Nochmal zur Klimakatastrophe
Thread wurde von skyeagle am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:02 Uhr um 16:02 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
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Kompromisse gehören zur Demokratie.
Wenn Du keine mehr willst, dann musst Du unsere Demokratie beenden und sofort zu einer Revolution aufrufen, um eine Klimadiktatur zu errichten.
Alles andere kann Deine Forderungen nicht erfüllen.
Da dieses Ansinnen natürlich Blödsinn wäre, bleibt Dir nichts anderes übrig, als mit Kompromissen zu leben.
Unsinn. Das Unterlaufen unserer Verfassung kann niemals mit einem Kompromiss gerechtfertigt werden. Dazu braucht es doch keine Revolution.
Das festzustellen ist nicht Deine Sache, sondern die des Verfassungsgerichts. Und die haben nichts dergleichen geurteilt. Auch nicht in dem viel zitierten Urteil aus 2021.
Dort findet sich u.a.
"Eine Verletzung dieser Schutzpflichten [Schutzbestimmungen des GG] lässt sich angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung zukommenden Spielraums nicht feststellen. Zum grundrechtlich gebotenen Schutz vor den Gefahren des Klimawandels offensichtlich ungeeignet wäre ein Schutzkonzept, das nicht das Ziel der Klimaneutralität verfolgte; die Erderwärmung könnte dann nicht aufgehalten werden, weil jede Erhöhung der CO2-Konzentration in der Atmosphäre zur Erderwärmung beiträgt und einmal in die Atmosphäre gelangtes CO2 dort weitestgehend verbleibt und absehbar kaum wieder entfernt werden kann. Völlig unzulänglich wäre zudem, dem Klimawandel freien Lauf zu lassen und den grundrechtlichen Schutzauftrag allein durch sogenannte Anpassungsmaßnahmen umzusetzen. Beides ist hier nicht der Fall. Im Ergebnis kann auch nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber seinen Entscheidungsspielraum überschritten hat, indem er das „Paris-Ziel“ zugrunde gelegt hat, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen ist. Hierbei ist auch von Bedeutung, dass zum Schutz der Grundrechte vor den Gefahren des Klimawandels ein ergänzender Schutz durch Anpassungsmaßnahmen prinzipiell möglich ist."
Das Urteil zielt auf die fehlenden Regelungen im Emmisionsschutz ab dem Jahr 2030 ab.
Durch den "Kompromiss" ist aber gerade die Zeit nach 2030 geregelt worden. Durch Vorziehen des Ende Kohleverstromung von 2028 auf 2030. Fünf Dörfer, die für den Abriß vorgesehen waren, wurden dadurch "gerettet".
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
Wir leben nicht in China, Russland, den USA oder Indien, sondern in Deutschland. Und natürlich fällt da Lützerath ins Gewicht. Alles, was CO2 ausstößt, fällt ins Gewicht.
Vermutlich wird der Chinese gerade sagen: Deutschland erschließt gerade neue Braunkohlevorkommen, um sie als CO2 in die Luft zu jagen. Fällt da unser Verhalten überhaupt schwer ins Gewicht?
So kommen wir gut voran. Zum nächsten Ziel nach 1,5 °C.
Den Klimawandel können wir nun mal nicht alleine bekämpfen. Während wir hier jedoch den Ausstieg aus der Braunkohle für 2030 beschlossen haben und unser Problem aktuell anscheinend Lützerath ist, bauen die Chinesen hunderte neue Kohlekraftwerke - sogar im Ausland.
Unser Verhalten fällt mMn daher aktuell kaum ins Gewicht, wenn die wirklich großen Verursacher den anderen Weg einschlagen.
Wir leben nicht in China, Russland, den USA oder Indien, sondern in Deutschland. Und natürlich fällt da Lützerath ins Gewicht. Alles, was CO2 ausstößt, fällt ins Gewicht.
