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Scheiß zunehmende Jugenkriminalität :-(

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reggaetyp schrieb:
Was soll das Strafrecht denn erreichen?

Abschreckung? Strengere Strafen bringen, wie x-fach bereits erwiesen, nichts.

Rache? Das kann nicht ernsthaft das Ziel sein.


Also: Weshalb dieser Drang nach härteren Strafen?


Weil auf das Opfer so massiv Gewalt ausgeübt wurde, dass es starb. Das war weder ein Versehen noch ein Lausbubenstreich. Von Mord will ich nicht sprechen, aber in meinen Augen war es Totschlag. So einen Totschläger laufen zu lassen, ist auch ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen.

Aber gewisse Leute stellen sich lieber vor den Täter als vor das Opfer und deren Angehörigen.  

Erzähl denen doch mal, dass man doch wirklich nicht bestraft werden sollte, nur weil man Ehemann und Vater erschlagen hat...
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reggaetyp schrieb:
Bigbamboo schrieb:
reggaetyp schrieb:
Was soll das Strafrecht denn erreichen?

Abschreckung? Strengere Strafen bringen, wie x-fach bereits erwiesen, nichts.

Rache? Das kann nicht ernsthaft das Ziel sein.


Also: Weshalb dieser Drang nach härteren Strafen?


Schutz der Gesellschaft vor dem Täter?



Nach der Logik könnte oder sollte man alle Gewalttäter lebenslänglich wegsperren.

Und die hier geäußerten Beweggründe für strengere Strafen sprechen eine andere Sprache: Vergeltung.


Man könnte dem Täter ja auch einen großen Sack voll 20 CEnt-Münzen schenken, damit er niemanden mehr dafür totschlagen muss.

Straffreiheit für alle Täter, weil Strafen bringen ja eh nichts. Wie kaputt kann ein REchtsempfinden nur sein?
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Basaltkopp schrieb:
reggaetyp schrieb:
Bigbamboo schrieb:
reggaetyp schrieb:
Was soll das Strafrecht denn erreichen?

Abschreckung? Strengere Strafen bringen, wie x-fach bereits erwiesen, nichts.

Rache? Das kann nicht ernsthaft das Ziel sein.


Also: Weshalb dieser Drang nach härteren Strafen?


Schutz der Gesellschaft vor dem Täter?



Nach der Logik könnte oder sollte man alle Gewalttäter lebenslänglich wegsperren.

Und die hier geäußerten Beweggründe für strengere Strafen sprechen eine andere Sprache: Vergeltung.


Man könnte dem Täter ja auch einen großen Sack voll 20 CEnt-Münzen schenken, damit er niemanden mehr dafür totschlagen muss.

Straffreiheit für alle Täter, weil Strafen bringen ja eh nichts. Wie kaputt kann ein REchtsempfinden nur sein?


Habe ich irgendwo für Straffreiheit plädiert?

Bitte auch die Etikette wahren. Danke.  
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Der fred gehört verschoben...
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reggaetyp schrieb:
Basaltkopp schrieb:
reggaetyp schrieb:
Bigbamboo schrieb:
reggaetyp schrieb:
Was soll das Strafrecht denn erreichen?

Abschreckung? Strengere Strafen bringen, wie x-fach bereits erwiesen, nichts.

Rache? Das kann nicht ernsthaft das Ziel sein.


Also: Weshalb dieser Drang nach härteren Strafen?


Schutz der Gesellschaft vor dem Täter?



Nach der Logik könnte oder sollte man alle Gewalttäter lebenslänglich wegsperren.

Und die hier geäußerten Beweggründe für strengere Strafen sprechen eine andere Sprache: Vergeltung.


Man könnte dem Täter ja auch einen großen Sack voll 20 CEnt-Münzen schenken, damit er niemanden mehr dafür totschlagen muss.

Straffreiheit für alle Täter, weil Strafen bringen ja eh nichts. Wie kaputt kann ein REchtsempfinden nur sein?


Habe ich irgendwo für Straffreiheit plädiert?

Bitte auch die Etikette wahren. Danke.    


Du bist zumindest dagegen, dass Tääter bestraft werden.
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Basaltkopp schrieb:
reggaetyp schrieb:
Basaltkopp schrieb:
reggaetyp schrieb:
Bigbamboo schrieb:
reggaetyp schrieb:
Was soll das Strafrecht denn erreichen?

Abschreckung? Strengere Strafen bringen, wie x-fach bereits erwiesen, nichts.

Rache? Das kann nicht ernsthaft das Ziel sein.


Also: Weshalb dieser Drang nach härteren Strafen?


