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SAW-Gebabbel KW 24/2012

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SemperFi schrieb:
NX01K schrieb:

Ich kenne keine Gesetze, die Pyrotechnik grundsätzlich verbieten!


Stell Dich mal auf die Zeil so um 18 Uhr und zünde einen Bengalo.
Ich bin sicher die dann kommenden Ordnungshüter werden Dich gerne über die juristischen Folgen aufklären.

So als Hinweis §23 SprengV...


Du wirst staunen: Wenn du über 18 Jahre bist, einen Bengalo mit BAM-Nummer (Klasse T1) verwendest, keine öffentliche Veranstaltung stattfindet und du einen Mindestabstand von 0,5 Meter zu jeder Person sicherstellst, liegt nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vor.
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stefank schrieb:
SemperFi schrieb:
NX01K schrieb:

Ich kenne keine Gesetze, die Pyrotechnik grundsätzlich verbieten!


Stell Dich mal auf die Zeil so um 18 Uhr und zünde einen Bengalo.
Ich bin sicher die dann kommenden Ordnungshüter werden Dich gerne über die juristischen Folgen aufklären.

So als Hinweis §23 SprengV...


Du wirst staunen: Wenn du über 18 Jahre bist, einen Bengalo mit BAM-Nummer (Klasse T1) verwendest, keine öffentliche Veranstaltung stattfindet und du einen Mindestabstand von 0,5 Meter zu jeder Person sicherstellst, liegt nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vor.


Wahrscheinlich macht so ein Ding nur "puff" und das war's...quasi wie ein Tischfeuerwerk für Kinder...ohne Feuer!
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stefank schrieb:
SemperFi schrieb:
NX01K schrieb:

Ich kenne keine Gesetze, die Pyrotechnik grundsätzlich verbieten!


Stell Dich mal auf die Zeil so um 18 Uhr und zünde einen Bengalo.
Ich bin sicher die dann kommenden Ordnungshüter werden Dich gerne über die juristischen Folgen aufklären.

So als Hinweis §23 SprengV...


Du wirst staunen: Wenn du über 18 Jahre bist, einen Bengalo mit BAM-Nummer (Klasse T1) verwendest, keine öffentliche Veranstaltung stattfindet und du einen Mindestabstand von 0,5 Meter zu jeder Person sicherstellst, liegt nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vor.


Ok, das überrascht mich.

Wobei man in nem Stehblock nur schwerlich 0,5 Meter zu jeder Person herstellen kann

Wäre aber echt mal nett zu wissen, wie eben die gesamten Regularien, der normalerweise in Stadien genutzten Pyros aussehen.

Ich hasse es, wenn ich was sage und dann stellt sich das als falsch raus
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Ich bin kein Jurist Stefan, aber ich lese das anders.

Feuerwerkskörper der Klasse T1

dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur im gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Der Vertrieb an den Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt. Die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!

Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.

Die Zulassung nach T1 bezieht sich auf einen bestimmten Personenkreis und auf eine bestimmungsgemäße Verwendung. Für Stadionbesucher oder Besucher öffentlicher Veranstaltungen bedeutet dies, dass er solche Gegenstände zu diesem Zweck nicht erwerben, nicht mit sich führen oder gar abbrennen darf. Auch hier ist die Zulassung verknüpft mit dem technischen Verwendungszweck. Geht der Stadionbesucher mit solchen Gegenständen um, ist zweifelsfrei von einem Vergnügungszeck auszugehen. Somit liegt für den entsprechenden Gegenstand keine Zulassung vor, die befreienden Vorschriften nach der 1.SprengV sind nicht anzuwenden und das SprengG findet im vollen Umfang Anwendung.

Quelle: http://www.feuerwerk-sauer.de/gesetz.html
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Nur zur Klarstellung. Ich finde die Regelungen völlig Banane, aber es scheint nunmal so zu sein.
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NX01K schrieb:
zeisich schrieb:
NX01K schrieb:

Menschen, die sich wie Millionen andere Menschen weltweit für die Stimmung in einem Fußballstadion begeistern und Pyrotechnik als einen jahrzehntelang existierenden Bestandteil der Fankultur ansehen.

Meinungsfreiheit ist gestattet.
NX01K schrieb:

Menschen, die es nicht einsehen sich für etwas bestrafen und kriminalisieren zu lassen, was in eigentlich jedem anderen Land erlaubt oder mindestens geduldet wird.