Vermutlich wird der Chinese gerade sagen: Deutschland erschließt gerade neue Braunkohlevorkommen, um sie als CO2 in die Luft zu jagen. Fällt da unser Verhalten überhaupt schwer ins Gewicht?
So kommen wir gut voran. Zum nächsten Ziel nach 1,5 °C.
Den Klimawandel können wir nun mal nicht alleine bekämpfen. Während wir hier jedoch den Ausstieg aus der Braunkohle für 2030 beschlossen haben und unser Problem aktuell anscheinend Lützerath ist, bauen die Chinesen hunderte neue Kohlekraftwerke - sogar im Ausland.
Unser Verhalten fällt mMn daher aktuell kaum ins Gewicht, wenn die wirklich großen Verursacher den anderen Weg einschlagen.
Na dann.
Die Diskussion ist ermüdend. Über genau dieses Thema haben wir uns hier seitenweise über viele Zeiträume hin ausgetauscht. Aber gerne nochmal: Es hat niemand behauptet, dass Deutschland die Welt allein retten kann. Es muss aber seinen Teil beisteuern. Und der wird immer größer, je weiter die Erderwärmung fortschreitet. Und immer teurer.
Unsinn. Das Unterlaufen unserer Verfassung kann niemals mit einem Kompromiss gerechtfertigt werden. Dazu braucht es doch keine Revolution.
Das festzustellen ist nicht Deine Sache, sondern die des Verfassungsgerichts. Und die haben nichts dergleichen geurteilt. Auch nicht in dem viel zitierten Urteil aus 2021.
Dort findet sich u.a.
"Eine Verletzung dieser Schutzpflichten [Schutzbestimmungen des GG] lässt sich angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung zukommenden Spielraums nicht feststellen. Zum grundrechtlich gebotenen Schutz vor den Gefahren des Klimawandels offensichtlich ungeeignet wäre ein Schutzkonzept, das nicht das Ziel der Klimaneutralität verfolgte; die Erderwärmung könnte dann nicht aufgehalten werden, weil jede Erhöhung der CO2-Konzentration in der Atmosphäre zur Erderwärmung beiträgt und einmal in die Atmosphäre gelangtes CO2 dort weitestgehend verbleibt und absehbar kaum wieder entfernt werden kann. Völlig unzulänglich wäre zudem, dem Klimawandel freien Lauf zu lassen und den grundrechtlichen Schutzauftrag allein durch sogenannte Anpassungsmaßnahmen umzusetzen. Beides ist hier nicht der Fall. Im Ergebnis kann auch nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber seinen Entscheidungsspielraum überschritten hat, indem er das „Paris-Ziel“ zugrunde gelegt hat, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen ist. Hierbei ist auch von Bedeutung, dass zum Schutz der Grundrechte vor den Gefahren des Klimawandels ein ergänzender Schutz durch Anpassungsmaßnahmen prinzipiell möglich ist."
Das Urteil zielt auf die fehlenden Regelungen im Emmisionsschutz ab dem Jahr 2030 ab.
Durch den "Kompromiss" ist aber gerade die Zeit nach 2030 geregelt worden. Durch Vorziehen des Ende Kohleverstromung von 2028 auf 2030. Fünf Dörfer, die für den Abriß vorgesehen waren, wurden dadurch "gerettet".
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
2020: Klimaziel knapp geschafft - dank Corona und Lockdowns.
2021: Klimaziele klar verfehlt
2022: Klimaziele klar verfehlt
Prognose bis 2030: düster
https://www.sueddeutsche.de/politik/expertenrat-bundesregierung-klimaschutz-2030-1.5687066
Deutschland stagniert beim Klimaschutz. Der Expertenrat der Bundesregierung warnt: Nach derzeitigem Stand werden die Ziele für das Jahr 2030 deutlich verfehlt. "Wir sind viel zu langsam", klagt die Vizechefin.
Aber klar: keine Verletzung der Schutzpflichten. Vielleicht sollte man nochmal einen Versuch wagen beim Verfassungsgericht.
