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Scheiß zunehmende Jugenkriminalität :-(

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und die täter werden immer jünger.

peter
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Unerträglich, wie hier wieder verharmlost wird. Diebstahl? Ja, damit fing es an, aber im Laufe des beschriebenen Geschehens wird ja wohl eindeutig gemeinschaftlicher Raub daraus. Ich wäre selbst beinahe einmal Opfer geworden. Mit fünf Jahren habe ich von meiner Oma zwei wunderschöne goldene Cowboypistolen bekommen. Als ich sie auf dem Spielplatz stolz herumtrug, wollte ein anderes Kind sie mal anschauen. Ich wollte sie ihm aber nicht geben. Als das kriminelle Kind sich dann erdreistete, nach einer der Pistole zu greifen, sah ich mich verständlicherweise sofort in einer Notwehrlage und habe dem dreisten Räuber die Pistole auf den Kopf gehauen! So! Das hat er verdient! Er hat angefangen! Renn doch heulend zu deiner Mama! Genau! (Fußaufstampf!)!
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Und mal wieder Kinder aus Migranten Familien  
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speckberger schrieb:
Und mal wieder Kinder aus Migranten Familien    


"...Jedoch verstand dabei die eine nicht, was die andere wollte, da
eine der Frauen aus Usbekistan, die andere aus Pakistan stammte
...."

Stelle ich mir irgendwie lustig vor  
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[img]http://my.myblog.de/foermchendieb/img/header/1168890704[/img]
Quelle: foermchendieb.myblog.de
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Naja, so ganz ohne ist das nicht.

Ich kenne da z.B. einen Goldsteiner, dem hat man den Thread kaputt gemacht. Ich bin ja kein Jurist, denke aber es erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung.
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propain schrieb:
[img]http://my.myblog.de/foermchendieb/img/header/1168890704[/img]
Quelle: foermchendieb.myblog.de


propains Quelle kann ich leider nicht empfehlen. Der hat dort eine Rubrik "Sport", aber von was handelt die? Vom Laufen! Und zwar so:

Ständig, bei jedem Schritt, horchte ich in mich hinein bzw. in meine Knie.

„Hallo linkes Knie, alles in Ordnung?“ „Ja soweit“
„Hallo rechtes Knie, alles in Ordnung?“ „Ja soweit“
„Hallo linkes Knie, alles in Ordnung?“ „Ja soweit, hmm...hier zwickts gerade.“
„Hallo rechtes Knie, alles in Ordnung?“ „Ja soweit“
„Hallo linkes Knie, alles in Ordnung?“ „Ja soweit“
„Hallo rechtes Knie, alles in Ordnung?“ „Ja soweit, jetzt zwackts gerade.“
„Hallo linkes Knie, alles in Ordnung?“ „Ja soweit“
„Hallo rechtes Knie, alles in Ordnung?“ „Ja soweit“


HG, jetzt bin ich überzeugt. Laufen ist etwas ganz, ganz Tolles.
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stefank schrieb:
Mit fünf Jahren habe ich von meiner Oma zwei wunderschöne goldene Cowboypistolen bekommen.  


Mit Kriegsspielzeug fängts doch meistens an! gg
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niemiec schrieb:
stefank schrieb:
Mit fünf Jahren habe ich von meiner Oma zwei wunderschöne goldene Cowboypistolen bekommen.  


Mit Kriegsspielzeug fängts doch meistens an! gg





Das sind genau die, die später mit Raketenwerfer ins Stadion gehen  
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Also ich hab meinem Sohn beigebracht jedem, der ihm sein Förmchen klaut mitten in die Fresse zu hauen. Denke das ist der einzige und auch richtige Weg. Und wenn man meinem Sohn deswegen was anhaben will, dann plädieren wir auf Notwehr  
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Bewährung          

Bewährungsstrafe im Hamburger "20-Cent-Prozess"
Mit einem Komplizen prügelte Berhan I. in Hamburg einen Dachdecker zu Tode - angeblich weil der ihm 20 Cent verweigert hatte. Jetzt wurde der Angeklagte in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,802130,00.html
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"Nach Ansicht der Karlsruher Richter war in dem ersten Verfahren die erzieherische Notwendigkeit der Strafe nicht ausreichend vom Gericht begründet worden"

Bitte was?
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Da fehlen einem echt die Worte

Und andererseits wirst du zu ner saftigen Geldstrafe verurteilt weil du nur ne leere Dosen geschmissen hast.