Schutz der Gesellschaft vor dem Täter?



Nach der Logik könnte oder sollte man alle Gewalttäter lebenslänglich wegsperren.

Und die hier geäußerten Beweggründe für strengere Strafen sprechen eine andere Sprache: Vergeltung.


Man könnte dem Täter ja auch einen großen Sack voll 20 CEnt-Münzen schenken, damit er niemanden mehr dafür totschlagen muss.

Straffreiheit für alle Täter, weil Strafen bringen ja eh nichts. Wie kaputt kann ein REchtsempfinden nur sein?


Habe ich irgendwo für Straffreiheit plädiert?

Bitte auch die Etikette wahren. Danke.    


Du bist zumindest dagegen, dass Tääter bestraft werden.


Nein.
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Du bist aber dagegen, dass jemand, der einen Menschen tot schlägt, in den Knast muss. Zeigefinger reicht und alles ist gut?
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Basaltkopp schrieb:
reggaetyp schrieb:
Was soll das Strafrecht denn erreichen?

Abschreckung? Strengere Strafen bringen, wie x-fach bereits erwiesen, nichts.

Rache? Das kann nicht ernsthaft das Ziel sein.


Also: Weshalb dieser Drang nach härteren Strafen?


Weil auf das Opfer so massiv Gewalt ausgeübt wurde, dass es starb. Das war weder ein Versehen noch ein Lausbubenstreich. Von Mord will ich nicht sprechen, aber in meinen Augen war es Totschlag. So einen Totschläger laufen zu lassen, ist auch ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen.

Aber gewisse Leute stellen sich lieber vor den Täter als vor das Opfer und deren Angehörigen.  

Erzähl denen doch mal, dass man doch wirklich nicht bestraft werden sollte, nur weil man Ehemann und Vater erschlagen hat...


Nein, nein, juristisch ist das schon in Ordnung. Wenn man einem eine reinhaut und der verstirbt dann an den Folgen des darauf folgenden Sturzes, weil er sich dabei den Kopf anhaut, ist das eine KV mit Todesfolge. Dafür, daß die darauf folgenden Gewalteinwirkungen nicht weiter als versuchter Totschlag behandelt wurden, hatte das Gericht dann wohl seine Gründe.
Ich habe allerdings allgemein auf der Straffolgenseite etwas Bauchschmerzen dabei, daß nach einer Vorsatztat, an deren Ende da eine Leiche rumliegt, eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wird - hierzu müßte man aber die Einzelheiten besser kennen...
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verschoben ins D&D weil das Thema zu ernst und wichtig fürs Gebabbel ist  
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pelo schrieb:
Feigling schrieb:
Afrigaaner schrieb:

Es geht nicht um Rache - Es geht um Gerechtigkeit.

Mich würde mal interessieren, was ein Erwachsener für eine Strafe bekommen würden (gleicher Sachverhalt).

Und es würde mich wirklich interessieren wie die Menschen, die uns klar machen möchten, dass solche Urteile richtig sind, reagieren würden, wenn sie selbst betroffen wären. Sprich ihr Kind, ihr Partner getötet wurden. Immer noch die Meinung - Bewährungsstrafe ist ok


Und Du meinst, einem Betroffenen, der in dem Falle ein Urteil spricht geht es nicht um Rache? Wieso sollte das denn dann "Gerechtigkeit" sein.

Ich finde, zu einer zivilisierten Gesellschaft passt es schon besser, dass dann lieber jemand urteilt, der nicht involviert ist und sich an Gesetzen messen laesst als ein Mensch, der emotional betroffen ist. So shice sich das auch fuer einen Betroffenen anfuehlen muss.


Sorry,aber den Beitrag von Afriganer habe ich etwas anders verstanden als du u.RT.
A.meinte sicherlich damit,wie ein Betroffener Jurist reagieren würde,geschähe etwas ähnliches mit einem seiner Familienmitglieder.

Ich könnte mir vorstellen,dass er damit meinte,ob dann dieser Jurist mit dem ausgesprochenen Urteil von 2Jahren auf Bewährung leben könnte u.dies als angemessen ansehen würde.


Du hast da vollkommen recht.

Auf ne klare Antworte warte ich aber immer noch.
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Maabootsche schrieb:

Nein, nein, juristisch ist das schon in Ordnung. Wenn man einem eine reinhaut und der verstirbt dann an den Folgen des darauf folgenden Sturzes, weil er sich dabei den Kopf anhaut, ist das eine KV mit Todesfolge.


