Misanthrop schrieb: Den Thread-Titel sollte man wohl wieder ändern, nachdem sich auch Teile der übrigen Tagespresse der Geschichte angenommen, und nicht etwa nur diese von der Bild übernommen, hatten.
Welche Artikel meinst du denn? Diesen hier zum Beispiel, aus der taz?
Misanthrop schrieb: Den Thread-Titel sollte man wohl wieder ändern, nachdem sich auch Teile der übrigen Tagespresse der Geschichte angenommen, und nicht etwa nur diese von der Bild übernommen, hatten.
Welche Artikel meinst du denn? Diesen hier zum Beispiel, aus der taz?
STARTSEITEPOLITIKBERLINWIRTSCHAFTSPORTKULTURWELTMEINUNGMEDIENWISSENEs tut uns sehr leid... ...leider konnten wir diese Seite nicht finden. Überprüfen Sie bitte die angegebene URL auf eventuelle Schreibfehler.
... außerdem würde mich unter juristischen Gesichtpunkten schon sehr interessieren, wie man bei einem gewerblichen Mietverhältnis auf das AGG kommt, das ausdrücklich Arbeitsverhältnisse zum Thema hat.
richtig, es ist erschreckend. ein "muslimischer" mietvertrag mag zwar rechtlich in ordnung sein, ob er denn sein muss ist eine andere frage.
anders verhält es sich jedoch, wenn muslimische lebensweisen aufgezwungen werden wie im folgenden fall der kürzlich bei rtl in einem beitrag zu sehen war:
eine lehrerin wurde vom dienst freigestellt weil sie schnitzel servieren lies. die im beitrag zu wort kommende muslimische mutter fand die entlassung angemessen, sogar dann, wenn die lehrerin dies nur versehentlich getan hätte. zum glück forderte sie keine gefängnisstrafe für die arme frau
richtig, es ist erschreckend. ein "muslimischer" mietvertrag mag zwar rechtlich in ordnung sein, ob er denn sein muss ist eine andere frage.
anders verhält es sich jedoch, wenn muslimische lebensweisen aufgezwungen werden wie im folgenden fall der kürzlich bei rtl in einem beitrag zu sehen war:
eine lehrerin wurde vom dienst freigestellt weil sie schnitzel servieren lies. die im beitrag zu wort kommende muslimische mutter fand die entlassung angemessen, sogar dann, wenn die lehrerin dies nur versehentlich getan hätte. zum glück forderte sie keine gefängnisstrafe für die arme frau
stefank schrieb: ... außerdem würde mich unter juristischen Gesichtpunkten schon sehr interessieren, wie man bei einem gewerblichen Mietverhältnis auf das AGG kommt, das ausdrücklich Arbeitsverhältnisse zum Thema hat.
Das haben die schon richtig erkannt. Darüber darfst Du daher unter juristischen Gesichtspunkten durchaus nachdenken. Bevor Du's erwähnst. Ja, da steht Wohnraum. Und nein, ich werde jetzt nicht erst den AGG-Kommentar aus dem Regal holen. Dafür ist mir das Thema gerade zu wurst.
stefank schrieb: ... außerdem würde mich unter juristischen Gesichtpunkten schon sehr interessieren, wie man bei einem gewerblichen Mietverhältnis auf das AGG kommt, das ausdrücklich Arbeitsverhältnisse zum Thema hat.
Das Hauptanwendungsfeld des AGG ist sicherlich das Arbeitsrecht, jedoch nicht das einzige. Der dritte Abschnitt regelt beispielsweise den "Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr" (§§ 19 ff. AGG). Hab mich da aber nicht wirklich mit befasst, sodass mir eine realistische/seriöse Einschätzung der rechtlichen Lage bzgl. des AGGs im vorliegenden Fall nicht möglich ist.
stefank schrieb: ... außerdem würde mich unter juristischen Gesichtpunkten schon sehr interessieren, wie man bei einem gewerblichen Mietverhältnis auf das AGG kommt, das ausdrücklich Arbeitsverhältnisse zum Thema hat.
