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Rechtliche Frage (mal wieder) - Blitzer

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stefank schrieb:
Taunusabbel schrieb:
EvilRabbit schrieb:

Ansonsten sollte man sowas allerdings nicht zu oft machen. Wenn man auf die Art zu oft sein Glück herausfordert, kommt vielleicht irgendein Richter dann doch mal auf die Idee, das Führen eines Fahrtenbuchs zu verordnen. Das kann dann etwas nervig werden.

Muß man nicht sowieso, wenn man behauptet das auf dem Bild nicht zu sein, angeben wer noch Zugriff auf das Fahrzeug hat ?

Nein. Die auf dem Anhörungsbogen im Kleingedruckten vorhandene Aufforderung, den Fahrer zu benennen, ist rechtlich unbeachtlich, weil der Empfänger des Bogens nicht gleichzeitig Beschuldigter und Zeuge des Owiverfahrens sein kann.

Mal ganz davon abgesehen, dass es sich dabei häufig um Angehörige handelt, die man auch als Zeuge nicht belasten muss. Der Hinweis auf die Beschuldigten-Eigenschaft krankt allerdings (kleinkarrierterweise   ) daran, dass es im Ordnungswidrigkeitenverfahren keinen Beschuldigten, sondern nur den Betroffenen gibt.

In beiden Fällen darf man aber getrost den Mund halten und sollte das in diesem Fall auch tun. Eigentlich eine Frechheit, dass die Behörde bei solchen "Fotos" überhaupt noch das Porto verschwendet.
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EvilRabbit schrieb:
Um nochmal auf die Frage zurückzukommen:

Mutmaßlich wird die Bußgeldstelle euch die Polizei vorbeischicken, falls deine Frau sich zu schade ist die 20€ zu bezahlen.

Im wesentlichen geht es doch um die Frage ob das Photo gut genug ist jemanden darauf zu erkennen.

Ist es das nicht wird die Bußgeldstelle das Verfahren einstellen.

Reicht das Photo aus, dann wird man wohl erstmal selbst ermitteln, also z.B. Abgleich mit den Personalausweisbildern (die die Bußgeldstelle vom Einwohnermeldeamt bekommt) des Halters und seiner nächsten Angehörigen.
Nur wenn sich da ein "könnte es sein, aber sicher sind wir uns nicht" ergibt, wird die örtliche Polizei um Ermittlungshilfe gebeten und kommt dann beim Halter vorbei.

EvilRabbit schrieb:
Und dann versuchen sie entweder, euch mit irgendeinem phiesen Trick das Ding doch noch aus den Rippen zu leiern, oder sie lassen sich (wahrscheinlicher) mit einem simplen "Nein" und dem Verweis auf das Foto abspeisen.

Man muss in solchen Fällen übrigens nicht die Tür öffnen...

EvilRabbit schrieb:
Ansonsten sollte man sowas allerdings nicht zu oft machen. Wenn man auf die Art zu oft sein Glück herausfordert, kommt vielleicht irgendein Richter dann doch mal auf die Idee, das Führen eines Fahrtenbuchs zu verordnen.

1. Verstöße im Verwarngeldbereich (sprich alles unter 40€ bzw. ohne Punkte) rechtfertigen keine Fahrtenbuchauflage.

2. Fahrtenbuchauflagen werden nicht von einem Richter oder gar von der Bußgeldstelle verordnet sondern von der kommunalen Straßenverkehrsbehörde.

EvilRabbit schrieb:
Das kann dann etwas nervig werden.

Aber nicht halb so nervig wie man denkt. Es müssen z.B. nur Name des Fahrers und Datum, Uhrzeit Fahrtanfang und -ende eingetragen werden und es kann bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle gar nicht kontrolliert werden.
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stefank schrieb:
Taunusabbel schrieb:
EvilRabbit schrieb:

Ansonsten sollte man sowas allerdings nicht zu oft machen. Wenn man auf die Art zu oft sein Glück herausfordert, kommt vielleicht irgendein Richter dann doch mal auf die Idee, das Führen eines Fahrtenbuchs zu verordnen. Das kann dann etwas nervig werden.


Muß man nicht sowieso, wenn man behauptet das auf dem Bild nicht zu sein, angeben wer noch Zugriff auf das Fahrzeug hat ?


Nein. Die auf dem Anhörungsbogen im Kleingedruckten vorhandene Aufforderung, den Fahrer zu benennen, ist rechtlich unbeachtlich, weil der Empfänger des Bogens nicht gleichzeitig Beschuldigter und Zeuge des Owiverfahrens sein kann.