Das sehe ich ja noch ein. Einen unglücklichen Sturz mit Todesfolge kann man nicht vorhersehen.

Maabootsche schrieb:

Dafür, daß die darauf folgenden Gewalteinwirkungen nicht weiter als versuchter Totschlag behandelt wurden, hatte das Gericht dann wohl seine Gründe.


Und das verstehe ich absolut nicht. Welche Gründe kann es geben, sowas unter den Teppich zu kehren und bei der Findung des Strafmaßes zu ignorieren?

Maabootsche schrieb:

Ich habe allerdings allgemein auf der Straffolgenseite etwas Bauchschmerzen dabei, daß nach einer Vorsatztat, an deren Ende da eine Leiche rumliegt, eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wird - hierzu müßte man aber die Einzelheiten besser kennen...


Sicherlich müsste man alle Einzelheiten kennen, aber auf einen auf dem Boden liegenden Menschen, der offensichtlich sowieso schon verletzt ist, noch weiter einzuprügelen (und treten?), das muss einfach bestraft werden. Und wenn dies nur als Schutz der Bevölkerung dient. Aber diesem Täter wird doch mit dem Urteil gesagt, alles halb so schlimm, war halt nicht ganz Ok, aber wir lassen Dich mal unbestraft!
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2Jahre auf Bewährung ist zwar auch eine Strafe,aber das Blöde dabei ist,dass es diesen Täter(wahrscheinlich) kaum jucken wird.
Er wird dies nämlich (höchstwahrscheinlich) nicht als solche empfinden.
Für ihn ist wichtig,dass er sich weiterhin auf freiem Fuss befindet.
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Afrigaaner schrieb:
pelo schrieb:
Feigling schrieb:
Afrigaaner schrieb:

Es geht nicht um Rache - Es geht um Gerechtigkeit.

Mich würde mal interessieren, was ein Erwachsener für eine Strafe bekommen würden (gleicher Sachverhalt).

Und es würde mich wirklich interessieren wie die Menschen, die uns klar machen möchten, dass solche Urteile richtig sind, reagieren würden, wenn sie selbst betroffen wären. Sprich ihr Kind, ihr Partner getötet wurden. Immer noch die Meinung - Bewährungsstrafe ist ok


Und Du meinst, einem Betroffenen, der in dem Falle ein Urteil spricht geht es nicht um Rache? Wieso sollte das denn dann "Gerechtigkeit" sein.

Ich finde, zu einer zivilisierten Gesellschaft passt es schon besser, dass dann lieber jemand urteilt, der nicht involviert ist und sich an Gesetzen messen laesst als ein Mensch, der emotional betroffen ist. So shice sich das auch fuer einen Betroffenen anfuehlen muss.


Sorry,aber den Beitrag von Afriganer habe ich etwas anders verstanden als du u.RT.
A.meinte sicherlich damit,wie ein Betroffener Jurist reagieren würde,geschähe etwas ähnliches mit einem seiner Familienmitglieder.

Ich könnte mir vorstellen,dass er damit meinte,ob dann dieser Jurist mit dem ausgesprochenen Urteil von 2Jahren auf Bewährung leben könnte u.dies als angemessen ansehen würde.


Du hast da vollkommen recht.

Auf ne klare Antworte warte ich aber immer noch.


Die Frage ist mißverständlich gestellt, finde ich.

Entweder das Urteil ist juristisch ordnungsgemäß zustande gekommen oder nicht. Falls ja, würde das auch ein betroffener Jurist anerkennen müssen, sofern er sachlich abwägt.

Stellt man jedoch auf die Betroffenheit allein ab, dürfte fast jede Bestrafung als "zu gering" angesehen werden. Ob durch einen Juristen oder Nichtjuristen.
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pelo schrieb:
2Jahre auf Bewährung ist zwar auch eine Strafe,aber das Blöde dabei ist,dass es diesen Täter(wahrscheinlich) kaum jucken wird.
Er wird dies nämlich (höchstwahrscheinlich) nicht als solche empfinden.
Für ihn ist wichtig,dass er sich weiterhin auf freiem Fuss befindet.

Das wollte ich damit sagen.
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pelo schrieb:

Ich könnte mir vorstellen,dass er damit meinte,ob dann dieser Jurist mit dem ausgesprochenen Urteil von 2Jahren auf Bewährung leben könnte u.dies als angemessen ansehen würde.


Ich sehe nicht, dass ein von einem solchen Verbrechen betroffener Jurist sachlicher damit umgehen wuerde oder muesste als Du, ich oder sonstwer. Warum denn? Er ist ja nebenbei auch Mensch. Warum sollte gerade er ein Mass dafuer sein, ob ein Urteil rechtmaessig oder "gerecht" ist?

