Bigbamboo schrieb: Dürfte ich den Handel mit muslimischer Literatur in meiner Gewerbeimmobilie per Mietvertrag untersagen?
Interessante Frage. Nach meiner Rechtsauffassung könnte man im "Haus der Christen" der Buchhandlung "Allah ist groß" den Mietvertrag verweigern. Einem ganz normalen Sortimentsbuchhändler wird man aber nicht verbieten können, auch den Koran etc. zu verkaufen. Der Vollständigkeit halber: Das würde selbstverständlich auch im umgekehrten Fall gelten.
Bigbamboo schrieb: Dürfte ich den Handel mit muslimischer Literatur in meiner Gewerbeimmobilie per Mietvertrag untersagen?
Interessante Frage. Nach meiner Rechtsauffassung könnte man im "Haus der Christen" der Buchhandlung "Allah ist groß" den Mietvertrag verweigern. Einem ganz normalen Sortimentsbuchhändler wird man aber nicht verbieten können, auch den Koran etc. zu verkaufen. Der Vollständigkeit halber: Das würde selbstverständlich auch im umgekehrten Fall gelten.
Hmm dann dürfte aber auch die Einschränkung keinen Alkohol zu verkaufen nicht rechtens sein. Wenn ein ganz normaler getränkemarkt in dem Gewerbeobjekt einzieht. Der hat nun mal Bier im Sortiment.
Bigbamboo schrieb: Dürfte ich den Handel mit muslimischer Literatur in meiner Gewerbeimmobilie per Mietvertrag untersagen?
Interessante Frage. Nach meiner Rechtsauffassung könnte man im "Haus der Christen" der Buchhandlung "Allah ist groß" den Mietvertrag verweigern. Einem ganz normalen Sortimentsbuchhändler wird man aber nicht verbieten können, auch den Koran etc. zu verkaufen. Der Vollständigkeit halber: Das würde selbstverständlich auch im umgekehrten Fall gelten.
Hmm dann dürfte aber auch die Einschränkung keinen Alkohol zu verkaufen nicht rechtens sein. Wenn ein ganz normaler getränkemarkt in dem Gewerbeobjekt einzieht. Der hat nun mal Bier im Sortiment.
Nein, weil bei dem Verbot des Alkoholverkaufs aus religiösen Gründen die im GG geschützte Religionsfreiheit ins Spiel kommt. Bei der Frage des Verkaufs von religiöser Literatur steht Religionsfreiheit gegen Religionsfreiheit, hinzu kommt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Ein Grundrecht auf Alkohol ist aber im GG weit und breit nicht zu finden, da haben unsere Verfassungsväter versagt.
stefank schrieb: Interessante Frage. Nach meiner Rechtsauffassung könnte man im "Haus der Christen" der Buchhandlung "Allah ist groß" den Mietvertrag verweigern. Einem ganz normalen Sortimentsbuchhändler wird man aber nicht verbieten können, auch den Koran etc. zu verkaufen. Der Vollständigkeit halber: Das würde selbstverständlich auch im umgekehrten Fall gelten.
Hier verbietet man aber z.B. ganz normalen Wertpapierhändlern mit den berühmten Schweinehälften-Obligationen zu handeln. Und Versicherungen verbietet man einfach mal komplett.
Ich hab' da so meine Zweifel, ob das wirklich in Ordnung ist; Scheiße finde ich es in jedem Fall.
also kònnte ich auch vermieten und sagen, aber nur wenn die komplette firma einmal die woche beichten geht? Und was ist mit einem angestellten, der in der mittagspause online bei bet&win seine tipps abgibt?
Brady schrieb: also kònnte ich auch vermieten und sagen, aber nur wenn die komplette firma einmal die woche beichten geht? Und was ist mit einem angestellten, der in der mittagspause online bei bet&win seine tipps abgibt?
1. Frage: Nein. 2. Frage: Der Arbeitgeber kann sowohl die private Internetnutzung auf firmeneigenen Rechnern komplett, auch während der Pausen, verbieten, wie auch den Internetzugang zu bestimmten Seiten sperren.
Bigbamboo schrieb: Dürfte ich den Handel mit muslimischer Literatur in meiner Gewerbeimmobilie per Mietvertrag untersagen?
Interessante Frage. Nach meiner Rechtsauffassung könnte man im "Haus der Christen" der Buchhandlung "Allah ist groß" den Mietvertrag verweigern. Einem ganz normalen Sortimentsbuchhändler wird man aber nicht verbieten können, auch den Koran etc. zu verkaufen. Der Vollständigkeit halber: Das würde selbstverständlich auch im umgekehrten Fall gelten.
Hmm dann dürfte aber auch die Einschränkung keinen Alkohol zu verkaufen nicht rechtens sein. Wenn ein ganz normaler getränkemarkt in dem Gewerbeobjekt einzieht. Der hat nun mal Bier im Sortiment.
