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Todesstrafe

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gibs zu, haste ausgegoogelt
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Björn schrieb:
Wieso hinkt mein Vergleich?! Es fängt doch im Kleinen an! Und unsere Gesellschaft ist nunmal auf Regeln aufgebaut...anders kann es nicht funktionieren!!! Und da ist es letztendlich vollkommen egal, ob es im Forum ist, oder im "realen" Leben. Regeln sind Regeln, die man einzuhalten hat.

Des Weiteren drehst du mir meine Worte im Mund um! Ich habe nie geschrieben, dass ich es für ein Gerücht halte, dass die meisten Straftaten unter Leuten  geschehen, die sich kennen. Ich halte es lediglich für ein Gerücht, dass der "klassische Mord" auf der Straße nicht existiert. Und ich stelle Mörder vielleicht  als blutrünstig dar, weil sie es sind! Für mich klingt das gerade so, als legitimierst du Mord...und Mord ist für mich nicht, wenn jemand auf mich eindrischt und ich mich wehre und der Kerl dann krepiert , weil er unglücklich auf die Umme bekommen hat. Mord ist für mich, wenn es Menschen trifft, die ohne irgendeine Art und Weise provoziert haben. Ich meine damit im Übrigen auch keine Unfälle....Und ich habe auch NIE geschrieben, dass jeder Mörder den Tod verdient hat...ich habe nur geschrieben, dass ich mich dafür ausspreche, dass solche Leute wirklich lebenslang hinter Gittern bleiben. Wenn dies nicht möglich ist, dann sollen sie halt lieber getötet werden, bevor sie wieder jemanden umbringen. Aber ich finde es bemerkenswert, dass solche Leute bei einigen schon fast nen Freifahrtschein haben und geradezu Mitleid für Ihre grausame Tat bekommen...  Und was ist denn nun eigentlich mit den Grundrechten der Opfer? Wurden die gefragt, ob ihr Leben durch ne andere Person beenden werden soll? Aber wahrscheinlich hinkt eh wieder alles...


Ach diese Leute meinst du nicht? Aber gerade solche Leute, wie der Verdächtige aus dem Vernehmungsprotokoll sind die "Durchschnittsmörder".
Zudem ist auch die Schneide zwischen Totschläger und Mörder sehr gering.

Und weil du nach den Grundrechten des Opfers fragst: Es hat, auch bei der Grundrechtsverletzung durch den Täter keiner das Recht, jemanden die Grundrechte zu entziehen.
Und der kleine, aber feine Unterschied ist: Grundrechte gelten zwischen Bürgern nur mittelbar, heißt, sie werden meist durch andere Gesetze durchgesetzt. Im Verhältnis Bürger-Staat geten sie jedoch unmittelbar.
Aus diesem Grund dürfen wir auch kein Flugzeug abschießen, dass von Terroristen auf ein Haus gesteuert wird. Denn der Staat hat nicht das Recht dazu, das Recht auf Leben des einen, mit dem REcht auf Leben mehrerer abzuwiegen.
Auch beim finalen Rettungsschuss gab es deshalb große Diskussionen.
Und ich verteidige hier bestimmt keinen ********. In minen Augen, hast du nur ein falsches Bild eines Mörders.
Natürlich werden in den Miedien nur die Fälle von Mördern erwähnt, bei denen es sich um den "klassischen Filmmörder" dreht.
Das in der Realität aber das Verhältnis ein ganz anderes ist, wird nicht erwähnt.
Auch das die Rückfallquote, gerade bei Mord, eine sehr geringe ist, wird auch nicht erwähnt.
Ich bestreite nicht, dass es den "klassischen Straßenmord" gibt, aber dieser ist die Ausnahme.

Die Tatsachen sprechen nunmal eine andere Sprache.