Das haben die schon richtig erkannt. Darüber darfst Du daher unter juristischen Gesichtspunkten durchaus nachdenken. Bevor Du's erwähnst. Ja, da steht Wohnraum. Und nein, ich werde jetzt nicht erst den AGG-Kommentar aus dem Regal holen. Dafür ist mir das Thema gerade zu wurst.
Ach so, dass Thema ist dir zu Wurst. Aber um den Link reinzustellen und kaum vertretbare Auslegung zu präsentieren, reicht es schon, was?
richtig, es ist erschreckend. ein "muslimischer" mietvertrag mag zwar rechtlich in ordnung sein, ob er denn sein muss ist eine andere frage.
anders verhält es sich jedoch, wenn muslimische lebensweisen aufgezwungen werden wie im folgenden fall der kürzlich bei rtl in einem beitrag zu sehen war:
eine lehrerin wurde vom dienst freigestellt weil sie schnitzel servieren lies. die im beitrag zu wort kommende muslimische mutter fand die entlassung angemessen, sogar dann, wenn die lehrerin dies nur versehentlich getan hätte. zum glück forderte sie keine gefängnisstrafe für die arme frau
KroateAusFfm schrieb: Das Hauptanwendungsfeld des AGG ist sicherlich das Arbeitsrecht, jedoch nicht das einzige. Der dritte Abschnitt regelt beispielsweise den "Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr" (§§ 19 ff. AGG). Hab mich da aber nicht wirklich mit befasst, sodass mir eine realistische/seriöse Einschätzung der rechtlichen Lage bzgl. des AGGs im vorliegenden Fall nicht möglich ist.
Neben der Nichtanwendbarkeit des AGG auf Fälle der Gewerbemiete ist i.v.F. § 20 AGG zu beachten:
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung.(1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung
(...)
4. an die Religion eines Menschen anknüpft und im Hinblick auf die Ausübung der Religionsfreiheit oder auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform sowie der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion zur Aufgabe machen, unter Beachtung des jeweiligen Selbstverständnisses gerechtfertigt ist.
stefank schrieb: ... außerdem würde mich unter juristischen Gesichtpunkten schon sehr interessieren, wie man bei einem gewerblichen Mietverhältnis auf das AGG kommt, das ausdrücklich Arbeitsverhältnisse zum Thema hat.
Das haben die schon richtig erkannt. Darüber darfst Du daher unter juristischen Gesichtspunkten durchaus nachdenken. Bevor Du's erwähnst. Ja, da steht Wohnraum. Und nein, ich werde jetzt nicht erst den AGG-Kommentar aus dem Regal holen. Dafür ist mir das Thema gerade zu wurst.
Ach so, dass Thema ist dir zu Wurst. Aber um den Link reinzustellen und kaum vertretbare Auslegung zu präsentieren, reicht es schon, was?
Ja, dafür hat's gereicht. Gesehen und flugs kombiniert? Prima.
Im Übrigen: So vertretbar wie Deine Ansicht, das AGG gelte nur bei Arbeitsverträgen war die Auffassung der TS-Leute aber doch, oder?
By the way: Gilt der Tagesspiegel bei Dir schon als Propaganda-Postille oder was treibt Dich um, mich so anzufeinden, weil ich mir neben Einstellung des Links die neutrale Bemerkung erlaubt hatte, nicht einzig die Bild hätte das Thema inzwischen aufgegriffen?
@Misanthrop: Den etwas scharfen Ton bitte ich zu entschuldigen. Aber es ärgert mich schon, wenn ausgerechnet ein der Gesetzeslektüre Kundiger so flapsig damit umgeht, dass eine Meinung offensichtlich nicht vom Text der Norm gedeckt ist.
Zur Sache: Der Tagesspiegel hat lediglich einen IHK-Menschen zitiert, man wolle nach dem AGG mal prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte nach dem oben Gesagten klar sein.
stefank schrieb: @Misanthrop: Den etwas scharfen Ton bitte ich zu entschuldigen.
Alles klar.
Aber es ärgert mich schon, wenn ausgerechnet ein der Gesetzeslektüre Kundiger so flapsig damit umgeht, dass eine Meinung offensichtlich nicht vom Text der Norm gedeckt ist.
