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Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland wegen Anwendung von Folter

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Liebe Volljuristen: kommt als Anspruchsgrundlage nicht vielmehr vor allem §839 I BGB iVm Art. 34 GG in Betracht? Also ein Anspruch aus Amtshaftung!? Ich denke, da liegen sämtliche Voraussetzungen unproblematisch vor. Der ist auch spezieller als etwa § 823, weil Daschner Beamter ist.

Die Begründung eines (immateriellen) Schadens nach § 253 BGB scheint durch das Gericht bei Verletzung der Menschenwürde pauschal anzunehmen. Das halte ich auch für richtig. Es kann nicht sein, dass das "Opfer" (mann oh mann. Es ist sehr schwer bei diesem Fall rational und sachlich zu sein..) einer staatlichen Verletzung der Menschenwürde auch noch beweisen muss, dass er dadurch irgendwelche messbaren Schäden erlitten hat.
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Ein Rechtsstaat ist nur dann ein Rechtsstaat, wenn seine Prinzipien auch in Extremsituationen angewandt werden.
Und deshalb ist das Urteil richtig. Auch wenn jeder Gedanke an die Tat anderes in einem hervorruft.
Es hätte sicher niemand groß anders gehandelt, man möchte so jemandem eigentlich noch ganz anders begegnen. Doch, dass sich bei Verhören an Gesetze gehalten wird, dafür hat man ja Polizisten, die rechtlich einwandfrei handeln müssen. Von daher finde ich es gut, dass sie keinen Freibrief bekommen, dass sowas als rechtens beurteilt wird. Am Ende wurde dem Polizist die niedrisgt mögliche Strafe gegeben, da er im Opferschutz und "menschlich" gehandelt hat.
Ich finde das Signal in alle Richtungen in Ordnung. Und wie gesagt, wenn ein Rechtsstaat ein Rechtsstaat bleiben soll, dann muss man manchmal eben auf die Zähne beißen, bei solchen Urteilen.
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NX01K schrieb:
Ein Rechtsstaat ist nur dann ein Rechtsstaat, wenn seine Prinzipien auch in Extremsituationen angewandt werden.
Und deshalb ist das Urteil richtig. Auch wenn jeder Gedanke an die Tat anderes in einem hervorruft.
Es hätte sicher niemand groß anders gehandelt, man möchte so jemandem eigentlich noch ganz anders begegnen. Doch, dass sich bei Verhören an Gesetze gehalten wird, dafür hat man ja Polizisten, die rechtlich einwandfrei handeln müssen. Von daher finde ich es gut, dass sie keinen Freibrief bekommen, dass sowas als rechtens beurteilt wird. Am Ende wurde dem Polizist die niedrisgt mögliche Strafe gegeben, da er im Opferschutz und "menschlich" gehandelt hat.
Ich finde das Signal in alle Richtungen in Ordnung. Und wie gesagt, wenn ein Rechtsstaat ein Rechtsstaat bleiben soll, dann muss man manchmal eben auf die Zähne beißen, bei solchen Urteilen.


Das trifft es eigentlich ganz gut.

Wobei, Rechtstaat hin oder her, wer selbst (nachweislich) die Regeln extrem (das Gesetz) bricht, sollte Diese auch nicht mehr für sich beanspruchen dürfen wenn dadurch weiterer Schaden verhindert werden kann. Natürlich nur bei Kapitalverbrechen wie Mord, Entführung und Vergewaltigung etc.
Ich nehme aber an, das man bei diesem Thema sehr viel emotionaler reagiert, wenn man selbst Kinder hat.
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Voodi schrieb:
NX01K schrieb:
Ein Rechtsstaat ist nur dann ein Rechtsstaat, wenn seine Prinzipien auch in Extremsituationen angewandt werden.
Und deshalb ist das Urteil richtig. Auch wenn jeder Gedanke an die Tat anderes in einem hervorruft.
Es hätte sicher niemand groß anders gehandelt, man möchte so jemandem eigentlich noch ganz anders begegnen. Doch, dass sich bei Verhören an Gesetze gehalten wird, dafür hat man ja Polizisten, die rechtlich einwandfrei handeln müssen. Von daher finde ich es gut, dass sie keinen Freibrief bekommen, dass sowas als rechtens beurteilt wird. Am Ende wurde dem Polizist die niedrisgt mögliche Strafe gegeben, da er im Opferschutz und "menschlich" gehandelt hat.
Ich finde das Signal in alle Richtungen in Ordnung. Und wie gesagt, wenn ein Rechtsstaat ein Rechtsstaat bleiben soll, dann muss man manchmal eben auf die Zähne beißen, bei solchen Urteilen.


Das trifft es eigentlich ganz gut.

Wobei, Rechtstaat hin oder her, wer selbst (nachweislich) die Regeln extrem (das Gesetz) bricht, sollte Diese auch nicht mehr für sich beanspruchen dürfen wenn dadurch weiterer Schaden verhindert werden kann.


warum?

