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Nur 19.000 Zuschauer beim ersten Heimspiel. [14K Heim --> #322]

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woschti schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
woschti schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
Morphium schrieb:
Ich will mein Geld nicht zurück, ich will dass dieser Verein nach oben kommt, mit oben meine ich nicht nur 1.Liga. Dafür würde ich auch mehr zahlen.

FORZA FRANCOFORTE!



Jetzt mal ganz ernsthaft: Dann spende doch! Nur weil die Eintracht nicht mehr von Dir verlangt, heißt es doch nicht, dass es Dir verboten ist mehr zu leisten. Wenn Du den einen oder anderen Euro entbehren kannst, einfach überweisen, ich glaub nicht, dass sich jemand darüber beschweren würde, ganz im Gegenteil.


ich finde das echt ein wenig affig.

gestern wurde das urteil gesprochen und schon äußern sich zig leute weil sie sorge um ihre 2,50 haben. die eintracht wird sich schon was einfallen lassen.
das ist ja wie im kindergarten.


Was findest Du affig? Ich habe doch nur einen ernstgemeinten Tipp gegeben. Wer bereit ist mehr zu zahlen um uns voranzubringen, kann problemlos spenden. Ich fände das begrüßenswert.  

Außerdem habe ich folgendes in #679 geschrieben: "Ich bin der Überzeugung, dass die AG hier auch aus eigenem Antrieb tätig werden wird, sodass die Diskussion hierüber eher einen theoretischen Charakter hat."

Und wo habe ich geäußert, dass ich Sorge um mein Geld habe?

Ich würde es begrüßen, wenn Du Dich mit Ausdrücken wie "affig" und "Kindergarten" zurückhalten würdest, insbesondere wenn keinerlei Substanz in Deinem Beitrag zu finden ist.    


du hast natürlich recht, dass mein informationsmangel hier dazu führen kann das ich hier und da etwas übersehe, was irgendwann in einem der mitlerweile 700nochwas beiträge angeführt wurde. und ja, informationsmangel ist eine holschuld. keine bringschuld.

sei es drum. ich kann und möchte mir heute vormittag halt nicht alles durchlesen.

trotzdem ist das ein diskussionsforum. und wenn ich der meinung bin, dass einwände wie "die eintracht macht sich damit vertragsbüchig" o.ä. affig finde dann ist das so.
du kannst natürlich von meinem geschreibsel halten was du möchtest. steht dir frei.

davon abgesehen wirst du in kaum einem beitrag von mir substanzielles finden. dafür ist mir der austausch hier nicht wichtig genug.


Nur zur Klarstellung: Der Beitrag, in dem ich geschrieben habe, dass die Eintracht Vertragsbruch betreiben würde, bezog sich auf ein Szenario der Kartenverteilung, bei dem alle Dauerkarten an diesem Spieltag für ungültig erklärt würden (egal, ob die Inhaber in einem betroffenen Block sitzen/stehen oder nicht) und das vorhandene kontingent in den freien Verkauf gehen würde (ggf. mit Vorkaufsrecht für Dauerkarteninhaber). Dieses Szenario habe ich auf Grund der m.E. vorsätzlichen Verletzung einer Vertragspflicht ggü. den eigtl. nichtbetroffenen Karteninhabern als unrealistisch eingestuft. Das wars auch.
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pipapo schrieb:
Wie wäre es alle Vorfälle mal jeweils für sich zu nehmen und zu jedem einzelnen zu sagen "das war beschissen"! Denn genau das trifft es.
Statt dessen immer dieses verweisen von A auf B auf C auf A.

Welchen Nutzen hat das? Was ändert sich durch Fingerpointing?
Soll sich überhaupt etwas ändern? Ich habe den Eindruck dass sich eigentlich viele Beteiligten in dem Rollenspiel gefallen.


Meinste mich? Ich gehe davon aus, dass der Angriff auch bei der DFB-Strafe (mangelnder Ordnungsdienst) berücksichtigt wurde und habe diesen daher hier erwähnt.
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OFAdler schrieb:
Vermutlich bekommen wir dann auch noch, damit es uns richtig weh tut, ein Heimspiel gegen Düsseldorf, das Derby gegen den FSV, gegen einen direkten Konkurrenten um den Aufstieg (Duisburg, Bochum, Cottbus, St.Pauli) oder das Süd-West-Derby gegen den KSC!  


