Die Hessische Verfassung ist eine der wenigen in Deutschland, die vom Volk beschlossen wurden – vor genau 60 Jahren. Ihr Artikel 59 verbietet Gebühren an „allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen“. Als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sie sich solche leisten können. Die CDU-Landesregierung macht in ihrem Studienbeitragsgesetz nun die Ausnahme zur Regel. Der Staatsgerichtshof hat die Gebührenfreiheit in früheren Entscheidungen stets als einklagbares soziales Grundrecht gesehen. Nach dem Willen der Landeregierung bliebe dieses in Deutschland einmalige Grundrecht ohne jede Wirkung. Ist dieser Damm einmal gebrochen, ist es nicht weit etwa zu Gebühren für den Schulbesuch! Zitat von: http://www.fuer-solidaritaet-und-freie-bildung.de/
Es werden 43.308 Hessen benötigt um in einem abstrakten Normenkontrollverfahren die Verfassungsmäßigkeit des Studiengebührengesetztes zu überprüfen. Ich hoffe das sich alle daren interessierten beteiligen!
Kein Problem, ich halte den thread hiermit zumindest für kurze Zeit oben. Allerdings habe ich schlechte Nachrichten für Dich.
Das Studiengebühren verfassungswidrig sind ist keineswegs unstrittig. Es gibt zahlreiche Ausnahmen von den Gebühren, dazu gute Modelle dass niemand "über Gebühr" wird.
Grundsätzlich stellt sich die Frage warum alle Steuerzahler dafür bezahlen sollen dass einige mit dem kostenlos gewonnenen Wissen später gutes Geld verdienen. Klingt für mich nicht fair. Wohlgemerkt, hier geht es um ein Studium, nicht um die normale Schubildung!
jaja die Studenten... weiß nicht mehr genau, aber im April (Angaben ohne Gewähr) war hier in Bonn ne Demonstration der Studenten gegen die Einführung von Studiengebühren. Bonn hat geschätzte 60.000 Studenten, wohl sogar noch mehr. Bei der Demo waren keine 2.000...
Also anscheinend juckts ja doch keinen von denen bzw. gehts vielen von denen am ***** vorbei weil Papi zahlt ja für alles. Bin mal gespannt was diese Aktion bringt...
Grundsätzlich stellt sich die Frage warum alle Steuerzahler dafür bezahlen sollen dass einige mit dem kostenlos gewonnenen Wissen später gutes Geld verdienen. Klingt für mich nicht fair. Wohlgemerkt, hier geht es um ein Studium, nicht um die normale Schubildung!
schon mal überlegt, das studierte mit einem höheren einkommen auch eine höhere abgabenlast haben und somit ihren beitrag an der gesellschaft wieder zurückgeben?
Ben-Norway schrieb: Studiengebühren sind nicht verfassungswidrig
Die Hessische Verfassung ist eine der wenigen in Deutschland, die vom Volk beschlossen wurden – vor genau 60 Jahren. Ihr Artikel 59 verbietet Gebühren an „allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen“. Als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sie sich solche leisten können.
Auch wenn ich den Fred nur ungern oben halte ... da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Wer genau kann sich denn keine Studiengebühren leisten? Wer definiert das?
Eintracht-Laie schrieb: Wohlgemerkt, hier geht es um ein Studium, nicht um die normale Schubildung!
es geht aber auch um eine gebildete gesellschaft. einerseits wird gefordert, dass sich die leute hoch qualifizieren sollen und andererseits wird dies massiv erschwert. ist für mich genauso logisch, wie das rentenalter anzuheben, wo doch die meisten mit mitte 50 aus dem arbeitsmarkt gekegelt werden.
....da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Wer genau kann sich denn keine Studiengebühren leisten? Wer definiert das?
In dem Gesetz wird ja eben keine Definiton gegeben wer sich Studiengebühren leisten kann und wer nicht, hier wird pauschal festgelegt dass ALLE Studenten dies können! Gerade dies macht es unter anderem Verfassungswiedrig!