Es ging mir zunächst einzig darum, den Thread um den Fakt zu ergänzen, dass nicht nur das dicke B. über die Thematik schreibt. Im Übrigen finde ich es erheblich erquicklicher, die gesamte Diskussion auf juristischer Grundlage, und sei's anhand des AGG, geführt zu sehen, als ein pauschales und politisch motiviertes "Ja, dürfen die da das denn?".
Zur Sache: Der Tagesspiegel hat lediglich einen IHK-Menschen zitiert, man wolle nach dem AGG mal prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte nach dem oben Gesagten klar sein.
Ich selbst hatte mir das AGG-Argument, da ja wohl auch nur eine ungeprüfte Idee war, nicht zu eigen gemacht. Darum ging es mir ja, wie erwähnt, auch nicht. Dennoch meine ich, dass in einer seriösen Tageszeitung durchaus ein Thema aufgegriffen werden darf und mit der nötigen Distanz verschiedene Aspekte beleuchtet werden dürfen. Alles andere wäre Maulkorb und ungut. Ist doch schöner, als wenn der Bild-Meinung gar nichts entgegengestellt wird.
Dirty-Harry schrieb: .....Der Islam ist als Bestandteil noch nicht in unserer westl. Welt angekommen
Mir ist nicht so ganz klar, was du damit meinst. Ich glaube, dass das eine Frage der jeweiligen Perspektive und Definition ist, auch der Definition von westlicher Welt.
Aus meiner Sicht ist der Islam schon lange hier mitten unter uns und als Religion und Bestandteil dieser Gesellschaft nicht mehr wegzudenken.
Dirty-Harry schrieb: Nicht die bestehende Gesellschaft, sondern die zugewanderte Religion wird sich anpassen müßen, sonst läuft sie nebenher. .....
Das sehe ich ganz ähnlich. Eine Anpassung islamischer Grundsätze und Regeln an diese Gesellschaft muß von den Muslimen selbst kommen. Das heißt aber auch, dass die bestehende Gesellschaft den Muslimen nicht vorschreiben kann, welche Teile des Islams akzeptabel sind und welche nicht. Das können nur die Muslime selbst festlegen. Nur sie können einen Islam mit westlichem Charakter entwickeln. Als Gegenzug würde die Bereitschaft, Muslime als Teil dieser Gesellschaft zu sehen und in Diskussion mit ihnen zu treten, sehr wahrscheinlich diese Entwicklung vorantreiben.
Ab nächstem Jahr werden an deutschen Hochschulen muslimische Theologen und hoffentlich auch Theologinnen ausgebildet. Ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Religionen hier in Deutschland.
dafür gibts jetzt afghanen!
Darauf wollte ich hinaus! Aber wenn ich das offen anspreche, bin ich ja gleich wieder ein Nazi...
Das ist mein Job, in diesem Fred. Ich arbeite gerde an einer Antwort auf euch Lumpen. Dauert aber noch ein bischen
"Mein Krampf"?
so schwer is das aber nicht:
"
Lumpenhund , in der niedrigsten Sprechart, ein armseliger nichtswürdiger Mensch im verächtlichsten Verstande. Niedersächs. Lappsack."
http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/l/kl08625.htm
Nein. Z.B. den aus dem Tagesspiegel,
http://www.tagesspiegel.de/berlin/nur-scharia-konforme-geschaefte-erlaubt/1954562.html,
wo man eine mögliche Unwirksamkeit des MV nach dem AGG thematisiert.
STARTSEITEPOLITIKBERLINWIRTSCHAFTSPORTKULTURWELTMEINUNGMEDIENWISSENEs tut uns sehr leid...
...leider konnten wir diese Seite nicht finden. Überprüfen Sie bitte die angegebene URL auf eventuelle Schreibfehler.
ja der verlinkte rtl beitrag natrlich.
Arbeitsverhältnisse auch. Aber eben nicht nur:
§ 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG.
Das haben die schon richtig erkannt. Darüber darfst Du daher unter juristischen Gesichtspunkten durchaus nachdenken.