Voodi schrieb:

Natürlich nur bei Kapitalverbrechen wie Mord, Entführung und Vergewaltigung etc.
Ich nehme aber an, das man bei diesem Thema sehr viel emotionaler reagiert, wenn man selbst Kinder hat.

wer entscheidet denn was nachweislich ist?
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Xaver08 schrieb:



warum?


Weil dadurch vielleicht Opfern geholfen werden kann. Ich bin der Meinung, das die Bedürfnisse der Opfer ganz klar vor denen des Täters kommen!

Voodi schrieb:

Natürlich nur bei Kapitalverbrechen wie Mord, Entführung und Vergewaltigung etc.
Ich nehme aber an, das man bei diesem Thema sehr viel emotionaler reagiert, wenn man selbst Kinder hat.

wer entscheidet denn was nachweislich ist?
[/quote]

Also wenn jemand bei der Geldübergabe geschnappt wird, sollte das Nachweis genug sein?
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Mir hat bis heute noch immer niemand schlüssig und nachvollziehbar darlegen können, warum die Androhung Daschners nicht durch die Vorschriften der §§ 32 ff. StGB (Nothilfe, rechtfertigender Notstand - ggf. kombiniert mit den Irrtumsregeln, weil der arme Jakob zu diesem Zeitpunkt bereits tot war - ) gedeckt gewesen war. Hier liegt aus meiner Sicht das Kardinalproblem.

Der Mörder schießt sich hier aber ein klassisches Eigentor, weil diese Vorgänge die Möglichkeit seiner Freilassung nach 15 + x Jahren negativ beeinflussen werden und die Gesellschaft dieses abstoßende Schauspiel mit Sicherheit nicht vergessen wird.

Mir wird immer wieder aufs Neue übel, wenn ich in Sachsenhausen durch die Straße fahre, in der dieser Kerl gewohnt und den Mord begangen hatte.
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Adler1959 schrieb:
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Der Mörder schießt sich hier aber ein klassisches Eigentor, weil diese Vorgänge die Möglichkeit seiner Freilassung nach 15 + x Jahren negativ beeinflussen werden und die Gesellschaft dieses abstoßende Schauspiel mit Sicherheit nicht vergessen wird. ...


Bin jetzt kein Fachmann, aber es wurde doch wohl die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt. Da dürfte den "15 + x" ein klarer Riegel vorgeschoben sein.
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Nein, deswegen ja 15 + x; die Freilassung wird nicht bereits nach 15 Jahren geprüft und möglicherweise erfolgen, sondern wegen der bes. Schwere der Schuld erst nach 15 + x Jahren, wobei x heute noch nicht zu bestimmen ist.
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Adler1959 schrieb:
Nein, deswegen ja 15 + x; die Freilassung wird nicht bereits nach 15 Jahren geprüft und möglicherweise erfolgen, sondern wegen der bes. Schwere der Schuld erst nach 15 + x Jahren, wobei x heute noch nicht zu bestimmen ist.


O.K., hab´s gewikit; demnach im Schnitt x = 8 bis 10 ...

Tschulschung.
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sacki schrieb:
Liebe Volljuristen: kommt als Anspruchsgrundlage nicht vielmehr vor allem §839 I BGB iVm Art. 34 GG in Betracht? Also ein Anspruch aus Amtshaftung!? Ich denke, da liegen sämtliche Voraussetzungen unproblematisch vor. Der ist auch spezieller als etwa § 823, weil Daschner Beamter ist.

Die Begründung eines (immateriellen) Schadens nach § 253 BGB scheint durch das Gericht bei Verletzung der Menschenwürde pauschal anzunehmen. Das halte ich auch für richtig. Es kann nicht sein, dass das "Opfer" (mann oh mann. Es ist sehr schwer bei diesem Fall rational und sachlich zu sein..) einer staatlichen Verletzung der Menschenwürde auch noch beweisen muss, dass er dadurch irgendwelche messbaren Schäden erlitten hat.


Schon richtig, wir hatten uns halt eher über die geltendgemachten Schäden unterhalten. Hier sind halt § 253 II für Schmerzensgeld und § 823 I iVm Art 1, 2 GG für die Entschädigung aus Verletzung des allg. Persönlichkeitsrechts einschlägig, da der letztere nicht auf § 253 II gestützt wird.
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Adler1959 schrieb:
Mir hat bis heute noch immer niemand schlüssig und nachvollziehbar darlegen können, warum die Androhung Daschners nicht durch die Vorschriften der §§ 32 ff. StGB (Nothilfe, rechtfertigender Notstand - ggf. kombiniert mit den Irrtumsregeln, weil der arme Jakob zu diesem Zeitpunkt bereits tot war - ) gedeckt gewesen war. Hier liegt aus meiner Sicht das Kardinalproblem.