Und selbst man auch nur Zeuge wäre dürfte man gegenüber der Polizei dennoch schweigen.
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Ascheberscher_Bub schrieb:
stefank schrieb:
Taunusabbel schrieb:
EvilRabbit schrieb:

Ansonsten sollte man sowas allerdings nicht zu oft machen. Wenn man auf die Art zu oft sein Glück herausfordert, kommt vielleicht irgendein Richter dann doch mal auf die Idee, das Führen eines Fahrtenbuchs zu verordnen. Das kann dann etwas nervig werden.


Muß man nicht sowieso, wenn man behauptet das auf dem Bild nicht zu sein, angeben wer noch Zugriff auf das Fahrzeug hat ?


Nein. Die auf dem Anhörungsbogen im Kleingedruckten vorhandene Aufforderung, den Fahrer zu benennen, ist rechtlich unbeachtlich, weil der Empfänger des Bogens nicht gleichzeitig Beschuldigter und Zeuge des Owiverfahrens sein kann.

Und selbst man auch nur Zeuge wäre dürfte man gegenüber der Polizei dennoch schweigen.


Das ist zwar in Bezug auf die Polizei richtig, nicht aber auf die Verfolgungsbehörde in Owi-Sachen. Diese hat nach § 46 Abs. 2 OwiG die gleichen Rechte wie die Staatsanwaltschaft.
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stefank schrieb:
Taunusabbel schrieb:
EvilRabbit schrieb:

Ansonsten sollte man sowas allerdings nicht zu oft machen. Wenn man auf die Art zu oft sein Glück herausfordert, kommt vielleicht irgendein Richter dann doch mal auf die Idee, das Führen eines Fahrtenbuchs zu verordnen. Das kann dann etwas nervig werden.


Muß man nicht sowieso, wenn man behauptet das auf dem Bild nicht zu sein, angeben wer noch Zugriff auf das Fahrzeug hat ?


Nein. Die auf dem Anhörungsbogen im Kleingedruckten vorhandene Aufforderung, den Fahrer zu benennen, ist rechtlich unbeachtlich, weil der Empfänger des Bogens nicht gleichzeitig Beschuldigter und Zeuge des Owiverfahrens sein kann.


Vorsicht mon cher, oft ist das ein reiner Zeugenfragebogen. Z.B. Wenn das Geschlecht klarstellt, dass der Halter nicht die Fahrerin sein kann (oder umgekehrt . Dito bei Firmenwagen.

Und last but not least droht jedem Zeugen bei Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht ein Fahrtenbuch. Sollte man also wirklich nur machen, wenn die Kagge mächtig am dampfen ist.
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[quote=concordia-eagle]

Korrigiere, nur wenn der Zeuge auch Halter ist droht das Fahrverbot.
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concordia-eagle schrieb:
stefank schrieb:
Taunusabbel schrieb:
EvilRabbit schrieb:

Ansonsten sollte man sowas allerdings nicht zu oft machen. Wenn man auf die Art zu oft sein Glück herausfordert, kommt vielleicht irgendein Richter dann doch mal auf die Idee, das Führen eines Fahrtenbuchs zu verordnen. Das kann dann etwas nervig werden.


Muß man nicht sowieso, wenn man behauptet das auf dem Bild nicht zu sein, angeben wer noch Zugriff auf das Fahrzeug hat ?


Nein. Die auf dem Anhörungsbogen im Kleingedruckten vorhandene Aufforderung, den Fahrer zu benennen, ist rechtlich unbeachtlich, weil der Empfänger des Bogens nicht gleichzeitig Beschuldigter und Zeuge des Owiverfahrens sein kann.


Vorsicht mon cher, oft ist das ein reiner Zeugenfragebogen. Z.B. Wenn das Geschlecht klarstellt, dass der Halter nicht die Fahrerin sein kann (oder umgekehrt . Dito bei Firmenwagen.

Und last but not least droht jedem Zeugen bei Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht ein Fahrtenbuch. Sollte man also wirklich nur machen, wenn die Kagge mächtig am dampfen ist.


Im Normalfall ist es aber doch meist der kombinierte Anhörungsbogen. Und das mit dem Fahrverbot funktioniert im vorliegenden Fall nicht, weil bei erstmaiigem Verstoß als Mindestvoraussetzung für diese Auflage eine Owi, die mit einem Punkt bedroht ist, vorliegen muss.
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concordia-eagle schrieb:

Korrigiere, nur wenn der Zeuge auch Halter ist droht das Fahrverbot.

Korrigiere: Fahrtenbuch

Und das eben auch nur, wenn der Verstoß "erheblich" ist. Also standardmäßig mit Bußgeld und Punkten belegt ist.

