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Der große Betrug im Gesundheitswesen!

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subway schrieb:
zu 2: Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden von ihren Mitglieder (Ärzten) finanziert.

nicht nur ärzte, auch psychotherapeuten sind mitglieder der kv.
subway schrieb:
Allein durch diese Konstellation ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Zwar findet eine Rechnungsprüfung seitens der KV statt,  allerdings ohne Konsequenzen für den Arzt bei einer Beanstandung.
Ok, bei nachgewiesenem Betrug kann er seine Zulassung verlieren.

das grundproblem ist zwar richtig, aber die möglichkeit zum entzug der zulassung ist nun nicht gerade eine kleinigkeit. konkret entzieht man dem behandler damit seine finanzielle lebensgrundlage. ich wüsste nicht, dass dies z.b. bei autowerkstätten, die kunden vorschnell ersatzteile einbauen auch der fall wäre.
das soll natürlich keinen abrechnungsbetrug rechtfertigen, aber ganz so "läppsch" ist das ganze system nun auch nicht.

gruß von
henk
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subway schrieb:
ala gut...

.....
3: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2008 bei 4012,50 € monatlich...
.....
zu 3: ...und steigt jedes Jahr um ca. 30-50 €. Somit ist gewährleistet, dass es immer genug Kassenpatienten gibt. Die GKVs stehen nur bedingt in Konkurrenz zueinander - soweit man überhaupt von Konkurrenz sprechen kann. Da werden die Beiträge gerne mal kollektiv erhöht.
Lösung: a.D. Schröder sagte im Wahlkampf, dass Menschen sich nicht mit Autos vergleichen lassen. Warum eigenlich nicht? Es wird ein Fond (den gibt es eigentlich schon) gegründet um ein Ungleichgewicht bei Kindern und sozial Schwächeren auszugleichen. Dann alle mit der Marktwirtschaft konfrontieren und sehen was übrig bleibt! Na gut... nach und nach geht auch.
.....

Okay, über den Strukturausgleich lassen sich Risiken für Beitragsgebiete mit einer hohen Anzahl Gering- oder Garnichtverdiener abfedern. Aber laß mich mal auf diese Patientengruppe schauen, die die Konfrontation mit der Marktwirtschaft schon längst verloren haben:
Für die sozial Schwächeren, z. B. Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII, ist das Gesundheitswesen schon längst nicht mehr finanzierbar. Zwar muß ein Leistungsempfänger nur knapp über 40 €uro Zuzahlungen im Jahr leisten, aber bei den Kosten für z.B. Brillen, Zähnen oder auch Hörgeräten können sie nicht mehr mithalten, es sei denn, sie können niedrige Ratenzahlung vereinbaren. Dann darf aber auch lange kein Kühlschrank oder Fernseher mehr kaputt gehen bei 347 €uronen im Monat (neben der Miete).
Dies ist aber erst die eine Hälfte. Daneben - und das kennen wir alle - gehen die Ärzte immer mehr dazu über. Medikamente auf Privatrezept zu verordnen, zum einen, weil diese bei den Kassen nicht mehr gelistet sind, zum anderen aber auch, weil der Arzt sein Budget schonen will.
Und dies geht ebenfalls richtig ins Geld.

Nach meinem Eindruck haben wir schon längst bei der Krankenversicherung eine Drei-Klassen- Gesellschaft:
1. Privat Versicherte, nebst Beihilfeberechtigten.
2, Gesetzl. Versicherte, inkl. freiwillig Versicherte. :neutral-face
3. Gestzl. Versicherte, die Grundsicherung erhalten (inkl. über § 264 SGB V angemeldete, vorher nicht Versicherte)  

Die Armen, vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder, sowie Ältere mit geringen Renten und/oder Grundsicherung sind schon heute die stark Benachteiligten unseres sogenannten Gesundheitssystems.
Gruß
paw
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Henk schrieb:
subway schrieb:
zu 2: Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden von ihren Mitglieder (Ärzten) finanziert.