Im Rechtsstaat Deutschland gibt es nun mal Gesetze, die etwas anders sind, als in anderen Ländern. So polemisch es auch klingt, mit einer Auswanderung kannst man ja das andere Rechtssystem akzeptieren/das deutsche ablehnen.
NX01K schrieb:

Menschen, die schwarz auf weiß in Gutachten gelesen haben, dass eine Legalisierung in Deutschland unter Auflagen möglich wäre und von einem Korrupten Verband verarscht wurden, um jetzt als Gewalttäter und Verbrecher behandelt zu werden.

Ob der Verband korrupt ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn die Gesetze Pyro unter Strafe stellen, dann macht sich jemand, der Pyro abbrennt doch strafbar, egal was ein Gutachten sagt. Logische Konsequenz.


Ich kenne keine Gesetze, die Pyrotechnik grundsätzlich verbieten! Wir reden hier von einem "Gesetz" eines Verbandes, der sich die Strafen dafür selbst nach eigenem Ermessen ausdenkt und an Vereinen anwendet, die i.d.R. nichts dafür können!


Die Vereine sind Teil des Verbandes und akzeptieren in diesem Sinne diese ach so willkürlichen Regeln des Verbandes. Die Vereine haben Interesse daran, diese Regeln zu befolgen. Also werden diese wohl auch umgesetzt, Beispiel aus der Stadionordnung (auch wenn nicht direkt Vereinsumsetzung):

§ 4 Verhalten in der Commerzbank-Arena
   Innerhalb der Commerzbank-Arena hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

§ 5 Verbote
   Besucher, die sich im Geltungsbereich der Stadionordnung für die Commerzbank-Arena befinden, ist das Mitführen folgender Sachen untersagt:
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände;

Diese Regeln akzeptiert man als Stadiongänger eigentlich implizit. Es mag vielleicht Argumente für Pyrotechnik in Stadien geben. Aber es gibt keine Argumente für eine Verbotsüberschreitung mit der Abschaffung des Verbots als Ziel.
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bernie schrieb:
Ich bin kein Jurist Stefan, aber ich lese das anders.

Feuerwerkskörper der Klasse T1

dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur im gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Der Vertrieb an den Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt. Die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!

Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.

Die Zulassung nach T1 bezieht sich auf einen bestimmten Personenkreis und auf eine bestimmungsgemäße Verwendung. Für Stadionbesucher oder Besucher öffentlicher Veranstaltungen bedeutet dies, dass er solche Gegenstände zu diesem Zweck nicht erwerben, nicht mit sich führen oder gar abbrennen darf. Auch hier ist die Zulassung verknüpft mit dem technischen Verwendungszweck. Geht der Stadionbesucher mit solchen Gegenständen um, ist zweifelsfrei von einem Vergnügungszeck auszugehen. Somit liegt für den entsprechenden Gegenstand keine Zulassung vor, die befreienden Vorschriften nach der 1.SprengV sind nicht anzuwenden und das SprengG findet im vollen Umfang Anwendung.

Quelle: http://www.feuerwerk-sauer.de/gesetz.html


Deswegen habe ich auch geschrieben "wenn keine öffentliche Veranstaltung stattfindet". Wenn ich mitten auf der Zeil ein Bengalo anzünde, dabei "Jackeline, willst du mich heiraten" schreie, so stellt dies eben keine Owi dar.
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stefank schrieb:
Wenn ich mitten auf der Zeil ein Bengalo anzünde, dabei "Jackeline, willst du mich heiraten" schreie, so stellt dies eben keine Owi dar.  

klar, keine Ordnungswidrigkeit, aber ein Aufruf zur Vielweiberei
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“ Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). “

Das ist in dieser Pauschalität völliger Humbug und dient wohl einzig und allein der Abschreckung.
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stefank schrieb:
bernie schrieb:
Ich bin kein Jurist Stefan, aber ich lese das anders.

Feuerwerkskörper der Klasse T1

dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur im gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Der Vertrieb an den Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt. Die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!

Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.

Die Zulassung nach T1 bezieht sich auf einen bestimmten Personenkreis und auf eine bestimmungsgemäße Verwendung. Für Stadionbesucher oder Besucher öffentlicher Veranstaltungen bedeutet dies, dass er solche Gegenstände zu diesem Zweck nicht erwerben, nicht mit sich führen oder gar abbrennen darf. Auch hier ist die Zulassung verknüpft mit dem technischen Verwendungszweck. Geht der Stadionbesucher mit solchen Gegenständen um, ist zweifelsfrei von einem Vergnügungszeck auszugehen. Somit liegt für den entsprechenden Gegenstand keine Zulassung vor, die befreienden Vorschriften nach der 1.SprengV sind nicht anzuwenden und das SprengG findet im vollen Umfang Anwendung.