Es ist doch scheissegal gegen wen es geht, es werden auf jeden Fall mehrere tausend Dauerkarteninhaber ausgesperrt. Und das von einem Drecksverband der nicht in der Lage ist das was er von den Vereinen fordert bei seinen eigenen Spielen umzusetzen.
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Bigbamboo schrieb:

Meinste mich?

Mal ganz differenziert: Alle.
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Meine Vermutung für das Ptocdere der Kartenverteilung:

Die Dauerkarten für die Haupttribüne umfassen 17 Heimspiele, alle übrigen Dauerkarten lediglich 16 Heimspiele. HT-DK Inhaber dürfen also komlett rein.

Im zweiten Schritt haben die DK-Besitzer in den nicht gesperrten Gegengeraden- und Osttribünenbereichen die Möglichkeit, sich "Ihren" Platz in Form einer Einzelkarte innerhalb einer bestimmten Frist zu sichern. Sie erhalten dann die 16er DK zuzüglich der Freischaltung für das erste Saisonspiel.

Sollten dann noch Kartenkontingente übrig sein dürfte der Oberrang West sowie die Blöcke 32 a und b zum Zuge kommen. Sie könnten dann adäquate Plätze auf der Osttribüne bzw. der östlichen Gegengeraden bekommen. Da soicher nicht so viele Tickets übrigbleiben werden geht das nach Schnelligkeit. Die so erworbene Karte wäre dann extra zu zahlen,, der anteilige DK Preis würde angerechnet.

Alle die dann nicht zum Zuge kommen erhalten 1/17 des DK-Preises zurücküberwiesen oder können ihn sich beim nächsten Heimspiel bar auszahlen lassen.

Wer dann Steher hat ist vermutlich von vorneherein in den ***** gekniffen, da das Kartenkontingent vermutlich aufgebraucht sein wird.

Wie erwähnt, dies ist nur eine Vermutung von mir, ob ich solch ein Procedere selbst anwenden würde weiß ich nicht und bin froh, dies nicht entscheiden zu müssen.

Die Verantwortlichen werden da garantiert viele an den zugrundeliegenden Situationen völlig unschuldige Personen abstrafen müssen. Daß die Sanktionen den Stehplatzbereich komplett bzw. überproportional betreffen werden liesse sich seitens der Eintracht wahrscheinlich damit begründen, daß die Verursacher dieser Situation eben fast durchweg aus diesen Bereichen stammten.
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Pro Public Hearing !

Der allseits beliebte HR könnte dieses Spiel als Livereportage anbieten, wir uns an dicken Boxen, welche von den Imbissbetreibern" am und ums Waldstadion aufgestellt werden, rumlümmeln und so ein kleines, bescheidenes Zeichen setzen.  

P.S. Kollektiv finde ich übrigens generell doof.  
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wenn entschädigt wird, dann ja wohl cleverer weise nach ticketpreisen. soll heissen billig bleibt draussen, teuer kommt rein.

wie das mit der entschädigung bzw. dem aussperren mit der agb konform geht, versteh ich aber immer noch nicht.
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superstitious schrieb:
wenn entschädigt wird, dann ja wohl cleverer weise nach ticketpreisen. soll heissen billig bleibt draussen, teuer kommt rein.

wie das mit der entschädigung bzw. dem aussperren mit der agb konform geht, versteh ich aber immer noch nicht.  


Hier finden die Regelungen des BGB Anwendung. Nach § 275 BGB ist der Schuldner von der Leistungspflicht frei, wenn ihm die Leistungserbringung nach Treu und Glauben unzumutbar ist. Dies ist hier, wie KroateausFfm richtig darstellt, nur bezüglich der gesperrten Blöcke in der Kurve der Fall. Allen anderen DK-Inhabern kann der Zutritt demnach nicht verwehrt werden. Da dann immer noch das erlaubte Kontingent von 14.000 Besuchern nicht erreicht ist, müssen die anderen Plätze unter den zurückgewiesenen Kurven-DKs verteilt werden, am gerechtesten wohl durch ein Losverfahren. Ein Aufschlag darf dabei nicht verlangt werden. Wer bei der Verlosung leer ausgeht, hat gem. § 283 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz, m.E. nach auf 1/17 des DK-Preises.    
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Also ich kaufe mir (wenn ich als Steh-DK-Besitzer draussen bleiben muss)ne Gästekarte.

