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mynona

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Dirty-Harry: Danke für den Tipp, bei der Krankenkasse mal zu gucken,das hat mir doch direkt weitergeholfen. Als Student ist man bei einer Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden in der Vorlesungszeit, in den Semesterferien voll, nur rentenversicherungspflichtig. Scheint alles viel einfacher als gedacht und auch nicht begrenzt. Das Studium ist ein Vollzeitstudium mit Immatrikulationsbescheinigung. Hatte bis dahin nur die entsprechenden Paragrafen im Gesetz nachgeschlagen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/58364/publicationFile/1343/tipps_fuer_studenten.pdf

Werde mich aber dennoch nochmal persönlich absichern, damit ich hier nichts übersehe und auch im Nachhinein keine unerwarteten Kosten auf mich zukommen. Sieht mir aber mittlerweile sehr nach einem Standard-Studenten-Nebenjob aus
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Hallo zusammen,

ich habe derzeit folgende Situation:

Ich beende am 30.09. diesen Jahres eine Vollzeitbeschäftigung, für die ich sozialversicherungspflichtig war und auch Steuern bezahlt habe. Im Anschluss möchte ich gerne einen Nebenjob beginnen, da ich mich ansonsten auf ein Studium konzentriere.
Der Arbeitsanfall der Nebentätigkeit ist nicht regelmäßig, sondern nur sporadisch, dann aber etwas höher. Dies führt dazu, dass der Lohn in einem Monat auch gut und gerne über 400 Euro sein kann, auch wenn ich nur wenige Tage arbeite.

Damit ich letztlich jedoch eine geringfügige Beschäftigung ausführe und nicht sozialversicherungspflichtig bin, möchte ich gerne nach §8 SGB IV Abs. 1 Nr. 2 den Vertrag auf maximal 50 Tage im Jahr begrenzen. Ein wenig stört mich jedoch der Zusatz: "es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt." Reicht die Begrenzung auf 50 Tage aus, damit die Beschäftigung nicht "berufsmäßig" ausgeübt wird? Was kann man ansonsten unter berufsmäßig verstehen?

Abs.2 verstehe ich im Übrigen so, dass die Vollzeitbeschäftigung keine Relevanz für die Bewertung der Nebentätigkeit hat. Daher werden z.B. die 50 Tage für dieses Jahr nicht anteilsmäßig reduziert.

Zuletzt würde ich gerne wissen, welche Auswirkungen die genannte Situation auf die Lohnsteuer hat. Ich gehe davon aus, dass ich den Lohn der Nebentätigkeit ganz normal versteuern muss, bin mir aber nicht sicher, ob hier eine andere (möglicherweise höhere) Lohnsteuerklasse anfällt. Kann mich hier jemand beruhigen?

Es wäre sehr nett, wenn mir jemand hier helfen kann
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JJ_79 schrieb:
Was haben denn Köln, Düsseldorf, Berlin und Dortmund für Strafen bekommen?! Wenn das jemand aus dem Stegreif weiß, würde mich mal interessieren, hab keine Lust jetzt danach zu suchen.


Köln und Berlin haben ihre Strafe von 15.000 Heimfans auf 22.500 erhöht bekommen nach dem ursprünglichen Antrag... dazu 40.000 bzw. 50.000 Geldstrafe.
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concordia-eagle schrieb:
eintracht-grenzenlos schrieb:
Grabi65 schrieb:
concordia-eagle schrieb:
eintracht-grenzenlos schrieb:
concordia-eagle schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Da die " Fans" weder Erfüllungs noch Verrichtungsgehilfen ihres Vereins sind sollte man die Zurechenbarkeit mal vor einem ordentlichen Gericht prüfen lassen.

Ich bin mir sicher das die Sportverbände eine solche Prüfung scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Insofern dürfte einer Berufung mit Spannung entgegengesehen werden.


Heinz, bei der Begründung gibt es nicht den geringsten Zweifel, dass die Eintracht vor einem ordentlichem Gericht erfolgreich wäre. Strafe ohne Verschulden. Íst klar. An alle Beuchhagenbefürworter: es gab jetzt ja nun keinen "Vergleich", sollen wir, wie der VV sagte "jedes Rechtsmittel ausschöpfen"?

Wenn die Eintracht jetzt zurückzieht sind wir m.E. die Lachnummer.


So ist es und deswegen wird auch nicht zurückgezogen, ganz sicher


Yep, da bin ich mir auch sicher, das aber liegt wohl am Kollegen.


Dann läuft das jetzt aber doch nur noch über einstweilige Verfügung, um das vor dem Spiel noch hinzubekommen? (Juristin sitzt neben mir)
Und wie sähe das dann in der Praxis aus?