Bevor Du's erwähnst. Ja, da steht Wohnraum. Und nein, ich werde jetzt nicht erst den AGG-Kommentar aus dem Regal holen. Dafür ist mir das Thema gerade zu wurst.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/nur-scharia-konforme-geschaefte-erlaubt/1954562.html
Das Hauptanwendungsfeld des AGG ist sicherlich das Arbeitsrecht, jedoch nicht das einzige. Der dritte Abschnitt regelt beispielsweise den "Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr" (§§ 19 ff. AGG). Hab mich da aber nicht wirklich mit befasst, sodass mir eine realistische/seriöse Einschätzung der rechtlichen Lage bzgl. des AGGs im vorliegenden Fall nicht möglich ist.
Ach so, dass Thema ist dir zu Wurst. Aber um den Link reinzustellen und kaum vertretbare Auslegung zu präsentieren, reicht es schon, was?
ich hatte nach einer seriösen quelle gefragt!
Neben der Nichtanwendbarkeit des AGG auf Fälle der Gewerbemiete ist i.v.F. § 20 AGG zu beachten:
§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung.(1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung
(...)
4. an die Religion eines Menschen anknüpft und im Hinblick auf die Ausübung der Religionsfreiheit oder auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform sowie der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion zur Aufgabe machen, unter Beachtung des jeweiligen Selbstverständnisses gerechtfertigt ist.
Ja, dafür hat's gereicht. Gesehen und flugs kombiniert? Prima.
Im Übrigen: So vertretbar wie Deine Ansicht, das AGG gelte nur bei Arbeitsverträgen war die Auffassung der TS-Leute aber doch, oder?
By the way: Gilt der Tagesspiegel bei Dir schon als Propaganda-Postille oder was treibt Dich um, mich so anzufeinden, weil ich mir neben Einstellung des Links die neutrale Bemerkung erlaubt hatte, nicht einzig die Bild hätte das Thema inzwischen aufgegriffen?
Zur Sache: Der Tagesspiegel hat lediglich einen IHK-Menschen zitiert, man wolle nach dem AGG mal prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte nach dem oben Gesagten klar sein.
Alles klar.
Es ging mir zunächst einzig darum, den Thread um den Fakt zu ergänzen, dass nicht nur das dicke B. über die Thematik schreibt.
Im Übrigen finde ich es erheblich erquicklicher, die gesamte Diskussion auf juristischer Grundlage, und sei's anhand des AGG, geführt zu sehen, als ein pauschales und politisch motiviertes "Ja, dürfen die da das denn?".
Ich selbst hatte mir das AGG-Argument, da ja wohl auch nur eine ungeprüfte Idee war, nicht zu eigen gemacht. Darum ging es mir ja, wie erwähnt, auch nicht.
Dennoch meine ich, dass in einer seriösen Tageszeitung durchaus ein Thema aufgegriffen werden darf und mit der nötigen Distanz verschiedene Aspekte beleuchtet werden dürfen. Alles andere wäre Maulkorb und ungut. Ist doch schöner, als wenn der Bild-Meinung gar nichts entgegengestellt wird.
Mir ist nicht so ganz klar, was du damit meinst. Ich glaube, dass das eine Frage der jeweiligen Perspektive und Definition ist, auch der Definition von westlicher Welt.
Aus meiner Sicht ist der Islam schon lange hier mitten unter uns und als Religion und Bestandteil dieser Gesellschaft nicht mehr wegzudenken.
Das sehe ich ganz ähnlich. Eine Anpassung islamischer Grundsätze und Regeln an diese Gesellschaft muß von den Muslimen selbst kommen. Das heißt aber auch, dass die bestehende Gesellschaft den Muslimen nicht vorschreiben kann, welche Teile des Islams akzeptabel sind und welche nicht. Das können nur die Muslime selbst festlegen. Nur sie können einen Islam mit westlichem Charakter entwickeln.
Als Gegenzug würde die Bereitschaft, Muslime als Teil dieser Gesellschaft zu sehen und in Diskussion mit ihnen zu treten, sehr wahrscheinlich diese Entwicklung vorantreiben.
Ab nächstem Jahr werden an deutschen Hochschulen muslimische Theologen und hoffentlich auch Theologinnen ausgebildet. Ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Religionen hier in Deutschland.