Bei Verstößen im Verwarngeldbereich wird ja auch prioritär nicht der Verursacher gesucht, da ist man ja auch mit anonymer Zahlung der Verwarnung zufrieden.
Analog kann man dann nicht darauf pochen, dass es wichtig ist bei weiteren Verstößen zu wissen wer der Fahrer war.
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stefank schrieb:
concordia-eagle schrieb:
stefank schrieb:
Taunusabbel schrieb:
EvilRabbit schrieb:

Ansonsten sollte man sowas allerdings nicht zu oft machen. Wenn man auf die Art zu oft sein Glück herausfordert, kommt vielleicht irgendein Richter dann doch mal auf die Idee, das Führen eines Fahrtenbuchs zu verordnen. Das kann dann etwas nervig werden.


Muß man nicht sowieso, wenn man behauptet das auf dem Bild nicht zu sein, angeben wer noch Zugriff auf das Fahrzeug hat ?


Nein. Die auf dem Anhörungsbogen im Kleingedruckten vorhandene Aufforderung, den Fahrer zu benennen, ist rechtlich unbeachtlich, weil der Empfänger des Bogens nicht gleichzeitig Beschuldigter und Zeuge des Owiverfahrens sein kann.


Vorsicht mon cher, oft ist das ein reiner Zeugenfragebogen. Z.B. Wenn das Geschlecht klarstellt, dass der Halter nicht die Fahrerin sein kann (oder umgekehrt . Dito bei Firmenwagen.

Und last but not least droht jedem Zeugen bei Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht ein Fahrtenbuch. Sollte man also wirklich nur machen, wenn die Kagge mächtig am dampfen ist.


Im Normalfall ist es aber doch meist der kombinierte Anhörungsbogen.

Zeugenfragebögen, bei denen dem Halter gleich mitgeteilt wird, dass er als Fahrer nicht in Frage kommt und daher gebeten wird den Fahrer zu nennen, zu verschicken ist wohl in den letzten Jahren bei einigen Bußgeldstellen (z.B. Stadt Köln) sehr in Mode gekommen

stefank schrieb:
Und das mit dem Fahrverbot

Fahrtenbuch!!!

Ich dachte bei euch Juristen kommts auf Genauigkeiten an...
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Ascheberscher_Bub schrieb:
stefank schrieb:
concordia-eagle schrieb:
stefank schrieb:
Taunusabbel schrieb:
EvilRabbit schrieb:

Ansonsten sollte man sowas allerdings nicht zu oft machen. Wenn man auf die Art zu oft sein Glück herausfordert, kommt vielleicht irgendein Richter dann doch mal auf die Idee, das Führen eines Fahrtenbuchs zu verordnen. Das kann dann etwas nervig werden.


Muß man nicht sowieso, wenn man behauptet das auf dem Bild nicht zu sein, angeben wer noch Zugriff auf das Fahrzeug hat ?


Nein. Die auf dem Anhörungsbogen im Kleingedruckten vorhandene Aufforderung, den Fahrer zu benennen, ist rechtlich unbeachtlich, weil der Empfänger des Bogens nicht gleichzeitig Beschuldigter und Zeuge des Owiverfahrens sein kann.


Vorsicht mon cher, oft ist das ein reiner Zeugenfragebogen. Z.B. Wenn das Geschlecht klarstellt, dass der Halter nicht die Fahrerin sein kann (oder umgekehrt . Dito bei Firmenwagen.

Und last but not least droht jedem Zeugen bei Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht ein Fahrtenbuch. Sollte man also wirklich nur machen, wenn die Kagge mächtig am dampfen ist.


Im Normalfall ist es aber doch meist der kombinierte Anhörungsbogen.

Zeugenfragebögen, bei denen dem Halter gleich mitgeteilt wird, dass er als Fahrer nicht in Frage kommt und daher gebeten wird den Fahrer zu nennen, zu verschicken ist wohl in den letzten Jahren bei einigen Bußgeldstellen (z.B. Stadt Köln) sehr in Mode gekommen

Muss auch korrigieren:

Bei Verwarngeldsachen ist der kombinierte Anhörungsbogen aber natürlich weiterhin Standard.
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Ascheberscher_Bub schrieb:
stefank schrieb:
concordia-eagle schrieb:
stefank schrieb:
Taunusabbel schrieb:
EvilRabbit schrieb:

Ansonsten sollte man sowas allerdings nicht zu oft machen. Wenn man auf die Art zu oft sein Glück herausfordert, kommt vielleicht irgendein Richter dann doch mal auf die Idee, das Führen eines Fahrtenbuchs zu verordnen. Das kann dann etwas nervig werden.