Grundsatz der Hessischen Verfassung (Art.59) ist es allen jungen Menschen die gleichen Bildungschancen zu eröffnen, eine Auslese soll allein nach der Begabung zulässig sein.
Wie du es ja so schön zitiert hast ist "als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sich solche leisten können."
Hierraus dürfte nachvollziehbar sein das es sich um eine Ausnahme und nicht den Regelfall handelt!
Sie und auch der Gesetzgeber werden wohl kaum vermuten können, dass alle Studenten oder deren Eltern wirtschalftlich so leistungsfähig sind für die zusätliche Finanzierung von 500€ pro Semester aufkommen zu können!
Da es sich bei diesem Gesetz nun also um eine allgemeine Zahlung für alle Studenten handelt, is es meiner Meinung nach nicht mit unserer Verfassung vereinbar!
Bildung ist kein wertfreier Begriff. Es kommt darauf an, welchen Zweck sie hat und wem sie dient. Die Funktionäre dieser Gesellschaft können längst nicht mehr nur aus Sprösslingen der Wirtschafts- und Finanzoligarchie rekrutiert werden. Diese ist darauf angewiesen, sich Talente auch aus dem einfachen Volk heranzuziehen. Da diese nicht mit dem hierfür notwendigen Interesse an der Erhaltung ihrer Machtstrukturen ausgestattet sind, bedarf es einiger Hebel, um den erwünschten Charakter zurechtzubiegen und das entsprechende "Wissen" einzutrichtern. Einer von vielen solcher Hebel sind Studiengebühren. Wer zahlt, hat keine Zeit sich lange mit kritischen Überlegungen zum dargebotenen Stoff oder der entsprechenden Didaktik auseinanderzusetzen.
Ein empfehlenswerter Kongress findet dazu und zu ähnlichen Themen dieser Tage in Frankfurt statt:
Pedrogranata schrieb: Wer zahlt, hat keine Zeit sich lange mit kritischen Überlegungen zum dargebotenen Stoff oder der entsprechenden Didaktik auseinanderzusetzen.
Mit verlaub....aber das ist quequirlte Scheiße.....
Pedrogranata schrieb: Wer zahlt, hat keine Zeit sich lange mit kritischen Überlegungen zum dargebotenen Stoff oder der entsprechenden Didaktik auseinanderzusetzen.
Mit verlaub....aber das ist quequirlte Scheiße.....
Du gehörst ja auch sicher nicht zu den Talenten, von denen ich in meinem Beitrag sprach, zumal du deine Scheiße nicht mal richtig gequirlt hast.
Ben-Norway schrieb: ... etwas und dreht sich bei der Argumentation im Kreis...
Und die Möglichkeit, dass sich tatsächlich alle die Studiengebühren leisten könnten, zumal es obendrein äußerst zinsgünstige Darlehen gibt, wird wieder einmal keines Gedanken gewürdigt.
Ben-Norway schrieb: ... etwas und dreht sich bei der Argumentation im Kreis...
Und die Möglichkeit, dass sich tatsächlich alle die Studiengebühren leisten könnten, zumal es obendrein äußerst zinsgünstige Darlehen gibt, wird wieder einmal keines Gedanken gewürdigt.
DA
Also 5 Punkte möchte ich doch ansprechen, die mich noch davon abhalten endgültig für die Einführung von Studiengebühren zu sein.
1. Die Verfassung ist so schwammig geschrieben, daß man diesen Teil umändern muß, damit er eindeutig Studiengebühren erlaubt.
2. Die Kredite müssen zinslos sein und bleiben - nur dann haben alle gleiche Voraussetungen.
3. Die eingenommenen Gelder sind zweckgebunden! Zudem dürfen die Landesmittel nicht gekürzt werden. Noch ist die Verwendung der eingenommenen Gelder recht schwammig.
