ich will diese penner ja überhaupt nicht in schutz nehmen, aber 12 jahre für einen schlag und einen tritt erscheint mir doch ein wenig viel. also in der relation.
totschlag gibt so 3-5....oder irre ich da ?
ich kann mich da nur an einen fall erinnern als mal ein gast wegen eines streits um ein getränk vor unser aller augen angeschossen worden ist und später auch leider verstorben. den täter hat man ca. 3 monate später in holland verhaftet, bekommen hat er in der verhandlung sowas um die drei jahre; angeblich konnte er glaubhaft versichern, dass er ausversehen die falsche wumme mitgenommen hat....die scharfe anstelle der gaspistole :neutral-face
neeko schrieb: ich will diese penner ja überhaupt nicht in schutz nehmen, aber 12 jahre für einen schlag und einen tritt erscheint mir doch ein wenig viel. also in der relation.
Es war mehr als ein Schlag und einen Tritt und dass, obwohl er schon bewusstlos am Boden lag. Der Mann lag im Koma.
Richtig so. Solch eine asoziale, sowie feige und zudem noch vollkommen grundlose Tat, kann garnicht hart genug bestraft werden.
Ich frage mich nur, wieso man die nicht sofort abschiebt, sondern erst nachdem sie sich in unseren JVAs den ***** breit gesessen haben!
Diese Frage drängt sich einem wirklich auf. Kostet den Staat nen Haufen Geld und am Ende werden sie doch hier bleiben. In 8,5 bzw. 12 Jahren fließt viel Wasser den Main runter. Ich bezweifle wirklich, ob sich dann noch jemand darum bemüht sie wirklich abzuschieben.
neeko schrieb: ich will diese penner ja überhaupt nicht in schutz nehmen, aber 12 jahre für einen schlag und einen tritt erscheint mir doch ein wenig viel. also in der relation.
Das Ganze ist wohl noch in Verbindung zu bringen mit der Aussage des einen Täters, dass er gleich einen Scheiss-Deutschen umbringen werde.
Zudem meine ich, dass es ein klein wenig mehr war als ein Schlag und ein Tritt! Und dieser Tritt war immerhin so heftig, dass der Schuh aufplatzte und der Täter sich den Fuss verletzte!
Ich halte das Strafmass für absolut angemessen, zumal beide strafrechtlich keine unbeschriebenen Blätter waren.
Von Hartz 4 in Zelle 4. Aus volkswirtschaftlicher Sicht macht es kaum einen Unterschied. Aus Sicherheitsgründen und für ein gutes Gefühl bei der Bevölkerung sorgt das Urteil zumindest. Wenn dieser Fall nicht gefilmt und Futter für die Medien geworden wäre, wären die beiden "Lausbuben" sicherlich in einer ganz anderen Dimension verurteilt worden. Was diese Leute die Gesellschaft kosten, darüber darf man sich keine Gedanken machen.
neeko schrieb: ich will diese penner ja überhaupt nicht in schutz nehmen, aber 12 jahre für einen schlag und einen tritt erscheint mir doch ein wenig viel. also in der relation.
totschlag gibt so 3-5....oder irre ich da ?
ich kann mich da nur an einen fall erinnern als mal ein gast wegen eines streits um ein getränk vor unser aller augen angeschossen worden ist und später auch leider verstorben. den täter hat man ca. 3 monate später in holland verhaftet, bekommen hat er in der verhandlung sowas um die drei jahre; angeblich konnte er glaubhaft versichern, dass er ausversehen die falsche wumme mitgenommen hat....die scharfe anstelle der gaspistole :neutral-face
Totschlag passiert im Affekt. Das heißt du tötest jemanden mehr oder weniger unbeabsichtigt. z.B. du schubst jemanden in nem Streit ne Treppe runter. Der kommt unglücklich auf bricht sichs genick und ist Tot.
