stefank
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"Das tut sie nicht. Vorsteuer zahle ich dort trotzdem keine, und das ist rechtens. Die muss ich erst drauf rechnen, wenn ich was privat entnehme, dann muss ich nachzahlen, oder weiterverkaufe, dann muss ich sie einnehmen und abführen."
Das wird nicht richtiger, auch wenn Du es noch dreimal schreibst.
"Noch mal ganz langsam: Ein Unternehmer zahlt normalerweise keine Vorsteuer. Deshalb gibt es Läden wie Metro, die die deshalb auch nicht draufrechnen. Falls er für etwas Vorsteuer zahlt, kann er die zurückfordern. Die Umsatzsteuer, die er einnimmt, muss er komplett ans Finanzamt abführen. Einen "negativen Saldo" oder so etwas gibt es da nicht."
Das ist leider dreimal falsch. 1. Nur ein Unternehmer zahlt Vorsteuer, dass ist die UST, die er beim Einkauf zahlt und beim Finanzamt gegen die eingenommene USt. verrechnet. 2. Wird dieser Saldo negativ, zahlt das Finanzamt diesen Betrag an den Unternehmer aus. 3. Selbstverständlich zahlt man bei Metro und anderen Großhändlern USt. (Sie geben nur in den Prospekten die Preise ohne MwST an, weil diese ja Durchgangssteuer ist).
So sorry.
Das ist leider dreimal falsch. 1. Nur ein Unternehmer zahlt Vorsteuer, dass ist die UST, die er beim Einkauf zahlt und beim Finanzamt gegen die eingenommene USt. verrechnet. 2. Wird dieser Saldo negativ, zahlt das Finanzamt diesen Betrag an den Unternehmer aus. 3. Selbstverständlich zahlt man bei Metro und anderen Großhändlern USt. (Sie geben nur in den Prospekten die Preise ohne MwST an, weil diese ja Durchgangssteuer ist).
So sorry.
RexGildo schreibt:
"Häää? Watt rechnest du denn da ? Ich glaube kaum, dass eine Tankstelle unter Kleingewerbe fällt, also zahlt er keine Umsatzsteuer für Waren, die er erwirbt, sondern muss die eingenommene Abführen. Die Rechnung mit den Miesen, die der Staat machen soll, erklär uns lieber nicht..."
Deiner Meinung nach zahlt ein Unternehmer keine USt für Waren, die er einkauft? Sehr interessant...Erklär doch bitte mal, was man Deiner Meinung nach unter Vorsteuer versteht. Übrigens gilt es unter Juristen (aber Du bist wohl keiner) als extrem uncool, eine abweichende Meinung als "Schrott" zu bezeichnen.
"Häää? Watt rechnest du denn da ? Ich glaube kaum, dass eine Tankstelle unter Kleingewerbe fällt, also zahlt er keine Umsatzsteuer für Waren, die er erwirbt, sondern muss die eingenommene Abführen. Die Rechnung mit den Miesen, die der Staat machen soll, erklär uns lieber nicht..."
Deiner Meinung nach zahlt ein Unternehmer keine USt für Waren, die er einkauft? Sehr interessant...Erklär doch bitte mal, was man Deiner Meinung nach unter Vorsteuer versteht. Übrigens gilt es unter Juristen (aber Du bist wohl keiner) als extrem uncool, eine abweichende Meinung als "Schrott" zu bezeichnen.
Was hat denn § 10 I & II mit meiner Argumentation zu tun? Vor allem II ist wohl hier kaum einschlägig:
"(2) 1Werden Rechte übertragen, die mit dem Besitz eines Pfandscheines verbunden sind, so gilt als vereinbartes Entgelt der Preis des Pfandscheines zuzüglich der Pfandsumme. 2Beim Tausch (§ 3 Abs. 12 Satz 1), bei tauschähnlichen Umsätzen (§ 3 Abs. 12 Satz 2) und bei Hingabe an Zahlungs statt gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. 3Die Umsatzsteuer gehört nicht zum Entgelt."