Das ist die große Frage.....der Zeitfaktor


Häh? Solange die Strafe nicht rechtskräftig ist, kann sie auch nicht vollstreckt werden. Also im real life. Wie das beim DFB ist weiß ich nicht.

Ein Verband, der feststellt, dass die AG keinerlei Verschulden triftt aber gleichwohl eine Strafe ausspricht, wegen der Zurechenbarkeit der Fans, ist ein Lachnummer und der Richter hat von Juristerei schlicht keine Ahnung.

Zurechenbar sind nur Erfüllungsgehilfen und mit Ausnahmen Verrichtungsgehilfen, beides sind Eintrachtfans definitiv nicht.

Das Urteil ist rechtlich schlicht absurd. Allein wegen der Begründung hätten sie sich etwas Mühe geben dürfen. Dieses Urteil hält vor keinem Gericht, außer vor DFB-Gerichten.

Wenn die Eintracht jetzt wegknickt können die mich mal. Hellman, Feuer frei.


Ich verweise kurz einmal auf diesen Thread hier: Rechtsgrundlage für Bestrafungen und Sanktionen des DFB

In der DFB-Gesetzgebung erstreckt sich demnach die Verantwortung der Vereine auf:

1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.

zudem noch Nr. 2:

2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.

Wenn ich das so lese, könnte ich mir vorstellen, dass Hr. Lorenz juristisch korrekt gehandelt hat. Im Übrigen steht dort auch nirgends, dass ein Verschulden notwendig ist.

Natürlich sehe ich auch, dass die Regelung etwas übertrieben und nicht den Grundsätzen unseres Rechtsstaates entspricht. Allerdings haben wir uns doch quasi freiwillig diesen Regelungen unterworfen, oder nicht? Zusammen mit den anderen Vereinen der ersten Ligen sowie den Landesverbänden sind wir ja schließlich Mitglied des DFB und könnten diese Regelung ändern (sofern dies mehrheitlich befürwortet wird).

Diesen Vorschlag habe ich bis jetzt nicht von den Vereinen vernommen, aber vielleicht habe ich es auch nicht mitbekommen.

Ich möchte das nur mal in den Raum werfen - ich glaube, die Eintracht sollte sich gut überlegen, ob Sie ihre (auch )eigene Gerichtsbarkeit aushebeln will und zu einem ordentlichen Gericht geht.
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1. Auf welchem Platz schließt die Eintracht die Saison ab? 2
2. Wieviel Punkte wird die Eintracht am Saisonende auf ihrem Konto haben? 73
3. Wieviel Gegentore hat die Eintracht nach 34 Spieltagen? 35
4. Wieviele Niederlagen wird die Eintracht in den letzten 15 Spielen kassieren? 2
5. Wieviele Tore wird die Eintracht in den 15 Spielen in der Schlussviertelstunde schießen? 5
6. Wieviele Elfer bekommt die Eintracht in den verbleibenden Spielen? 3

7. Wer kann in den letzten 15 Spielen bei der Eintracht die meisten Scorerpunkte holen? Meier
8. Wer wird der beste FELD-Spieler der Eintracht in den 15 Spielen (Kicker-Schnitt, min. 7 benotete Spiele)? Idrissou
9. Wieviele Einsätze wird Kittel bis Saisonende haben? 12
10. Wer wird in den letzten 15 Spielen am häufigsten eingewechselt? Matmour
11. Wie häufig werden Köhler und Meier zusammen gerechnet in den 15 Spielen von Beginn an spielen (also max. 30)? 25

12. Wer schießt das 333. Zweitliga-Tor der Eintracht-Geschichte (aktuell 310) ? Butscher
13. Wie lautet die Relegationspartie zwischen dem 16. der ersten Bundesliga und dem 3. der zweiten Liga? Köln - Fürth
14. Welche zwei Teams steigen aus der zweiten Liga direkt ab? Karlsruhe, Rostock
15. Welche Mannschaft der 2. Liga schießt die wenigsten Tore in den letzten 15 Spielen? Rostock
16. Welche Mannschaft der 2. Liga bekommt hingegen die wenigsten Gegentore in den letzten 15 Spielen? Eintracht Frankfurt
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Satzung schrieb:
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.


Scheint so, sonst wäre dieser Absatz überflüssig.
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Eine sehr erfreulicher und informativer Beitrag da oben, der mich vor allem die ersten beiden Fragen zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet.

Da ich leider nicht zur Info-Veranstaltung kommen kann, werde ich das, was mich noch interessiert, hier einmal anklingen lassen. Ich hoffe, dass sich diese Themen durch die Info-Veranstaltung oder auch Fragen der Teilnehmenden klären.