Doch hier ist die Lage etwas anderster. Die ham ja noch weiter zugetretten also der Mann schon am Boden lag. Und da hört der Affekt spätendens auf. Jemanden, der am Boden liegt noch weiter anzugreifen, das ist pure Absicht. Zumal die Tritte ja auch gegen den Kopf gerichtet waren. Da nimmt man bleiben Schäden oder gar den Tot des Opfer billigend in kauf. Zumal ja bei dem Urteil noch das Medienecho hinzukommt. Die ganze Repubik redet darüber. Ich kann mir gut vorstellen das da die Richter zu Abschreckung auch ein Exempel statuieren wollten.
neeko schrieb: ich will diese penner ja überhaupt nicht in schutz nehmen, aber 12 jahre für einen schlag und einen tritt erscheint mir doch ein wenig viel. also in der relation.
totschlag gibt so 3-5....oder irre ich da ?
ich kann mich da nur an einen fall erinnern als mal ein gast wegen eines streits um ein getränk vor unser aller augen angeschossen worden ist und später auch leider verstorben. den täter hat man ca. 3 monate später in holland verhaftet, bekommen hat er in der verhandlung sowas um die drei jahre; angeblich konnte er glaubhaft versichern, dass er ausversehen die falsche wumme mitgenommen hat....die scharfe anstelle der gaspistole :neutral-face
Totschlag passiert im Affekt. Das heißt du tötest jemanden mehr oder weniger unbeabsichtigt. z.B. du schubst jemanden in nem Streit ne Treppe runter. Der kommt unglücklich auf bricht sichs genick und ist Tot.
Doch hier ist die Lage etwas anderster. Die ham ja noch weiter zugetretten also der Mann schon am Boden lag. Und da hört der Affekt spätendens auf. Jemanden, der am Boden liegt noch weiter anzugreifen, das ist pure Absicht. Zumal die Tritte ja auch gegen den Kopf gerichtet waren. Da nimmt man bleiben Schäden oder gar den Tot des Opfer billigend in kauf. Zumal ja bei dem Urteil noch das Medienecho hinzukommt. Die ganze Repubik redet darüber. Ich kann mir gut vorstellen das da die Richter zu Abschreckung auch ein Exempel statuieren wollten.
Juristische Ausführungen bitte nur dann, wenn man es auch wirklich weiß. Was Du da schreibst ist nicht richtig.
Vergleiche mit anderem Strafmaß bei anderen Taten ist hier eher unangebracht, sonst könnte man über Bewährungsstragen bei Vergewaltigungen etc. noch lange diskutieren.
wenn ich das richtig begriffen habe, dann könnte deutschland also niederländer, franzosen und österreicher abschieben.
wie das dann in der praxis nach der abschiebung umgesetzt werden kann bleibt mir dennoch schwer nachvollziehbar. haben die dann in der eu freies reiserecht, aber in deutschland quasi hausverbot?
Stranger wäre es doch wohl eher....wenn wir abschieben...noch vor der Haftstrafe und sie diese in ihren "Heimatländern" absitzen müssten....
Volkes Seele würde es gut tun... Aber klar, Leute, die hier aufgewachsen sind und hier gegen Gesetze verstoßen haben und hier zu Haftstrafen verurteilt wurden, die können wir kaum anderen Ländern "aufschwatzen"...
Anders ist es aber, wenn etwa Deutsche im AUsland im Knast sitzen (der schöne Knast in Kolumbien(?) etwa, der eigentlich nur eine von zwei Zäunen umgebene Stadt voller Verbrecher ist). Dann bekommen die doch gelegentlich die Möglichkeit, ihre "ausländischen" Haftstrafen in D abzusitzen (etwa bei Krankheit oder so)?
neeko schrieb: ich will diese penner ja überhaupt nicht in schutz nehmen, aber 12 jahre für einen schlag und einen tritt erscheint mir doch ein wenig viel. also in der relation.
totschlag gibt so 3-5....oder irre ich da ?
ich kann mich da nur an einen fall erinnern als mal ein gast wegen eines streits um ein getränk vor unser aller augen angeschossen worden ist und später auch leider verstorben. den täter hat man ca. 3 monate später in holland verhaftet, bekommen hat er in der verhandlung sowas um die drei jahre; angeblich konnte er glaubhaft versichern, dass er ausversehen die falsche wumme mitgenommen hat....die scharfe anstelle der gaspistole :neutral-face
Totschlag passiert im Affekt. Das heißt du tötest jemanden mehr oder weniger unbeabsichtigt. z.B. du schubst jemanden in nem Streit ne Treppe runter. Der kommt unglücklich auf bricht sichs genick und ist Tot.