Unfassbar!
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Schobberobber72 schrieb:
"Nach Ansicht der Karlsruher Richter war in dem ersten Verfahren die erzieherische Notwendigkeit der Strafe nicht ausreichend vom Gericht begründet worden"

Bitte was?  


Es sollte aber schon klar sein, dass es sich um ein Jugendgerichtsverfahren handelt. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke an erster Stelle. Die Tat ist Körperverletzung mit Todesfolge, d.h., der tödliche Ausgang war nicht gewollt. Es wurden keine Waffen benutzt, also ist die eigentlich vorsätzlich begangene Tat eine einfache Körperverletzung. Da die Jugendstrafe vor allem dazu dienen soll, den Täter von der Begehung weiterer Taten abzuhalten, und hier eine günstige Sozialprognose anzunehmen ist, erscheint eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe nicht unangemessen.
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stefank schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
"Nach Ansicht der Karlsruher Richter war in dem ersten Verfahren die erzieherische Notwendigkeit der Strafe nicht ausreichend vom Gericht begründet worden"

Bitte was?  


Es sollte aber schon klar sein, dass es sich um ein Jugendgerichtsverfahren handelt. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke an erster Stelle. Die Tat ist Körperverletzung mit Todesfolge, d.h., der tödliche Ausgang war nicht gewollt. Es wurden keine Waffen benutzt, also ist die eigentlich vorsätzlich begangene Tat eine einfache Körperverletzung. Da die Jugendstrafe vor allem dazu dienen soll, den Täter von der Begehung weiterer Taten abzuhalten, und hier eine günstige Sozialprognose anzunehmen ist, erscheint eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe nicht unangemessen.

Naja, schaun mer mal. Ich bin relativ sicher, dass wir früher oder später wieder von dem jungen Mann hören werden. Dann werden wir wissen, ob es nicht doch eine erzieherische Notwendigkeit gegeben hätte, ihn unter Arrest zu stellen...
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stefank schrieb:
Es sollte aber schon klar sein, dass es sich um ein Jugendgerichtsverfahren handelt. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke an erster Stelle. Die Tat ist Körperverletzung mit Todesfolge, d.h., der tödliche Ausgang war nicht gewollt. Es wurden keine Waffen benutzt, also ist die eigentlich vorsätzlich begangene Tat eine einfache Körperverletzung. Da die Jugendstrafe vor allem dazu dienen soll, den Täter von der Begehung weiterer Taten abzuhalten, und hier eine günstige Sozialprognose anzunehmen ist, erscheint eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe nicht unangemessen.

Hier hätten aber auch die vollen 10 Jahre ausgesprochen werden können!
Der tödliche Ausgang war nicht gewollt...aahaa...aber man nimmt ihn billigend in kauf...wenn einer am Boden liegt und der Täter tritt noch 10 mal voll auf den Kopf nach...dann ist alles nicht gewollt und nur eine einfach Körperverletzung  
Nicht unangemessen wegen günstiger Sozialprognosen...aahaaa...ich kann diesen ...dreck ob der vielen "nicht gewollten Toten" nicht mehr hören  
Wenn ich mitbekomme das Jugendliche dutzende von Vergehen, darunter sehr viele Körperverletzungen, begangen haben und nicht einaml hinter Gittern kamen, ja wieviele Chancen sollen die noch bekommen, bis der nächste ungewollt getötet wird    
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stefank schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
"Nach Ansicht der Karlsruher Richter war in dem ersten Verfahren die erzieherische Notwendigkeit der Strafe nicht ausreichend vom Gericht begründet worden"

Bitte was?  