Das festzustellen ist nicht Deine Sache, sondern die des Verfassungsgerichts. Und die haben nichts dergleichen geurteilt. Auch nicht in dem viel zitierten Urteil aus 2021.
Dort findet sich u.a.
"Eine Verletzung dieser Schutzpflichten [Schutzbestimmungen des GG] lässt sich angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung zukommenden Spielraums nicht feststellen. Zum grundrechtlich gebotenen Schutz vor den Gefahren des Klimawandels offensichtlich ungeeignet wäre ein Schutzkonzept, das nicht das Ziel der Klimaneutralität verfolgte; die Erderwärmung könnte dann nicht aufgehalten werden, weil jede Erhöhung der CO2-Konzentration in der Atmosphäre zur Erderwärmung beiträgt und einmal in die Atmosphäre gelangtes CO2 dort weitestgehend verbleibt und absehbar kaum wieder entfernt werden kann. Völlig unzulänglich wäre zudem, dem Klimawandel freien Lauf zu lassen und den grundrechtlichen Schutzauftrag allein durch sogenannte Anpassungsmaßnahmen umzusetzen. Beides ist hier nicht der Fall. Im Ergebnis kann auch nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber seinen Entscheidungsspielraum überschritten hat, indem er das „Paris-Ziel“ zugrunde gelegt hat, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen ist. Hierbei ist auch von Bedeutung, dass zum Schutz der Grundrechte vor den Gefahren des Klimawandels ein ergänzender Schutz durch Anpassungsmaßnahmen prinzipiell möglich ist."
Das Urteil zielt auf die fehlenden Regelungen im Emmisionsschutz ab dem Jahr 2030 ab.
Durch den "Kompromiss" ist aber gerade die Zeit nach 2030 geregelt worden. Durch Vorziehen des Ende Kohleverstromung von 2028 auf 2030. Fünf Dörfer, die für den Abriß vorgesehen waren, wurden dadurch "gerettet".
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
2020: Klimaziel knapp geschafft - dank Corona und Lockdowns.
2021: Klimaziele klar verfehlt
2022: Klimaziele klar verfehlt
Prognose bis 2030: düster
https://www.sueddeutsche.de/politik/expertenrat-bundesregierung-klimaschutz-2030-1.5687066
Deutschland stagniert beim Klimaschutz. Der Expertenrat der Bundesregierung warnt: Nach derzeitigem Stand werden die Ziele für das Jahr 2030 deutlich verfehlt. "Wir sind viel zu langsam", klagt die Vizechefin.
Aber klar: keine Verletzung der Schutzpflichten. Vielleicht sollte man nochmal einen Versuch wagen beim Verfassungsgericht.
Ist doch schon geschehen. Im letzten Jahr durch die Umwelthilfe. Das BVerfG hat die Klagen noch nicht einmal angenommen.
https://taz.de/Beschwerde-der-Umwelthilfe-abgelehnt/!5863353/
Vorher gab es Klagen, die die Bundesländer verpflichten sollten. Hat das BVerfG sang und klanglos abgewiesen, mit dem Hinweis, es gäbe ja ein Bundesgesetz.
Der Anwalt der Umwelthilfe wird mit dem Satz zitiert:
Remo Klinger zeigte sich bei dem deutschen Anwaltstag in Hamburg desillusioniert. „In Karlsruhe ist erstmal Schluss“, mit weiteren bahnbrechenden Klima-Beschlüssen rechne er vorerst nicht.
Das Recht in Lützerath ist auf Seiten des Landes, der Polizei und RWE.
Der Bereich Verkehr hat am klarsten gerissen. Das versuche ich die ganze Zeit
zu sagen. Was wird man tun ?
Tempolimit will man nicht. Fahrzeuge gesetzlich limitierten auch nicht. Also was ?