Leider zeigen Fälle, wie der des Armin Meiwes, dass sich die Justiz mittlerweile den Forderungen der Massenmedien beugt.
Versteh mich nicht falsch, ich finde es wiederlich, was der Mann getan hat. Aber Mordmerkmale soweit zu dehnen und auszulegen ( in eine ganz andere Richtung, als es üblich war), nur um den Rufen nach besonderer schwere der Schuld und der Sicherungsverwahrung nachzukommen, kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn man sich als Jurist anschaut, wie weit das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" gedeht wurde, nur weil man mit dem Mordmerkmal "grausman" nicht weiter kam, fragt man sich schon, wo das noch hinführen soll.

Ganz davon abgesehen, wie würdest du es bei jugendlichen Mördern halten? Sollte ein 14-jähriger Mörder auch Lebenslang hinter Gitter oder gar die Todesstrafe bekommen?
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Nein, solche Leute meine ich definitiv nicht! Für mich geht es hier z. B. um Leute, die -jetzt mal übertrieben- auf die Straße gehen, sich eine Frau schnappen, diese vergewaltigen, auf die abartigste Art und Weise quälen und sie dann noch umbringen. Und ich glaube nicht, dass bei solchen Morden in Tatzusammenhang der Vergewaltigung die Rückfallquote gering ist? Ich lasse mich aber auch da gerne eines besseren belehren. Wie man das bei Jugendlichen regeln sollte ist eine berechtigte und sehr schwierige Frage, die ich dir so jetzt nicht wirklich beantworten kann! Normalerweise müsste man mit ihnen genauso verfahren, wie mit anderen Mördern auch. Aber ich bin darüber im Klaren, dass sich bestimmt nicht alle Jugendliche in diesem Alter der Tragweite Ihres Handelns bewusst sein können. Von daher müsste es auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen. Wie siehst du die Sache? Würd mich interessieren!
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nicole1611983 schrieb:

Aus diesem Grund dürfen wir auch kein Flugzeug abschießen, dass von Terroristen auf ein Haus gesteuert wird. Denn der Staat hat nicht das Recht dazu, das Recht auf Leben des einen, mit dem REcht auf Leben mehrerer abzuwiegen.
Dachte der Staat dürfte das?

@FidelTauchsieder: Dumm darf man sein, man muss ich nur zu helfen wissen....
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Brady schrieb:
nicole1611983 schrieb:

Aus diesem Grund dürfen wir auch kein Flugzeug abschießen, dass von Terroristen auf ein Haus gesteuert wird. Denn der Staat hat nicht das Recht dazu, das Recht auf Leben des einen, mit dem REcht auf Leben mehrerer abzuwiegen.
Dachte der Staat dürfte das?

@FidelTauchsieder: Dumm darf man sein, man muss ich nur zu helfen wissen....


@Nicole: Darf Vater Staat jetzt oder darf er net?
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Pedrogranata schrieb:
http://www.focus.de/politik/deutschland/karlsruhe_nid_24955.html
THX
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BobbyAdler schrieb:
Also ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe.

Eine Straftat mit dem Tod zu bestrafen halte ich persönlich doch für sehr widersprüchlich.
Ist es nicht eine viel härtere Strafe sein Leben lang eingesperrt zu sein?
Obwohl, in deutschen Gefägnissen sollen die Verhälltnisse ja doch recht "angenehm sein"





Das Problem ist es , dass es viel geld kostet.
Aber ich denke das sollte man auf die Familien verlagern. Die sollen einfach einen Teil dafür bezahlen.
Absolut gegen die Todesstrafe!...sind ja Kindergartenverhältnisse....wie du mir , so ich dir oder was?!
Lieber ein Leben lang einsperren , damit derjenige sich überlegen kann , was abgeht. Und damit mein ich lange , sehr lange....und nicht nach 3 Jahren raus , weil derjenige der das Kind gepoppt und dann ermordet hat geheilt ist....
(übrigens ist es psychologisch betrahctet kaum möglich pädophile zu heilen)
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nicole1611983 schrieb:
Sorry, aber hast du dir mal angeschaut, wie das Täterprofil gerade im Bereich der Gewalt- und Sexualdelikte aussieht? Die meisten Täter kennen die Opfer, da es sich um "Beziehungstaten"handelt. Beziehungstat meint, dass Täter und Opfer sich meist kennen.