nicht nur ärzte, auch psychotherapeuten sind mitglieder der kv.
subway schrieb:
Allein durch diese Konstellation ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Zwar findet eine Rechnungsprüfung seitens der KV statt,  allerdings ohne Konsequenzen für den Arzt bei einer Beanstandung.
Ok, bei nachgewiesenem Betrug kann er seine Zulassung verlieren.

das grundproblem ist zwar richtig, aber die möglichkeit zum entzug der zulassung ist nun nicht gerade eine kleinigkeit. konkret entzieht man dem behandler damit seine finanzielle lebensgrundlage. ich wüsste nicht, dass dies z.b. bei autowerkstätten, die kunden vorschnell ersatzteile einbauen auch der fall wäre.
das soll natürlich keinen abrechnungsbetrug rechtfertigen, aber ganz so "läppsch" ist das ganze system nun auch nicht.

gruß von
henk


Wie sieht's denn in der Realität aus? Fehler passieren überall.
Die Abrechnungen werden aber auch auf Plausibilität und "gesunden Menschenverstand" geprüft. Kommt es dann zu einer Beanstandung oder gar Streichung aufgrund dieser Kriterien muss der Arzt/Therapeut die Notwendigkeit der Behandlung darlegen. Im wiederholtem Male wird er dies auch vor einem Ausschuß der KV/KZV müssen. Es wird aber niemals anhand dieser "Differenzen"
zu einem Entzug der Zulassung kommen. Unter Betrug laufen Dinge wie fingierte Rechnungen oder z.B. der Fall eines Zahnarztes, der die Urlaubsdaten seiner Patienten an Einbrecher weitergegeben hat.
Es geht aber nicht um die Härtefälle, sondern um die kleinen, nicht erbrachten oder unnötig abgerechneten Postionen, die ohne Konsequenzen für den Arzt bleiben.
Apropos, bei einem Verlust der Kassenzulassung darf der Arzt weiterhin Privatpatienten behandeln. Ist ja kein Berufsverbot.
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peter_aus_wiesbaden schrieb:
subway schrieb:
ala gut...

.....
3: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2008 bei 4012,50 € monatlich...
.....
zu 3: ...und steigt jedes Jahr um ca. 30-50 €. Somit ist gewährleistet, dass es immer genug Kassenpatienten gibt. Die GKVs stehen nur bedingt in Konkurrenz zueinander - soweit man überhaupt von Konkurrenz sprechen kann. Da werden die Beiträge gerne mal kollektiv erhöht.
Lösung: a.D. Schröder sagte im Wahlkampf, dass Menschen sich nicht mit Autos vergleichen lassen. Warum eigenlich nicht? Es wird ein Fond (den gibt es eigentlich schon) gegründet um ein Ungleichgewicht bei Kindern und sozial Schwächeren auszugleichen. Dann alle mit der Marktwirtschaft konfrontieren und sehen was übrig bleibt! Na gut... nach und nach geht auch.
.....

Okay, über den Strukturausgleich lassen sich Risiken für Beitragsgebiete mit einer hohen Anzahl Gering- oder Garnichtverdiener abfedern. Aber laß mich mal auf diese Patientengruppe schauen, die die Konfrontation mit der Marktwirtschaft schon längst verloren haben:
Für die sozial Schwächeren, z. B. Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII, ist das Gesundheitswesen schon längst nicht mehr finanzierbar. Zwar muß ein Leistungsempfänger nur knapp über 40 €uro Zuzahlungen im Jahr leisten, aber bei den Kosten für z.B. Brillen, Zähnen oder auch Hörgeräten können sie nicht mehr mithalten, es sei denn, sie können niedrige Ratenzahlung vereinbaren. Dann darf aber auch lange kein Kühlschrank oder Fernseher mehr kaputt gehen bei 347 €uronen im Monat (neben der Miete).
Dies ist aber erst die eine Hälfte. Daneben - und das kennen wir alle - gehen die Ärzte immer mehr dazu über. Medikamente auf Privatrezept zu verordnen, zum einen, weil diese bei den Kassen nicht mehr gelistet sind, zum anderen aber auch, weil der Arzt sein Budget schonen will.
Und dies geht ebenfalls richtig ins Geld.