Dann hoffen wir mal auf Gegner wie Fürth, Paderborn o.ä. die nicht viele Fans mitbringen.
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Und ich verlange mein Geld für das Spiel zurück, sollte ich nicht rein kommen! So einfach ist das. Bezahlt und dann unverschuldet nicht rein können! Das geht garnicht!
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nicole1611983 schrieb:
6:3 schrieb:
nicole1611983 schrieb:

Wenn die Pyromanen meinen, sie müssen sich das Zeug sonstwo einführen, um es ins Stadion zu bekommen, ist es logische Konsequenz, dass Zelte aufgestellt werden.


krasses denken in meinen augen.


nicole1611983 schrieb:

Schonmal was von Ursache und Wirkung gehört?
Schmeißt das Fernsehn mit über2.000 GRad heißen pyrotechnischen Gegenständen, oder die Fans?
Wirft das Fernsehn Böller oder die Fans?
Wie soll der Verein Gefährdungen der GEsundheit der Zuschauer sonst verhindern, als durch Personenkontrollen?


bei der aktuellen strafe wird ja explizit, die verbindung zu den spielen dortmund, mainz und nürnberg vom DFB herrangezogen.

ich war bei all den genannten spielen. ich hatte bei allen spielen ne steher kadd.und ich war bei allen spielen in direkter nähe des rauchs und der bengalen (und bevor hier dumme kommentare kommen....nee, ich hatte keinen davon in der hand....).

bei welchem der genannten spiele bestand eine direkte gefahr für mich?
und warum?

das böller werfen net geht: absolut keine diskussion.
das bengalen werfen net geht: absolut keine diskussion.

das was gegen köln seit langer zeit das erste mal, dass sowas von frankfurt seite her passiert ist. dass dabei dann auch noch "auf die eigenen leute" geworfen wurde, ist sogar noch sehr sehr viel länger her.
das war aber "alles andere als alltäglich".

wenn ich deiner argumentation aber folge, liest sich das so, als wäre sowas "der standard" und deshalb eine vorgehensweise wie die aktuelle bestrafung die einzig denkbare handlung seitens des dfb und auch dinge wie die zelte in LEV, die einzige chance, die bulivereine haben, um eine "massive gefährdung der zuschauer" zu vermeiden.

meinst du das wirklich ernst nicole?




6:3 man kann auch viel so verstehen wie man es gerne hätte um jemanden in ne Ecke zu drängen.

Es ist zu keinen Verletzungen gekommen, ok, aber macht es die Sache besser? Die potentielle Gefahr besteht doch trotzdem. Nur weil noch nichts passiert ist kannst du mir nicht erzählen, dass in einem total überfüllen Block das Zünden von Bengalos kontrolliert möglich ist. Und welche schwerwiegenden Verletzungen bei 2.000 GRad heißen Fakeln entstehen können sollte jedem, nicht erst seit den Vorfällen in Bochum im vergangenen Jahr, klar sein.
Passiert etwas ist der Heimverein, als Veranstalter, erstmal der erste der zahlen darf.
Das sich der Verein gegen soetwas schützen will solte klar sein, oder etwas nicht?
Der Verein versucht soetwas durch Personenkontrollen.
Würden die Pyromanen auf den Mist verzichten, bräuchte der Verein sich hiervor auch nicht schützen.

Und jetzt komm nicht mit Legalisierung von Bengalos.
Derzeit sind sie verboten und mit noch mehr zündeln erreicht man auch nicht, dass sie erlaubt werden.


Und natürlich ist es mittlerweile Standart bei unseren Fans, in Gegners Stadion einen auf dicke Hose zu machen und mächtig was abzubrennen.