Der von den Medien konstuierte "klassische Mord" in der Nacht auf einsamer Straße existiert so gut wie gar nicht.

Etwas sakastisch gesagt: Wieso sollte man den Mörder/die Mörerin ebenfalls töten, wenn sie ihr Ziel erreicht hat. Seine Frau/ ihr Mann ist tot, wo besteh da die Wiederholungsgefahr?


Statistik hin oder her....der Mensch ist ein gut erforschtes Tier....und es ist bekannt , dass es einzelne PArtien im Gehirn gibt , die auf sexuelle reize reagieren. Das hängt von jedem Menschen selbst ab. D.h. man als Mensch kann es eigentlich nicht steuern , ob man jetzt Kinder , Frauen oder Männer
anziehend findet. Es ist auch bei jedem Menschen unterschiedlich ausgeprägt....andere verspüren sofort die Lust und können sich nicht mehr kontrolieren--->Vergewaltiger und andere lässt es eher kalt.
Das heißt auch , dass es eine "Heilung" nicht gibt. Und es ist scheiss egal , warum man jemanden Vergewaltigt oder ob man das Opfer gekannt hat.
Vergewaltigung zählt für mich zu den schlimmsten Verbrechen , die man begehen kann. Vergewaltigungen sind in meinen Augen schlimmer als Mord und dementsprechend sollten Vergewaltiger lange im Kanst sitzen.
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Stöpsel schrieb:
nicole1611983 schrieb:
Sorry, aber hast du dir mal angeschaut, wie das Täterprofil gerade im Bereich der Gewalt- und Sexualdelikte aussieht? Die meisten Täter kennen die Opfer, da es sich um "Beziehungstaten"handelt. Beziehungstat meint, dass Täter und Opfer sich meist kennen.

Der von den Medien konstuierte "klassische Mord" in der Nacht auf einsamer Straße existiert so gut wie gar nicht.

Etwas sakastisch gesagt: Wieso sollte man den Mörder/die Mörerin ebenfalls töten, wenn sie ihr Ziel erreicht hat. Seine Frau/ ihr Mann ist tot, wo besteh da die Wiederholungsgefahr?


Statistik hin oder her....der Mensch ist ein gut erforschtes Tier....und es ist bekannt , dass es einzelne PArtien im Gehirn gibt , die auf sexuelle reize reagieren. Das hängt von jedem Menschen selbst ab. D.h. man als Mensch kann es eigentlich nicht steuern , ob man jetzt Kinder , Frauen oder Männer
anziehend findet. Es ist auch bei jedem Menschen unterschiedlich ausgeprägt....andere verspüren sofort die Lust und können sich nicht mehr kontrolieren--->Vergewaltiger und andere lässt es eher kalt.
Das heißt auch , dass es eine "Heilung" nicht gibt. Und es ist scheiss egal , warum man jemanden Vergewaltigt oder ob man das Opfer gekannt hat.
Vergewaltigung zählt für mich zu den schlimmsten Verbrechen , die man begehen kann. Vergewaltigungen sind in meinen Augen schlimmer als Mord und dementsprechend sollten Vergewaltiger lange im Kanst sitzen.  


ich bin auch der meinung, dass vergewaltigung eine hohe strafe mit sich bringen sollte. ich glaube allerdings nicht, dass vergewaltigung eine sexuelle verhaltensweise (perversion) im eigentlichen sinne ist. vergewaltigung ist sehr oft eine machtdemonstration. daher kommt sie beispielsweise so häufig in eroberungskriegen vor. die täter sind in solchen fällen nicht auf vergewaltigung konditioniert, wahrscheinlich hätten sie sich in friedenszeiten nichts zu schulden kommen lassen.