Finde die Frage daher so nicht zielfuehrend.
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reggaetyp schrieb:

Nach der Logik könnte oder sollte man alle Gewalttäter lebenslänglich wegsperren. ...

Du weißt ganz genau, dass ich dies nirgends gefordert habe. Und wenn ich Dir jetzt entgegenhalte, dass Du alle auf freien Fuß setzten möchtest, obgleich mir klar ist, dass Du dies keinesfalls willst, kommen wir in der Diskussion auch kein Stück weiter.
reggaetyp schrieb:
... Und die hier geäußerten Beweggründe für strengere Strafen sprechen eine andere Sprache: Vergeltung.

Nö. Ich nutze nur öfters auch mal während der Nachtstunden die S3 oder oder die S31 und mit behagt weder, dass ich dort a) diesen Typ kurzfristig wieder treffen könnte, noch b) das seine 'Kumpels' nun gelernt haben, dass ein Mord / Totschlag ja doch nicht so schlimm ist. Gerade letztere onanieren nämlich mit Sicherheit nicht über die Gedanken und Hintergründe des Jugendsstrafrechts, sondern sehen einfach nur, dass dem Onur nix passiert ist. Fertig. Und weiter im Text.

Und das ist meines Erachtens ein absolut falsches Signal für alle Beteiligten.
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Aber Strafe als Abschreckung wirkt doch gar nicht, wie hier belehrt wurde.

Wieso schei.ßen wir nicht gleich auf die komplette Rechtsprechung? Dann können wir ein Heidengeld für Staatsanwaltschaft, Ermittlungsbehörden, Richter und JVAs sparen.

Weil Strafen dienen ja nicht als Abschreckung, dürfen nicht als Rache/Vergeltung ausgelegt werden und Opferschutz dürfen sie gleich dreimal nicht sein.
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Basaltkopp schrieb:
Aber Strafe als Abschreckung wirkt doch gar nicht, wie hier belehrt wurde.

Wieso schei.ßen wir nicht gleich auf die komplette Rechtsprechung? Dann können wir ein Heidengeld für Staatsanwaltschaft, Ermittlungsbehörden, Richter und JVAs sparen.

Weil Strafen dienen ja nicht als Abschreckung, dürfen nicht als Rache/Vergeltung ausgelegt werden und Opferschutz dürfen sie gleich dreimal nicht sein.


Basaltkopp, tu mir einen Gefallen und lass die Polemik stecken.
Versuch es lieber sachlich.

Zum Thema: Dass härtere Strafen nicht abschreckend wirken, ist nun mal wirklich nachgewiesen.
Das entspringt nicht meinem Wunsch.

Es geht nicht darum, jemand straffrei ausgehen zu lassen, weil das alle so harmlos finden.
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Ich kann nun mal nicht verstehen, wie man es völlig OK findet, dass jemand im Prinzip völlig straffrei davonkommt, der einen Menschen getötet hat.

Dass harte Strafen nicht als abschreckendes Beispiel dienen, ist schon insoweit logisch, dass ein Straftäter ja davon ausgeht, dass er nicht erwischt wird. Jemand, der genau weiss, dass man ihn überführen wird, wird wahrscheinlich keine Straftat begehen.

Aber dieses Urteil ist es nicht nur keine Abschreckung, sondern ein Freibrief für alle "Kumpels", wie BBB es formulierte. Da ist die Hemmschwelle jetzt noch geringer, denn selbst wenn man mich erwischen sollte, mir passiert ja eh nichts.

Ein Freitoter für alle Kriminellen!
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Basaltkopp schrieb:
...

Und das verstehe ich absolut nicht. Welche Gründe kann es geben, sowas unter den Teppich zu kehren und bei der Findung des Strafmaßes zu ignorieren?
...


Für gewöhnlich ist es so, daß hier ein Vorgang nicht etwa Schlag für Schlag aufgedröselt wird, sondern daß der gesamte Vorgang als einheitliche Handlung bewertet wird.
Etwas anderes gilt bspw. dann, wenn im Lauf des Geschehens von einem Wechsel des Vorsatzes oä ausgegangen werden kann. Hier wurde meiner Vermutung nach eben auch aufgrund der nicht lebensbedrohlichen Schläge und Tritte nach dem Sturz eben nicht von einer beachtlichen Abweichung von der "Grundtat" ausgegangen.

Daß das Traktieren eines schon am Boden liegenden menschlich niedrigstes Niveau ist, da sind wir uns einig.


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