Den Klimawandel können wir nun mal nicht alleine bekämpfen. Während wir hier jedoch den Ausstieg aus der Braunkohle für 2030 beschlossen haben und unser Problem aktuell anscheinend Lützerath ist, bauen die Chinesen hunderte neue Kohlekraftwerke - sogar im Ausland.
Unser Verhalten fällt mMn daher aktuell kaum ins Gewicht, wenn die wirklich großen Verursacher den anderen Weg einschlagen.
Na dann.
Die Diskussion ist ermüdend. Über genau dieses Thema haben wir uns hier seitenweise über viele Zeiträume hin ausgetauscht. Aber gerne nochmal: Es hat niemand behauptet, dass Deutschland die Welt allein retten kann. Es muss aber seinen Teil beisteuern. Und der wird immer größer, je weiter die Erderwärmung fortschreitet. Und immer teurer.
2020: Klimaziel knapp geschafft - dank Corona und Lockdowns.
2021: Klimaziele klar verfehlt
2022: Klimaziele klar verfehlt
Prognose bis 2030: düster
https://www.sueddeutsche.de/politik/expertenrat-bundesregierung-klimaschutz-2030-1.5687066
Deutschland stagniert beim Klimaschutz. Der Expertenrat der Bundesregierung warnt: Nach derzeitigem Stand werden die Ziele für das Jahr 2030 deutlich verfehlt. "Wir sind viel zu langsam", klagt die Vizechefin.
Aber klar: keine Verletzung der Schutzpflichten. Vielleicht sollte man nochmal einen Versuch wagen beim Verfassungsgericht.
Ist doch schon geschehen. Im letzten Jahr durch die Umwelthilfe. Das BVerfG hat die Klagen noch nicht einmal angenommen.
https://taz.de/Beschwerde-der-Umwelthilfe-abgelehnt/!5863353/
Vorher gab es Klagen, die die Bundesländer verpflichten sollten. Hat das BVerfG sang und klanglos abgewiesen, mit dem Hinweis, es gäbe ja ein Bundesgesetz.
Der Anwalt der Umwelthilfe wird mit dem Satz zitiert:
Remo Klinger zeigte sich bei dem deutschen Anwaltstag in Hamburg desillusioniert. „In Karlsruhe ist erstmal Schluss“, mit weiteren bahnbrechenden Klima-Beschlüssen rechne er vorerst nicht.
Das Recht in Lützerath ist auf Seiten des Landes, der Polizei und RWE.
Ohne Begründung. Was absolut unüblich ist bei Themen dieser Dimension.
Und das, obwohl sich die Klage auf einen neuen, den sechsten, Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC stützte, wonach sich der Klimawandel „schneller und folgenschwerer“ vollzieht als bislang angenommen. Und die Klimaziele des Klimaschutzgesetzes nicht erreicht wurden.
Übrigens war der Verkehr der Sektor, der die gesetzten Ziele am weitesten verfehlte.
Das wird die Zukunft zeigen.
Ist doch schon geschehen. Im letzten Jahr durch die Umwelthilfe. Das BVerfG hat die Klagen noch nicht einmal angenommen.
https://taz.de/Beschwerde-der-Umwelthilfe-abgelehnt/!5863353/
Vorher gab es Klagen, die die Bundesländer verpflichten sollten. Hat das BVerfG sang und klanglos abgewiesen, mit dem Hinweis, es gäbe ja ein Bundesgesetz.
Der Anwalt der Umwelthilfe wird mit dem Satz zitiert:
Remo Klinger zeigte sich bei dem deutschen Anwaltstag in Hamburg desillusioniert. „In Karlsruhe ist erstmal Schluss“, mit weiteren bahnbrechenden Klima-Beschlüssen rechne er vorerst nicht.
Das Recht in Lützerath ist auf Seiten des Landes, der Polizei und RWE.
Ohne Begründung. Was absolut unüblich ist bei Themen dieser Dimension.