Quelle: http://www.feuerwerk-sauer.de/gesetz.html


Deswegen habe ich auch geschrieben "wenn keine öffentliche Veranstaltung stattfindet". Wenn ich mitten auf der Zeil ein Bengalo anzünde, dabei "Jackeline, willst du mich heiraten" schreie, so stellt dies eben keine Owi dar.  


Verstehe ich nicht. Das ist auch weder ein gewerblicher noch technischer Einsatz.
Deine Aussage widerspricht dem Text oben.
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bernie schrieb:
stefank schrieb:
bernie schrieb:
Ich bin kein Jurist Stefan, aber ich lese das anders.

Feuerwerkskörper der Klasse T1

dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur im gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Der Vertrieb an den Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt. Die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!

Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.

Die Zulassung nach T1 bezieht sich auf einen bestimmten Personenkreis und auf eine bestimmungsgemäße Verwendung. Für Stadionbesucher oder Besucher öffentlicher Veranstaltungen bedeutet dies, dass er solche Gegenstände zu diesem Zweck nicht erwerben, nicht mit sich führen oder gar abbrennen darf. Auch hier ist die Zulassung verknüpft mit dem technischen Verwendungszweck. Geht der Stadionbesucher mit solchen Gegenständen um, ist zweifelsfrei von einem Vergnügungszeck auszugehen. Somit liegt für den entsprechenden Gegenstand keine Zulassung vor, die befreienden Vorschriften nach der 1.SprengV sind nicht anzuwenden und das SprengG findet im vollen Umfang Anwendung.

Quelle: http://www.feuerwerk-sauer.de/gesetz.html


Deswegen habe ich auch geschrieben "wenn keine öffentliche Veranstaltung stattfindet". Wenn ich mitten auf der Zeil ein Bengalo anzünde, dabei "Jackeline, willst du mich heiraten" schreie, so stellt dies eben keine Owi dar.  


Verstehe ich nicht. Das ist auch weder ein gewerblicher noch technischer Einsatz.
Deine Aussage widerspricht dem Text oben.


Vom Wortlaut der Norm her hast du recht. Aber jetzt kommt tatsächlich juristisches Denken ins Spiel. Es ist nämlich nach deutschem Recht nicht so, wie oft vermutet wird, das, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten ist. Man kann sich das leicht klarmachen: Nach dem Normtext wäre es auch untersagt, Klasse T1 Pyrotechnik auf dem eigenen Privatgrundstück abzubrennen, da es sich um keine gewerbliche oder technische Nutzung handelt. Ein offenkundig rechtlich unsinniges Ergebnis. Deshalb ist die Rechtslage auch eine andere: Ein Abbrennen dieser Bengalos ohne Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stellt keine Owi dar. Es immer der jeweilige Einzelfall zu beurteilen.
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KroateAusFfm schrieb:
“ Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). “

Das ist in dieser Pauschalität völliger Humbug und dient wohl einzig und allein der Abschreckung.


Richtig. Und irrerweise kommen wir hier, zu Ende gedacht, auf versuchte fahrlässige Körperverletzung - die schlicht nicht als Straftatbestand existiert.
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NX01K schrieb:
Stimmt, in solch primitiven und ekelhaften Bananenrepubliken will niemand leben müssen! Wenn ich daran nur denke bekomme ich Gänsehaut! Österreich... Schweiz... Widerlich!


Hier ein Auszug aus der Stadionordnung von RB Salzburg:

9. Das Einbringen von Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern, Brandsätzen, Stöcken, Stangen, Schirmen, Flaschen, Dosen, Steinen, Stich-, Schneid- und Hiebgegenständen sowie Waffen aller Art ist verboten. Sicherheitsorgane und Ordner sind berechtigt, bei Eintritt in die Veranstaltungsstätte durch Nachschau in die mitgeführten Behältnisse oder Kleidungsstücke solche Gegenstände abzunehmen.

Salzburg gehört soweit ich weiß zu der Bananenrepublik Österreich. Dein erstes Argument bzw. Vergleich ist also schonmal dahin.

