsvoll die Problematik löst, ist die Verhältnismäßigkeit zu bejahen. Und damit wäre die Rechtfertigung gegeben. Rein rechtlich betrachtet.
Sorry, aber wenn ich das Juristendeutsch schon lese, wird mir ganz anders. Für mich ist das ein Skandal. Unsere Bürgerrechte werden mit Füßen getreten und wie man da eine Verhältnismäßigkeit ableiten möchte, wäre doch höchst interessant! Es ist ja nicht so, dass Eintracht-Fans allwöchentlich Innenstädte in Schutt und Asche legen. Vielmehr ist es so, dass mir ein solcher Vorgang überhaupt nicht bekannt ist. Sicher gab es nach oder vor Spielen in den Innenstädten auch mal Stress, aber dass dabei großer Schaden entstanden wäre, ist mir nicht geläufig. Der Verein müsste dringend intervenieren. Welches Licht wirft so etwas denn auf Verein und Fans?
Aber Eintracht hin oder her: Hier geht es um unsere Bürgerrechte und unsere Freiheit! Was ist eigentlich in diesem Land los, dass über so eine Entscheidung noch kontrovers diskutiert wird? Das ist nicht hinnehmbar und fertig!
JCAH18 schrieb:Naja, ganz so ja auch nicht. So ein bisschen was muss die Öffentlichkeit in puncto Sicherheit und Ordnung schon abkönnen. Sonst wäre es ja jedes Mal gerechtfertigt, ganze Landstriche zu evakuieren. So gehts natürlich auch nicht, auch wenn jedes mildere Mittel natürlich nicht ganz so effektiv wäre
Wenn das mildere Mittel nicht genauso wirkungsvoll die Problematik löst, ist die Verhältnismäßigkeit zu bejahen. Und damit wäre die Rechtfertigung gegeben. Rein rechtlich betrachtet.
JCAH18 schrieb:Bannmeilen gibt es ja schon lange. Darüber kann man zwar auch streiten aber sie gelten immerhin für alle.
Ich kenne das so: In Grundrechte darf eingegriffen werden. Spontanes Argument wäre, dass damit die Versammlungsfreiheit der Darmstädter gewährleistet wird und diese in Abwägung (Stichwort praktische Konkordanz) unsere überwiegt. Zudem gibt es Art 8 II GG (einfacher Gesetzesvorbehalt). Einschränkungen können bei diesem Grundrecht also leichter als bei anderen gerechtfertigt werden.
So ein selektives Ausgrenzen, anhand von "Äußerlichkeiten", halte ich aber für Verfassungswidrig. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Auch die tollen knuffigen Darmstädter und die Ausgeburt der Hölle aus Frankfurt.
Alle Menschen sind zwar gleich, aber nicht alle werden gleich behandelt. Allein das Sozialstaatsprinzip (Art 20 GG) hebelt den Gedanken aus. Bei Art 3 I GG reicht ein Sachgrund zur Rechtfertigung aus (also legitim, verhältnismäßig muss er schon sein). Müsste man hier diskutieren / vor Gericht ausfechten. Blöd ist die Regelung, persönlich finde ich sie feige und am Ziel vorbei. Aber rechtlich gesehen, ohne nähere Prüfung, vermutlich hinzunehmen.
Tafelberg schrieb:Ich hätte damit gar kein Problem, wenn das auf mich abzielt.Haliaeetus schrieb:
Aber Aussehen muss sich ja nicht auf die Nase beziehen. Da könnten durchaus Schals und Trikots gemeint sein
wo wäre das Problem, wenn ich mit Eintracht Schal friedlich über den Luisenplatz gehe und dann irgendwo (vermutlich privat) das Spiel im TV sehe?
Wenn Du aufs Thema abzielst: die Polizei ist zuständig für Strafprävention und hat insofern eine Einschätzungsprärogative. Wenn nun die Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen besteht, muss die Polizei dem entgegentreten. Wie sie das tut, obliegt letztlich ihrer Einschätzung und ist dann an Recht und Gesetz zu messen. Und da sagt reggaetyp schon richtig: ob ein generelles Verbot Bestand hätte, darf bezweifelt werden. Es wird sicher mildere Mittel geben; fraglich ist dann halt, ob auch gleich wirkungsvoll
Wenn das mildere Mittel nicht genauso wirkungsvoll die Problematik löst, ist die Verhältnismäßigkeit zu bejahen. Und damit wäre die Rechtfertigung gegeben. Rein rechtlich betrachtet. Die Aussage von Herrn Denninger ist natürlich trotzdem mehr als unglücklich (sofern unabsichtlich, wenn absichtlich, nunja...).
