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Banner auf dem Kopf ?

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Hat da eigentlich schon einmal jemand vor einem Zivilgericht gegen geklagt? Bis zur letztmöglichen Instanz? Sind die eigentlich dafür zuständig?
Mir erscheint das eine recht abstruse Vorgehensweise zu sein. Jedenfalls was die Dauer der SV angeht. Zumal in diesem Fall.
Wobei meine Informationen natürlich nur aus dem oben geposteten Artikel stammen.

Alles sehr merkwürdig...
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Maxfanatic schrieb:


obwohl die strafanzeigen fallengelassen wurden....



Das wurden sie noch nicht, vielmehr haben diejenigen, die SV erhalten haben, erst durch das SV erfahren, dass ein Verfahren läuft, sie haben also noch keine Anzeige erhalten. Daher dürfte sich das noch etwas hinziehen, es ist aber so gut wie sicher, dass die Anzeigen nicht zur Verurteilung führen werden.
Ein SV kann aber laut Richtlinien nur dann aufgehoben werden, wenn ein Freispruch dabei rauskommt. Solche Schwachsinns-Anzeigen werden aber (leider) immer eingestellt. Das reicht aber für die absurden Richtlinien nicht- die Unschuldigkeitsvermutung bis zur Verurteilung gilt also nicht.



@Max: Gibt es diese Richtlinien, die dass Stadionverbot regeln, irgendwo schwarz auf weiß zum Nachlesen? Würde mich mal interessieren.

Auch würde ich gerne wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Platzverweise/Aufenthaltsverbote für ganze Städte bzw. Stadtteile basieren.  Das ist einfach zu grotesk.
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ScHrAnZDiNgEnS schrieb:
wie kann man jemanden bestrafen der Rechtsmäßig garnicht verurteilt ist/wird?
Nach meinem Kenntnisstand lässt sich das Stadionverbot bei einem Freispruch (nicht durch fallen gelassene Verfahren!) wieder aufheben.
steppe schrieb:
es ist doch schlichtweg ein witz, daß man ein stadionverbot bekommt, weil es in der innenstadt zu geringfügigen sachbeschädigungen gekommen ist..auf welcher gesetztesgrundlage basiert sowas denn?
Hausrecht nehme ich an.
wenn ich in frankfurt in der innenstadt im suff einen mülleimer umtrete bekomme ich ja auch kein 3-jähriges verbot für meine lieblingskneipe o.ä.
das wäre genau dasselbe...!
Ist aber nach dem Hausrecht genauso möglich. In dem Fall wäre es Sache des Wirts - beim Fußball Sache der Profi-Vereine, welche sich den bundesweiten SVs anschließen.
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pipapo schrieb:
Hat da eigentlich schon einmal jemand vor einem Zivilgericht gegen geklagt? Bis zur letztmöglichen Instanz? Sind die eigentlich dafür zuständig?
Bei 'nem bundesweiten SV, welches in Freiburg ausgesprochen wurde, ließ sich gerichtlich jedenfalls erreichen, dass das SV auf Freiburg beschränkt wurde. Hatte IQ20 aus dem Forum soweit ich weiß durchgekloppt.
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preserveTHEhonourOFffm schrieb:

Ist aber nach dem Hausrecht genauso möglich. In dem Fall wäre es Sache des Wirts - beim Fußball Sache der Profi-Vereine, welche sich den bundesweiten SVs anschließen.


Demnach wäre wohl der Heimatverein, also der Vereinsvorstand von Eintracht Frankfurt, der richtige Ansprechpartner, um dagegen anzugehen?
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Audrey schrieb:
Demnach wäre wohl der Heimatverein, also der Vereinsvorstand von Eintracht Frankfurt, der richtige Ansprechpartner, um dagegen anzugehen?
Die Fanbetreuer bieten für solche Fälle Unterstützung an - ansonsten müsste man sich in dem Fall denke ich an die Kölner wenden.
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Audrey schrieb:

...
Auch würde ich gerne wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Platzverweise/Aufenthaltsverbote für ganze Städte bzw. Stadtteile basieren.  Das ist einfach zu grotesk.