Doch hier ist die Lage etwas anderster. Die ham ja noch weiter zugetretten also der Mann schon am Boden lag. Und da hört der Affekt spätendens auf. Jemanden, der am Boden liegt noch weiter anzugreifen, das ist pure Absicht. Zumal die Tritte ja auch gegen den Kopf gerichtet waren. Da nimmt man bleiben Schäden oder gar den Tot des Opfer billigend in kauf. Zumal ja bei dem Urteil noch das Medienecho hinzukommt. Die ganze Repubik redet darüber. Ich kann mir gut vorstellen das da die Richter zu Abschreckung auch ein Exempel statuieren wollten.
Juristische Ausführungen bitte nur dann, wenn man es auch wirklich weiß. Was Du da schreibst ist nicht richtig.
Stimmt!
Was Du beschreibst Dauzieher ist eine Mischung aus fahrlässiger Tötung § 222 StGB und einem minder schweren Fall des Totschlags § 213 StGB.
Ersteres ist eine Tat, die ohne Vorsatz begangen wurde (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe), letzteres ist eine Tat, die im Affekt (nach Beleidigung oder Mißhandlung) begangen wird (Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre).
Dann gibt es noch den Totschlag § 212 StGB, das heißt, wenn man tötet ohne Mörder zu sein (aber mit Vorsatz), darauf stehen dann mindestens 5 Jahre (nach oben offen und in einem besonders schweren Fall lebenslang).
Die schwerste Tat ist Mord, dies ist ein Totschlag zu welchem besonders niedrige Beweggründe (zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier, heimtückisch oder grausam, mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine Straftat zu verdecken oder zu ermöglichen, jeweils alternativ) hinzukommen. Mord wird grundsätzlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, ggfls. kann eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung angeordnet werden.
Richtig so. Solch eine asoziale, sowie feige und zudem noch vollkommen grundlose Tat, kann garnicht hart genug bestraft werden.
Ich frage mich nur, wieso man die nicht sofort abschiebt, sondern erst nachdem sie sich in unseren JVAs den ***** breit gesessen haben!
totschlag gibt so 3-5....oder irre ich da ?
ich kann mich da nur an einen fall erinnern als mal ein gast wegen eines streits um ein getränk vor unser aller augen angeschossen worden ist und später auch leider verstorben. den täter hat man ca. 3 monate später in holland verhaftet, bekommen hat er in der verhandlung sowas um die drei jahre; angeblich konnte er glaubhaft versichern, dass er ausversehen die falsche wumme mitgenommen hat....die scharfe anstelle der gaspistole :neutral-face
Es war mehr als ein Schlag und einen Tritt und dass, obwohl er schon bewusstlos am Boden lag. Der Mann lag im Koma.
Diese Frage drängt sich einem wirklich auf. Kostet den Staat nen Haufen Geld und am Ende werden sie doch hier bleiben. In 8,5 bzw. 12 Jahren fließt viel Wasser den Main runter. Ich bezweifle wirklich, ob sich dann noch jemand darum bemüht sie wirklich abzuschieben.
Das Ganze ist wohl noch in Verbindung zu bringen mit der Aussage des einen Täters, dass er gleich einen Scheiss-Deutschen umbringen werde.
Zudem meine ich, dass es ein klein wenig mehr war als ein Schlag und ein Tritt! Und dieser Tritt war immerhin so heftig, dass der Schuh aufplatzte und der Täter sich den Fuss verletzte!
Ich halte das Strafmass für absolut angemessen, zumal beide strafrechtlich keine unbeschriebenen Blätter waren.
Aus Sicherheitsgründen und für ein gutes Gefühl bei der Bevölkerung sorgt das Urteil zumindest. Wenn dieser Fall nicht gefilmt und Futter für die Medien geworden wäre, wären die beiden "Lausbuben" sicherlich in einer ganz anderen Dimension verurteilt worden.