Und das, obwohl sich die Klage auf einen neuen, den sechsten, Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC stützte, wonach sich der Klimawandel „schneller und folgenschwerer“ vollzieht als bislang angenommen. Und die Klimaziele des Klimaschutzgesetzes nicht erreicht wurden.
Übrigens war der Verkehr der Sektor, der die gesetzten Ziele am weitesten verfehlte.
Das wird die Zukunft zeigen.
Nein, weil der Antrag rechtlich unbegründet war.
Nein, der Räumungsbeschluss ist rechtsgültig.
Einen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt, die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster war erfolglos.
OVG Münster, Beschluss vom 09.01.2023 - 5 B 14/23
Die sich in Lützerath aufhaltenden Personen können sich außerdem laut OVG nicht auf einen Rechtfertigungsgrund des "zivilen Ungehorsams" berufen. Denn das staatliche Gewaltmonopol als Grundpfeiler moderner Staatlichkeit sei einer Relativierung durch jegliche Formen des zivilen Ungehorsams grundsätzlich nicht zugänglich.
Ohne Begründung. Was absolut unüblich ist bei Themen dieser Dimension.
Und das, obwohl sich die Klage auf einen neuen, den sechsten, Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC stützte, wonach sich der Klimawandel „schneller und folgenschwerer“ vollzieht als bislang angenommen. Und die Klimaziele des Klimaschutzgesetzes nicht erreicht wurden.
Übrigens war der Verkehr der Sektor, der die gesetzten Ziele am weitesten verfehlte.
Das wird die Zukunft zeigen.
Nein, weil der Antrag rechtlich unbegründet war.
Nein, der Räumungsbeschluss ist rechtsgültig.
Einen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt, die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster war erfolglos.
OVG Münster, Beschluss vom 09.01.2023 - 5 B 14/23
Die sich in Lützerath aufhaltenden Personen können sich außerdem laut OVG nicht auf einen Rechtfertigungsgrund des "zivilen Ungehorsams" berufen. Denn das staatliche Gewaltmonopol als Grundpfeiler moderner Staatlichkeit sei einer Relativierung durch jegliche Formen des zivilen Ungehorsams grundsätzlich nicht zugänglich.
Das sagst du am besten mal den Frauen im Iran.
Nein, weil der Antrag rechtlich unbegründet war.
Nein, der Räumungsbeschluss ist rechtsgültig.
Einen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt, die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster war erfolglos.
OVG Münster, Beschluss vom 09.01.2023 - 5 B 14/23
Die sich in Lützerath aufhaltenden Personen können sich außerdem laut OVG nicht auf einen Rechtfertigungsgrund des "zivilen Ungehorsams" berufen. Denn das staatliche Gewaltmonopol als Grundpfeiler moderner Staatlichkeit sei einer Relativierung durch jegliche Formen des zivilen Ungehorsams grundsätzlich nicht zugänglich.
Das sagst du am besten mal den Frauen im Iran.
Jetzt wird's albern. Vielleicht unterscheidest Du mal zwischen einem demokratischen Rechtsstaat, mit unabhängiger Justiz und einem diktatorischen, gewalttätigen Gottesstaat.
Das sagst du am besten mal den Frauen im Iran.
Jetzt wird's albern. Vielleicht unterscheidest Du mal zwischen einem demokratischen Rechtsstaat, mit unabhängiger Justiz und einem diktatorischen, gewalttätigen Gottesstaat.
Ein demokratischer Rechtsstaat ist der Grund, warum es dort einen diktatorischen, gewalttätigen Gottesstaat gibt.
Ich vergleiche nicht zwei Staaten, sondern zwei Protestbewegungen, die beide mit zivilem Ungehorsam agieren, was beiden als Verfehlung ausgelegt und damit verfolgt und bestraft wird. Wenn du zivilen Ungehorsam in Deutschland verurteilst, verurteilst du im selben Atemzug den zivilen Ungehorsam der Frauen im Iran.