Allgemeines Gefahrenabwehrrecht der Länder (zB HSOG).
Dies ist im Vergleich zu den (privatrechtlichen) Hausverboten der Vereine allerdings noch einmal ein ganz anderes Kaliber. Rein rechtlich ist es grds. schon deshalb schwierig sich gegen Stadionverbote durchzusetzen, weil den privaten Vereinen und Vereinigungen gewisse Spielräume zugestanden werden, wen sie in "ihre" Veranstaltung reinlassen wollen und wen nicht.
Unschuldsvermutung gilt unter Privaten zB so gut wie gar nicht.

Bei Verfügungen der Behörden (wie Aufenthaltsverboten) sieht es mit der gesetzlichen Bindung schon anders aus.
Besonders bei Einstellungen nach § 170 StPO für mich absolut unhaltbar. Wird aber immer schön mit Gefahrenabwehr gerechtfertigt.
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preserveTHEhonourOFffm schrieb:
Audrey schrieb:
Demnach wäre wohl der Heimatverein, also der Vereinsvorstand von Eintracht Frankfurt, der richtige Ansprechpartner, um dagegen anzugehen?
Die Fanbetreuer bieten für solche Fälle Unterstützung an - ansonsten müsste man sich in dem Fall denke ich an die Kölner wenden.


Joh, genau das erzählten mir die Fanbetreuer auch. Ausschlaggebend sei der Verein, der das bundesweite Stadionverbot verhängt hat. Und da liegt der Hund begraben, denn die gegnerischen Vereine zeigen wohl wenig Interesse, sich für fremde Fans zu engagieren. Da klappe noch nicht mal die Kooperation zwischen den Fanbetreuern der verchiedenen Vereine.

Aber es müsste doch auch eine Möglichkeit geben, dass sie der Heimatverein   innerhalb dieses Verbandes für seine eigenen Leute stark machen kann.
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Eintracht Frankfurt könnte theoretisch als Hausherr auch den Leuten mit SV (bzw. nur einigen, je nach Einzelfall) auch Zutritt zumindest bei Heimspielen gewähren. Dann kriegen sie aber Stress mit dem DFB, und offenbar ist man nicht sonderlich motiviert, sich dort mit dem Verband/den anderen Clubs auseinanderzusetzen und die Thematik zu behandeln.

Zwecks Richtlinien: Einfach Google benutzen, da müsste man auf PDF-Dokumente stoßen.
Z.B. hier: http://www.mir-san-bayern.de.vu/
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@ Max

Sind dir Fälle von Frankfurtern bekannt, die Aufenthaltsverbote in anderen Städten im Zusammenhang mit einem SV bekommen haben? Würde mich wirklich mal interessieren. Kannst natürlich auch gerne per PN antworten.
Danke.
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Für Mainz kamen unlängst Stadtverbote, sowohl für Leute MIT Stadionverbot als auch für Leute OHNE Stadionverbot (!!).
Sollten die dennnoch in der Stadt aufgegriffen werden -> Ingewahrsamnahme, Anzeige.
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Danke Max für den Link, war sehr hilfreich - verirre mich halt net so oft auf Bayernseiten.  ,-)  

Meines Erachtens kann man aus der Sache rauskommen, insbesondere wenn das gerichtliche Verfahren eingestellt wurde. Müssten mal Juristen dran.


Stadtverbote für Leute OHNE Stadionverbot? Das ist jetzt nicht Dein Ernst?  

Und btw: Max, gib mal bitte die Vorschläge aus Beitrag 725 im Thurk!!!-Fred an Deine Leute weiter. Waldstadion6855 könnten dann den in Beitrag 727 besagten Kasten Licher vorm nächsten Heimspiel direkt an den Container bringen.  Lasst es Euch schmecken!  ,-)
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Audrey schrieb:
...
Meines Erachtens kann man aus der Sache rauskommen, insbesondere wenn das gerichtliche Verfahren eingestellt wurde. Müssten mal Juristen dran.

