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Scheiß zunehmende Jugenkriminalität :-(

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Gelöschter Benutzer schrieb:
Ich kann nun mal nicht verstehen, wie man es völlig OK findet, dass jemand im Prinzip völlig straffrei davonkommt, der einen Menschen getötet hat.

Dass harte Strafen nicht als abschreckendes Beispiel dienen, ist schon insoweit logisch, dass ein Straftäter ja davon ausgeht, dass er nicht erwischt wird. Jemand, der genau weiss, dass man ihn überführen wird, wird wahrscheinlich keine Straftat begehen.

Aber dieses Urteil ist es nicht nur keine Abschreckung, sondern ein Freibrief für alle "Kumpels", wie BBB es formulierte. Da ist die Hemmschwelle jetzt noch geringer, denn selbst wenn man mich erwischen sollte, mir passiert ja eh nichts.

Ein Freitoter für alle Kriminellen!  


Nochmals, da es hier offenbar nicht zur Kenntnis genommen werden will: Die Tat wurde, da der Täter bei Begehung 17 Jahre alt war, nach Jugendstrafrecht verhandelt. Dieses ist nicht etwa ein milderes Strafrecht, sondern etwas grundlegend anderes als Erwachsenenstrafrecht. Die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts unterscheiden sich von denen des allgemeinen Strafrechts. Während sich dort die Höhe der Strafe maßgeblich nach der Schuld des Täters bemisst, stehen im Jugendstrafrecht fast ausschließlich spezialpräventive (erzieherische) Gesichtspunkte im Vordergrund. Jugendstrafrecht ist deshalb Erziehungsstrafrecht. Nicht Sühne, Vergeltung, Abschreckung oder Sicherung der Allgemeinheit, sondern Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung bestimmen Art und Maß der Reaktion auf die Straftat. Jugendstrafrecht ist Täterstrafrecht. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund.
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Ich bin der Meinung, dass auch ein 17-jähriger wissen sollte, dass das Töten von Menschen allenfalls semilegal ist. Demnach ist dieses Urteil -Jugendstrafrecht hin oder her- ein Skandal.

Dieses Urteil sagt doch einfach - solange Du noch keine 18 bist, hast Du mind. einen Toten frei. Bei einer schweren Kindheit vielleicht auch noch einen zweiten.

Es lebe das deutsche Rechtssystem - aber wehe, sie erwischen Dich, wenn du 1 Cent bei der Steuerklärung nicht angibst.... Aber das ist ja auch Erwachsenenstrafrecht!  
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Gelöschter Benutzer schrieb:
Ich bin der Meinung, dass auch ein 17-jähriger wissen sollte, dass das Töten von Menschen allenfalls semilegal ist. Demnach ist dieses Urteil -Jugendstrafrecht hin oder her- ein Skandal.

Dieses Urteil sagt doch einfach - solange Du noch keine 18 bist, hast Du mind. einen Toten frei. Bei einer schweren Kindheit vielleicht auch noch einen zweiten.

Es lebe das deutsche Rechtssystem - aber wehe, sie erwischen Dich, wenn du 1 Cent bei der Steuerklärung nicht angibst.... Aber das ist ja auch Erwachsenenstrafrecht!    


Im Jugendstrafrecht kann bei Vorsatz bis 10 Jahre Gefängsnis geurteilt werden, in diesem Fall lag aber nur vor: Zitat aus spiegel.de

Es konnte aber kein Tötungsvorsatz bei den Angeklagten festgestellt werden. Nach Angaben der Gerichtsmedizin war der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls gestorben. Die anschließenden Tritte der Angeklagten gegen den Kopf des Opfers hätten demnach nicht zu dessen Tod geführt.

"Leider" verstehe ich jetzt auch das "milde Urteil"  
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DougH schrieb:
Gelöschter Benutzer schrieb:
Ich bin der Meinung, dass auch ein 17-jähriger wissen sollte, dass das Töten von Menschen allenfalls semilegal ist. Demnach ist dieses Urteil -Jugendstrafrecht hin oder her- ein Skandal.

Dieses Urteil sagt doch einfach - solange Du noch keine 18 bist, hast Du mind. einen Toten frei. Bei einer schweren Kindheit vielleicht auch noch einen zweiten.

Es lebe das deutsche Rechtssystem - aber wehe, sie erwischen Dich, wenn du 1 Cent bei der Steuerklärung nicht angibst.... Aber das ist ja auch Erwachsenenstrafrecht!    


Im Jugendstrafrecht kann bei Vorsatz bis 10 Jahre Gefängsnis geurteilt werden, in diesem Fall lag aber nur vor: Zitat aus spiegel.de

Es konnte aber kein Tötungsvorsatz bei den Angeklagten festgestellt werden. Nach Angaben der Gerichtsmedizin war der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls gestorben. Die anschließenden Tritte der Angeklagten gegen den Kopf des Opfers hätten demnach nicht zu dessen Tod geführt.