Jedem, aber auch jedem war klar, dass die Geldstrafen wachsen werden, solange im Block gezündelt wird (und ich erinnere mich da an AUssagen einiger, die meinten die STrafen würden ja, im Vergleich zu den SPielergehältern nicht so ins Gewicht fallen). Es war auch jedem einzelnen vor dem Kölnspiel klar, dass wenn der Platz gestürmt wird, wir nicht mehr mit ner Geldstrafe davon kommen (am GD wurde darüber vor Spielbeginn auch ausreichend geredet).

Nach deiner Argumentation ist jedoch nicht das Überschrieten der gesellschaftlichen Regeln Auslöser für Zelte, Bestrafungen etc., sondern die gesellschaftlichen Regeln selbst sind der Auslöser.

Nochmal: Es ging mir einzig darum Ursache und Wirkung darzustellen. Und Ursache ist nunmal das Fehlverhalten einger Fans und nicht die Eintracht, der DFB, die Gesellschaft oder der liebe Gott.

Klar kann man über die einzelnen Maßnahmen der Wirkung streiten und natürlich sind Zelte und ausziehen nicht ok. Aber den Anstoß und den Grund für solche Maßnahmen haben doch die Fans selbst gelegt. Also sollte doch Ansatzpunkt das Verhalten der Fans sein und nicht das schimpfen auf andere.


erstens habe ich nicht nur so viel "verstanden" wie ich es gerne hätte und dich damit "in eine ecke gestellt", das hast du schon ganz alleine geschafft.
nämlich in die ecke: "die obrigkeit" (ganz abstrakt hier) kann gar nicht anderes, als das und das zu tun, da sie ja genau so reagieren muss.
das ist quatsch.

es gibt keinen grund zelte aufzustellen und menschen sich ausziehen zu lassen, auf grund "eines verdachts auf bengalen", der im übrigen im fall LEV, unbestritten darin bestand, dass jemand bei der polizei angerufen hat und gesagt hat, sein sohn hätte infos darüber das was geplant sei....aha.

natürlich besteht ein risiko. so wie bei sehr vielen anderen dingen auch.
jeder muss einschätzen, ob er bereit ist dieses risiko einzugehen oder eben nicht.

und zweitens von wegen legalisierung:
bengalen sind verboten. ergo ist es also undenkbar so etwas zu verwenden. ist das so richtig?

frage:
telefonierst du manchmal beim autofahren ohne freisprecheinrichtung?
ich schon und sehr sehr viele andere, die ich tagein tagaus sehe ebenfalls.
eine gefährdung für mich und andere besteht dabei - zumindest laut gesetzgeber - ebenfalls, deshalb ist es ja verboten.
also?
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stefank schrieb:
superstitious schrieb:
wenn entschädigt wird, dann ja wohl cleverer weise nach ticketpreisen. soll heissen billig bleibt draussen, teuer kommt rein.

wie das mit der entschädigung bzw. dem aussperren mit der agb konform geht, versteh ich aber immer noch nicht.  


Hier finden die Regelungen des BGB Anwendung. Nach § 275 BGB ist der Schuldner von der Leistungspflicht frei, wenn ihm die Leistungserbringung nach Treu und Glauben unzumutbar ist. Dies ist hier, wie KroateausFfm richtig darstellt, nur bezüglich der gesperrten Blöcke in der Kurve der Fall. Allen anderen DK-Inhabern kann der Zutritt demnach nicht verwehrt werden. Da dann immer noch das erlaubte Kontingent von 14.000 Besuchern nicht erreicht ist, müssen die anderen Plätze unter den zurückgewiesenen Kurven-DKs verteilt werden, am gerechtesten wohl durch ein Losverfahren. Ein Aufschlag darf dabei nicht verlangt werden. Wer bei der Verlosung leer ausgeht, hat gem. § 283 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz, m.E. nach auf 1/17 des DK-Preises.      


Seh ich in der Rechtsfolge ganz genau so. Um juristische Korinthenkackerei zu betreiben, möchte ich jedoch erwähnen, dass m.E. nicht § 283 einschlägig ist (dann müsste die Eintracht den Eintritt der Unmöglichkeit zu vertreten haben), sondern die §§ 326 Abs. 1, 441, soweit die Leistung schon erbracht wurde sind noch die §§ 326 Abs. 4, 346 Abs. 1 in die Paragraphenkette mitaufzunehmen.  
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Vael schrieb:
Und ich verlange mein Geld für das Spiel zurück, sollte ich nicht rein kommen! So einfach ist das. Bezahlt und dann unverschuldet nicht rein können! Das geht garnicht!