Jetzt mal zum Rechtssystem:

In Ö und CH gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von, ich glaube 120 oder 130 km/h. Ich persönlich fahre aber gerne außerorts ganz gerne auf Landstraßen auch schon mal 140 km/h und auf der Autobahn über 200km/h und achte nicht immer oder eher wenig auf Tempolimits, vor allem dann wen mir diese überflüssig erscheinen. Werde ich in Deutschland geblitzt erhalte ich ein moderates Bußgeld, werde ich, in den von Dir genannten Bananenrepubliken geblitzt geht das Bußgeld schon an eine gewisse Schmerzgrenze bzw. ist unverhältnißmäßig teurer als in Deutschland.

Soll ich jetzt, nachdem ich in einer der Bananenrepubliken geblitzt und zur Kasse gebeten werden bin, rum heulen und sagen
NX01K schrieb:
Wir brauchen keine härteren Strafen, die nichts bringen.
?

Wenn ich / Du in Österreich bin / bist müßen wir uns an die Gesetze von Österreich halten, ebenfalls in allen anderen Ländern dieser Welt. Es gilt nicht das Gesetz des Besuchers, sondern des jeweiligen Landes.

Den Verweis auf das Sprengstoffgesetz hast Du ja schon in einem anderen Post erhalten. Wobei ich auch gerne mal wüßte ob die verwendete Pyrotechnik von der Bundesmaterialanstalt abgenommen ist oder ob illegale, billige Auslandsware verwendet wird / wurde.

Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten, entweder ich verlaße das Land wo mir die Gesetze nicht gefallen oder ich ändere die Gesetze.

Wenn wirklich soviele Fußballfans für die Pyrotechnik sind, ist es doch ganz einfach. Ihr gründet eine Partei, meinetwegen "Pro Pyro", und tretet bei der nächsten Bundestagswahl an. Die 5% Hürde ist für euch sicherlich leicht zu schaffen. Wahlberechtigt sind z.Zt. ca. 62 Mio Einwohner der BRD, Wahlbeteiligung liegt bei ca. 70%, ergibt 43,4 Mio. aktive Wähler, davon 5% sind 2,17 Mio. aktive Wähler. Also ein leichtes für alle Pyro-Fans in den Bundestag einzuziehen und die so wichtige Pyro-Show zu legalisieren.

Allerdings vermute ich mal ganz stark, das die Pyro-Fans, obwohl sie am lautesten schreien, noch nicht mal 10% (217.000 Stimmen) der erforderlichen 5% erhalten.

In einer Demokratie ist es nun mal so das die Mehrheit die für oder gegen etwas ist, die Gesetze aufstellt und festlegt und nicht die Minderheit.

Es kann und darf nicht angehen das sich die Mehrheit von einer Minderheit terrorisieren läßt, egal ob RAF, Salafisten, Rechten oder Pyro-Freaks.
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Hyundaii30 schrieb:
Die Meldungen der letzten Tage sind total deprimierend.
Die nehmen einem ja die Vorfreude auf die neue Saison.


Wir sollten uns rein vorsorglich mit den aktuell zu bekommenden Sitzplatz-DK's eindecken..., wenn beim ersten Heimspiel tatsächlich die Stehplätze gesperrt werden...  
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Luca-Gregory schrieb:
Es kann und darf nicht angehen das sich die Mehrheit von einer Minderheit terrorisieren läßt, egal ob RAF, Salafisten, Rechten oder Pyro-Freaks.


Bald fangen die "Pyro-Freaks" wohl auch noch an Generalbundesanwälte zu erschießen...  

Ein prickelnder Vergleich!
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Nazis und Schwule fehlen noch in der Aufzählung.
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Ach nee, sorry, Rechte waren ja schon dabei.
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Luca-Gregory schrieb:
NX01K schrieb:
Stimmt, in solch primitiven und ekelhaften Bananenrepubliken will niemand leben müssen! Wenn ich daran nur denke bekomme ich Gänsehaut! Österreich... Schweiz... Widerlich!


Hier ein Auszug aus der Stadionordnung von RB Salzburg:

9. Das Einbringen von Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern, Brandsätzen, Stöcken, Stangen, Schirmen, Flaschen, Dosen, Steinen, Stich-, Schneid- und Hiebgegenständen sowie Waffen aller Art ist verboten. Sicherheitsorgane und Ordner sind berechtigt, bei Eintritt in die Veranstaltungsstätte durch Nachschau in die mitgeführten Behältnisse oder Kleidungsstücke solche Gegenstände abzunehmen.

Salzburg gehört soweit ich weiß zu der Bananenrepublik Österreich. Dein erstes Argument bzw. Vergleich ist also schonmal dahin.