Nach meinem Eindruck haben wir schon längst bei der Krankenversicherung eine Drei-Klassen- Gesellschaft:
1. Privat Versicherte, nebst Beihilfeberechtigten.
2, Gesetzl. Versicherte, inkl. freiwillig Versicherte. :neutral-face
3. Gestzl. Versicherte, die Grundsicherung erhalten (inkl. über § 264 SGB V angemeldete, vorher nicht Versicherte)  

Die Armen, vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder, sowie Ältere mit geringen Renten und/oder Grundsicherung sind schon heute die stark Benachteiligten unseres sogenannten Gesundheitssystems.
Gruß
paw




Meine Meinung und deshalb sollten wir auch alle in der ersten Klasse fahren!
Und ja, das geht!
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An alle Sozialromantiker:

Beschäftigt Euch am besten erstmal mit der demographischen Entwicklung und in diesem Zusammenhang unmittelbar mit dem Kopfschadenprofil eines Versichertenlebens.

Das Umlageverfahren ist längst verloren. Es gibt nur seitens der Politik noch keiner so unumwunden zu. Die Kinder, die in der Zukunft benötigt würden, um das Umlageverfahren nach bisherigem Prinzip halbwegs weiter aufrecht zu erhalten, SIND nicht geboren. Dies lässt sich nicht reparieren.

Die Lasten, die im Umlageverfahren in der Zeit speziell zwischen 2020 und 2040 (darüber hinaus sind Prognosen erheblich schwieriger) auf die köpfe der Beitragszahler zukommen, sind beim heutigen Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherungen wohl selbst mit 20 % Beitragssatz nicht finanzierbar.

Eine Patentlösung gibt es dazu auch nicht, zumal bei den ganzen Überlegungen sicherlich auch eine Rolle spielt, dass die Kosten eher steigen denn sinken.
Die paar Milliönchen die durch falsche Abrechnungen das System zusätzlich belasten, sind doch nicht mal die berüchtigten "Peanuts".

Aber der Weg zu einem Gesundheitsfonds für sozial Schwache könnte in der Tat ein Weg in die richtige Richtung sein.  Genauso wäre das Aufheben der Beitragsbemessungsgrenze und idealerweise in diesem Zusammenhang auch die freie Wahl der Privaten oder Gesetzlichen Krankenversicherung hilfreich.

Da unsere Politik aber immer noch nicht verstanden hat, dass Privatversicherte das System ent- und nicht belasten, sehe ich für die nähere Zukunft wenig Hoffnung.

Die Lösung sind nicht die Beitragseinnahmen der Privatversicherten, der Lösungsansatz steckt in den Kosten der gesetzlich Versicherten.

Allen Interessierten empfehle ich ganz generell Literatur u.a von Prof. Raffelhüschen und Frank Schirrmacher (u.a. "Methusalem-Komplott"). Um Fachspezifische Probleme wie z.B. altersbedingt zunehmende Krankheitsbilder wie Demenz zu erfassen, gibt es auch Fachliteratur z.B. eine Reihe mit dem Titel "Management im Gesundheitswesen" (Autoren Zieres/Weibler, erschienen im Iatros-Verlag).
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peter_aus_wiesbaden schrieb:
subway schrieb:
ala gut...

.....
3: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2008 bei 4012,50 € monatlich...
.....
zu 3: ...und steigt jedes Jahr um ca. 30-50 €. Somit ist gewährleistet, dass es immer genug Kassenpatienten gibt. Die GKVs stehen nur bedingt in Konkurrenz zueinander - soweit man überhaupt von Konkurrenz sprechen kann. Da werden die Beiträge gerne mal kollektiv erhöht.
Lösung: a.D. Schröder sagte im Wahlkampf, dass Menschen sich nicht mit Autos vergleichen lassen. Warum eigenlich nicht? Es wird ein Fond (den gibt es eigentlich schon) gegründet um ein Ungleichgewicht bei Kindern und sozial Schwächeren auszugleichen. Dann alle mit der Marktwirtschaft konfrontieren und sehen was übrig bleibt! Na gut... nach und nach geht auch.
.....