...


Das nützt nicht viel. Ist rechtsstaatlich zwar mE kaum tragbar, aber wird auch bei Aufnahme in Datensysteme der Behörden seit Jahren schon so gehandhabt (Stichwort: Datei "Gewalttäter Sport" ). Die unteren Instanzen spielen da bisher schön mit und für BVerwG oder gar BVerfG reicht es meistens finanziell nicht. Wobei man auch hier nicht sicher weiß, ob man Erfolg hätte.
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hmm.. also hab davon ehrlich gesagt nichts mit bekommen, aber ich find das sehr merkwürdig also wenn man auserhalb des stadions randale macht wieso man stadion verbot bekommt.
Also ich mein wenn ich jetzt am Wochenende in ner Disco mich mit nem offenbacher schlage und zufällig ein eintracht t-shirt ab habe bekomm ich dann auch stadion verbot oder was.??
Blödes beispiel aber find das komisch...  :neutral-face
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Graeber schrieb:
hmm.. also hab davon ehrlich gesagt nichts mit bekommen, aber ich find das sehr merkwürdig also wenn man auserhalb des stadions randale macht wieso man stadion verbot bekommt.
Also ich mein wenn ich jetzt am Wochenende in ner Disco mich mit nem offenbacher schlage und zufällig ein eintracht t-shirt ab habe bekomm ich dann auch stadion verbot oder was.??
Blödes beispiel aber find das komisch...  :neutral-face  



Stadionverbote gibt es, wenn Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen stattfinden. So z.B. auch, wenn es zu Randalen auf dem Hin- bzw. Rückweg kommt.
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nicole1611983 schrieb:
Graeber schrieb:
hmm.. also hab davon ehrlich gesagt nichts mit bekommen, aber ich find das sehr merkwürdig also wenn man auserhalb des stadions randale macht wieso man stadion verbot bekommt.
Also ich mein wenn ich jetzt am Wochenende in ner Disco mich mit nem offenbacher schlage und zufällig ein eintracht t-shirt ab habe bekomm ich dann auch stadion verbot oder was.??
Blödes beispiel aber find das komisch...  :neutral-face  



Stadionverbote gibt es, wenn Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen stattfinden. So z.B. auch, wenn es zu Randalen auf dem Hin- bzw. Rückweg kommt.  


es könnte auch so lauten: Stadionverbote gibt es, wenn Cops ihre schlechte Laune im Zusammenhang mit Fußballspielen freien Lauf lassen
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Bonner23 schrieb:
es könnte auch so lauten: Stadionverbote gibt es, wenn Cops ihre schlechte Laune im Zusammenhang mit Fußballspielen freien Lauf lassen
In Köln wurde deren Laune aber erst einmal mit reichlich Mühe bearbeitet.
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preserveTHEhonourOFffm schrieb:
Bonner23 schrieb:
es könnte auch so lauten: Stadionverbote gibt es, wenn Cops ihre schlechte Laune im Zusammenhang mit Fußballspielen freien Lauf lassen
In Köln wurde deren Laune aber erst einmal mit reichlich Mühe bearbeitet.


Teilweise werden SV schon berechtigt ausgesprochen, aber genau so viele wenn nicht mehr werden ausgesprochen um eine wahrscheinliche Quote zu erfüllen, anders kann ich mir das nicht erklären.

Ganz abgesehen davon, im "Modernen Fussball" haben meiner Meinung nach die Cops die Stellung des Hooligan eingenommen, mit staatlicher Erlaubnis allerdings. Ich habe jedenfalls noch keinen Hool kennengelernt der friedlich feiernde Fans attackiert, der auf Frauen, alte Männer und kleine Kinder einschlägt.

