
Pei_Mei
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@ Karbownik
Ich wäre an deiner Stelle wirklich mal etwas ruhiger.
Wenn du schreibst "redest du eine lächerliche Scheisse", liegt das, wenn du schon Wert auf juristische Auslegung legst, im absoluten Grenzbereich. Auch solltest du wissen, dass Private nicht unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind, Juristische Personen sehr wohl grds. beleidigungsfähig sind und die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos gewährleistet ist.
Mach dich mal selber schlau!
Ich wäre an deiner Stelle wirklich mal etwas ruhiger.
Wenn du schreibst "redest du eine lächerliche Scheisse", liegt das, wenn du schon Wert auf juristische Auslegung legst, im absoluten Grenzbereich. Auch solltest du wissen, dass Private nicht unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind, Juristische Personen sehr wohl grds. beleidigungsfähig sind und die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos gewährleistet ist.
Mach dich mal selber schlau!
Misanthrop schrieb:
Pei_Mei schrieb:
Oh, sehe gerade dass dir, Mesantroph, diese Materie als Referendar (Hallo Kollege smile: ja nur allzu zu bekannt sein wird.
Ist sie. Bis zum Erbrechen...
Dann sei dir zum Aufwärmen dieser speziellen Thematik das EuGH- Urteil "Lehtonen" (EuZW 00,375 - Rz. 32ff.) empfohlen, falls nicht mehr so frisch in Erinnerung.
Zugegeben, eine Selbstverpflichtung wäre eine Idee, sobald diese aber kollektiven Charackter bekommt, wäre wieder Schluss. Und in diesem Fall würde ja auch nur eine kollektive Selbstverpflichtung Sinn machen. Aber wat sollet, wir ham ja eh kein Bock drauf..
@ Misantroph
Och bitte, erwähn dieses Wort ("Dreistufentheorie") nicht so einfach ohne Vorwarnung.
Nur steht es den Vereinen, im Gegensatz zu "normalen" Arbeitgebern ja gerade nicht frei. Und einen Kläger hättest du sofort, wenn du dir vorstellst, dass ein Fußballer aus einem ärmeren EU- Land (die soll es ja auch geben) keinen vertrag bekommt - der klopft sofort in Brüssel an die Tür. (Wie gesagt, gibt wirklich einige europäische Grundsatzentscheidungen dazu)
Zudem die meisten Vereine sich juristisch sowieso stümperhaft anstellen...
Achja, hatte ich schon erwähnt, dass auch ich ohnehin dagegen wäre?
Och bitte, erwähn dieses Wort ("Dreistufentheorie") nicht so einfach ohne Vorwarnung.
Nur steht es den Vereinen, im Gegensatz zu "normalen" Arbeitgebern ja gerade nicht frei. Und einen Kläger hättest du sofort, wenn du dir vorstellst, dass ein Fußballer aus einem ärmeren EU- Land (die soll es ja auch geben) keinen vertrag bekommt - der klopft sofort in Brüssel an die Tür. (Wie gesagt, gibt wirklich einige europäische Grundsatzentscheidungen dazu)
Zudem die meisten Vereine sich juristisch sowieso stümperhaft anstellen...
Achja, hatte ich schon erwähnt, dass auch ich ohnehin dagegen wäre?
@ Misanthrop
Doch, es gibt zu diesem Thema schon einige Entscheidungen, in denen es um eine ähnliche Thematik ging. Die Sportvereine sind in diesem Fall genauso an die Grundfreiheiten gebunden wie der Staat.
Das "Wohl der Nationalmannschaft" als Rechtfertigungsgrund für eine solche Diskriminierung wäre aber in Anbetracht der Leistungen der deutschen Nationalmannschaft gar nicht schlecht.
Doch, es gibt zu diesem Thema schon einige Entscheidungen, in denen es um eine ähnliche Thematik ging. Die Sportvereine sind in diesem Fall genauso an die Grundfreiheiten gebunden wie der Staat.
Das "Wohl der Nationalmannschaft" als Rechtfertigungsgrund für eine solche Diskriminierung wäre aber in Anbetracht der Leistungen der deutschen Nationalmannschaft gar nicht schlecht.
Der Grund warum der DFB eine solche generelle Quote einführt ist ziemlich einfach.
Es geht rechtlich nicht. Aufgrund der Arbeitnehmer/ Dienstleistungsfreiheit im EU- Raum sind solche Regelungen unzulässig. Die einzige Möglichkeit wäre die Anzahl der Nicht- EU Ausländer zu begrenzen. Soweit ich mich erinnere ist dies ja auch der momentane Stand...
Es geht rechtlich nicht. Aufgrund der Arbeitnehmer/ Dienstleistungsfreiheit im EU- Raum sind solche Regelungen unzulässig. Die einzige Möglichkeit wäre die Anzahl der Nicht- EU Ausländer zu begrenzen. Soweit ich mich erinnere ist dies ja auch der momentane Stand...
@ Obi usw.
Ja, der § 202a sieht gut aus passt aber nicht.
Denn wären die Daten besonders gesichert hätten die Mods sie kaum so einfach einsehen können - ist auch egal. Ich wollte einfach mal sehen, ob die, die hier so schnell strafbar schreien wissen wovon sie reden. Dass die Veröffentlichung des Passwortes nicht besonders geschickt war ist klar - strafbar kaum.
Ja, der § 202a sieht gut aus passt aber nicht.
Denn wären die Daten besonders gesichert hätten die Mods sie kaum so einfach einsehen können - ist auch egal. Ich wollte einfach mal sehen, ob die, die hier so schnell strafbar schreien wissen wovon sie reden. Dass die Veröffentlichung des Passwortes nicht besonders geschickt war ist klar - strafbar kaum.
Muaahahaha! :
§ 27 (2) BGB:
"Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung."
Aha.
Du redest wirklich einen solchen Blödsinn, unglaublich.
Guckst du hier: Schönke/ Schröder, Vorbem §§ 185 ff. StGB Rn. 3.
"Hobbyjurist"? Is klar, träum weiter.