Jetzt mal zum Rechtssystem:

In Ö und CH gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von, ich glaube 120 oder 130 km/h. Ich persönlich fahre aber gerne außerorts ganz gerne auf Landstraßen auch schon mal 140 km/h und auf der Autobahn über 200km/h und achte nicht immer oder eher wenig auf Tempolimits, vor allem dann wen mir diese überflüssig erscheinen. Werde ich in Deutschland geblitzt erhalte ich ein moderates Bußgeld, werde ich, in den von Dir genannten Bananenrepubliken geblitzt geht das Bußgeld schon an eine gewisse Schmerzgrenze bzw. ist unverhältnißmäßig teurer als in Deutschland.

Soll ich jetzt, nachdem ich in einer der Bananenrepubliken geblitzt und zur Kasse gebeten werden bin, rum heulen und sagen
NX01K schrieb:
Wir brauchen keine härteren Strafen, die nichts bringen.
?

Wenn ich / Du in Österreich bin / bist müßen wir uns an die Gesetze von Österreich halten, ebenfalls in allen anderen Ländern dieser Welt. Es gilt nicht das Gesetz des Besuchers, sondern des jeweiligen Landes.

Den Verweis auf das Sprengstoffgesetz hast Du ja schon in einem anderen Post erhalten. Wobei ich auch gerne mal wüßte ob die verwendete Pyrotechnik von der Bundesmaterialanstalt abgenommen ist oder ob illegale, billige Auslandsware verwendet wird / wurde.

Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten, entweder ich verlaße das Land wo mir die Gesetze nicht gefallen oder ich ändere die Gesetze.

Wenn wirklich soviele Fußballfans für die Pyrotechnik sind, ist es doch ganz einfach. Ihr gründet eine Partei, meinetwegen "Pro Pyro", und tretet bei der nächsten Bundestagswahl an. Die 5% Hürde ist für euch sicherlich leicht zu schaffen. Wahlberechtigt sind z.Zt. ca. 62 Mio Einwohner der BRD, Wahlbeteiligung liegt bei ca. 70%, ergibt 43,4 Mio. aktive Wähler, davon 5% sind 2,17 Mio. aktive Wähler. Also ein leichtes für alle Pyro-Fans in den Bundestag einzuziehen und die so wichtige Pyro-Show zu legalisieren.

Allerdings vermute ich mal ganz stark, das die Pyro-Fans, obwohl sie am lautesten schreien, noch nicht mal 10% (217.000 Stimmen) der erforderlichen 5% erhalten.

In einer Demokratie ist es nun mal so das die Mehrheit die für oder gegen etwas ist, die Gesetze aufstellt und festlegt und nicht die Minderheit.

Es kann und darf nicht angehen das sich die Mehrheit von einer Minderheit terrorisieren läßt, egal ob RAF, Salafisten, Rechten oder Pyro-Freaks.


In vielen Punkten stimme ich Dir vollkommen zu! Mit dem letzten Satz allerdings, disqualifizierst Du Dich völlig!
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Luca-Gregory schrieb:
.....Es kann und darf nicht angehen das sich die Mehrheit von einer Minderheit terrorisieren läßt, egal ob RAF, Salafisten, Rechten oder Pyro-Freaks.


Ich war mal 2 Tage weg. Kann mir bitte einer kurz bestätigen das derlei Vergleiche eine einmalige Ausnahme sind. Danke.

@Luca soundso
Unfassbar geschmacklos.

Überleg Dir einfach mal, wen Du lieber als Untermieter hättest. Einen Rechten, einen von der RAF, einen Salafist oder jemanden der 2 x im Jahr dämlicherweise und verbotenerweise einen Böller und nen Bengalo zündet.

Vielleicht leuchtet Dir Dein Schwachsinn dann ein wenig ein.
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sotirios005 schrieb:
Hyundaii30 schrieb:
Die Meldungen der letzten Tage sind total deprimierend.
Die nehmen einem ja die Vorfreude auf die neue Saison.


Wir sollten uns rein vorsorglich mit den aktuell zu bekommenden Sitzplatz-DK's eindecken..., wenn beim ersten Heimspiel tatsächlich die Stehplätze gesperrt werden...    


... und vorsorglich 6 Punkte mehr holen als für den Klassenerhalt nötig!
So steigen wir wenigstens nicht durch den Punktabzug ab und zahlen nur über weniger TV-Gelder in den nächsten Jahren unsere Strafe...


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