Warum bekommen Cops bei einem Fehlverhalten nicht auch eine Verwarnung, Freistellung vom Dienst, Disziplinarverfahren etc.??? Wenn Fans sich daneben benehmen, offensichtlich daneben benehmen, hat das weitreichende Konsequenzen aber Cops dürfen sich durchs Land prügeln ohne weiteres...
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Bonner23 schrieb:
preserveTHEhonourOFffm schrieb:
Bonner23 schrieb:
es könnte auch so lauten: Stadionverbote gibt es, wenn Cops ihre schlechte Laune im Zusammenhang mit Fußballspielen freien Lauf lassen
In Köln wurde deren Laune aber erst einmal mit reichlich Mühe bearbeitet.


Teilweise werden SV schon berechtigt ausgesprochen, aber genau so viele wenn nicht mehr werden ausgesprochen um eine wahrscheinliche Quote zu erfüllen, anders kann ich mir das nicht erklären.

Ganz abgesehen davon, im "Modernen Fussball" haben meiner Meinung nach die Cops die Stellung des Hooligan eingenommen, mit staatlicher Erlaubnis allerdings. Ich habe jedenfalls noch keinen Hool kennengelernt der friedlich feiernde Fans attackiert, der auf Frauen, alte Männer und kleine Kinder einschlägt.

Warum bekommen Cops bei einem Fehlverhalten nicht auch eine Verwarnung, Freistellung vom Dienst, Disziplinarverfahren etc.??? Wenn Fans sich daneben benehmen, offensichtlich daneben benehmen, hat das weitreichende Konsequenzen aber Cops dürfen sich durchs Land prügeln ohne weiteres...



siehe letzte aufstiegsfeier sachsenhausen !!!!!!
polizeiwillkür ohne gleichen ! da sind die bullen sogar auf frauen losgegangen. BASTARDE ! da krieg ich heute noch nen wutanfall, wenn ich an den abend denke !
die könnten ihre grünen uniformen mal langsam wieder gegen die braunen tauschen... hab nicht nur einmal willkürliche aktionen der polzei miterlebt .
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drughi schrieb:
Bonner23 schrieb:
preserveTHEhonourOFffm schrieb:
Bonner23 schrieb:
es könnte auch so lauten: Stadionverbote gibt es, wenn Cops ihre schlechte Laune im Zusammenhang mit Fußballspielen freien Lauf lassen
In Köln wurde deren Laune aber erst einmal mit reichlich Mühe bearbeitet.


Teilweise werden SV schon berechtigt ausgesprochen, aber genau so viele wenn nicht mehr werden ausgesprochen um eine wahrscheinliche Quote zu erfüllen, anders kann ich mir das nicht erklären.

Ganz abgesehen davon, im "Modernen Fussball" haben meiner Meinung nach die Cops die Stellung des Hooligan eingenommen, mit staatlicher Erlaubnis allerdings. Ich habe jedenfalls noch keinen Hool kennengelernt der friedlich feiernde Fans attackiert, der auf Frauen, alte Männer und kleine Kinder einschlägt.

Warum bekommen Cops bei einem Fehlverhalten nicht auch eine Verwarnung, Freistellung vom Dienst, Disziplinarverfahren etc.??? Wenn Fans sich daneben benehmen, offensichtlich daneben benehmen, hat das weitreichende Konsequenzen aber Cops dürfen sich durchs Land prügeln ohne weiteres...



siehe letzte aufstiegsfeier sachsenhausen !!!!!!
polizeiwillkür ohne gleichen ! da sind die bullen sogar auf frauen losgegangen. BASTARDE ! da krieg ich heute noch nen wutanfall, wenn ich an den abend denke !
die könnten ihre grünen uniformen mal langsam wieder gegen die braunen tauschen... hab nicht nur einmal willkürliche aktionen der polzei miterlebt .




Aber das Stadionverbot wird doch nicht durch den Staat/die Polizei ausgesprochen, sondern den Verein, bei dem das Spiel ist.


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