insofern halte ich vergewaltiger nicht für "krank", wie beispielsweise pädophile.  pädöphile unterliegen ihrer ausprägung und können dem entweder widerstehen oder geben dem nach. sie wissen aber um ihr "anderssein". ein mann der seine eigene frau vergewaltigt fühlt sich hingegen wahrscheinlich eher normal. und, es ist noch gar nicht so lange her, da gab es den straftatbestand "vergewaltigung in der ehe" gar nicht.

peter
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Der Straftatbestand der "Vergewaltigung in der Ehe" ist hier seit etwa zehn Jahren abgeschafft. Der § 177 StGB unterscheidet nicht mehr nach dem persönlichen Verhältnis, in welchem der Täter, der die Nötigungshandlung begangen hat, zu seinem Opfer steht. Es kommt für das Strafmaß nur noch auf die Art der Begehungsweise an. Auch die sexuelle Nötigung ist nunmehr als
Verbrechen mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr bedroht.

http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Eine andere Frage ist die Strafbarkeit der Begehung von sexuellen Nötigungs- handlungen gegenüber widerstandsunfähigen Personen. Fälle sind hier vor allem die sexuellen Übergriffe gegenüber Schwerbehinderten. Hier wird das Strafmaß vom Gesetzgeber unter die Schwelle des Verbrechens gesetzt, da die Intenstät der strafbaren Handlung ohne die Überwindung eines Widerstands angeblich geringer sei. (§ 179 StGB).
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BobbyAdler schrieb:


Eine Straftat mit dem Tod zu bestrafen halte ich persönlich doch für sehr widersprüchlich.
Ist es nicht eine viel härtere Strafe sein Leben lang eingesperrt zu sein?
Obwohl, in deutschen Gefägnissen sollen die Verhälltnisse ja doch recht "angenehm sein"





Das kommt darauf an wo? Denke in Deutschland ist es kein Thema sein Leben lang im Knast zu bleiben (wenn es denn so wäre, werden ja alle wieder früher entlassen), sollte es so sein wie im Gruppen-Knast in NahOst hätte ich nichts dagegen! Ich für meinen Teil hätte hier und da nichts einzuwenden gegen die Todesstrafe (nicht so extrem wie in USA oder NahOst aber bei sehr grausamen und skrupellosen Gewalttaten könnte man schon hin und wieder überlegen).

Vieleicht habe ich allerdings auch nur so eine Meinung darüber, da ich denke das in Deutschland die Rechtsgebung/Justiz viel zu lasch ist und diese ganze psychologie Scheiße nichts bringt...
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sir_rhaines schrieb:
So, dann will ich mal...

Ich bin für die Todesstrafe!

Und zwar in folgenden 2 Fällen:

A) Mord (bei festgestellter besonderer Schwere der Schuld)
B) Schwerer Mißbrauch von Kindern, bzw. Mißhandlung von Kindern mit Todesfolge

Meines Erachtens hat jemand, der einen anderen Menschen auf barbarische Art und Weise umbringt, oder der das Leben eines unschuldigen Kindes ruiniert, kein Recht auf Leben.

Nun könnte man sagen, dass die lebenslange Sicherheitsverwahrung eines solchen Verbrechers auch eine angemessene Strafe wäre. Hierbei gebe ich allerdings folgendes zu bedenken:

1. Die lebenslange Sicherheitsverwahrung wird nur sehr selten angeordnet.
Bei einem "normalen" Mord kann der Täter meines Wissens nach 13 Jahren bei guter Führung freigelassen werden.
Bei "besonderer Schwere der Schuld" ist eine vorzeitige Entlassung nicht möglich. Das heißt, dass der Täter nach 25 Jahren auf freien Fuß kommt.
Bei Kinderschändern muss man sich jedoch gerade in Deutschland immer wieder an den Kopf greifen. Ich kann mich an kaum einen Kinderschänder/-mörder-Prozeß in den vergangenen Jahren erinnern, bei dem der Täter nicht schon einschlägig vorbestraft war. Das heißt, die Wiederholungsgefahr ist auch nach noch so langer Strafe bzw. Therapie m.E. immer noch zu groß.