Und wer sagt, dass du das nicht bekommst?

Der Beitrag von Stefank ist nicht so weit weg.

und ich wiederhole mich. Gekniffen ist vor allem die Eintracht. Das wird richtig teuer.
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KroateAusFfm schrieb:
Nur zur Klarstellung: Der Beitrag, in dem ich geschrieben habe, dass die Eintracht Vertragsbruch betreiben würde, bezog sich auf ein Szenario der Kartenverteilung, bei dem alle Dauerkarten an diesem Spieltag für ungültig erklärt würden (egal, ob die Inhaber in einem betroffenen Block sitzen/stehen oder nicht) und das vorhandene kontingent in den freien Verkauf gehen würde (ggf. mit Vorkaufsrecht für Dauerkarteninhaber). Dieses Szenario habe ich auf Grund der m.E. vorsätzlichen Verletzung einer Vertragspflicht ggü. den eigtl. nichtbetroffenen Karteninhabern als unrealistisch eingestuft. Das wars auch.


Ach, du hast also schon einen Vertrag über die Dauerkarte für die Saison 2011/12 mit der Eintracht?

Mithin die Karte auch schon zugeschickt bekommen?

Dürftest du aber bisher der einzigste sein.

Ach, doch nicht?

Dann schauen wir mal in die Dauerkarten-AGB:
Nach Prüfung der Verfügbarkeit wird die Bestellung mit Versendung der Dauerkarte durch Eintracht Frankfurt angenommen. Mit dem Zugang der Dauerkarte kommt ein Abonnementvertrag zwischen Eintracht Frankfurt und dem Besteller auf der Grundlage der Bedingungen des Bestellformulars sowie unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Stadionordnung zustande.
http://www.eintracht.de/tickets/dauerkarten/dauerkarten-agb1112.pdf

Du hast also keinen Vertrag mit der Eintracht, schon allein darum kann niemand vertragsbrüchig werden.
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stefank schrieb:
superstitious schrieb:
wenn entschädigt wird, dann ja wohl cleverer weise nach ticketpreisen. soll heissen billig bleibt draussen, teuer kommt rein.

wie das mit der entschädigung bzw. dem aussperren mit der agb konform geht, versteh ich aber immer noch nicht.  


Hier finden die Regelungen des BGB Anwendung. Nach § 275 BGB ist der Schuldner von der Leistungspflicht frei, wenn ihm die Leistungserbringung nach Treu und Glauben unzumutbar ist. Dies ist hier, wie KroateausFfm richtig darstellt, nur bezüglich der gesperrten Blöcke in der Kurve der Fall. Allen anderen DK-Inhabern kann der Zutritt demnach nicht verwehrt werden. Da dann immer noch das erlaubte Kontingent von 14.000 Besuchern nicht erreicht ist, müssen die anderen Plätze unter den zurückgewiesenen Kurven-DKs verteilt werden, am gerechtesten wohl durch ein Losverfahren. Ein Aufschlag darf dabei nicht verlangt werden. Wer bei der Verlosung leer ausgeht, hat gem. § 283 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz, m.E. nach auf 1/17 des DK-Preises.      


Da noch keine Verträge geschlossen wurden (siehe http://www.eintracht.de/tickets/dauerkarten/dauerkarten-agb1112.pdf -> 1. Vertragsschluss) gibt es auch keine Leistungspflicht.

Eintracht Frankfurt könnte ohne weiteres das Dauaerkarten-Informationsmaterial und die damit einhergehenden Angebote für die Saison 2011/12 auf "16 Heimspiele" abändern und die bisherigen Kunden auffordern auf dieser Basis, so sie denn Kunden bleiben wollen bitte gemäß der AGBs der Eintracht ein verbindliches Angebot die Karten zu nehmen zu unterbreiten.

Die Eintracht könnte wohl auch einfach mal entscheiden eine Saison lang gar keine Dauerkarten herauszugeben ohne vertragsbrüchig zu werden.
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andihembes schrieb:

Ach, du hast also schon einen Vertrag über die Dauerkarte für die Saison 2011/12 mit der Eintracht?