4. Am besten ist es daher sogar jede Hochschule selber entscheiden lassen, ob sie Studiengebühren einführen möchte und wie hoch diese sein sollen. So würde diese Eliteuniversitätsbildung überflüssig - zudem ist diese nur nach politischen Gründen vergeben worden
5. Die Stipendienvergabe muß verbessert werden und auch mehr Unternehmen als bisher in die Verantwortung gezogen werden.
Dieser Hochqualifiziertenkram ist Müll! Politiker polerisieren und verallgemeinern schnell. Beispiele - vorzugsweise aus anderen Ländern - dienen nur dazu die eigenen Programme und Forderungen zu untermauern, auch wenn oft Äpfel mit Birnen verglichen wird. In vielen anderen Ländern gibt es eine weitaus höhere Studentenquote - richtig. Wie hochdie Qualität dort ist, ist damit aber noch nicht gesagt. Fakt ist aber auch, daß in Deutschland viel mehr Jugendliche eine Berufsausbildung genießen, als in diesen anderen Ländern. Zudem ist die deutsche Berufsausbildung einer der besten der Welt. Viele Berufe (z.B. Krankenschwester) sind in anderen Ländern nur über ein Studium zugänglich, wärend bei uns nur eine Ausbildung vonnöten ist. Das große Lachen über uns Studenten bekommen ich, wenn ich nicht nur die Autos vorm Studentenwohnheim und der Hochschule begutachte, sondern wenn ich mitbekome, daß die Vollbafögempfänger mehr Geld zur Verfügung haben als ich (und ich leiste mir den Luxus von Eintrachbesuchen).
zwerg_nase schrieb: du scheinst ja ein ganz großes talent zu sein.....
glaubst du den rotz den du da geschrieben hast?
....>lasset mich ein wenig in Euren Spiegel schauen!« sagte Zwegnase.
»Mit Vergnügen, dort steht er«, rief der Barbier lachend, und seine Kunden, denen er den Bart scheren sollte, lachten weidlich mit. »Ihr seid ein hübsches Bürschchen, schlank und fein, ein Hälschen wie ein Schwan, Händchen wie eine Königin, und ein Stumpfnäschen, man kann es nicht schöner sehen. Ein wenig eitel seid Ihr darauf, das ist wahr; aber beschauet Euch immer! Man soll nicht von mir sagen, ich habe Euch aus Neid nicht in meinen Spiegel schauen lassen.«
So sprach der Barbier, und wieherndes Gelächter fällte die Baderstube. Der Kleine aber war indes vor den Spiegel getreten und hatte sich beschaut. Tränen traten ihm in die Augen..... Seine Augen waren klein geworden wie die der Schweine, seine Nase war ungeheuer und hing über Mund und Kinn herunter..... So sah er aus, der kleine Jakob, zum mißgestalteten Zwerg war er geworden.
Jetzt gedachte er auch jenes Morgens, an welchem das alte Weib an die Körbe seiner Mutter getreten war. Alles, was er damals an ihr getadelt hatte, die lange Nase, die häßlichen Finger, alles hatte sie ihm angetan, und nur den langen, zitternden Hals hatte sie gänzlich weggelassen....
Die Hessische Verfassung ist eine der wenigen in Deutschland, die vom Volk beschlossen wurden – vor genau 60 Jahren. Ihr Artikel 59 verbietet Gebühren an „allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen“. Als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sie sich solche leisten können. Die CDU-Landesregierung macht in ihrem Studienbeitragsgesetz nun die Ausnahme zur Regel. Der Staatsgerichtshof hat die Gebührenfreiheit in früheren Entscheidungen stets als einklagbares soziales Grundrecht gesehen. Nach dem Willen der Landeregierung bliebe dieses in Deutschland einmalige Grundrecht ohne jede Wirkung. Ist dieser Damm einmal gebrochen, ist es nicht weit etwa zu Gebühren für den Schulbesuch!
Zitat von: http://www.fuer-solidaritaet-und-freie-bildung.de/
Es werden 43.308 Hessen benötigt um in einem abstrakten Normenkontrollverfahren die Verfassungsmäßigkeit des Studiengebührengesetztes zu überprüfen. Ich hoffe das sich alle daren interessierten beteiligen!