JCAH18 schrieb:Naja, ganz so ja auch nicht. So ein bisschen was muss die Öffentlichkeit in puncto Sicherheit und Ordnung schon abkönnen. Sonst wäre es ja jedes Mal gerechtfertigt, ganze Landstriche zu evakuieren. So gehts natürlich auch nicht, auch wenn jedes mildere Mittel natürlich nicht ganz so effektiv wäre
Wenn das mildere Mittel nicht genauso wirkungsvoll die Problematik löst, ist die Verhältnismäßigkeit zu bejahen. Und damit wäre die Rechtfertigung gegeben. Rein rechtlich betrachtet.
JCAH18 schrieb:Sorry, aber wenn ich das Juristendeutsch schon lese, wird mir ganz anders. Für mich ist das ein Skandal. Unsere Bürgerrechte werden mit Füßen getreten und wie man da eine Verhältnismäßigkeit ableiten möchte, wäre doch höchst interessant! Es ist ja nicht so, dass Eintracht-Fans allwöchentlich Innenstädte in Schutt und Asche legen. Vielmehr ist es so, dass mir ein solcher Vorgang überhaupt nicht bekannt ist. Sicher gab es nach oder vor Spielen in den Innenstädten auch mal Stress, aber dass dabei großer Schaden entstanden wäre, ist mir nicht geläufig. Der Verein müsste dringend intervenieren. Welches Licht wirft so etwas denn auf Verein und Fans?
Wenn das mildere Mittel nicht genauso wirkungsvoll die Problematik löst, ist die Verhältnismäßigkeit zu bejahen. Und damit wäre die Rechtfertigung gegeben. Rein rechtlich betrachtet.
Aber Eintracht hin oder her: Hier geht es um unsere Bürgerrechte und unsere Freiheit! Was ist eigentlich in diesem Land los, dass über so eine Entscheidung noch kontrovers diskutiert wird? Das ist nicht hinnehmbar und fertig!
Ich kenne das so: In Grundrechte darf eingegriffen werden. Spontanes Argument wäre, dass damit die Versammlungsfreiheit der Darmstädter gewährleistet wird und diese in Abwägung (Stichwort praktische Konkordanz) unsere überwiegt. Zudem gibt es Art 8 II GG (einfacher Gesetzesvorbehalt). Einschränkungen können bei diesem Grundrecht also leichter als bei anderen gerechtfertigt werden.
JCAH18 schrieb:Einschränkung ja, aber nicht massive Aussperrung......dann sollten wir das nächste Saison genauso machen....Panzersperren vor dem Frankfurter Kreuz, Wasserwerfer ab Egelsbach vor der A 661 und alle Kanaldeckel rund ums Stadion zuschweißen....grinning:.....man kann`s auch mit der Panik übertreiben, es ist nur ein Fußballspiel....
Ich kenne das so: In Grundrechte darf eingegriffen werden. Spontanes Argument wäre, dass damit die Versammlungsfreiheit der Darmstädter gewährleistet wird und diese in Abwägung (Stichwort praktische Konkordanz) unsere überwiegt. Zudem gibt es Art 8 II GG (einfacher Gesetzesvorbehalt). Einschränkungen können bei diesem Grundrecht also leichter als bei anderen gerechtfertigt werden.
Ich kann mich gar nicht beruhigen. Abgesehen vom juristischen Aspekt, halte ich die Aussage im Sinne von:
"Ich erkenne die (polizeilich relevante) Gesinnung einer Person an deren Aussehen" für einen Skandal. Wie kann man so etwas Diskriminierendes ablassen? Für solche Sprüche legen Politiker ihre Ämter nieder.
Max Frischs Andorra lässt grüßen.
"Ich erkenne die (polizeilich relevante) Gesinnung einer Person an deren Aussehen" für einen Skandal. Wie kann man so etwas Diskriminierendes ablassen? Für solche Sprüche legen Politiker ihre Ämter nieder.
