Nein - die Ermessungsfreiheit der Sachbearbeiter gilt nicht für Regelsätze sondern für etwaige Gewährung von Fördermaßnahmen
Völlig zutreffend. Wobei inzwischen viele Förderungsmöglichkeiten, die vormals genau bezeichnet waren und auf die ein Rechtsanspruch bestand, aus dem Vermittlungsbudget geleistet werden können. Angeblicher Anspruch des Gesetzgebers war, die Förderungsmöglichkeiten weniger einzuschränken. Was Wunder, dass das Gegenteil eingetreten ist, da wohl kaum jemand weiß, was ein Vermittlungsbudget so genau sein soll.
Ich empfehle jedem Hartzler, der in irgendeiner Art und Weise von Kürzungen betroffen ist, Widerspruch einzulegen und den Klageweg zu bestreiten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Kürzungen oder Nichtgewährungen von z. B. Fördermaßnahmen (nach Ermessensgrundlage des SB) rechtlich nicht haltbar sind.
Es handelt sich um Ermessenleistungen. Die Agenturen verstehen darunter leider häufig Leistungen, die nach Lust und Laune verteilt werden können. Das Ermessen ist aber pflichtgemäß auszuüben und in einer Ablehnungsentscheidung zu begründen. Möglicherweise ist es auch aufgrund des Sachverhaltes auch mal völlig eingeschränkt. Ein 60-jähriger Arbeitsloser wird demnach eher auf solche Leistungen angweisen sein können, wenn sie ihm den Weg zurück in den Arbeitsmarkt ebnen, als ein 20-jähriger mit toller Qualifikation.
Hier ist Willkür durch den SB Tür und Tor geöffnet worden. Die Gleichheit/Gleichbehandlung ist außer Kraft gesetzt.
Davor sind glücklichrweise noch die Sozialgerichte.
Generell kann der Hartzler (noch) kostenfrei Klage bei seinem nächstgelegenen Sozialgericht einreichen. Empfehlenswert wäre aber vorab, dem ablehnenden Bescheid der ARGE per Widerspruch entgegen zu wirken.
Kleine Korrektur: Nicht nur empfehelenswert. Das Widerspruchsverfahren ist vielmehr notwendige Prozessvoraussetzung. Anders kann es sich nur bei sog. Eilverfahren verhalten.
Hartz-IV-Empfänger haben desweiteren Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, der beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden kann. Damit kann man sich einen Rechtsanwalt - nach freier Wahl - für ein Beratungsgespräch suchen. (Lediglich eine Kostenpauschale von 10 EUR können vom RA genommen werden, oftmals verzichten aber die Anwalte auch darauf). Der Anwalt kann m. W. eine Klageschrift formulieren und diese an das SG einreichen.
Ergänze: Viele Amtsgerichte verweigern einen solchen unter Verweis auf eine Vorsprache bei der beratungspflichtigen Behörde. Das ist verfassungswidrig, sagt das BVerfG. Also nicht abspeisen lassen!
Der BerH-Schein nützt aber nichts im Klageverfahren, sondern lediglich im Widerspruchsverfahren oder zur Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage. Im Klageverfahren kann (und wird in AlgII-Sachen) der Anwalt ein Prozesskostenhilfeverfahren für den Kläger einleiten.
peter schrieb: weißt du ob hartz IV empfänger anspruch auf eine rechtsschutzversicherung haben?
Ich hoffe doch!
Außerdem sollte man die Klagemöglichkeiten nicht nur kostenfrei halten, man sollte jedem Hartz IV Empfänger für jede Klage einen Bonus zahlen. Hätte gleich zwei Vorteile: Der Hartzer ist sinnvoll beschäftigt und man schafft zusätzliche Arbeitsplätze bei Gericht.
peter schrieb: weißt du ob hartz IV empfänger anspruch auf eine rechtsschutzversicherung haben?
Ich hoffe doch!