Formular
Links zum Thema:
Verfassungsklage
http://hessen.uebergebuehr.de/
www.gew-hessen.de
Danke und ich hoffe das dies hier nicht gleich wieder im Nirvana des Forums verschwindet!
Ben
Allerdings habe ich schlechte Nachrichten für Dich.
Das Studiengebühren verfassungswidrig sind ist keineswegs unstrittig. Es gibt zahlreiche Ausnahmen von den Gebühren, dazu gute Modelle dass niemand "über Gebühr" wird.
Grundsätzlich stellt sich die Frage warum alle Steuerzahler dafür bezahlen sollen dass einige mit dem kostenlos gewonnenen Wissen später gutes Geld verdienen.
Klingt für mich nicht fair.
Wohlgemerkt, hier geht es um ein Studium, nicht um die normale Schubildung!
Ich halt mich diesmal aus der Diskussion raus....
Also anscheinend juckts ja doch keinen von denen bzw. gehts vielen von denen am ***** vorbei weil Papi zahlt ja für alles. Bin mal gespannt was diese Aktion bringt...
schon mal überlegt, das studierte mit einem höheren einkommen auch eine höhere abgabenlast haben und somit ihren beitrag an der gesellschaft wieder zurückgeben?
Das ein Antrag auf Überprüfung des Gesetz nicht gleich mit dessen Ablehnung gleichkommt ist auch mit klar.
Ich denke jedoch das die Hessische Verfassung hier recht eindeutige Regelungen beinhaltet auf welche das Gesetz in jedem Fall überprüft werden sollte!
Was dabei rauskommt steht auf einem anderen Blatt!
Auch wenn ich den Fred nur ungern oben halte ... da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Wer genau kann sich denn keine Studiengebühren leisten? Wer definiert das?
DA
ist für mich genauso logisch, wie das rentenalter anzuheben, wo doch die meisten mit mitte 50 aus dem arbeitsmarkt gekegelt werden.
und damit bin ich auch raus hier...
In dem Gesetz wird ja eben keine Definiton gegeben wer sich Studiengebühren leisten kann und wer nicht, hier wird pauschal festgelegt dass ALLE Studenten dies können!
Gerade dies macht es unter anderem Verfassungswiedrig!
Grundsatz der Hessischen Verfassung (Art.59) ist es allen jungen Menschen die gleichen Bildungschancen zu eröffnen, eine Auslese soll allein nach der Begabung zulässig sein.
Wie du es ja so schön zitiert hast ist "als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sich solche leisten können."
Hierraus dürfte nachvollziehbar sein das es sich um eine Ausnahme und nicht den Regelfall handelt!
Sie und auch der Gesetzgeber werden wohl kaum vermuten können, dass alle Studenten oder deren Eltern wirtschalftlich so leistungsfähig sind für die zusätliche Finanzierung von 500€ pro Semester aufkommen zu können!
Da es sich bei diesem Gesetz nun also um eine allgemeine Zahlung für alle Studenten handelt, is es meiner Meinung nach nicht mit unserer Verfassung vereinbar!
Ben
den erwünschten Charakter zurechtzubiegen und das entsprechende "Wissen"
einzutrichtern. Einer von vielen solcher Hebel sind Studiengebühren. Wer zahlt, hat keine Zeit sich lange mit kritischen Überlegungen zum dargebotenen Stoff
oder der entsprechenden Didaktik auseinanderzusetzen.
Ein empfehlenswerter Kongress findet dazu und zu ähnlichen Themen dieser Tage in Frankfurt statt:
http://www.bdwi.de/bdwi/ungleichheit/index.html
Du gehörst ja auch sicher nicht zu den Talenten, von denen ich in meinem Beitrag sprach, zumal du deine Scheiße nicht mal richtig gequirlt hast.
glaubst du den rotz den du da geschrieben hast?