Okay, über den Strukturausgleich lassen sich Risiken für Beitragsgebiete mit einer hohen Anzahl Gering- oder Garnichtverdiener abfedern. Aber laß mich mal auf diese Patientengruppe schauen, die die Konfrontation mit der Marktwirtschaft schon längst verloren haben:
Für die sozial Schwächeren, z. B. Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII, ist das Gesundheitswesen schon längst nicht mehr finanzierbar. Zwar muß ein Leistungsempfänger nur knapp über 40 €uro Zuzahlungen im Jahr leisten, aber bei den Kosten für z.B. Brillen, Zähnen oder auch Hörgeräten können sie nicht mehr mithalten, es sei denn, sie können niedrige Ratenzahlung vereinbaren. Dann darf aber auch lange kein Kühlschrank oder Fernseher mehr kaputt gehen bei 347 €uronen im Monat (neben der Miete).
Dies ist aber erst die eine Hälfte. Daneben - und das kennen wir alle - gehen die Ärzte immer mehr dazu über. Medikamente auf Privatrezept zu verordnen, zum einen, weil diese bei den Kassen nicht mehr gelistet sind, zum anderen aber auch, weil der Arzt sein Budget schonen will.
Und dies geht ebenfalls richtig ins Geld.

Nach meinem Eindruck haben wir schon längst bei der Krankenversicherung eine Drei-Klassen- Gesellschaft:
1. Privat Versicherte, nebst Beihilfeberechtigten.
2, Gesetzl. Versicherte, inkl. freiwillig Versicherte. :neutral-face
3. Gestzl. Versicherte, die Grundsicherung erhalten (inkl. über § 264 SGB V angemeldete, vorher nicht Versicherte)  

Die Armen, vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder, sowie Ältere mit geringen Renten und/oder Grundsicherung sind schon heute die stark Benachteiligten unseres sogenannten Gesundheitssystems.
Gruß
paw




Naja, aber das geht noch nicht nur Menschen, die unter das SGB XII fallen so. Auch der normale Arbeitnehmer muss doch heute schon gewaltig sparen, wenn er Zahnersatz benötigt und keine Zusatzversicherung hat.  Auch hat z.B. nicht jeder Rentner mal so einfach 200€ oder mehr für ne neue Brill übrig.
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zico_b schrieb:
An alle Sozialromantiker:

"Beschäftigt Euch am besten erstmal mit der demographischen Entwicklung und in diesem Zusammenhang unmittelbar mit dem Kopfschadenprofil eines Versichertenlebens.

Das Umlageverfahren ist längst verloren. Es gibt nur seitens der Politik noch keiner so unumwunden zu. Die Kinder, die in der Zukunft benötigt würden, um das Umlageverfahren nach bisherigem Prinzip halbwegs weiter aufrecht zu erhalten, SIND nicht geboren. Dies lässt sich nicht reparieren.

Die Lasten, die im Umlageverfahren in der Zeit speziell zwischen 2020 und 2040 (darüber hinaus sind Prognosen erheblich schwieriger) auf die köpfe der Beitragszahler zukommen, sind beim heutigen Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherungen wohl selbst mit 20 % Beitragssatz nicht finanzierbar."


@zico_b

Klar ist das Umlageverfahren zum Scheitern verurteilt. Der Demographie-Faktor wird zuschlagen.
Ich habe aber grundsätzlich ein Problem damit zu verstehen, warum es den GKVs verboten ist Altersrückstellungen zu bilden den PKVs jedoch nicht.
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juherbst schrieb:
ElStefano schrieb:
ElStefano schrieb:

