gratuliere, lieber hg, deiner war der 175. beitrag (die anspielung kapiert heut gottseidank eh keiner mehr).
Doch, ich
Hätte es das mal weiterhin gegeben... Dann würde ich wenigstens gegen das Gesetz verstoßen, ausnahmsweise
Da kann ich dich beruhigen, VA: Dein Gesicht kann nach dem weiterhin gültigen § 240 StGB als "Drohung mit einem empfindlichen Übel" bestraft werden.
Mein Lieblingparagraph, leider auch abgeschafft, war der gute alte § 1300 BGB:
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen. (2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.
Merkvers: Der heilige Geist ist sehr verwundert, Maria klagt aus 1300.
VilbelAdler schrieb: Dann würde ich wenigstens gegen das Gesetz verstoßen, ausnahmsweise
och, da gibts heut immer noch ein paar möglichkeiten (wobei es sich dann aber empfiehlt, anwalts liebling zu sein).
vorschlag: es reicht schon, ein paar gute bücher zu schreiben, ein bisschen politically incorrect rumzuschwätzen und peter handke zu heissen - schon sitzte
Apropos Gesetz die sind doch auch nett. )62-)64 BGB( Bürgerliches Gesetzbuch)
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
Perry Rhodan ist leider untergetaucht, seit er vom Bundesfinanzhof zur Zahlung von 23 Fantastilliarden Erbschaftssteuer verurteilt wurde. Begründung: Dem Gericht lagen Dokumente vor
nach denen sich der Beklagte als "Erbe des Universum" bezeichnet.
Perry Rhodan ist leider untergetaucht, seit er vom Bundesfinanzhof zur Zahlung von 23 Fantastilliarden Erbschaftssteuer verurteilt wurde. Begründung: Dem Gericht lagen Dokumente vor
nach denen sich der Beklagte als "Erbe des Universum" bezeichnet.
auweiah ... hat aber auf dem bild auch so ne art bockwurst in der hand, merkwürdig.
Perry Rhodan ist leider untergetaucht, seit er vom Bundesfinanzhof zur Zahlung von 23 Fantastilliarden Erbschaftssteuer verurteilt wurde. Begründung: Dem Gericht lagen Dokumente vor
nach denen sich der Beklagte als "Erbe des Universum" bezeichnet.
auweiah ... hat aber auf dem bild auch so ne art bockwurst in der hand, merkwürdig.
niemiec schrieb: Ach quatsch, jeder hat eine Schwäche (so es denn eine ist) und muss damit leben das andere sich darüber lustig machen.
die einzige schwäche, die vilbeladler hat ist, dass er nervt. und wir müssen damit leben.
sorry benni, du kennst meine meinung zu deinen slts, habs dir ja schon öfter gesagt.
du postest im suche&biete, dass du eine beziehung suchst, ok - ist witzig! du antwortest mit deinem neusten (?) zweitnick Eintr@cht4ever in diesem fred auf deine eigene anfrage - ok, auch noch witzig, wenn mans nicht weiß.
dann machst du mit diesem nick einen weiteren fred auf, versuchst ein thema ernsthaft zu diskutieren.
die ganze chose verkommt zum slt - peinlich! vielleicht wars ja auch so gemeint - keine ahnung, interessiert mich auch nicht (mehr).
ich kann dich jedenfalls nicht mehr ernst nehmen! schade!
Da kann ich dich beruhigen, VA: Dein Gesicht kann nach dem weiterhin gültigen § 240 StGB als "Drohung mit einem empfindlichen Übel" bestraft werden.
Mein Lieblingparagraph, leider auch abgeschafft, war der gute alte § 1300 BGB:
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.
Merkvers: Der heilige Geist ist sehr verwundert, Maria klagt aus 1300.
och, da gibts heut immer noch ein paar möglichkeiten (wobei es sich dann aber empfiehlt, anwalts liebling zu sein).
vorschlag: es reicht schon, ein paar gute bücher zu schreiben, ein bisschen politically incorrect rumzuschwätzen und peter handke zu heissen - schon sitzte
fast
im knast
@ heinzgründel :
endlich kommt er ins spiel: PERRY RHODAN !
unser mann im all mit seinem IMPULSSTRAHLER !!!
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
So das hätten wir jetzt auch geklärt
Perry Rhodan ist leider untergetaucht, seit er vom Bundesfinanzhof zur Zahlung von 23 Fantastilliarden Erbschaftssteuer verurteilt wurde. Begründung: Dem Gericht lagen Dokumente vor
nach denen sich der Beklagte als "Erbe des Universum" bezeichnet.
auweiah ... hat aber auf dem bild auch so ne art bockwurst in der hand, merkwürdig.
die ernähren sich, glaub ich, intravenös.
es ist aber an der zeit, dass uns dieses bild wieder zum ausgangsthema zurückführt.
der große fußball oben rechts - und die mitglieder des mutantenkorps: geht das? waren das nicht auch irgendwie ausgegrenzte, z.b. der mausbieber ?
@benni solche ,dich sehr persönlich betreffenden "dinge",solltest du auf einer plattform diskutieren,die
a)nicht das offizielle forum unser aller eintracht ist
b ) auch nicht vor ca.48600 usern
du bist zwar sehr "mutig",aber auch leicht panne!
vielleicht solltest du dir angewöhnen,auch freundschaften außerhalb dieser virtuellen welt zu pflegen.
vielleicht solltest du kurzfristig mit propain den nick tauschen,da du schmerzpervers zu sein scheinst.
p.s.sorry propain für diesen vergleich!
die einzige schwäche, die vilbeladler hat ist, dass er nervt. und wir müssen damit leben.
sorry benni, du kennst meine meinung zu deinen slts, habs dir ja schon öfter gesagt.
du postest im suche&biete, dass du eine beziehung suchst, ok - ist witzig!
du antwortest mit deinem neusten (?) zweitnick Eintr@cht4ever in diesem fred auf deine eigene anfrage - ok, auch noch witzig, wenn mans nicht weiß.
dann machst du mit diesem nick einen weiteren fred auf, versuchst ein thema ernsthaft zu diskutieren.
die ganze chose verkommt zum slt - peinlich! vielleicht wars ja auch so gemeint - keine ahnung, interessiert mich auch nicht (mehr).
ich kann dich jedenfalls nicht mehr ernst nehmen! schade!
manchmal finden sogar frauen die besseren worte.
aber mal im ernst,es kommt wirklich einfach nur blöd rüber.
p.s.freue mich deinen rock wieder mal sehen zu dürfen!