Nein, weil bei dem Verbot des Alkoholverkaufs aus religiösen Gründen die im GG geschützte Religionsfreiheit ins Spiel kommt. Bei der Frage des Verkaufs von religiöser Literatur steht Religionsfreiheit gegen Religionsfreiheit, hinzu kommt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Ein Grundrecht auf Alkohol ist aber im GG weit und breit nicht zu finden, da haben unsere Verfassungsväter versagt.
Ich bin kein Anwalt. Sehe es aber anders. Ein Buchhandel hat doch nix mit Religionsfreiheit zu tun. Der normale Sortimentshändler verkauft ja den Koran nicht aus Glaubensgründen sondern um Profit zu machen.
Ich denke mal naiv. Alle Glaubensrichtungen abschaffen(klar geht dies nicht) und einen neuen einheitliche Weltglauben einführen...............wer will kann da da rein.
Aber dann bleiben immer noch die übrig, die keinen Glauben haben und werden evtl. durch klauseln gegängelt ?
peter schrieb: da ich des suchens müde bin (von faz über spon bis taz), wo steht denn die meldung bzw. wo gibt es infos zu der geschichte?
Hab s heute morgenim radio gehört und einfach "Mietvertrag mit Islam Klauseln" eingegeben.zu meiner Schande habe ich inzw, festgestellt , daß es die "Blöd"als Titelseite hat.
Muß mir doch mal langsam Gedanken über mich machen ................
peter schrieb: da ich des suchens müde bin (von faz über spon bis taz), wo steht denn die meldung bzw. wo gibt es infos zu der geschichte?
Hab s heute morgenim radio gehört und einfach "Mietvertrag mit Islam Klauseln" eingegeben.zu meiner Schande habe ich inzw, festgestellt , daß es die "Blöd"als Titelseite hat.
Muß mir doch mal langsam Gedanken über mich machen ................
ich denke dann ist es für eine solche diskussion zu früh.
Bigbamboo schrieb: Dürfte ich den Handel mit muslimischer Literatur in meiner Gewerbeimmobilie per Mietvertrag untersagen?
Interessante Frage. Nach meiner Rechtsauffassung könnte man im "Haus der Christen" der Buchhandlung "Allah ist groß" den Mietvertrag verweigern. Einem ganz normalen Sortimentsbuchhändler wird man aber nicht verbieten können, auch den Koran etc. zu verkaufen. Der Vollständigkeit halber: Das würde selbstverständlich auch im umgekehrten Fall gelten.
Hmm dann dürfte aber auch die Einschränkung keinen Alkohol zu verkaufen nicht rechtens sein. Wenn ein ganz normaler getränkemarkt in dem Gewerbeobjekt einzieht. Der hat nun mal Bier im Sortiment.
Nein, weil bei dem Verbot des Alkoholverkaufs aus religiösen Gründen die im GG geschützte Religionsfreiheit ins Spiel kommt. Bei der Frage des Verkaufs von religiöser Literatur steht Religionsfreiheit gegen Religionsfreiheit, hinzu kommt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Ein Grundrecht auf Alkohol ist aber im GG weit und breit nicht zu finden, da haben unsere Verfassungsväter versagt.
Ich bin kein Anwalt. Sehe es aber anders. Ein Buchhandel hat doch nix mit Religionsfreiheit zu tun. Der normale Sortimentshändler verkauft ja den Koran nicht aus Glaubensgründen sondern um Profit zu machen.
Die Religionsfreiheit i.V.m. der Meinungsfreiheit schützt das Recht, religiöse Schriften zu verbreiten. Dies gilt auch dann, wenn die Verbreitung nicht aus religiösen, sondern aus rein gewerblichen Gründen geschieht. Auf die Motivlage des Handelnden kommt es bei einem Grundrecht nicht an.
Basaltkopp schrieb: Ich darf doch als Eigentümer bestimmen, welche Mieter ich in mein Haus lasse. Jeder potentielle Mieter hat doch die Wahl, ob er den Mietvertrag unterschreiben will.
Und dass diese pauschale "Gesocks" noch nicht gesperrt wurde, verwundert mich schon! Ganz schwach @DirtyHarry!
peter schrieb: da ich des suchens müde bin (von faz über spon bis taz), wo steht denn die meldung bzw. wo gibt es infos zu der geschichte?
Hab s heute morgenim radio gehört und einfach "Mietvertrag mit Islam Klauseln" eingegeben.zu meiner Schande habe ich inzw, festgestellt , daß es die "Blöd"als Titelseite hat.
Muß mir doch mal langsam Gedanken über mich machen ................
Habe auch mal gegoogelt und die Nachrichtenagenturen durchforstet. Ersteres bringt kein seriöses Ergebnis, zweiteres gar keins. Vielleicht sollten wir in der Tat mal abwarten, wie hoch der Warheitsgehalt dieser vermeintlichen Meldung ist.
Basaltkopp schrieb: Ich darf doch als Eigentümer bestimmen, welche Mieter ich in mein Haus lasse. Jeder potentielle Mieter hat doch die Wahl, ob er den Mietvertrag unterschreiben will.