Es sollte aber schon klar sein, dass es sich um ein Jugendgerichtsverfahren handelt. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke an erster Stelle. Die Tat ist Körperverletzung mit Todesfolge, d.h., der tödliche Ausgang war nicht gewollt. Es wurden keine Waffen benutzt, also ist die eigentlich vorsätzlich begangene Tat eine einfache Körperverletzung. Da die Jugendstrafe vor allem dazu dienen soll, den Täter von der Begehung weiterer Taten abzuhalten, und hier eine günstige Sozialprognose anzunehmen ist, erscheint eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe nicht unangemessen.


Womit soll diese günstige Sozialprognose begründet sein?  

Ich hoffe, der Richter wird nie wieder ruhig schlafen können, weil er schuld am nächsten Opfer ist!
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DougH schrieb:
Bewährung          

Bewährungsstrafe im Hamburger "20-Cent-Prozess"
Mit einem Komplizen prügelte Berhan I. in Hamburg einen Dachdecker zu Tode - angeblich weil der ihm 20 Cent verweigert hatte. Jetzt wurde der Angeklagte in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,802130,00.html


Ich bin ja sonst nicht der Meinung, dass harte Strafen wirklich einen erzieherischen Zweck erfüllen, aber in dem Fall scheint mir, vom menschlichen und nicht juristischen Aspekt betrachtet, Bewährung schon ein ganzes Stück zu weich zu sein.
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DougH schrieb:
stefank schrieb:
Es sollte aber schon klar sein, dass es sich um ein Jugendgerichtsverfahren handelt. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke an erster Stelle. Die Tat ist Körperverletzung mit Todesfolge, d.h., der tödliche Ausgang war nicht gewollt. Es wurden keine Waffen benutzt, also ist die eigentlich vorsätzlich begangene Tat eine einfache Körperverletzung. Da die Jugendstrafe vor allem dazu dienen soll, den Täter von der Begehung weiterer Taten abzuhalten, und hier eine günstige Sozialprognose anzunehmen ist, erscheint eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe nicht unangemessen.

Hier hätten aber auch die vollen 10 Jahre ausgesprochen werden können!
Der tödliche Ausgang war nicht gewollt...aahaa...aber man nimmt ihn billigend in kauf...wenn einer am Boden liegt und der Täter tritt noch 10 mal voll auf den Kopf nach...dann ist alles nicht gewollt und nur eine einfach Körperverletzung  
Nicht unangemessen wegen günstiger Sozialprognosen...aahaaa...ich kann diesen ...dreck ob der vielen "nicht gewollten Toten" nicht mehr hören  
Wenn ich mitbekomme das Jugendliche dutzende von Vergehen, darunter sehr viele Körperverletzungen, begangen haben und nicht einaml hinter Gittern kamen, ja wieviele Chancen sollen die noch bekommen, bis der nächste ungewollt getötet wird    





Woher ich das weiß, das keine Tötungsabsicht vorlag und eine günstige Sozialprognose besteht? Ganz einfach: Das Gericht hat das in seinem Urteil festgestellt.Dazu wurde eine Hauptverhandlung durchgeführt, es wurden Zeugen und Gutachter gehört und befragt, Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben ihre Sicht der Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in ihren Schlussvorträgen zusammengefasst, und das Gericht ist zu einem Urteil gekommen. Dieses Urteil wurde vom BGH überprüft, zurückverwiesen, und die Richter einer anderen Kammer haben auf Grund der Ergebnisse der ersten Hauptverhandlung ein neues Urteil gefällt.

Auch dieses Verfahren bietet keine Sicherheit, dass die Wahrheit herausgefunden wird. Ein besseres fällt mir aber nicht ein, dir?


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