..oder den man so bescheisst das ers es nicht merken kann...oki...oder nicht will...aber wie auch immer...wo gibts heuer noch "Ehrlichkeit" es ist wird an allen Ecken und Enden "betrogen" auf Teufel komm raus...
Uppssala nix gut deutsch...vlt. deswegen weil noch aufgewühlt da eben Handwerker im Haus  
Betrügt der Dich gerade?
Er hat es versucht, ich hatte aber am Abend einen Kumpel sich die Sache anschauen lassen und er erklärte mir was zu tun ist, leider konnte er dies nicht selbst reparieren sodass ich einen HW beauftragen wollte.  
Ich habe den HW darauf hingeweisen was für ne Mist er da verzapft da wurde er etwas unstimmig und verlangte seine Anfahrtspauschale da habe ich ihn aber wirklich hochkantig rausgeschmissen und ihn sofort der Handwerkskammer gemeldet.

Zum Ursprungsthema hier: Als Patient steht man doch auf weiter Flur alleine da. Ich habe zig negative Erfahrungen sammeln müssen und selbst wenn man Beweise hat bekommt man NICHT geholfen, da hat man doch das Gefühl die stecken alle unter einer Decke.

Einer der krassesten Fälle: HNO-Arzt auf der Wilhelmstrasse in Wiesbaden. Ich war dort zu einer Herzuntersuchung weil mein eigentlicher Doc dafür in Urlaub weilte. Mitten in der Behandlung brach der Arzt ab und meinte ab hier müsste ich selbst zahlen. Es handelte sich hierbei um eine Dobbleruntersuchung d.h. hier wird die Halsvenen/schlagader mit Ultraschall untersucht. Ich weiss aber von meinem Arzt das dies eine Kassenleistung ist.
Also rief ich bei meiner BKK an, nach langen hin und her rufte der dortige Sachbearbeiter bei dem Doc an.
Daraufhin rief der Sachbearbeiter bei mir an und erklärte der Doc habe ihn "angeschrien" ich solle mich doch an die KV wenden, er würde mir aber streng vertrauliche Papiere schicken wo klar hervorging das es sich bei der Behandlung um eine Kassenleistung handele. Die Papiere erhielt ich auch sehr schnell und wandte mich sofort an die KV. Dort erklärte man mir es wäre sehr schwierig dem nachzugehen, der Doc wäre ja auch Mitglied der KV usw. Ich lies nicht locker und wollte den Namen der Dame haben mit der ich gerade telefonierte, da meinte sie schnippig der gehe mich nix an ich solle doch den Doc selbst anzeigen und sie legte auf.
Daraufhin ging ich zu meiner RA die mir erklärte als Einzelkämpfer wäre es sehr schwierig hier vorzugehen und es würden evtl. hohe Kosten entstehen. Ich müsste ja alles beweisen und zur Sicherheit sollte ich Bekannte dort hinschicken um zu sehen ob er sich genauso verhält. Mein Bruder ging hin und auch hier brach er mittendrinn die Behandlung ab und erklärte ab hier koste es privat. Wieder zur RA die hat die KV angeschrieben von der kam nur ein kurzes Schreiben mit blah blah zurück...da habe ich dann die Reisleine gezogen. Ich hatte auch mal gen Blöd telefoniert aber die wollten da zu mir nach Hause kommen Bilder schiessen usw. nee das wollte ich nun auch nicht.
Der Doc kassiert weiterhin doppelt und keiner unternimmt etwas.  
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zico_b schrieb:
Da unsere Politik aber immer noch nicht verstanden hat, dass Privatversicherte das System ent- und nicht belasten, sehe ich für die nähere Zukunft wenig Hoffnung.

Verstanden haben die das bestimmt. Zumal sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit selbst alle pkv sind.
Die Tatsache ist nur leider stammtischpopulistisch nicht so gut verwertbar.

DA
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@Stefano: Sicherlich klingt Dein Beispiel sehr abstoßend.
Ich warne dennoch davor, den Leistungserbringern den schwarzen Peter zuzuschieben.

Budgetierung ist im Prinzip nichts anderes als Planwirtschaft. Das diese nicht funktioniert, sollten wir doch eigentlich begriffen haben. Der VEB Gesundheit wird aber weiter geschlimmbessert.