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Das Urteil im Fall Daschner ist da eigentlich schon recht ausführlich. So ist hier eben neben den Verhältnimäßigkeitsgesichtspunkten, der Menschenrechtskonvention usw. eben auch Art. 104 I 2 GG zu beachten, ein grundrechtsgleiches Recht, welches bei einer festgehaltenen Person körperliche und seelische Mißhandlungen verbietet.
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A_Spooner schrieb:
@ Pezking:
Wärst Du auch dieser Meinung wenn es Dein (über alles geliebtes) Kind gewesen wäre, welches so hinterhältig und aus niedrigen Beweggründen so grausam umgebracht wurde (und es während der Vernehmung sogar noch Hoffnung gab, diesen Jungen lebend zu finden) ?
Denke hierüber mal in einer ruhigen Minute tief nach !


Denk du mal drüber nach das Gesetze nicht für einen bestimmten Fall gemacht wurden, sondern alles abdecken müssen. Auch muss immer berücksichtigt werden das jemand unschuldig sein kann, was hier von vielen immer wieder gerne vergessen wird. Und zum Glück war der Vorfall nicht z.B. in den USA, da kam es schon vor das solche Geständnisse nicht zugelassen wurden und der Täter durch sowas wie es Daschner abzog frei kam.
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Voodi schrieb:

Also wenn jemand bei der Geldübergabe geschnappt wird, sollte das Nachweis genug sein?

Falsch, es kann sich auch nur um einen Boten handeln, was bei solchen Fällen durchaus schon vorkam.
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propain schrieb:
Und zum Glück war der Vorfall nicht z.B. in den USA, da kam es schon vor das solche Geständnisse nicht zugelassen wurden und der Täter durch sowas wie es Daschner abzog frei kam.


Das hätte hier auch passieren können. Zum Glück hat Gäfgen aber sein Geständnis vor Gericht wiederholt.
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KroateAusFfm schrieb:
propain schrieb:
Und zum Glück war der Vorfall nicht z.B. in den USA, da kam es schon vor das solche Geständnisse nicht zugelassen wurden und der Täter durch sowas wie es Daschner abzog frei kam.


Das hätte hier auch passieren können. Zum Glück hat Gäfgen aber sein Geständnis vor Gericht wiederholt.


Im Unterschied zum Beweisverbot in Deutschland, bei dem tatsächlich nur das unter Zwang abgelegte Geständnis niocht verwertbar gewesen wäre, gilt in den USA die "fruit-of-the-poisonous-tree"-Lehre. So dürfen alle Beweise, die auch mittelbar nachfolgend aus einer nicht erlaubten Beweismethode folgen, nicht verwertet werden. Dort wäre also z.B. auch die Auffindung der Leiche nicht als Beweismittel zugelassen.
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KroateAusFfm schrieb:
propain schrieb:
Und zum Glück war der Vorfall nicht z.B. in den USA, da kam es schon vor das solche Geständnisse nicht zugelassen wurden und der Täter durch sowas wie es Daschner abzog frei kam.


Das hätte hier auch passieren können. Zum Glück hat Gäfgen aber sein Geständnis vor Gericht wiederholt.


So gut kenne ich mich mit den Gesetzen hier dann doch nicht aus. Da kann man ja froh sein das er das Geständnis nochmal gemacht hat.
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Basaltkopp schrieb:
Daschner musste verurteilt werden, da ging gar kein Weg dran vorbei. Aber man hat das wohl mildeste mögliche Urteil gesprochen.


welche strafe hatte er bekommen?
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strassenapotheker schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Daschner musste verurteilt werden, da ging gar kein Weg dran vorbei. Aber man hat das wohl mildeste mögliche Urteil gesprochen.


welche strafe hatte er bekommen?


90 Tagessätze a 120 Euro = 10800 Euro

Daschner wurde zurecht veurteilt. Es gibt da, auch in Anbetracht der Situation, keine Ausnahmen. Die Amis begründen ja die Folterdrohungen und auch deren -anwendung in Guantanamo ja auch damit, dass amerikanische Leben auf dem Spiel stehen, wenn man keine Infos kriegt. Nur dass da jeder das als falsch empfindet, hier nicht.

Von mir aus soll Gäfgen halt die 3000 kriegen, sie werden ja, wie eben vernommen, nur von den 71000 Schulden beim Staat wegen dem Prozess abgezogen. Hauptsache die Leute, die irgendwann mal um seine etwaige Freilassung entscheiden können, erinnern sich an sein Verhalten aktuell, sein Buch etc. und lehnen ab.
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strassenapotheker schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Daschner musste verurteilt werden, da ging gar kein Weg dran vorbei. Aber man hat das wohl mildeste mögliche Urteil gesprochen.


welche strafe hatte er bekommen?


Aus Wikipedia:
Das Gericht setzte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 120 Euro (insgesamt 10.800 Euro) gegen Daschner fest, verwarnte ihn und setzte eine Bewährungszeit von einem Jahr fest.
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SGE_Werner schrieb:
Hauptsache die Leute, die irgendwann mal um seine etwaige Freilassung entscheiden können, erinnern sich an sein Verhalten aktuell, sein Buch etc. und lehnen ab.

Hoffentlich ist das so, eigentlich sind das Indizien das er seine Tat nicht bereut und nichts draus gelernt hat.


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