Zur Struktur:
Wie ihr (der Nordwestkurvenrat) geschrieben habt, gab es zwei Möglichkeiten der Umsetzung. Die Gründe, warum ihr dies getan habt, werdet ihr noch erläutern, ich bin auch gerne bereit, bis zur Info-Veranstaltung auf eine Antwort zu warten.
Als "rein pragmatische Gründe" fallen mir hierbei die Gründungskosten ein, die nach kurzer Recherche wohl im Rahmen von 100€ liegen dürften. Sehe ich mir die hier anwesenden Skeptiker an, wären diese 100 € wohl noch aufzubringen gewesen. Der Aufwand zur Erstellung der Satzung ist durch Eingliederung als Abteilung ist nach meiner Vermutung derselbe.

Wie ich der Erklärung auch entnommen habe, sind die Bereiche des Vereins mit ordentlichen Mitgliedern sowie der Fördermitglieder klar voneinander getrennt, sowohl inhaltlich wie finanziell. Der entsprechende Absatz in der Satzung ist wohl folgender:
Satzung schrieb:
(8) Der Nordwestkurvenrat ist dem Verein gegenüber verpflichtet, bei all seinen Aktivitäten
die Gesetze einzuhalten, den Vereinszweck zu wahren und finanziellen Schaden vom Verein
abzuwehren. Im Übrigen ist der Vorstand des Vereins gegenüber dem Nordwestkurvenrat
nicht weisungsbefugt.
Der Nordwestkurvenrat verwaltet die Beiträge der Fördermitglieder, über deren Verwendung
er entscheidet. Ausgaben, die durch die Beiträge der Fördermitglieder nicht gedeckt sind, darf
der Nordwestkurvenrat nur nach vorheriger Zustimmung des Vorstandes tätigen.


Es bestehen also noch rechtliche Verpflichtungen, und zwar die Wahrung des Vereinszwecks und die Abwehr finanziellen Schadens. Zusätzlich gilt folgende Einschränkung für Fördermitglieder:
Satzung schrieb:
Fördermitglieder haben bei Versammlungen und Sitzungen kein Stimmrecht, kein Rederecht
und kein Antragsrecht.

Die Wahrung des Vereinszwecks sollte keinem hier großartig schwerfallen - vermute ich. Die einzige "Gefahr" diesbezüglich besteht also in einer Änderung des Vereinszwecks, die durch Satzungsänderung von den ordentlichen Mitgliedern (nicht den Fördermitgliedern) durchgeführt werden kann. Sollten sich in Zukunft also Differenzen zwischen den Zielen des Vorstands sowie des breit aufgestellten Nordwestkurvenrats ergeben, ist letzterer dem Vorstand unterworfen.
Dies ist damit ein Risiko sehr geringer Wahrscheinlichkeit, jedoch möglicherweise massiven Ausmaßes.

Dieses Risiko hätte vermieden werden können, wenn der Nordwestkurvenrat ein eigenen Verein geworden wäre, oder aber eine gleichberechtigte Abteilung zu den ordentlichen Mitgliedern darstellen würde.

Auch in diesem Fall könnten die Abteilungen der "aktiven" Mitglieder und der Fördermitglieder ihre Beiträge selbst verwenden, über die Ziele des Vereins könnten jedoch alle bestimmen.

PS: Mir ist bewusst, dass sich Teile dieses Beitrags auf Niveau einer Verschwörungstheorie befinden. Ich hoffe dennoch, dass wir auf Bemerkungen diesbezüglich im Folgenden verzichten können. Eine Antwort erwarte ich nicht, ich würde mich dennoch freuen, wenn sich diese Theorie im Verlauf der Info-Veranstaltung oder möglicherweise auch durch erneute Info des Nordwestkurvenrats erledigt.
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nesnev schrieb:
Schaedelharry63 schrieb:

Soll jetzt doch die Tasten stillhalten lt. schinschi zwecks Schonung der gesamten Forengemeinde, die er vertritt.


Genau mit diesem Zusatz am Ende hast du meine Beschreibung eindrucksvoll untermauert. Hauptsache nochmal für Zündstoff gesorgt. Das du die These aufgestellt hast, das er die Forengemeinde vertritt, spielt für dich dabei keine Rolle und wird einfach banal als von ihm aufgestellt bzw. Fakt dargestellt.


naja, wenn man "Danke im Namen der Forengemeinde" schreibt, muss man sich nicht wundern, wenn man das später vorgeworfen bekommt... die these hat ja nicht der Schädel aufgestellt.

wer wird denn die vorstellung des vereins vornehmen am 7.2.?