Außerdem sollte man die Klagemöglichkeiten nicht nur kostenfrei halten, man sollte jedem Hartz IV Empfänger für jede Klage einen Bonus zahlen. Hätte gleich zwei Vorteile: Der Hartzer ist sinnvoll beschäftigt und man schafft zusätzliche Arbeitsplätze bei Gericht.
Phantasievoll, aber nicht kosequent zu Ende gedacht. Wozu eine RSV, wenn die sinnvolle Beschäftigung darin liegen soll, die (kostenfreie) Klage selbst zu erheben (und daher keine Anwaltskosten anfallen)?
Und den "Bonus" müsste er sich ja als Einkommen anrechnen lassen.
peter schrieb: weißt du ob hartz IV empfänger anspruch auf eine rechtsschutzversicherung haben?
Ich hoffe doch!
Außerdem sollte man die Klagemöglichkeiten nicht nur kostenfrei halten, man sollte jedem Hartz IV Empfänger für jede Klage einen Bonus zahlen. Hätte gleich zwei Vorteile: Der Hartzer ist sinnvoll beschäftigt und man schafft zusätzliche Arbeitsplätze bei Gericht.
Phantasievoll, aber nicht kosequent zu Ende gedacht. Wozu eine RSV, wenn die sinnvolle Beschäftigung darin liegen soll, die (kostenfreie) Klage selbst zu erheben (und daher keine Anwaltskosten anfallen)?
Und den "Bonus" müsste er sich ja als Einkommen anrechnen lassen.
Weitere Vorschläge?
Naja soll ja Leute geben...die sich ihren Lebensunterhalt damit verdienen...das sie Firmen auf Einstellung verklagen....dessen Stellenanzeigen Fehler enthalten...was das "Gleichstellungsgesetz" angeht...
danke schon mal. ich vermute die sozialgerichte werden richtig gut beschäftigt sein (sind sie sowieso jetzt schon).
Ja, aber weniger wegen der Ungerechtigkeit, sondern eben genau weil es nichts kostet.
DA
das ist, glaube ich, nicht ganz richtig. relativ viele kläger (ich habe mal was von 40% gelesen) bekommen recht. das system arbeitet schludrig.
DAs finde ich ehrlich gesagt nicht so viel. Dass das System schludert, und zwar auf unklarer Rechtsbasis, das ist klar. Ich will aber nicht wissen wie viele da auf gut Glück die abenteuerlichsten Sachen versuchen einzuklagen.
das ist, glaube ich, nicht ganz richtig. relativ viele kläger (ich habe mal was von 40% gelesen) bekommen recht. das system arbeitet schludrig.
40% von wieviel Klagen im Jahr?
In NRW im letzten Jahr ca 25.000 Klageverfahren, wobei fast die Hälfte der Klagen ganz oder teilweise durch den Kläger gewonnen wurden.
Alleine in Berlin gab es letztes Jahr mehr als 25.000 Klageverfahren.
Hauptursachen der Klageflut sind halt falsche Leistungsbescheide und KdU-Ungereimtheiten.
Es gibt aber auch viele Klagen, weil der Sachbearbeiter Anträge ablehnt und einfach mit falschen SGB-Paragraphen begründet nur um nicht in die Leistungspflicht zu geraten. Und das ist halt rechtswidrig.
Einsicht der ARGEN, Fehler begannen zu haben, gibt so sogut wie nie. So müssen halt erst die Sozialgerichte in Anspruch genommen werden, damit die ARGEN ihre Fehlentscheidungen korrigieren.
Also... Hauptschuldige der Klageflut sind sowohl Hartzler als auch die ARGEN.
danke schon mal. ich vermute die sozialgerichte werden richtig gut beschäftigt sein (sind sie sowieso jetzt schon).
Ja, aber weniger wegen der Ungerechtigkeit, sondern eben genau weil es nichts kostet.
DA
das ist, glaube ich, nicht ganz richtig. relativ viele kläger (ich habe mal was von 40% gelesen) bekommen recht. das system arbeitet schludrig.