Generell bin ich der Ansicht, dass im globalen Vergleich ein Kassenpatient in Deutschland nach wie vor sehr anständig abgesichert ist. Nicht zu vergessen: Wir reden bei der GKV von einer SOZIALversicherung !

@subway: Die Frage wäre zunächst eine andere, nämlich "woraus sollen die GKVen Alterungsrückstellungen bilden" ?
Generell unterhält unser Staat aber eben zwei Krankenversicherungsmodelle, die GKV im Umlageverfahren und die PKV mit Kapitaldeckung. Meine Kritik richtet sich ja dahingehend auch keineswegs an die GKVen....
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zico_b schrieb:
@Stefano: Sicherlich klingt Dein Beispiel sehr abstoßend.
Ich warne dennoch davor, den Leistungserbringern den schwarzen Peter zuzuschieben.

Budgetierung ist im Prinzip nichts anderes als Planwirtschaft. Das diese nicht funktioniert, sollten wir doch eigentlich begriffen haben. Der VEB Gesundheit wird aber weiter geschlimmbessert.

Generell bin ich der Ansicht, dass im globalen Vergleich ein Kassenpatient in Deutschland nach wie vor sehr anständig abgesichert ist. Nicht zu vergessen: Wir reden bei der GKV von einer SOZIALversicherung !

@subway: Die Frage wäre zunächst eine andere, nämlich "woraus sollen die GKVen Alterungsrückstellungen bilden" ?
Generell unterhält unser Staat aber eben zwei Krankenversicherungsmodelle, die GKV im Umlageverfahren und die PKV mit Kapitaldeckung. Meine Kritik richtet sich ja dahingehend auch keineswegs an die GKVen....


Klar man darf nicht pauschalisieren die Mehrzahl dürfte schon richtig abrechnen ect. aber es ist doch sehr beunruhigend das immer mehr schwarze Schafe bekannt werden...das ist ja nur die Spitze wenn man dies mal hochrechnet...auweia...
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Nö, die Frage ist, warum sie es nicht dürfen?
Für Mitglieder einer GKV besteht noch nicht einmal die Möglichkeit in diesem Bereich eigenverantwortlich zu handeln!
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@Sub: Ich bin kein Versicherungsmathematiker, aber ich denke, es wäre auch recht schwierig, im Umlageverfahren individuell Alterungsrückstellungen zu bilden. Schließlich ist das in letzter Konsequenz ein Widerspruch in sich.

Wenn Du aber das Umlageverfahren grundsätzlich und komplett entsorgen und in die Kapitaldeckung willst, unterschreibe ich sofort bei Dir !
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zico_b schrieb:
@Sub: Ich bin kein Versicherungsmathematiker, aber ich denke, es wäre auch recht schwierig, im Umlageverfahren individuell Alterungsrückstellungen zu bilden. Schließlich ist das in letzter Konsequenz ein Widerspruch in sich.

Wenn Du aber das Umlageverfahren grundsätzlich und komplett entsorgen und in die Kapitaldeckung willst, unterschreibe ich sofort bei Dir !


Prinzipiell gebe ich dir recht. Aber wie entlastet man die Generation, die doppelt bezahlt. Irgendjemand wird für sich selbst für das Alter vorsorgen müssen, aber auch gleichzeitig, die "Alte" Generation im Umlageverfahren mitfinanzieren müssen.
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subway schrieb:
Henk schrieb:
subway schrieb:
zu 2: Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden von ihren Mitglieder (Ärzten) finanziert.

nicht nur ärzte, auch psychotherapeuten sind mitglieder der kv.
subway schrieb:
Allein durch diese Konstellation ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Zwar findet eine Rechnungsprüfung seitens der KV statt,  allerdings ohne Konsequenzen für den Arzt bei einer Beanstandung.
Ok, bei nachgewiesenem Betrug kann er seine Zulassung verlieren.