Muß man nicht sowieso, wenn man behauptet das auf dem Bild nicht zu sein, angeben wer noch Zugriff auf das Fahrzeug hat ?


Nein. Die auf dem Anhörungsbogen im Kleingedruckten vorhandene Aufforderung, den Fahrer zu benennen, ist rechtlich unbeachtlich, weil der Empfänger des Bogens nicht gleichzeitig Beschuldigter und Zeuge des Owiverfahrens sein kann.


Vorsicht mon cher, oft ist das ein reiner Zeugenfragebogen. Z.B. Wenn das Geschlecht klarstellt, dass der Halter nicht die Fahrerin sein kann (oder umgekehrt . Dito bei Firmenwagen.

Und last but not least droht jedem Zeugen bei Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht ein Fahrtenbuch. Sollte man also wirklich nur machen, wenn die Kagge mächtig am dampfen ist.


Im Normalfall ist es aber doch meist der kombinierte Anhörungsbogen.

Zeugenfragebögen, bei denen dem Halter gleich mitgeteilt wird, dass er als Fahrer nicht in Frage kommt und daher gebeten wird den Fahrer zu nennen, zu verschicken ist wohl in den letzten Jahren bei einigen Bußgeldstellen (z.B. Stadt Köln) sehr in Mode gekommen

stefank schrieb:
Und das mit dem Fahrverbot

Fahrtenbuch!!!

Ich dachte bei euch Juristen kommts auf Genauigkeiten an...


Da hat mich CE doch voll mit auf die falsche Tour genommen mit seinem "Fahrverbot".
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stefank schrieb:
Da hat mich CE doch voll mit auf die falsche Tour genommen mit seinem "Fahrverbot".


Könnte man ihn nicht dafür einbuchten?  
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Ascheberscher_Bub schrieb:
EvilRabbit schrieb:
Um nochmal auf die Frage zurückzukommen:

Mutmaßlich wird die Bußgeldstelle euch die Polizei vorbeischicken, falls deine Frau sich zu schade ist die 20€ zu bezahlen.

Im wesentlichen geht es doch um die Frage ob das Photo gut genug ist jemanden darauf zu erkennen.

Ist es das nicht wird die Bußgeldstelle das Verfahren einstellen.

Reicht das Photo aus, dann wird man wohl erstmal selbst ermitteln, also z.B. Abgleich mit den Personalausweisbildern (die die Bußgeldstelle vom Einwohnermeldeamt bekommt) des Halters und seiner nächsten Angehörigen.
Nur wenn sich da ein "könnte es sein, aber sicher sind wir uns nicht" ergibt, wird die örtliche Polizei um Ermittlungshilfe gebeten und kommt dann beim Halter vorbei.
[/quote]
Auch wenn du ansonsten denke ich richtig liegst, hier liegst du zumindest teilweise falsch. Es gibt durchaus Bußgeldstellen, die aufgrund der Tatsache dass die Polizei für quasi umsonst arbeitet, selbst Verfahren mit Fotos weitergeben auf denen schlichtweg gar nichts zu erkennen ist. Da werden dann auch mal Beamte wegen einer Überschreitung von 6km/h (wohl das Minimum was sanktionierbar ist) mit faktisch nichts in der Hand losgeschickt. Die 15€ Verwarnung sind da alleine durch die Kosten, zwei Beamte damit fünfzehn Minuten zu betrauen (ohne Papierkram), schon wieder weg.

Und die betreffende Bußgeldstelle macht da auch nix von wegen Passbilder anfordern etc - zuviel Aufwand. Denn die Fotos sind ja in der Regel nicht einfach irgendwo auf einem zentralen Server, sondern müssen schön bei der zuständigen Behörde angefragt und zugesendet werden. Wenn es die Polizei für nötig hält, können die es ja dann machen.
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EvilRabbit schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
EvilRabbit schrieb:
Um nochmal auf die Frage zurückzukommen:

Mutmaßlich wird die Bußgeldstelle euch die Polizei vorbeischicken, falls deine Frau sich zu schade ist die 20€ zu bezahlen.

Im wesentlichen geht es doch um die Frage ob das Photo gut genug ist jemanden darauf zu erkennen.

Ist es das nicht wird die Bußgeldstelle das Verfahren einstellen.

Reicht das Photo aus, dann wird man wohl erstmal selbst ermitteln, also z.B. Abgleich mit den Personalausweisbildern (die die Bußgeldstelle vom Einwohnermeldeamt bekommt) des Halters und seiner nächsten Angehörigen.
Nur wenn sich da ein "könnte es sein, aber sicher sind wir uns nicht" ergibt, wird die örtliche Polizei um Ermittlungshilfe gebeten und kommt dann beim Halter vorbei.