Was diese Leute die Gesellschaft kosten, darüber darf man sich keine Gedanken machen.
Totschlag passiert im Affekt.
Das heißt du tötest jemanden mehr oder weniger unbeabsichtigt.
z.B. du schubst jemanden in nem Streit ne Treppe runter.
Der kommt unglücklich auf bricht sichs genick und ist Tot.
Doch hier ist die Lage etwas anderster.
Die ham ja noch weiter zugetretten also der Mann schon am Boden lag.
Und da hört der Affekt spätendens auf. Jemanden, der am Boden liegt
noch weiter anzugreifen, das ist pure Absicht. Zumal die Tritte ja auch
gegen den Kopf gerichtet waren. Da nimmt man bleiben Schäden oder
gar den Tot des Opfer billigend in kauf. Zumal ja bei dem Urteil noch
das Medienecho hinzukommt. Die ganze Repubik redet darüber.
Ich kann mir gut vorstellen das da die Richter zu Abschreckung
auch ein Exempel statuieren wollten.
Juristische Ausführungen bitte nur dann, wenn man es auch wirklich weiß.
Was Du da schreibst ist nicht richtig.
Wie willst du den bei einen Griechen die Abschiebung durchführen, wenn für Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union Reisefreiheit besteht?
genau das habe ich mich auch gefragt, als ich heute die drohungen des herrn herrmann gelesen habe.
peter
In Bayern wird eben durchgegriffen. In Berlin hätte man zu sowas nicht den Mumm gehabt.
Vergleiche mit anderem Strafmaß bei anderen Taten ist hier eher unangebracht, sonst könnte man über Bewährungsstragen bei Vergewaltigungen etc. noch lange diskutieren.
Die Hürden sind hoch, aber es ist möglich.
http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/aufenthaltsrecht-eu/ausweisung-eu-auslaender/
Italien macht das derzeit am laufenden Band mit den Roma aus Rumänien.
wenn ich das richtig begriffen habe, dann könnte deutschland also niederländer, franzosen und österreicher abschieben.
wie das dann in der praxis nach der abschiebung umgesetzt werden kann bleibt mir dennoch schwer nachvollziehbar. haben die dann in der eu freies reiserecht, aber in deutschland quasi hausverbot?
strange times.
peter
Aber klar, Leute, die hier aufgewachsen sind und hier gegen Gesetze verstoßen haben und hier zu Haftstrafen verurteilt wurden, die können wir kaum anderen Ländern "aufschwatzen"...
Anders ist es aber, wenn etwa Deutsche im AUsland im Knast sitzen (der schöne Knast in Kolumbien(?) etwa, der eigentlich nur eine von zwei Zäunen umgebene Stadt voller Verbrecher ist). Dann bekommen die doch gelegentlich die Möglichkeit, ihre "ausländischen" Haftstrafen in D abzusitzen (etwa bei Krankheit oder so)?
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Stimmt!
Was Du beschreibst Dauzieher ist eine Mischung aus fahrlässiger Tötung § 222 StGB und einem minder schweren Fall des Totschlags § 213 StGB.
Ersteres ist eine Tat, die ohne Vorsatz begangen wurde (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe), letzteres ist eine Tat, die im Affekt (nach Beleidigung oder Mißhandlung) begangen wird (Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre).
Dann gibt es noch den Totschlag § 212 StGB, das heißt, wenn man tötet ohne Mörder zu sein (aber mit Vorsatz), darauf stehen dann mindestens 5 Jahre (nach oben offen und in einem besonders schweren Fall lebenslang).
Die schwerste Tat ist Mord, dies ist ein Totschlag zu welchem besonders niedrige Beweggründe (zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier, heimtückisch oder grausam, mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine Straftat zu verdecken oder zu ermöglichen, jeweils alternativ) hinzukommen. Mord wird grundsätzlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, ggfls. kann eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung angeordnet werden.
Gruß
concordia-eagle
Das ist ja wohl der Hammer.