das grundproblem ist zwar richtig, aber die möglichkeit zum entzug der zulassung ist nun nicht gerade eine kleinigkeit. konkret entzieht man dem behandler damit seine finanzielle lebensgrundlage. ich wüsste nicht, dass dies z.b. bei autowerkstätten, die kunden vorschnell ersatzteile einbauen auch der fall wäre.
das soll natürlich keinen abrechnungsbetrug rechtfertigen, aber ganz so "läppsch" ist das ganze system nun auch nicht.

gruß von
henk


Wie sieht's denn in der Realität aus? Fehler passieren überall.
Die Abrechnungen werden aber auch auf Plausibilität und "gesunden Menschenverstand" geprüft. Kommt es dann zu einer Beanstandung oder gar Streichung aufgrund dieser Kriterien muss der Arzt/Therapeut die Notwendigkeit der Behandlung darlegen. Im wiederholtem Male wird er dies auch vor einem Ausschuß der KV/KZV müssen. Es wird aber niemals anhand dieser "Differenzen"
zu einem Entzug der Zulassung kommen.

das stimmt. dafür aber z.b. dafür, wenn ein behandler mit seiner praxis (im gleichen ort) 400 meter weiter zieht ohne zuvor (kasus knacksus) die kv informiert, bzw. um genehmigung gebeten zu haben. ist hier vor einigen monaten passiert. läuft nicht gerade unter "vertrauensbildende maßnahme".
aber das nur am rande, hat mir der thematik nicht viel gemein.
subway schrieb:

Apropos, bei einem Verlust der Kassenzulassung darf der Arzt weiterhin Privatpatienten behandeln. Ist ja kein Berufsverbot.

privatpatienten stellen jedoch gerade mal 15% aller der gesamten krankenversicherten in deutschland dar. der entzug von 85% des klientels, mit verweis auf 15% privatversicherte, die auch bei anderen behandlern nicht gerade unbeliebt (um nicht zu sagen umkämpft) sind ist nichts unerhebliches.
mal abgesehen davon, was der behandler auch noch für den kv-sitz (ein stück papier) an ablösesumme bezahlt hatte.

gruß von
henk
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ditomaSGE schrieb:
zico_b schrieb:
@Sub: Ich bin kein Versicherungsmathematiker, aber ich denke, es wäre auch recht schwierig, im Umlageverfahren individuell Alterungsrückstellungen zu bilden. Schließlich ist das in letzter Konsequenz ein Widerspruch in sich.

Wenn Du aber das Umlageverfahren grundsätzlich und komplett entsorgen und in die Kapitaldeckung willst, unterschreibe ich sofort bei Dir !


Prinzipiell gebe ich dir recht. Aber wie entlastet man die Generation, die doppelt bezahlt. Irgendjemand wird für sich selbst für das Alter vorsorgen müssen, aber auch gleichzeitig, die "Alte" Generation im Umlageverfahren mitfinanzieren müssen.

Das ist die Grundfrage, zu der es keine eindeutige Antwort geben wird. Ich meine, es gibt zwei Generalrichtungen die sich anbieten:
1. Kostenreduzierungen. Hier ist alles zu prüfen, z. B. Kontrollmechanismen. Wer kontrolliert unabhängig den Arzt, die KV's, die Krankenhäuser. Reduzierung bei den Arzeneimittelpreisen, bei der Anzahl der Krankenversicherungen, usw  
2. Zuflußsicherung: Nicht zuletzt wegen des demografischen Problems wäre zu übelegen, einen Teil der Kosten über den Staat abzusichern. Daneben könnten Eigenanteile der Patienten nach Leistungsfähigkeit angestrebt werden.
Daneben könnte mehr Transparenz im System auch zu Einsparungen führen.
Gruß
paw
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Sorry Peter, aber ich krieg Pickel, wenn jemand scheinbar ernsthaft nach "mehr Staat" verlangt !
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Ich sehe es so: Bevor man irgendwelche Modelle entwickelt müssen die drei gravierensten Mängel angegangen werden.