Auch wenn du ansonsten denke ich richtig liegst, hier liegst du zumindest teilweise falsch. Es gibt durchaus Bußgeldstellen, die aufgrund der Tatsache dass die Polizei für quasi umsonst arbeitet, selbst Verfahren mit Fotos weitergeben auf denen schlichtweg gar nichts zu erkennen ist. Da werden dann auch mal Beamte wegen einer Überschreitung von 6km/h (wohl das Minimum was sanktionierbar ist) mit faktisch nichts in der Hand losgeschickt. Die 15€ Verwarnung sind da alleine durch die Kosten, zwei Beamte damit fünfzehn Minuten zu betrauen (ohne Papierkram), schon wieder weg.

Und die betreffende Bußgeldstelle macht da auch nix von wegen Passbilder anfordern etc - zuviel Aufwand. Denn die Fotos sind ja in der Regel nicht einfach irgendwo auf einem zentralen Server, sondern müssen schön bei der zuständigen Behörde angefragt und zugesendet werden.

Das geht schon seit einigen Jahren digital und benötigt daher nur ein paar Mausklicks.

Bei uns gingen familiär bisher auch wesentlich mehr Bußgeldbescheide ein, wo man die jeweiligen Fahrer, da Angehörige des Halters wohl per Fotoabgleich herausgefunden hat als solche bei denen im Laufe des Verfahrens mal die Polizei an der Tür geklingelt hätte.

Kann aber natürlich sein, dass verschiedene Bußgeldstellen verschieden vorgehen...
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Ascheberscher_Bub schrieb:
EvilRabbit schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
EvilRabbit schrieb:
Um nochmal auf die Frage zurückzukommen:

Mutmaßlich wird die Bußgeldstelle euch die Polizei vorbeischicken, falls deine Frau sich zu schade ist die 20€ zu bezahlen.

Im wesentlichen geht es doch um die Frage ob das Photo gut genug ist jemanden darauf zu erkennen.

Ist es das nicht wird die Bußgeldstelle das Verfahren einstellen.

Reicht das Photo aus, dann wird man wohl erstmal selbst ermitteln, also z.B. Abgleich mit den Personalausweisbildern (die die Bußgeldstelle vom Einwohnermeldeamt bekommt) des Halters und seiner nächsten Angehörigen.
Nur wenn sich da ein "könnte es sein, aber sicher sind wir uns nicht" ergibt, wird die örtliche Polizei um Ermittlungshilfe gebeten und kommt dann beim Halter vorbei.

Auch wenn du ansonsten denke ich richtig liegst, hier liegst du zumindest teilweise falsch. Es gibt durchaus Bußgeldstellen, die aufgrund der Tatsache dass die Polizei für quasi umsonst arbeitet, selbst Verfahren mit Fotos weitergeben auf denen schlichtweg gar nichts zu erkennen ist. Da werden dann auch mal Beamte wegen einer Überschreitung von 6km/h (wohl das Minimum was sanktionierbar ist) mit faktisch nichts in der Hand losgeschickt. Die 15€ Verwarnung sind da alleine durch die Kosten, zwei Beamte damit fünfzehn Minuten zu betrauen (ohne Papierkram), schon wieder weg.

Und die betreffende Bußgeldstelle macht da auch nix von wegen Passbilder anfordern etc - zuviel Aufwand. Denn die Fotos sind ja in der Regel nicht einfach irgendwo auf einem zentralen Server, sondern müssen schön bei der zuständigen Behörde angefragt und zugesendet werden.

Das geht schon seit einigen Jahren digital und benötigt daher nur ein paar Mausklicks.

Bei uns gingen familiär bisher auch wesentlich mehr Bußgeldbescheide ein, wo man die jeweiligen Fahrer, da Angehörige des Halters wohl per Fotoabgleich herausgefunden hat als solche bei denen im Laufe des Verfahrens mal die Polizei an der Tür geklingelt hätte.

Kann aber natürlich sein, dass verschiedene Bußgeldstellen verschieden vorgehen...



Seid ihr ne Raser-Family ?  
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Was ein Aufriss wegen 20 Euro  

Wir sollten sammeln, damit das Drama ein Ende hat.  
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stefank schrieb:


Da hat mich CE doch voll mit auf die falsche Tour genommen mit seinem "Fahrverbot".


Sorry, der aschberscher hat natürlich völlig recht. Ich meinte selbstverständlich Fahrtenbuch und habe nicht die geringste Ahnung, warum ich Fahrverbot geschrieben habe.


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