Mithin die Karte auch schon zugeschickt bekommen?

Dürftest du aber bisher der einzigste sein.

Ach, doch nicht?

Dann schauen wir mal in die Dauerkarten-AGB:
Nach Prüfung der Verfügbarkeit wird die Bestellung mit Versendung der Dauerkarte durch Eintracht Frankfurt angenommen. Mit dem Zugang der Dauerkarte kommt ein Abonnementvertrag zwischen Eintracht Frankfurt und dem Besteller auf der Grundlage der Bedingungen des Bestellformulars sowie unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Stadionordnung zustande.
http://www.eintracht.de/tickets/dauerkarten/dauerkarten-agb1112.pdf

Du hast also keinen Vertrag mit der Eintracht, schon allein darum kann niemand vertragsbrüchig werden.


Daran hatte ich auch schon gedacht. Gerade auf Grundlage der von dir dargestellten AGB liegt aber doch ein Vertrag vor, und zwar als Abovertrag in Form der Dauerschuldbeziehung. Demnach schuldet mir die Eintracht zum jeweils gültigen Preis eine DK für alle Heimspiele der jeweiligen Saison. Deine Annahme, dass erst durch Übersendung ein Vertrag zustande kommt, gilt nach meiner Rechtsauffassung nur für Neubestellungen.

@KroateausFFm: Da § 283 auf § 280 verweist, stimme ich zu. In der Rechtsfolge macht das ja auch keinen Unterschied.
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andihembes schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
Nur zur Klarstellung: Der Beitrag, in dem ich geschrieben habe, dass die Eintracht Vertragsbruch betreiben würde, bezog sich auf ein Szenario der Kartenverteilung, bei dem alle Dauerkarten an diesem Spieltag für ungültig erklärt würden (egal, ob die Inhaber in einem betroffenen Block sitzen/stehen oder nicht) und das vorhandene kontingent in den freien Verkauf gehen würde (ggf. mit Vorkaufsrecht für Dauerkarteninhaber). Dieses Szenario habe ich auf Grund der m.E. vorsätzlichen Verletzung einer Vertragspflicht ggü. den eigtl. nichtbetroffenen Karteninhabern als unrealistisch eingestuft. Das wars auch.


Ach, du hast also schon einen Vertrag über die Dauerkarte für die Saison 2011/12 mit der Eintracht?

Mithin die Karte auch schon zugeschickt bekommen?

Dürftest du aber bisher der einzigste sein.

Ach, doch nicht?

Dann schauen wir mal in die Dauerkarten-AGB:
Nach Prüfung der Verfügbarkeit wird die Bestellung mit Versendung der Dauerkarte durch Eintracht Frankfurt angenommen. Mit dem Zugang der Dauerkarte kommt ein Abonnementvertrag zwischen Eintracht Frankfurt und dem Besteller auf der Grundlage der Bedingungen des Bestellformulars sowie unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Stadionordnung zustande.
http://www.eintracht.de/tickets/dauerkarten/dauerkarten-agb1112.pdf

Du hast also keinen Vertrag mit der Eintracht, schon allein darum kann niemand vertragsbrüchig werden.



Aber natürlich habe ich das. Ich habe schon seit mehreren Jahren einen Abonnementvertrag mit der Eintracht, ich weiß nicht wie das bei Dir ist. Wenn ich oder die Eintracht diesen nicht kündigen, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Sowas nennt sich Dauerschuldverhältnis. Die von Dir zitierte Passage hat nur für Neukunden Geltung.  

Im Übrigen, schau selbst nocheinmal in die AGB, da steht 17 Heimspiele und nicht 16.

Hauptsache mal seinen Senf dazu gegeben oder was?
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stefank schrieb:
andihembes schrieb:

Ach, du hast also schon einen Vertrag über die Dauerkarte für die Saison 2011/12 mit der Eintracht?

Mithin die Karte auch schon zugeschickt bekommen?

Dürftest du aber bisher der einzigste sein.

Ach, doch nicht?