"Leider" verstehe ich jetzt auch das "milde Urteil"    


Tut mir leid, aber du hast es überhaupt nicht verstanden.
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DougH schrieb:
Gelöschter Benutzer schrieb:
Ich bin der Meinung, dass auch ein 17-jähriger wissen sollte, dass das Töten von Menschen allenfalls semilegal ist. Demnach ist dieses Urteil -Jugendstrafrecht hin oder her- ein Skandal.

Dieses Urteil sagt doch einfach - solange Du noch keine 18 bist, hast Du mind. einen Toten frei. Bei einer schweren Kindheit vielleicht auch noch einen zweiten.

Es lebe das deutsche Rechtssystem - aber wehe, sie erwischen Dich, wenn du 1 Cent bei der Steuerklärung nicht angibst.... Aber das ist ja auch Erwachsenenstrafrecht!    


Im Jugendstrafrecht kann bei Vorsatz bis 10 Jahre Gefängsnis geurteilt werden, in diesem Fall lag aber nur vor: Zitat aus spiegel.de

Es konnte aber kein Tötungsvorsatz bei den Angeklagten festgestellt werden. Nach Angaben der Gerichtsmedizin war der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls gestorben. Die anschließenden Tritte der Angeklagten gegen den Kopf des Opfers hätten demnach nicht zu dessen Tod geführt.

"Leider" verstehe ich jetzt auch das "milde Urteil"    


Nur weil die Tritte keinerlei Auswirkung mehr hatten, kann man sie doch nicht einfach außer acht lassen. Auch wenn der Aufprall schon tötlich war, haben die Täter mit ihren Tritten schwerste Verletzungen des Opfers in Kauf genommen.
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DougH schrieb:
Gelöschter Benutzer schrieb:
Ich bin der Meinung, dass auch ein 17-jähriger wissen sollte, dass das Töten von Menschen allenfalls semilegal ist. Demnach ist dieses Urteil -Jugendstrafrecht hin oder her- ein Skandal.

Dieses Urteil sagt doch einfach - solange Du noch keine 18 bist, hast Du mind. einen Toten frei. Bei einer schweren Kindheit vielleicht auch noch einen zweiten.

Es lebe das deutsche Rechtssystem - aber wehe, sie erwischen Dich, wenn du 1 Cent bei der Steuerklärung nicht angibst.... Aber das ist ja auch Erwachsenenstrafrecht!    


Im Jugendstrafrecht kann bei Vorsatz bis 10 Jahre Gefängsnis geurteilt werden, in diesem Fall lag aber nur vor: Zitat aus spiegel.de

Es konnte aber kein Tötungsvorsatz bei den Angeklagten festgestellt werden. Nach Angaben der Gerichtsmedizin war der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls gestorben. Die anschließenden Tritte der Angeklagten gegen den Kopf des Opfers hätten demnach nicht zu dessen Tod geführt.

"Leider" verstehe ich jetzt auch das "milde Urteil"    


Das milde Urteil war, weil man jugendliche Totschläger anders behandelt. Sonst nix.  
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stefank schrieb:
Tut mir leid, aber du hast es überhaupt nicht verstanden.

Es muß Dir nicht leid tun. Ich sagte doch Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung interessiert mich nen...
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DougH schrieb:
stefank schrieb:
Tut mir leid, aber du hast es überhaupt nicht verstanden.

Es muß Dir nicht leid tun. Ich sagte doch Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung interessiert mich nen...  


Verstehe ich gut. Kleiner Tpp: Solltest du Kinder haben oder mal bekommen, solltest du dich da schlau machen.
Aber wäre mein Beruf Abzocker, würde ich vielleicht genau so denken.  
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"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?
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reggaetyp schrieb:
DougH schrieb:
stefank schrieb:
Tut mir leid, aber du hast es überhaupt nicht verstanden.

Es muß Dir nicht leid tun. Ich sagte doch Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung interessiert mich nen...  


Verstehe ich gut. Kleiner Tpp: Solltest du Kinder haben oder mal bekommen, solltest du dich da schlau machen.
Aber wäre mein Beruf Abzocker, würde ich vielleicht genau so denken.    


Zur Erziehung gehört aber auch, dass man dem zu erziehenden klar macht, dass er nicht alles machen darf. Kinder loten halt immer ihre Grenzen aus. Und mit einem "Freispruch light" zeigst Du weder einem Kind, noch einem jugendlichen Straftäter, dass es/er eine Grenze überschritten hat.

Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass man bei einer Straftat, wo ein Mensch getötet oder sein Tod billigend in Kauf genommen wird, kein sog. Täterstrafrecht mehr angewendet werden sollte. Wer stark genug ist, solche Taten zu begehen, sollte auch stark genug sein, der Schwere der Tat entsprechend bestraft zu werden.

In diesem Fall ist das sicherlich Körperverletzung mit Todesfolge, das haben die Gerichtsmediziner herausgefunden. Aber in meinen Augen ist das noch zusätzlich versuchter Totschlag.
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stefank schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
... wenn man dann noch als Normalbürger mit ansehen muß, wie die deutsche Justiz scheinbar (Darstellung in den Medien) vor einem Voll[bad][bad][bad]*********[/bad][/bad][/bad] wie Gaeffgen (Entführer und Möder des von Metzler Jungen) kuscht, kommt man sich schon verarscht vor.