Na, etwas haste doch jetzt wenigstens dazugelernt.
Und die Möglichkeit, dass sich tatsächlich alle die Studiengebühren leisten könnten, zumal es obendrein äußerst zinsgünstige Darlehen gibt, wird wieder einmal keines Gedanken gewürdigt.
DA
Also 5 Punkte möchte ich doch ansprechen, die mich noch davon abhalten endgültig für die Einführung von Studiengebühren zu sein.
1. Die Verfassung ist so schwammig geschrieben, daß man diesen Teil umändern muß, damit er eindeutig Studiengebühren erlaubt.
2. Die Kredite müssen zinslos sein und bleiben - nur dann haben alle gleiche Voraussetungen.
3. Die eingenommenen Gelder sind zweckgebunden! Zudem dürfen die Landesmittel nicht gekürzt werden. Noch ist die Verwendung der eingenommenen Gelder recht schwammig.
4. Am besten ist es daher sogar jede Hochschule selber entscheiden lassen, ob sie Studiengebühren einführen möchte und wie hoch diese sein sollen. So würde diese Eliteuniversitätsbildung überflüssig - zudem ist diese nur nach politischen Gründen vergeben worden
5. Die Stipendienvergabe muß verbessert werden und auch mehr Unternehmen als bisher in die Verantwortung gezogen werden.
Dieser Hochqualifiziertenkram ist Müll! Politiker polerisieren und verallgemeinern schnell. Beispiele - vorzugsweise aus anderen Ländern - dienen nur dazu die eigenen Programme und Forderungen zu untermauern, auch wenn oft Äpfel mit Birnen verglichen wird. In vielen anderen Ländern gibt es eine weitaus höhere Studentenquote - richtig. Wie hochdie Qualität dort ist, ist damit aber noch nicht gesagt. Fakt ist aber auch, daß in Deutschland viel mehr Jugendliche eine Berufsausbildung genießen, als in diesen anderen Ländern. Zudem ist die deutsche Berufsausbildung einer der besten der Welt. Viele Berufe (z.B. Krankenschwester) sind in anderen Ländern nur über ein Studium zugänglich, wärend bei uns nur eine Ausbildung vonnöten ist.
Das große Lachen über uns Studenten bekommen ich, wenn ich nicht nur die Autos vorm Studentenwohnheim und der Hochschule begutachte, sondern wenn ich mitbekome, daß die Vollbafögempfänger mehr Geld zur Verfügung haben als ich (und ich leiste mir den Luxus von Eintrachbesuchen).
....>lasset mich ein wenig in Euren Spiegel schauen!« sagte Zwegnase.
»Mit Vergnügen, dort steht er«, rief der Barbier lachend, und seine Kunden, denen er den Bart scheren sollte, lachten weidlich mit. »Ihr seid ein hübsches Bürschchen, schlank und fein, ein Hälschen wie ein Schwan, Händchen wie eine Königin, und ein Stumpfnäschen, man kann es nicht schöner sehen. Ein wenig eitel seid Ihr darauf, das ist wahr; aber beschauet Euch immer! Man soll nicht von mir sagen, ich habe Euch aus Neid nicht in meinen Spiegel schauen lassen.«
So sprach der Barbier, und wieherndes Gelächter fällte die Baderstube. Der Kleine aber war indes vor den Spiegel getreten und hatte sich beschaut. Tränen traten ihm in die Augen..... Seine Augen waren klein geworden wie die der Schweine, seine Nase war ungeheuer und hing über Mund und Kinn herunter..... So sah er aus, der kleine Jakob, zum mißgestalteten Zwerg war er geworden.
Jetzt gedachte er auch jenes Morgens, an welchem das alte Weib an die Körbe seiner Mutter getreten war. Alles, was er damals an ihr getadelt hatte, die lange Nase, die häßlichen Finger, alles hatte sie ihm angetan, und nur den langen, zitternden Hals hatte sie gänzlich weggelassen....