Und dass diese pauschale "Gesocks" noch nicht gesperrt wurde, verwundert mich schon! Ganz schwach @DirtyHarry!
wieso das is doch noch höflich ausgedrueckt....
Gemessen daran, was für Ausdrücke du für Muslime verwendest? Das will ich dir gerne glauben. Allerdings ist auf diese Art ausgedrücktes Gedankengut hier im Forum nicht gestattet.
Basaltkopp schrieb: Ich darf doch als Eigentümer bestimmen, welche Mieter ich in mein Haus lasse. Jeder potentielle Mieter hat doch die Wahl, ob er den Mietvertrag unterschreiben will.
Und dass diese pauschale "Gesocks" noch nicht gesperrt wurde, verwundert mich schon! Ganz schwach @DirtyHarry!
wieso das is doch noch höflich ausgedrueckt....
Gemessen daran, was für Ausdrücke du für Muslime verwendest? Das will ich dir gerne glauben. Allerdings ist auf diese Art ausgedrücktes Gedankengut hier im Forum nicht gestattet.
wenigstens duerfen wir uns hier noch ueber schweine, respektive pfälzer unterhalten. in dem hochhaus wahrscheinlich net mehr...
Gute frage.
Meiner meinung nach dürftest Du das.
Allerdings hast Du dann bestimmt sehr schnell ne Demo vor dem Haus
Interessante Frage. Nach meiner Rechtsauffassung könnte man im "Haus der Christen" der Buchhandlung "Allah ist groß" den Mietvertrag verweigern. Einem ganz normalen Sortimentsbuchhändler wird man aber nicht verbieten können, auch den Koran etc. zu verkaufen.
Der Vollständigkeit halber: Das würde selbstverständlich auch im umgekehrten Fall gelten.
Hmm dann dürfte aber auch die Einschränkung keinen Alkohol zu verkaufen nicht rechtens sein. Wenn ein ganz normaler getränkemarkt in dem Gewerbeobjekt einzieht. Der hat nun mal Bier im Sortiment.
Nein, weil bei dem Verbot des Alkoholverkaufs aus religiösen Gründen die im GG geschützte Religionsfreiheit ins Spiel kommt.
Bei der Frage des Verkaufs von religiöser Literatur steht Religionsfreiheit gegen Religionsfreiheit, hinzu kommt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Ein Grundrecht auf Alkohol ist aber im GG weit und breit nicht zu finden, da haben unsere Verfassungsväter versagt.
Hier verbietet man aber z.B. ganz normalen Wertpapierhändlern mit den berühmten Schweinehälften-Obligationen zu handeln. Und Versicherungen verbietet man einfach mal komplett.
Ich hab' da so meine Zweifel, ob das wirklich in Ordnung ist; Scheiße finde ich es in jedem Fall.
1. Frage: Nein.
2. Frage: Der Arbeitgeber kann sowohl die private Internetnutzung auf firmeneigenen Rechnern komplett, auch während der Pausen, verbieten, wie auch den Internetzugang zu bestimmten Seiten sperren.
Ich bin kein Anwalt. Sehe es aber anders.
Ein Buchhandel hat doch nix mit Religionsfreiheit zu tun. Der normale Sortimentshändler verkauft ja den Koran nicht aus Glaubensgründen sondern um Profit zu machen.
Aber dann bleiben immer noch die übrig, die keinen Glauben haben und werden evtl. durch klauseln gegängelt ?
Oder würden dann Klauseln aufhören? keine ahnung
Hab s heute morgenim radio gehört und einfach "Mietvertrag mit Islam Klauseln" eingegeben.zu meiner Schande habe ich inzw, festgestellt , daß es die "Blöd"als Titelseite hat.
Muß mir doch mal langsam Gedanken über mich machen ................
ich denke dann ist es für eine solche diskussion zu früh.
Die Religionsfreiheit i.V.m. der Meinungsfreiheit schützt das Recht, religiöse Schriften zu verbreiten. Dies gilt auch dann, wenn die Verbreitung nicht aus religiösen, sondern aus rein gewerblichen Gründen geschieht. Auf die Motivlage des Handelnden kommt es bei einem Grundrecht nicht an.
wieso das is doch noch höflich ausgedrueckt....
Habe auch mal gegoogelt und die Nachrichtenagenturen durchforstet.
Ersteres bringt kein seriöses Ergebnis, zweiteres gar keins.
Vielleicht sollten wir in der Tat mal abwarten, wie hoch der Warheitsgehalt dieser vermeintlichen Meldung ist.
Gemessen daran, was für Ausdrücke du für Muslime verwendest? Das will ich dir gerne glauben. Allerdings ist auf diese Art ausgedrücktes Gedankengut hier im Forum nicht gestattet.
Liebling, kurz gegoogelt und schon dort gelandet, wo es am ehesten zu erwarten war: http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/11/islam-klausel/mietvertrag-multi-kulti-hochhaus-regeln.html
wenigstens duerfen wir uns hier noch ueber schweine, respektive pfälzer unterhalten. in dem hochhaus wahrscheinlich net mehr...
Siehe #36.