Jetzt wird's albern. Vielleicht unterscheidest Du mal zwischen einem demokratischen Rechtsstaat, mit unabhängiger Justiz und einem diktatorischen, gewalttätigen Gottesstaat.
Ein demokratischer Rechtsstaat ist der Grund, warum es dort einen diktatorischen, gewalttätigen Gottesstaat gibt.
https://threadreaderapp.com/thread/1613611667254046721.html
(Der ausgerollte Thread von Twitter mit dem Link zur Studie)
Und "Profit" braucht jedes Unternehmen. Das ist nichts böses. Egal ob der Metzger, der Kinderbuchverlag, das Maschinenbauunternehmen oder der Ölkonzern.
https://threadreaderapp.com/thread/1613611667254046721.html
(Der ausgerollte Thread von Twitter mit dem Link zur Studie)
Ein demokratischer Rechtsstaat ist der Grund, warum es dort einen diktatorischen, gewalttätigen Gottesstaat gibt.
Und "Profit" braucht jedes Unternehmen. Das ist nichts böses. Egal ob der Metzger, der Kinderbuchverlag, das Maschinenbauunternehmen oder der Ölkonzern.
Cool. Kenn da eine, die wurde gerade mit 300 Gramm Methamphetamin auf dem Rückweg von Tschechien kassiert. Die wird das gerne hören.
Der Endverbraucher, Kunde müsste es richten. An der Angebotsschraube muss nicht gedreht werden.
Man weiß auf Seiten der Konzerne, was man da anrichtet und man fährt dann auch noch Propaganda auf um das eigene schmutzige Produkt entgegen jeder Vernunft weiter an den/die Konsument*in zu bringen.
Und das geht nur mit Braunkohle. Ist klar.
Deutschland hätte schon längst zu 100 % energietechnisch autark und klimaneutral sein können. Wenn man es denn gewollt hätte. In erster Linie müssen wir aber nicht klimaneutral werden, sondern Profit machen. Das zeigt Lützerath wieder mal sehr deutlich.
Richtig, Profit ist grundsätzlich nichts böses. Der Vergleich mit den Metzgern, dem Kinderbuchverlag und auch dem Maschinenbauunternehmen hinkt allerdings gewaltig. Keines der genannten Unternehmen baut die Grundlage der eigenen Profitsteigerung darauf auf, in der Nachbarschaft befindlichen Menschen die Lebensgrundlage zu klauen und deren Heimat zu zerstören. Unabhängig davon, dass Gerichte das als "rechtens" bewertet haben und welche Auswirkung der Kohleabbau auf künftige Generationen hat, dass der Profitanspruch eines Unternehmens über den Grundrechten einzelner steht ist ein Unding. Da muss man nicht ankommen und diesen Konzern mit kleinen Metzgerbetrieben, die ebenfalls um ihre Existenz kämpfen müssen, gleich setzen.
Und "Profit" braucht jedes Unternehmen. Das ist nichts böses. Egal ob der Metzger, der Kinderbuchverlag, das Maschinenbauunternehmen oder der Ölkonzern.
Ach herrje, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Dieser aber schon
Und "Profit" braucht jedes Unternehmen. Das ist nichts böses. Egal ob der Metzger, der Kinderbuchverlag, das Maschinenbauunternehmen oder der Ölkonzern.
Cool. Kenn da eine, die wurde gerade mit 300 Gramm Methamphetamin auf dem Rückweg von Tschechien kassiert. Die wird das gerne hören.
Und "Profit" braucht jedes Unternehmen. Das ist nichts böses. Egal ob der Metzger, der Kinderbuchverlag, das Maschinenbauunternehmen oder der Ölkonzern.
Der Endverbraucher, Kunde müsste es richten. An der Angebotsschraube muss nicht gedreht werden.
Man weiß auf Seiten der Konzerne, was man da anrichtet und man fährt dann auch noch Propaganda auf um das eigene schmutzige Produkt entgegen jeder Vernunft weiter an den/die Konsument*in zu bringen.