DAs finde ich ehrlich gesagt nicht so viel. Dass das System schludert, und zwar auf unklarer Rechtsbasis, das ist klar. Ich will aber nicht wissen wie viele da auf gut Glück die abenteuerlichsten Sachen versuchen einzuklagen.
DA
naja, wenn 40% der ärzte bei einer behandlung mist bauen klingt die zahl schon ganz anders. klar gibt es in jedem system abzocker. aber es gibt auch in jedem system opfer.
ich nehme lieber ein paar abzocker mehr in kauf wenn es dadurch weniger opfer gibt.
das ist, glaube ich, nicht ganz richtig. relativ viele kläger (ich habe mal was von 40% gelesen) bekommen recht. das system arbeitet schludrig.
DAs finde ich ehrlich gesagt nicht so viel.
Ich finde das unglaublich viel. Es lag immerhin bei jeder (teilweise) gewonnenen Klage die rechtswidrige Vorenthaltung von existenzsichernden Leistungen vor. Da ging es nicht um einen Urlaubstag mehr, oder darum, ob die Telefonrechnung 20 Euro zu hoch war.
Wie oben bereits angedeutet, muss man sich doch eher fragen, warum die späteren Kläger nicht bereits mit dem vorgeschalteten Widerspruchsverfahren beim Leistungsträger Erfolg hatten.
Dass das System schludert, und zwar auf unklarer Rechtsbasis, das ist klar. DA
Viel schlimmer: Das System schludert auf zumeist klarer Rechtsbasis. Soweit Rechtsfragen noch ungeklärt sind, was im Übrigen tagtäglich die SGs beschäftigt, beschwert sich ja niemand, wenn der Leistungsträger seine eigene Rechtsauffassung vertritt. Das ist nicht schludrig.
Ich will aber nicht wissen wie viele da auf gut Glück die abenteuerlichsten Sachen versuchen einzuklagen.
Da stößt ein Kläger recht rasch auf einen Sozialrichter, der ihm das in aller Freundlichkeit erklärt und selten mehr Arbeitsaufwand als ein Schreiben benötigen wird.
Ja, aber weniger wegen der Ungerechtigkeit, sondern eben genau weil es nichts kostet.
DA
Völlig zutreffend.
Wobei inzwischen viele Förderungsmöglichkeiten, die vormals genau bezeichnet waren und auf die ein Rechtsanspruch bestand, aus dem Vermittlungsbudget geleistet werden können.
Angeblicher Anspruch des Gesetzgebers war, die Förderungsmöglichkeiten weniger einzuschränken. Was Wunder, dass das Gegenteil eingetreten ist, da wohl kaum jemand weiß, was ein Vermittlungsbudget so genau sein soll.
Es handelt sich um Ermessenleistungen. Die Agenturen verstehen darunter leider häufig Leistungen, die nach Lust und Laune verteilt werden können.
Das Ermessen ist aber pflichtgemäß auszuüben und in einer Ablehnungsentscheidung zu begründen. Möglicherweise ist es auch aufgrund des Sachverhaltes auch mal völlig eingeschränkt.
Ein 60-jähriger Arbeitsloser wird demnach eher auf solche Leistungen angweisen sein können, wenn sie ihm den Weg zurück in den Arbeitsmarkt ebnen, als ein 20-jähriger mit toller Qualifikation.
Davor sind glücklichrweise noch die Sozialgerichte.
Kleine Korrektur:
Nicht nur empfehelenswert. Das Widerspruchsverfahren ist vielmehr notwendige Prozessvoraussetzung. Anders kann es sich nur bei sog. Eilverfahren verhalten.
Ergänze: Viele Amtsgerichte verweigern einen solchen unter Verweis auf eine Vorsprache bei der beratungspflichtigen Behörde. Das ist verfassungswidrig, sagt das BVerfG. Also nicht abspeisen lassen!
Der BerH-Schein nützt aber nichts im Klageverfahren, sondern lediglich im Widerspruchsverfahren oder zur Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage.