2. Auch im Gefängnis geschehen Morde - und zwar mehr als man denkt (erst vor ein paar Tagen war ein Fall in den Medien, bei dem ein junger Mann in NRW über 20 Stunden gequält und dann gezwungen wurde, sich umzubringen).
Allerdings hat der Staat auch und gerade den anderen Häftlingen gegenüber eine Fürsorgepflicht.

Also müsste der Staat konsequenterweise für die unter A) und B) eine Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis anordnen. Dies ist aber völlig unrealistisch und nicht bezahlbar, was mich zum nächsten Punkt führt:

3. Die Kosten!
Ich habe im Internet recherchiert, und herausgefunden, dass die Unterbringung eines Häftlings in Deutschland etwa 130,- EUR pro Tag kostet - und zwar in einem ganz normalen Gefängnis in der 2er oder 3er - Zelle.

Rechnen wir das ganze doch mal aus:
Ein 55-jähriger, der einen Mord begeht und mit 73 Jahren im Gefängnis verstirbt, kostet den Staat 854.100,- EUR.

Nun gehen wir aber mal davon aus, dass der Mörder oder Kinderschänder jünger ist (was er wahrscheinlich ist) und länger lebt, denn die medizinische Versorgung in deutschen Gefängnissen ist ja nicht unbedingt schlecht.

Wenn also ein 30jähriger einen Mord begeht, und im Gefängnis 78 Jahre alt wird, hat er den Staat zum Zeitpunkt seines Ablebens 2.277.600,- EUR gekostet.

Wie gesagt, ich kenne die Zahlen für Hochsicherheits-Einzelhaft nicht, aber ich glaube wir können die o.g. Zahlen näherungsweise getrost verdoppeln (wenn nicht gar verdreifachen)!

Nun hab ich immer so schön geschrieben "Es kostet den Staat...". Wer aber ist der Staat? Um es mit den Worten von Ludwig XIV zu sagen: "Der Staat bin ich!"
Oder meinetwegen auch Ihr. Also wir alle!

Ich möchte also mein Statement mit der Frage beenden:

Ist es wirklich gerecht, wenn aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe eines Mörders oder Kinderschänders eine Geldstrafe für den Steuerzahler wird?

MfG
Sir_Rhaines



hätte ich mal bissi länger gelesen hätte ich mir meinen kleinen beschaulichen Text sparen können   ,-)   - sehr gut geschrieben kann ich nur unterzeichnen!
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So, dann betätige ich mich mal als Leichenschänden, und buddel diesen Thread hier aus... aus aktuellem Anlaß:

Troy Davis muss heute dran glauben

Wollte ja schon einen neuen Thread eröffnen, aber habe mich dann doch dazu entschloßen, diesen hier zu kapern. Auch wenn er sich ursprünglich nicht ganz mit der von mir verlinkten Thematik befasst.

Und warum poste ich dies nun? Diskussion? Eher weniger

Eher aus Informationsgründen, damit einigen mal wieder in Erinnerung gerufen wird, wie weit wir eigentlich in unserer freien und gerechten westlichen Welt sind, wenn es mal wieder um die Barbaren im Iran oder sonstwo auf der Welt östlich der Wolga und/oder südlichen des Mittelmeeres geht. Barbarei gibt es nämlich nicht nur dort, auch unsere westlichen Gesellschaften bieten genug Möglichkeiten, gegen diese zu protestieren. Immer wieder erschreckend!
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Add: Ich kann Interessierten dieses Buch hier empfehlen.