Max Frischs Andorra lässt grüßen.
JCAH18 schrieb:Bannmeilen gibt es ja schon lange. Darüber kann man zwar auch streiten aber sie gelten immerhin für alle.
Ich kenne das so: In Grundrechte darf eingegriffen werden. Spontanes Argument wäre, dass damit die Versammlungsfreiheit der Darmstädter gewährleistet wird und diese in Abwägung (Stichwort praktische Konkordanz) unsere überwiegt. Zudem gibt es Art 8 II GG (einfacher Gesetzesvorbehalt). Einschränkungen können bei diesem Grundrecht also leichter als bei anderen gerechtfertigt werden.
So ein selektives Ausgrenzen, anhand von "Äußerlichkeiten", halte ich aber für Verfassungswidrig. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Auch die tollen knuffigen Darmstädter und die Ausgeburt der Hölle aus Frankfurt.
Bin kein Anwalt, habe nur etwas Kenntnis in dem Thema.
Gesetz = Untergrenze. Die gesetzliche K-Frist greift, wenn keine andere bessere Vereinbarung getroffen wurde. Hier existiert mit dem Tarifvertrag eine bessere Regelung. Daher greift die tarifvertragliche K-Frist. Keine Wahlmöglichkeit.
Wenn sie sich gut mit dem aktuellen Arbeitgeber versteht und ein Nachfolger gefunden wird (wenn nötig) ist vielleicht ein Aufhebungsvertrag zum 31.3. möglich?
Gesetz = Untergrenze. Die gesetzliche K-Frist greift, wenn keine andere bessere Vereinbarung getroffen wurde. Hier existiert mit dem Tarifvertrag eine bessere Regelung. Daher greift die tarifvertragliche K-Frist. Keine Wahlmöglichkeit.
Wenn sie sich gut mit dem aktuellen Arbeitgeber versteht und ein Nachfolger gefunden wird (wenn nötig) ist vielleicht ein Aufhebungsvertrag zum 31.3. möglich?
gereizt schrieb:
Scheint echt ein hübsches Spiel zu sein, mit stundenlangem Dauerknopfdrückpyro äh -feuerwerk irgendwelche Pseudoumfragen und Nochpseudigerwahlen von irgendwelchen belanglosen Internetsites die doofe Zeit bis zur Einkindergartung/Einschulung/Entschulung/Verbeamtung/Entamtung/oder so... zu überbrücken.
Aber was hat das bitte mit "unsere Eintracht" zu tun, wenn sich die versammelten Hornhautmausfingerinhaber virtuell auf die dankbildschirmdauerhock hängenden Schultern klopfen, sich Tipps zum schneller objektiv-repräsentativ wählen geben und jede noch so vergammelte Website aufstöbern, in der die Eintracht alleine durch die Erwähnung verhunzt wird?
Frag ja nur. Ganz leise natürlich
Das ist wie Formel 1 oder Fußball - jemand der es nicht mag wird es nie können und verstehen
Eschbonne schrieb:JCAH18 schrieb:
Bist nicht alleine - dank spezieller "Hilfe" Sieg kaum zu nehmen
Ja aber is wie beim zocken an der Konsole. Ohni Cheats: nicht zu schaffen. Mit Cheats: macht mächtig spass. und wenn man das Ziel (in unsrem Fall jetzt Platz 1) ereicht hat, ises irgendwie langweilig.
Daher setze ich ein neues Ziel: 10000 Stimmen für die Eintracht
Ich mach es mal aus, nicht dass da wirklich die Hälfte abgezogen wird
Riedadler schrieb:
Break points won:
Kerber 1 of 3 = 33 %
Radwanska 3 of 3 = 100 %
Vielleicht der entscheidende unterschied?
Und dass Radwanska deutlich besser aufgeschlagen hat, da hat Kerber dann die Kraft/Konzentration gefehlt. Selbst wenn sie die Chancen genutzt hätte, denke Radwanska wäre dennoch als Siegerin hervorgekommen. Aber Kerber hat noch Zukunft
Aber Eintracht hin oder her: Hier geht es um unsere Bürgerrechte und unsere Freiheit! Was ist eigentlich in diesem Land los, dass über so eine Entscheidung noch kontrovers diskutiert wird? Das ist nicht hinnehmbar und fertig!