Dann schauen wir mal in die Dauerkarten-AGB:
Nach Prüfung der Verfügbarkeit wird die Bestellung mit Versendung der Dauerkarte durch Eintracht Frankfurt angenommen. Mit dem Zugang der Dauerkarte kommt ein Abonnementvertrag zwischen Eintracht Frankfurt und dem Besteller auf der Grundlage der Bedingungen des Bestellformulars sowie unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Stadionordnung zustande.
http://www.eintracht.de/tickets/dauerkarten/dauerkarten-agb1112.pdf

Du hast also keinen Vertrag mit der Eintracht, schon allein darum kann niemand vertragsbrüchig werden.


Daran hatte ich auch schon gedacht. Gerade auf Grundlage der von dir dargestellten AGB liegt aber doch ein Vertrag vor, und zwar als Abovertrag in Form der Dauerschuldbeziehung. Demnach schuldet mir die Eintracht zum jeweils gültigen Preis eine DK für alle Heimspiele der jeweiligen Saison. Deine Annahme, dass erst durch Übersendung ein Vertrag zustande kommt, gilt nach meiner Rechtsauffassung nur für Neubestellungen.

@KroateausFFm: Da § 283 auf § 280 verweist, stimme ich zu. In der Rechtsfolge macht das ja auch keinen Unterschied.


Schon wieder die gleiche Rechtsauffassung. Wie Öde. Heißt es nicht, zwei Juristen, drei Meinungen? Find ich irgendwie spannender  
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bernie schrieb:
Vael schrieb:
Und ich verlange mein Geld für das Spiel zurück, sollte ich nicht rein kommen! So einfach ist das. Bezahlt und dann unverschuldet nicht rein können! Das geht garnicht!


Und wer sagt, dass du das nicht bekommst?

Der Beitrag von Stefank ist nicht so weit weg.

und ich wiederhole mich. Gekniffen ist vor allem die Eintracht. Das wird richtig teuer.


Das ist sie alqlerdings. Und schuld ist sie am wenigsten, zumindestens was die Sperrung angeht. Trotzdem bin ich sauer, mags aber nicht wieder aufwärmen. Die schuldigen ists ja egal, war ja nicht so schlimm was sie gemacht haben.
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stefank schrieb:
andihembes schrieb:

Ach, du hast also schon einen Vertrag über die Dauerkarte für die Saison 2011/12 mit der Eintracht?

Mithin die Karte auch schon zugeschickt bekommen?

Dürftest du aber bisher der einzigste sein.

Ach, doch nicht?

Dann schauen wir mal in die Dauerkarten-AGB:
Nach Prüfung der Verfügbarkeit wird die Bestellung mit Versendung der Dauerkarte durch Eintracht Frankfurt angenommen. Mit dem Zugang der Dauerkarte kommt ein Abonnementvertrag zwischen Eintracht Frankfurt und dem Besteller auf der Grundlage der Bedingungen des Bestellformulars sowie unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Stadionordnung zustande.
http://www.eintracht.de/tickets/dauerkarten/dauerkarten-agb1112.pdf

Du hast also keinen Vertrag mit der Eintracht, schon allein darum kann niemand vertragsbrüchig werden.


Daran hatte ich auch schon gedacht. Gerade auf Grundlage der von dir dargestellten AGB liegt aber doch ein Vertrag vor, und zwar als Abovertrag in Form der Dauerschuldbeziehung. Demnach schuldet mir die Eintracht zum jeweils gültigen Preis eine DK für alle Heimspiele der jeweiligen Saison. Deine Annahme, dass erst durch Übersendung ein Vertrag zustande kommt, gilt nach meiner Rechtsauffassung nur für Neubestellungen.


Aber auch für Dauerschuldverhältnisse gibt es doch Kündigungsrechte.

Die Kündigungsrechte des Kunden werden ja auch explizit erläutert, die der Eintracht Frankfurt AG jedoch nicht.

Da keine zeitliche Frist vereinbart ist dürfte die Eintracht im Moment doch die Verträge kündigen, zumal ja im Moment keine Leistungen oder Zahlungen offen sein dürften.

Da die Dauerkarten-AGB ausdrücklich ja auch bei einer Wiederbestellung akzeptiert werden müssen dürften sie auch für die laufenden Verträge gelten.


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