Ich schreibe um zu Leben. Mumia Abu-Jamal
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Die Todesstrafe ist ein Akt der Barbarei und einer zivilisierten Gesellschaft nicht würdig.
Jedoch, was soll man sagen: Der amtierende Gouverneur von Texas erhielt kürzlich in einem Fernsehstudio prasselnden Applaus für die Rekordzahl an Todesurteilen in seinem Staat.
Krank.

Hier ist mir auch völlig gleichgültig, ob die Schuld von Troy Davis erwiesen ist oder nicht.
Die Todesstrafe ist und bleibt vorbehaltlos abzulehnen. Und, das wollte ich schon immer mal schreiben: Das ist Fakt.
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peter schrieb:
ich bin auch der meinung, dass vergewaltigung eine hohe strafe mit sich bringen sollte. ich glaube allerdings nicht, dass vergewaltigung eine sexuelle verhaltensweise (perversion) im eigentlichen sinne ist. vergewaltigung ist sehr oft eine machtdemonstration. daher kommt sie beispielsweise so häufig in eroberungskriegen vor. die täter sind in solchen fällen nicht auf vergewaltigung konditioniert, wahrscheinlich hätten sie sich in friedenszeiten nichts zu schulden kommen lassen.
peter


...dazu stellvertretend für die letzten, zeitnahen monströsen Vergehen:

Massenvergewaltigung als Kriegsmittel

http://www.politik.de/forum/balkan/116423-massenvergewaltigung.html
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Üble Sache, ich habe dafür kein Verständnis, das ist ein Verbrechen an der Menschheit!
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reggaetyp schrieb:
Die Todesstrafe ist ein Akt der Barbarei und einer zivilisierten Gesellschaft nicht würdig.
Jedoch, was soll man sagen: Der amtierende Gouverneur von Texas erhielt kürzlich in einem Fernsehstudio prasselnden Applaus für die Rekordzahl an Todesurteilen in seinem Staat.
Krank.

Hier ist mir auch völlig gleichgültig, ob die Schuld von Troy Davis erwiesen ist oder nicht.
Die Todesstrafe ist und bleibt vorbehaltlos abzulehnen. Und, das wollte ich schon immer mal schreiben: Das ist Fakt.

Und gerade in dem Bundesstaat Texas, wo schon mehr als nur einmal Unschuldige hingerichtet wurden, ist das noch mehr zu verurteilen als so schon. Dort werden immer wieder Farbige angeklagt für Taten eines weissen US-Bürgers, sozusagen als Bauernopfer damit man einen Täter vorweisen kann (da spielt auch Rassismus mit rein). Aber das kommt nicht nur in Texas vor, das kommt mehr oder weniger in der ganzen USA vor.
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propain schrieb:
reggaetyp schrieb:
Die Todesstrafe ist ein Akt der Barbarei und einer zivilisierten Gesellschaft nicht würdig.
Jedoch, was soll man sagen: Der amtierende Gouverneur von Texas erhielt kürzlich in einem Fernsehstudio prasselnden Applaus für die Rekordzahl an Todesurteilen in seinem Staat.
Krank.

Hier ist mir auch völlig gleichgültig, ob die Schuld von Troy Davis erwiesen ist oder nicht.
Die Todesstrafe ist und bleibt vorbehaltlos abzulehnen. Und, das wollte ich schon immer mal schreiben: Das ist Fakt.

Und gerade in dem Bundesstaat Texas, wo schon mehr als nur einmal Unschuldige hingerichtet wurden, ist das noch mehr zu verurteilen als so schon. Dort werden immer wieder Farbige angeklagt für Taten eines weissen US-Bürgers, sozusagen als Bauernopfer damit man einen Täter vorweisen kann (da spielt auch Rassismus mit rein). Aber das kommt nicht nur in Texas vor, das kommt mehr oder weniger in der ganzen USA vor.

Passend zum Thema folgender Link
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/hinrichtung-in-texas-verschoben/4615240.html


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