Der Umsatz mit Benzin macht heute nur noch ca. 20% des Gesamtumsatzes einer Tankstelle aus. Natürlich ist zuzustimmen, dass für verkaufte Waren und Dienstleistungen USt abzuführen ist, auch stimmt, dass Gehälter nicht zur USt veranlagt werden. Trotzdem zahlt der Pächter auch Vorsteuer für Waren und Dienstleistungen, die er nicht weiterverkauft, sondern die die Tanke selber benötigt. Der geringe Anteil an USt-Mehreinnahmen beim Benzin würde nicht ausreichen, um eine postiven USt-Betrag zu erbringen. Da negative USt aber bar ausgezahlt wird, würde der Staat an jeder Tanke Miese machen. Und das gefällt ihm natürlich nicht. (Übrigens, glaubt ihr die machen hier ein eigenes Unterforum für uns auf, wenn wir mal fragen: "SGE-Fans diskutieren Steuerfragen?")
"(2) 1Werden Rechte übertragen, die mit dem Besitz eines Pfandscheines verbunden sind, so gilt als vereinbartes Entgelt der Preis des Pfandscheines zuzüglich der Pfandsumme. 2Beim Tausch (§ 3 Abs. 12 Satz 1), bei tauschähnlichen Umsätzen (§ 3 Abs. 12 Satz 2) und bei Hingabe an Zahlungs statt gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. 3Die Umsatzsteuer gehört nicht zum Entgelt."
Der Umsatz mit Benzin macht heute nur noch ca. 20% des Gesamtumsatzes einer Tankstelle aus. Natürlich ist zuzustimmen, dass für verkaufte Waren und Dienstleistungen USt abzuführen ist, auch stimmt, dass Gehälter nicht zur USt veranlagt werden. Trotzdem zahlt der Pächter auch Vorsteuer für Waren und Dienstleistungen, die er nicht weiterverkauft, sondern die die Tanke selber benötigt. Der geringe Anteil an USt-Mehreinnahmen beim Benzin würde nicht ausreichen, um eine postiven USt-Betrag zu erbringen. Da negative USt aber bar ausgezahlt wird, würde der Staat an jeder Tanke Miese machen. Und das gefällt ihm natürlich nicht. (Übrigens, glaubt ihr die machen hier ein eigenes Unterforum für uns auf, wenn wir mal fragen: "SGE-Fans diskutieren Steuerfragen?")
Hi Dortelweil-Adler:
Der Tankstellenpächter zahlt auf alle Waren und Dienstleistungen, die er einkauft, Vorsteuer. Natürlich auch /aber eben nicht nur) auf das Benzin, dass er kauft. Da die Spanne zwischen Einkaufs- und Abgabepreis sehr gering ist (ohne Mineralölsteuer) würde das Umsatzsteuereinkommen aus Mineralölverkauf von der Vorsteuer regelmäßig aufgezehrt. Somit müsste der Staat dem Pächter jedes Jahr einen hohen Betrag als negative Umsatzsteuer auszahlen, es wäre also nicht pari.
Der Tankstellenpächter zahlt auf alle Waren und Dienstleistungen, die er einkauft, Vorsteuer. Natürlich auch /aber eben nicht nur) auf das Benzin, dass er kauft. Da die Spanne zwischen Einkaufs- und Abgabepreis sehr gering ist (ohne Mineralölsteuer) würde das Umsatzsteuereinkommen aus Mineralölverkauf von der Vorsteuer regelmäßig aufgezehrt. Somit müsste der Staat dem Pächter jedes Jahr einen hohen Betrag als negative Umsatzsteuer auszahlen, es wäre also nicht pari.
Die Umsatzsteuer ist eine Durchgangssteuer, d.h. der Unternehmer führt sie an den Staat in genau der Höhe ab, in dem er einen Umsatzsteuerüberschuss eingenommen hat. Er zieht also von allen USt-Einnahmen die Umsatzsteuer ab, die er selbst für Einkäufe gezahlt hat, die sog. Vorsteuer. Um dieses System pari zu halten, muss immer der Gesamtumsatz, also inkl. Steuern und Abgaben, als Basis genommen werden.
"am kommenden dienstag wird das spiel unserer eintracht gegen den fcb live im internet auf (...) Al Dschasira Sport (quatar) übertragen."
Frage: Vor oder nach dem neuesten Enthauptungsvideo?