
niemiec
27516
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Da die Polizei den Sachverhalt wahrscheinlich schon aufgenommen hat, können Sie davon ausgehen, dass der Sachverhalt an die zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet werden wird.
In Betracht kommt hier eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 13 Bayerisches Immissionsschutzgesetz. Als Auffangtatbestand kann § 117 OWiG eingreifen.
Voraussetzung ist jeweils, dass andere „gestört“ bzw. „erheblich belästigt“ werden. Soweit Ihr Vortrag, dass andere nicht gestört worden sind, zutrifft, kommt auch keine Ordungswidrigkeit in Betracht.
Im Fall der nachgewiesenen Belästigung liegt der Höchstrahmen bei 2500 EUR bzw. 5000 EUR Bußgeld.
Realistischerweise dürfte hier eine Geldbuße in Höhe von 250-500 EUR in Betracht kommen. Ggf. kann es also Sinn haben, gegen einen zu hohen Bescheid Einspruch einzulegen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Niemiec
Gebabbelanwalt
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Da die Polizei den Sachverhalt wahrscheinlich schon aufgenommen hat, können Sie davon ausgehen, dass der Sachverhalt an die zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet werden wird.
In Betracht kommt hier eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 13 Bayerisches Immissionsschutzgesetz. Als Auffangtatbestand kann § 117 OWiG eingreifen.
Voraussetzung ist jeweils, dass andere „gestört“ bzw. „erheblich belästigt“ werden. Soweit Ihr Vortrag, dass andere nicht gestört worden sind, zutrifft, kommt auch keine Ordungswidrigkeit in Betracht.
Im Fall der nachgewiesenen Belästigung liegt der Höchstrahmen bei 2500 EUR bzw. 5000 EUR Bußgeld.
Realistischerweise dürfte hier eine Geldbuße in Höhe von 250-500 EUR in Betracht kommen. Ggf. kann es also Sinn haben, gegen einen zu hohen Bescheid Einspruch einzulegen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Niemiec
Gebabbelanwalt
Oddsetter schrieb:
Option können die Macher von Gala nicht mehr ziehen. Außerdem hat Inamoto seinen Vertrag in Frankfurt schon unterschrieben und damit ist alles unter Dach und Fach.
Wenn die ihre Option ziehen (warum sollten die das nicht mehr können?) ist der Vertrag mit Eintracht Frankfurt nur zum Papierflieger bau zu gebrauchen.
Für was wartet man dann auf eine Freigabe.
SGE_Werner schrieb:
Ich finde es besteht schon noch ein Unterschied zwischen "Ich kann den Verein nicht leiden" und "Ich hasse diesen Verein". Es ist die Intensivität der Abneigung.
Und wenn man das so lapidar daher sagt, was ist dabei?
Gehört ihr zu denen die jedesmal im Stadion weinen wenn was böses gesungen wird?
Herrje, ein Stadion ist kein Ponyhof.
Sing: ''......und wir streicheln Hannover übern Kopf''
ggg
Das wollte ich so alles nicht ! Großes Raucher-Ehrenwort.
@LL
Im grunde geht es hier doch garnicht um rauchen oder nichtrauchen. Sondern um 2 peinliche figuren der Sorte Bahndamm Schattenseite.