Du kannst sicher mitteilen, worauf sich deine Meinung gründet, die Justiz würde vor Gaeffgen "kuschen"?

Ansonsten: Ein seltenes Bild, rBbb und Kreuzbürger im Glauben an die abschreckende Wirkung hoher Strafen vereint. Ich darf euch versichern: Die Forschung bestätigt euch nicht. Das liegt vor allem daran, wie der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer nachgewiesen hat, dass Straftäter bei Begehung der Tat nicht an die Höhe der Strafe, sondern an die Vermeidung des Erwischtwerdens denken. Gerne mal wieder: "Die Strafe bessert den, welcher straft." (Nietzsche).


Dabei unterschlägst du allerdings die ebenfalls mittlerweile herrschende Ansicht in der Forschung, dass Kuschelpädagogik ebenfalls zu nichts führt. Es geht nämlich nicht um die Massiviät der Strafe, sondern um die schnelle und nachaltige Strafe. Wenn ein Jugendlicher nachdem er einen anderen zusammengetreten hat ein Jahr später deswegen mit einen "dududu!" und 50 Sozialstunden nach Hause geschickt wird, hat das folgenden Effekt: Keinen. Außer, dass er lernt: "Ich kann machen, was ich will, die können mir nix." Zwischendurch hat er derweil schon zwei weitere verprüügelt und n paar "Opfa abgezogen". Wenn er allerdings wegen der ersten Tat zwei Wochen später für ne Woche/ein WE in den Knast muss, dann hat das einen ganz erheblichen erzieherischen Effekt.
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DougH schrieb:
stefank schrieb:
Tut mir leid, aber du hast es überhaupt nicht verstanden.

Es muß Dir nicht leid tun. Ich sagte doch Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung interessiert mich nen...  


Ja, so einen Klempner hatte ich auch mal. Der sagte "Ablauf, Zulauf und Dichtigkeit interessieren mich nicht. Hauptsache, die Rohre werden ordentlich gedengelt." Von der folgenden Überschwemmung sprechen die Nachbarn heute noch.
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pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.
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Einige haben hier ihren beruf verfehlt...der eine sollte richter werden....der andere anwalt...
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Gelöschter Benutzer schrieb:
pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.


Zumindest nimmt man dessen Tod billigend in Kauf!
Und dafür gibts nach gängiger Rechtssprechung zwischen 2u.3 Jahren u-dies ohne Bewährung.
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Brady schrieb:
Einige haben hier ihren beruf verfehlt...der eine sollte richter werden....der andere anwalt...


Und stefank Klemptner  
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Gelöschter Benutzer schrieb:
pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.


Das glaube ich auch. Gerade bei Tötungsabsicht aind deutsche Richter sowas von nachsichtig. Wirklich verfolgt werden in Deutschland nur Steuerstraftäter, weil die Richter dann einen Extrabonus bekommen.
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Brady schrieb:
Einige haben hier ihren beruf verfehlt...der eine sollte richter werden....der andere anwalt...


Bitte genauer ausführen
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pelo schrieb:
Gelöschter Benutzer schrieb:
pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.


Zumindest nimmt man dessen Tod billigend in Kauf!
Und dafür gibts nach gängiger Rechtssprechung zwischen 2u.3 Jahren u-dies ohne Bewährung.


Auch das ist völlig richtig. Vergesst bitte alles, was ich über das Jugendstrafrecht gesagt habe, dass habe ich mir nur ausgedacht. Das hier massiv vorhandene Fachwissen, wie pelo u.A. es darbieten, ist einfach überzeugender.
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stefank schrieb:
Gelöschter Benutzer schrieb:
pelo schrieb:
"es konnte kein Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten festgestellt werden"

Wie stellt man denn einen Tötungsvorsatz bei einem Angeklagten fest?


Einem wehrlosen, auf dem Boden liegenden Opfer gegen Körper und Kopf zu treten zeigt für mich eindeutige Züge von Tötungsabsicht. Vielleicht wollte man den Vorsatz auch einfach nicht sehen.


Das glaube ich auch. Gerade bei Tötungsabsicht aind deutsche Richter sowas von nachsichtig. Wirklich verfolgt werden in Deutschland nur Steuerstraftäter, weil die Richter dann einen Extrabonus bekommen.



Genau! Hier war nun wirklich keine Tötungsabsicht zu erkennen. Weil man sich in gewissen Kreisen zur Begrüßung immer gegen den Kopf tritt, oder was?

Was bitte sollten die Tritte gegen den Kopf denn dann bewirken, wenn nicht die Tötungsabsicht gegeben war oder zumindest die Absicht einen Menschen schwerstens zu verletzen und den Tod billigend in Kauf zu nehmen.

Kaum zu fassen, dass man hier so tut, als hätte der Täter wirklich nur ein Kaugummi geklaut!  


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