1. Die kassenärtzliche Vereinigung ist absolut überflüsssig und gehört sofort abgeschafft!

2. Der Patient muss jede Behandlung gegenzeichen bzw. erhält eine Kopie und erhält jedes Quartal eine Abrechnung von seiner Krankenkasse und kann somit vergleichen ob alles richtig angegeben wurde.

3. Und der absolute Irrsinn schlechthin, es muss den Pharmafirmen sofort untersagt werden ihre Preise selbst gestalten zu können, ein absolutes Unding und einmalig in Europa.

Des weiteren empfehle ich nachfolgenden Bericht.

Wie die Pharmaindustrie mit Scheininnovationen Kasse macht
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Was Deutschland 2009 erwartet (Auszüge):

Der Gesundheitsfonds soll am 01.01.2009 seine Arbeit aufnehmen.

"Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ihre Beiträge anhand eines per Rechtsverordnung bestimmten Beitragssatzes in den Fonds ein. Der festzulegende Beitragsanteil der Arbeitnehmer wird dabei den bisherigen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten beinhalten. Anders als bisher wird die Beitragshöhe damit nicht mehr individuell von den selbstverwalteten Krankenkassen, sondern einheitlich für alle Kassen vom Gesetzgeber über das Bundesgesundheitsminsiterium (BMG) bestimmt."

"Zur schrittweisen Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, wie der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern, zahlt der Bund einen Steuerzuschuss in den Fonds ein. Dieser wird 4,0 Milliarden Euro in 2009 betragen und um jährlich 1,5 Milliarden Euro ansteigen, bis 2016 das geplante Gesamtvolumen von 14 Milliarden Euro erreicht ist."

"Anstelle der bisherigen Beiträge von Arbeitgebern und Mitgliedern erhalten die Krankenkassen dann einen pauschalen Grundbetrag für jeden Versicherten aus dem Gesundheitsfonds. Dieser Grundbetrag wird im Rahmen eines neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) nach Alter, Geschlecht und Krankheitsfaktoren durch Zu- und Abschläge modifiziert."

"Kommt eine Kasse mit den aus dem Fonds zugewiesenen Mitteln nicht aus oder erzielt sie einen Überschuss, kann sie Zusatzbeiträge direkt von ihren Mitgliedern fordern bzw. Beiträge zurückerstatten (Kassenprämie)."

"Die Beiträge werden weiterhin einkommensabhängig - also nach der Höhe des beitragspflichtigen Entgelts bzw. Einkommens - erhoben. Die Bundesregierung setzt dazu einen einheitlichen "gesetzlichen Beitragssatz" (vgl. Übersicht) fest. Gutverdiener zahlen damit auch künftig mehr Beiträge als Geringverdiener in das System ein. Eine Änderung ist auch mit Einführung des Gesundheitsfonds und des "gesetzlichen Beitragssatzes" nicht geplant."

"Durch den bundeseinheitlichen "gesetzlichen Beitragssatz" (lt. Kassen etwa 15,4 Prozent in 2009) wird es zwischen den Krankenkassen nicht mehr zu Beitragsunterschieden kommen. Außerhalb des regulären Beitrags für den Gesundheitsfonds können Kassen jedoch direkt von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge verlangen oder Prämienzahlungen an diese gewähren."

"Die Krankenkassen prognostizieren derzeit einen "gesetzlichen Beitragssatz" von etwa 15,4 Prozent ab 2009. Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz aller gesetzlichen Kassen beträgt heute etwa 14,8 Prozent."

"Kommt eine Krankenkasse mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln nicht aus, erhebt sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag.Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Nimmt der Versicherte sein Kündigungsrecht wahr, muss im Kündigungszeitraum (2-3 Monate) der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden."

"Erwirtschaftet eine Krankenkasse mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln einen Überschuss, kann sie ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren. Eine solche Prämienzahlung ist also das Gegenteil vom Zusatzbeitrag. "

Quelle: www.gesundheitsstrukturreform.de
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Das sieht nicht gut aus...letztendlich muss der Beitragszahler wieder für alles gerade stehen auch für die "Mistwirtschaft" der KK´s  


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