Im Klageverfahren kann (und wird in AlgII-Sachen) der Anwalt ein Prozesskostenhilfeverfahren für den Kläger einleiten.
Einigen wir uns darauf, dass beides zur Klageflut seit 2005 beigetragen hat?
Ich hoffe doch!
Außerdem sollte man die Klagemöglichkeiten nicht nur kostenfrei halten, man sollte jedem Hartz IV Empfänger für jede Klage einen Bonus zahlen. Hätte gleich zwei Vorteile: Der Hartzer ist sinnvoll beschäftigt und man schafft zusätzliche Arbeitsplätze bei Gericht.
Phantasievoll, aber nicht kosequent zu Ende gedacht.
Wozu eine RSV, wenn die sinnvolle Beschäftigung darin liegen soll, die (kostenfreie) Klage selbst zu erheben (und daher keine Anwaltskosten anfallen)?
Und den "Bonus" müsste er sich ja als Einkommen anrechnen lassen.
Weitere Vorschläge?
das ist, glaube ich, nicht ganz richtig. relativ viele kläger (ich habe mal was von 40% gelesen) bekommen recht. das system arbeitet schludrig.
40% von wieviel Klagen im Jahr?
Aber gerne.
DA
DAs finde ich ehrlich gesagt nicht so viel. Dass das System schludert, und zwar auf unklarer Rechtsbasis, das ist klar. Ich will aber nicht wissen wie viele da auf gut Glück die abenteuerlichsten Sachen versuchen einzuklagen.
DA
In NRW im letzten Jahr ca 25.000 Klageverfahren, wobei fast die Hälfte der Klagen ganz oder teilweise durch den Kläger gewonnen wurden.
Alleine in Berlin gab es letztes Jahr mehr als 25.000 Klageverfahren.
Hauptursachen der Klageflut sind halt falsche Leistungsbescheide und KdU-Ungereimtheiten.
Es gibt aber auch viele Klagen, weil der Sachbearbeiter Anträge ablehnt und einfach mit falschen SGB-Paragraphen begründet nur um nicht in die Leistungspflicht zu geraten. Und das ist halt rechtswidrig.
Einsicht der ARGEN, Fehler begannen zu haben, gibt so sogut wie nie.
So müssen halt erst die Sozialgerichte in Anspruch genommen werden, damit die ARGEN ihre Fehlentscheidungen korrigieren.
Also... Hauptschuldige der Klageflut sind sowohl Hartzler als auch die ARGEN.
naja, wenn 40% der ärzte bei einer behandlung mist bauen klingt die zahl schon ganz anders. klar gibt es in jedem system abzocker. aber es gibt auch in jedem system opfer.
ich nehme lieber ein paar abzocker mehr in kauf wenn es dadurch weniger opfer gibt.
bin ich wikipedia?
Du nicht...aber B-W-X...
Ich finde das unglaublich viel.
Es lag immerhin bei jeder (teilweise) gewonnenen Klage die rechtswidrige Vorenthaltung von existenzsichernden Leistungen vor. Da ging es nicht um einen Urlaubstag mehr, oder darum, ob die Telefonrechnung 20 Euro zu hoch war.
Wie oben bereits angedeutet, muss man sich doch eher fragen, warum die späteren Kläger nicht bereits mit dem vorgeschalteten Widerspruchsverfahren beim Leistungsträger Erfolg hatten.
Viel schlimmer:
Das System schludert auf zumeist klarer Rechtsbasis. Soweit Rechtsfragen noch ungeklärt sind, was im Übrigen tagtäglich die SGs beschäftigt, beschwert sich ja niemand, wenn der Leistungsträger seine eigene Rechtsauffassung vertritt. Das ist nicht schludrig.
Da stößt ein Kläger recht rasch auf einen Sozialrichter, der ihm das in aller Freundlichkeit erklärt und selten mehr Arbeitsaufwand als ein Schreiben benötigen wird.